Gehälter deutlich erhöhen:
ver.di fordert 5 %
Wirtschaftspresse und Unter- nehmensverbände sind sich einig:
Die Löhne müssen sinken. Nur so gehe es raus aus der wirtschaftlichen Misere.
Das Problem: Schwache Nachfrage Das Gegenteil ist richtig. Unser Pro - blem ist seit langem die schwache Nachfrage. Und die hängt von den Löhnen ab. Wir brauchen kräftige Gehaltssteigerungen zur Stärkung der Binnennachfrage. Dann haben die Betriebe auch wieder volle Auf- tragsbücher und stellen ein.
Nachholbedarf bei den Löhnen Außer in Deutschland sind in keinem vergleichbaren Land die preisbe- reinigten Arbeitseinkommen in den letzten Jahren gesunken.
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Noch aussagekräftiger sind die Lohn- stückkosten, die den Anteil der Lohn- kosten an den geschaffenen Werten angeben. Zwischen 1995 und 2005 sind sie in Deutschland nur um zwei Prozent gestiegen. Mit 13 Prozent war der Anstieg in den übrigen Euro - ländern fast sieben mal so hoch.
Zurückhaltung und die Folgen Kein Wunder, dass Deutschland beim Wirtschaftswachstum die rote Laterne hat.
Geringes Wachstum bedeutet stei- gende Staatsverschuldung und weiter wachsende Arbeitslosigkeit.
Unsere Schlussfolgerung:
Lohnsteigerungen müssen endlich wieder mindestens den vorhandenen neutralen Verteilungsspielraum aus- schöpfen. Das ist nicht nur gut für die Beschäftigten, sondern für die ganze Wirtschaft.
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Der neutrale Verteilungsspielraum für 2006:
Bei einem Abschluss in Höhe des neu- tralen Verteilungsspielraums bliebe die Verteilung zwischen Unternehmenserträ- gen und Arbeitnehmereinkommen so, wie sie ist.
Die Prognosen für die Preissteigerung 2006 betragen bis zu 2,0 Prozent.
Im März betrug die Rate 1,9 Prozent.
Die erwartete Produktivitäts- entwicklung der Gesamtwirtschaft liegt bei bis zu 1,9 Prozent. Für das Bankgewerbe liegt dieser Satz regel- mäßig höher.
Damit beträgt der neutrale Verteilungs- spielraum im Durchschnitt der Gesamt- wirtschaft bis zu 3,9 %. Im Bankgewerbe ist er höher.
ver.di fordert in den Bankentarifver- handlungen Gehaltsanhebungen um fünf Prozent sowie Maßnahmen zur Sicherung der Beschäftigung und der beruflichen Perspektiven, zur Alters- vorsorge und zum Gesundheitsschutz.
ACHTUNG ! In der Tarif-Arena stets am Ball ! Timo Tarif berichtet aktuell aus der Tarif- runde Banken.
Wer hat was gesagt oder geschrieben?
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Berichte und Kom- mentare im Internet:
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Wir sollten versuchen, dies
gemeinsam durchzusetzen.
Mensch, nicht Kostenfaktor!
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Beschäftigung sichern
Arbeitsplätze im Bankgewerbe werden weiter vernichtet!
Die Arbeitgeber haben den Stellenab- bau beschleunigt: Allein in den letzten Jahren haben die Banken 80.000 Stellen vernichtet. Betriebsbedingte Kündigungen wurden ausgesprochen, weiterer Stellenabbau ist geplant - eine Entwicklung, die wir nicht ein- fach hinnehmen können und wollen!
Denn nicht nur der Personalabbau als solcher belastet die Beschäftigten, bemerkbar macht sich vor allem die Angst, die in Filialen und Abteilungen um sich greift. Diese Angst führt - gepaart mit dem steigenden Leis- tungsdruck - zu erheblichen gesund- heitlichen Konsequenzen!
Unser Ziel bleibt:
Wir wollen den Stellenabbau be- grenzen. Wir wollen vor allem ver- hindern, dass Unternehmen, die satte Gewinne produzieren, betriebs- bedingte Kündigungen aussprechen.
