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Unsere Dienstleistungen für Firmen: lenkzeitspezialisten.de

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Academic year: 2022

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(1)

Unsere Dienstleistungen für Firmen:

Gern beraten wir Sie persönlich!

Behördenprüfung Arbeitszeitverstöße Lenk- und Ruhezeiten

Dispositionstraining Datenauswertung

Fahrtenschreiberschulung

(2)

Bildung GmbH

Beratung

Auswertung

(3)

Ihre Zeit ist kostbar!

Durch immer höhere Transportleistungen, stetiger Fahrermangel und strengere Gesetze wird es für Unternehmen immer aufwendiger den Betrieb so zu organisieren,

dass die Haftungsrisiken minimiert werden.

Dabei sind unterschiedliche Pflichten des Unternehmers zu beachten:

Verplanungs-/

Dispositionspflicht Unterweisungs-/

Schulungspflicht

§ Belehrungs-/

Sanktionspflicht Aufzeichnungs-/

Aufbewahrungspflicht

(4)

Wer ist in Ihrem Unternehmen verantwortlich?

Nur durch eine organisierte Verteilung der Aufgaben und der Verantwortlichkeiten lässt sich ein Haftungsrisiko minimieren.

Wir unterstützen Sie, wenn es um Einhaltung der Sozialvorschriften, Benutzung des

digitalen Fahrtenschreiber, Fahrer- und Dispositionstraining geht.

Eine vollständige Haftung Ihrerseits kann nicht ausgeschlossen werden, doch arbeiten wir mit Ihnen gemeinsam daran, die Folgen und Sanktionen

so gering wie möglich zu halten.

(5)

Monatliche Auswertung der Fahrtenschreiber- und Fahrerkartendaten (Kürzere Intervalle möglich)

Bewertung auf Fehlbedienungen und Verstöße

Auswertung der Fahrtenschreiberdaten auf Fahren ohne Fahrerkarte

Unterweisung der Fahrer (optional: Online oder In-House Schulung)

Schulung neuer Fahrer in Lenk- u. Ruhezeiten, sowie Bedienung des digitalen Fahrtenschreiber

Erarbeitung von Strategien gegen Verstöße

Dispositionstraining u. Maßnahmen-Besprechung

Informationen über gesetzliche Neuerungen

Jährliche Unterweisung „digitaler Fahrtenschreiber“

Eine "Behördenkontroll"-Simulation

Einweisung der Mitarbeiter u. a. in die Führerscheinkontrolle

Unterstützung bei der Erstellung von Dienst- und Betriebsanweisungen

Wir unterstützen Sie gerne!

Alle Maßnahmen werden

dokumentiert

(6)

Dienstleistungen mit Mehrwert

MITARBEITERBINDUNG

Durch präventive Maßnahmen nehmen Sie Ihrem Fahrer die Sorgen in eine Kontrolle zu geraten und hohe Bußgelder zu zahlen.

DISPOSITION

Wir mischen uns nicht in Ihre Planung ein, sondern suchen mit Ihnen gemeinsam vermeidbare Risiken. Durch Dispositions-

schulung zeigen wir Möglichkeiten auf, um auch hier Sanktionen und Bußgelder zu vermeiden

AUSWERTUNG

Wir werten die Fahrtenschreiber- und

Schützen Sie sich mit unseren

Dienstleistungen proaktiv vor

hohen Bußgeldern und

(7)

Nur ein kleiner Teil unserer Arbeit …

(8)

Was kosten unsere Leistungen?

Wir stellen unseren Kunden ein umfangreiches

und bezahlbares Dienstleistungspaket zur Verfügung.

Zum Beispiel: STANDARD KOMPLETT SERVICE

− Auswertung der Fahrerkarten und Fahrtenschreiber

− Regelmäßige Unterweisungen

− Führerscheinkontrolle und Einhaltung der Fristen u.v.m.

Wir erstellen Ihnen

gerne ein unverbindliches Angebot.

Unser variables Produktkonzept kann flexibel an Ihr Geschäftsmodell und Ihre Arbeitsprozesse angepasst werden – durch monatliche

Betreuung oder auch nach Abrechnungsmodell.

Einen Auszug unserer Preise

eratung is siti ns schulung eh rden r ung

u geld er eidung

Fahrtenschreiber schulung atenauswertung

(9)

Auswerten

(10)

Bewerten

(11)

Sensibilisierung des Fahrers

(12)

Was ist zu tun?

