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Do. Fr.

9° 0° 12° 4°

14. WOCHE

Z E I T U N G F Ü R K L E V E , K A L K A R , B E D B U R G - H A U U N D K R A N E N B U R G

MITTWOCH 7. APRIL 2021

Im Amt ein Einzelkämpfer – aber immer auch ein Teamspieler

Thomas Staczan (Foto) ist Straf- und Ermittlungs- richter am Klever Amtsgericht. Seite 3

„Freuen uns über jeden Kunden“:

Sicheres Shoppen dank Schnelltests

Gewerbetreibende in Kleve können weiter

aufgesucht werden. Seite 6

Die ganze Schönheit und

Vielfalt der Insekten auf 25 Fotos

Ernst Radschun aus Wissel (Foto) hat sich mit der Kamera auf die Suche begeben. Seite 12

WETTER _____________

Weiteres Testzentrum in Kranenburg öffnet SERVICE _____________

Zusätzlich zum Testzentrum im Kranenburger Bürgerhaus öffnet ab Freitag, 9. April, ein Test-Drive-In auf dem Park- platz neben dem Rathaus an der Klever Straße 4. Ab dem 9.

April sind die Öffnungszeiten der beiden Testmöglichkeiten in Kranenburg wie folgt: Testzen- trum Kranenburg, Bürgerhaus, Mühlenstraße 7: An allen Tagen außer donnerstags und freitags von 9 bis 12 Uhr; donnerstags von 14 bis 18 Uhr; freitags von 9 bis 13 Uhr. Test-Drive-In neben dem Rathaus: mittwochs 9 bis 14 Uhr; donnerstags 9 bis 14 Uhr;

freitags 14 bis 19 Uhr; samstags 9 bis 14 Uhr.

Veränderte Fahrzeiten in den Abendstunden

Aufgrund von Bauarbeiten der DB Netz kann es am Freitag, 16., und Samstag, 17. April, jeweils bei einer Fahrt der Linie RE10 (Niers-Express) in den Abend- stunden zu Verspätungen von bis zu zehn Minuten kommen.

Die Zugverbindung mit der regulären Abfahrtszeit ab Kleve um 22.21 Uhr kann aufgrund der Bauarbeiten auf dem Ab- schnitt von Krefeld Hbf bis Düs- seldorf Hbf mit einer Verspä- tung von bis zu zehn Minuten verkehren. Der Ersatzfahrplan ist unter www.nordwestbahn.de verfügbar. Die Fahrgäste wer- den gebeten, die gegebenenfalls geänderten Fahrzeiten bei ihrer Reiseplanung zu beachten.

VERKEHR ____________

Positive „vibes“ für alle

Neues Studio, neues Video und (vielleicht) bald auch ein großes Open-Air

KLEVE. André Müller und Arne Lüders, besser bekannt als De- ejay Colour und Freestyle Arne, geben die Hoffnung nicht auf, dass es irgendwann wieder „nor- mal“ wird und man gemeinsam feiern und Musik machen kann.

Im August haben sie mit dem Musiklabel Electric Visions Cleve auf dem Pannier-Gelände an der Ackerstraße ein neues Tonstudio bezogen und gerade ist ihr neues Musikvideo „Mauern“ erschie- nen. „Es geht darum, dass man nicht aufgeben soll – auch, wenn einem gerade die Decke auf den Kopf fällt“, erklärt der 32-jäh- rige André Müller, der das Label 2001 gegründet hat. 2015 stand er als Newcomer beim Kreis Kle- ver Jugendfestival Courage auf der Bühne, 2017 nahmen Mül- ler und Lüders bei Deutschland sucht den Superstar (DSDS) teil und schafften es bis in den Recall in Dubai.

„Leider mussten wir im ver- gangenen Jahr verschiedene Pro- jekte absagen“, bedauert André Müller. Darunter das im Klever Jugendzentrum „Kalle“ geplante

Nachwuchs-Casting und die zweite Auflage des Festivals im Forstgarten. Das Open-Air hätte im Juli 2020 stattfinden sollen – die Premiere lockte ein Jahr zuvor mehrere hundert Gäste, die bei freiem Eintritt zu elek- tronischer Musik, Rap, Hip-Hop und Partyschlager tanzten. „Viel- leicht klappt es im Spätsommer“, meint Müller. Wenn nicht, dann gebe es 2022 vielleicht ein beson- ders großes Festival „über zwei Tage“, freut er sich, dass die Stadt durchweg positives Feedback zur Veranstaltung gegeben hat.

Neue Kontakte möchte man spätestens im Sommer bei einem Tag der offenen Tür in dem klei- nen (aber feinen) Tonstudio knüpfen. Bis dahin konzentriert sich das Trio – neben Müller und Lüders ist auch Jessika Jans mit im Boot – auf Corona-kon- forme Einzeltermine mit dem musikalischen Nachwuchs. Aus- drücklich willkommen sind in ihrem Studio auch Musiker mit Handicap. Aktuell feilen sie mit einem Autisten und zwei Men- schen mit geistiger Behinderung

an Songs. „Wir sind für alle offen, die Spaß am Musik-machen ha- ben“, sagt Müller. Zwar bewege man sich als Label bevorzugt im Bereich Rock und Pop, „aber wir kommen auch mit Schlager oder Black Metal klar“.

Das Video zu ihrem eigenen Song „Mauern“ haben sie kurz vor Ostern mit einem profes- sionellen Kölner Filmemacher gedreht. „Da geht es um positive vibes – aber der Song soll auch zum Nachdenken anregen“, be- tont Müller, dass man nicht nur auf Gute-Laune-Musik reduziert werden möchte. „Es geht ums Mut machen, um Hoffnung“, sagt er. Das Musikvideo feiert am Donnerstag, 15. April, um 23.59 Uhr Premiere auf YouTube. Ein Mix aus Party-Musik und inhalt- lich anspruchsvolleren Stücken soll das Album beinhalten, dass 2022 auf den Markt kommt. Am 13. August ist zudem ein Auftritt im Culucu in Rindern geplant.

