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Archiv "Top III: Weiterbildungsordnung - Richtung vorgegeben" (01.06.2001)

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ie Weiterbildungsordnung ist auch eine Friedensordnung“, re- sümierte Dr. med. H. Hellmut Koch, Vorsitzender der Weiterbil- dungsgremien der Bundesärztekam- mer und Präsident der bayerischen Landesärztekammer, am Ende der rund fünfstündigen Diskussion um die Novellierung der (Muster-)Weiterbil- dungsordnung. Der Verlauf der betont

sachlichen Debatte auf dem 104. Deut- schen Ärztetag in Ludwigshafen gab ihm Recht: Es war kaum noch etwas zu spüren von der Unruhe und den Miss- stimmungen, die der neu gefasste so ge- nannte Paragraphenteil im Vorfeld vor allem bei den Kassenärzten ausgelöst hatte (dazu DÄ, Heft 21/2001). Diese hatten der geplanten Novelle bei der Vertreterversammlung der Kassenärzt- lichen Bundesvereinigung (KBV) ei- nen Tag vor der Eröffnung des Deut- schen Ärztetages einen eigenen Tages- ordnungspunkt eingeräumt und ihre Bedenken formuliert – denen der

Deutsche Ärztetag schließlich Rech- nung trug.

Mit großer Mehrheit stimmten die Delegierten der Beschlussvorlage des Vorstandes der Bundesärztekammer zu, die den Paragraphenteil der (Mu- ster-)Weiterbildungsordnung neu fasst.

Als Abschnitt A der Novelle legt er Strukturen, Begriffe und Regularien fest. Damit hat der Ärztetag die Grund-

lage geschaffen, die die Weiterbildungs- gremien der Bundesärztekammer be- nötigen, um die inhaltlichen Details der einzelnen Weiterbildungsgänge zu erar- beiten (Abschnitte B und C). Der Be- schluss besagt, dass der Ärztetag den Paragraphenteil „als Grundlage für die weiteren Arbeiten zustimmend zur Kenntnis nimmt“. Über das Gesamtpa- ket, einschließlich Abschnitt A, soll der nächste oder übernächste Deutsche Ärztetag beraten. Es wird ausdrücklich betont, dass Korrekturen des Paragra- phenteils auch dann noch möglich sind.

Dieser Punkt lag vor allem den Kas-

senärzten am Herzen, die in Überein- stimmung mit einem Beschluss der KBV-Vertreterversammlung in einem eigenen Antrag nochmals die Vorläu- figkeit des Paragraphenteils betonten.

Da auch dieser Antrag mit großer Mehrheit angenommen wurde, konn- ten sowohl Befürworter als auch Skep- tiker der Novelle zufrieden sein. Auch der Vorsitzende der Weiterbildungsgre- mien, Koch, betonte: „Abschließend abstimmen können wir erst, wenn alles vorliegt.“

Künftig gibt es vier Qualifikationsarten

Nach dem novellierten Paragraphen- teil, dessen Eckpunkte bereits der 103.

Deutsche Ärztetag vorgegeben hatte, gibt es künftig vier Qualifikationsarten, die jeweils mit einer Prüfung vor der Ärztekammer abgeschlossen werden.

Eine erfolgreich abgeschlossene Wei- terbildung führt demzufolge zur Fach- arzt-, Schwerpunkt- oder Bereichsbe- zeichnung oder zu einem Befähigungs- nachweis. Dabei beschreibt die Ge- bietsdefinition umfassend alle Leistun- gen eines Gebietes und bestimmt so die Grenzen für die Ausübung fachärztli- cher Tätigkeit. Die Gebietsgrenzen sol- len durch keine der Qualifikationen er- weitert werden. Da die Weiterbildungs- inhalte eines Bereichs mehreren Gebie- ten zugeordnet werden können, soll nach dem Willen der Weiterbildungs- gremien der Erwerb einer Bereichsbe- zeichnung in einem „Menüsystem“ ge- staltet werden. Dazu Koch: „Jeder soll nur das erlernen, was er für sein Fach braucht.“

Der neu gefasste Paragraphenteil be- schreibt einen Schwerpunkt als eine auf der Facharztweiterbildung aufbauende Spezialisierung im Gebiet. Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten im Ge- P O L I T I K

104. DEUTSCHER ÄRZTETAG

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A1450 Deutsches Ärzteblatt½½Jg. 98½½Heft 22½½1. Juni 2001

Top III: Weiterbildungsordnung

Richtung vorgegeben

Der 104. Deutsche Ärztetag hat die Grundlagen für die inhaltliche Reform der (Muster-)Weiterbildungsordnung geschaffen.