Deshalb fordern wir eine Tarifregelung zur Sicherung der Beschäftigung:
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Ein Verbot von betriebsbedingten Kündgungen, für solche Unterneh- men, die Gewinne ausweisen.
Ein solches Verbot wäre ein Mittel gegen einen Personalabbau, der entweder aus der Auslagerung von Tätigkeiten an Dienstleister, teilweise auch an solche im nahen oder sehr fernen Ausland oder aus den immer häufigeren Umstrukturierungen und technischen Umwälzungen herrührt.
Wir wollen, dass die Unternehmen nicht nur die kurzfristigen Rendite- gesichtspunkte im Blick haben, sondern auch ihre Verantwortung in der Gesellschaft wahrnehmen.
Weitere ver.di-Forderungen zur Beschäftigungssicherung:
Die Verlängerung des Vorruhe- stands-Tarifvertrages
Dieser Tarifvertrag läuft bereits Ende 2006 aus. Wir brauchen diese Mög- lichkeit der Lebensarbeitszeit-
verkürzung noch immer. Es gibt eben nicht das "eine Mittel" gegen den Stellenabbau, sondern dazu sind ver- schiedene Maßnahmen erforderlich.
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Und auch in den kommenden Jahren sollten die Beschäftigten das Recht haben, die Bank vorzeitig mit 70 % ihres letzten Bruttomonatsgehaltes zu verlassen, um danach ihre Rente zu beziehen.
Der Altersteilzeittarifvertrag ist bis 2009 gesichert.
Tarifliche Ausbildungsinitiative Aber auch die Jugend hat ein Recht auf einen fairen Start ins Berufsleben.
Deshalb fordern wir:
Erhöhung der Anzahl der Auszu- bildenden um 3 %
Übernahmegarantie für mindestens 12 Monate
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Gesundheit schützen
Gerne wird behauptet, Stress, Hektik und daraus resultierende gesundheit- liche Belastungen seien eine Erschein- ung der "heutigen Zeit". Schuld daran sei eigentlich niemand, wenn
überhaupt, dann die Beschäftigten selbst, die "schwach" oder nicht
"leistungsbereit" seien.
System von Maßlosigkeit
Tatsache ist jedoch, dass die Unterneh- men verantwortlich sind. In den meis- ten Betrieben wird ein System von Maßlosigkeit und "bis an die Grenzen gehen" praktiziert. Druck über nicht realisierbare Zielvorgaben und immer enger werdende Zeitfenster wird kombiniert mit einem Klima der dauernden Unsicherheit ("wie lange bleibt meine Abteilung noch bestehen?, werden wir ausgegliedert?, wann kommt die nächste Personalabbau- welle?").
Schlechte Arbeitsbedingungen sind Folge unternehmerischer Entschei- dungen!
Immer mehr Bankan- gestellte klagen über den zunehmenden Leistungsdruck.
Selbst schuld?
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Krankmachende Arbeits- bedingungen sind "unsichtbar"
In anderen Berufen und Wirtschafts- zweigen sind Risiken und gesundheits- gefährdende Bedingungen sichtbarer:
Giftige Stoffe, schwere Lasten tragen, dauerndes Stehen usw.
In der "modernen" Finanzbranche treten die Schwierigkeiten i.d.R. nicht so deut- lich zutage: Selten brechen erschöpfte Bankangestellte am Arbeitsplatz zusam- men. Das wahre Drama ist vielmehr, dass alles weiter seinen Gang geht.
Grenzen verschwimmen
Die Unternehmen fordern nicht mehr nur das Recht auf Nutzung der Arbeits- kraft, sondern eine übergreifende Lebensweise im Dienst der Firma, die Körper und Geist, Motivation und die
"ganze Person" der Firma übereignet.
Und wenn jemand in der Freizeit, am Wochenende oder im Urlaub zusammenbricht , geht im Job alles weiter seinen gewohnten Gang.
