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Membranbasierte WFI- Erzeugung

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Pharm. Ind. 82, Nr. 1, 138–146 (2020)

© ECV • Editio Cantor Verlag, Aulendorf (Germany) Träger • WFI-Erzeugung

1

Generikum, Biosimilar,

NBCD-Similar – eine neue Kategorie von Nachahmerpräparaten

Zu den Konsequenzen für die Haftung von Arzt, Apotheker und pharmazeutischem Unternehmer

Dr. Tanja Eisenblätter

Hogan Lovells International LLP, Hamburg

Generika und Biosimilars sind bekannte Kategorien von Nach- ahmerarzneimitteln, die sowohl im Hinblick auf ihre Zulassung als auch auf ihre Austauschbarkeit aus gutem Grunde unterschiedlichen Regelungen unterliegen. Indes bilden sie die Realität nicht hinrei- chend ab, denn beide Kategorien lassen die Besonderheiten von Non-Biological Complex Drugs (im Folgenden: NBCD) außer Betracht. Bei diesen Arzneimitteln mit komplexen chemischen Strukturen ist die Herstellung eines identischen Nachahmerprä- parates nur bedingt möglich. Dieses Problem wurde von der EMA in einem

„Reflection paper on non-clinical studies for generic nanop-

article iron medicinal product applications“ für generische Eisenprä- parate mit Nanopartikel-Charakteristik jüngst erkannt.

1)

Im Fol- genden soll erläutert werden, worum es sich bei den NBCD handelt, wie diese rechtlich einzuordnen sind und welche haftungsrecht- lichen Folgen sich für Arzt und Apotheker bei der Abgabe von NBCD-Similars ergeben.

1. Zum Begrif f der Non-Biological Complex

Dr ugs Similars (NBCD-Similars) NBCD-Similars bezeichnen eine Ka- tegorie von Nachahmerpräparaten, die sich in das herkömmliche Schema von Biosimilars und Gene- rika nicht einfügen lässt. Sie stellen eine neue Form von ähnlichen Arz- neimitteln dar, die keine Generika, aber auch keine Biosimilars sind:

1.1 Generika

Herkömmliche Generika sind Nach- ahmerpräparate kleinmolekularer

Struktur von chemisch hergestellten patentfreien Arzneimitteln.2)Die Ori- ginalarzneimittel basieren auf einer einfachen Molekülstruktur mit gut definierten physiko-chemischen Ei- genschaften, sind also „small mole- cules“3), die mit bekannten und defi- nierten Methoden relativ einfach und identisch hergestellt werden können.

Generika dieser Originalarzneimittel sind identische Kopien des Original- produktes, und für den Generikaher- steller stellt der Herstellungsprozess in der Regel keine Herausforderung dar. Gleichermaßen einfach ist es, nachzuweisen, dass sich Originalarz- neimittel und Generikum qualitativ und quantitativ entsprechen, also bioäquivalent sind. Die Tatsache, dass die Reproduzierbarkeit des Her- stellungsprozesses ebenso unproble- matisch wie die Identifizierungsmög- lichkeit ist, bildet die Basis für den Zulassungsprozess von Generika mit„small molecules“.4)

Ein Beispiel für ein klassisches Molekül mit einer einfachen Mole- külstruktur ist das Aspirin (Acetylsa- licylsäure)-Molekül, C9H8O4, mit ei- ner Größe von 180 Dalton und ins- gesamt 21 Atomen. Sowohl Komple- xität als auch räumliche Struktur die- ses Moleküls sind einfach und defi- niert.

1.2 Biosimilars

Anders ist dies bei biologisch pro- duzierten Stoffen, den Biologicals und ihren Kopien, den Biosimilars.

Als Biosimilars bezeichnet man bio- technologisch hergestellte Nach- ahmerpräparate von Biologicals5),

ZurVerwendungmitfreundlicherGenehmigungdesVerlages/Forusewithpermissionofthepublisher

1)EMA/CHMP/SWP/100094/2011.

2)Rehmann, AMG, 3. Aufl., Vorbem. 4. Ab- schnitt, Rn. 37. Laut Richtlinie 2001/83/ EG

„Arzneimittel, die die gleiche qualitative und quantitative Zusammensetzung von Wirk- stoffen und die gleiche Darreichungsform wie das Referenzarzneimittel aufweisen und deren Bioäquivalenz mit dem Referenzarzneimittel durch geeignete Bioverfügbarkeitsstudien nachgewiesen wurden“.

3)Moleküle gelten als„klein“, wenn sie nicht mehr als 500 Atome haben.

4)EMA/CHMP/SWP/100094/2011, Introduc- tion.

5)Nach dem Verständnis der EMA. Man spricht auch von Biologika oder Biopharma- zeutika. Im Folgenden wird durchgängig der Begriff Biologicals verwendet.

Pharm. Ind. 74, Nr. 2, 266–276 (2012)

© ECV·Editio Cantor Verlag, Aulendorf (Germany) Eisenblätter·Non-Biological Complex Drugs Similars

1

Arzneimittelwesen

·

Gesundheitspolitik

·

Industrie und Gesellschaft

Gesetz und Recht

Aktivitäten des CHMP

Dr. Siegfried Throm

Geschäftsführer Forschung/Entwicklung/Innovation vfaDie forschenden Pharma-Unternehmen, Berlin

Bei der Sitzung des Ausschusses für Humanarzneimittel (CHMP) vom 18.

bis 21. Januar 2010 bei der europä- ischen Arzneimittelagentur EMA in London begrüßten die Mitglieder Dr.

Mark Ainsworth als stellvertretendes Mitglied für Dänemark, der Dr. Jens Ersbøl nachfolgt. Bei dieser Sitzung wurden folgende Ergebnisse erzielt:

Zentralisierte Verfahren Der CHMP verabschiedete –zwei Zulassungsempfehlungen

inkl. Pharmakovigilanzplänen für folgende Arzneimittel:

• Arepanrix(Spaltimpfstoff, inakti- viert, mit AS03 adjuvantiert), die vierte pandemische H1N1-Grippe- vakzine mit einer CHMP-Zulas- sungsempfehlung, mit 3,75mg Hämagglutinin Suspension und

Emulsion für eine Injektionsemul- sion von GSK Biologicals zur Ver- hütung einer Infektion bei einer H1N1-Grippepandemie. Es han- delt sich um eine Empfehlung für eine bedingte Zulassung, die in ei- nem beschleunigten Verfahren er- teilt wurde. Der Nutzen von Are- panrix liegt in der Fähigkeit, eine geeignete Immunantwort bei bis- her immunologisch naiven Perso- nen gegen H1N1 zu erzeugen. Die häufigsten Nebenwirkungen be- treffen Schmerzen an der Injek- tionsstelle, Kopfschmerzen, Fati- gue, Muskel- und

Gelenkschmerzen. Arepanrix soll von Ärzten verschrieben werden, die Erfahrungen in der Behand- lung von Grippepatienten haben.

Bearbeitungsbeginn: 17. Juli 2009;

weitere klinische Daten zur An- wendung bei Kindern, Jugendli- chen und Erwachsenen sollen ab März 2010 vorliegen.