Zufrieden mit dem Abstimmungsergebnis: Horst Dieter Schirmer, Justiziar der Bundesärztekammer, Dr. med. Annette Güntert, zuständige Dezernentin, und Dr. med. H. Hellmut Koch (v. l.)

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biet, die nicht zu den vorgeschriebenen Mindestinhalten der Facharztweiterbil- dung gehören, bestätigt der Befähi- gungsnachweis. Dazu zählen insbeson- dere bestimmte Untersuchungs- und Behandlungsmethoden. Der Abschnitt A sieht weiter vor, dass die Befähi- gungsnachweise auch der Nachqualifi- kation dienen können. Sie sollen in ei- ner bundeseinheitlichen Liste veröf- fentlicht werden, die die Ärztekam- mern gemeinsam erstellen. Koch be-

tonte, dass auch ein Befähigungsnach- weis nicht gebietserweiternd sei. So sei die Voraussetzung für den Erwerb des Befähigungsnachweises Dermahistolo- gie der Facharzt für Haut- und Ge- schlechtskrankheiten oder der Facharzt für Pathologie. Diese Beschränkung auf das Gebiet war vielen Delegierten wichtig. Dr. med. Max Kaplan, Bayeri- sche Landesärztekammer, formulierte es so: „Die Weiterbildungsordnung ist eine Arbeitsteilungsordnung. Wir brau- chen keine unnötige Weiterbildung.“

Der Paragraphenteil sieht weiter vor, dass Facharzt-, Schwerpunkt- und Be- reichsbezeichnungen sowie Befähi- gungsnachweise führungsfähig sind.

Darüber hinaus wird festgeschrieben, dass die Weiterbildung im Rahmen an- gemessen bezahlter ärztlicher Berufs- tätigkeit erfolgt und eine Weiterbildung in Teilzeit anteilig anzurechnen ist.

Während der Debatte kritisierten vor allem einige weibliche Delegierte, dass mit dieser Regelung derzeit vielerorts wenig liberal verfahren werde.

Der Paragraphenteil setzt zudem Standards für die Befugnis zur Weiter- bildung. Eine solche kann nur erteilt werden, wenn der Arzt, der eine Wei-

terbildungsbefugnis beantragt, die ent- sprechende Bezeichnung führt, fachlich und persönlich geeignet ist und eine mehrjährige Tätigkeit nach Abschluss seiner Weiterbildung nachweisen kann.

Die Ärztekammer erteilt die Befugnis zur Weiterbildung auf Antrag, wobei diesem ein gegliedertes Programm für die Weiterbildung des Assistenten bei- gefügt sein muss. Der Ärztetag ergänz- te die Beschlussvorlage der Bundesärz- tekammer dahingehend, dass dieses

Curriculum auch dem Arzt in Weiter- bildung ausgehändigt wird. Dr. med.

Günter Jonitz, Mitglied des Vorstandes der Bundesärztekammer und Präsident der Ärztekammer Berlin, mahnte in diesem Zusammenhang: „Die Qualität der Weiterbildung hängt auch von der des Befugten ab. Wir brauchen eine konkretere Definition von ,persönli- cher Eignung‘. Die Bundesärztekam- mer muss diesen Begriff mit Leben aus- füllen.“

