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Machbarkeitsstudie zur Anbindung der Bundesverwaltung an D

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Academic year: 2022

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Machbarkeitsstudie

zur Anbindung der Bundesverwaltung an De-Mail

05. Januar 2012

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Inhalt

Vorbemerkungen ... 3 

Ziele und Rahmenbedingungen einer Einführung von De-Mail in der Bundesverwaltung ... 3 

2.1  Ziele ... 3 

2.2  Rahmenbedingungen ... 3 

Technische und organisatorische Machbarkeit ... 4 

3.1  Anforderungen an die De-Mail-Anbindung der Bundesverwaltung ... 5 

3.2  Grobkonzept für die De-Mail-Anbindung der Bundesverwaltung ... 6 

3.2.1  Option 1: Einbindung eines De-Mail-Gateways in die Architektur von NdB ... 6 

3.2.2  Option 2: Eigenbetrieb eines De-Mail-Gateways durch jede nutzende Behörde ... 7 

3.2.3  Option 3: Einbindung eines De-Mail-Gateways in IVBB / IVBV ... 8 

3.2.4  Empfehlung ... 9 

3.3  Machbarkeit von Option 1 (De-Mail als IT-Verfahren in NdB) ... 10 

Wirtschaftlichkeit ... 12 

4.1  Monetäre Wirtschaftlichkeit ... 12 

4.1.1  Mengengerüst ... 12 

4.1.2  Kostenbetrachtung... 13 

4.1.3  Einsparpotenziale ... 15 

4.1.4  Kosten-Nutzen-Vergleich ... 15 

4.2  Erweiterte Wirtschaftlichkeit ... 16 

4.2.1  Dringlichkeitskriterien (Wibe D) ... 17 

4.2.2  Qualitativ-strategische Aspekte (Wibe Q) ... 17 

4.2.3  Externe Effekte (Wibe E) ... 17 

Betrachtung möglicher Risiken ... 17 

Weiteres Vorgehen ... 19 

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1 Vorbemerkungen

Der IT-Rat hat in seiner Sitzung am 9. Juni 2011 das Dokument „Arbeitsschwerpunkte des Rates der IT-Beauftragten der Ressorts 2011/2012“ beschlossen. Als einer von vierzehn Arbeitsschwerpunkten sieht der Schwerpunkt „2.3.2 De-Mail-Gateway für die Bundesverwaltung“ des IT-Rats vor, dass bis Ende 2011 eine Machbarkeitsstudie erarbeitet werden soll. Ende 2011 soll der IT-Rat auf Basis dieser Machbarkeitsstudie über die Durchführung von Pilotvorhaben für De-Mail in der Bundesverwaltung entscheiden.

Die vorliegende Machbarkeitsstudie untersucht zum einen die technische und organisatorische Machbarkeit der Anbindung der Bundesverwaltung an De-Mail. Um die Lesbarkeit des Dokuments zu verbessern wurde die technische Komplexität hierbei nur so weit darstellt, dass die grundsätzliche technische Machbarkeit gezeigt werden kann.

Technische Details etwa zu einzelnen Schnittstellen sind späteren technischen Feinkonzepten vorbehalten.

Auf Basis dieser Betrachtungen zur technischen und organisatorischen Machbarkeit werden Vorschläge für die konkrete Einführung von De-Mail in der Bundesverwaltung gemacht. Zum anderen wird die Wirtschaftlichkeit der Nutzung von De-Mail in der Bundesverwaltung untersucht.

2 Ziele und Rahmenbedingungen einer Einführung von De-Mail in der Bundesverwaltung

2.1 Ziele

Mit der Bereitstellung von De-Mail-Diensten für die Bundesverwaltung werden folgende Ziele verfolgt:

• Verbesserung des Sicherheitsniveaus bei der elektronischen Kommunikation der Bundesverwaltung mit Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen sowie mit anderen Behörden.

• Reduzierung von Kosten der Bundesverwaltung - insbesondere in den Bereichen Transaktions-, Papier-, Druck- und Portokosten.

2.2 Rahmenbedingungen

Für die Einführung von De-Mail in der Bundesverwaltung gelten die folgenden Rahmenbedingungen:

• Das De-Mail-Gesetz ist als Ergebnis einer Initiative des Bundes am 3. Mai 2011 in Kraft getreten. Der Bund sollte daher auch bei der Nutzung von De-Mail eine Vorreiterrolle einnehmen.

• Voraussetzung für die Bereitstellung eines zentralen De-Mail-Angebots in der Bundesverwaltung ist eine bestehende Nachfrage nach De-Mail-Diensten in der Bundesverwaltung sowie belastbare Begründungen für die Wirtschaftlichkeit der Bereitstellung dieser Dienste für die Bundesverwaltung. Grundlage für die Begründung

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der Nachfrage nach De-Mail in der Bundesverwaltung sind die Erhebungen im Rahmen der Nachfragesteuerung Bund. Im Rahmen der Pilotierung der Nachfragesteuerung wurde eine bestehende Nachfrage nach De-Mail-Diensten erhoben (Nachfragebeirat 24./25. März 2011). So haben insbesondere AA, BMVBS, BMBF und Bundesarchiv Bedarf an einem De-Mail-Gateway angemeldet. Allein das BVA schätzt ein Volumen von 1 – 2,5 Mio. De-Mails pro Jahr. Ferner sprachen sich BMELV und BMG dafür aus, dass die Bundesverwaltung in der Lage sein sollte, De-Mails zu empfangen. Ende Mai 2011 hat daraufhin BVA/BIT als DLZ-IT des Bundes in Form eines "Auftragnehmer- Auftraggeber-Formulars" eine Stellungnahme abgegeben, die Anforderungen an eine zentrale Bereitstellung von De-Mail-Diensten für die Bundesverwaltung formuliert und zu einer positiven Einschätzung der Machbarkeit der De-Mail-Anbindung kommt.

Gleichzeitig wird aber auf die ausstehende Klärung von Finanz- und Personalbedarf verwiesen.

• Erste Unternehmen wie Deutsche Telekom AG, United Internet AG (WEB.DE, GMX, 1&1), Mentana-Claimsoft/Francotyp Postalia AG und Deutsche Post AG haben bereits angekündigt, sich als De-Mail-Provider akkreditieren zu lassen. Mit ersten De-Mail- Angeboten akkreditierter Provider wird für Ende 2011 bzw. Anfang 2012 gerechnet. Vor diesem Hintergrund ist unter Berücksichtigung des zeitlichen Vorlaufs für Ausschreibung und Umsetzung mit einem zentralen Angebot von De-Mail-Diensten für die Bundesverwaltung nicht vor Anfang 2013 zu rechnen.

