W'Bau Anlage 5-510 Vertragsmuster - Ingenieure lÜ
n
FREIE UND HANSESTADT HAMBURG
INGENIEURVERTRAG
zwischen
der Freien und Hansestadt Hamburg, vertreten durch
Bezirksamt Eimsbüttel
Fachamt Management des öffentlichen Raumes Grindelberg 66
20144 Hamburg
als Auftraggeberin
und
Ingenieurbüro Münster GmbH Borsteler Chaussee 53
22453 Hamburg
als Auftragnehmerin bzw. Auftragnehmer
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Inhalt;
W-Bau Anlage 5-510 Vertragsmuster - Ingenieure
§ 1 Gegenstand des Vertrages
§ 2 Bestandteile des Vertrages
§ 3 Leistungen der Auftragnehmerin bzw, des Auftragnehmers
§ 4 Leistungen der Auftraggeberin
§ 5 Leistungen fachlich Beteiligter
§ 6 Termine und Fristen
§ 7 Vergütung
§ 8 Haftpflichtversicherung der Auftragnehmerin bzw. des Auftragnehmers
§ 9 Ergänzende Vereinbarungen
§1
Gegenstand des Vertrages Gegenstand dieses Vertrages ist:
Objektplanung für Verkehrsanlagen nach § 47 HOAI 2013 für ein Teilstück der Veloroute 3 im Bezirk Eimsbüttel.
E13 - Rothenbaumchaussee zwischen Edmund-Siemers-Allee und Moorweidenstraße sowie E14 - Moorweidenstraße zwischen Rothenbaumchaussee und Schlüterstraße
Bei den Maßnahmen handelt es sich um weitgehend gleiche Planungsbedingungen mit zeitli- chem und örtlichem Zusammenhang.
§2
Bestandteile des Vertrages
Bestandteile dieses Vertrages, die von der Auftraggeberin abgefordert werden können, sind:
1. Allgemeine Vertragsbestimmungen für Ingenieurleistungen Hamburg, Ausgabe 2015 2. HOAI 2013
3. LB Straßen 07/2014
4. LB-Leitungstrassen, FHH, 01/2016 5. Bauhandbuch (W-Bau Hamburg)
6. folgende besondere Technischen Bedingungen und Richtlinien:
- ReStra Hamburg
- Entwurfsrichtlinien für Straßen in der FHH (ER) in der jeweils gültigen Fassung - den Normierungskatalog zur Erstellung und Bearbeitung digitaler Datenbestände für
Bestands-, Planungs- und Entwurfsunterlagen
om 11.07.2017, einschl. der Prüfeintragungen.
Weiterer Bestandteil dieses Vertrages ist das eingereichte Angebo
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§3
Leistungen der Auftrag nehmerin bzw. des Auftragnehmers (1) Die Auftraggeberin überträgt der Auftragnehmerin bzw. dem Auftragnehmer
die in der Anlage Nr. 1 beschriebenen Leistungen O folgende Leistungen
Grundleistungen;
Besondere Leistungen:
Zusätzliche Leistungen auf Abruf und zum Nachweis:
(2) Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer hat die von ihr bzw. ihm angefertigten Un- terlagen als „Verfasserin“ bzw. „Verfasser“ zu unterzeichnen.
§4
Leistungen der Auftraqqeberin Folgende Leistungen werden von der Auftraggeberin erbracht:
Lieferung der digitalen Bestandspläne durch LGV
Alle weiteren verfügbaren planungsrelevanten Unterlagen
§5
Leistungen fachlich Beteiligter
Folgende Leistungen werden von den nachstehend genannten fachlich Beteiligten erbracht und sind von der Auftragnehmerin bzw. vom Auftragnehmer mit ihren bzw. seinen Leistungen abzustimmen und in diese einzuarbeiten:
- Entfällt-
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§6
Termine und Fristen
(1) Für die Leistungen nach § 3 gelten folgende Termine bzw. Fristen:
Planungsbeginn ab:
Fertigstellung Bauleistungen bis zum:
(2) Kann der termingerechte Arbeitsablauf nicht eingehaiten werden, hat die Auftragnehme- hn bzw. der Auftragnehmer dies mit Nennung der Gründe der Auftraggeberin unverzüg- lich schriftlich mitzuteilen.
