Infektionsschutzkonzept Freizeiten des CVJM Thüringen 2021
ENTWURF 25.06.2021
Auf Grundlage der Thüringer Verordnung
zur Regelung infektionsschutzrechtlicher Maßnahmen und schrittweisen weiteren Eindämmung der Ausbrei- tung des Coronavirus SARS-CoV-2 (Thüringer SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung -
ThürSARS-CoV-2-IfS-MaßnVO-) vom 01.06.2021 sowie
der Fachliche Empfehlung im Bereich der §§ 11-13 SGB VIII (Jugendarbeit, Jugendverbandsarbeit und Ju- gendsozialarbeit im Zusammenhang mit Corona) zur Umsetzung der Thüringer Verordnung über die Infekti-
onsschutzregeln zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in Kindertageseinrichtun- gen, der weiteren Jugendhilfe, Schulen und für den Sportbetrieb (ThürSARS-CoV-2-KiJuSSP-VO) vom XXXX
2021
Gültig ab 21.06.2021 bis voraussichtlich 05.09.2021
Hygienebeauftragter: Denny Göltzner Konzeptersteller: Nicole Fraaß
Stellvertreterin: Simone Anding Denny Göltzner
Auf den nachstehenden Seiten sind unsere Angebote nachfolgenden Handlungsfeldern un- ter Beschreibung der Hygieneschutzmaßnahmen gegliedert:
1. Grundsätzliches
2. Freizeitenkonzept
3. Durchführungsorte und Besonderheiten
4. Freizeiten (Detail)
1. Grundsätzliches Coronaregeln
§ regelmäßiges Händewaschen mit Flüssigseife und Benutzung eines Einmalhandtuchs (fließendes Wasser, mindestens 30 Sekunden einseifen, anschließend abspülen und Hände gut abtrocknen)
§ kein Händeschütteln und Körperkontakt zu anderen Personen außerhalb der festen Gruppe
§ in die Armbeuge niesen und husten, von anderen Personen Abstand halten und weg- drehen
§ Hände vom Gesicht fernhalten, das heißt, vermeiden von Berührungen im Gesichtsbe- reich
§ Personen mit Symptomen einer COVID-19-Erkrankung und Personen mit jeglichen Er- kältungssymptomen sind von der Teilnahme an einer Freizeit ausgeschlossen. Unprob- lematische Vorerkrankungen, wie beispielsweise Allergien sind durch die Vorlage ärzt- licher Atteste glaubhaft zu erklären und stellen kein Ausschlusskriterium dar.
§ Sollten Teilnehmende (inkl. Betreuungs- und Unterstützungspersonen) während der Durchführung der Freizeit Erkältungssymptome aufweisen, sind sie von der Gruppe zu
Bereich Maßnahmen durch den CVJM Thüringen e.V.
Unterweisung § Die Beschäftigten werden zur Durchführung von Hygienebelehrun- gen angeleitet, eine interne Schulung erfolgt im Vorfeld der Durch- führung der Freizeiten.
§ Ehrenamtlich Mitarbeitende werden ebenfalls auf die besonderen Hygienemaßnahmen und deren Relevanz sensibilisiert und be- lehrt.
§ Die Belehrung minderjähriger junger Menschen (Teilnehmende) mit den sorgeberechtigten Angehörigen im Zusammenhang mit der Informationspflicht nach § 34 IfSG erfolgt im Vorfeld der Frei- zeit durch ein Informationsblatt. Vor Ort werden die Teilnehmen- den durch ihre Freizeitenleiter/in ebenfalls belehrt.
§ Der CVJM hat von seinem Hausrecht Gebrauch zu machen und Per- sonen, die sich nicht an die vorliegenden Infektionsschutzregeln halten, der Freizeit/dem Gelände der Veranstaltungsorte zu ver- weisen.
Bei Minderjährigkeit der Teilnehmenden tragen die Personensor- geberechtigten die Verantwortung für das Abholen der Teilneh- menden im jeweiligen Veranstaltungsort.
Hygienema- nagement
§ Duschen/Waschräume und Sanitäranlagen werden den angemes- senen Gruppegrößen zugeordnet und desinfiziert übergeben.
Diese werden täglich mehrmals gelüftet. Sie werden täglich gerei- nigt und nach Bedarf desinfiziert.
In diesen Räumen sind Hinweisschilder zur richtigen Handhygiene sind in den Sanitäranlagen sind angebracht.
§ Die zur Verfügung stehenden Räume der festen Gruppe sind geord- net und werden nicht von Gruppenfremden Personen während der Freizeit genutzt. Diese werden gereinigt und desinfiziert überge- ben.