Mehr Infos zu Künstlern, Stu- dio und Terminen unter www.

electricvisionscleve.de.

Verena Schade

Im neuen Studio: (v. l.) Andre Müller, Mariella Overkamp, Jessika Jans und Arne Lüders. NN-Foto: R. Dehnen

KREIS KLEVE. Das seit Mitte des Jahres 2020 laufende Rettungs- programm „Neustart Kultur“

erhält eine weitere Milliarde Euro.

Der Haushaltsausschuss des Deut- schen Bundestages hat die zusätz- lichen Mittel freigegeben.

Die Corona-Hilfen aus dem Kultur-Etat der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM), Staatsmi- nisterin Prof. Monika Grütters, belaufen sich auf nunmehr zwei Milliarden Euro. Damit werden in der Corona-Pandemie Hil- fen bereitgestellt, die in norma- len Zeiten dem Umfang eines BKM-Jahresetats entsprechen.

Dies teilt der Kreis Klever CDU-

Bundestagsabgeordnete Stefan Rouenhoff mit. „Das kulturelle Leben ist von den Kontaktbe- schränkungen infolge der Co- rona-Pandemiebesonders hart betroffen. Seit einem Jahr finden kaum noch Theater-und Musik- veranstaltungen, Festivals und Kulturevents statt. Viele Kultur- schaffende sind in ihrer Existenz bedroht. Die jetzt zusätzlich be- reitgestellte Kultur-Milliarde gibt der Kulturbranche eine Perspek- tive“, sagt Rouenhoff.

Mit den finanziellen Mitteln des Bundes werden bereits lau- fende Unterstützungsmaßnah- men aufgestockt. Außerdem sol- len in Zusammenarbeit mit den

Kulturverbänden und Kultur- fonds neue Akzente gesetzt wer- den, etwa bei der Unterstützung von individuell arbeitenden Kre- ativen (beispielsweise mit Hilfe von Stipendien).

Auch für freie Ensembles, Kammermusikensembles und Orchester sowie für Literatur- und Kunstvereine soll es Hilfen geben. Nähere Informationen zum Rettungsprogramm „Neu- start Kultur“ sowie zur Antrag- stellung sind auf der Internetseite der Beauftragten der Bundesre- gierung für Kultur und Medien, Staatsministerin Monika Grüt- ters, abrufbar: www.kulturstaats- ministerin.de/neustartkultur.

Perspektive für die Branche:

Zwei Milliarden für die Kultur

Bereits laufende Unterstützungsmaßnahmen werden aufgestockt

Lennart Kruse kam im vergangenen Jahr nach einer Bilderbuchschwangerschaft zur Welt.

Kaiserschnitt im St.-Antonius-Hospital Kleve, Routine. Erst nach seiner Geburt wurde festgestellt:

Lennart hat Trisomie 21, dazu einen Herzfehler. Für seine Eltern Nadine und Benedikt Kruse war sofort klar: Wir sind nun noch mehr füreinander da. Und nach fünf Wochen im Klever Krankenhaus war das Team des Bunten Kreises Kleverland eine große Stütze. Mehr auf Seite 8. Foto: KKLE/Thomas Momsen

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Bei länger anhaltenden Beschwerden ist ein Arzt aufzusuchen.

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3

2

6

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Sing- vogel

ind. Ge- würz- p�anze

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New Hamp- shire

Zusage, Zustim- mung

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Norm, Richt- schnur

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europ.

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Beispiel

franz.

Fluss zum Mit- telmeer

Pferde- zuruf:

links!

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Anschrift

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engl.

Biersorte

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�nger- faultier

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�lm US- Sängerin (Jennifer)

früher:

Erlass von Mo- narchen

mediterra- ne Knob- lauch- creme

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krankhaf- tes Ge- schwulst

Kante e.

Segels von Schiffen

Spielab- schnitt beim Curling

Wurfpfeil Rück- stand von Kaffee

�üssiges Fett

Kummer, Schmerz

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oben an- geführt

Flüss- chen in Baden

männl.

franz.

Artikel

Abk.:

Tank- wagen

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Türkei

säch- liches Fürwort

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Shilling

Ungebil- deter, Rohling

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Scha- denser- eignis

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Anzahl der Kegel

Ver- p�egung das Alter- tum und seine Kultur

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drei

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engl.

Fürwort

zwei Rhein- zu�üsse

Empfeh- lung

Aus- drucks- form

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Normal- null

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Fern- seher

Laub- baum

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WASSERHAHN KLEVE. Im Januar 2018 über-

nahm Jan-Erik Schulz den Auf- gabenbereich des Arbeitgeber- service (AGS) des Jobcenters der Stadt Kleve. Seitdem erfolgte eine komplette Neuausrichtung des Aufgabenbereichs. Drei Jah- re später ist es an der Zeit ist, ei- ne Bilanz zu ziehen.

Der Arbeitgeberservice dient als Bindeglied zwischen den Fallmanagern im Jobcenter und potenziellen Arbeitgebern. Of- fene Stellenangebote können in das Stellenportal der Jobcenter kreisweit und kostenfrei einge- stellt werden. Auf Wunsch wird über den Arbeitgeberservice eine passgenaue Mitarbeitersuche ge- startet. Durch eine telefonische Beratung oder die Betriebsbe- sichtigung vor Ort wird eine umfassende Recherche und Kun- denakquise ermöglicht. Ebenfalls kann der Arbeitgeberservice über zahlreiche und individuelle För- dermöglichkeiten beraten und im Anschluss arbeitgeberfreund- lich bearbeiteten.

