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ECKPUNKTE EINER GRUNDSTEUER- REFORM FÜR HAMBURG: DAS WOHNLAGE- MODELL

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ECKPUNKTE EINER GRUNDSTEUER-

REFORM

FÜR HAMBURG:

DAS WOHNLAGE- MODELL

www.mediaserver.hamburg.de / Andreas Vallbracht

Hamburg, den 01. September 2020

(2)

Eckpunkte für die Grundsteuerreform Seite 2

GRUNDSTEUER - ZIELE

Warum eine neue Grundsteuer?

 BVerfG hat 2018 alte Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt.

 Vorgabe des BVerfG: Ab dem Jahr 2025 mussdie Grundsteuer nach dem neuen Recht berechnet werden.

 Zum 01.01.2022 soll eine neue Hauptfeststellung für das neue Recht erfolgen.

Ziele der Grundsteuerreform:

 Einfache Administrierbarkeit

 Klare und folgerichtige Belastungsentscheidungen

Aufkommensneutralität, aber keine großen Mehrbelastungen und oder großen Verwerfungen

Akzeptanzund Nachvollziehbarkeit

 Vermeidung von Segregation

 Anreize für eine städtebauliche Verdichtung

(3)

Eckpunkte für die Grundsteuerreform

GRUNDSTEUER – DAS KÜNFTIGE BUNDESRECHT

Warum will Hamburg das neue Bundesrecht nicht anwenden?

Schwer administrierbar (insbesondere das Sachwertverfahren und die Bodenrichtwerte sind problematisch).

Verfassungsrechtlich bedenkliche Belastungsentscheidungund Ausgestaltungen (vgl. die Darstellung des Wissenschaftlichen Dienstes des BT vom 17.10.2019, Az. WD 4 - 3000 - 119/19).

 Das Aufkommen steigt mit den Bodenwertsteigerungenstetig (u.a. mit der Folge laufend steigender Mietnebenkosten).

 Die deutlichen Bodenwertsteigerungen seit der letzten Hauptfeststellung im Jahr 1964 werden in einer wertorientierten Grundsteuer voll abgebildet, mit der Gefahr von Segregation und fehlender Akzeptanz.

(4)

Eckpunkte für die Grundsteuerreform Seite 4

DIE ALTERNATIVE: WOHNLAGEMODELL

Unsere Alternative: Einfachmodell mit Wohnlagenfaktor (Wohnlagemodell).

 Die Bewertung soll künftig anhand von Äquivalenzzahlen multipliziert mit der Grundstücks- bzw. Gebäudefläche erfolgen.

 Künftig sollen unabhängig von Ihrer Nutzung Grundstücksflächen mit 0,02 Euro/Quadratmeterbewertet werden und Gebäudeflächen mit 0,40 Euro/Quadratmeter.

 Im Bereich der Steuermesszahlen ist aus sozial- und wohnungspolitischen Gründen für Gebäudeflächen, die zu

Wohnzwecken genutzt werden, eine Begünstigung von 50% gegenüber Gebäudeflächen, die nicht zu Wohnzwecken genutzt werden, vorgesehen.

(5)

DIE ALTERNATIVE: WOHNLAGEMODELL

Eckpunkte für die Grundsteuerreform

Worauf baut das Wohnlageverzeichnis auf?

• Komplette Aktualisierung aller Wohnlageneinstufungen in Hamburg in 2017

• Beibehaltung der grundlegenden Methodik

• Weiterhin zwei Wohnlagenkategorien „normal“ und „gut“

• zusätzlich: jede Blockseite erhält einen konkreten Wohnlagenwert

• weiterhin objektives datenbasiertes Indikatorensystem

• Nutzung aktueller kleinräumiger Daten

• Möglichkeit zur flächendeckenden Aktualisierung aller Wohnlagen

• Erweiterung des Indikatorenkatalogs: neun Indikatoren fließen in Berechnungen ein:

Status- index

Boden-ric htwert

Einwohner- dichte

Entfernung U-/S-Bahn/

AKN

Entfernung zum Metrobus

Entfernung Einzel- handel Grün-

flächen

Art der Straße

(4+

Spuren)

Lärm- belastung

(6)