• Es wird davon ausgegangen, dass De-Mail-Dienste für die Bundesverwaltung als IT- Verfahren zentral durch ein DLZ-IT angeboten werden, das im Rahmen der vereinbarten Abläufe für die Angebot- und Nachfragesteuerung des Bundes ausgewählt wird.

• Es wird von einer freiwilligen und bedarfsgetriebenen Anbindung der Bundesbehörden an De-Mail ausgegangen. Eine Pflicht für Bundesbehörden zur Anbindung an De-Mail würde einen IT-Ratsbeschluss erfordern.

• Bei der Umsetzung müssen die Rechtsfolgen im Zusammenhang mit Zustellung/Eingang von De-Mails zu berücksichtigt werden. De-Mails an Bundesbehörden gelten als zugestellt bzw. eingegangen, sobald sie sich im De-Mail- Postfach der jeweiligen Behörde beim zugehörigen De-Mail-Provider befinden. Ab diesem Zeitpunkt beginnen gegebenenfalls Fristen zu laufen. Aus diesem Grunde ist durch das De-Mail-Gateway und Netze des Bundes zu gewährleisten, dass die eingegangenen De-Mails schnellstens an die Infrastrukturkomponenten der Bundesbehörden „ausgeliefert“ werden.

3 Technische und organisatorische Machbarkeit

Die Nutzung von De-Mail kann zum einen über ein Individual-Konto erfolgen, für das sich der Nutzer selbst (z.B. mit dem Personalausweis) identifiziert. Zum anderen kann De-Mail über ein Konto genutzt werden, das einer Organisation zugeordnet ist, die über definierte Verfahren identifiziert wurde. Im letzteren Fall wird die Organisation über ein sog. Gateway an den De-Mail-Provider angebunden. Das Gateway ist über eine sichere Verbindung mit dem De-Mail-Provider verbunden und kann z.B. mit der bestehenden E-Mail-Infrastruktur oder auch mit anderen IT-Systemen/Fachverfahren der entsprechenden Organisation integriert werden. Auf diese Weise ist es z.B. möglich, dass Mitarbeiter De-Mails mit ihren

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bestehenden E-Mail-Clients versenden und empfangen. Die vorliegende Machbarkeitsstudie geht davon aus, dass die Bundesverwaltung über ein solches Gateway an einen auszuwählenden De-Mail-Provider angebunden wird.

3.1 Anforderungen an die De-Mail-Anbindung der Bundesverwaltung

Für die zentrale Bereitstellung von De-Mail-Diensten für die Bundesverwaltung durch ein DLZ-IT sind mindestens die folgenden Bausteine / Elemente erforderlich:

1. Verfügbarkeit der De-Mail-Dienste, die nach De-Mail-Gesetz und Technische Richtlinie De-Mail durch den akkreditierten De-Mail-Diensteanbieter angeboten werden müssen: „einfache“ De-Mail (vertraulich, authentisch) mit den zusätzlich möglichen Versandoptionen („Versandbestätigung“, „Eingangsbestätigung“,

„Abholbestätigung“, „Absender-bestätigt“ und „Persönlich“).

2. Verfügbarkeit einer Anbindung an den De-Mail-Diensteanbieter und damit Zugriffsmöglichkeit auf das jeweilige De-Mail-Konto der Behörde über ein De-Mail- Gateway (im Folgenden „De-Mail-Gateway-Infrastruktur“). Um die IT-Infrastrukturen der Behörden an die De-Mail-Dienste eines Providers (De-Mail-Diensteanbieter) anzubinden, bedarf es einer Hard-/Softwarekomponente, die ausgehende (eingehende) Datenströme in De-Mails (E-Mails) umwandelt und an den De-Mail- Diensteanbieter überträgt mit folgenden grundlegenden Funktionalitäten:

• Anbindung und Unterstützung mehrerer De-Mail-Konten (Mandantenfähigkeit)

• sichere Verbindung(en) zu den jeweiligen De-Mail-Konten beim De-Mail- Diensteanbieter (Schnittstelle muss auf offenen Standards basieren)

• automatisierte Schnittstellen zu den in der Bundesverwaltung anzubindenden E- Mail-Infrastrukturen / Fachanwendungen

• Administrationsschnittstellen (Welche internen E-Mail-Adressen werden auf welche externen De-Mail-Adressen abgebildet?)

• Berechtigungsmanagement (Wer darf De-Mails mit welchen Optionen absenden?).

• LDAP-Dienst zum Zugriff auf Verzeichnisdienste der De-Mail-Diensteanbieter

• Schnittstellen, über die neben der E-Mail-Infrastruktur weitere bestehende IT- Systeme der Bundesverwaltung (automatisiert) mit De-Mail verbunden werden können (z.B. EGVP).

3. Erstellung von Konzepten

• Konzepte für die Anbindung des De-Mail-Gateways an die bestehenden E-Mail- Infrastrukturen sowie ggf. an weitere anzubindende IT-Systeme der Bundesverwaltung

• Konzepte für den sicheren Betrieb des De-Mail-Gateways sowie für die erforderlichen Service-Prozesse (z.B. Beantragung der Nutzung von De-Mail durch einzelne Bundesbehörden beim DLZ-IT).

• Konzept für die interne Verrechnung der durch die De-Mail-Nutzung der Bundesbehörden entstehenden Kosten.

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4. Betrieb des De-Mail-Gateways und damit Bereitstellung der entsprechenden De-Mail- Dienste

5. Durchführung der erforderlichen Service-Prozesse durch das zuständige DLZ-IT, z.B.

Administration von neuen De-Mail-Nutzern im De-Mail-Gateway, Support für De-Mail nutzende Bundesbehörden.

6. Management / Controlling / Qualitätssicherung des De-Mail-Angebots

3.2 Grobkonzept für die De-Mail-Anbindung der Bundesverwaltung

Grundsätzlich können die folgenden drei Optionen unterschieden werden für eine Einbindung des De-Mail-Gateways in die IT-Infrastruktur des Bundes:

1. Einbindung eines De-Mail-Gateways in die Architektur von Netze des Bundes (NdB) 2. Eigenbetrieb eines De-Mail-Gateways durch jede nutzende Behörde

3. Temporäre Einbindung eines De-Mail-Gateways in die Architektur von IVBV und IVBB

Langfristig ist die Einbindung in die Architektur von Netze des Bundes die einzige Option.