Über einen Zeitraum von acht Wochen betreut der Arbeitge- berservice auch persönlich ei- gene arbeitsmarktnahe Kunden.

Hierbei wurden im Zeitraum von Januar 2018 bis Februar 2021 alleine 111 Kunden in ei- ne sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vermittelt. Dieses entspricht einer Vermittlungs- quote von 46 Prozent. Somit konnte fast jeder zweite Kunde, den Jan Erik Schulz betreut hat, vermittelt werden. Einen weite- ren Hauptschwerpunkt bildete die Einführung des neuen För- derinstrumentes des § 16 i SGB II. Ab den 1. Januar 2019 konnten sich Arbeitgeber ebenfalls über

das neue Förderinstrument des Teilhabechancengesetzes direkt beim Arbeitgeberservice infor- mieren. Ziel ist es Langzeitar- beitslose für den Zeitraum von bis zu fünf Jahren in eine geför- derte sozialversicherungspflich- tige Beschäftigung zu bringen.

Insgesamt konnten 15 unter- schiedliche Betriebe für die Ver- mittlung gefunden werden. Die Umweltbetriebe der Stadt Kleve AöR (USK) stehen hier als zuver- lässiger Arbeitgeber zur Verfü- gung. Insgesamt 15 Langzeitar- beitslosen wird die Möglichkeit gegeben bei den USK in der Ar- beitswelt erneut Fuß zu fassen.

„Bereits jetzt können wir von einem großen Erfolg sprechen und es ist angedacht, Kollegen aus dieser Maßnahme dauerhaft bei den USK zu beschäftigen,“

freut sich der Vorstand der USK, Karsten Koppetsch.

Neue Perspektive

In der Zeit vom 1. Januar 2019 bis heute wurden 35 lang- zeitarbeitslosen Kunden durch das Teilhabechancengesetz eine neue Perspektive ermöglicht.

Neben dem § 16 i SGB II gibt es aber noch ein weiteres wich- tiges Förderinstrument, welches den Kunden des Jobcenters ei- nen neuen Weg ebnen kann. So können Langzeitarbeitslose, die mindestens zwei Jahre keiner Beschäftigung nachgegangen sind, über den § 16e SGB II ge- fördert werden. Dieses bedeutet im ersten Beschäftigungsjahr einen Lohnkostenzuschuss von 75 Prozent und im zweiten Jahr von 50 Prozent des Bruttover- dienstes. Darüber hinaus kön- nen die Langzeitarbeitslosen

im gesamten Förderzeitraum Qualifizierungs- und Weiterbil- dungsmaßnahmen in Anspruch nehmen und erhalten ein be- schäftigungsbegleitendes Coa- ching. Dabei wird das Coaching seit März 2019 durch Malgorza- ta Gajowski vom Jobcenter der Stadt Kleve erfolgreich durchge- führt. Hierbei zeigt sich, dass das Vorhandensein eines vertrauten Ansprechpartners für den Kun- den und den Arbeitgeber einen großen Vorteil darstellt. So kön- nen viele Problemstellungen be- reits im Vorfeld geklärt werden.

Parallel zu den täglichen Auf- gaben setzt der Arbeitgeberser- vice noch diverse Sonderprojekte um. So wurden bereits seit dem Jahr 2018 jährlich erfolgreiche Speed-Datings für geflüchtete und für ausbildungssuchende Menschen in der Stadthalle Kle- ve durchgeführt. Hierbei führten passende Bewerber ein Kurzge- spräch mit den teilnehmenden Firmen, um eine gemeinsame zukünftige Zusammenarbeit auszuloten. Auch in Zukunft soll ein jährlich stattfindendes

Speed-Dating angeboten wer- den. „Der ungezwungene Kon- takt zwischen unseren Kunden und den Arbeitgebern wird hier als großes Plus gesehen. Durch die positive Atmosphäre hat man nicht den Eindruck, dass man gerade ein Vorstellungsgespräch führt. Es ist für beide Seiten ein echter Gewinn,“ beschreibt Jan- Erik Schulz die Veranstaltung.

Und auch grenzüberschreitend wurde einiges in die Wege gelei- tet. Mit dem ständigen Austausch mit der Euregio Rhein-Waal wurde eine gemeinsame deutsch- niederländische Arbeitsmarkt- plattform erarbeitet. So konnten bereits arbeitssuchende auf beide Seiten der „Grenze“ vermittelt werden. „Es handelt sich hierbei um einen riesigen Arbeitsmarkt.

Dieser wurde in der Vergangen- heit leider zu wenig betrachtet.

Das wollen wir ändern. Für un- sere Kunden ist es manchmal nä- her zu einem Arbeitgeber in die Niederlande zu fahren, anstatt in Richtung des Ruhrgebietes,“ gibt Jan-Erik Schulz zu bedenken.

Vielfältige Aufgabe

Der Aufgabenbereich des Ar- beitgeberservice ist so vielfältig wie seine Kunden und die ver- schiedensten Arbeitgeber. „Der Arbeitgeberservice rundet so- mit das städtische Serviceange- bot des Jobcenters sinnvoll ab.

Die Gewinnung von geeigneten Personal ist ein entscheidender Standortfaktor,“ sagt Willibrord Haas, Kämmerer der Stadt Kleve.

Auch in Zukunft wird der Ar- beitgeberservice mit Sicherheit für das Jobcenter der Stadt Kleve und den lokalen Unternehmen ein starker Partner sein.

Arbeitgeberservice der Stadt Kleve zieht positive Bilanz

Bindeglied zwischen Fallmanagern im Jobcenter und den Arbeitgebern

Bereits seit Dezember vergange- nen Jahres verteilt sich mehrmals täglich der Geruch von besonde- ren Röstaromen in Kleves Kava- rinerstraße. Ein Indiz dafür, dass Geschäftsführer Eike Lehmann seinem Handwerk nachgeht und wieder Kaffeemischungen für seine Kunden im neuen Ge- schäft „Joto & Coco“ herstellt.

