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Archiv "Streitgespräch: Eine Kränkung der Ärzte" (05.06.2009)

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Deutsches Ärzteblatt⏐⏐Jg. 106⏐⏐Heft 23⏐⏐5. Juni 2009 A1199

B R I E F E

plausibel sein, dürfen aber nieman- dem aufoktroyiert werden und konnten zudem die hohe Selbsttö- tungsrate bisher nicht verhindern und werden dies auch künftig nicht schaffen . . .

Prof. Dr. med. Manfred Stöhr,

Fritz-Strassmann-Straße 35, 86156 Augsburg

Eine Kränkung der Ärzte

Mit großer Verwunderung habe ich das Streitgespräch gelesen.

Schockiert war ich über die Aussage des Prof. Taupitz „Der Eid des Hip- pokrates hat rechtlich überhaupt kei- ne Bedeutung. Das Genfer Gelöbnis übrigens auch nicht“ . . . Die Aussa- ge „überhaupt keine Bedeutung“

muss für jeden Arzt als Kränkung empfunden werden, um es gelinde auszudrücken. Man muss sich fra- gen, was die Rechtsprechung über- haupt noch von den Vorschriften der Bundesärztekammer hält. Wo bleibt die Achtung vor dem Berufsstand der Ärzte? Im Grundgesetz steht, Art. 2 Abs. II: „Jeder hat das Recht auf Le- ben und körperliche Unversehrtheit“.

Wenn jeder Mensch das Recht auf Leben und Unversehrtheit hat, dann ist es doch höchste ärztliche Aufga- be, dem Menschen, der sich in Not (Suizidgefährdung) befindet, nach bestem Können zu helfen, damit die

„Unversehrtheit“ des Gefährdeten erhalten bleibt. Suizid bedeutet die Beseitigung des eigenen Lebens. Of- fenbar wird „das Recht auf Leben“, das im Grundgesetz ausdrücklich und entscheidend hervorgehoben wird, nicht mehr in seiner wirklichen Bedeutung von juristischer Seite be- achtet? Wenn ein Arzt „das Recht auf Leben“ nicht ernst nimmt und nicht beachtet, dann handelt er gegen diese entscheidende Vorschrift des Grund- gesetzes . . . Die Bundesärztekam- mer lehnt die Beihilfe zur Selbsttö- tung als ärztliche Option ab: Die Mitwirkung des Arztes beim Suizid widerspricht dem ärztlichen Ethos und kann strafbar sein . . . Mit der Aussage von Herrn Montgomery

„Wenn Sie technisch perfekte Beihil- fe zum Suizid verlangen, ist aktive Euthanasie nicht mehr abgrenzbar“

stimme ich überein. Die Grenzen zur Euthanasie sind dann fließend ge- worden. Es ist von ärztlicher Seite

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A1200 Deutsches Ärzteblatt⏐⏐Jg. 106⏐⏐Heft 23⏐⏐5. Juni 2009

B R I E F E M E D I E N

alles zu tun, um die Gefahr der Eu- thanasie abzuwenden . . .

Prof. Dr. med. Dieter Schmidt,Kaschnitzweg 13, 79104 Freiburg

Fair geführt

Wenn der Medizinrechtler Prof. Dr.

Taupitz einerseits eine ärztliche Ver- pflichtung zur von Suizidwilligen unstreitig verlangten Beihilfe zur Selbsttötung verneint – unter Hin- weis auf die „Gewissensentschei- dung“ des einzelnen Arztes bezie- hungsweise Ärztin, „ebenso wie bei der Abtreibung“ – , andererseits aber der Suizident aus einem misslunge- nen ärztlichen Suizidbeistand einen Haftungsanspruch gegen den aktiv tätig gewordenen Arzt ableiten kann, ist es logischerweise nur ratsam, jeg- liche Beihilfe zur Selbsttötung (auch bei Bilanzselbsttötung) abzulehnen und dem schon im hippokratischen Ärzteeid klar formulierten Tötungs- verbot zu folgen. Dies schließt ärzt- lich-palliative Sterbebegleitung kei- neswegs aus, macht sie im Rahmen mitmenschlicher Zuwendungsmedi- zin für gefährdete Patienten nur um- so dringender geboten. Aus dem fair geführten Streitgespräch wird zu-

gleich deutlich, wie richtig es ist, dass die (Muster-)Berufsordnung der Deutschen Bundesärztekammer das Genfer Ärztegelöbnis (auf der historischen Grundlage des hippo- kratischen Eides) in der Präambel für unseren Berufsstand verpflich- tend vorschreibt, auch wenn der Eid wie das moderne Genfer Gelöbnis laut Herrn Taupitz „rechtlich keine Bedeutung hat“ (sic!). Selten ist der fundamentale Unterschied zwischen standfestem ärztlichen Berufsethos und wandelbarer juristischer Rechts- lage (passive Beihilfe zum Suizid straflos, aktive Beihilfe als aktive Sterbehilfe rechtswidrig und straf- bar) so deutlich erkennbar gewor- den. Es ist höchste Zeit, die klare Verpflichtung jeglichen aktiven Tö- tungsverbots immer wieder der Ärz- teschaft bewusst zu machen (und auch die Studierenden darüber be- reits zu belehren). Denn ohne Ein- haltung dieser Verpflichtung ist eine schiefe Ebene relativistischer Scheinethik betreten, die geradezu zwangsläufig zum Verlust des Ver- trauensverhältnisses in der Arzt-Pa- tient-Beziehung führt.

