Organe und Mikroorganismen“, be- richtet Dr. Christoph Then, Patentex- perte von Greenpeace. Die Zahl der Patentanmeldungen im Bereich Gen- technik steige seitdem kontinuierlich.
Im vergangenen Jahr waren es 4 600.
„Die Zunahme von Gen-Patenten führt für Ärzte und Patienten inzwischen zu erheblichen Nachteilen“, erklärt Then.
Labors hätten viele diagnostische Tests oder gar die Entwicklung von verbes- serten Diagnoseverfahren gestoppt, weil Biotech-Firmen die Rechte an den benötigten Genen besitzen und über- höhte Lizenzgebühren verlangen.
Streit um Gentechnik-Gesetz
Aufgrund anhaltender Kritik stagniert derzeit nicht nur die Umsetzung der Biopatent-Richtlinie in nationales Recht, sondern auch die der EU-Richtli- nie „über die Anwendung genetisch ver- änderter Mikroorganismen in geschlos- senen Systemen“ (Gentechnikgesetz) von 1998. Diese regelt den Umgang mit diesen Organismen und die Maßnah- men zum Schutz der menschlichen Ge- sundheit und der Umwelt. Das Bundes- kabinett hat der Umsetzung der Richtli- nie im Januar dieses Jahres zugestimmt.
Das deutsche Gentechnik-Gesetz ent- hält nun einige Deregulierungen im Ver- waltungsbereich sowie eine Verordnungs- ermächtigung. Danach ist es möglich, bestimmte gentechnisch veränderte Mi- kroorganismen aus dem Anwendungs- bereich des Gesetzes herauszunehmen.
Die biotechnologischen und phar- mazeutischen Unternehmen zeigen sich dennoch enttäuscht über die Gestaltung des deutschen Gesetzes. Bei einer öf- fentlichen Anhörung am 21. März in Ber- lin forderten sie den Gesetzgeber auf, das Deregulierungspotenzial der EU-Richtli- nie auszuschöpfen und insbesondere die Genehmigungsverfahren weiter zu ver- einfachen. Für die Sicherheitsstufe zwei würde eine Anzeige anstelle eines Ge- nehmigungsverfahrens ausreichen. Die Umweltverbände kritisierten hingegen die Verordnungsermächtigung. Sie sind der Ansicht, dass einzelne gentechnisch veränderte Organismen nicht ausgeklam- mert werden sollten. Transparenz und Rückverfolgbarkeit seien dann nämlich nicht mehr gegeben. Dr. med. Eva A. Richter
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A820 Deutsches Ärzteblatt½½½½Jg. 99½½½½Heft 13½½½½29. März 2002
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undesgesundheitsministerin Ulla Schmidt ist ihre rheinische Fröh- lichkeit abhanden gekommen – zu- mindest auf dem Frühlingsempfang der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) in Berlin. Mit ungewohnter Schärfe forderte sie die Selbstverwal- tungspartner auf, ihren Anteil zur Ein- führung diagnoseorientierter Fallpau- schalen auf der Basis von Diagnosis Re- lated Groups (DRGs) zu leisten. DiePolitik habe die Rahmenbedingungen geschaffen. „Jetzt sind Sie am Zug“, sagte Schmidt.
Der Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft, Dr. Burghard Rocke, und der Hauptgeschäftsführer der DKG, Jörg Robbers, nahmen den Schwarzen Peter von der Ministerin nicht an. Der vorgeschriebene Zeitplan, nach dem sich die Selbstverwaltung bis Ende des Jahres auf die neuen Entgelt- formen einigen muss, sei kaum einzu- halten. Die DKG werde die Mitarbeit an der Ausgestaltung des DRG-Systems aufkündigen, falls die Bundesregierung für eine Übergangszeit tatsächlich auf
australische DRGs und Kostengewichte zurückgreife. Dies widerspreche der Geschäftsgrundlage der Einführung der Fallpauschalen auf deutsche Kranken- hausverhältnisse. Die Krankenhausge- sellschaft habe wiederholt darauf hinge- wiesen, dass sich die deutschen Kosten- verhältnisse mit australischen Gewich- ten kaum korrekt abbilden ließen. „Wir werden diesen Weg deshalb nicht mitge- hen. Das muss die Bundesregierung schon selbst verantworten“, warnte Rocke.
Der Präsident der Bun- desärztekammer, Prof. Dr.
med. Jörg-Dietrich Hoppe, sieht in der Einführung der Fallpauschalen einen „Para- digmenwechsel ersten Gra- des“. Die wirtschaftlichen Bedingungen würden die Häuser künftig dazu zwin- gen, sich auf das absolut Notwendige zu beschrän- ken. Dabei werde es zwangs- läufig zu einer „Amerika- nisierung“ des stationären Sektors kommen. Schon jetzt bereite man sich auf den Konkurrenzkampf untereinander vor, sagte Hoppe.
Die Krankenkassen sind zuversicht- lich, bis 2003 nach Fallpauschalen ab- rechnen zu können. Im Gegensatz zu den Krankenhäusern gebe es für die Kassen keinen zeitlichen Spielraum für die Umstellung auf DRGs. Darauf ver- wies Dr. Werner Gerdelmann, stellver- tretender Vorstandsvorsitzender der Ersatzkassenverbände. Würden tat- sächlich, wie von Experten prognosti- ziert, 60 Prozent der Krankenhäuser be- reits 2003 auf DRGs umstellen, käme es allerdings zu Zahlungsverzögerungen, räumte Gerdelmann ein. Samir Rabbata
Fallpauschalengesetz
Politik und Verbände streiten über Zeitplan
Bei der Umsetzung des Fallpauschalengesetzes sieht die Regierung die Selbstverwaltungspartner in der Pflicht.
Politik und Verbände schieben sich schon vor Einführung der DRGs den Schwarzen Peter zu. Foto: DKG