Option 2 und Option 3 sind mögliche Architekturen für einen Übergangszeitraum und werden daher im Folgenden auch dargestellt.

3.2.1 Option 1: Einbindung eines De-Mail-Gateways in die Architektur von NdB

Eine Einbindung der De-Mail-Dienste als IT-Verfahren in die NdB-Architektur kann wie in Abbildung 1 dargestellt vorgenommen werden.

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Abbildung 1: De-Mail-Gateway in Netze des Bundes

Das IT-Verfahren „De-Mail-Gateway-Infrastruktur“ mit der Bereitstellung des Postfach- und Versanddienstes sowie dem Zugriff auf den öffentlichen Verzeichnisdienst von De-Mail (LDAP-Dienst) wird durch ein zuständiges DLZ-IT bereitgestellt.

Das De-Mail-Gateway stellt in dieser Option sicher, dass die dargestellte Anbindung von mehreren unterschiedlichen internen E-Mail-Infrastrukturen der angebundenen Behörden an den De-Mail-Verbund möglich ist. Das De-Mail-Gateway muss daher mandantenfähig ausgelegt sein, um getrennte Datenkommunikation und Konfigurationen für die als Nutzer angeschlossenen Behörden zu gewährleisten.

Neben dem eigentlichen De-Mail-Gateway-Dienst sollte ein gesonderter LDAP-Dienst sicher stellen, dass die vom De-Mail-Diensteanbieter zur Verfügung gestellten Informationen des De-Mail-Verzeichnisdienstes durch einen standardisierten Zugriff innerhalb des NdB- Verbundes sowohl für automatisierte Verfahren (z.B. Fachanwendungen) als durch LDAP- fähige Anwendungen (z.B. E-Mail-Clients) verfügbar gemacht werden.

Die in der NdB-Architektur bereitgestellten Sicherheitsfunktionen (Malware-Schutz und Firewall) werden mitgenutzt (Sicherheits-Gateway).

3.2.2 Option 2: Eigenbetrieb eines De-Mail-Gateways durch jede nutzende Behörde Bis zur Inbetriebnahme eines zentralen De-Mail-Gateways für die Bundesverwaltung können interessierte Behörden über den Betrieb eines eigenen Gateways bereits kurzfristig ihre IT- Infrastruktur an einen De-Mail-Diensteanbieter anbinden. Eine Darstellung einer solchen Anbindung findet sich in Abbildung 2.

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Internet Internet- Access über NdB / IVBB / IVBV

Institution A

De-Mail-Diensteanbieter

Fachan- wendung De-Mail-

Gateway

E-Mail- Infrastruktur

Institution n

Fachan- wendung De-Mail-

Gateway

E-Mail- Infrastruktur De-Mail-Dienste

Abbildung 2: Dezentraler Betrieb von De-Mail-Gateways

Dabei wird das De-Mail-Gateway durch die jeweilige Behörde selbst betrieben. E-Mail- Systeme und Fachanwendungen greifen über die internen Netze auf das De-Mail-Gateway zu. Da das De-Mail-Gateway jeweils nur eine Behörde an die De-Mail-Dienste anbindet, muss es nicht mandantenfähig ausgelegt sein.

Für Behörden, die möglichst schnell De-Mail einführen wollen, ist dies - zumindest für eine Übergangsphase - eine geeignete Option. Erfahrungen mit der Integration von De-Mail in die internen Infrastrukturen und Prozesse sind über die Durchführung entsprechender Projekte im Kompetenzzentrum De-Mail in der Bundesverwaltung bereits vorhanden.

3.2.3 Option 3: Einbindung eines De-Mail-Gateways in IVBB / IVBV

Mit dem IVBB und dem IVBV stehen bereits heute zentrale Netzinfrastrukturen der Bundesverwaltung zur Verfügung. Abbildung 3 zeigt diese Anbindung.

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IVBV Service

Internet-E-Mail-Gateway

BIT

IVBB Service

Internet-E-Mail-Gateway

De-Mail-Diensteanbieter

IT-Verfahren

De-Mail-Gateway-Infrastruktur des Bundes (DMZ)

IVBB IVBV

BIT-ALG mit Sicherheits-

Gateway De-Mail-

Gateway E-Mail-Relay

De-Mail-Nutzer (Institution n)

E-Mail- Infrastruktur

Fach- anwendung De-Mail-Nutzer (Institution A)

E-Mail- Infrastruktur

Fach- anwendung

De-Mail-Dienste

LDAP-Dienst

Abbildung 3: De-Mail-Gateway im IVBB / IVBV

Dabei würde die De-Mail-Gateway-Infrastruktur ähnlich zu Option 1 als IT-Verfahren innerhalb der demilitarisierten Zone (DMZ) beim BIT betrieben. Das De-Mail-Gateway würde hier über eine sichere Anbindung jeder nutzenden Behörde verfügbar gemacht. Die Kommunikation findet über ein Application Layer Gateway (ALG) und die Netzinfrastrukturen von IVBB und IVBV statt.

Das De-Mail-Gateway würde auch in dieser Option sicher stellen, dass die dargestellte Anbindung von mehreren unterschiedlichen internen E-Mail-Infrastrukturen der angebundenen Behörden an den De-Mail-Verbund möglich ist. Das De-Mail-Gateway müsste daher auch hier mandantenfähig ausgelegt sein, um getrennte Datenkommunikation und Konfigurationen für die als Nutzer angeschlossenen Behörden zu gewährleisten.

3.2.4 Empfehlung

Ausgehend von der Rahmenbedingung, dass De-Mail-Dienste für die Bundesverwaltung zentral durch ein DLZ-IT angeboten werden sollten wird Option 1 empfohlen, da NdB die künftige Netz-Architektur des Bundes sein wird und voraussichtlich Anfang 2014 zur Verfügung steht. Eine parallele Integration des De-Mail-Gateways in IVBB/IVBV wird nicht empfohlen, da zentrale De-Mail-Dienste für die Bundesverwaltung aufgrund der erforderlichen Vorarbeiten (siehe Kapitel 6) ohnehin nicht vor Anfang 2013 angeboten werden können und eine parallele Integration in beide Architekturen für einen relativ kurzen Übergangszeitrum (voraussichtlich nur 1 Jahr) zu unnötig hohen Kosten führen würde.