• Arzerramit 20 mg/ml Ofatumu- mab Infusionslösungskonzentrat von Glaxo zur Behandlung von Pa- tienten mit chronisch lymphatischer Leukämie (CCL), die auf Fludarabin und Alemtuzumab nicht ansprechen.

Arzerra ist das 62. Arzneimittel ge- gen eine seltene Krankheit, das eine Zulassungsempfehlung erhalten hat.

Es handelt sich um eine bedingte Zulassung, bei der Daten zu be- stimmten Patientengruppen nachge- liefert werden. Ofatumumab ist ein monoklonaler Antikörper (ATC- Code: L01XC10) gegen CD20, einen Marker an der Zelloberfläche von B- Lymphozyten; die Markierung führt zur Lyse der Zellen durch die Kom- plement-abhängige (CDC) und die Antikörper-abhängige Zell-vermittel- te Zytotoxizität (ADCC). Der Nutzen von Arzerra liegt in der Kontrolle der CLL bei Patienten, die auf Fludarabin und Alemtuzumab nicht ansprechen.

Dies zeigte sich in der hohen An- sprechrate solcher Patienten auf die Arzerra-Behandlung. Die häufigsten Nebenwirkungen betreffen Infektio- nen und Reaktionen auf die Infusion.

Arzerra soll von in der Krebstherapie erfahrenen Ärzten angewendet wer- den, die über die nötige Ausstattung für eine Wiederbelebung verfügen.

Bearbeitungsbeginn: 25. Februar 2009; Dauer: 188 Tage.

–eine Zulassungsempfehlung für folgendes Generikum:

• Ribavirin Biopartners gegen He- patitis C in Kombination mit Pe- ginterferon alfa-2b oder Interferon alfa-2b (Referenzprodukt: Rebetol von Schering-Plough)

–erstmals ein positives Votum für ein Compassionate-Use-Pro- gramm, und zwar für

• Tamiflu iv, eine neue Darrei- chungsform von Oseltamivir, von Roche zur Behandlung von kritisch kranken Patienten mit lebensgefähr- lichem Krankheitsbild auf Grund ei- ner saisonalen oder pandemischen Grippeerkrankung.

–sechs Fragenlisten für neue Zulas- sungsanträge (fünf für optional zentralisiert zuzulassende Medika- mente und eine für ein obligatorisch zuzulassendes Medikament sowie eine Fragenliste für einen Auswei- tungsantrag

–positive Voten bei der jährlichen Überprüfung von folgenden Medi- kamenten:

• Increlex (Mecasermin) von Tercica

• Ventavis (Iloprost) von Bayer Schering,

wobei beide Präparate ihren Status

„mit besonderen Auflagen zugelas- sen“behalten sollen.

–ein positives Votum für die Ver- längerung der bedingten Zulas- sung für:

• Tyverb (Lapatinib) von der Glaxo Group

Pharm. Ind. 72, Nr. 2, 265–272 (2010)

© ECV·Editio Cantor Verlag, Aulendorf (Germany) Throm·CHMP

265

Arzneimittelwesen·Gesundheitspolitik·Industrie und Gesellschaft

europharm

pharmind

n A U T O R

Dr. Siegfried Throm, vfa–Die forschenden Pharma-Unternehmen, Geschäftsführer Forschung, Entwicklung, Innovation, Hausvogteiplatz 13, 10117 Berlin (Germany),

e-mail: s.throm@vfa.de

GMP-konforme

Arzneimittelherstellung an der Universität Mainz

Herstellung klinischer Prüfpräparate in den neuen Räumlichkeiten der Pharmazeutischen Technologie Mainz

Julia Schnorr, Prof. Dr. Hilde Spahn-Langguth, Prof. Dr. Peter Langguth

Johannes-Gutenberg-Universität Mainz

Der Alltag in der pharmazeutischen Industrie ist stark durch die nationalen und internationalen Vorgaben der Good Manufacturing Practice (GMP) geprägt. Für Berufsanfänger sind Kenntnisse auf diesem Gebiet daher unverzichtbar. Das Pharmaziestudium ist je- doch vornehmlich auf biologische, pharmakologische und che- mische sowie auf klinische Aspekte zugeschnitten, sodass sich Absolventen nicht immer optimal auf eine spätere Tätigkeit in der pharmazeutischen Industrie vorbereitet fühlen. Um diese Lücke zu schließen und eine unabhängigere Forschung zu ermöglichen, wurde in der Abteilung Pharmazeutische Technologie und Bio- pharmazie an der Johannes-Gutenberg-Universität ein Herstel- lungsbetrieb etabliert, in dem Mitarbeiter unter GMP-Bedingungen Prüfpräparate für klinische Studien fertigen. Dieser Artikel be- schäftigt sich mit der Notwendigkeit und dem Nutzen dieser Räumlichkeiten im akademischen Umfeld und den regulatorischen und personellen Herausforderungen, die ein solches Projekt an eine Universität stellt.

1. Einleitung

Viele Apotheker nehmen im Anschluss an ihr Studium oder ihre Promotion eine Tätigkeit in der pharmazeutischen Industrie im Bereich der Produktion und Qualitätskontrolle bzw. -sicherung auf und sind somit maßgeblich in qua- litätsbestimmende Prozesse der Arz- neimittelproduktion involviert. Beson- ders in der Position der Sachkundigen Person gem. § 14 AMG finden sich überwiegend Apotheker/Pharmazeu- ten. Zum Erwerb der Sachkenntnis ist eine mindestens 2-jährige praktische Tätigkeit auf dem Gebiet der qualitati- ven und quantitativen Analyse sowie sonstiger Qualitätsprüfungen von Arz- neimitteln nachzuweisen. Auch Ärzte, Chemiker und Biologen mit Hoch- schulabschluss können die Sachkennt-

nis erlangen. Diese müssen jedoch zu- sätzlich zu der allgemein geforderten Praxiserfahrung nachweisen, dass ihre akademische Ausbildung Mindestan- forderungen erfüllt, die einer reduzier- ten Apothekerausbildung entsprechen (Tab. 1). Die geforderten praktischen und theoretischen Kenntnisse müssen dabei zwingend an einer Hochschule erworben werden [1]. Der Sachkundi- gen Person obliegt die Verantwortung darüber zu entscheiden, ob eine Charge den vorgeschriebenen Qualität- sanforderungen entspricht und somit in Verkehr gebracht werden kann oder ob sie abgelehnt werden muss [1, 2]. Der Patientenschutz steht hier- bei über den wirtschaftlichen Interes- sen. Ein ausgeprägter Sinn für Qualität ist daher unerlässlich und ein frühes Aneignen GMP-konformer Arbeitswei-

sen zwingend erforderlich. An der Uni- versität Mainz ist das Fach Qualitäts- sicherung bereits seit 1990 fester Be- standteil des Lehrplans für angehende Pharmazeuten. Erst seit der 2. Verord- nung zur Änderung der Approbations- ordnung für Apotheker aus dem Jahr 2000 ist dies deutschlandweit der Fall [3]. Vergleicht man die universitäre Ausbildung insgesamt mit den späte- ren Anforderungen an einen Apotheker in der pharmazeutischen Industrie, so stellt man fest, dass GMP oftmals eine untergeordnete Rolle in der Lehre ein- nimmt und zumeist nur in der Theorie gelehrt wird. Eine ausreichende Sensi- bilisierung für die Beurteilung quali- tätsrelevanter Fragestellungen kann je- doch nur eine aktive Anwendung leis- ten. Ein Forschungsschwerpunkt der Pharmazeutischen Technologie liegt in der Entwicklung, Herstellung und Opti- mierung von pharmazeutischen Prä- paraten.In-vitro-Versuche liefern dabei wichtige Erkenntnisse, bedürfen aber oftmals zusätzlicher in-vivo-Versuche, um ihre Aussagekraft zu verifizieren.