Abgleich mit Vertrags- und Sozialrecht

Als weiteres Element der Qualitätssi- cherung sieht der Paragraphenteil Do- kumentationspflichten vor. So muss der Arzt in Weiterbildung schriftlich fest- halten, dass er die vorgeschriebenen In- halte abgeleistet hat. Darüber hinaus wird der Weiterbilder verpflichtet, mit seinem Assistenten nach Abschluss ei- nes Weiterbildungsabschnitts, minde- stens jedoch einmal jährlich, ein Ge- spräch zu führen, in dem der Stand der Weiterbildung von beiden beurteilt und noch bestehende Defizite aufgezeigt

werden sollen. Dieser Punkt war auf Antrag von Dr. med. Alfred Möhrle, Mitglied des Vorstandes der Bundes- ärztekammer und Präsident der Lan- desärztekammer Hessen, in den Para- graphenteil aufgenommen worden. Nur ein persönliches Gespräch gewährlei- ste, dass Defizite in der Weiterbildung tatsächlich bewusst gemacht und beho- ben werden könnten. Das bloße „Ab- zeichnenlassen“ einer Auflistung kön- ne dies nicht garantieren, hieß es zur Begründung.

Ziel der Weiterbildungsnovelle ist es Koch zufolge, eine bundesweit einheit- liche Bildungsordnung zu schaffen mit einer transparenteren Struktur und klar definierten Begriffen, die die Flexibi- lität der Weiterbildung auch zwischen ambulantem und stationärem Bereich garantiert. Diesen Aspekt betonte auch Dr. med. Ulrich Oberschelp, Ärzte- kammer Westfalen-Lippe: „Die Weiter- bildung im Fachgebiet muss allumfas- send sein. Es ist nicht mehr möglich, dies in der Klinik zu gewährleisten. 80 Prozent aller Erkrankungen werden mittlerweile kompetent im niedergelas- senen Bereich behandelt. ,Banale‘ Er- krankungen findet man in der Klinik gar nicht mehr.“

Kernelement der Reform ist die Ab- grenzung von „Gebietsdefinition“ und

„Facharztkompetenz“. „Die Differenz zwischen den Gebietsgrenzen und dem Erlernten ist eigentlich das, was wir der- zeit leben“, sagte Koch. Das will man mit der Novellierung der (Muster-)Wei- terbildungsordnung beschreiben. Da- bei, so Koch, müsse in der Facharzt- kompetenz der Versorgungsalltag abge- bildet werden. Was allerdings in der Novelle bestehen bleibe, sei die Be- schränkung auf das Gebiet. Ausüben dürfe der Arzt nur das, was er erlernt habe. Die Zulassung gelte mithin für die Facharztkompetenz, und nicht für das Gebiet. „Mit dieser Regelung müss- ten wir auch im Vertragsarztrecht bes- ser zurechtkommen als bisher“, betonte Koch. „Die Weiterbildungsordnung ist zwar primär eine Bildungsordnung.

Aber selbstverständlich muss sie mit Vertrags- und Sozialrecht abgeglichen werden. Deshalb stimmen wir uns eng mit der KBV ab.“

Zum Hintergrund der neuerlichen Reform erklärte Koch, der Gesetzge- P O L I T I K

104. DEUTSCHER ÄRZTETAG

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A1452 Deutsches Ärzteblatt½½Jg. 98½½Heft 22½½1. Juni 2001

Dr. jur. Rainer Hess erläuterte den Delegierten des Deutschen Ärztetages die Position der Kassenärztlichen Bundesvereinigung.

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ber habe in den Heilberufsgesetzen der Länder nur Fachrichtungen vorgege- ben. Seit vielen Jahren sei klar, dass die- se Beschreibungen nicht ausreichten, um die hoch spezialisierte Medizin ab- zubilden. „Wir haben jetzt Gebiete und Gebietsgrenzen definiert, Schwerpunkt und Befähigungsnachweis im Gebiet angesiedelt. Einzig der Bereich ist ge- bietsübergreifend. Nun müssen wir die Inhalte festlegen. Das wird sich in Teil B und C abspielen.“

