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Seminare für betriebliche Interessenvertretungen aus den Regionen Stuttgart und Heilbronn-Franken

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Academic year: 2022

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BiKo 2022

Seminare für betriebliche Interessenvertretungen

aus den Regionen Stuttgart und Heilbronn-Franken

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Schillerstraße 12 71638 Ludwigsburg

Telefon 07141 488778-0 Telefax 07141 488778-7 info@biko-lb.de www.biko-lb.de

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Liebe Leserinnen, liebe Leser, liebe Kolleginnen und liebe Kollegen,

die Wahlen der betrieblichen Interessenvertretungen 2022 sind für die Betriebsräte, die Jugend- und AuszubildendenvertreterInnen und die Vertrauenspersonen der Schwerbehinderten Chance und Herausforderung zugleich. Sie sind gefordert, die Interessen jedes einzelnen Arbeitnehmers zu vertreten. Das erfordert nicht nur zeitlichen Einsatz, sondern auch eine emotionale Belastbarkeit.

Zugleich erhalten die Interessenvertretungen aber auch die Möglichkeit sich konstruktiv mit Vorschlägen in die betrieblichen Abläufe einzubringen. Sind Sie startbereit für Ihre Wahl in 2022? In unseren Seminaren vermitteln wir Ihnen von der Grundlagenbil- dung über den Arbeitsschutz bis zur Entgeltgestaltung alles Notwendige für Ihre Arbeit.

Ganz speziell für Vorsitzende, StellvertreterInnen und freigestellte BR-Mitglieder haben wir ein POWER PAKET zusammengestellt, das Ihre Arbeit noch effizienter und erfolgreicher macht. Denn nur wer gestärkt dieses Ehrenamt übernimmt, kann die an ihn gestellten Aufgaben mit Erfolg meistern. Ein umfassendes und breit aufgestelltes Wissen des Betriebsratsgremiums ist unerläss- lich. Dabei stehen wir von Anfang an Ihnen zur Seite.

Für die kommenden Herausforderungen und Aufgaben wünschen wir Ihnen viel Erfolg und unterstützen Sie gerne auf Ihrem Weg.

Birgit Klett Geschäftsführung

BildungsKooperation Regionen Stuttgart und Heilbronn-Franken e. V.

AB JULI 2022 VORMERKEN!

Wahlvorstandsschulungen zur SBV- und JAV-Wahl

Alle Infos erhalten Sie zeitnah im Internet: www.biko-lb.de

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Inhalt

Infos und Hinweise 8 Das BiKo Team 9 Das BiKo Leitbild 12 Teilnahmebedingungen 15 BiKo-Arbeitspakete

Betriebsrat

18 Einführung in die Betriebsratsarbeit 27 Mitbestimmung und Betriebsratshandeln 29 Personelle Maßnahmen und

Betriebsratshandeln

31 Mitgestaltungsmöglichkeiten in der betrieblichen Berufsbildung

32 Einführung in die Betriebsratsarbeit, Kfz-Handwerk – Teil 1

33 Einführung in die Betriebsratsarbeit, Kfz-Handwerk – Teil 2

Jugend- und

Auszubildenden vertretung (JAV) 36 JAV Grundseminar

37 JAV Aufbauseminar

39 Mitgestaltungsmöglichkeiten in der betrieblichen Berufsbildung

Schwerbehinderten vertretung (SBV) 42 Teilhabepraxis I

Zentrale Aufgaben der Schwer- behindertenvertretung 43 Teilhabepraxis II

Beschäftigungs sicherung und Arbeits- gestaltung für Menschen mit Behinderung 45 Antragsverfahren zur Feststellung einer

(Schwer-)Behinderung 46 Gute Arbeit – gut in Rente 47 Lange krank – was nun?

Entgelt

50 Entgeltgestaltung I

Einführung in die Entgeltgestaltung 51 ERA-Grundlagen

Arbeitsbewertung 52 ERA-Grundlagen

Leistung und Leistungsentgelt 53 ERA-Grundlagen

Belastungen und Belastungszulage 55 Stimmt die Eingruppierung?

Tarif- und Arbeitsrecht 58 Tarifverträge im Überblick

59 Update! Die aktuelle Rechtsprechung der Arbeitsgerichte

60 Aufhebungsverträge

61 Die Geschäftsführung des Betriebsrates 62 Mobiles Arbeiten – Homeoffice – Telearbeit 63 Der richtige Weg zur Betriebsvereinbarung 65 Erfolgreich verhandeln!

67 Arbeitsrecht für Betriebe ohne Tarifbindung 68 Arbeit ohne Grenzen?

69 Teilzeit, Befristungen, Elternzeit, Pflegezeit 71 Betriebsbedingte Kündigungen

72 Interessenausgleich – Sozialplan – Transfergesell- schaft – Massenentlassung – Sozialtarifvertrag 73 Vergütung von Betriebsräten und

Benachteiligungsverbot

75 Desksharing – Das Büromodell der Zukunft?

77 Dienstreisen und Mitbestimmung bei Auslands- einsätzen

78 Mitbestimmen bei der Leiharbeit!

79 Mitbestimmung bei AT-Angestellten

81 Umstrukturierung, Betriebsübergang, Betriebs- änderung

82 Der Widerspruch des Betriebsrates bei Kündigungen

83 Vorzeitiger Ausstieg aus dem Arbeitsleben 85 Einstellungen, Ein-/Umgruppierungen und

Versetzungen

87 Der Betriebsübergang: Wenn der Arbeitgeber wechselt

Wir legen großen Wert auf geschlechtliche Gleichberechtigung! Zur besseren Lesbarkeit der Texte wird gelegentlich nur die maskuline oder feminine Form gewählt. Dies impliziert keine Benachteiligung des jeweils anderen Geschlechts.

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Wirtschaft

91 Wirtschaftsausschuss Fresh-Up Seminar 93 Betriebswirtschaft im Überblick

94 Gewinnen und Auswerten wirtschaftlicher Informationen

95 Unternehmensanalyse anhand von Jahres- abschlüssen und Kennzahlen

97 Unternehmenssteuerung und Controlling Gesundheit und Arbeitsschutz

101 Arbeits- und Gesundheitsschutz Grundseminar

102 Gute Arbeit – gut in Rente 103 Lange krank – was nun?

104 Wenn die Psyche nicht mehr mitspielt 105 Digitaler Stress – Auswirkungen neuer

Arbeitsformen

107 So geht gesunde Führung

109 Durchsetzungsstrategien im Gesundheits- schutz

110 Moderne (Arbeits-) Zeiten – Gesunde (Arbeits-) Zeiten

111 Mobbing-Fälle erkennen und Betroffene beraten

112 Gesund bleiben bei der Betriebsratsarbeit 113 Instrumente und Methoden zur Erkennung

psychischer Belastungen

Weitere Seminare

116 Das Sekretariat des Betriebsrates 117 Weiterbildung von Betriebsräten 119 Power Tool 1:

Mit klaren Zielen erfolgreich steuern 120 Power Tool 2:

Grundsteine für erfolgreiche Teams 121 Power Tool 3:

Wie Kommunikation begeistert 123 Sich und andere besser verstehen 125 Reden und argumentieren vor Publikum 127 Gut aufgestellt im Betriebsausschuss 129 Attraktive Betriebsversammlungen gestalten 131 Überzeugend reden und präsentieren 132 Strategische Gesprächsführung 133 Protokollführung im Betriebsrat

Individuelle Seminare und Workshops

136 Firmeninterne Seminare

137 Zielgerichtete Aufgabenplanung im Betriebsratsgremium – Workshop 139 Bildungsplanung

Anhang

142 Hotels und Tagungsstätten

BR-Wahl 2022

Eine Betriebsratswahl rechtssicher durch- zuführen ist eine anspruchsvolle Aufgabe.

Wahlvorstandsmitglieder müssen sich erst informieren. Niemand kann alles wissen und alles richtig machen. Jedes Mitglied des Wahlvorstands hat einen Anspruch auf Teil- nahme an einer Schulung. Der Arbeitgeber hat alle für die Teilnahme an der Schulung entstehenden Kosten zu tragen und unterliegt der Verpflichtung zur Entgeltfortzahlung.

Den Beschluss, dass die Wahlvorstandsmit- glieder an einer Schulung der Gewerkschaft teilnehmen, fasst der Wahlvorstand.

Auf unserer neuen Website haben wir alle aktuellen Termine für Sie übersichtlich zusam- mengestellt: www.biko-lb.de

Bei Fragen dürfen Sie sich selbstverständlich gerne bei uns melden. Das BiKo-Team er- reichen Sie unter Telefon 07141 488778-0 oder per Mail unter info@biko-lb.de

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Infos

und Hinweise

8 Das BiKo Team 9 Das BiKo Leitbild 12 Teilnahmebedingungen 15 BiKo-Arbeitspakete

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Infos und Hinweise

Betriebsrat

Jugend- und Auszubildenden vertretung

Schwerbehinderten vertretung

Entgelt

Tarif- und Arbeitsrecht

Wirtschaft

Gesundheit und Arbeitsschutz

Weitere Seminare

Individuelle Seminare und Workshops

Anhang

Foto: iStockphoto, milos_dimic

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Anschrift

BildungsKooperation Regionen Stuttgart und Heilbronn-Franken e. V.

