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Abgrenzung der Instrumente und Fördermassnahmen / Aktivitäten Bund, Kantone und Klimarappen

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Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Energie BFE

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Juni 2006

Abgrenzung der Instrumente und Fördermassnahmen / Aktivitäten Bund, Kantone und Klimarappen

Bund/EnergieSchweiz Kantone Stiftung Klimarappen

Gesetzliche Grundlagen

ƒ CO2-Gesetz, Energie-, Stromversor- gungs-, Elektrizitätsgesetz und zugehöri- ge Verordnungen

ƒ Kantonale Energie-, Bau- und Planungsge- setze und zugehörige Verordnungen

ƒ Freiwillige Massnahme nach Artikel 4 des CO2-Gesetzes (und darauf aufbauend die Zielvereinbarung vom 30. August 2005)

Ziel / Zweck der Institution

ƒ Reduktion des Verbrauchs fossiler Ener- gien und der CO2-Emissionen

ƒ Steigerung Energieeffizienz auch in Ge- bäuden (art. 9 EnG)

ƒ Beschränkung des Elektrizitätsverbrauchs

ƒ Erhaltung der Wasserkraft zur Stromer- zeugung

ƒ Förderung der vermehrten Nutzung von Abwärme und erneuerbaren Energien

ƒ In erster Linie rationelle Energieverwen- dung und vermehrter Einsatz von Abwär- me und erneuerbarer Energien primär im Gebäudebereich und Umsetzung von wei- teren energetischen Massnahmen

ƒ Jährliche Emissionsreduktion von mindestens 1,8 Mio. t CO2 (davon im Inland mind. 0,2 Mio. t CO2, im Ausland max. 1,6 Mio. t CO2) Details sind in einer Vereinbarung mit dem Bund geregelt.

Instrumente ƒ Vorschriften für Geräte, Anlagen und Fahrzeuge wie Zulassungsbeschränkun- gen, Warendeklarationen (energieEtiket- te)

ƒ (Muster-) Vorschriften im Gebäudebereich

ƒ Direkte Förderung rationelle Energienut- zung, vermehrte Nutzung von Abwärme

ƒ Direkte Förderung von Massnah- men zur CO2-Reduktion mittels freiwilliger Abgabe auf Benzin- und Dieselimporten im Inland

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ƒ CO2-Abgabe

ƒ Unterstützung freiwilliger, indirekter Massnahmen

ƒ Unterstützung von Pilot- und Demonstra- tionsanlagen

ƒ Information, Beratung, Aus- und Weiter- bildung

und erneuerbarer Energien

ƒ Unterstützung freiwilliger, indirekter Mass- nahmen

ƒ Unterstützung von Pilot- und Demonstra- tionsanlagen

ƒ Information, Beratung, Aus- und Weiter- bildung

ƒ Zukauf von ausländischen CO2- Reduktionszertifikaten

Jährliche Mittel ƒ 43 Mio. CHF pro Jahr, davon 14 Mio.

CHF für Globalbeiträge an die Kantone

ƒ 24 Mio. CHF und 14 Mio. in Form der Globalbeiträge des Bundes (im 2005 aus- bezahlt)

ƒ 100 Mio. CHF (1,5 Rp./Liter Treib- stoff)

Direkte Mass- nahmen (Inland)

ƒ Globalbeitrage an Kantone, die von den Kantonen für Förderprogramme verwen- det werden. Voraussetzung: der Kanton verfügt selber über ein Förderprogramm.

ƒ Beiträge an Pilot- und Demonstrationsan- lagen

ƒ Kantonal unterschiedliche Fördermass- nahmen, wie z.B.

