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Baureferat Ingenieurbau

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Academic year: 2022

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Ausbau des Mittleren Ringes (B2R) Südwest - Luise-Kiesselbach-Platz -

im 7. Stadtbezirk Sendling-Westpark

Projektkosten (prognostizierte Ausführungskosten):

398.500.000,-- € Darin enthalten:

60 % Anteil an den Folgekosten der Stadtwerke München GmbH: 14.600.000,-- € 60 % Anteil an den Folgekosten der Münchner Stadtentwässerung: 17.035.000,-- €

1. Ausführungsgenehmigung

2. Verkehrsbelastung im Münchner Südwesten während und nach dem Bau des Tunnels am Mittleren Ring Südwest verringern

Antrag Nr. 08-14 / A 00436

der Stadtratsfraktion DIE GRÜNEN/RL vom 28.11.2008

Sitzungsvorlage Nr. 08-14 / V 02452

Anlage

Antrag Nr. 08-14 / A 00436

Beschluss des Bauausschusses vom 16.06.2009 (SB) Öffentliche Sitzung

I. Vortrag der Referentin

1. Sachstand

Aufgrund der Projektgenehmigung der Vollversammlung des Stadtrates vom 18.04.2007 (Sitzungsvorlage Nr. 02-08 / V 09712) und des gebilligten Störfallmanagement-

konzeptes vom 03.07.2007 (Sitzungsvorlage Nr. 02-08 / V 09898) hat das Baureferat die Bauausführung für den Ausbau des Mittleren Ringes (B2R) Südwest im Abschnitt Garmischer Straße, Luise-Kiesselbach-Platz und Heckenstallerstraße vorbereitet.

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2. Kosten

Inzwischen sind ca. 55 % der Kosten durch Submission von Bauleistungen, aus Preislisten für Lieferungen und durch konkret berechenbare Ingenieurleistungen belegt.

Der Kostenanschlag beläuft sich auf 356,25 Mio. €.

Er gibt die Kosten nach dem derzeitigen Preisstand wieder. Die tatsächliche Entwicklung der Kosten kann vom Kostenanschlag noch abweichen.

2.1 Darstellung der Kostenentwicklung

Genehmigte Kostenobergrenze 372,16 Mio. €

(Index Nov 2006) zuzüglich Anpassung an das Preisniveau des Kostenanschlages

(ca. 12,0 % Index Feb. 2009) + 44,66 Mio. € ___________

Aktualisierte Kostenobergrenze 416,82 Mio. €

Kostenanschlag - 356,25 Mio. €

___________

Derzeitige Kostenreserve 60,57 Mio. €

(ca. 17 % des Kostenanschlages)

Damit wurde die mit den Beschlüssen vom 18.04.2007 (Projektgenehmigung) und 03.07.2007 (Störfallmanagementkonzept) festgelegte Kostenobergrenze eingehalten.

2.2 Ermittlung der Ausführungskosten mit Prognose

Da die Bauzeit über einem Jahr liegt, erfolgt eine Prognosehochrechnung der Ausführungskosten auf den Zeitpunkt der Gesamtfertigstellung im Jahre 2017.

Der Bauausschuss hat als Senat über die Realisierung des Projektes mit nach- folgenden prognostizierten Kosten zu entscheiden:

Kostenanschlag 356,25 Mio. €

Reserve für Ausführungsrisiken

(ca. 9,75 % des Kostenanschlages) + 34,75 Mio. € ___________

Ausführungskosten 391,00 Mio. €

Prognose der Mehrkosten

(für Bauzeiten über einem Jahr) + 7,50 Mio. € ___________

Prognostizierte Ausführungskosten 398,50 Mio. €

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Für den angesetzten Prognoseanteil wurden die Erfahrungen bei den ausgeführten Tunnels Mittlerer Ring Nord und Ost berücksichtigt und herangezogen.

Es wird darauf hingewiesen, dass die tatsächliche Entwicklung der Kosten von den Prognosedaten noch abweichen kann. Ziel der Kostenprognose auf den

Fertigstellungszeitpunkt ist eine möglichst große Annäherung der zu genehmigenden an die sich tatsächlich einstellenden Kosten.

3. Termine

Die Bauarbeiten für die Umlegung von Kanälen und Versorgungsleitungen laufen seit Oktober 2007. Mit den Rohbauarbeiten der Tunnels soll Mitte August 2009 begonnen werden. Die Verkehrsfreigabe für den Tunnel ist für Ende 2015 vorgesehen.