Beim gemeinsamen Unterneh- mensbesuch ließen sich Bürger- meister Wolfgang Gebing und Wirtschaftsförderer Dr. Joachim Rasch die fantastische und viel-

fältige Welt der Kaffeeherstellung erklären. „Es ist sehr faszinie- rend, wie viele Faktoren für die Herstellung guten Kaffees per- fekt zusammenspielen müssen“, so Bürgermeister Wolfgang Ge- bing. „Ich freue mich sehr über diese Bereicherung für die Klever Innenstadt“. Eike Lehmann und sein vierköpfiges Team freuen sich über die bisherige gute Re- sonanz in Kleve. Im hinteren Be- reich des Lokals auf der Kavari- nerstraße gehen zurzeit noch die Handwerker ein und aus. Hier

entsteht das zukünftige Café. Im Verkaufsraum gibt es aber nicht nur selbst und individuell her- gestellten hochwertigen Kaffee, sondern auch Kaffeekannen und -becher, Brotaufstriche oder auch Taschen und Accessoires. „Wir freuen uns sehr, dass auch unter den aktuellen schweren Bedin- gungen der Corona-Pandemie junge Unternehmer den Start in die Selbstständigkeit und neue spannende Konzepte wagen.“, er- läutert Dr. Joachim Rasch.

Foto: Stadt Kleve

Bürgermeister und Wirtschaftsförderer zu Besuch

KURZ & KNAPP

Jan-Erik Schulz vom Arbeitge- berservice des Klever Jobcenters.

Foto: Stadt Kleve

Kommunikation: Im Anfänger- kursus „Unterstützende Kom- munikaktion online via Zoom“

der Familienbildungsstätte Kleve lernen die Teilnehmenden die wichtigsten Kern- und Randvo- kabeln aus der „SignBox – Die Gebärdenbox“ kennen und an- wenden. Kommunikation ist das wohl wichtigste Bindeglied zwi- schen Menschen. Funktioniert die individuelle Art zu kommu- nizieren durch angeborene oder erworbene Schädigungen nicht oder nur eingeschränkt, ist ein selbstbestimmtes Leben in er- heblichem Maß beeinträchtigt.

Der Begriff Unterstützte Kom- munikation (UK) bezeichnet alle Kommunikationsformen für Menschen mit schwer ver- ständlicher, begrenzter oder feh- lender Lautsprache. Die Gebär- den unterstützte Kommunikati- on (GuK) stellt eine Unterform dar. Dieses Kursangebot beginnt am Donnerstag, 22. April, um 18 Uhr und geht über fünf Wo- chen. Anmeldung und weitere Information bei der Familienbil- dungsstätte Kleve unter Telefon 02821/72320, per E-Mail an fbs- kleve@bistum-muenster.de und unter www.fbs-kleve.de.

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Mittwoch 7. April 2021 NiEDErrhEiN NAchrichtEN

03

NUDELN MIT GULASCH

Portion

5.

90

SAMSTAG, 10.04.

GYROSPFANNE

mit Zaziki, Reis und Krautsalat

Portion

6.

90

FREITAG, 09.04.

ZIGEUNERSCHNITZEL

mit Kroketten u. Lauch-Ananas-Salat DONNERSTAG, 08.04. Portion

7.

50

HÜHNERFRIKASSEE

mit Reis, Erbsen und Möhren

MITTWOCH, 14.04. Portion

6.

90

2 BRATWÜRSTCHEN

mit Sauce, Salzkartoffeln und Blumenkohl

Portion

7.

90

DIENSTAG, 13.04.

RINDERROULADE

mit Salzkartoffeln und Rotkohl

Portion

8.

90

SONNTAG, 11.04.

HÄHNCHENSCHNITZEL

mit Curry-Früchtesauce, Risi-Bisi-Reis u. gem. Salat

Portion

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DONNERSTAG, 03.11.

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MONTAG, 07.11.

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Sommerreifen haben wieder Saison

Autofahrer kennen die Faustregel:

Von Ostern bis Oktober ist es Zeit für Sommerreifen. Das Umrüsten ist für vie- le lästig, doch eigentlich verspricht es doppelte Freude: für den Fahrspaß und die Fahrsicherheit.

Warum braucht man Sommerreifen?

Sommer- und Winterreifen unterschei- den sich vor allem im Profil und in der Gummimischung. Sommerreifen sind viel härter als Winterreifen, sind bestän- diger bei wärmeren Temperaturen und das grobstollige Profil bietet mehr Grip auf trockener und nasser Fahrbahn.

Wenn man sich das Umrüsten spart und mit seinen Winterreifen auch im Som-

mer fährt, kann es zu erheblichen Ein- bußen bei der Fahrsicherheit kommen.

Wie Untersuchungen zeigen, haben Winterreifen im Sommer deutlich länge- re Bremswege. Wer sicher im Straßen- verkehr unterwegs sein will, sollte des- halb im Sommer auf Sommerreifen um- steigen.

Reifenwechsel:

Worauf gilt es zu achten?

„Reifen sollten vor jedem Wechsel auf ihre Fahrtüchtigkeit geprüft werden“, sagt Mike Rignall, Marketing Manager von Toyo Tire Europe. Am wichtigsten sind dabei die Kriterien Profiltiefe, Rei- fenalter und -schäden. Da es große Unterschiede hinsichtlich der Qualität und Eigenschaften von Reifen gibt, empfiehlt es sich, bei der Auswahl von Reifen unabhängige Reifentests von Prüfgesellschaften oder Automobilclubs hinzuzuziehen und die Experten im Fachhandel anzusprechen. „Mit den richtigen Reifen ist bestes Fahrvergnü- gen im Sommer garantiert,“ sagt Mike Rignall von Toyo Tires.

