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Archiv "§ 218 Vor der Wahl, nach der Wahl" (22.11.1990)

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DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

1 Z

u lebhaften Protesten und Gegenreaktionen hat ein

„Strategie-Papier" der Krankenhausreferenten der Spit- zenverbände der gesetzlichen Krankenversicherung (West) zur Pflegesatzrunde 1991 in den neuen Bundesländern geführt.

In den harmlos titulierten „Hin- weisen zu den Pflegesatz-/Bud- getverhandlungen mit den Kran- kenhäusern in der DDR" haben die Kassenreferenten alles dar- auf angelegt, die Unerfahrenheit ihrer Vertragskontrahenten der 441 Krankenhäuser (Ost) bei der Pflegesatzrunde für 1991 auszunutzen. Nicht genug damit, daß die nicht gerade auf der Sonnenseite wirtschaftenden Krankenhäuser in den neuen Bundesländern ohnehin genug finanzielle, personelle und orga- nisatorische Probleme haben, soll das Acht-Punkte-Papier der Kassenreferenten — gleichviel, ob die Vorstände der West-Kas- senverbände inzwischen etwas

W

as soll ein Gesetzent- wurf, der kurz vor To- resschluß eingebracht wird, im Wissen darum, daß schon rein technisch gar keine Chance besteht, den Entwurf noch Gesetz werden zu lassen?

Richtig. Ein solcher Gesetzes- entwurf dient dazu, dem poten- tiellen Wähler zu zeigen, wel- chen gesetzgeberischen Fort- schritt er zu erwarten hat, wenn er der betreffenden Partei, die das Gesetzesvorhaben jetzt in- szeniert, seine Stimme gibt.

Genau solche Gedanken dürften die FDP-Bundestags- fraktion bewegt haben, einen ei- genen Gesetzesentwurf zur Re- gelung des Rechts des Schwan- gerschaftsabbruchs vorzulegen.

Die Liberalen wollen demon- strieren, wie liberal eine Gesetz- gebung aussehen würde, wenn sie zu bestimmen hätten. Und wie liberal würde ein § 218 nach Auffassung der Liberalen sein?

In Schlagworten gesagt: Fristen- regelung mit Pflichtberatung.

Das ist nicht viel anders, als in einem interfraktionellen Ge- setzesentwurf gestanden hatte,

Pflegesatzrunde '91 (Ost)

iiimummommoifflami

Schnelle Mark?

von der Schärfe zurückgenom- men haben oder nicht — die zum 1. Januar 1991 in Ostdeutsch- land startenden Krankenkassen so „munitionieren", damit sie die Krankenhäuser ausmanö- vrieren können.

Da heißt es unverhohlen und enthüllend: „Die Kranken- häuser der DDR werden zur Zeit von allen Seiten — DKG, In- dustrie etc. — geschult und infor- miert. Es kann unterstellt wer- den, daß die Krankenhäuser in sechs bis acht Monaten über ein anderes Hintergrundwissen ver- fügen und den Krankenkassen erheblich höhere Forderungen präsentieren. Zur Zeit dürfte ein niedrigeres Kostenniveau er- reichbar sein . . ."

§ 218

Vor der Wahl, nach der Wahl

den ein „runder Tisch der Frau- en", besetzt mit Vertreterinnen aus SPD, FDP, Grünen und PDS, ausgearbeitet hatte. Ledig- lich die „Pflicht" zur Beratung wurde hier ganz klein geschrie- ben. Der interfraktionelle Ent- wurf sah die Beratung mehr als Angebot, nicht aber als Ver- pflichtung an.

So kurz vor der Wahl hatte freilich ein interfraktionelles Unternehmen wenig Chancen, schon gar nicht in der genannten Zusammensetzung. Denn für wen soll sich der progressiv-libe- rale Wähler entscheiden, wenn all die progressiv-liberalen Frau- en gemeinsam hinter dem Ge- setzesangebot stehen? Und so kam es, wie es kommen mußte:

Die interfraktionelle Frauenrie-

Darum also geht es: Un- kenntnis über das, was „Sache ist", auszunützen, um über kurz- fristig anberaumte Budgetver- handlungen den Krankenhäu- sern ein möglichst niedriges

„Start- und Schicksalsbudget"

abzuringen. Dann kann es aber nicht weit her sein mit der Ab- sicht, in erster Linie die desolate Krankenhauswirtschaft in der ehemaligen DDR rasch wieder auf die Beine zu bringen und die stationäre Patientenversorgung auch „drüben" sicherzustellen.

Offenbar versuchen die Kassen- referenten, die Qualität der Versorgung dem Kostendämp- fungsdiktat unterzuordnen.

Dagegen wären seriöse, partnerschaftliche Verhand- lungsführungen jetzt gefragt — statt eine „Strategie der schnel- len Mark" zu propagieren. So können jedenfalls kein vernünf- tiges Verhandlungsklima und keine fruchtbare Partnerschaft initiiert werden! HC ge zerbrach, und ihr „Entwurf eines Gesetzes über Beratung in.

Fragen der Sexualität und Fami- lienplanung, über Hilfe mit Rechtsanspruch für Schwangere und Mütter sowie Neuordnung des Schwangeren-Hilferechts"

wurde abgelegt; oder besser: Er liegt auf Wiedervorlage.

Das Muster „Schwanger- schaftsabbruch nach Beratung"

hat nämlich im politischen Raum einigermaßen Gefallen gefunden. Denn, nicht zu ver- gessen, die erste Initiative nach diesem Muster war aus der CDU gekommen. Rita Süssmuth hatte (unterstützt übrigens vom Ärz- tinnenbund) einen entsprechen- den Vorschlag gemacht und die Progressiven in den anderen Parteien in Verlegenheit ge- bracht.

Die CDU und auch Frau Süssmuth halten sich im Augen- blick ziemlich bedeckt. Ein Vor- schlag nach Art von Frau Süss- muth paßt halt nicht ins CDU- Wahlkampfkonzept.

Nach der Wahl wird man weiter und alle alten Vorschläge wieder sehen. NJ

Dt. Ärztebl. 87, Heft 47, 22. November 1990 (1) A-3685

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