Bei der Herstellung von Arzneimitteln, die in klinischen Studien zum Einsatz kommen, müssen die Vorgaben der GMP und GCP beachtet werden [4, 5].

Ebenfalls gelten die Vorgaben der Arz- neimittel- und Wirkstoffherstellungs- verordnung (AMWHV) [6]. Forschungs- einrichtungen und Institute ohne ei- gene Arzneimittelfertigung sind daher oftmals auf Lohnhersteller angewiesen.

Neben daraus folgenden Abhängigkei- ten und möglichen finanziellen Mehr- aufwendungen werden Lohnhersteller so indirekt in die eigene Forschung in- tegriert und beeinflussen diese z.T. er- Wissenschaft und Technik

Praxis

Pharm. Ind. 78, Nr. 2, 279–283 (2016)

© ECVEditio Cantor Verlag, Aulendorf (Germany) Schnorr et al.GMP-konforme Arzneimittelherstellung

279

Membranbasierte WFI- Erzeugung

Eine Case Study bei der CO.DON AG, Leipzig

Dipl.-Ing. Ulrich Träger

Wilhelm Werner GmbH, Leverkusen

Nach einem lang anhaltenden Prozess hat das European

Directorate for the Quality of Medicines and Healthcare (EDQM) im April 2015 den Entwurf der neuen Ph. Eur. Monografie (0169) für „Wasser für Injektionszwecke (WFI)“ veröffentlicht. Seit Apr.

2017 ist nun auch das „kalte Membranverfahren“ zur Herstellung von WFI neben der klassischen Destillation in Europa zugelassen.

Auf diesen Moment hat Europa lange gewartet.

Die letzte entscheidende Veränderung im Pharmawassermarkt brachte im Jahr 2002 die Monografie Nr. 1972: Damals wurde die Qualität „Water Highly Purified“ eingeführt und auch für den Final Rinse sowie andere hochsensible Applikationen zugelassen. Allein diese Novellierung hat für viele Herstellungsbetriebe enorme wirtschaftliche Vorteile gebracht, da diese Qualität über das Membranverfahren sicher und ökonomisch hergestellt werden konnte.

Jetzt wird die Pharmawasseraufbereitung abermals vor neue Herausforderungen gestellt: WFI darf durch Reverse Osmose (RO) in Verbindung mit anderen Verfahrensschritten wie Elektro- deionisierung (CEDI) und der Ultrafiltration (UF) oder Nanofil- tration (NF) produziert werden als vollwertige Alternative zur klassischen Destillation.

Anbieter von Wasseraufbereitungsanlagen mit langjähriger Er- fahrung in der Membrantechnik (RO; UF) können jetzt ihre Kompetenz also auch bei der Herstellung von WFI einbringen.

Speziell diese Anbieter können nun an eine über 25 Jahre andauernde Erfolgshistorie mit membranbasierten WFI-Anlagen anknüpfen.

Regularien zur Herstellung von WFI

Die neue Monografie (0169) der Eu- ropäischen Pharmakopöe (Ph. Eur.) nennt erstmalig alternative Aufbe- reitungsverfahren für WFI neben der Destillation (Abb. 1).

Reinstwasserexpertise ist gefragt

Dass mit den o. a. Verfahren (RO;

EDI; UF; NF) eine Wasserqualität er- zeugt werden kann, die noch weit über jener des WFI liegt, können An- bieter von Reinstwasseranlagen

durch jahrzehntelange Erfahrung in der Halbleiterindustrie belegen: Die dort geltenden Anforderungen an maximale Keimzahlen und TOC- Werte sind deutlich strenger als die aktuellen Grenzwerte für WFI: Wäh- rend in der Halbleiterindustrie Keimzahlen von < 1 KBE/1 000 ml und ein TOC von < 1 ppb notwendig ist, schreibt das Ph. Eur. für WFI

„nur“ Keimzahlen von < 10 KBE/

100 ml und einen TOC < 500 ppb vor.

Aufgrund der einhergehenden Unsicherheit im Umgang mit der Änderung der Monografie wurden in einem Q&A-Dokument der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) ergänzend zur Monografie grobe Leitlinien für die technische Umsetzung einer WFI-Erzeugung gesetzt. Jedoch bieten Leitlinien le- diglich richtungsweisende Verfah- rensschritte und Empfehlungen, nicht aber Detailvorgaben über Be- trieb und Monitoring einer Aufbe- reitungsanlage.

Bei der Aufbereitung von WFI stellt die Sicherheit des Patienten das oberste Gebot dar, weshalb nun die Gefahrenreduzierung für den Menschen in den absoluten Mittel- punkt rückt. Die Konfiguration der einzelnen Verfahrensschritte hängt, wie bei allen pharmazeutischen aber auch industriellen Wasseraufberei- tungsanlagen, maßgeblich von der eingespeisten Trinkwasserqualität ab. Während derenchemischePara- meter schon seit langem beherrsch- bar sind, gilt es nun diemikrobiologi- sche Sicherheit in der kompletten Systemlinie unter allen Umständen zu gewährleisten und zwar vom Wissenschaft und Technik

Praxis

138

TrägerWFI-Erzeugung Pharm. Ind. 82, Nr. 1, 138–146 (2020)

© ECVEditio Cantor Verlag, Aulendorf (Germany)

(2)

2

Träger • WFI-Erzeugung Pharm. Ind. 82, Nr. 1, 138–146 (2020)

© ECV • Editio Cantor Verlag, Aulendorf (Germany)

Generikum, Biosimilar,

NBCD-Similar eineneue –

Kategorie

vonN

achahmerpräparaten eque ons enK Zud

nzen für die Haftun gv onAr zt,A pot hek er und phar maze utisc hem Unte rneh mer

Dr.T anja Eise nblä tte r

Hogan Lovells International

LLP ,Hambur g

Generikaund Biosimilarssind

bekannteKat egorienvon

Nach-

ahmerarzneimit teln,

diesowohl imHi

nblickauf ihreZulass

ungals

auchauf ihre Aus tauschbarkeitaus

gutem Grundeunt

erschiedlichen

Regelungenunt erliegen.Indes

bildensie dieRealität nichthinr

ei-

chendab, dennbeide

Kategorien lassendie

Besonderheitenvon

Non-Biological ComplexDrugs

(imF olgenden:NBCD)

außer

Betracht.

Beidiesen Arzneimitteln

mitko mplexen

chemischen

Struktu ren istdie Herstellung

einesidentischen Nachahmerprä-

parat esnur bedingtmöglich.