Die endgültige Fertigstellung einschließlich der Wiederherstellung der Oberfläche ist für Ende 2017 geplant.

4. Antrag Nr. 08-14 / A 00436 der Stadtratsfraktion DIE GRÜNEN / RL vom 28.11.2008 Mit dem Antrag Nr. 08-14 / A 00436 hat die Stadtratsfraktion DIE GRÜNEN/RL die Verwaltung beauftragt, die Verkehrsbelastung im Münchner Südwesten während und nach dem Bau des Tunnels am Mittleren Ring Südwest zu verringern.

Der Antrag und die Begründung sind aus der Anlage ersichtlich.

Dazu wird wie folgt Stellung genommen:

Zu Punkt 1 des Antrages

Alle Bautätigkeiten werden im Benehmen mit dem Kreisverwaltungsreferat unter Aufrechterhaltung der bestehenden Verkehrsbeziehungen für den Individualverkehr und dem öffentlichen Verkehr durchgeführt. Um eine größtmögliche Leistungs- fähigkeit zu gewährleisten, stehen während der Bauzeit auf dem Mittleren Ring, entsprechend der heutigen Situation, grundsätzlich drei Fahrspuren zur Verfügung.

Eine Ausnahme bildet die Fahrbeziehung von Ost nach West in der Heckenstaller- straße, wo zwei Fahrspuren als ausreichend angesehen werden. Dadurch können auch in verkehrsreichen Zeiten noch ca. 85 % bis 90 % des Verkehrs am Mittleren Ring aufrecht erhalten werden.

Es wird erwartet, dass der Verkehr, insbesondere bei Verkehrsstörungen auf dem Mittleren Ring, teilweise auf die Fürstenrieder Straße zwischen der BAB 95 (Ausfahrt München-Kreuzhof) und BAB 96 (Ausfahrt München-Laim) sowie die Passauer- und Hansastraße ausweichen wird. Diese zwei Überlaufstrecken werden deshalb bis Baubeginn signaltechnisch optimiert.

Es ist davon auszugehen, dass infolge dieser Maßnahme ein „Einsickern“ von Schleichverkehr in die angrenzenden Wohngebiete verhindert wird.

Zu Punkt 2 des Antrages

Zuständig für das Thema Mobilitätsmanagement ist das Kreisverwaltungsreferat, das Überlegungen zur Umsetzung des Antrags angestellt hat. Die fachlichen Inhalte und voraussichtlichen Kosten werden im Folgenden vom Kreisverwaltungsreferat dargestellt.

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„Konzeptioneller Ansatz

Mit Hilfe geeigneter Mobilitätsmanagementmaßnahmen (=Verkehrssteuerung mit

„weichen“ Marketingmaßnahmen) sollen Kfz-Lenker, die während der Bauzeit des Tunnels Mittlerer Ring Südwest die entsprechende Trasse befahren, dabei unterstützt werden,

- auf ihre Fahrten zu verzichten,

- sie alternativ mit einem Verkehrsmittel des Umweltverbunds durchzuführen, - über eine Alternativroute im Hauptstraßennetz auszuweichen (z.B. Autobahn-

nordring) oder

- außerhalb der Hauptverkehrszeiten zu fahren.

Um dieses Ziel zu erreichen sind folgende Arbeitsschritte notwendig:

- Voruntersuchung:

Mit Hilfe geeigneter Marktforschungsmethoden wird herausgefunden, wer mit seinem KFZ wann aus welchem Grund von wo nach wo unterwegs ist. Der Markt muss während der gesamten Bauzeit zuverlässig und vergleichbar beobachtet werden, damit die Maßnahmen immer zielgenau ausgerichtet werden können und eine Evaluation möglich wird.

- Zielgruppensegmentierung:

Daraufhin wird die Zielgruppe segmentiert. Im Fokus stehen KFZ-Lenker, die prinzipiell wahlfrei sind, d.h., die theoretisch über eine zumutbare modale (Verkehrsmittel-) oder eine andere der oben genannten Alternative(n) verfügen.

- Übertragung des Neubürgermarketings auf ansässige Münchnerinnen und Münchner:

Nachdem davon auszugehen ist, dass ein erheblicher Teil des Verkehrsauf- kommens aufgrund der Bündelungs- und Verteilfunktion des Rings auch für das Stadtgebiet von Münchnerinnen und Münchnern selbst mit verursacht wird, bietet es sich an, das bereits bewährte und sehr gut evaluierte Dialogmarketing für Neubürgerinnen und Neubürger auf die ansässigen Münchnerinnen und Münchner zu übertragen und dabei einen speziellen Fokus auf Informationen zum

Bauvorhaben - Ausbau Mittlerer Ring Südwest - zu legen.

