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Mitteilung Nr. 7/2020 Mitteilung MentorInnenabrechnung für Praktika der universitären Lehrerausbildung 2019/20

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Academic year: 2022

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Die Senatorin für Kinder und Bildung Freie

Hansestadt Bremen

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An die

Schulen der Stadtgemeinde Bremen

Universität Bremen -Zentrum für Lehrerbildung - Ökumenisches Gymnasium in Bremen

Freie Evangelische Bekenntnisschule Bremen St.-Johannis-Schule Bremen

Mitteilung Nr. 7/2020

Auskunft erteilt Frau Krahnke Zimmer: 231 T 0421 361 89040 F 0421 496 89040 E-Mail:

claudia.krahnke@

bildung.bremen.de Datum und Zeichen Ihres Schreibens Mein Zeichen

(bitte bei Antwort angeben) 21-12

Bremen, 15.01.2020

Praktika der universitären Lehrerausbildung

Mentorinnen- und Mentorenvergütung für das Schuljahr 2019/2020

Sehr geehrte Damen und Herren,

in diesem Schuljahr haben Studierende der Universität Bremen an Ihrer Schule im Rahmen ihres Studiums eines oder mehrere der folgenden Praktika absolviert:

> Orientierungspraktikum (OP) – Aug. 2019

> Praxisorientierte Elemente (PoE) zwischen Aug. 2019 und Juni 2020

> Praxissemester (PS) – Februar bis Juni 2020

> Sonderform des Praktikums (Berufsbildende Fachrichtung).

Eine Abrechnung ist nur möglich, wenn betreute Studierende Ihrer Schule von der Universität Bremen für die Durchführung eines oder mehrerer der o.g. Praktika zugewiesen wurden.

Das digitale Verfahren für die Abrechnung hat zu einer deutlichen Fehlerreduzierung und dadurch zu einer deutlichen Beschleunigung des Abrechnungsverfahrens geführt. Sie können weiterhin diesen Erfolg unterstützen, indem Sie bitte unbedingt die Eingabefrist einhalten. Der Vordruck für die Anmeldung der Vergütung wird online auf der Homepage der Senatorin für Kinder und Bildung zur Verfügung gestellt. Das Nähere zum Verfahren entnehmen Sie bitte dem Informati- onsschreiben 43/2018. Weitere Informationen finden Sie auch in dem Hinweisschreiben auf der Schuldatenplattform (SDP online) unter Infos & Service/Formulare/Kategorie Schule/Lehrerausbildung. Der Name und das Passwort, mit denen Sie sich einloggen können, werden den Schulleitungen jährlich (zeitnah zu dieser Verfügung) in einer separaten und persön- lich adressierten E-Mail bekannt gegeben.

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2 Ich bitte Sie, das online zur Verfügung stehende Formular zur Abrechnung der Vergütung

bis zum 15. Juni 2020

online auszufüllen und abzusenden. Von Ihren Eingaben können Sie sich zu Ihrer eigenen Ab- speicherung vor dem Absenden einen Ausdruck erstellen oder sich eine E-Mail zusenden las- sen. Später ist dies nicht mehr möglich. Meldungen, die nicht bis zu diesem Termin eingegan- gen sind, können i.d.R. nicht mehr berücksichtigt werden. Abrechnungen, die nicht digital auf dem dafür vorgesehenen aktuellen Formblatt erfolgen oder die unvollständig sind, werden nicht mehr angenommen.

Die Überweisung der Vergütung erfolgt über die Personalstelle der Senatorin für Kinder und Bil- dung durch die Performa Nord, und zwar zusammen mit der Überweisung der monatlichen Be- züge. Bitte achten Sie auf die 7stellige Personalnummer, die von der Performa Nord verge- ben wird. Eine Vergütung wird allen Personen gewährt, die regulär als Lehrkraft über die Sena- torin für Kinder und Bildung in den bremischen öffentlichen Schuldienst eingestellt und aktiv im Dienst sind. Alle Personen, die im Referendariat, in lehramtsbezogenen Qualifizierungs-, oder Anpassungsmaßnahmen, auf Honorarbasis oder über die Stadtteilschule tätig sind, sind von diesem Verfahren ausgeschlossen.

Der Stundensatz für Beamtinnen und Beamte an den öffentlichen Schulen richtet sich nach der aktuell gültigen Höhe der Mehrarbeitsvergütung der entsprechenden Besoldungsgruppe des Gesetzes über die Versorgung der bremischen Beamtinnen und Beamten. Für Angestellte be- rechnet sich der Stundensatz nach der Besoldungsgruppe, die ihrer individuellen Vergütungs- gruppe entspricht.

Privatschulen mit mehr als 700 Schüler/-innen wird pro Schuljahr ein Betrag von bis zu 1.200,00 € je Schule für die Vergütung der Mentorinnen und Mentoren zur Verfügung gestellt. Zusätzlich geleis- tete Stunden werden nicht vergütet. Es gilt ein Stundensatz von 20,00 €.

Die Bemessungsgrundlage ist wie bisher, eine Stunde pro Woche für die Betreuung von zwei Studierenden für die Dauer der Praktika. Eine Vergütung wird auch anteilig bei Betreuung von einem Studierenden oder einem Fach gezahlt.

Das Praxissemester wird fachbezogen vergütet. Das heißt, dass es im Lehramt für Oberschulen und Gymnasien bei einer Halbierung der Wochen für die Betreuung eines/einer Studierenden und damit bei der bisherigen Bemessungsgrundlage bleibt (entspricht einer Vergütung der ge- samten Wochenzahl von 15 Wochen für die Betreuung von 2 Studierenden). Für die Betreuung im Grundschullehramt führt die fachbezogene Vergütung zu einer Drittelung der Wochenzahl (entspricht einer Vergütung der gesamten Wochenzahl von 15 Wochen für die Betreuung von 3 Studierenden).

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3 Zum 25.05.2018 ist die Datenschutzgrundverordnung in Kraft getreten. Informationen hierzu fin- den Sie ebenfalls im o. g. Hinweisschreiben auf sdp-online. Die Erhebung der Daten erfolgt gem. § 12 BremDSGVOAG i.V.m. § 85 Bremisches Beamtengesetz.

Sollten Sie Fragen zur Zuweisung der Studierenden haben, wenden Sie sich bitte an das Praxis- büro im Zentrum für Lehrerinnen-/Lehrerbildung und Bildungsforschung (ZfLB) bei der Universität Bremen:

Universität Bremen

Zentrum für Lehrerinnen-/Lehrerbil- dung und Bildungsforschung (ZfLB) - Praxisbüro -

Postfach 33 04 40 28334 Bremen

Frau Kathrin Ulbricht (Leitung) Tel.: 218 - 61901

Frau Viktoria Agamalov-Meier Tel. 218 - 61914

Frau Melanie Kathe Tel.: 218 - 61909

E-mail: zflb.praxisbuero@uni-bremen.de

Für Fragen zur Vergütung der Mentorinnen und Mentoren stehe ich Ihnen gerne zur Verfü- gung.

Mit freundlichen Grüßen im Auftrag

gez. Claudia Krahnke

Referenzen

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