• Keine Ergebnisse gefunden

Erlass, Leitlinien zur Sicherung der gesundheitlichen Anforderungen an Per-sonen beim Umgang mit Lebensmitteln; Hygieneregeln für den Einzelhandel

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Erlass, Leitlinien zur Sicherung der gesundheitlichen Anforderungen an Per-sonen beim Umgang mit Lebensmitteln; Hygieneregeln für den Einzelhandel"

Copied!
3
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

sozialministerium.at

BMSGPK-Gesundheit - IX/A/4 (Rechtsangelegen- heiten Arzneimittel, Apotheken, Krankenanstalten, übertragbare Krankheiten)

MMag. Wolfgang Heissenberger, LL.M.

Sachbearbeiter

wolfgang.heissenberger@sozialministerium.at +43 1 711 00-644687

Postanschrift: Stubenring 1, 1010 Wien Radetzkystraße 2, 1030 Wien

E-Mail-Antworten sind bitte unter Anführung der Geschäftszahl an post@sozialministerium.at zu richten.

«Anrede»

«Titel» «Vorname» «Nachname»

«Nachgestellter_Titel»

«Name»

zH «zH»

«Straße» «ON»

«Postleitzahl» «Ort»

«Land»

Geschäftszahl: 2020-0.210.637

Erlass, Leitlinien zur Sicherung der gesundheitlichen Anforderungen an Per- sonen beim Umgang mit Lebensmitteln; Hygieneregeln für den Einzelhandel

Sehr geehrte Damen und Herren!

I. Sicherstellung der gesundheitlichen Anforderungen an Personen beim Umgang mit Lebensmitteln

Die bestehenden Leitlinien „zur Sicherung der gesundheitlichen Anforderungen an Perso- nen beim Umgang mit Lebensmitteln“ sowie sämtliche spartenspezifische Leitlinien, die von der Codexkommission, basierend auf dem LMSVG und der harmonisierten gemeinschaftli- chen Gesetzgebung (Basisverordnung VO (EG) 178/2002 und der allgemeinen Hygienever- ordnung VO (EG) 852/2004), als Teil des österreichischen Lebensmittelbuches verfasst wur- den, sind verpflichtend einzuhalten und unter Verantwortung des Unternehmers umzuset- zen (siehe https://verbrauchergesundheit.portal.at/lebensmittel/buch/hygieneleitli- nien/hytienell.html).

(2)

2 von 3

II. Hygieneregeln für Supermärkte und Drogerien/Drogeriemärkte

Darüber hinaus darf Ihnen das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Kon- sumentenschutz nachfolgende Hygieneregeln zur Verhinderung der Verbreitung von CO- VID-19 für Supermärkte und Drogerien/Drogeriemärkte zur Kenntnis bringen.

− Mitarbeiter von Supermärkten und Drogerien/Drogeriemärkte sind angehalten, me- chanische Schutzvorrichtungen zu tragen, damit eine mechanische Barriere gegen eine Tröpfcheninfektion vorhanden ist,

− ab Verfügbarkeit sind diese mechanischen Schutzvorrichtungen den Kunden kosten- frei zur Verfügung zu stellen, wenn diese keine mechanischen Schutzvorrichtungen selbst mitbringen,

− sobald diese mechanischen Schutzvorrichtungen durch die Inhaber von Super- märkten den Kunden zur Verfügung gestellt werden, dürfen diese die Kunden nur dann in den Verkaufsbereich zulassen, wenn sie mechanische Schutzvorrichtungen tragen,

− Mitarbeitern von Supermärkten müssen im Kundenbereich Handschuhe tragen, wo- bei dies jedoch nicht von der Einhaltung der erforderlichen Händehygiene entbin- det,

− beim Eingang sind Desinfektionsmittelspender bereitzustellen,

− der Haltegriff von Einkaufswägen ist nach jedem Kundengebrauch zu desinfizieren,

− Flächen oder Vorrichtungen (zB Gefrierregalgriffe), die regelmäßig von Kunden be- rührt werden, sind regelmäßig zu reinigen und desinfizieren,