Prof. em. Dr. med. Otto Paul Hornstein, Danziger Straße 5, 91080 Uttenreuth

KRANKENHÄUSER

Öffentliche und pri- vate Träger kooperie- ren, um den Inves- titionsstau aufzulö- sen (DÄ 14/2009:

„Öffentlich-private Partnerschaften: Eine Alternative, aber kein Allheilmittel“ von Martina Merten und Samir Rabbata).

Nicht seriös

Immer muss ein angeblicher akuter Investitionsstau herhalten, um PPP als

„innovatives Finanzierungsmodell“

zu rechtfertigen. Doch erst jüngst warnten mehrere Landes- und Bundesrechnungshöfe anlässlich von Kostensteigerungen zu Recht vor PPP-Projekten. Nicht nur Geheim- verträge von mehr als 1 000 Seiten Wirtschaftsenglisch und horrende Kosten für eine Heerschar an Bera-

tungsfirmen und Anwaltskanzleien sollten die Verantwortlichen hellhörig werden lassen. Als unkalkulierbares Risiko stellt sich – im Artikel nicht erwähnt – der Forderungsverkauf nach abgeschlossenem PPP-Deal auf dem Finanzmarkt heraus: Durch diese

„Forfaitierung mit Einredeverzicht“, heute bei zwei Drittel der PPP-Ver- träge bereits gängige Praxis, werden die durch den Kostenträger abge- sicherten Forderungen auf dem kolla- bierenden Finanzmarkt meistbietend verkauft! Damit ist PPP letztendlich ebenso wie die aktuell in Verruf ge- ratenen Cross-Border-Leasingverträge im Grundprinzip nichts anderes als ein extrem komplexes Finanzinstru- ment – welches auch durch massives Lobbying der Baukonzerne und Be- ratungsfirmen nicht seriöser wird.

Kein verantwortungsbewusster Klinik- betreiber sollte sich auf solch eine Milchmädchenrechnung einlassen.

Niklas Schurig,Ziegelhalde 2, 89518 Heidenheim

BÜCHER – NEUEINGÄNGE

Ratgeber

Gabi Eugster: Babyernährung gesund & rich- tig.B(r)eikost und Fingerfood nach dem 6. Le- bensmonat. 2. Auflage. Urban & Fischer, Mün- chen 2009, 96 Seiten, kartoniert, 17,95 Euro

Helmut Kolitzus: Im Sog der Sucht. Von Kaufsucht bis Onlinesucht: Die vielen Gesichter der Abhängigkeit. Kösel-Verlag, München 2009, 253 Seiten, kartoniert, 16,95 Euro

Josef Beuth: Gut durch die Krebstherapie.

Von Abwehrschwäche bis Zahnfleischbluten:

Wie Sie Nebenwirkungen und Beschwerden lin- dern. Trias Verlag in MVS Medizinverlage, Stutt- gart 2009, 184 Seiten, kartoniert, 19,95 Euro

Gerd Laux, Otto Dietmaier: Psychopharmaka.

Ein Ratgeber für Betroffende und Angehörige.

8. Auflage. Springer Medizin Verlag, Heidelberg 2009, 253 Seiten, kartoniert, 19,95 Euro

Gerhard Huber: Normalgewicht – das Delta- prinzip.Grundlagen und Module zur Planung von Kursen. Deutscher Ärzte-Verlag, Köln 2009, 150 Seiten, mit CD-ROM, kartoniert, 29,95 Euro

Jürgen Zulley, Barbara Knab: Wach und fit.

Mehr Energie, Leistungsfähigkeit und Ausge- glichenheit. Mabuse-Verlag, Frankfurt am Main 2009, 157 Seiten, kartoniert, 12,90 Euro

Falk G. Bechara, Johannes Schmidt, Klaus Hoffmann, Peter Altmeyer: Krankhaftes Schwitzen.Kohlhammer, Stuttgart 2009, 164 Seiten, kartoniert, 22 Euro

Hans Morschitzky, Thomas Hartl: Die Angst vor Krankheit verstehen und bewältigen.

Verlag Kreuz, Stuttgart 2009, 220 Seiten, Klappenbroschur, 16,95 Euro

Thomas Henze (Hrsg.): Multiple Sklerose.

Symptome besser erkennen und behandeln. Ein Buch für Menschen mit MS. Zuckschwerdt, Mün- chen 2009, 249 Seiten, kartoniert, 19,90 Euro

Annette Kielholz: Online-Kommunikation.

Die Psychologie der neuen Medien für die Be- rufspraxis. Springer, Heidelberg 2008, 335 Sei- ten, gebunden, 44,95 Euro

Sigrun Schmidt-Traub: Angst bewältigen.

Selbsthilfe bei Panik und Agoraphobie. 4. Auflage.

Springer Medizin Verlag, Heidelberg 2008, 138 Seiten, Softcover, 19,95 Euro

Rita Trieger: Silver Generation: Yoga.10-Minu- ten-Übungen bei Nacken- und Rückenschmerzen.

Heel Verlag, Königswinter 2008, 176 Seiten, kartoniert,17,95 Euro

Eberhard J. Wormer: Klostermedizin. Heil- kunde und Lebenskunst. Unterwegs im Garten der Gesundheit. Reihe: Gesundheit, Vitalität &

Lebensfreude. Lingen Verlag, Köln 2009, 93 Sei- ten, Flexibroschur, 2,49 Euro

Referenzen

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