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Die Grenzen zwischen einem "gesunden"
Maß an Leistungsanforderung und Über- forderung werden immer öfter überschrit- ten. Wer verliert, ist selber schuld!
Psychische Erkrankungen nehmen zu Ganz allgemein ist seit mehreren Jahren eine erhebliche Zunahme psychischer Erkrankungen festzustellen, die mit den sich immer weiter verschlechternden Arbeitsbedingungen zusammenhängt.
Die "Wachstumsrate" der Fehltage beträgt hierbei im Zeitraum 1997 - 2004 sagenhafte 69 %.
Dabei ist der Anstieg dieser Erkrankungen im Vergleich zu anderen Krankheiten deutlich überproportional.
Auffällig ist auch, dass nicht nur "ältere"
Arbeitnehmer/innen betroffen sind: So weist die DAK z.B. für die Gruppe der 25- bis 29jährigen Männer eine Zunahme dieses Krankheitsbildes von 106 % (1997-2004) aus!
ver.di: Leistungsdruck begrenzen - Gesundheit schützen
Die schwierigen Belastungssituationen sind nur selten Gesprächsthema in den Banken.
Die Betroffenen fühlen sich selbst verant- wortlich für ihre Ohrgeräusche oder Schlaf- störungen. Dafür, dass die Arbeits-
bedingungen die Gesundheit beeinträchti- gen tragen die Arbeitgeber Verantwortung.
ver.di fordert in dieser Tarifrunde von den Bankarbeitgebern Maßnahmen zur Begrenzung des Leistungsdrucks und zum Schutz der Gesundheit.
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Berufsperspektiven verbessern
Die Strukturen in den Banken verän- dern sich immer schneller. Und damit auch die Anforderungen an unsere Arbeitsplätze. Die Beschäftigten müs- sen sich also qualifizieren, um ihre Arbeit auch unter veränderten Bedin- gungen erledigen zu können. Oder Sie wollen sich weiterbilden, um eine andere, qualifiziertere Tätigkeit ausüben zu können.
ver.di möchte Ihre Möglichkeiten zur Qualifizierung tarifvertraglich absichern und ausbauen. Denn leider gibt es immer häufiger die Situation, dass die Bankarbeitgeber zwar von der Not- wendigkeit des lebenslangen Lernens reden, aber gleichzeitig nicht bereit sind, die nötigen Voraussetzungen hierfür zu schaffen.
Deshalb fordert ver.di in den Tarifverhandlungen:
Ein Recht jedes Beschäftigten auf eine regelmäßige Personal- entwicklungsplanung
Das Unternehmen soll eine regelmäßi- ge Planung über neue Anforderungen am einzelnen Arbeitsplatz und dem daraus resultierenden Qualifizierungs- bedarf mit allen Beschäftigten er- stellen. So können die Fähigkeiten der Beschäftigten optimal genutzt werden und Sie sich rechtzeitig auf die verän- derten Arbeitsbedingungen einstellen.
Weiterqualifizierung - Baustein für Ihren beruflichen Erfolg und für den Erhalt Ihres Arbeitsplatzes!
Weitere Informationen finden Sie unter www.fidi.verdi.de
Ein Recht jedes Beschäftigten auf mindestens 5 Tage bezahlte Fre i - stellung pro Jahr für die berufliche Weiterbildung
Bildung ist eine Investition in die Zukunft!
In Ihre Zukunft und in die Zukunft des Bankgewerbes.
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Damit alle Beschäftigten in die Zukunft investieren können, fordert ver.di einen individuellen Rechtsanspruch jedes Be- schäftigten auf Weiterbildung.
Entweder für Bildungsmaßnahmen, die sich aus Ihrem persönlichen Personal- entwicklungsplan ergeben oder für berufliche Weiterbildung Ihrer Wahl.
Ein Recht auf Freistellung von der Arbeit oder auf Teilzeitarbeit für Ihre berufliche Qualifizierung
Häufig scheitert ein Wunsch nach Weiterbil- dung an Ihrem Ganztagsjob in der Bank.