Schillerstraße 12 71638 Ludwigsburg

Telefon 07141 488778-0 Telefax 07141 488778-7 info@biko-lb.de www.biko-lb.de

Bürozeiten

Montag bis Donnerstag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Freitag

08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Das BiKo Team

Birgit Klett, Geschäftsführung

Telefon 07141 488778-1, b.klett@biko-lb.de

Margit Salzsieder, Seminarorganisation

Telefon 07141 488778-3, m.salzsieder@biko-lb.de

Stefanie Pawel, Seminarorganisation und Buchhaltung Telefon 07141 488778-4, s.pawel@biko-lb.de

Sibylle Hänsch, Seminarorganisation und Buchhaltung Telefon 07141 488778-6, s.haensch@biko-lb.de

Laura Wiedmann, Seminarplanung/-organisation und Qualitätssicherung

Telefon 07141 488778-2, l.wiedmann@biko-lb.de

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INFOS UND HINWEISE

Das BiKo Leitbild

Die BildungsKooperation Regionen Stuttgart und Heilbronn-Franken e.V.

ist ein interessenorientierter Bildungsträger für Arbeitnehmervertreter Innen in den Betrieben der Regionen Stuttgart und Heilbronn-Franken. Unser Leitbild ist allen MitarbeiterInnen und ReferentInnen zugleich Orien tierung und Herausforderung, es leitet im täglichen Denken und motiviert zum gemeinschaftlichen Handeln. Es informiert über unsere Arbeit und ist unser Leistungsversprechen gegenüber den Seminar-TeilnehmerInnen. Es liegt an uns allen, dieses Leitbild zu leben, unsere Arbeit danach aus zurichten.

Ein Prozess, der niemals abgeschlossen sein wird, sondern täg lich neu erarbeitet werden muss.

Unsere Definition von gelungenem Lernen

Gelungenes Lernen ist für uns ein Lernprozess, den die TeilnehmerInnen für gut befinden, der das Selbstbewusstsein stärkt und Spaß macht. In unse ren Bildungsveranstaltungen ermöglichen wir eine beteiligungs- und bedürfnis - orientierte Zweckbildung, die den TeilnehmerInnen ihre Handlungs fähigkeit zur Verbesserung ihrer Arbeits- und Lebensbedingungen aufzeigt.

Unsere Werte

Im Mittelpunkt unseres Handelns stehen für uns die Seminar-Teilnehmer- Innen. Wir unterstützen sie bei der Klärung ihres Standpunktes und stärken sie für die Vertretung ihrer Interessen. Durch das solidarische, an der Praxis

orientierte Lernen leisten wir Hilfe zur Selbsthilfe. Wir fördern die Team- und Zusammenarbeit und pflegen einen offenen Meinungsaustausch.

Großen Wert legen wir auf sachliche, methodische und soziale Kompetenz, das eigenverantwortliche Handeln und den persönlichen Einsatz. Wir achten darauf, kollegial und vertrauensvoll zusammenzuarbeiten – mit dem Ziel im- mer besser zu werden und offen zu sein für Kritik und Anregungen.

Wir evaluieren die Seminare kontinuierlich und erfüllen somit unseren selbstgesteckten Qualitätsanspruch.

Unsere TeilnehmerInnen – Unsere Auftraggeber

Mit unseren Seminaren wenden wir uns an die betrieblichen Interessenver- treterInnen, die wir im Rahmen der §§ 37.6 BetrVG und 179.4 SGB IX quali- fizieren. Zu unseren Auftraggebern gehören die IG Metall Ludwigsburg, Esslingen, Göppingen-Geislingen, Waiblingen, Stuttgart, Heilbronn-Neckar- sulm, Schwäbisch Hall, Tauberbischofsheim und Reutlingen-Tübingen.

Unsere Ziele

Mit unseren Bildungsangeboten unterstützen und fördern wir selbstbe- wusstes, mutiges, kompetentes und beteiligungsorientiertes Handeln.

Unsere regionale Kompetenz wollen wir stärken und ausbauen.

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INFOS UND HINWEISE

Unser Angebot

Unser Angebot umfasst bewährte, allgemeine Seminarthemen für die täg- liche Arbeit sowie Seminare zu speziellen Aufgaben und aufeinander aufbauenden Seminar-Modulen. Außerdem entwickeln wir speziell an den jeweiligen Unternehmensbedürfnissen ausgerichtete, maßgeschneiderte Seminare und Beratungen. Zu unseren Themenfeldern zählen die Grund- lagenbildung für Betriebsräte, die Arbeit der Jugend- und Auszubildenden- vertreterInnen und der Schwerbehindertenvertrauenspersonen. Weitere Bereiche sind die Entgeltgestaltung, das Tarif- und Arbeitsrecht, wirtschaft- liche Angelegenheiten, Arbeit und Technik, der Arbeits- und Gesundheits- schutz und soziale Themen.

Gute Rahmenbedingungen sind für das Gelingen des Lernens wichtig.

Unsere Seminare finden in regional gut erreichbaren Seminarhäusern statt.

Unsere Stärken

Durch unsere guten Kontakte zur IG Metall besitzen wir unter anderem die tarifliche Kompetenz und können Tarifverträge interpretieren, darstellen und anwenden. Der intensive Austausch gewährleistet, dass die neuesten Informationen ständig greifbar sind. Unsere Kooperation ist erfolgreich, weil wir in den Regionen effektiv vernetzt sind. Wir reagieren auf aktuelle Ent- wicklungen und nehmen Herausforderungen gerne an, dadurch entwickeln

wir uns selbst ständig weiter. Unsere Arbeit verrichten wir kompetent, engagiert, freundlich und zuverlässig – weil wir es gerne tun.

Unsere Leistungen

Systematisch ermitteln wir den Bedarf an Weiterbildung unserer Teilnehmer - Innen und kümmern uns um die komplette Planung, Konzeption, Durch- führung und Nachbearbeitung der Seminare.

Wir unterstützen InteressenvertreterInnen bei der Erarbeitung von betrieb- lichen Lösungen und der individuellen Bildungsberatung und Bildungs- planung. Die Kooperation mit qualifizierten ReferentInnen zu speziellen Themenbereichen garantiert eine gleichbleibend hohe Lernqualität.

Unsere Ressourcen

In unseren Seminaren arbeiten wir mit fachlich, methodisch und sozial qualifizierten ReferentInnen. Sie arbeiten selbstständig im Rahmen defi- nierter Anforderungen und Aufträge, kennen und beherrschen aus ihren eigenen Arbeitsfeldern die Verknüpfungen von Theorie und Praxis. Um das Wissen und Können unserer MitarbeiterInnen und unserer ReferentInnen zu erhalten und zu erweitern, finden regelmäßig Weiter bildungsmaßnahmen statt. Die Entwicklung von Seminarinhalten zu aktuellen Themen passt zum 10

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jeweiligen Handlungsbedarf der TeilnehmerInnen. Ebenso folgt unsere Referen tInnen-Qualifizierung klaren Bedingungen, um vereinbarte Standards zu garan tieren. Neue ReferentInnen zu gewinnen und auszu- bilden ist ein wichtiger Bestand teil unserer Arbeit. Ein konsequentes Kostenmanagement mit Vor- und Nach kalkulation unserer Seminaran- gebote leistet nachvoll ziehbare Transparenz.

Unser Lernen

Wir verstehen uns als lernende Organisation, weil wir Rückmeldungen von Auftraggebern, TeilnehmerInnen, ReferentInnen sowie den Beschäftig- ten ernst nehmen, um uns kontinuierlich zu verbessern und weil wir gesellschaftlichen Wandel beobachten, analysieren und vorausschauend Bildungsangebote machen.

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INFOS UND HINWEISE

Teilnahmebedingungen

Anmeldung

Für die Teilnahme an einem Seminar benötigen wir eine schriftliche Anmel- dung auf unserem Anmeldeformular. Sie können die Anmeldung online durchführen oder uns das Anmeldeformular per Fax oder E-Mail schicken.

Anmeldeformulare sind auf der Internetseite veröffentlicht.

Nach Eingang Ihrer schriftlichen Anmeldung erhalten Sie von uns eine Anmeldebestätigung. Bei Reservierung eines Seminarplatzes bitten wir Sie, uns die schriftliche Anmeldung innerhalb von 14 Tagen zukommen zu lassen.

Einladung und Rechnung

Drei Wochen vor Seminarbeginn erhalten die angemeldeten TeilnehmerInnen die schriftliche Einladung.

Die Seminargebühr stellen wir dem Arbeitgeber unverzüglich nach dem Seminar in Rechnung. Zahlungsziel hierfür 14 Tage – ohne Abzug.

Hotel – Tagungsstätte

Wir übernehmen für alle TeilnehmerInnen die Zimmerreservierung im Tagungs hotel. Bitte bei der Anmeldung vermerken, falls keine Übernachtung

gewünscht wird. In diesem Fall berechnet das Hotel eine Tagungspauschale.

Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sind direkt mit der Tagungsstätte/

dem Hotel abzurechnen. Diese akzeptieren eine Kostenübernahme des

Arbeitgebers. Eine Vorlage dazu wird von der BiKo mit der Einladung versandt.

Die Hotelkosten enthalten den derzeit gültigen Mehrwertsteuersatz. Bei einer Erhöhung der Mehrwertsteuer erhöht sich der Hotelpreis entsprechend.

Wir übermitteln der Tagungsstätte/dem Hotel Ihre Daten für die Zimmer- belegung und die Rechnungsstellung.

Stand: August 2021

Sichere Weiterbildung mit sicherem Hygienekonzept

Die Sicherheit und Gesundheit unserer SeminarteilnehmerInnen haben bei uns höchste Priorität. Unser umfassendes Hygienekonzept sorgt dafür, dass alle vorgeschriebenen Sicherheitsmaßnahmen zusammen mit unseren Veranstaltungshotels sowie unseren ReferentInnen um- gesetzt werden. Sie können unbesorgt und risikofrei heute schon Ihre Wunschseminare buchen. Bei der Größe der Seminarräume wird darauf geachtet, dass der vorgeschriebene Mindestabstand von 1,50 Meter eingehalten wird. Die Räume können regelmäßig gelüftet werden. Ausreichend Desinfektionsmittel stehen überall zur Verfügung.

Für unbesorgte Kaffeepausen und Mittagessen vor Ort sorgt das gast- ronomische Konzept mit speziellen Hygienemaßnahmen.