KLEVE. Vielleicht nicht einfach einen Interviewtermin anset- zen und einen Richter nach dem Richten fragen. Vielleicht erst mal einen Tag in Verhandlungen sitzen, zuhören, einschätzen. Es geht um den Mikrokosmos des- sen, was man besser nicht täte.

„Kommen Sie doch am 29.

März. Es stehen fünf Verhand- lungen an. Da bekommen Sie mal einen Eindruck“, sagt Tho- mas Staczan, Richter am Amts- gericht in Kleve.

Ein Amtsgerichtsherz, das merke ich schnell, schlägt mit be- schleunigter Frequenz: Fünf Ver- handlungen an einem Tag – das ist nicht der Ausnahmezustand.

Es ist normal. Justizarbeit – eng getaktet. Natürlich gilt – egal, wie viele Verhandlungen an einem Tag stattfinden: Die Quantität sollte besser keinen Einfluss auf die Qualität haben. Für jeden Angeklagten geht es in jedem Prozess irgendwie um alles – egal, ob am Ende einer Verhandlung ein Freispruch oder eine Verur- teilung (Geld- oder Freiheitsstra- fe) herauskommt.

Thomas Staczans berufliche Laufbahn begann nicht juristisch.

„Ich habe zunächst eine Ausbil- dung zum Diplomfinanzwirt absolviert.“ Wie das? Die Gene.

„Mein Vater war Finanzbeamter.

Wenn man als Sohn den Ein- druck hat, das ist ein guter Beruf, den der Vater da ausübt, dann geht man erst einmal in dieselbe Richtung.“ Trotzdem: Irgend- wann änderte Staczan das Ziel:

Jura. Studium in Bochum und Düsseldorf. Seit einem halben Jahr ist Staczan jetzt am Amtsge- richt Kleve. Was fasziniert einen wie ihn Amt Richterberuf? „Es ist zuerst einmal die Tatsache, das Richter unabhängig sind – nicht weisungsgebunden.“

In einer Kanzlei stünde er fi- nanziell wahrscheinlich besser da. Staczan formuliert es so: „We- niger Geld – schönerer Beruf.“

All das ist natürlich subjektiv zu sehen. Auch Richter sein ist nicht

jedermans Ding. Gut so – es muss schließlich in allen juristi- schen Disziplinen die geben, die nie etwas anderes wollten.

Staczan ist 41 – würde aber auch als Mittdreißiger durch- gehen. Zeit, über Vorurteile zu sprechen: „Viele Menschen stel- len sich unter einem Richter ei- nen älteren Herrn mit schütte- rem Haar vor“, sagt Staczan. Ich denke an den Film „Eine Frage der Ehre“. Tom Cruise trifft als junger Anwalt die Tante seines Mandanten – man schätzt sie als Mittzwanzigerin. Cruise sieht die junge Frau an und sagt: „Ich hatte jemand älteren erwartet.“

Die Tante antwortet: „Ich auch.“

Das Klischee ‚älterer Herr mit schütterem Haar‘ kann Staczan nicht bedienen, aber wer ihn in an einem Verhandlungstag er- lebt, merkt schnell, dass da einer genau weiß, was zu tun ist – was er zu tun hat. An zwei Tagen in der Woche hat Staczan Verhand- lungen. „So ein Tag kann dann zwischen vier und acht Stun- den dauern“, sagt er. Ich denke an den Vortag: Fünf Verhand- lungen. Nach der vierten: Kon- ditionsschwäche beim Schreiber.

Timeout.

Unschuldsvermutung

Zugegeben – es gibt da einen nicht unwesentlichen Unter- schied: Staczan weiß, was kommt.

Bevor es in die Verhandlung geht, hat er die Fälle studiert. Das hilft.

„Trotzdem muss man natürlich offen bleiben“, sagt er. „Jeder Pro- zess beginnt mit der Unschulds- vermutung.“ Erst mit einem rechtskräftigen Urteil sind die Verhältnisse geklärt. Natürlich kann es auch vorkommen, dass eine Verhandlung ganz anders läuft, als man es erwartet hätte.

Zwei Verhandlungstage pro Woche – zu sprechen wäre über das Eisberg-Syndrom: Zwei Ta- ge – das macht circa 20 Prozent dessen aus, was zu tun ist. „Ich bin ja nicht nur Strafrichter, son- dern auch Ermittlungsrichter*“,

sagt er. In dieser Funktion ist er dann zuständig für Dinge wie Durchsuchungsbeschlüsse (das kennt man aus Krimis) oder die Anordnung einer TKÜ (das steht für Telekommunikationsüber- wachung.) Bei Ermittlungen geht es häufig um tagesaktuelle Dinge.

„Da habe ich dann drei Katego- rien: Sofort – eilt sehr – eilt.“

Einzelkämpfer

Staczan ist in seinem Amt Ein- zelkämpfer. Kein zweiter Richter – keine Schöffen. In jeder Ver- handlung dabei: Staatsanwalt- schaft und Protokollführer. Und wie sieht es mit Verteidigern aus?

Manchmal erscheinen die An- geklagten ohne Rechtsbeistand.

Staczan: „Die Faustregel lau- tet: Ist eine Strafe von mehr als einem Jahr zu erwarten, sollte ein Verteidiger dabei sein.“

Wie sieht es eigentlich mit Em- pathie aus? Staczan: „Das ist für einen Richter sehr wichtig. Wir müssen uns einfühlen können.“

Zwischen Empathie und Mitleid verläuft aber eine unüberschreit- bare Trennlinie. Für einen Rich- ter gilt immer, dass er – ausge- hend von den Gesetzen – Tat und Strafe synchronisieren muss. „Es kann nicht sein, dass mir ein An- geklagter leidtut und dann eine mildere Strafe bekommt.“

Staczan ist – obwohl er als Strafrichter Einzelrichter ist – ein Teamspieler. Die Zusam- menarbeit zwischen ihm, den Justizwachtmeistern und der Geschäftsstelle: kollegial. „Das war früher anders“, sagt er. „Ich habe das nicht erlebt, aber es wird erzählt.“ Der Richter: das Maß aller Dinge. Der Richter – Leitstern, alle anderen: Satelliten.