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Es wird empfohlen, den Übergangszeitraum in den erforderlichen Einzelfällen durch Option 2 (Eigenbetrieb in den jeweiligen Behörden) zu überbrücken. Eine Migration der entsprechenden Behörden nach Inbetriebnahme des zentral betriebenen NdB-De-Mail- Gateway erscheint unproblematisch. Da durch dezentrale Übergangslösungen Zusatzkosten entstehen, sollte Option 2 auf wenige Pilotbehörden beschränkt bleiben und die Zusatzkosten durch Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen dieser Einzelfälle gerechtfertigt sein.

3.3 Machbarkeit von Option 1 (De-Mail als IT-Verfahren in NdB)

Bei der Umsetzung von Option 1 sollten die De-Mail-Dienste (Anforderung 1 in Abschnitt 3.1) extern von einem De-Mail-Diensteanbieter bezogen werden (Ausschreibung). Gleiches gilt für die De-Mail-Gateway-Infrastruktur inkl. Wartung und Pflege (Anforderung 2). Gegen die interne Erstellung durch den Bund sprechen die Unsicherheit über den mittelfristigen Umfang der Dienstenutzung zur Amortisation der hierfür erforderlichen Investitionen sowie der Umstand, dass der für Entwicklung einer De-Mail-Plattform durch den Bund einschließlich Zertifizierung und Akkreditierung erforderliche Zeitraum die Einführung von De-Mail in der Bundesverwaltung erheblich verzögern würde.

Die Ausschreibung dieser Leistungen sollte die Anforderung stellen, dass alle Leistungen des auszuwählenden De-Mail-Providers (De-Mail-Dienste, Bereitstellung/Wartung De-Mail- Gateway-Infrastruktur) durch die für die Nutzung der De-Mail-Dienste vereinbarten Preise abgegolten werden („Transaktionspreismodell“). Auf diese Weise würde vermieden, dass das auszuwählende DLZ-IT Fixkosten z.B. für die Beschaffung des De-Mail-Gateways selbst auf die internen Verrechnungspreise umlegen muss. Vielmehr könnte das auszuwählende DLZ-IT im Transaktionspreismodell die extern durch den De-Mail-Provider erhobenen Preise pro Transaktion pauschal an die nutzenden Bundesbehörden weitergeben (ggf. auch mit einem prozentualen Aufschlag). Bei der Ausschreibung sollte darauf geachtet werden, dass die Schnittstelle zwischen De-Mail-Gateway-Infrastruktur und De-Mail-Provider auf offenen Standards basiert, sodass sowohl das Gateway, als auch der DE-Mail-Provider einfach ausgetauscht werden können.

Die Erstellung der erforderlichen Konzepte (Anforderung 3) kann über bestehende Rahmenverträge beauftragt werden. Dabei können Ergebnisse aus den bereits durchgeführten Projekten des Kompetenzzentrums De-Mail genutzt werden.

Wenn De-Mail als IT-Verfahren in NdB angeboten wird, ist eigenes Personal für den Betrieb der De-Mail-Gateway-Infrastruktur und die Bereitstellung entsprechender Serviceprozesse durch das auszuwählende DLZ-IT erforderlich (Anforderungen 4 bis 6). Im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (Kapitel 4.1.2) werden entsprechen Annahmen getroffen.

Im Vorgriff auf eine spätere Ausarbeitung im Rahmen der Ausschreibungsunterlagen sowie der zu erarbeitenden Konzepte sind zum jetzigen Zeitpunkt die folgenden Rollen und Aufgaben/Verantwortlichkeiten zur Umsetzung von Option 1 absehbar.

De-Mail-Diensteanbieter

• Bereitstellung der De-Mail-(Basis-)Dienste: „einfache“ De-Mail (vertraulich, authentisch) mit den zusätzlich möglichen Versandoptionen („Versandbestätigung“,

„Eingangsbestätigung“, „Abholbestätigung“, „Absender-bestätigt“ und „Persönlich“).

• Lieferung der (mandantenfähigen)De-Mail-Gateway-Infrastruktur

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• Ggf. Lieferung von Plug-Ins für E-Mail-Clients

• Installation, Integration und Basis-Konfiguration in Produktions- und Referenzumgebungen

• Abrechnung der Dienstenutzung

• Ansprechpartner für Support (Second Level)

• Lieferung von Updates

• Erstellung von Konzepten inkl. Betriebshandbuch

Betrieb, Steuerung und Beratung (auszuwählendes DLZ-IT)

• Bereitstellung RZ-Umgebung (interner Betrieb der De-Mail-Gateway-Infrastruktur)

• Betrieb und Monitoring der Gateway-Komponenten

• Beschaffung / Durchführung der Ausschreibung des externen De-Mail-Providers

• Steuerung des externen De-Mail-Providers

• Gateway-Konfiguration hinsichtlich der Verwaltung von Kunden (nutzende Behörden)

• Abrechnung der Dienstenutzung mit dem externen De-Mail-Provider sowie mit den nutzenden Behörden

• Erster Ansprechpartner für Support (First Level Support) der nutzenden Behörden

• Unterstützung der Weiterentwicklung des De-Mail-Diensteportfolios der Bundesverwaltung, z. B.

o Beobachtung Nachfrageverhalten und Bedarf der Behörden

o Aufnahme und Bewertung von neuen Anforderungen an De-Mail-Gateway und zusätzliche Dienste

o Unterstützung und Begleitung / Umsetzungssteuerung von Erweiterungen (z.

B. Anbindung des De-Mail-Gateways an ein spezielles Fachverfahren)

• Sicherheitsmanagement

Nutzende Behörde

• Anbindung ihrer eigenen IT-Infrastruktur an De-Mail

• Ggf. Anpassung von Prozesse und Fachanwendungen

• Anwender-Support und -Schulungen

• Administration der kontenspezifischen Einstellungen (z.B. Umsetzungstabelle, Berechtigungen)

Sicherheitsberater (BSI)

• Beratung bei Sicherheitsfragen

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• Prüfung von Sicherheitskonzepten

Bundesministerium des Innern

• Vorbereitung der erforderlichen weiteren konzeptionellen Arbeiten, bis eine Übernahme durch das auszuwählende DLZ-IT möglich ist.

4 Wirtschaftlichkeit

Im Rahmen der vorliegenden Wirtschaftlichkeitsbetrachtung wird aus monetärer und qualitativer Sicht analysiert, ob es gerechtfertigt ist, De-Mail in der Bundesverwaltung einzuführen.