§ Für Dusch-/Waschzeiten wird die Gruppe in Untergruppen einge- teilt, die separate Duschzeiten zugewiesen bekommen.
§ Es werden Spielgeräte/Freizeitmaterialien vor der neuen Nutzung gereinigt und desinfiziert. Dazu gehören z.B. Bubble Soccer, Schießbögen, Geräte oder Materialien.
§ Fahrzeuge, die zum Transfer von Kleingruppen genutzt werden, werden an den Türgriffen und Innentüren nach der Nutzung desin- fiziert.
Mund/Nase-Be- deckung | Schutzmasken
§ Bei dem Ankommen und Abholen zu Beginn und zum Ende der Freizeit wird von allen Mitarbeitenden, Teilnehmenden und Eltern ein/e medizinische Maske getragen. Die Teilnehmenden werden
Masken; OP oder
FFP2) gering wie möglich gehalten. Zudem wird das Abstandgebot be- achtet.
§ Aus pädagogischer Sicht ist innerhalb der festen Untergruppe das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Außenbereich nicht ver- pflichtend zielführend. Jedoch wird darauf geachtet, dass im ver- antwortlichen Maße Abstandsregeln eingehalten werden.
§ Während Transferfahrten mit einem Mitarbeitenden, der nicht zur Kleingruppe gehört, ist das Tragen einer Maske erforderlich.
Testung von Teil- nehmenden und Mitarbeitenden
Teilnehmende müssen einen negativen Antigen-Schnell-Test (jünger als 24h) oder einen negativen PCR Test (jünger als 48 h) bei der Anreise der Maßnahme seitens einer offiziellen Abnahmestation vorlegen.
Wir behalten uns vor während der Maßnahmen einen weiteren Test im Selbsttestverfahren oder ggf. Durchführung eines Antigen-Schnell- Test durch geschultes Personal durchzuführen.
Personenbezo-
gene Daten Die personenbezogenen Daten der Teilnehmenden werden über Teil- nehmendenlisten mit Vor- und Familiennamen, Adresse und Telefon- nummer zu erfasst. Diese Erfassung wird ausschließlich zur Infektions- nachverfolgung beim Gesundheitsamt benutzt. Diese Listen werden beim CVJM für die Dauer von 4 Wochen aufbewahrt und ausschließlich auf Verlangen dem zuständigen Gesundheitsamt vollständig auszu- händigen. Nach Ablauf dieser Frist ist diese Teilnehmendenliste zu ver- nichten. Die Erhebung dieser Daten ist nach Art. 6 Abs. 1 Datenschutz- grundverordnung (DSGVO) zulässig.
2. Freizeitkonzept
2.1 Allgemeine Grundlagen
Gruppensituation und Infektionsschutz
Die Durchführung der Freizeiten erfolgt in festen Gruppen. Die Teilnehmenden kommen i.d.R. aus Thüringen.
Bei der Durchführung der Freizeit wird die Gesamtgruppe ggf. in Untergruppen zu je 20-25 Personen fest eingeteilt. Bei Freizeiten bis 30 Personen erfolgt diese Unterteilung nicht zwingend.
Sofern bei Aktionen und Mahlzeiten sich die Gruppen im Innenbereich nahekommen, wer- den Masken getragen, falls der erforderliche Abstand nicht eingehalten werden kann.
Die Nutzung von Gemeinschaftsräumen durch andere Personen außerhalb der Gruppe ist während der Freizeit nicht gestattet.
Alle Gegenstände, die unvermeidbar von mehreren Personen benutzt werden und nicht selbst mitgebracht werden können, werden nach jeder Benutzung desinfiziert.
Essensversorgung und Umsetzung der Hygienemaßnahmen
Zur Durchführung der Angebote erfolgt die Verpflegung (Essen und Getränke) unter Einhal- tung der Abstands- und Hygieneregeln erfolgen. Es wird darauf geachtet, dass feste Grup- pen zeitlich versetzt oder mit entsprechendem Abstand zueinander essen, um Kontakte zu vermeiden. Bei einer Verpflegung durch einen Caterer ist das Essen separat abgepackt an die einzelnen Teilnehmenden der Gruppe mit Schutzhandschuhen und ggf. mit einer Mund- Nasen-Bedeckung zu verteilen. Speisen und Getränke sind zudem vor Kontaminierung zu schützen. Die Mahlzeiten und Getränke sowie Besteck, Servietten und Teller müssen am Tisch ausgegeben und wieder weggeräumt werden. Nach jeder Mahlzeit werden die Tische und Stühle gereinigt werden. Besteck, Geschirr und Küchenutensilien sollen in der Spülma- schine bei mindestens 60° C oder mit möglichst warmem Wasser und viel Spülmittel gerei- nigt werden.