Dass diese beiden Teile noch nicht vorliegen, hatte die Unruhe im Vorfeld verursacht. KBV-Hauptgeschäftsführer Dr. jur. Rainer Hess nahm deshalb die Gelegenheit wahr, den Delegierten des Ärztetages die Anliegen der Kassenärz- te nochmals nahe zu bringen. Zwar be- tonte er, die KBV wolle keineswegs et- was blockieren. „Aber von einem müs- sen wir ausgehen: Die Weiterbildungs- ordnung definiert die Zulassungsvor- aussetzungen. Sie ist für die Kollegen Existenzgrundlage.“ Wenn es dabei bleiben solle, dass die Weiterbildungs-

ordnung Zulassungs- und Arbeitstei- lungsordnung sei, müsse auf ver- tragsärztliche Belange Rücksicht ge- nommen werden. So heißt es beispiels- weise in dem Beschluss der KBV-Ver- treterversammlung, dem auch der Ärz- tetag zustimmte, Fehlentwicklungen in der vertragsärztlichen Versorgung hät- ten häufig eine Ursache im Weiterbil- dungsrecht.

„Der Paragraphenteil ist zunächst nur eine Hülse“

Eine Weiterbildungsreform müsse berücksichtigen, dass Gebiete und Schwerpunkte so eindeutig definiert seien, dass sie für die Kassenzulassung das jeweilige Leistungsspektrum mög- lichst eindeutig bestimmten. Über- schneidungen der Weiterbildungsinhal- te in den Gebieten und Schwerpunkten sollten möglichst gering und vor allem nicht mit unterschiedlichen Qualifikati- onsanforderungen verbunden sein. Zu-

dem müsse die Weiterbildungsordnung die Gliederung der vertragsärztlichen Versorgung in eine haus- und eine fachärztliche Versorgung aufgreifen.

Im Zuge der inhaltlichen Reform werde man vor allem in dieser Frage um eine kritische Diskussion nicht herum- kommen, erklärte Hess vor dem Deut- schen Ärztetag. „Lassen Sie uns die Diskussion offen führen, damit wir kor- rigieren können, was der Korrektur be- darf.“ In diesem Punkt ist zumindest Dr. med. Leonhard Hansen, Ärztekam- mer Nordrhein und Mitglied des Vor- standes der KBV, optimistisch. „Wir ha- ben einen Konsens erreicht, mit dem wir jetzt solide arbeiten können“, er- klärte er nach der Debatte über die Weiterbildungsordnung gegenüber der Presse. Die Diskussion im Vorfeld sei jedoch unvermeidlich gewesen: „Der Paragraphenteil ist zunächst nur eine Hülse. Daher rührte die Verunsiche- rung unter den Betroffenen.“

Vereinzelte kritische Stimmen bezo- gen sich auch auf andere Punkte des Pa- P O L I T I K

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104. DEUTSCHER ÄRZTETAG

Argumente statt Emotionen: Betont sachlich diskutierten die Delegierten über die Novellierung der (Muster-)Weiterbildungsordnung.

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ragraphenteils. So hielt Dr. med. Hart- mut Lummert, Ärztekammer Nieder- sachsen, die Einführung der Befähi- gungsnachweise für problematisch. Sie könnten zu einer Flut von Qualifikatio- nen führen. Dr. med. Volker Pickerodt, Ärztekammer Berlin, stimmte dem zu:

„Die Gremien müssen dafür sorgen, dass die Zahl der Befähigungsnachwei- se begrenzt wird.“

Mit Blick darauf, dass alle Bezeich- nungen von der Ärztekammer geprüft werden sollen, gab Dr. med. Udo Scha- gen, Ärztekammer Berlin, zu beden- ken: „Ich habe die Befürchtung, dass die generelle Einführung mündlicher Prüfungen die Ärztekammern unzu- mutbar belastet.“ Dieses Argument ließ Koch jedoch nicht gelten: „Allen ist klar, dass die Zahl der Prüfungen stei- gen wird. Wir haben uns aber mit den zuständigen Gremien abgesprochen.

Diese sehen darin kein großes Problem.

Wir wollen Qualität.“

Auch mit dem Tempo der Weiterbil- dungsreform waren einzelne Delegierte unzufrieden. „Jedes Jahr bekommen wir was vorgelegt, das wir zustimmend zur Kenntnis nehmen sollen. Es besteht die Gefahr, dass der Staat regulierend eingreift, weil wir 15 Jahre über die Weiterbildungsordnung diskutieren, bis sie greift. Treffen Sie Entscheidungen“, appellierte Prof. Dr. med. Günter Lob, Bayerische Landesärztekammer, an die Delegierten.