„Ich sehe das anders. Es geht darum, dass wir alle zusammen die bestmögliche Arbeit machen.

Das funktioniert meiner Ansicht nach am besten, wenn wir als Team funktionieren.“ Das ändert nichts daran, dass der Mann am Richtertisch im übertragenen

und wörtlichen Sinn das letzte Wort hat.

Nimmt man Dinge (im Kopf) mit nach Hause? „Das kommt vor – vor allem, wenn es um Kinder geht, aber manchmal auch bei Fällen von fahrlässiger Tötung. Das passiert nicht sel- ten im Straßenverkehr. Das pas- siert Menschen, die in der Regel nie mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind. Das ist für Täter und Opferhinterbliebene schwer.

Da kann es sein, dass man nach einem Verhandlungstag nicht einfach aus dem Büro geht. Da nimmt man etwas mit – ob man will oder nicht. „Ansonsten habe ich gelernt, dass es wichtig ist, abschalten zu können.“ In der Freizeit steht Sport auf dem Pro- gramm. „Früher habe ich sehr in- tensiv Badminton gespielt. Heute dient der Sport eher zum Aufhal- ten des körperlichen Verfalls.“

Sagt einer, der fit zu sein scheint wie ein Turnschuh.

Genau richtig

Staczans Büro: Ein Schrank äl- teren Datums – ein paar Bücher stehen drin. Ein Schreibtisch, ei- ne Kaffeemaschine. Nichts wirk- lich Gemütliches. Im Fernsehen sind Richterbüros komfortabler ausgestattet. Abschlussfrage:

Kann sich Staczan einen Wechsel ans Landgericht vorstellen? Kann er nicht. „Ich bin genau da, wo ich sein möchte“, sagt er. h. Frost

*Als Ermittlungsrichter werden nach der deutschen Strafprozess- ordnung Richter bezeichnet, die Entscheidungen treffen können, die einen so schweren Eingriff in die Grundrechte der Betroffenen umfassen, dass deren Anordnung von Verfassungs wegen Richtern vorbehalten bleibt. Dies umfasst [...] die Durchsuchung von Wohn- räumen, die Anordnung von Te- lekommunikationsüberwachung oder den Erlass eines Haftbefehls.

Ermittlungsrichter sind in der Re- gel Strafrichter des jeweiligen Ge- richts. (Quelle: Wikipedia) Thomas Staczan, Straf- und Ermittlungsrichter am Amtsgericht Kleve. NN-Foto: rüdiger Dehnen

Sofort – eilt sehr – eilt

Seit einem halben Jahr ist thomas Staczan Straf- und Ermittlungsrichter am Klever Amtsgericht

Patenschaften ganz in Grün

KRANENBURG. Im vergange- nen Jahr haben viele Bürger in Kranenburg sich bereit erklärt, ehrenamtlich eine Baumpaten- schaft zu übernehmen. Dabei sind Jungbäume mit Bewässe- rungssäcken ausgestattet wor- den, sodass eine stetige Wasser- zufuhr gewährleistet ist. Für die- ses private Engagement bedankt sich die Verwaltung.

Schön wäre es, wenn auch die öffentlichen Blumenbeete und die Rigolen jeweils einen „Küm- merer“ hätten, wie die Gemeinde mitteilt. Jeder, der Interesse hat, kann eine Patenschaft überneh- men und so Blumenbeete oder Rigolen pflegen. Die Blumen- beete können dafür mit bunten Blumen, grünen Pflanzen oder Kräutern bepflanzt werden und so in kleine Oasen für Insekten und Kleintiere verwandelt wer- den. Das Pflanzgut wird im ent- sprechenden Rahmen durch den Bauhof gestellt. Eine Bepflan- zung der Rigolen ist nicht mög- lich, hier sollte lediglich alle paar Wochen gemäht werden.

Selbstverständlich werden hier nicht nur Privatpersonen angesprochen. Auch Gewerbe- treibende, Vereine oder Nach- barschaften dürfen Beete und Rigolen betreuen und so das äußere Erscheinungsbild in der Gemeinde Kranenburg mitge- stalten. Interessierte melden sich beim Bauamt der Gemeinde Kra- nenburg, Ansprechpartnerin Ste- fanie Peters (Telefon 02826/7968, E-Mail stefanie.peters@kranen- burg.de).

In diesem Zusammenhang wird daran erinnert, dass wei- terhin für die Jungbäume im Gemeindegebiet (insbesondere in den Neubaugebieten) Baum- patenschaften übernommen werden können. Dafür werden seitens der Gemeindeverwaltung im Frühjahr wieder Bewässe- rungssäcke bereitgestellt. Auch hierzu kann Stefanie Peters wei- terhelfen.

Blau liest sich besser.

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Testpflicht auch für Grenzpendler und den „kleinen Grenzverkehr“

corona-testpflicht und Anmeldepflicht bei der Einreise aus den Niederlanden

KREIS KLEVE. Aufgrund der sehr hohen Corona-Fallzahlen hat der Bund die Niederlande als Hochinzidenzgebiet einge- stuft. Derzeit liegt die 7-Tage- Inzidenz in den Niederlanden bei rund 300. Seit gestern, 6.

April, 0.00 Uhr, gelten in NRW neue Regelungen für die Einrei- se nach Deutschland. Einreisen- de nach Deutschland müssen dann ein negatives Corona-Te- stergebnis auf Papier oder di- gital mit sich führen, das nicht älter als 48 Stunden ist.

