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Kommunalwahlen 12. September 2021 Allgemeine Hinweise zum passiven Wahlrecht

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Der Gemeindewahlleiter der Stadt Braunschweig Stand: 26. März 2021/21. Juni 2021

- Geschäftsstelle - Ansprechpartner: Herr Papenfuß

Wahlamt Telefon: 0531/470-4101

Reichstraße 3 Telefax: 0531/470-4141

38100 Braunschweig E-Mail: wahlen@braunschweig.de

Internet: www.braunschweig.de/kommunalwahl

Kommunalwahlen 12. September 2021 Allgemeine Hinweise zum passiven Wahlrecht

1. Allgemeines

 Wahlvorschläge können von Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerberinnen oder Einzelbewerbern eingereicht werden. Die Einreichung ist nur schriftlich im Original mög- lich.

 Formulare zur Einreichung von Wahlvorschlägen sind im Internet oder im Wahlamt erhältlich.

Einreichungsschluss für Wahlvorschläge: 26. Juli 2021, 18.00 Uhr

Hinweis: Zum Einreichungsschluss müssen alle Formulare, Unterschriften und Wahl- rechtsbestätigungen auf Unterstützungsformularen bereits vorliegen!

 Parteien müssen ihre Teilnahme an den Kommunalwahlen bis zum 14. Juni 2021 bei der Landeswahlleiterin anzeigen, soweit sie nach dem Niedersächsischen Kommunal- wahlgesetz (NKWG) nicht hiervon befreit sind. Befreit sind gemäß Bekanntmachung der Landeswahlleiterin vom 9.11.2020 die Parteien CDU, SPD, GRÜNE, FDP, DIE LINKE. und AfD.

 Der Gemeindewahlausschuss entscheidet voraussichtlich am 2. August 2021 über die Zulas- sung der Wahlvorschläge.

 Ausführliche allgemeine Hinweise zur Aufstellung und Einreichung von Wahlvorschlägen stellt auch die Landeswahlleiterin zur Verfügung. Download unter

www.landeswahlleiter.niedersachsen.de (=>Kommunalwahlen). Dort ist auch der Zugriff auf das Niedersächsische Kommunalwahlgesetz (NKWG) und die Niedersächsische Kommunal- wahlordnung (NKWO) möglich.

Termine für Wahlvorschlagsträger

bis 14. Juni 2021 Wahlanzeige der anzeigepflichtigen Parteien bei der Landeswahlleiterin bis 2. Juli 2021 Feststellung des Landeswahlausschusses über die Anerkennung als Partei bis 26. Juli 2021 18 Uhr (!) Einreichung der Wahlvorschläge bei der Gemeindewahlleitung 2. August 2021 Entscheidung des Gemeindewahlausschusses über die Zulassung der (voraussichtlich) Wahlvorschläge zur Direktwahl und zu den Wahlen von Rat und

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2. Direktwahl einer Oberbürgermeisterin bzw. eines Oberbürgermeisters

 Wählbarkeitsvoraussetzung (am Wahltag)

- mindestens 23 Jahre , aber noch nicht 67 Jahre alt - deutsch oder andere EU-Nationalität

- kein Wohnsitzerfordernis in Braunschweig; Bewerberinnen bzw. Bewerber müssen nicht wahlberechtigt sein in Braunschweig

- nicht von der Wählbarkeit ausgeschlossen

- Bewerberinnen bzw. Bewerber bieten die Gewähr, jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland einzutreten

 Das Wahlgebiet ist die Stadt Braunschweig.

 Ein Wahlvorschlag muss von mindestens (Rechtsänderung ab 19.6.2021 270) 108 Wahlberechtigten unterstützt werden, sofern es sich nicht um die Kandidatur des Amts- inhabers bzw. einer privilegierten Partei/Wählergruppe (§ 21 Abs. 10 NKWG) handelt.

Neben dem Amtsinhaber sind privilegierte Parteien/Wählergruppen zur Direktwahl 2021

 Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

 Christlich Demokratische Union Deutschlands in Niedersachsen (CDU)

 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE)

 Alternative für Deutschland (AfD)

 Bürgerinitiative Braunschweig (BIBS)

 DIE LINKE. Niedersachsen (DIE LINKE.)

 Freie Demokratische Partei (FDP)

 Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative - Landesverband Niedersachsen (Die PARTEI Niedersachsen)

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3. Wahl zum Rat der Stadt Braunschweig

 Wählbarkeitsvoraussetzung (am Wahltag)

- mindestens 18 Jahre (letzter Geburtstermin 12. September 2003) - deutsch oder andere EU-Nationalität

- seit mindestens dem 12. März 2021 im Wahlgebiet Braunschweig mit Hauptwohnsitz wohnhaft

- nicht von der Wählbarkeit ausgeschlossen

 Für die Ratsperiode 2021 bis 2026 werden in den Rat 54 Abgeordnete gewählt

 Das Wahlgebiet zur Ratswahl ist in 8 Gemeindewahlbereiche eingeteilt (siehe Karte).

 In einem Gemeindewahlbereich kann eine Partei oder Wählergruppe jeweils bis zu 10 Bewerberinnen bzw. Bewerber aufstellen

 Ein Wahlvorschlag in einem Gemeindewahlbereich muss von mindestens (Rechtsän- derung ab 19.6.2021 30) 12 Wahlberechtigten aus dem jeweiligen Gemeindewahlbe- reich unterstützt werden, sofern es sich nicht um die Kandidatur einer privilegierten Partei/Wählergruppe (§ 21 Abs. 10 NKWG) handelt. Privilegierte Partei-

en/Wählergruppen sind zur Kommunalwahl 2021

 Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

 Christlich Demokratische Union Deutschlands in Niedersachsen (CDU)

 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE)

 Alternative für Deutschland (AfD)

 Bürgerinitiative Braunschweig (BIBS)

 DIE LINKE. Niedersachsen (DIE LINKE.)

