Der neue Personalausweis
Merkblatt
Für wen wird das Dokument ausgestellt?
Im Regelfall für Personen ab 16 Jahren. Für Kinder unter 16 Jahren können Personalausweise ohne eID-Funktion (electronic Identity – siehe unten) beantragt werden, beispielsweise für Reisen
innerhalb der Europäischen Union. In dringenden Fällen kann ein vorläufiger Personalausweis gegen eine Gebühr von zehn Euro ausgestellt werden.
Welche Unterlagen sind bei der Beantragung vorzulegen?
Alter Reisepass oder Personalausweis, alter Kinderausweis, Kinderreisepass oder Geburtsurkunde sowie Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigten oder der Sorgerechtsnachweis bei nur einem Erziehungsberechtigten.
Anforderungen an das Lichtbild
Erlaubt sind nur Frontalaufnahmen, keine Halbprofile. Das Gesicht muss zentriert auf dem Foto erkennbar sein. Die Augen müssen offen und deutlich sichtbar sein. Weitere Informationen unter www.personalausweisportal.de/fotomustertafel
Gültigkeit des Dokuments
Personalausweise sind zehn Jahre gültig. Bei Personen unter 24 Jahren beträgt die Gültigkeitsdauer sechs Jahre. Vorläufige Personalausweise werden für eine Gültigkeitsdauer von höchstens drei Monaten ausgestellt.
Wo kann ich die eID-Funktion nutzen?
Nutzbar ist die Online-Ausweisfunktion nur bei den Anbietern, die das Online-Ausweisen in ihren Diensten auch tatsächlich anbieten. Das können die Online-Services von privatwirtschaftlichen Unternehmen, wie Online-Shops, Banken, E-Mail-Anbietern oder sozialen Netzwerken sein. Aber auch Behörden können das Online-Ausweisen im Rahmen ihrer E-Government-Dienstleistungen anbieten, wie zum Beispiel bei der Kfz-Ummeldung oder bei der Beantragung von
Geburtsurkunden.
Nicht alle Angebote im Internet werden mit der Einführung des neuen Personalausweises
automatisch auf das neue Verfahren umgestellt. Vielmehr wird das Authentisieren mit der Online- Ausweisfunktion als sichere und komfortable Alternative zu bisherigen Anmelde- und
Registrierungsverfahren angeboten werden.
Das elektronische Ausweisen funktioniert aber nicht nur im Internet. Auch an Verkaufsautomaten für Fahrkarten, bei Mietservices für Autos und Fahrräder oder beim Einchecken im Hotel können Sie die Online-Ausweisfunktion Ihres neuen Personalausweises einsetzen.
Nähere Informationen – auch zu den Kosten - finden Sie unter www.personalausweisportal.de