Bei der hohen Belastung bleibt keine Zeit oder Kraft für die Abendschule oder Semi- nare an Nachmittagen. Durch eine Redu- zierung der Arbeitszeit während der Weiter- bildung oder durch die Garantie des Arbeit- gebers, dass Sie nach einer Ausbildung bzw.
einem Studium wieder in der Bank arbeiten können, können Sie sich qualifizieren - und die Bank kann später davon profitieren.
Berufsausbildung - wichtig für unsere Zukunft und die unserer Kinder!
Bis vor wenigen Jahren gab es einen Kon- sens zwischen Unternehmen und Gewerk- schaften. Das duale Ausbildungssystem in Deutschland war ein Vorbild für ganz Europa. Alle jungen Menschen, die eine betriebliche Berufsausbildung wünschten, bekamen einen Ausbildungsplatz.
Diese Zeit ist leider vorbei. Die Ausbildung junger Menschen wird von den Unterneh- men zunehmend unter dem kurzfristigen Renditestreben betrachtet. So ist die Zahl der Auszubildenden im privaten Bank- gewerbe seit den 90 er Jahren stark zurück- gegangen. Auch die gemeinsame Aus- bildungsinitiative von ver.di und den Bank- arbeitgebern hat im Vergleich zu
2003 nichts gebracht.
ver.di fordert deshalb, die Anzahl der Auszubildenden in den Banken um 3 % zu erhöhen - damit die Zukunft unserer Jugend nicht verbaut wird und um den kommenden Bedarf an qualifi- zierten Fachkräften im Bankgewerbe zu decken.
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Altervorsorge absichern
Die Rente: Sicher ist sicher!
"Die Rente ist sicher!" Wer erinnert sich nicht an Norbert Blüm, damals
Bundesarbeitsminister, der eigenhän- dig ein überdimensionales Poster mit diesem Slogan an eine Wand kleisterte.
Inzwischen können viele Menschen nicht in die Rentenkasse einzahlen, weil sie arbeitslos sind. Auch das Verhältnis von Erwerbstätigen zu Rentnern ver- schiebt sich immer weiter zu Lasten der Erwerbstätigen und Einzahler. Hand- lungsbedarf besteht also, wenn auch nicht nur immer wieder zu Lasten der Rentner und Beitragszahler!
Heute erleben wir aber, dass eine Rentenreform die andere jagt. Und jetzt heißt es, dass wir erst mit 67 in Rente gehen oder weniger aus unseren eingezahlten Beiträgen erhalten sollen.
Die mit großem Aufwand inszenierte Einführung der "Riester-Rente" kommt erst jetzt, nach erheblichen bürokrati- schen Erleichterungen in Fahrt.
Da auch die betriebliche Säule der Altersvorsorge immer mal wieder in der Diskussion ist - einzelne Unternehmen kürzen auch hier - ist für ver.di klar:
Wir müssen die betriebliche Altersvorsorge tariflich absichern.
Die ver.di-Tarifkommission ist sich darin einig, dass bestehende betriebliche Regelungen auf diesen tariflichen Anspruch angerechnet werden können. Nur: Diese Regelungen wer- den durch die Tarifregelung abge- sichert, die willkürliche Kündigungs- möglichkeit seitens der Arbeitgeber würde entfallen.
Außerdem: Viele, insbesondere klei- nere Institute, haben bis heute keiner- lei betriebliche Altersvorsorgesysteme aufgebaut. In diesen Banken betreten wir mit unserer Forderung Neuland, die Beschäftigten könnten einen echten zusätzlichen Nutzen erzielen!
Arbeiten wir also gemeinsam für einen guten Tarifabschluss.
Denn bei der Rente gilt:
Sicher ist sicher!
ver.di fordert in der Tarifrunde 2006 die Einführung einer tariflich abgesicherten betrieb- lichen Altersvorsorge.
Der Arbeitgeber soll verpflichtet werden, einen Zuschuss in glei- cher Höhe zu leisten, wenn Beschäftigte zum Zwecke der Altersvor- sorge von der Gehalts-
umwandlung bis zu einer Höhe von 4 % des Gehaltes Gebrauch machen.
