• Keine Ergebnisse gefunden

Bund und Kantone diskutieren Massnahmen zur Kostendämpfung im Gesundheitswesen

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Bund und Kantone diskutieren Massnahmen zur Kostendämpfung im Gesundheitswesen"

Copied!
1
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Medienmitteilung

23.05.2019

Bund und Kantone diskutieren Massnahmen zur Kostendämpfung im Gesundheitswesen

Das Kostenwachstum im Gesundheitswesen soll gebremst werden. Dazu hat der Bundesrat ein Kostendämpfungsprogramm verabschiedet. An seiner Sitzung vom 23.

Mai 2019 hat sich der «Dialog Nationale Gesundheitspolitik» von Bund und Kantonen über die kommenden Massnahmen ausgetauscht.

Auf Grundlage eines Expertenberichts hat der Bundesrat 2018 ein

Kostendämpfungsprogramm verabschiedet. Es wird in Form von zwei Massnahmenpaketen umgesetzt. Die Botschaft zum ersten Paket wird der Bundesrat diesen Sommer ans

Parlament überweisen. Die Vernehmlassung zum zweiten Paket soll Ende 2019 folgen. Eine Zielvorgabe für die Kostenentwicklung in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung wird Teil der zweiten Vorlage sein. Bund und Kantone wollen sich deshalb über mögliche Modelle austauschen.

Im Rahmen des «Dialogs» haben die Partner auch über die Kommunikation zum

elektronische Patientendossier (EPD) diskutiert. Bis Mitte April 2020 müssen alle Spitäler der Schweiz dem EPD angeschlossen sein. Bund und Kantone planen

Informationsmassnahmen, um das EPD und seinen Nutzen in der Bevölkerung bekannt zu machen.

Bund und Kantone wollen zudem in den kommenden Jahren genauer untersuchen, ob Angebot und Nachfrage nach ärztlichen Leistungen für die Schweiz langfristig noch im Einklang sind. Dazu hat der «Dialog» beschlossen, ein auf fünf Jahre befristetes Gremium einzusetzen, welches sich mit der zukünftigen Nachfrage und dem Angebot an ärztlichem Fachpersonal auseinandersetzt. Das Gremium wird ein vom Schweizerischen

Gesundheitsobservatorium geschaffenes Modell zur Bedarfsprognose weiterentwickeln und Empfehlungen zuhanden von Bund, Kantonen, Fakultäten, Spitälern und Fachgesellschaften erarbeiten.

Adresse für Rückfragen:

 Bundesamt für Gesundheit, Kommunikation, Tel. 058 462 95 05, media@bag.admin.ch

 GDK, Michael Jordi, Zentralsekretär, Tel. 079 702 20 90, michael.jordi@gdk-cds.ch

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

So ist es nicht weiter erstaunlich, dass die eingangs erwähnte Ziel- setzung «Wachstum und Wohlstand mehren und die Nachhaltigkeit sichern» für den Bund wie auch die

Gestützt auf Art. 58 KVG der Qualitätsvorlage wird der Bundesrat künftig nach Anhörung der interessierten Organisationen für vier Jahre die Ziele im Hinblick auf die Sicherung

Den Kantonen, die mit anhaltend hohen oder steigenden Fallzahlen beziehungsweise beunruhi- genden Entwicklungsprognosen konfrontiert sind, empfiehlt der GDK-Vorstand aber

Bund und Kantone haben sich an ihrer Sitzung darüber ausgetauscht, wer dabei welche Aufgaben zu übernehmen hat.. Diskutiert wurde auch der Aufbau

In einem Bericht zur Erfüllung eines Postulates der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerats (13.3370), den der Bundesrat letzte Woche verabschiedet hat,

Der "Dialog Nationale Gesundheitspolitik" hat dazu gestern Donnerstag an seiner Sitzung den Aktionsplan Suizidprävention zur Kenntnis genommen und in eine breite

Der "Dialog Nationale Gesundheitspolitik" hat zudem über Massnahmen diskutiert, wie die Kosten im Gesundheitswesen eingedämmt und die Versorgung verbessert werden kann.. Die

«Werden aber die Pflegeleistungen nicht in das neue Finanzierungsmodell integriert, sondern deren Einbezug ins neue Modell auf die lange Bank geschoben, werden die Kantone einem