I I als Zeithonorar mit einem Höchstbetrag von
I I als Zeithonorar nach dem nachgewiesenen Zeitbedarf mit einem vorläufigen Betrag von
Stundensätze werden vereinbart mit
^^^EÜrö/h für die Projektleiterin bzw. den Projektleiter
^^^Euro/h für techn. Zeichnerinnen bzw. Zeichner u. sonst. Mitarbei- terinnen bzw. Mitarbeiter
Zwischensumme psch
(2) Nebenkosten {§ 14 HOAi)
□ Die Nebenkosten werden nicht gesondert erstattet O Die Nebenkosten werden pauschal erstattet mit
^ Die Nebenkosten werden pauschal er^tätteTmit^v (außer auf das Erzeugen und Flotten von Planblättern) Zwischensumme
§7 Vergütung
(1) Honorar für Leistungen nach § 3 Abs. 1; Euro
vgl. Aniage Nr. ± (Vertragsbestandteil!)
^ Das Honorar wird als Berechnungshonorar vereinbart
Q mit einem Festbetrag von psch
Q mit einem vorläufigen Betrag von
□ Das Honorar wird frei vereinbart
□ als Pauschalhonorar mit einem Festbetrag von psch O als Zeithonorar mit einem Festbetrag von psch
vorläufig
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W-Bau Anlage 5-510 Vertragsmuster - Ingenieure (3) Dieser Vertrag unterliegt dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG). Bei Vorlie- gen der gesetzlichen Voraussetzungen wird er nach Maßgabe der Vorschriften des HmbTG im Informationsregister veröffentlicht. Unabhängig von einer möglichen Veröf- fentlichung kann der Vertrag Gegenstand von Auskunftsanträgen nach dem HmbTG sein.
Für durch die Verletzung eines Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisses bei der Veröffent- lichung im Informationsregister oder Herausgabe auf Antrag nach HmbTG entstehende Schäden haftet die Freie und Hansestadt Hamburg nur bei Vorsatz oder grober Fahrläs- sigkeit.
Im Hinblick auf § 10 Abs. 2 HmbTG vereinbaren die Parteien:
Dieser Vertrag wird erst einen Monat nach seiner Veröffentlichung im Informations- register wirksam.
Die Freie und Hansestadt Hamburg kann binnen dieses Monats nach Veröffentli- chung des Vertrags im Informationsregister vom Vertrag zurücktreten, wenn der Freien und Hansestadt Hamburg nach der Veröffentlichung des Vertrages von ihr nicht zu vertretende Tatsachen bekannt werden, die sie, wären sie schon zuvor be- kannt gewesen, dazu veranlasst hätten, einen solchen Vertrag nicht zu schließen, und ein Festhalten am Vertrag für die Freie und Hansestadt Hamburg unzumutbar ist.
(4) □ Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer hat folgende Kosten einzuhalten:
a) Für die Erstellung der Bauunterlage Baukosten in Höhe von €
b) Für die weitere Bearbeitung die mit der Bauunterlage genehmigten Kosten.
c) Die Kosten nach a) und b) stellen jeweils eine Kostenobergrenze dar und dürfen nicht überschritten werden. Sie werden entsprechend dem Index für die Bauwirt- schaft/Ingenieurbau insgesamt des Statistischen Bundesamtes (...) = (...}, Basis 2010=100 fortgeschrieben.
Die Kostenobergrenze wird als Beschaffenheit des von der Auftragnehrmerin bzw.
vom Auftragnehmer geschuldeten Werkes vereinbart. Damit übernimmt sie bzw. er keine Baukostengarantie.