Dieses Problemwurde

vonder EMA in

einem

„Reflectionpaper

onnon-clinica

ls tudies forgeneric nanop-

articleiron medicinalproduct

applications“

fürgenerische Eisenprä-

parat emit Nanopartikel-Char akterist

ikjüngs terkannt.

ImF

1)

ol-

gendensoll erläutert

werden,worum essich

beiden NBCDhandelt,

wiediese rechtlich einzuordnensind

undwelche haftungsr

echt-

lichenF olgensich fürArzt

undAp othekerbei

derAbgabe von

NBCD-Similarser geben.

1.Zu mBegrif fder

Non-Biological Complex

Dru gs Simi lar s

(NBCD-Similars )

NBCD-Similars bezeichnen

eine Ka-

tegorie von Nachahmerpräparaten,

die sich in das herkömmli che

Schema von

Biosimilars undGe

ne-

rikanicht einfügen

lässt.Si estellen

eineneue Form von ähnlichen

Arz-

neimitteln dar,

diekein eGene rika,

aberauch keine

Biosimilars sind:

1.1G enerika Herkömmliche Gene rika sindNach-

ahmerpräparate kleinmolekular

er

Struktur von chemisch hergestellt

en

patentfre ienArz neimitteln.

Die 2)

Ori-

ginalarzneimit telbasieren

aufeiner

einfachen Molekü lstruktur

mit gut

definierten physiko-chemischen

Ei-

genschaften, sindals

o

„smallmole -

cules“

,die 3)

mitbeka nntenund

defi-

niertenM ethoden relativeinfach

und

identisch hergestellt

werden können.

Generika dieserOri

ginalarzneimit tel

sindidentis cheKopien

desOri ginal-

produktes, undfür

denGe nerikaher-

stellerstellt derHers

tellungsprozess

inder Regelke

ineHer ausford erung

dar.

Gleichermaßen einfach

ist es,

nachzuweisen, dass

sichOriginala rz-

neimittel undGene rikumqualitativ

und quantitativ entsprechen,

also

bioäquivalent sind.

Die Tat sache,

dassdie Reproduzierbarkeit

desHer-

stellungsprozessesebenso unproble-

matisch wiedie Identifizierung

smög-

lichkeitis t,bildet dieBasis

fürden

Zulassungsprozess von Generika

mit

„ sma llmolecul

4) es“.

Ein Beispiel für ein klassisches

Molekül miteiner

einfachenM ole-

külstruktur ist das Aspirin(Acetylsa-

licylsäure)-M olekül,C

H 9

O 8

,mit 4

ei-

nerGröße von

180Dalton undins-

gesamt 21A tomen.Sowoh

lKomple-

xitätals auchräumlic

heStrukt urdie-

sesM oleküls

sindeinfach unddefi-

niert.

1.2 Bio sim ila rs

Andersis tdies beibiolog

ischpro-

duzierten Stoffen,

den Biologicals

undihren Kopien,den

Biosimi lars.

AlsBio similarsbez

eichnetma nbio-

technologisch hergestellt

e Nach-

ahmerpräparate von

Biologicals , 5)

ZurVerwendungmitfreundlicherGenehmigungdesVerlages/Forusewithpermissionofthepublisher

EMA/CHMP/ 1) SWP/100094/2011

.

Rehmann,AM 2) G,3.

Aufl., Vor bem.4.

Ab-

schnitt, Rn.37.

Laut Richtlinie

2001/83/EG

„Arzneimit tel,die diegleiche qualitativeund

quantitativeZusamm ensetzungv

onWi

rk- eichungsform gleicheDarr unddie stoffen

wie

dasRefer enzarzneimittel

aufweisenund

deren ien zarzneimittel demReferen Bioverfügbarkeitsstud Bioäquivalenzmit durchgeeignete

nachgewiesenwurden

“.

Moleküle 3) geltenals

„klein“,wenn sienicht

mehrals 500A tomehaben.

EMA/CHMP/ 4) SWP/100094/2011

,Introduc- tion.

Nachdem 5) Vers

tändnisder EMA.

Man

sprichtauch von Biologikaoder

Biopharma- wirddurchgäng Folgenden zeutika.Im

igder

BegriffBiologicals verwendet.

Pharm.

Ind.74, Nr.2, 266 –276(20 12)

· ©ECV Editi oCa ntor Verl ag,Au lendorf (German y) Eisenb

lätte

· r Non- Biolog ical Compl exDru gsSim ilars

1

Arzne imittel wesen Gesun

·

dheits politik Indus

·

trie undGe sellsc haft

Gese tzu nd Rec ht

„ Quality by Design “ bei analytischen Verfahren

Konsequenzen und Möglichkeiten

Joachim Ermer1, Phil J. Borman2, John Carolan3, Patrick Faulkner4, Christof Finkler5, Oliver Grosche6,

Melissa Hanna-Brown7, Jörg Hoffmann8, Imogen Gill7, Alexander Lenhart10, Phil W. Nethercote11, Andy Rignall12, Torsten Sokoliess13, Guido Wegener14und Matthias Pohl6

1Sano-Aventis, Frankfurt, Deutschland

2GSK, Stevenage, Großbritannien

3Merck Sharp & Dohme Corp., Irland

4Pzer, Newbridge, Irland

5F. HomannLa Roche Ltd, Basel, Schweiz

6Novartis, Basel, Schweiz

7Pzer, Sandwich, Großbritannien

8Merck KGaA, Darmstadt, Deutschland

10Abbott, Ludwigshafen, Deutschland

11GlaxoSmithKline, Irvine, Großbritannien

12Astrazeneca, Maccleseld, Großbritannien

13Boehringer Ingelheim, Biberach a. d. Riss, Deutschland

14Bayer Healthcare, Berlin, Deutschland

Pharm. Ind. 72, Nr. 2, 256–264 (2010)

256

Ermer et al.·QbD bei analytischen Verfahren © ECV·Editio Cantor Verlag, Aulendorf (Germany)

pharmind

Arzneimittelwesen·Gesundheitspolitik·Industrie und Gesellschaft

europharm

Zusammenfassung

Robustheit und Zuverlässigkeit analytischer Methoden sowie deren kontinuierliche Verbesserung über den Lebenszyklus sind von großer Bedeutung für die Sicherstellung von Qualität, Sicherheit und Wirk- samkeit eines pharmazeutischen Produktes und ein gemeinsames Interesse von Behörden und Industrie. Um ersteres zu erhöhen und eine kontinuierliche Verbesserung zu erleichtern

man könnte fast sagen erst zu ermöglichen

haben Arbeitsgruppen der EFPIA und der PhRMA gemeinsam ein Positionspapier erstellt, um die weitere Diskussion in der pharmazeutischen Industrie und mit den regula- torischen Behörden zu stimulieren.

Zwei grundsätzliche Konzepte werden de

niert und beschrieben:

Das eine adaptiert Quality-by Design-Schritte, -Werkzeuge und -Herangehensweisen für Herstellprozesse auf die Entwicklung und Anwendung analytischer Verfahren, um das Potential zur Erhöhung der Robustheit und Zuverlässigkeit optimal ausschöpfen zu können.