DIE ALTERNATIVE: WOHNLAGEMODELL

• Einstufungen der insgesamt rund 23.000 Straßenabschnitte (sog. Blockseiten)

normal: 15.381 Blockseiten (66,4 %)

gut: 7.782 Blockseiten (33,6 %)

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Eckpunkte für die Grundsteuerreform

DIE ALTERNATIVE: WOHNLAGEMODELL – VORTEILE

 Einfach administrierbar und transparent(nur wenige und einfach ermittelbare Angaben werden benötigt; wenig Aufwand und geringe Kosten auch bei den Steuerpflichtigen; geringe Streitanfälligkeit).

Keine zweite Hauptfeststellung

 Als Belastungsgrund für die Besteuerung ist die Äquivalenz vorgesehen, d.h. die Teilhabe an der kommunalen Infrastruktur, die nicht durch Beiträge und Gebühren abgedeckt ist. Darunter fallen z.B. Schulen, Brandschutz,

Räumungsdienste, Spielplätze und Wirtschaftsförderung). Als Maßstab dient die physikalische Fläche, die realitätsgerecht zum Belastungsgrund die potentielle Teilhabe abbildet. Je größer die Grundstücksfläche und die Gebäudeflächen sind, umso größer ist typisierend auch die potentielle Teilhabe.

 Anreize für eine Verdichtung werden durch die Grundsteuer Cgeschaffen – mit einem erhöhten Hebesatz.

(8)

Eckpunkte für die Grundsteuerreform Seite 8

DIE ALTERNATIVE: WOHNLAGEMODELL – BEISPIELE

Einfamilienhaus, gute Wohnlage, Grundstücksfläche 1.000 qm, Wohnfläche 100 qm, Hebesatz Grundsteuer B z.B. 1.000 % Bewertungsebene:

Grund und Boden: 1.000 qm x 0,02 Euro/qm = 20 Euro Gebäude: 100 qm x 0,40 Euro/qm = 40 Euro

Grundsteuerwert: 60 Euro

Messbetragsebene: Grundsteuer:

Messzahl (Wohnen): 0,5 x (Lageermäßigung 0%) 1 = 0,5 Hebesatz 1.000 % x 40 Euro Grundsteuermessbetrag = 400 Euro 0,5 x 40 Euro = 20 Euro

Messzahl (Grund und Boden): 1 x (Lageermäßigung 0%) 1 = 1 1 x 20 Euro = 20 Euro

Grundsteuermessbetrag: 20 Euro + 20 Euro = 40 Euro

(9)

Eckpunkte für die Grundsteuerreform

DIE ALTERNATIVE: WOHNLAGEMODELL – BEISPIELE

Einfamilienhaus, normale Wohnlage, Grundstücksfläche 1.000 qm, Wohnfläche 100 qm, Hebesatz Grundsteuer B z.B. 1.000 % Bewertungsebene:

Grund und Boden: 1.000 qm x 0,02 Euro/qm = 20 Euro Gebäude: 100 qm x 0,40 Euro/qm = 40 Euro

Grundsteuerwert: 60 Euro

Messbetragsebene: Grundsteuer:

Messzahl (Wohnen) 0,5 x (Lageermäßigung 25%) 0,75 = 0,375 Hebesatz 1.000 % x 35 Euro Grundsteuermessbetrag = 350 Euro 0,375 x 40 Euro = 15 Euro

Messzahl (Grund und Boden) 1 x (Lageermäßigung 0%) 1 = 1 1 x 20 Euro = 20 Euro

Grundsteuermessbetrag: 15 Euro + 20 Euro = 35 Euro

(10)

Eckpunkte für die Grundsteuerreform Seite 10

DIE HAMBURGER VERPROBUNGEN

 Hamburg hat Verprobungenvon ca. 900 Wirtschaftlichen Einheiten im Bereich „Wohnen“ und ca. 200 Wirtschaftlichen Einheiten im Bereich „Nicht-Wohnen“ vorgenommen, die zwar nicht repräsentativ sind - aber wichtiger Indikator .