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Absage – Ausfallgebühren

Die Absage muss schriftlich erfolgen. Bei Absagen bis zu drei Wochen vor Seminarbeginn entstehen keine Kosten. Bei kurzfristiger Absage, d. h.

20–4 Tage vor Seminarbeginn, werden 50 % der Seminargebühr berechnet.

Absagen, die 1–3 Tage vor Seminarbeginn eingehen, werden wie Nicht- teilnahme behandelt. In diesen Fällen wird die Seminargebühr vollständig berechnet. Bei einer kurzfristigen Absage kann die Tagungsstätte/das Hotel nach den jeweiligen Geschäftsbedingungen Ausfallgebühren geltend machen.

Materialien

Alle TeilnehmerInnen erhalten beim Seminar die notwendigen Unterlagen zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus sind im Betrieb vorhandene Betriebs- vereinbarungen, das Betriebsverfassungsgesetz sowie die gültigen Tarif- verträge mitzubringen.

Fotografie

Während den Veranstaltungen fotografieren wir. Die Fotos können in der Seminardokumentation veröffentlicht werden. Wenn Sie das nicht möchten, teilen Sie es bitte unseren ReferentInnen zu Beginn der Veranstaltung mit.

Datenschutzhinweis

Name, Adresse und zur Bearbeitung notwendige Daten werden gemäß Datenschutzerklärung der BiKo gespeichert und verarbeitet. Diese können Sie unter www.biko-lb.de/datenschutz einsehen.

Freistellung und Kostenübernahme

Für die Seminare gilt der gesetzliche Bildungsanspruch nach §§ 37.6 und 40 BetrVG bzw. § 179.4 und 8 SGB IX. Es werden Kenntnisse vermittelt, die für die konkrete Tätigkeit des Betriebsrates/der JAV/der Schwerbehin- dertenvertrauensperson erforderlich sind. Der Arbeitgeber ist verpflichtet Arbeitsentgelt während der Seminarzeit fortzuzahlen und die Kosten für das Seminar zu erstatten.

Voraussetzung hierfür ist, dass die betreffenden Seminare Kenntnisse ver- mitteln, die für die konkrete Arbeit des Betriebsrates im Betrieb erforderlich sind. Darunter fallen nicht nur Seminare, die neue Gesetze, Verordnungen und Tarifverträge zum Thema haben, sondern alle Seminare, die Wissen ver- mitteln, das einen direkten Bezug zu den momentanen oder in naher Zukunft anstehenden Aufgaben des Betriebsrates hat.

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Ordnungsgemäßer Betriebsratsbeschluss

Die Beschlussfassung ist erforderlich, damit das Betriebsratsmitglied gegen- über dem Arbeitgeber für die Dauer der Seminarteilnahme von der Arbeits- pflicht und den erforderlichen Kosten befreit wird. Für einen ordnungsgemäßen Beschluss ist folgendes zu beachten:

1. Eine ordnungsgemäße Einladung zur Betriebsratssitzung. Die Beschluss- fassung über die Schulungsteilnahme muss als Tagesordnungspunkt aufgeführt sein.

2. Die Erforderlichkeit der Qualifizierungsmaßnahme für die Betriebsrats- arbeit prüfen.

3. Den Beschluss im Protokoll festhalten (Name des Teilnehmenden, Bezeichnung des Seminars, Datum des Seminars).

4. Die rechtzeitige schriftliche Mitteilung an den Arbeitgeber. Es muss dem Arbeitgeber mitgeteilt werden, dass die in der Schulung vermittelten Kenntnisse für die Tätigkeit des Betriebsrates erforderlich sind.

Für Mitglieder der Jugend- und Auszubildendenvertretung gilt dies entspre- chend. Für die Schwerbehindertenvertretungen und deren StellvertreterInnen gelten die Bestimmungen nach § 179.4 und 8 SGB IX.

Für Mitglieder von Wahlvorständen zur Betriebsratswahl, zur Wahl der Schwerbehindertenvertretung und zur Wahl der Jugend- und Auszu- bildendenvertretung gelten die Bestimmungen nach den §§ 20.3 und

§ 37.6 BetrVG und § 177.5 SGB IX.

Hinweis zur Region

In den Seminarbeschreibungen finden Sie die Angabe, für welche IG Metall Geschäftsstelle das entsprechende Seminar geplant ist.

Zu den Seminaren ohne Angabe können sich alle BetriebsrätInnen anmelden. Möchten Sie an einem Seminar teilnehmen, welches für eine andere IG Metall Geschäftsstelle geplant ist, rufen Sie uns an, wir sagen Ihnen, ob noch ein Platz frei ist.

LB = Ludwigsburg ES = Esslingen WN = Waiblingen

GP-GEI = Göppingen-Geislingen S = Stuttgart

HN-NSU = Heilbronn-Neckarsulm SHA = Schwäbisch Hall TBB = Tauberbischofsheim RT-TÜ = Reutlingen-Tübingen 14

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INFOS UND HINWEISE

BiKo-Arbeitspakete

Um Ihnen den Einstieg in die Arbeit als InteressenvertreterIn so leicht wie möglich zu gestalten, haben wir praktische Arbeitspakete für alle TeilnehmerInnen der Grundlagenseminare zusammen- gestellt. Die enthaltenen Unterlagen und Arbeitshilfen stehen Ihnen während und auch nach dem Seminar zur Verfügung.

Beispiel Arbeitspaket JAV Grundseminar

Beispiel Arbeitspaket Beispiel Arbeitspaket

Einführung in die Betriebsratsarbeit

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Betriebsrat

18 Einführung in die Betriebsratsarbeit 27 Mitbestimmung und Betriebsratshandeln 29 Personelle Maßnahmen und Betriebsratshandeln

31 Mitgestaltungsmöglichkeiten in der betrieblichen Berufsbildung 32 Einführung in die Betriebsratsarbeit, Kfz-Handwerk – Teil 1 33 Einführung in die Betriebsratsarbeit, Kfz-Handwerk – Teil 2

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Infos und Hinweise

Betriebsrat

Jugend- und Auszubildenden vertretung

Schwerbehinderten vertretung

Entgelt

Tarif- und Arbeitsrecht

Wirtschaft

Gesundheit und Arbeitsschutz

Weitere Seminare

Individuelle Seminare und Workshops

Anhang

Foto: iStockphoto, Morsa Images

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BETRIEBSRAT

Einführung

in die Betriebsratsarbeit

Sie erhalten einen Überblick über Ihre Rolle als Interessenvertretung der Beschäftigten und bestimmen Ihre Position im Unternehmen. Sie lernen die Aufgaben, Rechte und Pflichten des Betriebsratsgremiums kennen und erfahren wie Sie Ihren betrieblichen Alltag organisieren und bewältigen können. Arbeitsmethoden und Hilfsmittel werden im Seminar erprobt und angewandt. Eigene betriebliche und arbeitsrechtliche Erfahrungen unserer ReferentInnen sind dabei von besonderem Nutzen.

Das Seminar schafft Grundlagen für Ihre Betriebsratsarbeit und ist Voraussetzung für alle weiterführenden Seminare.

■ Das Betriebsverfassungsgesetz im System unserer Rechtsordnung

■ Entstehung und Zweck einer demokratischen Betriebsverfassung

■ Umgang mit Gesetzestexten und Kommentaren

■ Die betriebsverfassungsrechtlichen Beteiligungsrechte des Betriebsrates und deren Anwendung

■ Aufgaben des Betriebsrates §§ 80, 87, 99 und 102 BetrVG

■ Die Betriebsversammlung § 42 ff. BetrVG

■ Die Zusammenarbeit mit Anderen (JAV, SBV, Belegschaft, Gewerkschaft, Arbeitgeber, u. A.)

■ Übersicht über andere Bestimmungen des BetrVG

■ Durchsetzungsmöglichkeiten §§ 76 ff. BetrVG

■ Die Bedeutung der Tarifverträge für die Betriebsratsarbeit

■ Organisation der Betriebsratsarbeit

■ Beratung hinsichtlich der weiteren Qualifizierung für die Aufgabe als Betriebsrat

§§ 37.6 ff. BetrVG ZIELGRUPPE

Betriebsratsmitglieder, Ersatz- BetriebsrätInnen, die regelmäßig an Betriebsratssitzungen teilnehmen

LERNEN SIE IHRE RECHTE UND PFLICHTEN KENNEN – FÜR EINE ERFOLGREICHE BETRIEBSRATSARBEIT.

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Ludwigsburg/Waiblingen 30.05.–03.06.2022 Seminar-Nr. 12203 Stimpfach-Rechenberg Hotelkosten¹ € 815,00 Seminargebühr² € 1.090,00 20.06.–24.06.2022 Seminar-Nr. 12205 Pliezhausen

Hotelkosten¹ € 883,00 Seminargebühr² € 1.090,00 04.07.–08.07.2022 Seminar-Nr. 12208 Öhringen

Hotelkosten¹ € 822,50 Seminargebühr² € 1.090,00 07.11.–11.11.2022

Seminar-Nr. 12216 Kupferzell-Beltersrot Hotelkosten¹ € 678,00 Seminargebühr² € 1.090,00

Esslingen 16.05.–20.05.2022 Seminar-Nr. 12201 Gäufelden-Nebringen Hotelkosten¹ € 892,00 Seminargebühr² € 1.090,00 20.06.–24.06.2022 Seminar-Nr. 12204 Gäufelden-Nebringen Hotelkosten¹ € 892,00 Seminargebühr² € 1.090,00 04.07.–08.07.2022 Seminar-Nr. 12207 Wüstenrot

Hotelkosten¹ € 859,00 Seminargebühr² € 1.090,00 17.10.–21.10.2022

Seminar-Nr. 12213 Pliezhausen

Hotelkosten¹ € 883,00 Seminargebühr² € 1.090,00

Göppingen-Geislingen 16.05.–20.05.2022 Seminar-Nr. 12202 Bad Teinach

Hotelkosten¹ € 961,10 Seminargebühr² € 1.090,00 18.07.–22.07.2022 Seminar-Nr. 12209

Dornhan-Marschalkenzimmern Hotelkosten¹ € 697,00 Seminargebühr² € 1.090,00 17.10.–21.10.2022

Seminar-Nr. 12214 Altensteig-Berneck Hotelkosten¹ € 723,50 Seminargebühr² € 1.090,00

Freistellung nach § 37.6 BetrVG ¹ inkl. MwSt. ² zzgl. MwSt.