- Entwicklung von Vor-Ort-Maßnahmen:

Für die übrigen Verkehrsteilnehmer, die nicht aus dem Stadtgebiet München stammen, werden in Abhängigkeit von Art und Umfang der Zielgruppe sowie der Ansprachemöglichkeiten geeignete Marketinginstrumente entwickelt, getestet und umgesetzt. Denkbar sind:

Ansprache der KFZ-Lenker im Stau durch mobile Agenten, die z.B.

Informationen, Beratungsangebote und Umsteigeanreize (z.B. attraktive Mobilitätsgutscheine, Stau- bzw. Mobilitätszeitung im Boulevardstil, etc.) durch das Fenster reichen

Großformatige, auffällige und neugierig machende Medien entlang der Zufahrtsstrecken, die zentrale Botschaften transportieren bzw. auf weitere Informationsmöglichkeiten (Internet, Telefon) verweisen

Vertiefte Ansprache der KFZ-Lenker im Bereich der Quellen und Ziele, soweit diese als Folge der Erstansprache ihre Adresse oder Telefonnummer heraus- geben (zur Stimulierung hierzu attraktive Preiswettbewerbe, Jahresabos vom MVV, Fahrräder, o.ä.)

(5)

Informations- und Beratungsangebote via Radiowerbung

- Informations- und Beratungsangebot im Internet als Teil des Mobilitätsportals

„www.muenchen.de/mobil“

Sämtliche Maßnahmen müssen auf das Engste mit der (u.a. auf die Anwohner zielenden) Kommunikationsstrategie des Baureferats sowie den bestehenden Mobilitätsmanagementmaßnahmen des KVR abgestimmt und mit diesen kompatibel sein.

Ressourcenbedarf

Im Folgenden wird der Ressourcenbedarf vom Kreisverwaltungsreferat geschätzt, der notwendig erscheint, um das Ziel „Reduktion der Verkehrsmenge während der Hauptverkehrszeit um ca. 5 %“ zu erreichen. Dabei wurden folgende Überlegungen angestellt:

Für die Marktforschung / Zielgruppenuntersuchung werden pro Erhebung ca.

50.000,-- € kalkuliert. Bei drei Erhebungen (zu Beginn, nach drei Jahren und zum Ende der Bauphase) entstehen für die Marktforschung Kosten von rund 150.000,-- € (durchschnittlich 30.000,- €/a).

Würde die Methodik der Neubürgerberatung 1:1 auf die Zielgruppe der ansässigen Bürgerinnen und Bürger übertragen, würden bei aktuellen Kosten von etwa 12,-- € pro Jahr pro bearbeiteter Haushaltsadresse bei rund 700.000 Haushalten (ohne Neubürgerinnen und Neubürger) ein Gesamtinvestitionsbedarf von etwa 8,4 Mio. € pro Jahr ausgelöst. Die Wirtschaftlichkeit kann aber bei annähernd gleicher

Wirksamkeit durch folgende Eingrenzungen und Konkretisierungen der Zielgruppe deutlich erhöht werden:

- Die komplette Zielgruppe aller ansässigen Bürgerinnen und Bürger wird nicht jedes Jahr sondern nur alle zwei Jahre einmal angesprochen (verbleibende Zielgruppengröße: etwa 350.000 HH/a).

- Personen, die keinen Pkw besitzen (ca. 30%), bekommen kein Beratungsangebot.

Dieses Zielgruppensegment ist auf den Umweltverbund angewiesen. Es besteht zwar der gleiche hohe Informationsbedarf, aus verkehrlicher und wirtschaftlicher Sicht kann aber dabei kein zusätzlicher Marktanteil für den Umweltverbund gewonnen werden (verbleibende Zielgruppengröße: etwa 245.000 HH/a).

- Personen mit erfahrungsgemäß weit unterdurchschnittlicher Reaktion auf Informations-, Beratungs- und Motivationsangebote bekommen kein Beratungs- angebot. Hierzu zählen fast alle Personen mit ausländischer Staatsbürgerschaft mit Ausnahme anderer deutschsprachiger Nationalitäten (verbleibende Ziel- gruppengröße: etwa 221.000 HH/a).