Ist-Zustand, Auswertung

Ziele setzen

Maßnahmen besprechen und planen Kontrolle,

Dokumentation

Schulen,

belehren

(Fahrersprache)

(13)

Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz BKrFQG vom 16.12.2016

Hier drohen erhebliche Bußgelder für Fahrer und Unternehmen.

Bis zu

5.000€

für Fahrer

Bis zu

20.000€

für Unternehmen

(3) Der Unternehmer darf Fahrten nach

Absatz 1 oder 2, auch in Verbindung mit Absatz 5, weder anordnen noch zulassen, wenn der Fahrer oder die Fahrerin die dort genannten

Voraussetzungen nicht erfüllt.

§

(14)

§21 Straßenverkehrsordnung Fahren ohne Fahrerlaubnis

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

2. Als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugs nach §44 des Strafgesetzbuchs oder nach §25 dieses Gesetzes verboten ist.

1. Ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu

erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das

Führen des Fahrzeugs nach §44 des Strafgesetzbuchs oder nach §25 dieses Gesetzes verboten ist, oder

(15)

Die Tachographen Verordnung VO (EG) 165/2014

ARTIKEL 33:

Das Verkehrsunternehmen hat verantwortlich dafür zu sorgen, dass seine Fahrer hinsichtlich des ordnungsgemäßen Funktionierens des Fahrtenschreibers angemessen

geschult und unterwiesen werden.

Ein Verkehrsunternehmen haftet für Verstöße gegen diese Verordnung, die von Fahrern des Unternehmens bzw.

von den Fahrern begangen werden, die ihm zur Verfügung stehen.

Die Mitgliedstaaten können diese Haftung jedoch von einem Verstoß des Verkehrsunternehmens gegen Absatz 1 Unterabsatz 1 des vorliegenden Artikels und Artikel 10 Absätze 1 und 2 der

Verordnung (EG) Nr. 561/2006 abhängig machen.

(16)

VERORDNUNG (EU) 2016/403 vom 18. März 2016

Liste der Kategorien und Arten der am häufigsten festgestellten Verstöße (TODSÜNDENLISTE).

Definition der Schwere der Verstöße nach der von ihnen ausgehenden Gefahr tödlicher oder

schwerer Verletzungen. Festsetzung der Anzahl der Verstöße, bei deren Überschreiten wiederholte Verstöße als schwerwiegendere Verstöße

betrachtet werden.

SI – Serious Infringements

Schwerwiegende Verstöße

VSI – Very Serious Infringements

Sehr schwerwiegende Verstöße

MSI – Most Serious

EINTEILUNG IN:

(17)

FOLGEN:

Risikoeinstufung von Kraftverkehrsunternehmen ab 2017 gemäß Art. 12 Abs. 1, Art. 6 VO (EG) Nr. 1071/2009, §§ 2,11 GBZugV

VERORDNUNG (EU) 2016/403 vom 18. März 2016

Unternehmen

mit HOHEM Risiko

Bei einem solchen Unter-

nehmen IST das Vorliegen der Berufszugangsvoraus-

setzungen unverzüglich zu überprüfen.

Unternehmen

mit MITTLEREM Risiko

Bei einem solchen Unter- nehmen SOLL innerhalb von zwei Jahren das Vorliegen der Berufszugangsvoraus-

setzungen überprüft werden

Unternehmen OHNE Risiko

Hier besteht kein Anlass zu gesonderten Maßnahmen

(18)

Auszug aus unserer Preisliste

(19)

Auszug aus unserer Preisliste

/ pro Modul und Fahrer

70,00

/ pro Modul und Fahrer

70,00

/ Monatlicher Mietpreis

75,00

/Monatlich

100,00

/

Monatl. Mietpreis

75,00

(20)

Gerade mal 3,50€ am Tag pro Fahrer

(21)

Bildung GmbH

Beratung Auswertung Schulung

Bildung GmbH

(22)

Auszug aus unseren Schulungen:

Module nach BKrFQG

Beschl. Grundqualifizierung Staplerkurse

Dispositionstraining Expertentraining

Fahrtenschreiberschulung

(23)

Warum mit uns schulen?

Wir machen Modul- schulungen bezahlbar und bieten eine Vielzahl von Terminen:

Unsere Schulungen finden ohne Mindestteilnehmerzahl statt.