 Im Rahmen dieser Verprobungen hat sich die grobe Tendenz gezeigt, dass das Wohnlagemodell im Bereich

„Wohnen“ zu einer weniger heterogenen Belastungstendenz als das Bundesrecht kommt und die Belastungswirkungen im Metropolbereich eher dämpft.

 Auch im Bereich „Nicht-Wohnen“ haben sich, bei Berücksichtigung des Ziels des gleichbleibenden bisherigen Grundsteueraufkommens der verprobten Objekte, positive Tendenzen gezeigt, da die Heterogenität der Belastungsausschläge auch hier geringer ist, als im künftigen Bundesrecht.

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Eckpunkte für die Grundsteuerreform

DIE HAMBURGER VERPROBUNGEN

Mehrbelastung pro m² - Wohnfläche bei Einfamilienhäusern

-15,00 € -10,00 € -5,00 € 0,00 € 5,00 € 10,00 € 15,00 € 20,00 € 25,00 €

1 26 51 76 101 126 151 176 201 226 251 276 301

Bundesmodell Wohnlage - Modell

Anmerkung: Die Hebesätze wurden für die verprobten Objekte jeweils so angepasst, dass eine Aufkommensneutralität zur bisherigen Einheitsbewertung erreicht wurde; der Lagefaktor wurde für normale Lagen mit 0,75 angesetzt.

(12)

Eckpunkte für die Grundsteuerreform Seite 12

DIE HAMBURGER VERPROBUNGEN

Mehrbelastung pro m² - Wohnfläche bei Eigentumswohnungen

Anmerkung: Die Hebesätze wurden für die verprobten Objekte jeweils so angepasst, dass eine Aufkommensneutralität zur bisherigen Einheitsbewertung erreicht wurde; der Lagefaktor wurde für normale Lagen mit 0,75 angesetzt.

-15,00 € -10,00 € -5,00 € 0,00 € 5,00 € 10,00 € 15,00 €

309 334 359 384 409 434 459 484 509 534 559 584 609

Bundesmodell Wohnlage - Modell

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Eckpunkte für die Grundsteuerreform

DIE HAMBURGER VERPROBUNGEN

Mehrbelastung pro m² - Wohnfläche bei Mehrfamilienhäusern

Anmerkung: Die Hebesätze wurden für die verprobten Objekte jeweils so angepasst, dass eine Aufkommensneutralität zur bisherigen Einheitsbewertung erreicht wurde; der Lagefaktor wurde für normale Lagen mit 0,75 angesetzt.

-15,00 € -10,00 € -5,00 € 0,00 € 5,00 € 10,00 € 15,00 € 20,00 € 25,00 € 30,00 €

618 643 668 693 718 743 768 793 818 843 868 893 918

Bundesmodell Wohnlage - Modell

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Eckpunkte für die Grundsteuerreform Seite 14

DIE HAMBURGER VERPROBUNGEN

Bereich „Nicht-Wohnen“

Anmerkung: Die Hebesätze wurden für die verprobten Objekte jeweils so angepasst, dass eine Aufkommensneutralität zur bisherigen Einheitsbewertung erreicht wurde; der Lagefaktor wurde für normale Lagen mit 0,75 angesetzt.

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WIE GEHT´S WEITER?

 Erörterungen mit Partnern im Bündnis für das Wohnen

 Vorstellung im Haushaltsausschuss

 Werkstattgespräch mit Kammern/Verbänden am 11.9.2020

 Rückkoppelung mit anderen Bundesländern und Erarbeitung des Gesetzentwurfs im Herbst 2020, Beratung Bürgerschaft

 2021 erfolgen intensivierte Vorbereitungen für die erste Hauptfeststellung (insb. IT)

 Erste Hauptfeststellung zum 1.1.2022

 Auswertung Daten der ersten Hauptfeststellung mit Überprüfung Messzahlen, Festlegung Hebesätze 2023/2024 – Ziel Sicherung Aufkommensneutralität Wohnen/Nicht-Wohnen

 Umsetzungsgesetz mit ggf. erforderlichen Nachjustierungen und Implementation Grundsteuer C – 2023/2024

 Erhebung Grundsteuer nach Hamburger Wohnlagemodell 2025

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VIELEN DANK FÜR IHRE

AUFMERKSAMKEIT

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