Ausgenommen davon sind beispielsweise Durchreisende, Transporteure, die sich weniger als 72 Stunden in NRW aufhal- ten, und Sicherheitskräfte, Feu- erwehrleute und Mitarbeitende von Rettungsdiensten sowie Katastrophenschutz in Einsatz- situationen. Für Grenzpendler und Familienbesucher gilt laut Gesundheitsministerium des Landes NRW, dass der Test nicht älter als 72 Stunden sein darf.

Zusätzlich zur Testpflicht be- steht eine Anmeldepflicht für Einreisende aus den Niederlan- den. Ausgenommen davon sind Durchreisende und Aufenthalte unter 24 Stunden. Für den „klei- nen Grenzverkehr“ zum Einkau- fen oder Tanken sowie für kurze Besuche im Nachbarland gilt so- mit, dass auch hierfür ein nega- tives Corona-Testergebnis erfor- derlich ist! Dies gilt sowohl für Niederländer, die nach Deutsch- land kommen, als auch für Deut- sche, die kurz in den Niederlan- den waren und wieder zurück- fahren. Eine Anmeldung – wie im nächsten Absatz beschrieben – ist jedoch nicht erforderlich. An den Grenzen wird es Stichpro- benkontrollen der Bundes- und Landes-Polizei geben.

Landrätin „erleichtert“

„Ich bin erleichtert, dass die Grenze zu unseren niederlän- dischen Nachbarn weiter offen bleibt“, so Landrätin Silke Gori- ßen. „Auch wenn ich mich sehr freue, dass der ‚kleine Grenzver- kehr‘ und das berufliche Pendeln weiter möglich bleibt, blicke ich dennoch mit Sorge auf die ho- hen Corona-Fallzahlen unserer Nachbarn. Deshalb appelliere ich an jeden Einzelnen, verant- wortungsvoll zu prüfen, ob diese oder jene Fahrt zu unseren nie- derländischen Nachbarn wirk- lich erforderlich ist.“

Grundsätzlich ist eine Einrei- se aus den Niederlanden nach Deutschland nur mit einem negativen Corona-Testergebnis erlaubt. Der Test darf maximal 48 Stunden vor der Einreise vorgenommen worden sein. Es gibt mehrere Ausnahmen von der Testpflicht: So brauchen bei- spielsweise Kinder unter sechs Jahren keinen Corona-Test.

Auch Personen, die sich nur auf der Durchreise durch NRW be- finden oder lediglich durch die Niederlande durchgereist sind,

benötigen keinen Test. Eine wei- tere Ausnahme gilt für Personen, die beruflich bedingt grenzüber- schreitend Personen, Waren oder Güter transportieren und sich maximal 72 Stunden in Deutsch- land aufhalten. Auch Eltern oder andere Personen, die Minderjäh- rige mit dem PKW zur Schule, zum Ausbildungs- oder Arbeits- platz bringen oder abholen und unverzüglich zurückkehren, müssen keinen negativen Testbe- scheid vorlegen.

Ebenfalls eine Lockerung von der Testpflicht gibt es für Pend- ler (Beruf, Studium, Schule), die mindestens einmal wöchentlich an ihren Wohnort zurückkehren.

Bei ihnen ist ein negatives Tester- gebnis 72 Stunden gültig, sodass in sechs Tagen zwei Tests notwen- dig sind. Dies entspricht den Re- gelungen in Niedersachsen und Rheinland-Pfalz. Grenzpendler benötigen ab Donnerstag, 8.

April, eine formlose Beschei- nigung des Arbeitgebers oder einen vergleichbaren Nachweis in deutscher, niederländischer, englischer oder französischer Sprache.

Test sofort nachholen

Können Grenzpendler oder Grenzgänger bei der Einreise nach Deutschland keinen ne- gativen Corona-Test vorlegen, müssen sie dies unverzüglich nach der Einreise nachholen.

Auch bei Personen, die für den Besuch oder nach dem Besuch oder Pflege von Verwandten ersten Grades, Ehegatten oder Lebensgefährten aus den Nieder- landen nach Deutschland einrei- sen, ist ein negatives Testergebnis 72 Stunden gültig. Somit ist nach einem negativen Corona-Test der Besuch oder die Pflege an drei aufeinander folgenden Tagen oh- ne erneute Testung möglich. Ist ein täglicher Besuch erforderlich, können weitergehende Ausnah- men vom Gesundheitsamt des

Kreises Kleve zugelassen werden.

In der Grenzregion wird so- mit mit einer erhöhten Nach- frage nach Corona-Testungen gerechnet. Das Innenministeri- um NRW hatte bereits kurz vor Ostern alle Teststellen gebeten, sich auf eine erhöhte Nachfra- ge vorzubereiten und möglichst auch flexibel ohne vorherige Ter- minvergabe Testungen anzubie- ten. Für Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland waren und bleiben diese Tests kostenfrei – Personen aus dem Ausland müssen diese Tests bezahlen.

Anforderungen

Anerkannt werden PCR-Tests und PoC-Schnelltests. Die Te- stung muss von einer autorisier- ten Testperson vorgenommen werden. Selbsttests werden ak- zeptiert, wenn sie unter Aufsicht von fachkundigem Personal erfolgen, das PoC-Schnelltests durchführen darf. Private Selbst- tests erfüllen diese Anforderung nicht! Das Testergebnis oder ärztliche Zeugnis muss in deut- scher, englischer oder franzö- sischer Sprache ausgestellt sein und den Namen der getesteten Person und das Datum der Te- stung enthalten. Das negative Testergebnis muss bei der Ein- reise mitgeführt und aufbewahrt werden. Personen mit Wohnsitz in Deutschland können vor der Abreise kostenlos die Teststel- len für Bürgertestungen in An- spruch nehmen, falls sie nach der Testung innerhalb von 48 bezie- hungsweise 72 Stunden wieder zurück nach Deutschland reisen.