Das zweite Konzept formuliert die Anforderungen an das jeweilige Analyseverfahren als

„Analytical Target Profi

le“ (ATP). Dieses soll im Zentrum des regulatorischen Zulassungsverfahrens stehen, d. h. ein ATP wird von den Behörden zugelassen, nicht eine individuelle Me- thode. Jede Methode, welche die Anforderungen des ATP erfüllt, kann eingesetzt werden, natürlich unter strikter Beachtung eines in- ternen Änderungssystems (Change Control Management). Damit würden sich auch die Verfahrensweisen bei Änderungen nach der Zulassung vereinfachen und ein wirklich kontinuierlicher Verbesse-

Abkürzungen

ATP Analytical Target Profile CBE Changes being effected CTD Common Technical

Document (ICH Zulas- sungsformat)

CMC Chemistry, Manufactur- ing, Controls (Teil des CTD) EFPIA European Federation of

Pharmaceutical Industries Associations

PAS Prior Approval Supple- ment

PhRMA Pharmaceutical Re- search and Manufacturers of America

QbD Quality by Design

GMP-konforme

Arzneimittelherstellung an der Universität Mainz

Herstellung klinischer Prüfpräparate in den neuen Räumlichkeiten der Pharmazeutischen Technologie Mainz

Julia Schnorr, Prof. Dr. Hilde Spahn-Langguth, Prof. Dr. Peter Langguth

Johannes-Gutenberg-Universität Mainz

Der Alltag in der pharmazeutischen Industrie ist stark durch die nationalen und internationalen Vorgaben der Good Manufacturing Practice (GMP) geprägt. Für Berufsanfänger sind Kenntnisse auf diesem Gebiet daher unverzichtbar. Das Pharmaziestudium ist je- doch vornehmlich auf biologische, pharmakologische und che- mische sowie auf klinische Aspekte zugeschnitten, sodass sich Absolventen nicht immer optimal auf eine spätere Tätigkeit in der pharmazeutischen Industrie vorbereitet fühlen. Um diese Lücke zu schließen und eine unabhängigere Forschung zu ermöglichen, wurde in der Abteilung Pharmazeutische Technologie und Bio- pharmazie an der Johannes-Gutenberg-Universität ein Herstel- lungsbetrieb etabliert, in dem Mitarbeiter unter GMP-Bedingungen Prüfpräparate für klinische Studien fertigen. Dieser Artikel be- schäftigt sich mit der Notwendigkeit und dem Nutzen dieser Räumlichkeiten im akademischen Umfeld und den regulatorischen und personellen Herausforderungen, die ein solches Projekt an eine Universität stellt.

1. Einleitung

Viele Apotheker nehmen im Anschluss an ihr Studium oder ihre Promotion eine Tätigkeit in der pharmazeutischen Industrie im Bereich der Produktion und Qualitätskontrolle bzw. -sicherung auf und sind somit maßgeblich in qua- litätsbestimmende Prozesse der Arz- neimittelproduktion involviert. Beson- ders in der Position der Sachkundigen Person gem. § 14 AMG finden sich überwiegend Apotheker/Pharmazeu- ten. Zum Erwerb der Sachkenntnis ist eine mindestens 2-jährige praktische Tätigkeit auf dem Gebiet der qualitati- ven und quantitativen Analyse sowie sonstiger Qualitätsprüfungen von Arz- neimitteln nachzuweisen. Auch Ärzte, Chemiker und Biologen mit Hoch- schulabschluss können die Sachkennt-

nis erlangen. Diese müssen jedoch zu- sätzlich zu der allgemein geforderten Praxiserfahrung nachweisen, dass ihre akademische Ausbildung Mindestan- forderungen erfüllt, die einer reduzier- ten Apothekerausbildung entsprechen (Tab. 1). Die geforderten praktischen und theoretischen Kenntnisse müssen dabei zwingend an einer Hochschule erworben werden [1]. Der Sachkundi- gen Person obliegt die Verantwortung darüber zu entscheiden, ob eine Charge den vorgeschriebenen Qualität- sanforderungen entspricht und somit in Verkehr gebracht werden kann oder ob sie abgelehnt werden muss [1, 2]. Der Patientenschutz steht hier- bei über den wirtschaftlichen Interes- sen. Ein ausgeprägter Sinn für Qualität ist daher unerlässlich und ein frühes Aneignen GMP-konformer Arbeitswei-

sen zwingend erforderlich. An der Uni- versität Mainz ist das Fach Qualitäts- sicherung bereits seit 1990 fester Be- standteil des Lehrplans für angehende Pharmazeuten. Erst seit der 2. Verord- nung zur Änderung der Approbations- ordnung für Apotheker aus dem Jahr 2000 ist dies deutschlandweit der Fall [3]. Vergleicht man die universitäre Ausbildung insgesamt mit den späte- ren Anforderungen an einen Apotheker in der pharmazeutischen Industrie, so stellt man fest, dass GMP oftmals eine untergeordnete Rolle in der Lehre ein- nimmt und zumeist nur in der Theorie gelehrt wird. Eine ausreichende Sensi- bilisierung für die Beurteilung quali- tätsrelevanter Fragestellungen kann je- doch nur eine aktive Anwendung leis- ten. Ein Forschungsschwerpunkt der Pharmazeutischen Technologie liegt in der Entwicklung, Herstellung und Opti- mierung von pharmazeutischen Prä- paraten.In-vitro-Versuche liefern dabei wichtige Erkenntnisse, bedürfen aber oftmals zusätzlicher in-vivo-Versuche, um ihre Aussagekraft zu verifizieren.

Bei der Herstellung von Arzneimitteln, die in klinischen Studien zum Einsatz kommen, müssen die Vorgaben der GMP und GCP beachtet werden [4, 5].

Ebenfalls gelten die Vorgaben der Arz- neimittel- und Wirkstoffherstellungs- verordnung (AMWHV) [6]. Forschungs- einrichtungen und Institute ohne ei- gene Arzneimittelfertigung sind daher oftmals auf Lohnhersteller angewiesen.

Neben daraus folgenden Abhängigkei- ten und möglichen finanziellen Mehr- aufwendungen werden Lohnhersteller so indirekt in die eigene Forschung in- tegriert und beeinflussen diese z.T. er- Wissenschaft und Technik

Praxis

Pharm. Ind. 78, Nr. 2, 279–283 (2016)

© ECVEditio Cantor Verlag, Aulendorf (Germany) Schnorr et al.GMP-konforme Arzneimittelherstellung

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GMP-konforme

Arzneimittelherstellung an der Universität Mainz

Herstellung klinischer Prüfpräparate in den neuen Räumlichkeiten der Pharmazeutischen Technologie Mainz

Julia Schnorr, Prof. Dr. Hilde Spahn-Langguth, Prof. Dr. Peter Langguth

Johannes-Gutenberg-Universität Mainz

Der Alltag in der pharmazeutischen Industrie ist stark durch die nationalen und internationalen Vorgaben der Good Manufacturing Practice (GMP) geprägt. Für Berufsanfänger sind Kenntnisse auf diesem Gebiet daher unverzichtbar. Das Pharmaziestudium ist je- doch vornehmlich auf biologische, pharmakologische und che- mische sowie auf klinische Aspekte zugeschnitten, sodass sich Absolventen nicht immer optimal auf eine spätere Tätigkeit in der pharmazeutischen Industrie vorbereitet fühlen. Um diese Lücke zu schließen und eine unabhängigere Forschung zu ermöglichen, wurde in der Abteilung Pharmazeutische Technologie und Bio- pharmazie an der Johannes-Gutenberg-Universität ein Herstel- lungsbetrieb etabliert, in dem Mitarbeiter unter GMP-Bedingungen Prüfpräparate für klinische Studien fertigen. Dieser Artikel be- schäftigt sich mit der Notwendigkeit und dem Nutzen dieser Räumlichkeiten im akademischen Umfeld und den regulatorischen und personellen Herausforderungen, die ein solches Projekt an eine Universität stellt.