4.1 Monetäre Wirtschaftlichkeit

4.1.1 Mengengerüst

Grundsätzlich bestehen bei Nutzung von De-Mail sowohl beim Posteingang, beim Bearbeitungsprozess und beim Postausgang erhebliche Einsparpotenziale. Da für Posteingang und Postbearbeitung allerdings keinerlei Kennzahlen für die Bundesverwaltung vorliegen, werden hier lediglich die Einsparpotenziale beim Postausgang betrachtet.

In der Begründung zum De-Mail-Gesetz wird davon ausgegangen, dass die öffentliche Verwaltung jährlich ca. 1,3 Mrd. Briefe verschickt (Beschlussempfehlung des Innenausschusses zum De-Mail-Gesetzentwurf an den Bundestag vom 23. Februar 2011 - Drucksache 17/4893). Davon versenden allein die Deutsche Rentenversicherung Bund und die Bundesagentur für Arbeit zusammen ca. 150 Mio. Briefe - beide Organisationen haben im Rahmen des aus Mitteln des IT-Investitionsprogramms finanzierten Kompetenzzentrums De-Mail Machbarkeitsstudien durchgeführt).

Zum Postaufkommen der gesamten Bundesverwaltung liegen gegenwärtig leider keine belastbaren Zahlen vor. Eine Erhebung des Beschaffungsamtes im Zusammenhang mit der geplanten Vergabe von Postdienstleistungen hat ein (geschätztes) Aufkommen der teilgenommenen Behörden von ca. 74 Mio. Briefsendungen für die Jahre 2010 bis 2012 ergeben – auf das Jahr gerechnet also ca. 25 Mio.. Es ist nicht bekannt, welchem Anteil des Postaufkommens der gesamten Bundesverwaltung dies entspricht. Enthalten sind hierbei Behörden u.a. der Ressorts BMAS (8,3 Mio.), BMF (21 Mio.), BMI (10,8 Mio.), BMJ (5,5 Mio.), BMVBS (10,6 Mio.), BMWi (2 Mio.) und BMVg (0,5 Mio.) – die Zahlen in Klammern beziehen sich auf den geschätzten Dreijahreszeitraum.

Nimmt man diese 25 Mio. Briefsendungen pro Jahr als Grundlage der Berechnungen und vernachlässigt damit das mit der Erhebung nicht erfasste Postaufkommen der restlichen Bundesverwaltung, so erhält man unter Berücksichtigung der 150 Mio. Briefe von DRV-Bund und BA ein Gesamtvolumen der Bundesverwaltung von ca. 175 Mio. versendeten Briefen pro Jahr. Die Berechnungen gehen also davon aus, dass von den 1,15 Mrd. von der öffentlichen Verwaltung (ohne DRV-Bund und BA) jährlich versendeten Briefen lediglich ca.

2,2 % auf die Bundesverwaltung (ohne DRV-Bund und BA) entfallen. Legt man ferner die Annahme aus der Gesetzesbegründung zu Grunde, dass 75 Prozent grundsätzlich für den Versand per elektronischer Post geeignet sind, ergibt sich als Ausgangsgröße für die weitere Berechnung ein Volumen von ca. 130 Mio. Briefen pro Jahr.

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Nach Anbindung der Bundesverwaltung an De-Mail wird die Umstellung von Papierpost auf De-Mail schrittweise erfolgen. Dies hängt einerseits von der Prozessumstellung der Behörden ab und andererseits von der Anzahl der De-Mail-Nutzer bei Privatpersonen und Unternehmen. Gemäß Gesetzesbegründung wird für die ersten fünf Jahre von einem De- Mail-Einsatz von 2, 5, 10, 15 bzw. 20 Prozent ausgegangen, d.h. es wird angenommen, dass im ersten Jahr 2 Prozent der geeigneten Papierpostmenge (130 Mio.) durch De-Mail ersetzt werden kann, im zweiten Jahr 5 Prozent usw.

In diesen Anteilen ist bereits berücksichtigt, dass von den 75 Prozent grundsätzlich für den Versand per elektronischer Post geeigneten Briefen ein gewisser Prozentsatz auf anderen elektronischen Wegen verschickt werden kann, beispielsweise aus Kostengründen per E- Mail. Ferner ist darin der wachsende Anteil von Empfängern mit De-Mail-Postfach einkalkuliert.

Unter diesen Annahmen ergeben sich folgende De-Mail-Versandmengen:

1. Jahr (2 %): 2,6 Mio.

2. Jahr (5 %): 6,5 Mio.

3. Jahr (10 %): 13,0 Mio.

4. Jahr (15 %): 19,5 Mio.

5. Jahr (20 %): 26,0 Mio.

Gesamt: 67,6 Mio.

4.1.2 Kostenbetrachtung

Die betrachteten Kosten setzen sich aus drei Komponenten zusammen:

1. Kosten der De-Mail-Provider für De-Mail-Dienste

2. Kosten für die zentrale Bereitstellung von De-Mail-Diensten als IT-Verfahren in NdB 3. Kosten in den nutzenden Bundesbehörden

1. Kosten der De-Mail-Provider für De-Mail-Dienste

Für den De-Mail-Versand wird ein Mittelwert für das „ePorto“ in Höhe von 0,30 € angesetzt. Obwohl die künftigen De-Mail-Provider noch keine verbindlichen Kosten kommuniziert haben, lassen die bisherigen Äußerungen darauf schließen, dass sie bei großen Versandmengen bei 0,20 € bis maximal 0,25 € pro De-Mail liegen dürften. Um gegebenenfalls anfallende Aufschläge für Lieferung und Wartung einer geeigneten De- Mail-Gateway-Software zu berücksichtigen, wird in den weiteren Kostenberechnungen ein Wert von 0,30 € zu Grunde gelegt. Nicht betrachtet werden ggf. anfallende Zusatzkosten für bestimmte De-Mail-Versandarten und –optionen und für die Erstellung von De-Mail-Bestätigungsnachrichten (Versand-, Eingang-, Abholbestätigungen), da diese gegenwärtig nicht beziffert werden können und in der Gesamtbetrachtung nur eine untergeordnete Rolle spielen würden.

2. Kosten für die zentrale Bereitstellung von De-Mail-Diensten als IT-Verfahren in NdB Für Planungs- und Entwicklungskosten wird ein Betrag von 400.000 € angesetzt.