Es ist jedoch sehr wahrscheinlich, dass Lob seine Ungeduld zügeln muss.

Im Rahmen ihrer inhaltlichen Arbeit dürften noch viele Diskussionen auf die Weiterbildungsgremien der Bundesärz- tekammer zukommen. Dass sehr unter- schiedliche Positionen unter einen Hut gebracht werden müssen, belegten die Forderungen, die Prof. Dr. med. Al- brecht Encke, Präsident der Arbeitsge- meinschaft der Wissenschaftlichen Me- dizinischen Fachgesellschaften, an eine Weiterbildungsnovelle stellte. Zwar be- grüßte er die Reform, betonte aber gleichzeitig: „Zahnschmerzen verur- sacht uns die Definition der Gebiete.“

Die Medizin lebe von der Interdiszipli- narität. Die Trennung zwischen den Ge- bieten dürfe nicht zu starr sein. Es müsse möglich sein, Gebietsgrenzen zu über- schreiten. Solche Forderungen dürften die KBV wenig erfreuen. Heike Korzilius

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104. DEUTSCHER ÄRZTETAG

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um Abschluss des Deutschen Ärz- tetages gab es großen Beifall für die Landesärztekammer Rhein- pfalz-Pfalz und ihren Präsidenten, Dr.

med. Dieter Everz, der als Gastgeber zusammen mit der Bezirksärztekam- mer Pfalz und deren Vorsitzendem, Dr.

med. Frieder Hessenauer, in Ludwigs- hafen dafür gesorgt hatte,

dass der äußere Rahmen der Veranstaltung stimm- te. Der Pfalzbau als Ta- gungszentrum bot die be- sten Voraussetzungen so- wohl für das Gelingen der Eröffnungsveranstaltung als auch der Arbeits- sitzungen des Plenums.

Vielleicht war das (rhein- land-)pfälzische Naturell der Gastgeber die Ursa- che dafür, dass der 104.

Deutsche Ärztetag mehr als die zurückliegenden Ärztetage durch große

Harmonie geprägt war. Ein Delegierter sprach sogar ein wenig despektierlich von „dem großen Harmoniemonster“, zu dem sich der Ärztetag zu entwickeln

„drohe“. Und vielleicht brachte es die typische Atmosphäre einer Arbeiter- stadt mit sich, dass die Arbeitssitzun-

gen in Ludwigshafen sich durch diszi- pliniertes Arbeiten der Delegierten auszeichneten und auch nicht unter- brochen wurden, als nach einer Verpuf- fung im nahe gelegenen Chemiewerk die Klimaanlage abgestellt wurde und der Weg nach draußen für kurze Zeit versperrt war.

Nach Mainz im Jahr 1971 und Trier zehn Jahre später war Rheinland-Pfalz zum dritten Mal Gastgeber für den Deutschen Ärztetag. Als dessen Ehren- präsident hatte Sanitätsrat Dr. med.

Hans Engelhard, ehemaliger Präsident der Landesärztekammer Rheinland- Pfalz und Träger der Paracelsus-Medaille der deutschen Ärzteschaft, die Delegierten in einem Grußwort auf die vor ih- nen liegenden schwieri- gen Verhandlungen ein- gestimmt. Bei aller Kon- troverse in Sachfragen mahnte er einen fairen und weniger ideologi- schen Umgang in der Aussprache an – eine Mahnung, die sich die De- legierten offenbar zu Her-

zen nahmen. TG

Ludwigshafen

Pfälzische Lebensart

Die gastgebende Landesärztekammer sorgte mit für einen gelungenen Ablauf des Ärztetages.

Für den Gastgeber des Ärztetages, den Präsidenten der Lan- desärztekammer Rheinland-Pfalz, Dr. med. Dieter Everz, gab es lebhaften Beifall.

Ehrenpräsident des 104. Deutschen Ärztetages: Sanitätsrat Dr.

med. Hans Engelhard

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