1. Einleitung

Viele Apotheker nehmen im Anschluss an ihr Studium oder ihre Promotion eine Tätigkeit in der pharmazeutischen Industrie im Bereich der Produktion und Qualitätskontrolle bzw. -sicherung auf und sind somit maßgeblich in qua- litätsbestimmende Prozesse der Arz- neimittelproduktion involviert. Beson- ders in der Position der Sachkundigen Person gem. § 14 AMG finden sich überwiegend Apotheker/Pharmazeu- ten. Zum Erwerb der Sachkenntnis ist eine mindestens 2-jährige praktische Tätigkeit auf dem Gebiet der qualitati- ven und quantitativen Analyse sowie sonstiger Qualitätsprüfungen von Arz- neimitteln nachzuweisen. Auch Ärzte, Chemiker und Biologen mit Hoch- schulabschluss können die Sachkennt-

nis erlangen. Diese müssen jedoch zu- sätzlich zu der allgemein geforderten Praxiserfahrung nachweisen, dass ihre akademische Ausbildung Mindestan- forderungen erfüllt, die einer reduzier- ten Apothekerausbildung entsprechen (Tab. 1). Die geforderten praktischen und theoretischen Kenntnisse müssen dabei zwingend an einer Hochschule erworben werden [1]. Der Sachkundi- gen Person obliegt die Verantwortung darüber zu entscheiden, ob eine Charge den vorgeschriebenen Qualität- sanforderungen entspricht und somit in Verkehr gebracht werden kann oder ob sie abgelehnt werden muss [1, 2]. Der Patientenschutz steht hier- bei über den wirtschaftlichen Interes- sen. Ein ausgeprägter Sinn für Qualität ist daher unerlässlich und ein frühes Aneignen GMP-konformer Arbeitswei-

sen zwingend erforderlich. An der Uni- versität Mainz ist das Fach Qualitäts- sicherung bereits seit 1990 fester Be- standteil des Lehrplans für angehende Pharmazeuten. Erst seit der 2. Verord- nung zur Änderung der Approbations- ordnung für Apotheker aus dem Jahr 2000 ist dies deutschlandweit der Fall [3]. Vergleicht man die universitäre Ausbildung insgesamt mit den späte- ren Anforderungen an einen Apotheker in der pharmazeutischen Industrie, so stellt man fest, dass GMP oftmals eine untergeordnete Rolle in der Lehre ein- nimmt und zumeist nur in der Theorie gelehrt wird. Eine ausreichende Sensi- bilisierung für die Beurteilung quali- tätsrelevanter Fragestellungen kann je- doch nur eine aktive Anwendung leis- ten. Ein Forschungsschwerpunkt der Pharmazeutischen Technologie liegt in der Entwicklung, Herstellung und Opti- mierung von pharmazeutischen Prä- paraten.In-vitro-Versuche liefern dabei wichtige Erkenntnisse, bedürfen aber oftmals zusätzlicher in-vivo-Versuche, um ihre Aussagekraft zu verifizieren.

Bei der Herstellung von Arzneimitteln, die in klinischen Studien zum Einsatz kommen, müssen die Vorgaben der GMP und GCP beachtet werden [4, 5].

Ebenfalls gelten die Vorgaben der Arz- neimittel- und Wirkstoffherstellungs- verordnung (AMWHV) [6]. Forschungs- einrichtungen und Institute ohne ei- gene Arzneimittelfertigung sind daher oftmals auf Lohnhersteller angewiesen.

Neben daraus folgenden Abhängigkei- ten und möglichen finanziellen Mehr- aufwendungen werden Lohnhersteller so indirekt in die eigene Forschung in- tegriert und beeinflussen diese z.T. er- Wissenschaft und Technik

Praxis

Pharm. Ind. 78, Nr. 2, 279–283 (2016)

© ECVEditio Cantor Verlag, Aulendorf (Germany) Schnorr et al.GMP-konforme Arzneimittelherstellung

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Trinkwassereingang bis hin zur letz- ten Entnahmestelle. Als maßgebli- che Risikofaktoren benennt die EMA hier die mikrobiologische Belastung (bis hin zur Biofilmbildung), Tempe- raturanstieg und Total Organic Car- bon(TOC)-Wert. Die Biofilmbildung wird dabei als Hauptrisiko einge- stuft, da ein „kaltes“ Verfahren er- fahrungsgemäß ein mikrobiologi- sches Wachstum bedingen kann.

Die Schlussfolgerung lautet, dass ein membranbasiertes WFI-System so zu konstruieren und betreiben ist, dass dieses Risiko mit allen Mitteln ausgeschlossen wird. Weiterhin wird eine Kontrollstrategie gefordert, die fundiert auf eine Risikoanalyse ein- geht, um potenzielle Risiken in Design und Betrieb zu identifizieren und ent-

sprechende Maßnahmen einzuleiten.

Somit empfiehlt es sich, dass Betrei- ber und Anlagenbauer vorzugsweise gemeinsam die Risikoanalyse erstel- len und das Basic Design der neuen WFI Erzeugeranlage definieren.

Ein ebenfalls hervorzuhebender Punkt des Q&A-Dokuments ist die laut EMA bislang unzureichende Online-TOC-Messung: Erfahrungen zeigen, dass im Wasser bei TOC Werten < 10 ppb aus Nährstoffman- gel fast kein mikrobiologisches Wachstum mehr möglich ist. Mem- branbasierte PW- / HPW- und WFI- Anlagen erzeugen heute bereits ein Produktwasser mit < 30 ppb TOC.

Um das Risiko weiter grundsätzlich zu minimieren, liegt die Empfehlung nahe, TOC-Messungen nun nicht mehr nur im Endprodukt, also dem WFI, sondern schon an früheren re- levanten Stellen im Aufbereitungs- prozess vorzunehmen. Dies ist aller- dings in der Praxis mit erheblichen Kosten für Equipment, Automatisie- rung u. a. verbunden.