− bei sämtlichen Kassen mit Mitarbeiterbedienung muss Plexiglasschutz vorhanden sein,

− zur Kontrolle und Einhaltung des vorgeschriebenen Sicherheitsabstandes von einem Meter sind im Kassenbereich Bodenmarkierungen anzubringen,

− die Gestaltung der Verkaufsflächen soll derart vorgenommen werden, dass der Si- cherheitsabstand eingehalten werden kann,

− die Verwendung von Einkaufswägen zur Sicherstellung des Abstandes soll vorgese- hen werden,

− es ist eine Anzahl von Kunden festzulegen, die gleichzeitig im Supermarkt aufhältig sein darf, um den vorgeschriebenen 1-Meter-Sicherheitsabstand zwischen den an- wesenden Personen sicherzustellen; bei Erreichen dieser Anzahl dürfen zusätzliche Kunden den Supermarkt nur betreten, wenn ihn zuvor welche verlassen haben („one-in-one-out“),

(3)

3 von 3

− die Mitarbeiter sind aufgefordert, den Kunden die Möglichkeit des kontaktlosen Be- zahlens zu empfehlen,

− Kunden sind durch geeignete Information in einem Aushang/durch Piktogramme darauf hinzuweisen, dass bei Vorhandensein von Symptomen die Geschäftsräum- lichkeiten nicht betreten werden dürfen.

Supermärkte und Drogerien und Drogeriemärkte, deren Kundenbereich eine Quadratme- teranzahl von 400 m² unterschreitet, haben abweichend von obiger Aufzählung die allge- meinen Schutzmaßnahmen gegen das Coronavirus (COVID-19), wie z.B. regelmäßiges gründliches Reinigen der Hände der Mitarbeiter mit Seife oder einem Desinfektionsmittel, Halten eines Abstandes von mindestens einem Meter und Einhaltung von Atemhygiene der Mitarbeiter sicherzustellen.

Die zusätzlichen Hygieneregeln sind unverzüglich, spätestens jedoch mit 6. April 2020 um- zusetzen.

Es wird gebeten, diesen Erlass an die mit der Vollziehung des LMSVG betrauten Behörden und den Gesundheitsbehörden im jeweiligen Vollzugsbereich weiterzuleiten und dessen Einhaltung zu überwachen.

Wien, 31. März 2020 Mit freundlichen Grüßen Für den Bundesminister:

i.V. Dr. Sylvia Füszl

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

, Kombination der Leitlinien G-007 und G-907 : werden benutzt in der Anwendung ACIIBOOD wenn ein Anbieter des Sektors Einzelhandel von Lebensmitteln ebenfalls die

Nachhaltigkeit vielleicht wichtiger als Sie glauben? Um Antworten auf diese Fragen fi nden zu können, müssen Sie sich zunächst Gedanken darüber machen, wie Sie persönlich Ihre

Die zweite paneuropäische Studie zur Passantenfrequenz, die BNP Paribas Real Estate in Zusammenarbeit mit LOCATUS veröffentlicht hat, analysiert die Passantenzahlen

S exuelle Belästigung ist verboten und gesetz- lich definiert als „je- de Form von uner- wünschtem Verhalten sexueller Natur, das sich in unerwünsch- ter verbaler, nicht-verbaler

Sind die unter Ziffer 1-3 genannten Anforderungen nicht erfüllt, ist der Ausländer schriftlich darauf hinzuweisen, dass eine Anerkennung nur erfolgen kann, wenn die für

P TA Müller traut sich gar nicht, ihrer Kun- din in die Augen zu schauen: Vor ihr steht eine Frau ohne Augenbrauen und Wimpern, dazu eine fast durchsichtige Haut.. Welche Haarfarbe

Sind noch mehr Sachen zu kommunizieren, so sollte das schriftlich geschehen – denn auch ein Arzt kann sich nicht mehr als drei Dinge auf ein- mal merken.

Am Ministerium für Arbeit und Soziales wird ein Fonds eingerichtet, mit dem Maßnah- men gefördert werden sollen, welche “die Anerkennung des sozialen und wirtschaftli- chen