Innerhalb der festen Gruppenstruktur sind das gemeinsame Zubereiten und der Verzehr von Speisen erlaubt. Dies kann auch in Form eines Kochangebotes erfolgen.
Die Mitarbeitenden verantworten die Umsetzung der Hygienemaßnahmen (Reinigung, Des- infektion der Sanitärbereiche und Spielgeräte).
2.2 Jugendbildungsstätte Hoheneiche Unterbringung
In unserer Jugendbildungsstätte Hoheneiche mit dem Camp (inkl. Halle) steht ein Haus mit mobil ausgebauten Bauwagen zur Übernachtung zur Verfügung. > www.bauwagencamp.de Die Unterbringung erfolgt in Bauwagen, Zelten oder Zimmern von 3 bis 4 Personen. Dabei wird eine regelmäßige bis dauerhafte Lüftung gewährleistet. Wenn möglich, werden 1,5m Abstand der Schlafplätze angestrebt. Alle weiteren genutzten Räume werden regelmäßig gelüftet.
Essensversorgung
Die Mahlzeiten werden in unserer großen Halle eingenommen, wobei feste Tischgruppen eingeteilt werden, die die Abstandsregeln einhalten.
Es wird auf eine gute Durchlüftung geachtet, was mit der baulichen Beschaffenheit der Halle
Es gibt eine zentrale Küche, die für das gesamte Camp die Essenszubereitung übernimmt.
Die Essensausgabe erfolgt über einzelne Zuordnung auf die jeweiligen Tische.
Die die Zubereitung von Speisen und Getränken übernimmt ein festes Küchenteam.
Programmgestaltung
Während des Camps gibt es Programmpunkte, die für die gesamte Gruppe vorbereitet und gestaltet wird.
Dazu gehören: u.a. Plenumsveranstaltungen, Workshops, Geländespiele und Freizeitbe- schäftigung.
Wir gestalten die Freizeiten in möglichst konstanten Untergruppen und minimieren wech- selnde Gruppen auf das Nötigste. Damit wird eine temporär isolierte Einheit gebildet (fest- stehende/nicht wechselnde Person erledigen bestimmte Tätigkeiten; Außenkontakte wer- den nachvollziehbar und auf das Nötigste reduziert.).
Das Campgelände wird für die Gruppen mit optischen und physischen Markierungen verse- hen und den Untergruppen fest zugeordnet, um unnötige Durchmischung vorzubeugen.
In geschlossenen Räumlichkeiten wird eine medizinische Maske getragen und unter freiem Himmel wird darauf geachtet, dass die Untergruppen mit Abstand die Programmeinheiten erleben. Eine Maskenpflicht unter freiem Himmel ist bei unseren Maßnahmen aus pädago- gischer Sicht nicht zielführend.
Sofern nicht pädagogische Gründe dagegensprechen, wird so gut wie möglich in den Unter- gruppen und Übernachtungsgruppen das Programm gestaltet.
In geschlossenen Räumen wird beim Singen eine Maske getragen. Die Musikgruppe agiert mit nötigem Abstand und ohne Maske. Unter freiem ist das Singen ohne Maske möglich.
Die Bereiche Volleyballplatz und Fußballwiese werden nach Absprache und festgelegten Zeiten genutzt.
Es steht ein zusätzlicher Toilettencontainer (6m x 2,5m x 2,6m) auf dem Gelände zur Verfü- gung. Damit ist eine Nutzung der Toilette durchgängig in zwei Untergruppen möglich.
2.3 Holzmühle Kämmeritz Unterbringung
Für die Freizeit steht auf dem Gelände der Holzmühle die Räume der Reithalle (Sanitär, Kü-
Großzelte zur Übernachtung zur Verfügung. Die Feldbetten werden mit entsprechendem Abstand aufgestellt, sodass 14 Personen darin übernachten können.
Programmgestaltung
Die Freizeit findet nur auf dem beschriebenen Gelände statt. Es gibt keinen Kontakt zur Ein- richtung und deren Klient/innen. Bei der Gestaltung der Reitstunden wird mit einer Mitar- beiterin gearbeitet, die vollständig geimpft ist.
2.4 Freizeitgelände Stadtroda Unterbringung
Für die Freizeit stehen verschieden große Bungalows und Zelte zur Verfügung, in denen 4-6 Personen übernachten können.