Da die Einreise aus den Nie- derlanden nach Deutschland nur mit einem negativen Corona- Testergebnis erlaubt ist, gibt es keine Quarantänepflicht! Die Teststellen im Kreisgebiet wur- den vom Gesundheitsamt des Kreises Kleve über die neue Test- pflicht bei der Einreise aus den

Niederlanden nach Deutschland informiert. Eine Übersicht der Bürger-Teststellen im Kreisge- biet ist auf den Internetseiten des Kreises Kleve hinterlegt (www.

kreis-kleve.de – „Schnelltestzen- tren im Kreis Kleve“ in der Info- box auf der Homepage).

Grundsätzlich muss jede Ein- reise aus dem Hochinzidenz- gebiet Niederlande angemeldet werden, und zwar über folgende Internetseite des Robert-Koch- Instituts (RKI): www.einreise- anmeldung.de. Ausgenommen hiervon sind beispielsweise Durchreisende und Grenzpend- ler. Auch für Person, die sich im Rahmen des „kleinen Grenzver- kehrs“ weniger als 24 Stunden in den Niederlanden aufgehal- ten haben oder für weniger als 24 Stunden nach Deutschland einreisen, entfällt diese Anmel- depflicht.

Insbesondere tägliche Pendler fallen unter diese Regelung. Sind Pendler (Beruf, Studium, Schu- le) länger als 24 Stunden in den Niederlanden oder reisen sie aus den Niederlanden für länger als 24 Stunden nach Deutschland und kehren mindestens einmal wöchentlich an ihren Wohnort zurück, dann müssen sie die digi- tale Einreiseanmeldung nur ein- mal wöchentlich ausfüllen, auch wenn sie mehrfach wöchentlich pendeln.

Weitere Infos

Die jeweils aktuellen Rege- lungen zur Einreise aus Risiko- gebieten, Hochinzidenzgebieten – hierzu gehören nun auch die Niederlande– und Virusvarian- ten-Gebieten sind auf der Inter- netseite des Kreises Kleve hin- terlegt. Auf der Homepage des Kreises Kleve (www.kreis-kleve.

de) gibt es in der Infobox oben rechts einen Direktlink zu „In- fos für Einreisende aus Hoch- inzidenzgebieten (zum Beispiel NL)“.

Seit gestern gelten in NRW neue Regelungen für die Einreise nach Deutschland.

NN-Foto: Andrea Kempkens

KREIS KLEVE. Zu den Forde- rungen aus der Politik nach einer gesetzlichen Testpflicht in Betrieben äußert sich Wolfgang Schmitz, Hauptgeschäftsführer des Unternehmerverbandes.

„Effektive Teststrategien ste- hen bei der großen Mehrheit der Unternehmen in der Rhein- Ruhr-Region schon seit ge- raumer Zeit ganz oben auf der Agenda. Nach dem Testappell der Dachverbände vor wenigen Tagen haben die privaten Unter- nehmen ihre Testanstrengungen

noch einmal stark ausgeweitet.

Und das, obwohl sich nicht we- nige Unternehmen gerade wegen Corona in wirtschaftlich sehr schwierigem Fahrwasser befin- den. Fakt ist aber auch, dass es für viele Unternehmen nicht leicht ist, überhaupt an entsprechende Testkapazitäten zu kommen.

Lieferanten berichten von einem wahren Run auf die Tests, Chargen von vielen tau- send Tests sind innerhalb weni- ger Stunden ausverkauft. Auch werden zahlreiche Tests an der

Grenze zurückgewiesen, weil sie nicht die notwendigen Zer- tifikate aufweisen. Hinzu kom- men Verzögerungen durch die Probleme im Suez-Kanal. Trotz dieser Probleme gilt der Grund- satz: Unternehmen testen aus Eigeninteresse. Sie haben zuvor schon funktionierende Hygie- nekonzepte etabliert, die nun sinnvoll ergänzt werden. Dass die Politik immer wieder schnell mit gesetzlichen Regelungen droht, ist nur insoweit verständlich, als dass diese Vorgehensweise von den politischen Versäumnissen ablenkt. Hier wird gerne igno- riert, dass unsere Unternehmen und ihre Mitarbeiter mit ihrer Wertschöpfung unser Land und unsere Sozialsysteme am Laufen halten.

„Keine Anerkennung“

Die Politik ist offensichtlich nicht bereit, dieses Engagement anzuerkennen. Das ist sehr scha- de. Ein Testgesetz würde nicht mehr Schutz, sondern mehr Bü- rokratie, mehr Kosten, weniger Eigeninitiative und einen Haufen ungeklärter rechtlicher und or- ganisatorischer Fragen schaffen.

Beispielsweise hatte die Politik jetzt ein Jahr Zeit, um digitale Lösungen zu schaffen, mit denen Testergebnisse festgehalten und dokumentiert werden können.

Geschehen ist nichts. Der Staat setzt im Zweifel auf Papierbe- scheinigungen, während privat- wirtschaftliche digitale Lösungen problemlos anwendbar wären.

Einfach nutzen und machen muss doch das Gebot der Stunde sein. Es ist an der Zeit, dass wir wieder zu einem gemeinsamen Miteinander zurückkehren. In dieser schwierigen Situation können Politik und Wirtschaft nur gemeinsam viel erreichen“, sagt Schmitz.

Unternehmen testen

schon aus Eigeninteresse

Statement des Unternehmerverbands zu einer gesetzlichen testpflicht

Wolfgang Schmitz, Hauptgeschäftsführer des Unternehmerverbandes. Foto: Unternehmerverband

Referenzen

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