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II Eine Betreuungsvereinbarung sollte mindestens folgende Aspekte be- rücksichtigen:

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Academic year: 2022

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DFG-Vordruck 1.90 – 10/19 Seite 1 von 3

Deutsche Forschungsgemeinschaft

Kennedyallee 40 ∙ 53175 Bonn ∙ Postanschrift: 53170 Bonn

Telefon: + 49 228 885-1 Telefax: + 49 228 885-2777 postmaster@dfg.de ∙ www.dfg.de

Empfehlungen für das Erstellen von Betreuungs- vereinbarungen

Vorbemerkung

Der Ausbildung und Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses muss besondere Aufmerk- samkeit gelten. Hochschulen und Forschungseinrichtungen sollen Grundsätze für seine Betreu- ung entwickeln und die Leitungen der einzelnen wissenschaftlichen Arbeitseinheiten darauf verpflichten.1

Gemäß diesen Grundsätzen empfiehlt die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG), in den För- derverfahren der DFG und in den von der DFG geförderten Projekten Betreuungsvereinbarungen zwischen Promovierenden und Betreuenden zu schließen.

Es sollte darauf geachtet werden, dass der jeweilige Pflichten-/Aufgabenkatalog der die Betreu- ungsvereinbarung abschließenden Personen in keinem offensichtlichen Missverhältnis steht.

I Ziel und Zweck

Eine Betreuungsvereinbarung soll das Verhältnis zwischen Promovierenden und Betreuenden inhaltlich und zeitlich transparent gestalten.2

1 Vgl. „Leitlinie 3: Organisationsverantwortung der Leitung wissenschaftlicher Einrichtungen“ und „Leitlinie 4: Ver- antwortung der Leitung von Arbeitseinheiten“ im DFG Kodex „Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis“.

2 Arbeits- oder Stipendienverträge bleiben von einer Betreuungsvereinbarung unberührt.

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DFG-Vordruck 1.90 – 10/19 Seite 2 von 3

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Kennedyallee 40 ∙ 53175 Bonn ∙ Postanschrift: 53170 Bonn

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Die Planung und Durchführung des Promotionsvorhabens sollen durch die strukturierte Koope- ration zwischen Betreuenden und Promovierenden eigenverantwortlich so gestaltet werden, dass das Vorhaben mit hoher Qualität innerhalb eines angemessenen Zeitraumes abgeschlossen wer- den kann.

II Eine Betreuungsvereinbarung sollte mindestens folgende Aspekte be- rücksichtigen:

 Beteiligte (der/die Promovierende, Betreuende, ggf. Mentoren und weitere Beteiligte);

 Thema der Dissertationsarbeit (ggf. Arbeitstitel);

 inhaltlich strukturierter Zeit- und Arbeitsplan bzw. dessen Weiterentwicklung;

 Aufgaben und Pflichten der/des Promovierenden:

regelmäßige Berichtspflichten (Leistungsnachweise, Teilnahme am Qualifizierungspro- gramm, Wissenschaftliche Weiterbildung etc.), regelmäßige Vorlage der inhaltlichen Teil- ergebnisse;

 Aufgaben und Pflichten der/des Betreuenden:

regelmäßige fachliche Beratung, Unterstützung der frühen wissenschaftlichen Selbständig- keit, Karriereförderung/Mentoring, Qualitätssicherung (regelmäßige Fortschrittskontrollen etc.).

Hinweis: Die Verpflichtung zur Betreuung bis zum Abschluss der Promotion ist unabhängig von der Dauer der Finanzierung der Promotion;

 Integration in eine Arbeitsgruppe, in einen Forschungsverbund oder in ein Graduiertenpro- gramm (Graduiertenkolleg, Graduiertenschule o.ä.);

 Arbeitsplatz (Ausstattung der/des Promovierenden);

 beidseitige Verpflichtung auf die Grundsätze guter wissenschaftlicher Praxis;

 Regelungen bei Konfliktfällen;

 besondere Maßnahmen oder Regelungen zur Vereinbarkeit von Familie und wissenschaft- licher Tätigkeit.

Bei diesen Empfehlungen handelt es sich um Anregungen, wie Betreuungsvereinbarungen aus- gestaltet werden können bzw. welche Punkte berücksichtigt werden sollten. Die Anregungen er- heben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Ausgestaltung der Betreuungsvereinbarung im

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DFG-Vordruck 1.90 – 10/19 Seite 3 von 3

Deutsche Forschungsgemeinschaft

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Einzelfall bleibt der jeweiligen Hochschule bzw. der/dem jeweiligen Betreuerin/Betreuer vorbe- halten. Die jeweilige Promotionsordnung sollte in jedem Fall Vorrang genießen.

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