Programmgestaltung
Die Freizeit findet nur auf dem Freizeitgelände Gelände statt.
3. Freizeiten im Detail
Bezeichnung des Angebotes: KinderCamp
Teilnehmende Personen: Kinderaus Thüringen im Alter von 8-12 Jahre Haupt- und ehrenamtliche Mitarbeitende der Jugendhilfe
geplant bis 60 Teilnehmende, 20 Mitarbeitende Zeitraum: 24.07.2021 bis 30.07.2021
Durchführungsort: Jugendbildungsstätte Hoheneiche, Camp Verantwortliche/r Mitarbeiter/in: Tobias Nestler, pädagogische Fachkraft
Bezeichnung des Angebotes: Abenteuer- und Kreativ-Freizeit
Teilnehmende Personen: Kinderaus Thüringen im Alter von 8-12 Jahre Haupt- und ehrenamtliche Mitarbeitende der Jugendhilfe
geplant bis 30 Teilnehmende, 9 Mitarbeitende Zeitraum: 24.07.2021 bis 31.07.2021
Durchführungsort: Schulandheim Renthendorf
Verantwortliche/r Mitarbeiter/in: Birgit Daume, Barbara Warmuth und Team
Bezeichnung des Angebotes: TeenCamp
Teilnehmende Personen: Jugendlicheim Alter von 13-17 Jahre
Haupt- und ehrenamtliche Mitarbeitende der Jugendhilfe
geplant bis 60 Teilnehmende, 23 Mitarbeitende Zeitraum: 08.08.2021 bis 15.08.2021
Durchführungsort: Jugendbildungsstätte Hoheneiche, Camp
Verantwortliche/r Mitarbeiter/in: Denny Göltzner und Carolin Roth, pädagogische Fach- kräfte
Bezeichnung des Angebotes: TeenCamp extended days
Teilnehmende Personen: Jugendlicheim Alter von 13-17 Jahre
Haupt- und ehrenamtliche Mitarbeitende der Jugendhilfe
geplant bis 25 Teilnehmende, 15 Mitarbeitende Zeitraum: 15.08.2021 bis 18.08.2021
Durchführungsort: Jugendbildungsstätte Hoheneiche, Camp
Verantwortliche/r Mitarbeiter/in: Denny Göltzner und Carolin Roth, pädagogische Fach-
Bezeichnung des Angebotes: Pferdefreizeit für Mädchen (1) Teilnehmende Personen: Kinderim Alter von 9-13 Jahre
Haupt- und ehrenamtliche Mitarbeitende der Jugendhilfe
geplant bis 22 Teilnehmende, 5 Mitarbeitende Zeitraum: 15.08.2021 bis 21.08.2021
Durchführungsort: Holzmühle Kämmeritz, Freizeitgelände und Reithalle Verantwortliche/r Mitarbeiter/in: Nicole Fraaß und Lydia Günther, pädagogische Fach-
kräfte
Bezeichnung des Angebotes: Jugendcamp
Teilnehmende Personen: Jugendlicheim Alter von 13-17 Jahre
Haupt- und ehrenamtliche Mitarbeitende der Jugendhilfe
geplant bis 50 Teilnehmende, 10 Mitarbeitende Zeitraum: 21.08.2021 bis 26.08.2021
Durchführungsort: Jugendbildungsstätte Hoheneiche, Camp
Verantwortliche/r Mitarbeiter/in: Denny Göltzner und Tobias Nestler, pädagogische Fachkräfte
Bezeichnung des Angebotes: Natur- & Survival-Tage für Jungen Teilnehmende Personen: Jungsim Alter von 12-15 Jahre
Haupt- und ehrenamtliche Mitarbeitende der Jugendhilfe
geplant bis 16 Teilnehmende, 2 Mitarbeitende Zeitraum: 22.08.2021 bis 27.08.2021
Durchführungsort: CVJM Freizeitgelände Stadtroda
Bezeichnung des Angebotes: Pferdefreizeit für Mädchen (2) Teilnehmende Personen: Kinderim Alter von 8-12 Jahre
Haupt- und ehrenamtliche Mitarbeitende der Jugendhilfe
geplant bis 22 Teilnehmende, 5 Mitarbeitende Zeitraum: 22.08.2021 bis 28.08.2021
Durchführungsort: Holzmühle Kämmeritz, Freizeitgelände und Reithalle Verantwortliche/r Mitarbeiter/in: Theresa Neuendorf, pädagogische Fachkraft