Wenn die Kostenobergrenze aus Gründen, die die Auftragnehmerin bzw. der Auf- tragnehmer nicht zu vertreten hat, nicht eingehalten werden kann und wenn die Auf- tragnehmerin bzw. der Auftragnehmer ihren bzw. seinen Hinweis- und Unterrich- tungspflichten nach § 1 Abs. 8 AVB nachgekommen ist, werden von der Auftraggebe- rin keine Minderungs- und Regressansprüche geltend gemacht.
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Rechtsverbindliche Unterschriften
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Hamburg, den
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hJ L A G, f. -f
Ingenieurbüro Münster GmbH | BorsCeler Cb. 53 | 22453 Hamburg Bezirksamt Hamburg-Eimsbüttel
Fachamf Management des öffentlichen Raumes ^ Straßen und Gewässer
S^r.h,, ärindelberg
20144 Hamburg
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Ingenieurbüro Münster GmbH Borste ler Chaussee 53 22453 Hamburg Tel. (040)41 32 73 -0 Fax (040) 41 32 73 - 50 www.lb-muenster.de I nfo@lb- muenster.de Hamburg, 11,07.2017
Veloroute 3
Maßnahme E13; Rothenbaunchaussee zw. Edmund-Siemers-Allee und Moorweidenstraße Maßnahme E14; Moorweidenstraße zw. Rothenbaumchaussee und Schlüterstraße
Vergabenummer E/215-017, E/216/017
Honorarermittlung für fngenieurleistungen: Objektplanung für Verkehrsanlagen
auf der Grundlage der bisherigen Abstimmungen und der bisher gelieferten Angaben und Unterlagen können wir Ihnen die für das o.g, BV erforderlichen Planungs- und Ingenieurleistungen wie nachfolgend beschrieben anbieten.
Die Honorarermittlung erfolgt auf Grundlage der HOAI (2013) sowie der Rahmenverträge der Stadt Hamburg (FHH), Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (LB-Straßen, LB-Leitungstrassen).
Erläuterungen zur Honorarermittlung
1. Die Honorarermittlung ist als vorläufiges Berechnungshonorar zu verstehen. Die endgültige Festsetzung des Honorares erfolgt auf Basis der genehmigten Kostenberechnung der zu erstellenden Haushaltsunterlage.
Es werden zunächst anrechenbare Kosten in Höhe von^^^^^^^^eschätzt (gern.
Angebotsaufforderung}.
2. Bei der vorliegenden Honorarermittlung wird die Honorarzone III, Mindestsatz, angesetzt Es wird gern. LS-Straßen bzw. HOAI 2013 ein Umbauzuschlag von^^|angesetzt.
3. Die Kosten für evtl. Baugrund-, Asphalt- und Trummenanschlussuntersuchungen nach Maßgabe des Auftraggebers sind bei Bedarf gesondert vom Bauherren zu finanzieren.
T * f t * t
4. Die Abrechnung der „Besonderen Leistungen“ erfolgt ausdrücklich nur bei Bedarf und auf Nachweis der real geleisteten Stunden, Die angegebenen Zeit-Ansätze sind vorläufig geschätze Werte.
5. Unsere Stundensätze betragen:
Ingenieur:
Techniker/Zeichner^^^^^l
6. Als Projektleiter und Ansprechpartner für Ihr Haus wird Herr Daniel Reinke zur Verfügung stehen, vertretungsweise Herr Dierk Münster. Die Bearbeitung der Unterlagen wird intern in unserem Hause darüber hinaus entsprechend der Erfordernis von unseren weiteren
Ingenieuren, Technikern und unserer Zeichnern vorgenommen. Die Verpflichtungserklärungen fügen wir bei.