- Ein etwas modifiziertes, speziell auf die Baumaßnahme Mittlerer Ring Südwest abgestelltes Kampagnendesign sowie Kosteneinsparungen aufgrund der größeren Massenzahlen könnten die Kosten pro Jahr pro bearbeiteter Haushaltsadresse von 12,-- € auf 8,-- € senken. Damit besteht ein jährlicher Finanzierungsbedarf von 1,768 Mio. €.

(6)

- Das Neubürgerprojekt ist als Kooperationsprojekt von LH München und MVG angelegt. Beide Partner teilen sich die Kosten zu je 50 %. Die MVG beteiligt sich nicht zuletzt aus betriebswirtschaftlichen Gründen, da die zusätzlichen Einnahmen die Kosten deutlich übersteigen. Da dies von Seiten der LHM auch bei der

Mobilitätsberatung für ansässige Bürgerinnen und Bürger so erwartet wird, wäre es naheliegend, auf die MVG zuzugehen und auch das Ansässigenmarketing als Kooperationsprojekt bei Kostenteilung anzulegen. In diesem Fall beliefe sich der Finanzierungsbedarf auf Seiten der LHM auf 884.000,-- €.

Zusätzlich nötig ist eine Stelle für die Projektsteuerung und die konzeptionelle Betreuung (ca. 70.000,-- €/a)

Damit ergibt sich ein Finanzierungsbedarf für Sachkosten und Personal von etwa 954.000,-- €/a für die Zielgruppe der ansässigen Bürgerinnen und Bürger.

Für die Zielgruppe der auswärtigen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrs- teilnehmer werden folgende Überlegungen der Kostenschätzung zu Grunde gelegt:

- Der Verkehrsaufwand beträgt 120.000 KFZ/Tag (Querschnitt, alle Richtungen zusammen).

- Alle Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer werden angesprochen.

- 40% verweigern den Kontakt (Restzielgruppengröße 72.000).

- Von den 72.000 verbleibenden Verkehrsteilnehmern werden 25.000 alleine über das Ansässigenmarketing (s. Punkt 1) bearbeitet.

- Mit 7.050 Kfz-Lenkern (15% der verbleibenden 47.000 ) kommt ein wie auch immer gearteter Informations- und Beratungsdialog zustande.

- Eine Kundenerstansprache kostet 2,-- € x 47.000 = 94.000,-- €.

- Ein Kundendialog kostet 8,-- € x 7050 = 56.400,-- €.

- Eine voll abgearbeitete Zielgruppe kostet 150.400,-- €.

- Nachdem nicht jeden Tag immer die gleichen Verkehrsteilnehmer unterwegs sind, wird davon ausgegangen, dass sich der Gesamtumfang um etwa 50% erhöht.

Das Dialogmarketing kostet somit 225.600,-- €/a.

- Die Kundenerstansprache wird an insgesamt 8 Werktagen / Jahr außerhalb der Ferienzeiten durchgeführt, an je 2 Montagen, Dienstagen, Mittwochen und Donnerstagen. Sie wird jeweils auf die Hauptverkehrszeiten konzentriert.

- Zusätzliche Kosten für Werbemittel: 150.000,-- €/a.

Insgesamt wird mit einem Jahresbudget von etwa 375.600 € für die Zielgruppe der auswärtigen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer gerechnet. In Abhängigkeit Erfolgs des Dialogmarketings können Umfang / Intensität und Budget mit zunehmendem Baufortschritt zurückgefahren werden und das Budget zugunsten alternativer Werbemittel und Marketingaktionen umgeschichtet werden.

Fazit:

Die Kosten für die baubegleitenden Mobilitätsmanagement- bzw. Marketing- maßnahmen mit dem Ziel, zur Hauptverkehrszeit die Verkehrsmenge um ca. 5 % zu reduzieren, werden auf insgesamt 1.359.600,-- €/a geschätzt. Sie setzen sich aus folgenden Positionen zusammen:

Vorbereitende Untersuchungen und Evaluation: 30.000,-- €/a

Ansässigenmarketing optimiert: 884.000,-- €/a

Aktionen vor Ort (Auswärtigenansprache): 375.600,-- €/a Personalkosten (1 Stelle E13): 70.000 ,-- €/a

Gesamt: 1.359.600,-- €/a

(7)

Der tatsächliche Preis ist abhängig von den Ideen und Angeboten der Bieter als Ergebnis eines europaweiten Ausschreibungs- und Vergabeverfahrens und kann erheblich vom genannten Beispiel abweichen.“

Bei einem Zeitansatz von 5 Jahren, in denen „wechselnde“ Verkehrsführungen stattfinden, ergeben sich Kosten in Höhe von ca. 6.798.000,-- €.