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Der Bankentarifvertrag - eine Erfolgsstory ( Teil 1)
Tarifvertrag und Arbeitszeit
Ohne Gewerkschaften wären Tarifverträge, die Mindestregelungen bei den Arbeits- bedingungen und Entgelte festschreiben, unbekannt.
Ohne ver.di gäbe es auch bei den Banken keine Wochenarbeitszeit von 39 Stunden.
Denn ohne Tarifvertrag gilt die gesetzliche Arbeitszeit von 8 bis 10 Stunden täglich, von Montag bis einschließlich Samstag (48 - 60 Std. pro Woche).
Weitere Informationen finden Sie unter www.fidi.verdi.de
Wochenarbeitszeit
46 Stunden ab April 1949 45 Stunden ab Dezember 1956 43,75 Stunden ab Juli 1958 42,5 Stunden ab Januar 1962 41,25 Stunden ab Januar 1970 40 Stunden ab Juli 1974 39 Stunden ab April 1989
Urlaub und freie Tage
ab April 1949
12 bis 24 Werktage Urlaub je nach Alter ab Juli 1958
ein arbeitsfreier Samstag monatlich ab Juli 1961 ist die Familie samstags vereint 5 -Tage-Woche
ab März 1971
Umstellung des Urlaubs auf Arbeitstage seit 1972
Bankfeiertag am 24.12.
ab Juli 1977 Verlängerung des Urlaubs gestaffelt nach Alter
ab Januar 1984 endlich 6 Wochen Urlaub für alle 30 Arbeitstage Urlaub
ab April 1992 kein Stress mehr am Silvestertag 31. Dezember wird grundsätzlich dienstfrei Zusätzlich bezahlte Freizeittage
aus besonderen Anlässen Die Laufzeit des aktuellen Gehaltstarifvertrages
für das Bankgewerbe endet am 31. Mai 2006.
Anlass genug, Rückschau zu halten auf die Meilensteine der tarifvertraglichen Arbeitszeit- entwicklung bei den Banken.
Und außerdem: Altersteilzeit, Vorruhestand, Langzeitkonten sowie Öffnungsklausel zur Arbeitszeitverkürzung, um Entlassungen zu vermeiden und Beschäftigung zu sichern.
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Wie geht es weiter?
Der Präsident des Bankenverbandes Müller, gleichzeitig Vorstandsvorsitzender der Commerzbank, begann das Jahr mit einem Paukenschlag. In einem Interview erklärte er:
"Wir müssen Errungenschaften infrage stellen. Wer 40 Stunden in der Woche arbeitet statt 38, macht sich ja nicht kaputt." Und weiter:
"...angesichts von 17 Feiertagen im Jahr braucht hier zu Lande niemand wirklich 30 Tage Jahresurlaub. (...) Was wäre falsch an 25 Urlaubstagen?
Oder an 24."
Leider erleben wir, dass solche Aussagen nicht nur Theorie bleiben.
Auch in der Praxis sind solche Entwicklun- gen zu beobachten:
Im Hause des Verhandlungsführers der Bankarbeitgeber, Tessen von Heydebreck, Deutsche Bank, wurde die Kredit-
bearbeitung in Gesellschaften, die nicht dem Tarifvertrag unterliegen, ausge- gliedert. Den Beschäftigten wurden dort von Beginn an die 42 Stundenwoche, der Samstag als Regelarbeitstag und eine Urlaubsdauer von nur 25 Tagen im Jahr zugemutet. Ist es das, was uns in dieser Tarifrunde erwartet? Werden die Arbeit- geber uns mit dem Wunsch konfrontieren, die Arbeitszeiten in den verschiedensten Formen zu verlängern?
Im Öffentlichen Dienst musste ver.di mit den Beschäftigten einen langen und erbitterten Abwehrkampf führen.
Seien auch Sie vorbereitet! Stärken Sie den Zusammenhalt und die Geschlos- senheit der Beschäftigten im Bank- gewerbe.