Wir hoffen, daß Ihnen unser Angebot zusagt. Wir sichern eine zügige und zuverlässige
Auftragsabwicklung zu. Für Rücksprachen bzw. zur Überarbeitung des vorliegenden Angebotes bei eventuellen Veränderungen des Anforderungsprofils stehen wir Ihnen unter Tel. (-!-49) 40 41 32 73 0 jederzeit gerne zur Verfügung.
onorarermittlung niaoe:
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Veloroute 3 Maßnahme E13:
Rothenbaunchaussee zw. Edmiind-Siemers-Allee und Moorweidenstraße Maßnahme E14:
Moorweidenstraße zw. Rothenbaumchaussee und Schtüterstraße Honorarermittlung
A. Verkehrsanlagen
Anrechenbare Kosten, vorläufig geschätzt:
Honorarzone:
Leislungsbild gern. LB-Straßen / HOAI 2013;
LP 1 (Grundlagenermittlung):
LP 2 (Vorplanung):
LP 3 {Entwurfsplanung);
LP 4 (Genehmigungsplanung):
LP 5 (Ausführungsplanung) LP 6 (Vorbereitung der Vergabe):
Alternative Lösung 2 (5%) Alternative Lösung 3 (5%) Alternative Lösung 4 (5%) Zusätzliche 2. Verschickung Summe:
Umbauzuschlag 20%
Gesamt:
l/
y y
netto
Honofarsal? nach HOAI 2013. Tabelle S 48. Abs. 1:
Honorar:
Einzelbeauftragungszus chlag
Honorar gesamt (netto)
t/
l/
vX
Ingenieurbüro Münster GmbH Seite 3 von 7 Anlage: Honorarernnittlung
B. Besondere Leistungen Planung, nur bei Bedarf und auf Nachweis Ersteiien von farbigen Lageniänen nach dem Muster des LSBG Gesonderte Aufbereitung der Planunteriagen zur 1. und Schiuss- Verschickung entsprechend der Maßgaben zur „Veröffentiichung von Planunteriagen im LS8G“
■Ing.'Stunden zu je^^^EUR/Std
Zeichner/Techniker-Stunden zu je EUR/Std.
Zwei Präsentationstermine für eine olanunosbeqleitende Bürge rinformation
einschiießiich Erstellung Präsentationsmaterial
■Ing.-Stunden zu je^^|EUR/Std^^^^
Zeichner/Technike^tunden zu j^^^^UR/Std.
Bauvofbereituna:
Grundsätziiche Bauphasenelnteiiung unter Berücksichtigung der konzeptioneiien Verkehrsführung: Vorplanung der „kleinräumigen“
Verkehrsführung innerhalb der Baustelle.
Erarbeitung der Bauphasenptäne (Entwurf)
Erarbeitung der Verkehrsführungspläne (Ausführungsplanung) Übergeordnete Verkehrsführung
Erarbeitung der Umleitungsplane: Großräumige Umleitung (Ausführungsplanung)
i vorläufig geschätzt:
^|lng.-Stunden zu Je^|EUR/Std,,
^^feeichner/Techniker-Stunden zu jel EUR/Std.
Sianaltechnische Berechnungen
zur Anpassung der Signalsteuerung in den Bauphasen, auf Nachweis ling.-Stunden zu jel lEUR/Std.
Summe Besondere Leistungen Nebenkosten
Honorar Besondere Lesitungen gesamt (netto)
Ingenieurbüro Münster GmbH Seite 4 von 7
C. Absfeckplan
Anrechenbare Kosten gern. Schätzung Honorar^one:
Leistungsbild in %:
Hanorarsatz nach HOAI 2013. Tabelle ^ 48. Abs. 1:
D. Leitungstrassenplanung Honorar gesamt (netto)
l/' l/
iX
Zusammenstellung
A, Verkehrsanlagen, vorläufig B, Bes. Leistungen Planung, vorläufig C. Absteckplan, vorläufig
D. Leitungstrassenplanung, vorläufig Honorarsumme (netto)
MwSt. 19 %
Honorarsumme (brutto)
131.240,31 € 24.935,66 € 156.175,96 €
X X
Seite 5 von 7 Anlage: Honorarermittlung Ingenieurbüro Münster GmbH
Honorarermittlung Leitungstrassenplanung (gemäß i..B-Le)tungstrassenplanung - Fassung 201
Anlage zum
Ingenieurvertrag Nr.: vom:
Bezeichnung des Objektes: Veloroute 3. Maßnahme El3 und E14
= auszufüllende (x) vorläufige Honorarermittlung
Felder ( ) endgültige Honorarermittlung für Pauschalhonorar ( ) endgültige Honorarermitllung nach erbrachter Leistung
Die Honorarermittlung für die Leitungstrassenplanung erfolgt gemäß LBB-Leifungstrassenplanung, 1. Grundvergütungssatz ohne Umsatzsteuer (Kap. 4.1) G=
2.