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Die Bereitstellung von De-Mail als IT-Verfahren durch ein DLZ-IT wird wie folgt kalkuliert – jeweils bezogen auf einen Zeitraum von fünf Jahren:

• 4 Server (Hardware) für Gateway und LDAP-Anbindung (je 10 T€) 40.000 €

Ersatzbeschaffung nach drei Jahren 40.000 €

• 4 Paketfilter (je 3,5 T€) 14.000 €

• Wartungskosten für Server-HW und Paketfilter (20 % / Jahr) 94.000 €

• Bereitstellung RZ-Umgebung (100 T€ pro Jahr) 500.000 €

• Personalkosten für Gateway-Betrieb (6 Stellen gD; 60 T€/Jahr) 1.800.000 €

• Personalkosten für Serviceprozesse durch das zuständige DLZ-IT

(3 Stellen; 1 * hD - 80 T€/Jahr; 2 * gD - 60 T€/Jahr) 1.000.000 € 3.488.000 € Daraus ergeben sich gemittelte jährliche Kosten für die Bereitstellung von De-Mail i.H.v. ca. 700 T€. Hinzu kommen einmalig rund 400.000 € Planungs- und

Entwicklungskosten.

Die in der Machbarkeitsstudie kalkulierten jährlichen Kosten von 700 T€/Jahr legen einen eigenständigen 7*24-Betrieb zugrunde und sind daher entsprechend großzügig

bemessen. Unter der Voraussetzung, dass das De-Mail-Gateway gemeinsam mit den zentralen E-Mail-Systemen betrieben werden kann, dürften sich Synergieeffekte ergeben, die zu einer Reduzierung der o.g. Betriebsaufwände führen könnten.

3. Kosten in den nutzenden Bundesbehörden

Kosten in den nutzenden Behörden resultieren aus der initialen Anbindung der E-Mail- Infrastruktur an De-Mail, aus Support-, Schulungs- und anderen Einführungsaufwänden sowie aus ggf. erforderlichen Anpassungen von Fachverfahren.

Die Kosten für die Integration von De-Mail in Fachverfahren können sehr unterschiedlich ausfallen. Die Erfahrungen im De-Mail-Pilotprojekt in Friedrichshafen haben gezeigt, dass eine De-Mail-Integration sehr einfach zu realisieren ist bei Anbindung der existierenden E-Mail-Infrastruktur oder wenn das zu integrierende Fachverfahren E-Mails erzeugen bzw. verarbeiten kann. In diesem Fall werden die E-Mails durch das De-Mail- Gateway in De-Mails umgewandelt und an die entsprechenden De-Mail-Adressen verschickt. So konnte beispielsweise bei einem großen Unternehmen in Friedrichshafen der Versand von Gehaltsmitteilungen aus einem SAP-System heraus mit einem Gesamtaufwand im unteren fünfstelligen Euro-Bereich realisert werden.

Sind die Fachverfahren dazu nicht in der Lage oder soll De-Mail stärker in die Applikationslogik integriert wreden, so richtet sich der erforderliche Aufwand stark nach der Komplexität und Architektur der Fachanwendung. Hier ist naturgemäß von einer großen Spannbreite auszugehen. Daher muss jede Behörde vor dem Hintergrund des geplanten Projektzuschnitts (zu integrierende Verfahren, Posteingang- und/oder – ausgang, etc.) sowie der bestehenden Randbedingungen (z.B. Daten sind intern elektronisch vorhanden/nicht vorhanden, etc.) im Rahmen eigener

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Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen ermitteln, wo De-Mail sinnvoll und wirtschaftlich eingesetzt werden kann.

Die im nachstehenden Kapitel ermittelten Einsparpotenziale ergeben aber genügend Spielraum für entsprechende Investitionen in den Behörden.

4.1.3 Einsparpotenziale

Durch den Einsatz von De-Mail anstelle der klassischen papierbasierten Kommunikation ergeben sich zahlreiche Potenziale für Kosteneinsparungen, z. B. für:

• Druck-, Papier- und andere Materialkosten

• Prozesskosten durch den Wegfall von Erstellungs-, Bearbeitungs- und Versandprozessen (und Teilprozessen) wie z.B. beim Posteingang bei der Behörde (Briefverteilung, Scannen etc.) oder vor allem beim (dezentralen) Postausgang bei der Behörde (Druck, Kuvertieren, Versenden etc.)

• Portokosten (Standardbrief, Kompaktbrief, Infobrief, Postzustellungsauftrag etc.) In der o.g. Gesetzesbegründung wurden Material- und Prozesskosten pro gesendetem Brief i.H.v. 0,25 € bis 0,50 € angenommen. Der Einfachheit halber wird für die weiteren Berechnungen der Mittelwert 0,375 € verwendet. Dieser Wert ist sehr konservativ angesetzt, da gerade beim dezentralen Druck am Arbeitsplatz und Versand als Papierpost die Prozesskosten allein bereits im Euro-Bereich liegen dürften.

Als Portokosten für den einfachen Brief werden unter Berücksichtigung möglicher Mengenrabatte 0,50 € angenommen.

Es entstehen daher Kosten pro versendetem Brief i.H.v. 0,875 €, die sich zu einem großen Teil durch den Einsatz von De-Mail einsparen lassen.

Die tatsächlichen Einsparungen durch De-Mail dürften noch weitaus höher ausfallen, da

• nicht alle durch De-Mail ersetzbaren Briefformate betrachtet wurden (z.B.

Einschreiben und Postzustellungsaufträge),

• beim Ansatz für die Material- und Prozesskosten beim Papierversand (0,375 €) sehr zurückhaltend geschätzt wurde,

• Einsparungen beim Posteingang und bei der Postbearbeitung unberücksichtigt blieben,

• entfallende Kosten und Aufwände durch den Wegfall spezifischer Kommunikationslösungen nicht betrachtet wurden und

• der Ersatz von Fax durch De-Mail bei den Berechnungen keine Rolle spielte.

4.1.4 Kosten-Nutzen-Vergleich

Den betrachteten Kosten pro Brief von 0,875 € stehen die angenommen Kosten für das De- Mail-Porto i.H.v. 0,30 € gegenüber. Damit ergibt sich für jeden Briefversand, der durch De- Mail ersetzt wird, eine Einsparung i.H.v. 0,575 €.