 Freie Demokratische Partei (FDP)

 Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative - Landesverband Niedersachsen (Die PARTEI Niedersachsen)

Wahlbereiche zur Ratswahl 2021 (Kartendarstellung letzte Seite) Einwohner am 30. Juni 2020;

Gemeindewahlbereich (GWB) -Landesfortschreibung-

11 - Nordost 30.742

12 - Östlicher Ring 26.385

13 - Innenstadt/Südlicher Ring 27.165

21 - Südost 32.979

22 - Südwest 35.350

31 - Westlicher Ring 34.876

32 - Nordwest 33.568

33 - Nördlicher Ring 27.510

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4. Wahlen zu den Stadtbezirksräten

 Wählbarkeitsvoraussetzung (am Wahltag)

- mindestens 18 Jahre (letzter Geburtstermin 12. September 2003) - deutsch oder andere EU-Nationalität

- seit mindestens dem 12. März 2021 im jeweiligen Stadtbezirk mit Hauptwohnsitz wohnhaft - nicht von der Wählbarkeit ausgeschlossen

 Zur neuen Ratsperiode ab 1. November 2021 wird in 12 Stadtbezirken gewählt. Die jeweilige Anzahl der Mandate, die maximale Anzahl von Bewerberinnen und Bewer- bern auf einem Wahlvorschlag und die jeweils notwendige Mindestanzahl von Unter- stützungsunterschriften im Stadtbezirk (Rechtsänderung ab 19.6.2021) ist in der nach- folgenden Tabelle zusammengestellt:

Stadtbezirk (SBZ) SBZ-Nr.

Einwohner -Hauptwohnung- Stand: 30.6.2020 -eigene Fortschreibung-

Anzahl Mandate

2021

max.

Anzahl Bewerber

2021

Anzahl not- wendiger

Unter- stützungen

Hondelage-Volkmarode 111 10.809 13 18 20 8

Wabe-Schunter-Beberbach 112 20.182 17 22 30 12

Östliches Ringgebiet 120 26.600 19 24 30 12

Mitte 130 27.386 19 24 30 12

Braunschweig-Süd 211 19.858 17 22 20 8

Südstadt-Rautheim-Mascherode 212 13.389 15 20 20 8

Weststadt 221 23.378 17 22 30 12

Südwest 222 12.260 15 20 20 8

Westliches Ringgebiet 310 35.160 19 24 30 12

Lehndorf-Watenbüttel 321 21.800 17 22 30 12

Nördliche Schunter-/Okeraue 322 12.041 15 20 20 8

Nordstadt-Schunteraue 330 27.734 19 24 30 12

 Unterstützungen von Wahlberechtigten aus dem jeweiligen Stadtbezirk müssen Partei- en, Wählergruppen oder ein Einzelwahlvorschlag nicht nachweisen, wenn es sich um die Kandidatur einer privilegierten Partei oder Wählergruppe bzw. Einzelwahlvorschlags gemäß § 21 Abs. 10 NKWG handelt. Privilegierte Parteien/Wählergruppen/Einzel- wahlvorschläge zu den Stadtbezirksratswahlen sind zur Kommunalwahl 2021

 in allen Stadtbezirken

 Christlich Demokratische Union Deutschlands in Niedersachsen (CDU)

 Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE)

 Freie Demokratische Partei (FDP)

 DIE LINKE. Niedersachsen (DIE LINKE.)

(5)

 Zusätzlich nur in folgenden Stadtbezirken

(Neue Wahlgebiete gemäß Neuordnung zum 1.11.2021)

Wahlgebiet

Privilegierte

Parteien/Wählergruppen/

Einzelwahlvorschläge 111 - Hondelage-Volkmarode - Einzelwahlvorschlag Kröckel

112 - Wabe-Schunter-Beberbach - Bürgerinitiative Braunschweig (BIBS)

120 - Östliches Ringgebiet - Bürgerinitiative Braunschweig (BIBS)

130 - Mitte

- Bürgerinitiative Braunschweig (BIBS) - Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz,

Elitenförderung und basisdemokratische Initiative - Landesverband Niedersachsen (Die PARTEI Niedersachsen)

211 - Braunschweig-Süd

- Bürgerinitiative Braunschweig (BIBS) - Freie Wählerstimme Heidberg-Melverode

(FWHM)

212 - Südstadt-Rautheim-Mascherode - Bürgerinitiative Braunschweig (BIBS)

221 – Weststadt - Bürgerinitiative Braunschweig (BIBS)

222 – Südwest - Bürgerinitiative Braunschweig (BIBS)

- Piratenpartei Niedersachsen (PIRATEN)

310 - Westliches Ringgebiet

- Bürgerinitiative Braunschweig (BIBS) - Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz,

Elitenförderung und basisdemokratische Initiative - Landesverband Niedersachsen (Die PARTEI Niedersachsen)

321 - Lehndorf-Watenbüttel - Bürgerinitiative Braunschweig (BIBS)

322 - Nördliche Schunter-/Okeraue - Bürgerinitiative Braunschweig (BIBS)

330 - Nordstadt-Schunteraue - Bürgerinitiative Braunschweig (BIBS)

(6)

Stadt Braunschweig - Wahlgrenzen zur Kommunalwahl 2021

Referenzen

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