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Swissnessvorlage nicht verwässern! | Die Volkswirtschaft - Plattform für Wirtschaftspolitik

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24 Die VolkswirtschaftDas Magazin für Wirtschaftspolitik 10-2014

Stellungnahmen

Für die einheimische Landwirtschaft ist es von grosser Bedeutung, dass Lebensmit- tel, die aus Schweizer Rohstoffen bestehen, am Markt mit einem Schweizer Kreuz aus- gezeichnet werden können. Zahlreiche Um- fragen zeigen, dass die Konsumentinnen und Konsumenten hohes Vertrauen in einhei- mische Lebensmittel haben und auch bereit sind, für diese einen Mehrpreis zu bezahlen.

Grosser Wert für die Landwirtschaft Gemäss vorsichtigen Schätzungen des Schweizer Bauernverbands (SBV) beträgt der Wert der Swissness für die Landwirtschaft – d.h. die zusätzliche Zahlungsbereitschaft der Konsumenten für Agrargüter mit Schweizer Herkunft – 400 bis 800 Mio. Franken. Um diesen Wert langfristig zu sichern und die Glaubwürdigkeit der «Herkunft Schweiz» zu erhalten, braucht es authentische Vorgaben, die auch den Erwartungen der Konsumen- tenschaft entsprechen. So zeigt eine repräsen- tative Umfrage des SBV vom April 2012, dass 69,4% der Befragten erwarten, dass bei mit Swissness ausgelobten Lebensmitteln min- destens 80% der Rohstoffe aus der Schweiz stammen. Dazu kommt, dass die Landwirt- schaft komplett vom Mehrwert der Swiss- ness ausgeschlossen wäre, wenn nur die Ver- arbeitung in der Schweiz erfolgen müsste.

Weil die Verarbeitungstiefe der Lebensmit- tel ständig zunimmt, würde die Landwirt- schaft ohne klare Regelung zu einem aus- tauschbaren Rohstofflieferanten.

Das Parlament hat die Wichtigkeit von glaubwürdigen Swissness-Regeln erkannt.

Im Markenschutzgesetz legte es den Grund- stein für Lebensmittel fest. Diese Vorgaben gilt es nun auf Verordnungsebene pragma- tisch umzusetzen, ohne die Swissness-Re- geln zu verwässern. Die zur Vernehmlas- sung vorgelegten Entwürfe der Verordnun- gen bieten aus Sicht des SBV eine brauchbare Grundlage dazu. Für die Landwirtschaft ist dabei insbesondere die Verordnung über die Verwendung der Herkunftsangabe «Schweiz»

für Lebensmittel relevant.

Schnelle und glaubwürdige Umsetzung Der SBV erwartet eine rasche Umsetzung der Swissness-Vorlage. Die Verordnungen

sind allerspätestens auf den 1. Januar 2016 in Kraft zu setzen. Deren Regeln sind nun seit längerem bekannt. Eine weitere Verzö- gerung der Vorlage ist nicht angezeigt. Für den Verband ist auch denkbar, dass per 1.1.2016 lediglich der Teil Lebensmittel in Kraft gesetzt wird und die anderen Verord- nungen zur Swissness erst später folgen. Aus Sicht des SBV besteht zudem eine gewisse Gefahr, dass die Vorgaben des Parlaments auf der Verordnungsebene nun aufgeweicht werden – das darf nicht sein! Für die Bau- ernfamilien sind in diesem Zusammenhang folgende Punkte zentral:

– Wasser ist bei der Berechnung der Min- destanteils der Schweizer Rohstoffe grundsätzlich nicht zu berücksichtigen.

Eine Ausnahme kann gewährt werden, wenn Mineral- und Quellwasser in der reinen Form als Getränke angeboten werden. Würde Wasser berücksichtigt, bestünde die Gefahr, dass Lebensmittel über die Erhöhung des Wasseranteils in der Rezeptur plötzlich zu einem Schwei- zer Lebensmittel würde. So würde aus einem importierten Apfelsaftkonzentrat über die Verdünnung mit Schweizer Mi- neralwasser ein Schweizer Apfelsaft.

Solche Tricks gilt es zu verhindern.

– Ausnahmen vom Geltungsbereich der Swissness sind nur sehr zurückhaltend zu gewähren. Im Verordnungsentwurf ist vorgesehen, dass mengenmässig vernach- lässigbare Rohstoffe – wie z. B. Gewürze – bei der Berechnung des relevanten Roh- stoffanteils ausgenommen werden kön- nen. Ebenso sind Ausnahmen vorgesehen für Rohstoffe, die den technischen Anfor- derungen an die Verarbeitung nicht ge- recht werden wie etwa spezielle Mehlqua- litäten. Aus Sicht des SBV gibt es für diese Ausnahmen auf Gesetzeseben keine expli- zite Rechtsgrundlage. Wenn Ausnahmen gewährt werden, müssen diese sehr res- triktiv sein, und es ist volle Transparenz darüber zu schaffen. Die Transparenz ist notwendig, damit die Glaubwürdigkeit der gesamten Vorlage gewährt bleibt. Ein Versteckspiel rund um die Ausnahmen wäre dem Vertrauen nicht zuträglich.

Swissnessvorlage nicht verwässern!

Die Schweizer Bauernfamilien können am Swissness-Mehrwert partizipieren, wenn nur Lebens- mitteln aus grossmehrheitlich einheimischen Rohstoffen mit dem Schweizer Kreuz ausge- zeichnet werden. Der vorlie- gende Verordnungsvorschlag zum Markenschutzgesetz wird dieser Bedingung ziemlich gut gerecht. Es gilt zu verhindern, dass die vom Parlament be- schlossenen Swissness-Regeln verwässert werden, zum Bei- spiel indem Wasser als Rohstoff in die Berechnungen einfliesst.

Swissness erhöht die Zahlungs- bereitschaft der Kunden. Davon sollen alle Stufen der Wert- schöpfungskette profitieren können. Das geht nur über eine faire und glaubwürdige Umset- zung des Markenschutzgesetzes in den Verordnungen.

Martin Rufer Mitglied Geschäftslei- tung und Leiter Produk- tion, Märkte und Ökolo- gie, Schweizer Bauern- verband, Brugg

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