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16

Unter Berücksichtigung der unter 4.1.1 angenommenen De-Mail-Versandmengen ergeben sich die nachstehenden Einsparungen:

1. Jahr (2 %, 2,6 Mio. De-Mails): 1,495 Mio. € 2. Jahr (5 %, 6,5 Mio. De-Mails): 3,738 Mio. € 3. Jahr (10 %, 13,0 Mio. De-Mails): 7,475 Mio. € 4. Jahr (15 %, 19,5 Mio. De-Mails): 11,213 Mio. € 5. Jahr (20 %, 26,0 Mio. De-Mails): 14,950 Mio. € Gesamt (67,6 Mio. De-Mails): 38,871 Mio. €

Den Einsparungen in den ersten fünf Jahren von ca. 39 Mio. € stehen zentrale Kosten für Planung, Entwicklung und Betrieb von De-Mail als IT-Verfahren in NdB i.H.v. ca. 3,9 Mio. € gegenüber.

Vor diesem Hintergrund ergibt sich ein großer finanzieller Spielraum für die nutzenden Behörden zur Integration von De-Mail-Diensten in ihre Fachverfahren und Verwaltungsprozesse.

Die Bereitstellung von De-Mail-Diensten als IT-Verfahren ist daher unter monetären Gesichtspunkten wirtschaftlich.

4.2 Erweiterte Wirtschaftlichkeit

Auch nicht-monetäre Aspekte sind gemäß Wibe-Standard Gegenstand der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung und werden im Rahmen der sogenannten erweiterten Wirtschaftlichkeit einbezogen.

Um die nicht-monetären Aspekte zu bewerten, werden feststehende Kriterien mit 0 bis 10 Punkten bewertet. Die Punktzahlen werden gewichtet und addiert. Damit ergeben sich für die WiBe D (Dringlichkeit), WiBe Q (Qualitativ-strategischer Nutzen) und WiBe E (Externe Effekte) gewichtete Punktzahlen, die zwischen 0 und 1.000 liegen. Die Punktzahlen werden durch 10 dividiert, gerundet und ergeben damit Werte auf einer Skala zwischen 0 und 100, wobei in der Regel ein Punktwert größer 50 den besonderen Wert der bewerteten Investition hervorhebt und ein Punktwert unter 50 einen weniger bedeutsamen Aspekt darstellt. Die einzelnen Kriterien der vorliegenden WiBe und die zugehörigen Gewichtungen entsprechen den Vorgaben der Methode WiBe 4.1.

Hintergrund dieser Punktwertinterpretation ist die Tatsache, dass ein Großteil des Nutzens entweder nicht quantitativ gemessen werden kann oder auch externen Beteiligten zugutekommt. Um trotzdem eine Wirtschaftlichkeit bzw. die fehlende Wirtschaftlichkeit eines Vorhabens bewerten zu können, stellen die Aussagen der WiBe D, Q, und E Anhaltspunkte dar. Demnach können Vorhaben trotz negativer Kosten-Nutzen-Relation noch als wirtschaftlich eingestuft werden. Die Begründungen zu den einzelnen Bewertungen sind nachfolgend dargestellt.

Durch das De-Mail-Projekt wurden nach der o.g. Methodik alle 35 Kriterien bewertet und entsprechend begründet. Daraus ergaben sich die in den folgenden Unterkapiteln dargestellten Gesamtergebnisse für die drei Dimensionen Dringlichkeit, Strategie und externe Effekte. Die Ergebnisse liegen in dem Bereich, der auch im Rahmen weiterer Projekte des Kompetenzzentrums De-Mail ermittelt wurde.

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4.2.1 Dringlichkeitskriterien (Wibe D)

Die Dringlichkeit wird mit ca. 20 Prozent bewertet, was darauf schließen lässt, dass gegenwärtig kein dringender Handlungsbedarf zu erkennen ist. Auch ohne De-Mail ist die Bundesverwaltung für die nächsten Jahre handlungsfähig. Es sind auch keine gesetzlichen oder anderen Vorgaben absehbar, die den De-Mail-Einsatz in der die Bundesverwaltung verpflichtend machen würden.

4.2.2 Qualitativ-strategische Aspekte (Wibe Q)

Der qualitativ-strategische Wert von 44 Prozent bedeutet, dass De-Mail in den strategischen Programmen, Konzepten und Initiativen des Bundes bereits verankert ist, jedoch noch nicht so hoch priorisiert wurde, dass er erhebliche Investitionen bei einer nicht nachweisbaren monetären Wirtschaftlichkeit rechtfertigen würde.

Hoch bewertet wurde in diesem Zusammenhang der Pilot-Charakter des Projektes und die Nachnutzung bereits vorhandener Technologien sowie Herstellerunabhängigkeit und Imageverbesserung.

4.2.3 Externe Effekte (Wibe E)

Die externen Effekte wurden mit 63 Prozent bewertet, was bedeutet, dass durch die Einführung von De-Mail bei zahlreichen Kommunikationspartnern nachhaltige positive Wirkungen erwartet werden. Insbesondere für Unternehmen ist von einem hohen wirtschaftlichen Nutzen auszugehen. Darüber hinaus können Verwaltungsentscheidungen beschleunigt und die übergreifende Zusammenarbeit gefördert werden. De-Mail gestattet ferner, weitere Dienstleistungen des Bundes online zu stellen und komplett elektronisch abzuwickeln. Ein Wert von 63 Prozent ist ein starkes Argument zur Anbindung der Bundesverwaltung an De-Mail.

5 Betrachtung möglicher Risiken

Insbesondere bei Zeitplanung und Wirtschaftlichkeitsbetrachtung wurden begründete Annahmen getroffen. Sollten diese nicht zutreffen, da die weitere Entwicklung von NdB und De-Mail anders verläuft als erwartet, so sind damit Risiken verbunden, die im Weiteren kurz betrachtet werden. Diese Projektrisiken werden im weiteren Projektverlauf näher betrachtet und ggf. ergänzt.

1. NdB steht nicht wie geplant mit voller Funktionalität Anfang 2014 zur Verfügung.

Eine zeitliche Verzögerung bei NdB würde dazu führen, dass auch De-Mail als IT- Verfahren in NdB später zur Verfügung stünde. Die damit verbundenen Risiken werden als vertretbar bewertet, da die im Rahmen der erweiterten Wirtschaftlichkeit ermittelte Dringlichkeit als relativ gering eingeschätzt wurde. Verzögerungen würden dazu führen, dass die geschätzten Einsparpotentiale für die Bundesverwaltung erst zu einem späteren Zeitpunkt zum Tragen kämen. Darüber hinaus wäre allerdings die angestrebte

Vorreiterrolle der Bundesverwaltung in der De-Mail-Nutzung gefährdet. Alternativ

könnten sich Behörden, die De-Mail möglichst schnell einsetzen wollen, mit einer zeitlich begrenzten lokalen Anbindung (Option 2) behelfen.