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Der Bankentarifvertrag - eine Erfolgsstory ( Teil 2)
Tarifvertrag und Entgelt
Die Laufzeit des aktuellen Gehaltstarifvertrages endet am 31. Mai 2006.
Anlass genug, um Rückschau zu halten auf die Meilensteine der tarifvertraglichen Gehaltsentwicklung.
Weitere Informationen finden Sie unter www.fidi.verdi.de
Tarifgruppen und Vergütungsstruktur
Fünf Tarifgruppen und vier Ortsklassen seit November 1954
1. Tarifgruppenreform:
Schaffung ausbildungsorientierter Gruppen seit Januar 1957
2. Tarifgruppenreform:
Neun Tarifgruppen, maßgeblich ist die ausgeübte Tätigkeit
seit Oktober 1972
Wegfall der Ortsklassen März 1973
Überarbeitung der Tätigkeitsbeispiele Juli 1977, Mai 1981, Januar 1985
Seit 1988 gab es verschiedene Verhandlungsverpflichtungen zur Reform der Eingruppierungsbe- stimmungen. Zunächst haben
Expertengespräche über die Tätigkei- ten von Sachbearbeiter/innen statt- gefunden, doch die Bankarbeitgeber verfolgten plötzlich andere Interessen:
Anstatt neuer Eingruppierungs- bestimmungen nahmen sie das 13. Gehalt ins Visier.
Das Ziel: Den persönlichen Anspruch auf das 13. Gehalt streichen und durch einen Leistungsbonus ersetzen.
Erfolgreicher Arbeitskampf:
13. Gehalt gesichert!
Das konnten wir verhindern:
Mit zahlreichen Streiks in 1999
konnten wir Eingriffe in das 13. Gehalt abwehren.
Sonderzahlungen
½ Gehalt seit 1972
¾ Gehalt seit März 1973
ein Gehalt seit 1975
Die Bankarbeitgeber blockierten daraufhin die überfällige Reform der Eingruppierungsbestimmungen.
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Weiterer erfolgreicher Arbeitskampf:
Gehaltskürzung verhindert
In der Tarifrunde 2002 unternahmen sie einen neuen Versuch. Ihre Forderung:
Die Gehälter für Vertriebstätigkeiten um bis zu 35 % absenken. Im Gegenzug sollte ein Zuverdienst durch Provisionen möglich werden. Auch das konnten wir durch Streiks erfolgreich abwehren.
Der Kompromiss: LEV- Tarifvertrag Der Kompromiss: Ende 2003 vereinbarten wir den Tarifvertrag zur leistungs- und/
oder erfolgsorientierten Vergütung. Er ermöglicht, in den Betrieben freiwillig zu entscheiden, ob Teile der Tariferhöhungen (private und öffentliche Banken: bis zu 7,5 %, Genossenschaftsbanken: bis zu 8 %) umgewandelt werden in eine leistungsorientierte Vergütung mit Zuverdienstchancen.
Außerdem beinhaltet der Tarifvertrag
"Spielregeln" für Zielvereinbarungen und Leistungsbeurteilungen.
Dieser Tarifvertrag wurde bislang von sehr wenigen Banken umgesetzt.
Variabilisierung von Teilen der Sonderzahlung
Eine weitere Klausel sieht für private und öffentliche Banken vor, dass in den Unter- nehmen freiwillig entschieden werden kann, ob das 13. Gehalt in einer Band- breite von zzt. 91 - 118 % vom Unter- nehmensertrag abhängig gemacht wer- den kann. Uns ist keine Bank bekannt, die diese Öffnungsklausel angewandt hat.
Wie geht es weiter?
Vor Aufnahme der Tarifverhandlungen hat der Arbeitgeberverband der Genossen- schaftsbanken zwei Vorbedingungen gestellt. Er fordert
eine Ausdehnung des
Variabilisierungsspielraums für den Vertrieb;
die Möglichkeit, das 13. Gehalt kom- plett vom Unternehmensertrag abhängig zu machen.
Ver.di hat diese Vorbedingungen zurück- gewiesen.
Die Tarifrunde beginnt mit einem Konflikt!
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