2.1 2.2
2.3
Ermittlung der Bezugsgrößen und Faktoren Erschwerniszuschlag (Kap. 4.3)
Ermittlung der Leitungsiängen in m (Kap. 4.4)
■ Länge der vorh. Leitungen - Länge der geplante Leitungen - Länge der entfallende Leitungen
anrechenbar zu 50 %
anrechenbare Leitungslänge für die Leitungspläne sowie deren Fortschreibung (Trassenanweisungspläne) L(g) = L(p) + 50% L(e)
L(v)=
L(p)=
L(e)=
L/
l/
l/
U(g)=
Ermittlung der Anzahl der auszudruckenden Planblätter (Anzahl Plansätze x Anzahl Planblätter)
Anlass Anzahl Anzahl
Planblätter Plansätze pro Plansatz [max. 5]
Gesamt- Anzahl pro Anlass Planblälter für vorläufige Verschickung
Originale zur Unterzeichnung durch den AG Ptanblätter mit "gezeichnef-Eintrag für Schlussverschickung
ggf. weitere Planblätter/Plansätze
Stck.
Stck.
Sek.
N pp) Gesamtanzahl der auszudruckenden Ptanblätter
2.4 Ermittlung der Anzahl der als PDF-/PLOT-Datelen zu erzeugenden Planblätter Anlass
Stck.
Stck. (X
pro Anlass Dateien für vorläufige Verschickung
Dateien mit "gezeichnef-Eintrag für Schlussverschickung ggf. weitere Dateien
Gesamtz. der als PDF-/PLOT-Da1. erzeugten Planblätter N(DP)= I IStck,
Stck.
Stck.
Stck.
X X
Ingenieurbüro Münster GmbH | Hamburg Seite 6 von 7 Anlage; LB-Leltungstrassenplanung
2.5 Ermittlung der Anzahl der Leitungsanfragen und Leitungsbesprechungen Anzahl der Leitungsanfragen
Anzahl der Leitungsbesprechungen
N(LA)=
N(BE)=
.1/
\Ly
3. Wertigkeiten der Leistungen {Kap. 4.2}
Leitungsanfrage {Ja=1; Nein=0) Leitungsbestandsplan
Leitungsplanung
Leitungsbesprechung {Ja=1; Nein=0) Trassenanweisung
Erzeugen von PDF-Dateien Pläne farbig plotten
W(La)=
, W(LB)=
^ / W{LP)=
W(BE}=
W(TA)=
W(DP)=
W(PP)=
4. Honorarermittlung Leitungsanfrage H=GxW(La)xN(La) Leitungsbestandsplan H={GxZxL{v)xW(LB)): 100 Leitungsplan
H=(GxZxL(g)xW(LP)): 100 Leitungsbesprechung H=GxW(BE)xN(BE) Trassenanwelsungsplan H= (GxZxL(g) X W(TA)) : 100 Zwischensumme
Nebenkosten 3%
Erzeugen von Planblättern als PDF-/PLOT-Datei H(DP)=GxW(DP)xN(DP)
Planblätter farbig plotten H=GxW(PP)xn(PP)
Honorar (netto)
H(La)=
H(LB)=
H(LP)=
H{BE)=
H(TA)^
H(ZS)=
H{NK)=
H(DP)=
H(PP) H=
l/
MwSt. 19%
Gesamthonorar H=
Ingenieurbüro Münster GmbH | Hamburg Seite 7 von 7 Anlage; LB-Leltungstrassenplanung