Unter www.biko-lb.de oder auf Facebook erhalten Sie aktuelle Hinweise rund um die Seminare.

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Stuttgart 25.04.–29.04.2022 Seminar-Nr. 22201

Dornhan-Marschalkenzimmern Hotelkosten¹ € 697,00 Seminargebühr² € 1.090,00 15.05.–20.05.2022 Seminar-Nr. 22202 Lohr

Hotelkosten² € 950,00 Seminargebühr² € 1.090,00 30.05.–03.06.2022 Seminar-Nr. 22203 Gäufelden-Nebringen Hotelkosten¹ € 892,00 Seminargebühr² € 1.090,00

20.06.–24.06.2022 Seminar-Nr. 22204 Wüstenrot

Hotelkosten¹ € 859,00 Seminargebühr² € 1.090,00 27.06.–01.07.2022 Seminar-Nr. 22205 Bad Teinach

Hotelkosten¹ € 961,10 Seminargebühr² € 1.090,00 04.07.–08.07.2022 Seminar-Nr. 22206 Rudersberg-Schlechtbach Hotelkosten¹ € 798,00 Seminargebühr² € 1.090,00 10.10.–14.10.2022

Seminar-Nr. 22207

Dornhan-Marschalkenzimmern Hotelkosten¹ € 697,00 Seminargebühr² € 1.090,00

24.10.–28.10.2022 Seminar-Nr. 22208 Wüstenrot

Hotelkosten¹ € 859,00 Seminargebühr² € 1.090,00 14.11.–18.11.2022

Seminar-Nr. 22209 Heilbronn

Hotelkosten¹ € 888,90 Seminargebühr² € 1.090,00

Freistellung nach § 37.6 BetrVG ¹ inkl. MwSt. ² zzgl. MwSt.

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Heilbronn-Franken 16.05.–20.05.2022 Seminar-Nr. 82201

Dornhan-Marschalkenzimmern Hotelkosten¹ € 697,00 Seminargebühr² € 1.090,00 30.05.–03.06.2022 Seminar-Nr. 82202 Nürtingen

Hotelkosten¹ € 916,00 Seminargebühr² € 1.090,00 30.05.–03.06.2022 Seminar-Nr. 82203

Unterreichenbach-Kapfenhardt Hotelkosten¹ € 807,50 Seminargebühr² € 1.090,00 20.06.–24.06.2022 Seminar-Nr. 82204

Dornhan-Marschalkenzimmern Hotelkosten¹ € 697,00 Seminargebühr² € 1.090,00

04.07.–08.07.2022 Seminar-Nr. 82205 Weibersbrunn Hotelkosten¹ € 683,00 Seminargebühr² € 1.090,00 25.07.–29.07.2022

Seminar-Nr. 82207 Bonndorf

Hotelkosten¹ € 790,00 Seminargebühr² € 1.090,00 04.09.–09.09.2022 Seminar-Nr. 82208 Lohr

Hotelkosten² € 950,00 Seminargebühr² € 1.090,00 26.09.–30.09.2022 Seminar-Nr. 82209 Weibersbrunn Hotelkosten¹ € 683,00 Seminargebühr² € 1.090,00

10.10.–14.10.2022 Seminar-Nr. 82210 Schwäbisch Gmünd Hotelkosten¹ € 871,00 Seminargebühr² € 1.090,00 24.10.–28.10.2022 Seminar-Nr. 82212 Schwäbisch Gmünd Hotelkosten¹ € 871,00 Seminargebühr² € 1.090,00 21.11.–25.11.2022

Seminar-Nr. 82214 Weibersbrunn Hotelkosten¹ € 683,00 Seminargebühr² € 1.090,00

Freistellung nach § 37.6 BetrVG ¹ inkl. MwSt. ² zzgl. MwSt.

Unter www.biko-lb.de oder auf Facebook erhalten Sie aktuelle Hinweise rund um die Seminare.

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GRENZENLOSE AUSSICHTEN – VERBLÜFFENDE ERLEBNISSE

Unzählige kreative Konzeptideen unseres Erlebnishotels mit herrlichem Albblick unterstützen Ihre Seminarziele. Adrenalinkick, spaßhaltige Aktionen oder eher ruhigere und kommunikative Abende – wir hören genau hin welche Veranstaltungsziele Sie planen und richten unsere Empfehlung exakt

darauf aus.

Für die Planung und Durchführung gilt immer ein Motto: „Emotion sorgt für begeisterte Gäste!“

Die familiäre Atmosphäre, eine ausgezeichnete Lage, motivierte Gästebetreuer sowie gelebte Kulinarik runden unser Angebot als „Ihre Erlebnispartner“ für Tagungen ab!

Lernen Sie die Kooperationspartner der BiKo kennen, die uns das Jahr über unterstützen und mit denen wir in unter- schiedlicher Weise zusammenarbeiten.

Hotel Schönbuch GmbH Lichtensteinstraße 45 72124 Pliezhausen

Telefon 07127 5607-0, Fax 07127 5607-100 tagung@hotel-schoenbuch.de

www.hotel-schoenbuch.de www.tagungskalkulator.de

BIKO STELLT VOR ANZEIGE

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Reutlingen-Tübingen 20.06.–24.06.2022 Seminar-Nr. 72201

Unterreichenbach-Kapfenhardt Hotelkosten¹ € 807,50 Seminargebühr² € 1.090,00 04.07.–08.07.2022 Seminar-Nr. 72202 Altensteig-Berneck Hotelkosten¹ € 723,50 Seminargebühr² € 1.090,00 17.10.–21.10.2022

Seminar-Nr. 72204

Dornhan-Marschalkenzimmern Hotelkosten¹ € 697,00 Seminargebühr² € 1.090,00

Alle Regionen 11.07.–15.07.2022 Seminar-Nr. 92214 Heilbronn

Hotelkosten¹ € 888,90 Seminargebühr² € 1.090,0 05.09.–09.09.2022 Seminar-Nr. 92228 Kupferzell-Beltersrot Hotelkosten¹ € 678,00 Seminargebühr² € 1.090,00 12.09.–16.09.2022 Seminar-Nr. 92230 Nürtingen

Hotelkosten¹ € 916,00 Seminargebühr² € 1.090,00 26.09.–30.09.2022 Seminar-Nr. 92234 Stimpfach-Rechenberg Hotelkosten¹ € 815,00 Seminargebühr² € 1.090,00

10.10.–14.10.2022 Seminar-Nr. 92244 Kupferzell-Beltersrot Hotelkosten¹ € 678,00 Seminargebühr² € 1.090,00 14.11.–18.11.2022

Seminar-Nr. 92268 Gäufelden-Nebringen Hotelkosten¹ € 892,00 Seminargebühr² € 1.090,00 21.11.–25.11.2022

Seminar-Nr. 92271 Rudersberg-Schlechtbach Hotelkosten¹ € 798,00 Seminargebühr² € 1.090,00 28.11.–02.12.2022 Seminar-Nr. 92276 Bad Mergentheim Hotelkosten¹ € 753,00 Seminargebühr² € 1.090,00

Freistellung nach § 37.6 BetrVG ¹ inkl. MwSt. ² zzgl. MwSt.

Unter www.biko-lb.de oder auf Facebook erhalten Sie aktuelle Hinweise rund um die Seminare.

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BLENDED

LEARNING

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THEORIE UND PRAXIS –

eng verzahnt mit unserem neuen

Blended Learning Einführungsseminar

Mit unserem neuen Seminar-Angebot „Blended Learning“ bringen wir innovatives Lernen und praxis- bezogenes Umsetzen auf den Weg. Die Kombination von Online und Präsenz verzahnt flexible und individuelle Selbstlernphasen mit direktem Erfahrungsaustausch in der Gruppe. Die digitale Lernphase bietet die Vorteile einer ortsunabhängigen, selbstbestimmten Zeiteinteilung; die Präsenzphase am Ende und die Videokonferenzen zwischendurch schaffen den Raum sich auszutauschen, gemeinsam weiterzuarbeiten und Erlerntes zu vertiefen. Gleichzeitig können die erlernten Inhalte direkt in der täg- lichen Arbeit eingesetzt und erprobt werden.

Blended Learning verbindet somit das Beste aus zwei Lernformen. Digitale und nicht-digitale Ange- bote mit einem großen Anteil von „learning by doing“ schaffen eine abwechslungsreiche Lernerfah- rung und eine nahezu nahtlose Integration in den Arbeitsalltag. Dabei stehen unsere ReferentInnen jederzeit unterstützend als Ansprechpersonen zur Verfügung. Durch die professionelle Begleitung während der gesamten Seminarzeit kann jederzeit Feedback zur direkten Praxisumsetzung gegeben werden. Unser neues Seminarangebot im Blended Learning Format fördert nachhaltiges Lernen um Ziele noch effizienter zu erreichen und nachhaltig zu festigen.

Gesamtdauer: 4 Wochen

Mehr Informationen finden Sie auf unserer Internetseite unter www.biko-lb.de.

Selbstverständlich beantworten wir gerne Ihre Fragen auch telefonisch unter

07141 488778-0.