Nachdem die Zuständigkeit für ein gezieltes Mobilitätsmanagement beim Kreis- verwaltungsreferat liegt und der Kosten/Nutzen-Faktor durch das Baureferat nicht beurteilt werden kann, werden die oben genannten Ausführungen dem Bauausschuss nur zur Kenntnis gegeben. Eine Beschlussfassung inklusive der Genehmigung der notwendigen finanziellen und personellen Ressourcen soll im Rahmen einer gesonderten Vorlage im Kreisverwaltungsausschuss erfolgen.

Zu Punkt 3 des Antrages

Die unter Punkt 1 des Antrages dargestellten Maßnahmen sind Bestandteil des Projektes und in den Ausführungskosten enthalten.

Das unter Punkt 2 genannte Mobilitätsmanagement ist bisher nicht Projektbestandteil, Finanzmittel hierfür sind deshalb nicht in den Projektkosten enthalten. Im Entwurf des Mehrjahresinvestitionsprogrammes sind für den Ausbau des Mittleren Ringes Südwest insgesamt 410.400.000,- € (Baukosten + Risikopauschale) veranschlagt.

Nachdem die Projektkosten nunmehr 398.500.000,- € betragen, ist im weiteren Genehmigungsverfahren für das Mobilitätsmanagement zu entscheiden, ob hieraus Finanzmittel zur Verfügung gestellt werden.

Zu Punkt 4 des Antrages

Das für diesen Antragspunkt zuständige Referat für Stadtplanung und Bauordnung nimmt hierzu wie folgt Stellung:

„Mit dem Ausbau des Mittleren Rings Südwest wird ein attraktives, leistungsfähiges Angebot geschaffen, das heutige Schleichverkehre in Erschließungsstraßen auf dem Mittleren Ring bündelt.

Entsprechend der zur Planfeststellung des Mittleren Rings Südwest erstellten

„Verkehrsuntersuchung Bundesstraße B2R – Mittlerer Ring, Ausbau Abschnitt Südwest“ von Prof. Kurzak wird durch den Ausbau des Mittleren Rings für das angrenzende Erschließungsstraßennetz eine unterschiedlich starke Verkehrs- abnahme prognostiziert.

Dementsprechend ist es zum jetzigen Zeitpunkt nicht erforderlich, ein zusätzliches Maßnahmenkonzept für das Straßennetz im Münchner Südwesten zu entwickeln.

Das Planungsreferat wird jedoch noch vor Beginn der eigentlichen Tunnelbaumaß- nahmen und dann wieder nach Fertigstellung des Tunnelbaus Verkehrserhebungen veranlassen, um die konkreten Auswirkungen des Ausbaus des Mittleren Rings zu erfassen. Sollten dann, entgegen den Prognosen, weiterhin Schleichverkehrsanteile im Erschließungsstraßennetz vorhanden sein, ist im Einvernehmen mit den

betroffenen Bezirksausschüssen ggf. zu untersuchen, wie diese Gebiete entlastet werden können und der Verkehr verstärkt auf dem Mittleren Ring Südwest gebündelt werden kann.“

Dem Punkt 4 des Antrages kann nur gemäß den obigen Ausführungen entsprochen werden.

(8)

5. Finanzierung

Die Maßnahme ist im Entwurf des Mehrjahresinvestitionsprogrammes 2009 – 2013 in der Investitionsliste 1 unter Kenn-Nr. 6600.1400 (Rangfolge-Nr. 203) mit Baukosten in Höhe von 373.000.000 € und Zuwendungen in Höhe von 159.700.000 € enthalten.

In der Risikoausgleichspauschale sind zudem 37.400.000 € für das Projekt eingestellt. Im Rahmen des 2. Nachtragshaushalts 2009 werden aus der Risikoausgleichspauschale 25.500.000 € entnommen und den Projektkosten zugeschlagen.

Der Zuwendungsantrag bei der Regierung von Oberbayern für eine Förderung nach dem Bayerischen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (BayGVFG) und dem Finanzausgleichsgesetz (FAG) wurde am 13.12.2007 gestellt.

