• Keine Ergebnisse gefunden

Medienmitteilung Datum 04.12.2020

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Medienmitteilung Datum 04.12.2020"

Copied!
2
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Eidgenössisches Departement des Innern EDI

Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV Lebensmittel und Ernährung

BLV-D-F23E3401/347

Medienmitteilung

Datum 04.12.2020

Öffentliche Warnung: Primäre aromatische Amine in Pasta-Schöpflöffel

Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV wurde über das europäische Schnellwarnsystem RASFF informiert, dass im Pasta-Schöpflöffel der Marke Jean Products eine zu hohe Abgabe an primären aromatischen Aminen (che- mische Verbindungen) nachgewiesen wurde. Eine Gesundheitsgefährdung kann nicht ausgeschlossen werden. Das BLV empfiehlt, das betroffene Produkt nicht zu verwenden.

Welche Gefahr geht von dem Produkt aus?

Primäre aromatische Amine (PAA) sind chemische Verbindungen, die zum Beispiel bei der Herstellung von bestimmten Farbmitteln verwendet werden. Einige davon werden als krebserregend eingestuft. Im Rahmen einer Analyse wurde im betroffenen Pasta-Schöpflöf- fel eine zu hohe Abgabe eines krebserregenden PAA festgestellt.

Welches Produkt ist betroffen?

Produkt: Pasta-Schöpflöffel der Marke Jean Products EAN-Code: 4326470445063

Verkauft bei:

• A. Markt, Zürcherstrasse, St.Gallen

• A. Markt Amriville Einkaufszentrum, Kirchstrasse, Amriswil

• Lossa GmbH in Horgen

• Migros Outlet Les Cygnes und Outlet Vernier

• Outlet in Roche

• Rothorn Markt (Sörenberg)

• Sparflamme Shop (Derendingen)

• Feki Verein in Aarau

• Econorama SA in Courfaivre

• Marché Actuel, St. Imier

(2)

2/2

Öffentliche Warnung: primäre aromatische Amine in Pastalöffel

Was sollen betroffene Konsumentinnen und Konsumenten tun?

Das BLV empfiehlt, das betroffene Produkt nicht mehr zu verwenden.

Für Rückfragen: Konsumentinnen und Konsumenten:

Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV)

Infodesk

Tel. +4158 463 30 33 info@blv.admin.ch

Journalistinnen und Journalisten:

Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veteri- närwesen (BLV)

Medienstelle Tel. 058 463 78 98 media@blv.admin.ch

Verantwortliches Departement: Eidgenössisches Departement des Innern EDI

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Abbildung 4: Anzahl erhobener Proben nach Produktkategorie im 2020 Bemerkung zu den Beanstandungsquoten:. Da bei der amtlichen Kontrolle eine risikobasierte Probenahme

Es werden nur die Kategorien aufgeführt, in denen 2018 mehr als 50 Betriebe kontrolliert wurden.. Abbildung 3: Verteilung der Mängel in den verschiedenen Betriebskategorien,

Wie im Vorjahr betrafen die meisten Beanstandungen nach geografischer Herkunft die asiatischen Länder (Abbildung 9: Geografische Herkunft der Proben und Konformitätsniveau in %.

Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV empfiehlt, das Produkt nicht zu konsumieren.. Welche Gefahr geht von dem

Falls das Produkt auch in die EU geliefert wurde, informiert das Bundesamt für Lebensmittelsi- cherheit und Veterinärwesen (BLV) über das Schnellwarnsystem für Lebensmittel

Gesundheitsbezogene Angaben, die nicht in diesem Anhang aufgeführt sind, müssen durch das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) bewilligt

Dem Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV wurde eine Dokumentation zur Einstufung des Novel Food-Status von Lilium davidii (Lilienknolle) als

Bei positivem Hemmstoffnachweis des Nierengewebes (Hemmzone ≥ 2 mm) sind sämtliche Organe für genussuntauglich zu erklären, der Schlachttierkörper kann für genusstauglich erklärt