Lösungsansätze für Anlagendesign und Betrieb Da sich aus dem EMA-Papier keine konkrete Beschreibung zur Kon- struktion von membranbasierten WFI-Anlagen ableiten lässt, haben sich im Okt. 2017 ca. 50 Fachleute (Betreiber, Anlagenbauer und Con-

sultants) aus der Branche zu einem Workshop der ISPE-Affiliate D/A/

CH (Regional Community of Practi- ce „Pharmawasser- und Dampfsyste- me) getroffen. In Expertengruppen legten sie mit ihrem gebündelten Fachwissen die wichtigsten Punkte für den Entwurf einer Richtlinie zum Design und Betrieb einer mem- branbasierten WFI-Erzeugeranlage fest. In einem weiteren Meeting im Rahmen der Fachmesse „LOUNGES“

(Febr. 2018, Karlsruhe) wurde eine Verabschiedung des finalen Doku- ments für Mitte/Ende 2018 be- schlossen.

Risikominimierung mit der richtigen Vorbehandlung Das zitierte EMA-Q&A-Dokument weist im Kontext mikrobiologischen Wachstums explizit auf das„richtige Design der Vorbehandlung“ hin. In Abhängigkeit zur Trinkwasserquali- tät sei u. U. bereits hier ein Online- TOC-Monitoring einzusetzen und das aus gutem Grund:

Über 80 % der produktberühren- den Oberflächen sind allein in der Vorbehandlung zu finden – also nochvorder Reversen Osmose und somit vor der ersten echten Mem- branbarriere. Tatsächlich weisen PW- und WFI-Membrananlagen ex- trem große, technisch notwendige Oberflächen auf. Die Abb. 2 veran- Abbildung 1: Auszug Ph. Eur. 9.1/0169

„Herstellung von Wasser für Injektions- zwecke als Bulk“

Abbildung 2: Oberflächenberechnung einer membranbasierten WFI-Anlage für 1 000 l/h; produktberührende Oberflächen in der Vorbehandlung einer WFI-Anlage mit 1 000 l/h stellen > 80 % der Gesamtoberfläche dar (Quelle: Werner GmbH).

Pharm. Ind. 82, Nr. 1, 138–146 (2020)

© ECVEditio Cantor Verlag, Aulendorf (Germany) TrägerWFI-Erzeugung

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(3)

Pharm. Ind. 82, Nr. 1, 138–146 (2020)

© ECV • Editio Cantor Verlag, Aulendorf (Germany) Träger • WFI-Erzeugung

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Generikum, Biosimilar,

NBCD-Similar – eine neue Kategorie von Nachahmerpräparaten

Zu den Konsequenzen für die Haftung von Arzt, Apotheker und pharmazeutischem Unternehmer

Dr. Tanja Eisenblätter

Hogan Lovells International LLP, Hamburg

Generika und Biosimilars sind bekannte Kategorien von Nach- ahmerarzneimitteln, die sowohl im Hinblick auf ihre Zulassung als auch auf ihre Austauschbarkeit aus gutem Grunde unterschiedlichen Regelungen unterliegen. Indes bilden sie die Realität nicht hinrei- chend ab, denn beide Kategorien lassen die Besonderheiten von Non-Biological Complex Drugs (im Folgenden: NBCD) außer Betracht. Bei diesen Arzneimitteln mit komplexen chemischen Strukturen ist die Herstellung eines identischen Nachahmerprä- parates nur bedingt möglich. Dieses Problem wurde von der EMA in einem

„Reflection paper on non-clinical studies for generic nanop-

article iron medicinal product applications“ für generische Eisenprä- parate mit Nanopartikel-Charakteristik jüngst erkannt.

1)

Im Fol- genden soll erläutert werden, worum es sich bei den NBCD handelt, wie diese rechtlich einzuordnen sind und welche haftungsrecht- lichen Folgen sich für Arzt und Apotheker bei der Abgabe von NBCD-Similars ergeben.

1. Zum Begrif f der Non-Biological Complex

Dr ugs Similars (NBCD-Similars) NBCD-Similars bezeichnen eine Ka- tegorie von Nachahmerpräparaten, die sich in das herkömmliche Schema von Biosimilars und Gene- rika nicht einfügen lässt. Sie stellen eine neue Form von ähnlichen Arz- neimitteln dar, die keine Generika, aber auch keine Biosimilars sind:

1.1 Generika

Herkömmliche Generika sind Nach- ahmerpräparate kleinmolekularer

Struktur von chemisch hergestellten patentfreien Arzneimitteln.2)Die Ori- ginalarzneimittel basieren auf einer einfachen Molekülstruktur mit gut definierten physiko-chemischen Ei- genschaften, sind also „small mole- cules“3), die mit bekannten und defi- nierten Methoden relativ einfach und identisch hergestellt werden können.

Generika dieser Originalarzneimittel sind identische Kopien des Original- produktes, und für den Generikaher- steller stellt der Herstellungsprozess in der Regel keine Herausforderung dar. Gleichermaßen einfach ist es, nachzuweisen, dass sich Originalarz- neimittel und Generikum qualitativ und quantitativ entsprechen, also bioäquivalent sind. Die Tatsache, dass die Reproduzierbarkeit des Her- stellungsprozesses ebenso unproble- matisch wie die Identifizierungsmög- lichkeit ist, bildet die Basis für den Zulassungsprozess von Generika mit„small molecules“.4)

Ein Beispiel für ein klassisches Molekül mit einer einfachen Mole- külstruktur ist das Aspirin (Acetylsa- licylsäure)-Molekül, C9H8O4, mit ei- ner Größe von 180 Dalton und ins- gesamt 21 Atomen. Sowohl Komple- xität als auch räumliche Struktur die- ses Moleküls sind einfach und defi- niert.

1.2 Biosimilars

Anders ist dies bei biologisch pro- duzierten Stoffen, den Biologicals und ihren Kopien, den Biosimilars.

Als Biosimilars bezeichnet man bio- technologisch hergestellte Nach- ahmerpräparate von Biologicals5),

ZurVerwendungmitfreundlicherGenehmigungdesVerlages/Forusewithpermissionofthepublisher

1)EMA/CHMP/SWP/100094/2011.

2)Rehmann, AMG, 3. Aufl., Vorbem. 4. Ab- schnitt, Rn. 37. Laut Richtlinie 2001/83/ EG

„Arzneimittel, die die gleiche qualitative und quantitative Zusammensetzung von Wirk- stoffen und die gleiche Darreichungsform wie das Referenzarzneimittel aufweisen und deren Bioäquivalenz mit dem Referenzarzneimittel durch geeignete Bioverfügbarkeitsstudien nachgewiesen wurden“.

3)Moleküle gelten als„klein“, wenn sie nicht mehr als 500 Atome haben.

4)EMA/CHMP/SWP/100094/2011, Introduc- tion.

5)Nach dem Verständnis der EMA. Man spricht auch von Biologika oder Biopharma- zeutika. Im Folgenden wird durchgängig der Begriff Biologicals verwendet.