4

Videokonferenzen

2,5

Tage Präsenzunterricht

Fotos: Adovestock, Worawut, fizkes, Sushiman

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BIKO STELLT VOR ANZEIGE

Ein starker Partner

IG Metall Reutlingen-Tübingen

Gute Arbeit, gutes Leben – das ist die Zielsetzung für unsere tägliche Arbeit bei der IG Metall.

Zusammen mit Betriebsräten und Vertrauensleuten gestalten wir die Arbeitsbedingungen von Morgen.

Aktuell stellen sich durch den technologischen Wandel und gesellschaftliche Umbrüche viele Herausforderungen für uns. Nur mit guter Bildung können wir hier wirksam und erfolgreich agieren.

Qualifizierung und Weiterbildung ist dabei ein entscheidender Faktor. Ein breites Angebot an Seminaren, spezialisierte Referenten und die Flexibilität, kurzfristig passgenaue Schulungen zu aktuellen Themen anzubieten – das sind die Stärken der BiKo. Von dieser hochwertigen und praxisnahen Ausbildung profitieren Betriebsräte, Jugend- und Auszubildendenvertreter und Schwerbehindertenvertrauens- personen in ihrer täglichen Arbeit im Betrieb.

Lernen Sie die Kooperationspartner der BiKo kennen, die uns das Jahr über unterstützen und mit denen wir in unter- schiedlicher Weise zusammenarbeiten.

IG Metall Reutlingen-Tübingen Kompetenter Partner für Betriebsräte, Jugend- und Auszubildendenvertreter, Schwerbehindertenvertrauenspersonen und Beschäftigte in der Region.

Gustav-Werner-Straße 25 72762 Reutlingen Telefon 07121 92820 www.reutlingen.igm.de

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BETRIEBSRAT

Mitbestimmung

und Betriebsratshandeln

Betriebliche Konflikte und Probleme gibt es zuhauf. Als Betriebsrat müssen Sie hier die Initiative ergreifen, um Ihre und die Interessen der Beschäftigten zu vertreten. Dazu bedarf es neben eigenem Durchsetzungswillen fundierten Kenntnissen im Gebrauch betriebsverfassungsrechtlicher Vorschriften. Das Seminar wird Sie ermuntern, Ihre Rechte zu nutzen. Sie lernen die Voraus- setzungen und Auswirkungen der verschiedenen Instrumente der Mitbestimmung kennen und erhalten Anregungen, die eigene Arbeitsweise zu verbessern.

■ Systematik und Reichweite der Informations-, Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte nach BetrVG

■ Wirkungsweise und Folgen der Mitbestimmungsrechte

■ Durchsetzungsmöglichkeiten im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren

■ Betriebsvereinbarung, Regelungsabrede und Einigungsstelle

■ Verhältnis von Tarifverträgen, gesetzlichen Regelungen und Betriebsvereinbarungen (Tarifvorrang, Tarifsperre)

■ Stellenwert der Tarifverträge im betriebspolitischen und gewerkschaftlichen Kontext

■ Strategieentwicklung zur Durchsetzung von Mitbestimmungsrechten

ZIELGRUPPE

Betriebsratsmitglieder, Ersatz-Betriebs- rätInnen, die regelmäßig an Betriebsrats- sitzungen teilnehmen und das Seminar

„Einführung in die Betriebsratsarbeit“

besucht haben

27.06.–01.07.2022 Seminar-Nr. 12206 Kupferzell-Beltersrot Hotelkosten¹ € 678,00 Seminargebühr² € 1.090,00 19.09.–23.09.2022 Seminar-Nr. 12211 Wüstenrot

Hotelkosten¹ € 859,00 Seminargebühr² € 1.090,00 10.10.–14.10.2022

Seminar-Nr. 12212 Stimpfach-Rechenberg Hotelkosten¹ € 815,00 Seminargebühr² € 1.090,00 28.11.–02.12.2022

Seminar-Nr. 12218 Pliezhausen

Hotelkosten¹ € 883,00 Seminargebühr² € 1.090,00

Freistellung nach § 37.6 BetrVG

¹ inkl. MwSt. ² zzgl. MwSt.

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Unter www.biko-lb.de oder auf Facebook erhalten Sie aktuelle Hinweise rund um die Seminare.

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Mit BR kompakt – der sechsteiligen Ausbildungsreihe der IG Metall – unterstützen wir deine Betriebsrats- tätigkeit effektiv und zuverlässig. Gemeinsam mit deiner BiKo bieten wir eine systematische und aufeinander abgestimmte Weiterbildung an. Die themenbezogenen Module ver binden das nötige fachliche und methodi- sche Know-how mit unserer gewerkschaftlichen Erfah- rung. Dadurch wird die Seminarteilnahme ein Gewinn für dich und deine Kolleginnen und Kollegen. Die hoch qualitative Aus bildungsreihe baut auf das regionale Einführungs seminar in die Betriebsratsarbeit auf. Die Module sind einzeln in beliebiger Reihenfolge buchbar.

BR kompakt

Der Ausbildungsgang für Betriebsräte

* Diese Seminare werden nur in den IG Metall-Bildungszentren angeboten

Betriebsänderung, Interessensausgleich

und Sozialplan* Mitbestimmung und Betriebsrat- handeln, Seite 27

Tarifverträge erfolgreich anwenden und umsetzen*

Arbeitszeit – Gestaltungs- möglichkeiten des Betriebsrates*

Arbeits- bedingungen gestalten*

Einführung in die

Betriebsratsarbeit

(Regional) Seite 18

Personelle Maßnahmen und Betriebs- ratshandeln, Seite 29

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BETRIEBSRAT

Personelle Maßnahmen und Betriebsratshandeln

Personelle Veränderungen erfordern rasches Handeln gerade von Seiten des Betriebsrates.

Wie gehen Sie damit um? Wie beurteilen Sie die Situation in jedem Einzelfall, welche Faktoren spielen dabei eine Rolle und wie geben Sie Auskunft? Was müssen Sie beachten, wenn Sie betroffene ArbeitnehmerInnen im Konfliktfall beraten und begleiten.

■ Grundkenntnisse der individual- und kollektivrechtlichen Regelungen zu den Handlungsfeldern: Einstellung, Versetzung, Abmahnung, Kündigung, Befristungen, Leiharbeit und besondere Schutzrechte

■ Möglichkeiten und Grenzen der Mitbestimmungsrechte

■ unterschiedliche Konfliktebenen für Beschäftigte im Betrieb

■ Kriterien für die politische, juristische und tarifvertragliche Beurteilung einer Konfliktsituation

■ Übersicht über die Rechtsquellen, Informationen beschaffen, bewerten und für das Beratungsgespräch aufbereiten

ZIELGRUPPE

Betriebsratsmitglieder, Ersatz-Betriebs- rätInnen, die regelmäßig an Betriebsrats- sitzungen teilnehmen und das Seminar

„Einführung in die Betriebsratsarbeit“

besucht haben

25.07.–29.07.2022 Seminar-Nr. 12210 Pliezhausen

Hotelkosten¹ € 883,00 Seminargebühr² € 1.090,00 17.10.–21.10.2022

Seminar-Nr. 12215 Wüstenrot

Hotelkosten¹ € 859,00 Seminargebühr² € 1.090,00 07.11.–11.11.2022

Seminar-Nr. 12217 Rudersberg-Schlechtbach Hotelkosten¹ € 798,00 Seminargebühr² € 1.090,00 05.12.–09.12.2022

Seminar-Nr. 12219 Stimpfach-Rechenberg Hotelkosten¹ € 815,00 Seminargebühr² € 1.090,00

Freistellung nach § 37.6 BetrVG

¹ inkl. MwSt. ² zzgl. MwSt.

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ANZEIGE

Ein starker Partner

IG Metall Bildungsregion Heilbronn-Franken

Gemeinsam für ein gutes Leben! Dazu gehören eine gute Arbeit, gute Arbeits be dingungen und ein Einkommen, von dem jeder Mensch gut leben kann. Dafür setzen wir uns gemeinsam mit unseren Mitgliedern erfolgreich ein. Bei der Qualifizierung und Weiterbildung von Betriebs- räten, Jugend- und Auszubildenden ver tretungen und Vertrauenspersonen der Schwerbehinderten ist die BiKo unser Partner.

Gemeinsam für gute Arbeitsbedingungen.

BIKO STELLT VOR

Lernen Sie die Kooperationspartner der BiKo kennen, die uns das Jahr über unterstützen und mit denen wir in unter- schiedlicher Weise zusammenarbeiten.

IG Metall Heilbronn-Neckarsulm Telefon 07132 938117

www.neckarsulm.igm.de IG Metall Schwäbisch Hall Telefon 0791 950280 www.schwaebisch-hall.igm.de IG Metall Tauberbischofsheim Telefon 09341 94900

www.tauberbischofsheim.igm.de

„Gut geschulte Betriebsräte und eine starke Gewerkschaft sind in der

heutigen Arbeitswelt wichtiger denn je.”

Tobias Arnoldi

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BETRIEBSRAT

Mitgestaltungsmöglichkeiten in der betrieblichen Berufsbildung

Technologische und arbeitsorganisatorische Veränderungen führen immer wieder dazu, dass sich die Berufsbildung im Betrieb verändert. Angefangen bei der Anzahl der Ausbildungsplätze im Betrieb, über die Qualität der Ausbildung bis hin zu Prüfungen und der Übernahme nach der Ausbildung, bieten sich viele Möglichkeiten aktiv mitzugestalten. Der Betriebsrat und die Jugend- und Auszubildendenvertretung können hierbei viele gesetzliche und tarifliche Handlungsoptionen nutzen. Ebenfalls gibt es viele Instrumente mit denen man die Ausbildungsqualität messen und verbessern kann.

