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Ministerin Löhrmann: „Inklusion ist eine Gemeinschaftsaufgabe“

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Presseinformation

Völklinger Str. 49 40221 Düsseldorf

Telefon (0211) 5867-3505/06 Telefax (0211) 5867-3225 Zum Internationalen Tag der Menschen mit Behinderung am 3. Dezember 2012

Ministerin Löhrmann: „Inklusion ist eine Gemeinschaftsaufgabe“

Das Ministerium für Schule und Weiterbildung in Nordrhein-Westfalen teilt mit:

Düsseldorf, 2. Dezember 2012. Zum internationalen Tag der Menschen mit

Behinderung betonte Schulministerin Sylvia Löhrmann das Recht von Schülerinnen und Schülern mit Handicap auf gleichberechtigte Teilhabe und erklärte: „Wir befinden uns auf dem Weg zu einem inklusiven Schulsystem, in dem Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderung gemeinsam lernen können. Wir füllen die UN-

Behindertenrechtskonvention an unseren Schulen Schritt für Schritt mit Leben.“ Die Erfahrungen der vergangenen Jahre auch aus anderen Ländern zeigten uns, dass das gemeinsame Lernen die Entwicklung aller Kinder und Jugendlichen positiv beeinflusst. Das gelte für den Bereich des sozialen Miteinanders und auch für die fachliche Entwicklung. Löhrmann weiter: „Ich möchte den heutigen Tag zum Anlass nehmen, allen Beteiligten in den Schulen, die das Gemeinsame Lernen zum Teil seit vielen Jahren, zum Teil erst seit Kurzem umsetzen, für das damit verbundene

Engagement zu danken.“

Mit Blick auf die Zukunft rief die Ministerin alle am Schulleben Beteiligten dazu auf, sich weiter für die Inklusion einzusetzen: „Inklusion ist eine Gemeinschaftsaufgabe, die uns alle angeht. Wir müssen uns gemeinsam für eine Kultur des Behaltens an unseren Schulen einsetzen. Unsere Schulen sollen Orte sein, an denen alle Kinder willkommen sind. Dafür brauchen wir einen langen Atem, denn es geht auch um einen Bewusstseinswandel in den Köpfen der Menschen.“

Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat im September einen Referentenentwurf für ein erstes Schulgesetz zur Umsetzung der UN-

Behindertenrechtskonvention in den Schulen vorgelegt. Danach soll die Förderung von Schülerinnen und Schülern mit unterschiedlichen Behinderungen in den

allgemeinen Schulen der Regelfall werden. Der Entwurf sieht vor, dass den Eltern

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von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung bei der Schulwahl immer auch ein Platz in einer allgemeinen Schule angeboten werden soll. Eltern sollen aber auch weiterhin die Förderschule wählen können, sofern sie diese für ihr Kind vorziehen und ein entsprechender Bedarf an Förderschulen vorhanden ist. Von Landesseite sollen also keine Förderschulen mit bestimmten Schwerpunkten abgeschafft werden.

Der Referentenentwurf wurde den schulischen Verbänden und Organisationen im September zur Beteiligung zugeleitet. Zurzeit werden die Rückmeldungen

ausgewertet. Die Gespräche mit den kommunalen Spitzenverbänden dauern an.

Etwa 130.000 Schülerinnen und Schüler in Nordrhein-Westfalen haben einen sonderpädagogischen Förderbedarf. Zurzeit besuchen rund 20 Prozent von ihnen eine allgemeine Schule. Dies wird von Landesseite mit insgesamt 1.215 zusätzlichen Stellen unterstützt, von denen mehr als die Hälfte in den vergangenen zwei Jahren hinzugekommen sind. Dazu gehören auch 53 bei den Schulämtern angesiedelte Stellen, die den örtlichen Inklusionsprozess koordinieren sollen.

Die Landesregierung hat die Schulaufsicht bereits beim Übergang zum Schuljahr 2011/12 gebeten, das Gemeinsame Lernen von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderung immer dort möglich zu machen, wo es gewünscht wird. Eltern von Kindern mit Behinderungen soll ein Platz im Gemeinsamen Unterricht angeboten werden, wenn sie es wünschen. Eine Zuweisung von Kindern zur Förderschule gegen den Willen der Eltern sollte unter Ausschöpfung aller Möglichkeiten vermieden werden. Dies scheint weitgehend zu gelingen.

Die Vereinten Nationen haben den 3. Dezember zum Tag der Menschen mit Behinderungen ausgerufen. An diesem Tag soll jedes Jahr auf die besonderen Interessen von Menschen mit Behinderung aufmerksam gemacht werden.

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