ƒ Niedrigenergie-Neubauten und – Erneuerungen (MINERGIE)

ƒ Einzelbauteil-Erneuerungen (nur we- nige Kantone)

ƒ Wärmepumpen

ƒ Holzfeuerungen

ƒ Photovoltaik

ƒ Thermische Solaranlagen

ƒ Fernwärmeanschlüsse

ƒ Anlagen zur Wärmerückgewinnung

ƒ Wärmenutzung aus Wasser und Ab- wasser

ƒ Ersatz von Elektroheizungen

ƒ Komfortlüftungsanlagen

ƒ Biogas

ƒ Pilot- und Demonstrationsanlagen

ƒ Förderbeiträge für Grossprojekte zur direkten Reduktion von CO2- Emissionen (> 100 t CO2, - Einspa- rung) wenn keine kantonale Förde- rung

ƒ Förderbeiträge für energetische Gebäudeerneuerungsmassnahmen Voraussetzungen:

ƒ Gebäude ist vor 1990 erstellt

ƒ fossile Heizung (Öl oder Gas)

ƒ normale Beheizung (>180C)

ƒ mehr als 70% des Verbrauchs werden für Raumwärme und Warmwasserproduktion benö- tigt

ƒ Gebäude ist nicht Teil einer

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ƒ usw. freiwilligen Zielvereinbarung der

EnAW

ƒ Investitionssumme > Fr. 40'000

ƒ mind. 2 der 3 Gebäudehüllen- Elemente Wand,

Dach/Estrichboden oder Fenster werden vollständig erneuert

ƒ Bonus zur Grundförderung, wenn die Erneuerung ein MI NERGIE-Zertifikat hat oder eine Gesamterneuerung der Gebäu- dehülle (alle drei Elemente Wand, Dach/Estrichboden oder Fenster) durchgeführt wird.

Indirekte Mass- nahmen

ƒ Freiwillige Massnahmen im Rahmen von EnergieSchweiz (freiwillige Zielvereinba- rungen mit Branchen, z.B. Energie- Agentur der Wirtschaft, Zementindustrie, Autobranche)

ƒ Aus- und Weiterbildung

ƒ Information und Beratung

ƒ Unterstützung von rund 30 Agenturen und Netzwerken (Information, Kommu- nikation etc.), z.B. Energiestädte, Eco- Drive, MINERGIE usw.

ƒ Aus- und Weiterbildung

ƒ Information und Beratung

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Aufgabenteilung Bund – Kantone – Stiftung Klima-

ƒ BFE: Festlegen der Grundsätze der An- rechnung inländischer CO2-

Reduktionswirkungen

ƒ Koordination der Gebäudeprogramme mit der Klimarappenstiftung

ƒ Information und Beratung zu den kantons-

ƒ Koordination des Gebäudepro- gramms mit den Kantonen und von Grossprojekten mit dem Bund

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rappen ƒ BFE: Controlling und Monitoring der Inland-Massnahmen der Klimarappenstif- tung

ƒ BAFU: Controlling und Monitoring der Ausland-Zertifikate der Klimarappenstif- tung

ƒ BFE: Koordination von Grossprojekten mit der Klimarappenstiftung und den Kantonen

spezifischen Förderprogrammen

ƒ Koordination von Grossprojekten mit der Klimarappenstiftung und dem BFE

und den Kantonen

ƒ Information und Beratung zu den direkten Massnahmen der Klima- rappenstiftung, im Speziellen zum Gebäudeprogramm

ƒ Festlegung der Mittelverteilung und der Förderkriterien

Kontakte: ƒ Für allgemeine Fragen zu Ener- gieSchweiz:

ƒ www.energie-schweiz.ch

ƒ Für Fragen zum Vertrag mit der Klima- rappen-Stiftung:

ƒ http://www.bfe.admin.ch/energie/005 72/00575/index.html?lang=de

ƒ Für Fragen zu Förderbeiträgen im Gebäu- debereich und für erneuerbare Energien:

ƒ Kantonale Energiefachstellen:

http://www.bfe.admin.ch/dienstleistung en/00465/index.html?lang=de&dossier_

id=00880

ƒ Für Fragen zu Förderbeiträgen für Grossprojekte oder zum Gebäude- programme der Klimarappenstif- tung:

ƒ www.stiftungklimarappen.ch oder 044 387 99 00

Referenzen

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