■ Tarifliche und gesetzliche Rahmenbedingungen der betrieblichen Berufsbildung

■ Handlungsmöglichkeiten für Betriebsräte und Jugend- und AuszubildendenvertreterInnen

■ Bedarfs- und Personalplanung in der Berufsbildung

■ Mitwirkung des Betriebsrates bei der Auswahl des Ausbildungspersonals

■ Instrumente zum Messen und Verbessern der Ausbildungsqualität

ZIELGRUPPE

Jugend- und Auszubildendenvertreter- Innen, die ein „JAV Grundseminar“

besucht haben, BetriebsrätInnen, die für die berufliche Erstausbildung verantwort- lich sind und ein Seminar „Einführung in die Betriebsratsarbeit“ besucht haben 25.04.–27.04.2022

Seminar-Nr. 92206 Wüstenrot

Hotelkosten¹ € 465,00 Seminargebühr² € 700,00

Freistellung nach § 37.6 BetrVG

¹ inkl. MwSt. ² zzgl. MwSt.

AKTIV DEN WERDEGANG DER AUSZUBILDENDEN IM BETRIEB MITGESTALTEN UND CHANCEN NUTZEN!

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Unter www.biko-lb.de oder auf Facebook erhalten Sie aktuelle Hinweise rund um die Seminare.

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30.05.–01.06.2022 Seminar-Nr. 92208 Esslingen-Berkheim Hotelkosten¹ € 505,80 Seminargebühr² € 700,00 18.07.–20.07.2022 Seminar-Nr. 92221 Gäufelden-Nebringen Hotelkosten¹ € 484,00 Seminargebühr² € 700,00

Das Seminar schafft Grundlagen für die Betriebsratsarbeit und ist Voraussetzung für Teil 2 und alle weiterführenden Seminare. Damit Ihr Platz im Teil 2 gesichert ist, buchen Sie am besten die beiden Seminarteile zusammen, Seite 33

Freistellung nach § 37.6 BetrVG

¹ inkl. MwSt. ² zzgl. MwSt.

Kfz- Handwerk

BETRIEBSRAT

Einführung in die Betriebsratsarbeit

Kfz-Handwerk – Teil 1

Der Betriebsrat ist die gewählte Interessenvertretung der abhängig Beschäftigten.

Im Teil 1 des Seminars erhalten Sie einen Überblick über Ihre Rolle und bestimmen Ihre Position im Unternehmen. Dabei stehen die Aufgaben, Rechte und Pflichten des Betriebsratsgremiums gemäß BetrVG im Mittelpunkt. Außerdem werden an praktischen Beispielen die Rolle und die Aufgaben des Betriebsrates bei Personellen Einzelmaßnahmen geübt.

Das Seminar schafft Grundlagen für die Betriebsratsarbeit und ist Voraussetzung für Teil 2 und alle weiterführenden Seminare.

■ Gesetzespyramide

■ Entstehung und Zweck einer demokratischen Betriebsverfassung

■ Umgang mit Gesetzestexten und Kommentaren

■ Allgemeine Aufgaben des Betriebsrates § 80 BetrVG

■ Beteiligungsrechte des Betriebsrates

Informationsrecht, Beratungsrecht, Initiativrecht, Mitbestimmungsrecht

■ Die Mitbestimmungsrechte § 87 BetrVG

■ Personelle Einzelmaßnahmen §§ 99 und 102 BetrVG

■ Zusammenarbeit im Betrieb

■ Ehrenamtliche Tätigkeit, Arbeitsversäumnis und Freistellung für die Betriebsratsarbeit

■ Ausblick auf Teil 2 des Seminars ZIELGRUPPE

Betriebsratsmitglieder aus Kfz- Handwerksbetrieben, Ersatz- BetriebsrätInnen, die regelmäßig an Betriebsratssitzungen teilnehmen 32

Unter www.biko-lb.de oder auf Facebook erhalten Sie aktuelle Hinweise rund um die Seminare.

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BETRIEBSRAT

Einführung in die Betriebsratsarbeit

Kfz-Handwerk – Teil 2

Das Seminar knüpft an das Seminar „Einführung in die Betriebsratsarbeit Kfz-Handwerk – Teil 1“

an und führt Sie in weitere Themen der Betriebsratsarbeit ein. Sie erfahren, wie Sie Ihren betrieb- lichen Alltag organisieren, bewältigen und Ihre Rechte durchsetzen können. Ein weiterer Schwer- punkt ist die Betriebsversammlung. Ein Überblick über die Tarifverträge und deren Bedeutung für die Betriebsratsarbeit runden das Seminar ab. Die Besonderheiten im Kfz-Handwerk werden dabei näher beleuchtet.

■ Überblick über die Tarifverträge

■ Bedeutung der Tarifverträge für die Betriebsratsarbeit

■ Umgang mit Tarifverträgen

■ Auswirkungen des Rückzugs des Arbeitgebers aus der flächendeckenden Tarifverantwortung

■ Durchsetzungsmöglichkeiten von Beteiligungsrechten §§ 76 ff. BetrVG

■ Organisation der Betriebsratsarbeit und Arbeitsweise im Gremium §§ 26 ff. BetrVG

■ Betriebsversammlung §§ 42 ff. BetrVG

■ Informationen zur weiteren Qualifizierung

ZIELGRUPPE

Betriebsratsmitglieder aus Kfz-Hand- werksbetrieben, Ersatz-BetriebsrätInnen, die regelmäßig an Betriebsratssitzungen teilnehmen und am Seminar „Einführung in die Betriebsratsarbeit Kfz-Handwerk – Teil 1“ teilgenommen haben

26.09.–28.09.2022 Seminar-Nr. 92236 Esslingen-Berkheim Hotelkosten¹ € 505,80 Seminargebühr² € 700,00 17.10.–19.10.2022 Seminar-Nr. 92250 Gäufelden-Nebringen Hotelkosten¹ € 484,00 Seminargebühr² € 700,00

Freistellung nach § 37.6 BetrVG

¹ inkl. MwSt. ² zzgl. MwSt.

Kfz- Handwerk

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Jugend- und

Auszubildenden- vertretung

36 JAV Grundseminar 37 JAV Aufbauseminar

39 Mitgestaltungsmöglichkeiten in der betrieblichen Berufsbildung

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Infos und Hinweise

Betriebsrat

Jugend- und Auszubildenden vertretung

Schwerbehinderten vertretung

Entgelt

Tarif- und Arbeitsrecht

Wirtschaft

Gesundheit und Arbeitsschutz

Weitere Seminare

Individuelle Seminare und Workshops

Anhang

Foto:iStockphoto, FatCamera

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JUGEND- UND AUSZUBILDENDENVERTRETUNG

JAV Grundseminar

Das Grundseminar eignet sich bestens als Einstieg in die Tätigkeit der Jugend- und Auszubilden- denvertretung. Neben theoretischem und juristischem Grundwissen gilt es die Handlungsfelder kennenzulernen und das Erlernte praktisch anzuwenden. Die Vorbereitung und Durchführung einer Jugend- und Auszubildendenversammlung und die Erprobung von praktischen Methoden z. B. präsentieren, runden das Seminar ab.

■ Aufgaben und Handlungsmöglichkeiten der JAV

■ Rechtliche Grundlagen (BetrVG, BBiG, JArbSchG, Tarifverträge)

■ Einblick in Handlungsfelder der JAV-Arbeit

(Ausbildungsqualität, Übernahme, Fachbereichseinsatz …)

■ Zusammenarbeit im Betrieb

■ Simulation einer Jugend- und Auszubildendenversammlung

■ Systematische Herangehensweise an Probleme ZIELGRUPPE

Jugend- und Auszubildendenvertreter- Innen und Ersatzmitglieder

Freistellung nach § 37.6 BetrVG

¹ inkl. MwSt. ² zzgl. MwSt.

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13.03.–18.03.2022 Seminar-Nr. 92203 Mosbach

Hotelkosten¹ € 859,00 Seminargebühr² € 980,00

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Unter www.biko-lb.de oder auf Facebook erhalten Sie aktuelle Hinweise rund um die Seminare.

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JUGEND- UND AUSZUBILDENDENVERTRETUNG

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JAV Aufbauseminar

Für eine erfolgreiche JAV Tätigkeit wird entsprechendes „Handwerkszeug“ benötigt. Neben der Vertiefung der Gesetze und grundlegenden Mitbestimmungsrechte der Jugend- und Auszubilden- denvertretung geht es in diesem Seminar um Informationsbeschaffung und Kommunikation. Die Teilnehmenden lernen mit den Akteuren im Betrieb zusammen zu arbeiten und Lösungsansätze zu

entwickeln.

■ Vertiefung der rechtlichen Grundlagen

(BetrVG mit Kommentierung, Tarifverträge und Tarifvorbehalt)

■ Informationsbeschaffung

■ Grundlagen der Kommunikation

■ Arbeits- und Präsentationsmethoden

■ Aktivitäten systematisch und strukturiert planen und umsetzen

ZIELGRUPPE

Jugend- und Auszubildendenvertreter- Innen, die an einem „JAV Grundseminar“

teilgenommen haben

30.01.–04.02.2022 Seminar-Nr. 92201 Lohr

Hotelkosten² € 950,00 Seminargebühr² € 980,00 27.03.–01.04.2022 Seminar-Nr. 92205 Lohr

Hotelkosten² € 950,00 Seminargebühr² € 980,00

Freistellung nach § 37.6 BetrVG

² zzgl. MwSt.

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BIKO IM GESPRÄCH

In dieser Rubrik stellen wir Ihnen interes- sante Themen, aktuelle Projekte, starke Initiativen und die Menschen dahinter vor.

Profitieren Sie vom umfangreichen Wissen und der langjährigen Erfahrung der Inter- essenvertreterInnen in Schlüsselpositionen in der IG Metall.