− Keine Stornierungsgebühren bei nicht Erscheinen

− Keine Stornierungsfristen und Absagepflicht

− Termine frei aus Kalender und Standorten wählbar

− Auch einzelne Termine in der Wochenschulung möglich

Standort Köln Standort Koblenz

NEU

Es ist nun möglich ein Modul über zwei

Module in Teilzeit

(24)

Wir bieten Module für LKW-/Bus-Fahrer nach Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz

Weiterbildung nach BKrFQG in angenehmer und praxisnaher Atmosphäre

− Eco-Training (ohne Praxisteil)

− Sozialvorschriften mit digitalem Fahrtenschreiber

− Gefahrenwahrnehmung

− Schadensprävention

− Sicherheit für Ladung und Fahrgast

Wir schulen mit aktuellen Schulungs- unterlagen des Verlages Heinrich Vogel

Profi-Gesamtpaket LKW und Bus | Bus 3. Welle.

Weitere Spezialmodule sind möglich.

(25)

Parkplätze vorhanden Bildung GmbH

Ferdinand-Porsche-Straße 19 51149 Köln-Porz

Weitere öffentliche Parkplätze finden Sie auf dem Gelände des Real Marktes

Angenehme

Schulungsräume

(26)

Weitere Schulungen – mit und ohne Praxis

Eco-Training (mit Praxisteil)

Themen können angepasst werden und teilweise als

Mobilität und Senioren (mit und ohne Praxis) Erste Hilfe Kurse

Fahrtraining und

Streckentraining

Unfallverhütung

(27)

Sie suchen einen Partner für Ihre In-House Schulung?

Wir erstellen Ihnen gerne ein unverbindliches

Angebot.

− Modul Tages- und Wochenschulung

− Modulschulung über 2 Tage in Teilzeit

− Dispositionstraining

− Ladungssicherung

− Sicherheitsunterweisungen

− Unterweisungen Gefahrengut

(nach Kapitel 1.3 ADR)

Es ist möglich ein Modul über zwei zusammenhängende Tagen zu absolvieren.

Beispiel:

Ein vorhandener Schulungsraum muss die

behördlichen Anforderungen erfüllen und von der zuständigen Stelle genehmigt werden.

(28)

Gabelstapler Ausbildung

Diese Ausbildung nach BG-Schulungsrichtlinien richtet sich an LKW-Fahrer*innen, sowie an Mitarbeiter des Lager- und Logistikbereiches.

Viele Unternehmen, gerade in der Lagerwirtschaft,

benötigen Mitarbeiter*in die ein Flurförderzeug bedienen können. Laut Gesetzgeber benötigen diese eine

jährliche Unterweisung. Staplerfahrer*innen können anhand dieser ihr Wissen im Umgang mit

Flurförderzeugen auffrischen und aktualisieren. Wir bieten die Unterweisung auch als Inhouse-Schulung vor Ort an.

Staplerschein für Anfänger: 2 Tage Tag 1: Theoretischer Unterricht Tag 2: Praktischer Unterricht

oder schulen Ihre Fahrer direkt vor Ort in Theorie und Praxis. Gerne erstellen wir Ihnen ein persönliches

Wir bieten monatliche Kurse,

199,00

99,00

(29)

Ladungssicherung

Grundsätzlich gilt, dass gemäß § 5 und § 6

Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) der Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen und zu

dokumentieren hat.

Mitarbeiter, die mit Ladungssicherungsaufgaben bzw.

deren Kontrolle betraut sind, müssen mindestens einmal alle drei Jahre geschult werden. Dabei werden z. B.

physikalische Grundlagen und Möglichkeiten der

Ladungssicherung sowie deren praktische Durchführung vermittelt. Diese Schulungsmaßnahme ist zu

dokumentieren.

Ihre Fahrer sind im Umgang in Ladungssicherung

geschult und es wurden ihnen die benötigten Sicherungs- mittel zur Verfügung gestellt.

Wir schulen Ihre Fahrer und bewerten die Ladungs-

sicherung in Ihrem Auftrag vor Ort in der Praxis.

Setzt Ihr Fahrer die ihm bereitgestellten Mittel zur Ladungssicherung auch ein?

Beraten

(30)

Unterweisung nach Kapitel 1.3 ADR

Diese Schulung richtet sich an Unternehmen, die nach Kapitel 1.4 ADR Pflichten bei der Beförderung gefährlicher Güter haben.

Jede Person, deren Arbeitsbereich die

Beförderung gefährlicher Güter umfasst (z.B.

Verpacker, Verlader, Fahrzeugführer,

Beförderer, Entlader), muss nach Kapitel 1.3 ADR unterwiesen sein.