2. Die Verbreitung von De-Mail verläuft in geringerem Tempo als erwartet.

Eine verhaltene Verbreitung von De-Mail in den kommenden Jahren würde insbesondere das der Nutzenbetrachtung zu Grunde liegende Mengengerüst beeinflussen. Dieses

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Risiko wird als vertretbar bewertet, da mit 10 % (bzw. mit dem pessimistischen Wert von 5 %) schon zurückhaltende Annahmen getroffen wurden, die eine solche Entwicklung berücksichtigen. Da vorgesehen ist, mit dem künftigen De-Mail-Provider der

Bundesverwaltung eine mengenabhängige Abrechnung über Transaktionen zu

vereinbaren, führt ein geringerer Nutzungsgrad zudem auch zu entsprechend geringeren Kosten.

3. Das De-Mail-Porto liegt höher als angenommen.

Da bereits jetzt vier Provider angekündigt haben, De-Mail-Dienste anzubieten, wird dieses Risiko aufgrund des zu erwartenden Wettbewerbs als gering angesehen. Zudem würden über den getroffenen Annahmen liegendes De-Mail-Porto (solange sie unter dem heutigen Papierporto liegen) zu Einsparungen führen, da die anderen Einsparpotenziale nach wie vor zum Tragen kommen.

4. Der Bedarf nach De-Mail-Diensten bereits vor 2014 ist deutlich höher, als in dieser Machbarkeitsstudie angenommen.

Alle Bundesbehörden sind aufgefordert, sich bei Interesse als Pilotbehörden zu

bewerben. Sollte durch diese Abfrage ein unerwartet großer und dringender Bedarf an De-Mail-Nutzung deutlich werden, so ist eine Anbindung über Option 2 (bei begründeter Wirtschaftlichkeit der Zusatzkosten) möglich.

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6 Weiteres Vorgehen

In der folgenden Planung sind die wichtigsten Meilensteine und Vorgänge zusammengestellt. Die angegebenen Termine sind insbesondere davon abhängig, wann die ersten De-Mail-Provider am Markt sein werden (hier 01.03.2012), welcher Zeitraum für die Abstimmungen mit NdB erforderlich ist und wann demzufolge das Vergabeverfahren beginnen kann. Auch ist gegenwärtig nicht bekannt, ob die künftigen Provider zum genannten Zeitpunkt (Multimandanten-)De-Mail-Gateways mit der erforderlichen Funktionalität anbieten werden. Falls nicht, ist der Planung ein angemessener Entwicklungszeitraum zuzurechnen.

Nr. Vorgangsname Dauer Anfang Ende

1 Akkreditierte De-Mail-Provider am Markt 0 Tage Do 01.03.12 Do 01.03.12

2 Netze des Bundes (NdB) 437 Tage Di 01.05.12 Mi 01.01.14

3 Probebetrieb 44 Tage Di 01.05.12 Fr 29.06.12

4 Wirkbetrieb (erste Nutzer im Echtbetrieb)) 261 Tage Di 01.01.13 Di 31.12.13

5 Start Regelbetrieb 0 Tage Mi 01.01.14 Mi 01.01.14

6 Pilotprojekte Bundesverwaltung 309 Tage Di 24.01.12 Fr 29.03.13

7 Bewerbung und Auswahl 81 Tage Di 24.01.12 Di 15.05.12

8 Entscheidung (IT-Rat-Sitzung im Mai 2012) 0 Tage Di 15.05.12 Di 15.05.12

9 Start 0 Tage Do 31.05.12 Do 31.05.12

10 Unterstützung der Pilotprojekte 217 Tage Do 31.05.12 Fr 29.03.13 11 De-Mail-Dienste als IT-Verfahren in NdB 80 Tage Di 24.01.12 Mo 14.05.12 12 Entscheidung (IT-Rat-Sitzung) über Konzeption 0 Tage Di 24.01.12 Di 24.01.12 13 Erarbeitung/Abstimmung Feinkonzepte 80 Tage Di 24.01.12 Mo 14.05.12 14 Entscheidung (IT-Rat-Sitzung) über Umsetzung 0 Tage Mo 14.05.12 Mo 14.05.12

15 Vergabeverfahren 239 Tage Di 24.01.12 Fr 21.12.12

16 Erarbeitung Leistungsbeschreibung 80 Tage Di 24.01.12 Mo 14.05.12

17 Abstimmung mit BeschA 43 Tage Di 15.05.12 Do 12.07.12

18 Veröffentlichung 0 Tage Do 12.07.12 Do 12.07.12

19 Vergabeverfahren 116 Tage Fr 13.07.12 Fr 21.12.12

20 Zuschlag 0 Tage Fr 21.12.12 Fr 21.12.12

21 Installation/Bereitstellung als IT-Verfahren in NdB 71 Tage Mo 14.01.13 Mo 22.04.13 22 Installation, Konfiguration De-Mail-Gateway 40 Tage Mo 14.01.13 Fr 08.03.13

23 Test der Anbindung 30 Tage Mo 11.03.13 Fr 19.04.13

24 Anbindung erste Behörde 0 Tage Mo 22.04.13 Mo 22.04.13

25 Sukzessive Anbindung weiterer Bundesbehörden 260 Tage Di 23.04.13 Mo 21.04.14

01.03. 01.03.

01.05. 01.01.

01.05. 29.06.

01.01. 31.12.

01.01. 01.01.

24.01. 29.03.

24.01. 15.05.

15.05. 15.05.

31.05. 31.05.

31.05. 29.03.

24.01. 14.05.

24.01. 24.01.

24.01. 14.05.

14.05.

24.01. 21.12.

24.01. 14.05.

15.05. 12.07.

12.07. 12.07.

13.07. 21.12.

21.12. 21.12.

14.01. 22.04.

14.01. 08.03.

11.03. 19.04.

22.04. 22.04.

23.04. 21.04.

Nov Dez Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Jan Feb Mrz Apr Mai

artal 1. Quartal 2. Quartal 3. Quartal 4. Quartal 1. Quartal 2. Quartal 3. Quartal 4. Quartal 1. Quartal 2. Quartal

2012 2013 2014

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