Max Naujokat

Dual Studierender Informatik Mitglied der Jugend- und Auszubildendenvertretung Tesat, Backnang

Gemeinsam an Morgen denken

Tarifabschluss 2021

In meinem Betrieb gibt es eine Betriebsvereinbarung vom Mutterkonzern, die die Gleich- behandlung von Azubis und Dualis sicherstellt, da bei uns die Dualis überwiegen. Der Tarif- abschluss 2021 stellt momentan keine Verbesserung dar, da bei uns alles in der Betriebs- vereinbarung zum Vorteil der Dualis geregelt ist. Der Trafo-Baustein wäre eine Verbesserung, beinhaltet jedoch nicht explizit die Dualis. Die festgelegten Urlaubstage für Dualis variieren zwischen 25-30 Tagen, sodass es am Ende Auslegungssache bleibt. Uns stehen 30 Tage zu, der Arbeitgeber könnte versuchen, die Betriebsvereinbarung zu kündigen und sich an den Tarifvertrag anzupassen. Bei uns gibt es aktuell eine Konzernbetriebsvereinbarung, dass alle Azubis/Dualis, die bis Ende 2021 fertig sind, übernommen werden. Im Tarifabschluss steht dafür eine Empfehlung, das ist der erste Schritt. Generell ist es super, dass die Dualis endlich im Tarifvertrag berücksichtigt sind. Die meisten Dualis, die ich aus tarifgebundenen Betrieben kenne, haben bereits profitiert, da sie wie Azubis eingestuft werden. Bei Betrieben ohne Tarifvertrag, kenne ich Dualis, deren Arbeitszeit weit über die Vorgaben hinausgeht. Durch den Tarifabschluss 2021 gibt es endlich eine Argumentationsgrundlage. Mein Ziel wäre eine komplette Angleichung an die Azubis im Tarifvertrag!

Das ist nur gemeinsam zu erreichen in der Gewerkschaft. Mein Appell: Gemeinsam noch mehr Verbesserungen fordern, dass die Zukunft solidarisch bleibt!

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JUGEND- UND AUSZUBILDENDENVERTRETUNG

Mitgestaltungsmöglichkeiten in der betrieblichen Berufsbildung

Technologische und arbeitsorganisatorische Veränderungen führen immer wieder dazu, dass sich die Berufsbildung im Betrieb verändert. Angefangen bei der Anzahl der Ausbildungsplätze im Betrieb, über die Qualität der Ausbildung bis hin zu Prüfungen und der Übernahme nach der Ausbildung, bieten sich viele Möglichkeiten aktiv mitzugestalten. Der Betriebsrat und die Jugend- und Auszubildendenvertretung können hierbei viele gesetzliche und tarifliche Handlungsoptionen nutzen. Ebenfalls gibt es viele Instrumente mit denen man die Ausbildungsqualität messen und verbessern kann.

■ Tarifliche und gesetzliche Rahmenbedingungen der betrieblichen Berufsbildung

■ Handlungsmöglichkeiten für Betriebsräte und Jugend- und AuszubildendenvertreterInnen 

■ Bedarfs- und Personalplanung in der Berufsbildung

■ Mitwirkung des Betriebsrates bei der Auswahl des Ausbildungspersonals

■ Instrumente zum Messen und Verbessern der Ausbildungsqualität

ZIELGRUPPE

Jugend- und Auszubildendenvertreter- Innen, die ein „JAV Grundseminar“

besucht haben, BetriebsrätInnen, die für die berufliche Erstausbildung verantwort- lich sind und ein Seminar „Einführung in die Betriebsratsarbeit“ besucht haben 25.04.–27.04.2022

Seminar-Nr. 92206 Wüstenrot

Hotelkosten¹ € 465,00 Seminargebühr² € 700,00

Freistellung nach § 37.6 BetrVG

¹ inkl. MwSt. ² zzgl. MwSt.

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Unter www.biko-lb.de oder auf Facebook erhalten Sie aktuelle Hinweise rund um die Seminare.

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Schwer-

behinderten- vertretung

42 Teilhabepraxis I, Zentrale Aufgaben der Schwer behindertenvertretung

43 Teilhabepraxis II, Beschäftigungs sicherung und Arbeitsgestaltung für Menschen mit Behinderung 45 Antragsverfahren zur Feststellung einer (Schwer-)Behinderung

46 Gute Arbeit – gut in Rente 47 Lange krank – was nun?

Ab Juni 2022 vormerken:

Wahlvorstandsschulungen zur SBV --Wahl Alle Infos erhalten Sie zeitnah im Internet:

www.biko-lb.de

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Infos und Hinweise

Betriebsrat

Jugend- und Auszubildenden vertretung

Schwerbehinderten vertretung

Entgelt

Tarif- und Arbeitsrecht

Wirtschaft

Gesundheit und Arbeitsschutz

Weitere Seminare

Individuelle Seminare und Workshops

Anhang

Foto: iStockphoto, gorodenkoff

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SCHWERBEHINDERTENVERTRETUNG

Zentrale Aufgaben der

Schwer behindertenvertretung

Teilhabepraxis I

In diesem Seminar befassen wir uns mit den Möglichkeiten von Menschen mit einer (Schwer-)- Behinderung am Arbeitsleben teilzuhaben. Wir erarbeiten die zentralen Aufgabenfelder der Schwerbehindertenvertretung (SBV). Wir analysieren Ursachen, Hintergründe und Auswirkungen von Behinderungen und loten unseren Handlungsspielraum aus.

Grundlage ist das SGB IX, durch das die Teilhabe von Menschen mit einer (Schwer-) Behinderung am Arbeitsleben gefördert wird. Dieses Seminar präzisiert die Aufgaben, Rechte und Pflichten von VertreterInnen der Schwerbehinderten und versetzt sie in die Lage, entsprechend zu handeln.

■ Situation von Menschen mit Behinderung in Betrieb und Gesellschaft

■ Fakten, Zahlen und Begrifflichkeiten zum Thema Behinderung

■ Gesetzlicher Rahmen für die Arbeit der SBV

■ Verfahren zur Anerkennung und Gleichstellung

■ Aufgaben, Beteiligungs- und Mitwirkungsrechte der SBV

■ Pflichten des Arbeitgebers

■ Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat

■ Kooperation mit betrieblichen und außerbetrieblichen Akteuren

■ Perspektiven für die weitere Arbeit der SBV: Aufbau von Arbeitsstrukturen ZIELGRUPPE

Schwerbehindertenvertrauens-

personen und deren StellvertreterInnen, Betriebsratsmitglieder

Termine 2023 23.01.–27.01.2023 13.02.–17.02.2023 13.03.–17.03.2023 08.05.–12.05.2023

Freistellung nach § 37.6 BetrVG und § 179.4 SGB IX

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Unter www.biko-lb.de oder auf Facebook erhalten Sie aktuelle Hinweise rund um die Seminare.

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SCHWERBEHINDERTENVERTRETUNG

Beschäftigungs sicherung und Arbeitsgestaltung für Menschen mit Behinderung

Teilhabepraxis II

Die Teilhabe (schwer-)behinderter und älterer Menschen am Arbeitsleben durchzusetzen – das ist eine zentrale Aufgabe der Interessenvertretungen in Zeiten von Arbeit 4.0, Rationalisierung und der Zunahme prekärer Beschäftigungsverhältnisse.

Die Schwerbehindertenvertretungen und die Betriebsräte benötigen dazu Strategien, um die vorhandenen Instrumente einzusetzen und die gesetzlichen Möglichkeiten zu nutzen.

In diesem Seminar werden die Gestaltungsgrundsätze für gesundheitsförderliche und behinde- rungsgerechte Arbeit und Umsetzungsschritte entwickelt.

■ Bestandsaufnahme zur betrieblichen und gesellschaftlichen Situation behinderter und älterer Menschen

■ Beschäftigungspflicht des Arbeitgebers nach SGB IX

■ Beteiligungsrechte der SBV und die Rechte von Menschen mit Behinderung

■ Die Rolle der Interessenvertretungen bei der Beschäftigungssicherung

■ Maßnahmen, Hilfen und Leistungen zur Gestaltung eines behinderungs-, gesundheits- und altersgerechten Arbeitsplatzes

■ Finanzielle Mittel bzw. Zuschüsse

ZIELGRUPPE

Schwerbehindertenvertrauenspersonen und deren StellvertreterInnen, Betriebsrats- mitglieder. Vorausgesetzt werden Kennt- nisse, wie sie im Seminar „Teilhabepraxis I“

und im Seminar „Einführung in die Betriebs- ratsarbeit” erworben werden

Termine 2023 03.04.–07.04.2023 09.10.–13.10.2023

Freistellung nach § 37.6 BetrVG und § 179.4 SGB IX

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Unter www.biko-lb.de oder auf Facebook erhalten Sie aktuelle Hinweise rund um die Seminare.

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BIKO IM GESPRÄCH

In dieser Rubrik stellen wir Ihnen interes- sante Themen, aktuelle Projekte, starke Initiativen und die Menschen dahinter vor.

Profitieren Sie vom umfangreichen Wissen und der langjährigen Erfahrung der Inter- essenvertreterInnen in Schlüsselpositionen in der IG Metall.

Michael Bidmon Gewerkschaftssekretär IG Metall Reutlingen-Tübingen Betreuung der Schwer- behindertenvertrauens- personen

Die SBV – ein Muss für jeden Betrieb!

Die Wahlen sind eine Herausforderung, der wir uns stellen müssen. Möglichst viele Betriebe sollten von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen, sodass die SBV für die Rechte der Mitarbeiten- den mit dauerhafter gesundheitlicher Beeinträchtigung einstehen kann. Die Umstrukturierung der Arbeitsplätze und der Qualifizierungsbedarf sind Folgen der Transformation. Die SBV muss dafür Sorge tragen, dass dieser Personenkreis dabei nicht das Nachsehen hat.