Pharm. Ind. 74, Nr. 2, 266–276 (2012)

© ECV·Editio Cantor Verlag, Aulendorf (Germany) Eisenblätter·Non-Biological Complex Drugs Similars

1

Arzneimittelwesen

·

Gesundheitspolitik

·

Industrie und Gesellschaft

Gesetz und Recht

ständig dekontaminiert betreten wer- den. Die CIs zeigen nach dem Prozess sofort an, ob die Begasung den ent- sprechenden Erfolg erbracht hat, da bei diesen ein Farbumschlag stattfin- det, wenn sie einer bestimmten Menge Wasserstoffperoxid über eine bestimmte Zeit ausgesetzt waren. Die BIs müssen jedoch bebrütet werden, um ein Wachstum dieser Sporen aus- zuschließen und somit den

Dekontaminationserfolg bei diesen Sporen zu bele- gen. Mithilfe der Sporen wird ein Worst-Case-Sze- nario im Raum simuliert, da die Sporen nur sehr schwer abzutöten sind. Da diese Sporen erst bei einer Temperatur von ca. 54 °C wachsen können, ansons- ten aber gegenüber her- kömmlichen Desinfekti- onsmitteln sehr resistent sind, stellen diese Indikato- ren eine sichere Qualitäts- kontrolle dar. Zudem wird das Handling im Labor ver- einfacht, da Hautkeime bei dieser Temperatur nicht wachsen und somit auch bei nicht aseptischer Ar- beitsweise keine falsch po- sitiven Resultate vorkom- men. Man kann also davon ausgehen, dass bei einem fehlenden Wachstum der Sporen auch die evtl. vor- handene Kontamination im Raum eliminiert wurde.

Der bisher dargestellte Prozess sorgt für eine er- folgreiche Dekontaminati- on. Der Einsatz zusätzlicher Qualitätskontrollmaßnah- men wie Abklatsche und Luftkeimsammlungen sol- len sicherstellen, dass sich das Personal, welches die Dekontamination durch- geführt hat, richtig mit der entsprechenden Schutzklei- dung eingeschleust und sich korrekt im Reinraum ver- halten hat. Dies verlangt, dass das Dekontaminati-

onspersonal auch die entsprechenden Schulungen durchlaufen hat. Gerade dieser Punkt wird oft vernachlässigt.

Die Begasung mithilfe von H2O2 reduziert somit nachweisbar die Ri- siken der manuellen Desinfektion.

Gerade in komplexen Räumen oder nach Neu- und Umbauten führt diese Technologie zu einem signifikant besseren Desinfektionserfolg, da alle

vorhandenen und sichtbaren Ober- flächen dekontaminiert werden [5].

Nicht zu vernachlässigen ist eben- falls die Gesundheit der Mitarbeiter.

Der Einsatz von H2O2-Biodekontami- nationstechnologien kann die Benut- zung von Sporizid-Lösungen in der Routine vermeiden. Bei einer manu- ellen Desinfektionsreinigung für eine Requalifizierung wird der Mitarbei-

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VHP Technologie

Die effektive Alternative:

Raumbegasung mit VHP statt Formalin

schaulicht dies anhand des Beispiels einer WFI-Anlage für 1 000 l/h.

Somit sind GMP-relevante Maß- nahmen zwingend bereits ab dem Trinkwasseranschluss umzusetzen, d. h. auch das Design der gesamten Vorbehandlung ist so auszuführen, dass das Gefährdungsrisiko für den Menschen mit größtmöglicher Si- cherheit ausgeschlossen wird. Das be- deutet konkret für das Anlagendesign (Abb. 3)vorder ersten Membranstufe:

•Die gesamte Vorbehandlung (Ent- härtungsanlage; Feinfilter; ggf.

UV-Desinfektion und ggf. Trink- wasser-UF) muss zwingendther- misch sanitisierbarsein. Alternati- ve chemische Verfahren bieten keinesfalls die nötige Sicherheit.

Serielle Verschaltungder Enthär- tungsanlage zur permanenten Durchströmung beider Tauscher verhindert mikrobiologisches Wachstum durch Stagnation. Bei geeigneter Trinkwasserqualität empfiehlt sich die Substitution der Enthärtungsanlage durch Härtestabilisatoren (drastische Reduktion der produktberührten Oberflächen).

Zyklische Ozonisierung der Ent- härtungsanlagebis 100 ppb (nur möglich bei ozonisierter Kaltlage- rung des WFI).

Zyklische SDI-Messung und ggf.

TOC-Online-Messungbei kritische- rer Trinkwasserqualität (Oberflä- chenwasser u. a.)

• Grundsätzliche Einhaltung der 3d-Regel (sofern anwendbar)

• Entsprechende Rohrleitungsdi- mensionierung für eine turbulente Strömung (Re > 10 000)

Nach der dezidierten Trinkwas- serkonditionierung durch die vorbe- schriebenen Maßnahmen haben sich weitere, sicherheitsrelevante Aufbereitungsschritte erfolgreich in HPW-Systemen etabliert. Anbieter von Pharmawasseranlagen mit Membrantechnik können hier auf signifikante Erfahrungen zurück- greifen.

WFI Erzeugeranlage – Empfehlung des Anlagenbaus Zur Aufbereitung von kaltem WFI kann in > 95 % aller Fälle die bereits in HPW-Erzeugeranlagen etablierte Verfahrenstechnik (RO; MEG; CEDI;

UF) herangezogen werden. Obwohl eine Membrananlage technisch nie- mals wirklich restlosentleerbar kon- struiert werden kann, müssen auch hier einige wichtige Designkriterien berücksichtig werden:

• Komplettethermische Sanitisierung des Gesamtsystems bei > 80 °C

Geeignete Werkstoffwahl: Neben Edelstahl 316l bietet sich auch PVDF-HP mit wesentlich besse- ren, physiologischen Eigenschaf- ten an; die hydrophobe Oberfläche von PVDF reduziert nachweislich eine Biofilmbildung

Hochdruckpumpe mit Frequenzum- formerzur Leistungsanpassung der Erzeugeranlage (längere Lauf- zeit der Erzeugeranlage)

Reverse-Osmose(RO)-Membranen im Full-Fit-Design(z. B. Turbo- Clean®oder HYPERSHELLTM) zur Vermeidung von Tot-Zonen zwi- schen Membran und Druckrohr

Membranentgasung (MEG)bei hö- heren CO2Konzentrationen (ab ca. 8 ppm) im Trinkwasser

Elektrodeionisation (CEDI)mit mindestens 100 möglichen ther- mischen Sanitisierungszyklen über den Life-Cycle

Ultrafiltration (UF)mit < 10 000 Dalton Cut-Off, vorzugsweise Hohlfasermembranen (Integritäts- test) im Crossflow-Betrieb

Automatisiertes Monitoring(je nach Trinkwasserherkunft sowohl Vorbehandlung als auch Erzeuger- anlage) nicht nur für die qualitäts- relevanten Parameter, sondern auch z. B. TOC nach Enthärtung (Oberflächenwasser)

Kaltes WFI bei CO.DON AG Die CO.DON AG entwickelt, produ- ziert und vertreibt körpereigene Zelltherapien zur minimal-invasiven Reparatur von Knorpeldefekten im Knie nach traumatischen oder dege- nerativen Defekten.

Spherox ist ein Zelltherapiepro- dukt, das ausschließlich patientenei- Abbildung 3: Schematisierter Aufbau einer membranbasierten WFI-Erzeugeranlage (Quelle: Werner GmbH).

Wissenschaft und Technik

Praxis

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TrägerWFI-Erzeugung Pharm. Ind. 82, Nr. 1, 138–146 (2020)

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