Nach Aussage der Regierung von Oberbayern wird die Maßnahme nicht mit einem Festbetrag wie beim „Mittleren Ring Ost“, sondern entsprechend der tatsächlich anfallenden zuwendungsfähigen Kosten (Anteilsfinanzierung) gefördert. Diese sind nach Abschluss der Maßnahme im Rahmen eines Verwendungsnachweises aufzuzeigen. Eine Zusage der Regierung von Oberbayern über die Höhe des Fördersatzes steht noch aus.

Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung, das Kreisverwaltungsreferat und die Stadtkämmerei sind mit der Sachbehandlung einverstanden.

Beteiligungsrechte des Bezirksausschusses bestehen im Rahmen dieser Beschluss- vorlage nicht. Der Bezirksausschuss des Stadtbezirkes 7 Sendling-Westpark erhält jedoch Abdrucke der Beschlussvorlage zur Information. Er wurde im Zuge der Projektgenehmigung angehört und hat der Maßnahme grundsätzlich zugestimmt.

Die weiteren umliegenden Bezirksausschüsse erhalten ebenfalls Abdrucke der Vorlage zur Information.

Aufgrund des verwaltungsinternen Abstimmungsverfahrens war eine frühere Zuleitung der Beschussvorlage nicht möglich.

Eine Behandlung der Angelegenheit in der heutigen Sitzung des Bauausschusses ist erforderlich, um rechtzeitig mit den Bauarbeiten beginnen zu können.

Der Korreferentin des Baureferates, Frau Stadträtin Nallinger, dem Verwaltungsbeirat der Hauptabteilung Ingenieurbau, Herrn Stadtrat Reissl, und dem Verwaltungsbeirat der Münchner Stadtentwässerung, Herrn Stadtrat Dr. Babor, wurde je ein Abdruck der Beschlussvorlage zugeleitet.

(9)

II. Antrag der Referentin

1. Die Realisierung des Projektes mit auf den Fertigstellungszeitpunkt prognostizierten Ausführungskosten in Höhe von 398.500.000,-- Mio. € wird genehmigt.

2. Dem Baubeginn wird zugestimmt.

3. Dem Antrag der Stadtratsfraktion DIE GRÜNEN/RL, Punkt 1 in Verbindung mit Punkt 3, sowie Punkt 4 wird gemäß den Ausführungen im Vortrag entsprochen.

4. Das Kreisverwaltungsreferat wird gebeten, im Benehmen mit der Stadtkämmerei und dem Personal- und Organisationsreferat die weitere Behandlung des Antrages der Stadtratsfraktion DIE GRÜNEN/RL, Punkt 2 in Verbindung mit Punkt 3, gemäß Vortrag zu übernehmen.

5. Der Antrag Nr. 08-14 / A 00436 der Stadtratsfraktion DIE GRÜNEN/RL vom 28.11.2008 ist damit aufgegriffen.

6. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.

III. Beschluss nach Antrag.

Der Stadtrat der Landeshauptstadt München

Der Vorsitzende Die Referentin

Hep Monatzeder Rosemarie Hingerl

3. Bürgermeister Berufsm. Stadträtin

(10)

IV. Abdruck von I. - III.

über den Stenographischen Sitzungsdienst an das Direktorium – Dokumentationsstelle an das Direktorium – HA II / V

an das Revisionsamt an die Stadtkämmerei an die Stadtkämmerei II/21 zur Kenntnis.

V. Wv. im Baureferat / RG 4 zur weiteren Veranlassung

Die Übereinstimmung des vorstehenden Abdruckes mit der beglaubigten Zweitschrift wird bestätigt.

An den Bezirksausschuss 7 Sendling – Westpark An die Bezirksaussschüsse 6, 8, 19, 20, 25 An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung An das Kreisverwaltungsreferat

An das Kreisverwaltungsreferat – HA III An das Kreisverwaltungsreferat – HA IV An das Kommunalreferat

An das Referat für Gesundheit und Umwelt An das Personal- und Organisationsreferat An das Referat für Arbeit und Wirtschaft

An die Stadtwerke München Versorgungs GmbH An das Baureferat – H, H 1, H 8, G, V, VR, MSE An das Baureferat – RZ, RG 2, RG 4

An das Baureferat – T 02, T Z, T 1, T 1/B, T 2, T 3 An das Baureferat – J, J 4

zur Kenntnis.

Mit Vorgang zurück zum Baureferat – über Vorzimmer J an J 12 zum Vollzug des Beschlusses

Am ...

Baureferat/RG 4 I. A.

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