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Freie und Hansestadt Hamburg Bezirksversammlung Altona. Beschluss

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Academic year: 2022

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F r e i e u n d H a n s e s t a d t H a m b u r g

B e z i r k s v e r s a m m l u n g A l t o n a

A/BVG/123.30-01 Drucksache 21-0863.1

Datum 28.05.2020

Beschluss

auf Empfehlung des Verkehrsausschusses

Durchgehende Absicherung und Abgrenzung des Friedrichshulder Wegs zum Bahngelände

Die Bahngleise nördlich der Elbgaustraße am Friedrichshulder Weg in Lurup und auf der anderen Seite in Eimsbüttel führen durch ein Wohngebiet. Es gibt zurzeit keine Bahngleissicherung, die das Betreten der Bahngleise durch z. B. spielende Kinder verhindert.

Die Bezirksversammlung beschließt Folgendes:

1. Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) wird nach § 27 BezVG aufgefordert, sich mit der Deutschen Bahn AG in Verbindung zu setzen, um kurzfristig eine Einzelprüfung der Bahngleissicherung des Friedrichshulder Wegs zum Bahngelände vorzunehmen.

2. Der schon vorhandene, alte Zaun zur Absicherung des Bahngeländes ist dabei zu erneuern.

Anlage:

Drucksache 21-0863

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Seite: 1/1

Freie und Hansestadt Hamburg

Bezirksversammlung Altona

Drucksachen–Nr.: 21-0863

Sitzungsvorlage öffentlich Beratungsfolge

Gremium Datum

Öffentlich Verkehrsausschuss 18.05.2020

Durchgehende Absicherung und Abgrenzung des Friedrichshulder Wegs zum Bahngelände

Eingabe vom 10.01.2020 Siehe Anlage.

Petitum:

Der Verkehrsausschuss wird um Kenntnisnahme, Beratung und ggf. Beschlussfassung gebeten.

Anlage/n:

Eingabe vom 10.01.2020

(3)

Eingabe an den Verkehrsausschuss des Bezirks Altona

Forderung nach durchgehender Absicherung und Abgrenzung des Friedrichshulder Wegs zum Bahngelände und Schienenbereich bzw.

Wiederherstellung der Schutzmaßnahmen

Die Luruper Verkehrs AG fordert den Bezirk auf, sich mit der Bahn AG und dem Bezirk Eimsbüttel in Verbindung zu setzen und zusammen für eine

durchgehende Absicherung und Abgrenzung zum Bahngelände und

Schienenbereich zu sorgen. Bisherige Sicherungen sind marode oder nicht mehr vorhanden. So ist es Kindern und anderen unberechtigten Personen jederzeit möglich auf die Schienen zu gelangen. Hier ist von den zuständigen Stellen ein sofortiges Handeln, im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht, erforderlich.

Da es sich hier um ein bezirks- und eigentümerübergreifendes Gebiet handelt, ist ein gemeinsames Vorgehen geboten. Die Straße gehört zum Stadtteil Lurup und Bezirk Altona, unmittelbar nördlich der Straßengrenze beginnt der Stadtteil Eidelstedt zum Bezirk Eimsbüttel gehörend. Eigentümer des Geländes

wiederum ist die Bahn AG.

Um die Sicherheit, besonders von Kindern, zu gewährleisten, besteht hier dringender Handlungsbedarf. Um „Personen im Gleis“ zu verhindern und den Betriebsablauf gefahrlos zu gestalten, sollte auch die Bahn AG Interesse an der Beseitigung dieser Gefahrenquelle haben.

Udo Schult

(Sprecher der Luruper Verkehrs AG)

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F r e i e u n d H a n s e s t a d t H a m b u r g

B e z i r k s v e r s a m m l u n g A l t o n a

A/BVG/123.30-01 Drucksache 21-0863.1

Datum 28.05.2020

Beschluss

auf Empfehlung des Verkehrsausschusses

Durchgehende Absicherung und Abgrenzung des Friedrichshulder Wegs zum Bahngelände

Die Bahngleise nördlich der Elbgaustraße am Friedrichshulder Weg in Lurup und auf der anderen Seite in Eimsbüttel führen durch ein Wohngebiet. Es gibt zurzeit keine Bahngleissicherung, die das Betreten der Bahngleise durch z. B. spielende Kinder verhindert.

Die Bezirksversammlung beschließt Folgendes:

1. Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) wird nach § 27 BezVG aufgefordert, sich mit der Deutschen Bahn AG in Verbindung zu setzen, um kurzfristig eine Einzelprüfung der Bahngleissicherung des Friedrichshulder Wegs zum Bahngelände vorzunehmen.

2. Der schon vorhandene, alte Zaun zur Absicherung des Bahngeländes ist dabei zu erneuern.

Anlage:

Drucksache 21-0863

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