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Details Aufhebung Präsenzpflicht

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Academic year: 2022

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Mail vom 14.12.2020

Sehr geehrte Schulleiterinnen, sehr geehrte Schulleiter,

gestern Mittag haben sich die Bundesregierung und die Ministerpräsident*innen auf weitgehende Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie verständigt. Teil dieser

Verständigung ist, dass bundesweit ab dem 16.12.2020 keine Verpflichtung zur Teilnahme am Präsenzunterricht besteht.

Vorbehaltlich der Entscheidung des Senats am morgigen Dienstag, wird das Land Bremen diese Vereinbarung, wie in meiner Mail am Freitag bereits angekündigt, umsetzen. Die Schulen bleiben also bis zum 22.12.2020 geöffnet. Damit benötigen wir keine Regelungen für eine „Notbetreuung“ und vermeiden zusätzliche Infektionsrisiken durch die Bildung neuer Schülergruppen. Nachfolgend die wichtigsten Eckpunkte:

 Die Schulpräsenzpflicht ist ab dem 16.12. aufgehoben. D.h. Erziehungsberechtigte und volljährige Schülerinnen und Schüler entscheiden selbst, ob sie weiterhin am Präsenzunterricht teilnehmen.

 Vom 16.12.-18.12. geplante Klausuren und Projektpräsentationen mit Abschluss- und Versetzungsrelevanz können geschrieben bzw. durchgeführt werden. Die

Schülerinnen und Schüler sind dann zur Teilnahme verpflichtet.

 Die Schulen stellen, im Rahmen ihrer personellen Möglichkeiten, Angebote im Distanzlernen sicher.

 Die Dienstpflicht der Lehrkräfte und Beschäftigten bleibt unberührt. Über den konkreten Einsatz entscheiden die Schulleitungen.

Die Frage der Organisation des Wiedereinstiegs in den Schulbetrieb ab dem 11. Januar 2021 wird natürlich vor allem vom Erfolg der jetzt verhängten Maßnahmen und von der Entwicklung der Infektionszahlen abhängen. Wir erarbeiten derzeit mehrere Szenarien, die es uns ermöglichen auf unterschiedliche Situationen reagieren zu können. Über die

konkreten Eckpunkte informieren wir Sie bis zum Ende dieser Woche.

Mit freundlichen Grüßen Torsten Klieme

Freie Hansestadt Bremen

Die Senatorin für Kinder und Bildung Abteilung 4

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