Ziele

In

Ziel der Unterweisung muss es sein, allen Beteiligten die sichere Handhabung und die

Notfallmaßnahmen zu verdeutlichen.

(31)

Jährliche Sicherheitsunterweisung

Der Unternehmer hat die Versicherten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, insbesondere über die mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen und die Maßnahmen zu ihrer Verhütung, entsprechend

§ 12 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz zu unterweisen.

DGUV Vorschrift 1 (auszugsweise)

Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, während ihrer Arbeitszeit, ausreichend und angemessen zu

unterweisen. Die Unterweisung umfasst Anweisungen und Erläuterungen, die eigens auf den Arbeitsplatz oder den Aufgabenbereich der Beschäftigten ausgerichtet sind.

§ 12 ArbSchG (auszugsweise)

Wir bieten Ihnen eine abwechslungsreiche

Schulung aus Theorie und einem Praxis-

(32)

Fahrer müssen geschult werden

Die Verordnung (EU) 181/2011 regelt u.a. die Rechte von Fahrgästen mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität.

Lt. Art. 16, Abs. (1) b) müssen Fahrer, die mit diesem Personenkreis Kontakt haben, eine einschlägige Schulung erhalten.

Im Anhang II, a) sind die Inhalte der Schulung geregelt u.a. Kenntnisse in erster Hilfe.

In

Das Fahrpersonal muss im Umgang mit mobilitätsein- geschränkten Personen geschult und sensibilisiert

(33)

Wir schulen zukünftige Experten:

Seminar für Verantwortliche

Rechtliche Grundlagen Verantwortlichkeiten Sozialvorschriften

Fahrtenschreiberschulung

Datenauswertungstraining

Tacho-Archivierung

(34)

Seminar für Verantwortliche

der Lenk- und Ruhezeitüberwachung

Praxistraining mit der Auswertungssoftware

TachoPlus

− Rechtliche Grundlagen

− Sozialvorschriften

und digitaler Fahrtenschreiber

− Tacho-Dokumentation / Auswertungs- und Archivierungssoftware (TachoPlus)

− Praktische Übung der Datenanalyse

Unser Seminar dient zur Vermittlung der rechtlichen und technischen Rahmenbedingungen in Bezug auf Einhaltung der bestehenden gesetzlichen Vorschriften und die korrekte Bedienung der digitalen Kontrollgeräte, sowie der Auswertung der Daten mit TachoPlus.

(35)

Seminar für Verantwortliche

der Lenk- und Ruhezeitüberwachung

Tag Thema

1

Rechtliche Grundlagen

• Begrüßung / Vorstellung

• Rechtliche Grundlagen I (BKrFQG, BKRFQV, Archivierungspflicht, etc.)

2

Sozialvorschriften und digitaler Fahrtenschreiber (Modul nach BKrFQG)

• Verantwortlichkeiten im Unternehmen

• Sozialvorschriften

• Umgang mit digitalen Fahrtenschreibern

3

Tacho-Dokumentation / Word, Excel / Auswertungssoftware

• Erstellung der Tacho-Dokumentation und eines Firmen-Organigramms

• Prüfungsintervalle planen und Erstellung von Dienstanweisungen

• Kommunikation mit Fahrern und Behörden

• Einführung TachoPlus

4 Praxistag

• Praktische Übungen / Datenanalyse mit TachoPlus

5 Prüfungstag

• Rechtliche Grundlagen II / Zusammenfassung

(36)

Markus Moritz

− Führerscheine aller Klassen

− IT- Ausbilder und Techniker, Berufs- kraftfahrer LKW und Bus

− Langjährige Erfahrung als Disponent und Personalplaner im ÖPNV

− Industriemeister für Kraftverkehr

− Ausbilder IHK für Fachkraft im

Fahrbetrieb, Berufskraftfahrer Personen- und Güterverkehr, sowie IT-System- elektroniker und IT-Systemkaufmann

− Anerkannter Ausbilder BKrFQG

für die Kraftfahrer-Weiterbildung und die beschleunigte Grundqualifikation

− Fahrlehrer

Geschäftsführer

(37)

Vielen Dank

Markus Moritz und Team

Bildung GmbH

- Firmenbetreuung –

Büro und Schulungsraum

Ferdinand-Porsche-Straße 19 51149 Köln-Porz

Tel.: 02203-1833399 www.bkf-gmbh.de

Module

LKW

/

Bus

Ausbildungsklassen: B (BF17) / BE / C / CE / D / DE

Erste Hilfe – MPU Beratung – LKW und Bus Module

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