Durch die Pandemie haben sich beim Thema Barrierefreiheit hingegen neue Perspektiven für diesen aufgetan. Durch die Möglichkeit, von zu Hause aus zu arbeiten, können sie ihrer Arbeit weiterhin nachgehen und Arbeitgeber müssten eher bereit sein, beeinträchtigte Menschen einzustellen, anstatt sich durch die Abgabe freizukaufen.

Für die SBV hatte die Pandemie oft zur Folge, dass weniger Seminare besucht worden sind, um dem Sparkurs der Arbeitgeber gerecht zu werden. Dadurch kam so manche SBV an die Grenzen ihrer Möglichkeiten.

In Zukunft muss die Qualifizierung der SBV verstärkt im Fokus stehen, denn durch den Besuch von Seminaren erhalten sie sich ihre Handlungsfähigkeit. Nur so ist ihnen die erforderliche Unterstützungsleistung für die im Betrieb beschäftigten Menschen mit Behinderung möglich und sie wissen, wie und wo Hilfe gefunden werden kann. Die Vernetzung und der Austausch sind sehr wichtig für die Arbeit, da die SBV oft allein im Unternehmen ist. Aus diesem Grund lohnt es sich, die Seminare zu besuchen und Unterstützung von verschiedenen Seiten zu erhalten!

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SCHWERBEHINDERTENVERTRETUNG

Antragsverfahren zur Feststellung einer (Schwer-)Behinderung

Schwerbehinderte Menschen sind Personen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von wenigs- tens 50, behinderte Menschen sind Personen mit einem GdB von wenigstens 20, wenn sie ihren Wohnsitz, ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder ihre Beschäftigung auf einem Arbeitsplatz im Sinne des § 73 SGB IX rechtmäßig im Geltungsbereich des SGB IX haben. Die Auswirkungen einer dauerhaften (länger als 6 Monate anhaltenden) Störung der körperlichen Funktion, der geistigen Fähigkeit oder der seelischen Gesundheit auf die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft (Funk- tionsbeeinträchtigung) werden als Grad der Behinderung nach Zehnergraden von 20 bis 100 ab- gestuft festgestellt.

Das zuständige Landratsamt stellt auf Antrag den Grad der Behinderung (GdB) fest. Es erteilt hierüber einen Feststellungsbescheid, in dem der festgestellte GdB und die einzelnen Funktions- beeinträchtigungen angegeben werden. Beträgt der/die im Bescheid festgestellte GdB/MdE Minderung der Erwerbsfähigkeit) mindestens 50, stellt das Amt einen Ausweis über die Eigen- schaft als schwerbehinderter Mensch und die Höhe des GdB aus.

Aber, wie funktioniert das mit dem Erstantrag?

Und was kann man tun, wenn ein Erstantrag negativ beschieden wird?

Im Seminar geben wir umfassende Informationen zu den wesentlichen Hintergründen des Erstantrages und üben an Originalformularen das juristisch korrekte Ausfüllen und Begründen.

Tipps und Hinweise inklusive.

ZIELGRUPPE

Betriebsratsmitglieder und Schwer- behindertenvertrauenspersonen

17.03.2022 Seminar-Nr. 92204 Esslingen

Seminargebühr² € 280,00 Tagungspauschale² € 68,00

Freistellung nach § 37.6 BetrVG und § 179.4 SGB IX

² zzgl. MwSt.

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Unter www.biko-lb.de oder auf Facebook erhalten Sie aktuelle Hinweise rund um die Seminare.

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SCHWERBEHINDERTENVERTRETUNG

Gute Arbeit – gut in Rente

Das Thema Rente ist in aller Munde. Stichworte wie Rentenarmut, Rentenniveau, Rentenein- tritts alter, Erwerbsminderungsrente, betriebliche Altersversorgung begleiten uns in den Medien alltäglich.

Betriebsräte und Vertrauenspersonen der Schwerbehinderten werden immer wieder in der Bera- tung von Beschäftigten mit Fragen zur Rente und Rehabilitation konfrontiert. Bei diesem Seminar erhalten Sie einen Überblick über die Rentenarten und den praktischen Umgang mit dem Thema Rente in Ihrem betrieblichen Alltag. Sie erfahren wo Sie professionelle Unterstützung bekommen.

Der Gesetzgeber hat einige Veränderungen vorgenommen, die ebenfalls behandelt werden.

■ Die gesetzliche Rentenversicherung – Rentenarten

– Änderungen

– Die verschiedenen Rentenauskünfte

■ Rentenbeantragung

– Individuelle Beratung – Kontakte und Stellen die weiterhelfen – Onlinedienste der Deutschen Rentenversicherung

– Rentenberechnung – Antragstellung – Formulare ZIELGRUPPE

Betriebsratsmitglieder und Schwer- behindertenvertrauenspersonen

18.05.2022 Seminar-Nr. 92207 Ludwigsburg

Seminargebühr² € 280,00 Tagungspauschale² € 42,00 06.10.2022

Seminar-Nr. 92242 Esslingen

Seminargebühr² € 280,00 Tagungspauschale² € 68,00

Freistellung nach § 37.6 BetrVG und § 179.4 SGB IX

² zzgl. MwSt.

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SCHWERBEHINDERTENVERTRETUNG

Lange krank – was nun?

Arbeitsunfähigkeit und die sozialrechtlichen Folgen

Betriebsräte und Vertrauenspersonen der Schwerbehinderten werden immer wieder in der Beratung mit Fragen zur Arbeitsunfähigkeit und den möglichen sozialrechtlichen Folgen konfrontiert. Dabei haben sie es mit wechselnden Zuständigkeiten bei verschiedenen Ämtern und vielfältigen Fristen, die einzuhalten sind, zu tun. Damit im Dschungel der Vorschriften keine Fehler passieren erhalten Sie in dieser Tagesschulung einen Überblick zu den Themen:

■ Arbeitsunfähigkeit

■ Lohnfortzahlung

■ Krankengeldbezug und Wegfall von Krankengeld

■ Wiedereingliederung nach Krankheit

■ Aussteuerung und Arbeitslosengeld

■ Übergang in die Erwerbsminderungsrente

Häufig gestellte Fragen werden kompetent und aus praktischer Beratungserfahrung von unseren ReferentInnen beantwortet.

ZIELGRUPPE

Betriebsratsmitglieder und Schwer- behindertenvertrauenspersonen

26.07.2022 Seminar-Nr. 92225 Esslingen

Seminargebühr² € 280,00 Tagungspauschale² € 68,00 25.10.2022

Seminar-Nr. 92256 Ludwigsburg

Seminargebühr² € 280,00 Tagungspauschale² € 42,00

Freistellung nach § 37.6 BetrVG und § 179.4 SGB IX

² zzgl. MwSt.

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Entgelt

50 Entgeltgestaltung I, Einführung in die Entgeltgestaltung 51 ERA-Grundlagen, Arbeitsbewertung

52 ERA-Grundlagen, Leistung und Leistungsentgelt 53 ERA-Grundlagen, Belastungen und Belastungszulage 55 Stimmt die Eingruppierung?

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Infos und Hinweise

Betriebsrat

Jugend- und Auszubildenden vertretung

Schwerbehinderten vertretung

Entgelt

Tarif- und Arbeitsrecht

Wirtschaft

Gesundheit und Arbeitsschutz

Weitere Seminare

Individuelle Seminare und Workshops

Anhang

Foto:iStockphoto, kzenon

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ENTGELT

Entgeltgestaltung I

Einführung in die Entgeltgestaltung

Betriebsräte und die Schwerbehindertenvertrauenspersonen sind fast täglich mit Fragen der Entgeltgestaltung konfrontiert. Dabei geht es um die Fragen der Eingruppierung, des Entgeltgrund- satzes sowie um das Thema menschliche Leistung und deren Bezahlung. Der Engeltrahmen- tarifvertrag sowie die Mitbestimmungsparagrafen des Betriebsverfassungsgesetzes legen hierzu die Bedingungen fest. Im Seminar werden die unterschiedlichen Entgeltbestandteile und deren Zustandekommen behandelt. Dieses Seminar ist der Einstieg zu allen Entgeltfragen.

Die TeilnehmerInnen erhalten einen Überblick über die verschiedenen Einflussgrößen bei der Entgeltfindung. Sie können zwischen Arbeitsbeschreibung, deren Bewertung und dem Zustande- kommen von Leistungsentgelten differenzieren. Sie kennen die Ansätze betrieblicher Entgeltpolitik und Möglichkeiten der Einflussnahme. Sie können allgemeine Fragen der Beschäftigten zum Entgelt beantworten.

■ Arbeitsgestaltung im Betrieb

■ Gestaltungsmöglichkeiten betrieblicher Entgeltpolitik

■ Bedeutung von Tarifverträgen

■ Entgeltaufbau und Entgeltsystematik

■ Die verschiedenen Entgeltbestandteile

■ Arbeitsbeschreibung, Bewertung und deren Begründung

■ Der Entgeltrahmentarifvertrag

■ Tarifpolitische Perspektiven ZIELGRUPPE

Betriebsratsmitglieder und Schwerbehin- dertenvertrauenspersonen. Vorausgesetzt werden Kenntnisse, wie sie im Seminar

„Einführung in die Betriebsratsarbeit“ bzw.

im Seminar „Teilhabepraxis I“ erworben werden

Freistellung nach § 37.6 BetrVG und § 179.4 SGB IX

¹ inkl. MwSt. ² zzgl. MwSt.

04.07.–08.07.2022 Seminar-Nr. 92210 Pliezhausen

Hotelkosten¹ € 883,00 Seminargebühr² € 1.090,00 26.09.–30.09.2022 Seminar-Nr. 92235 Öhringen

Hotelkosten¹ € 822,50 Seminargebühr² € 1.090,00 24.10.–28.10.2022 Seminar-Nr. 92254 Gäufelden-Nebringen Hotelkosten¹ € 892,00 Seminargebühr² € 1.090,00 50

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Referenzen

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