I 061/2010 BVE 8. September 2010 BVE C
Interpellation
1297 Burn, Adelboden (EDU)
Weitere Unterschriften: 0 Eingereicht am: 23.03.2010
Burgdorf - Überbauung Zeughausareal im PPP-Modell
Anlässlich der Beratung des oben erwähnten Geschäfts wurde von mehreren Sprechern auf die Submissionsverordnung des Kantons Bern hingewiesen. Zurzeit wird das Gebäude abgebrochen, Submissionen gemäss der gültigen Submissionsverordnung des Kantons Bern sind bisher keine gelaufen.
Gemäss Tagblatt vom April 2009 hat Frau Regierungsrätin Egger dem Parlament folgende Zusagen gemacht:
«Es sind verschiedene Fragen betreffend das Submissionsgesetz aufgetaucht. Ich sage es hier mit aller Deutlichkeit: Das Projekt untersteht dem öffentlichen Beschaffungswesen; und zwar wir gegenüber dem Projektträger, der Projektträger gegenüber dem Unternehmer, und die Unternehmungen gegenüber ihren Subunternehmungen. Das sind alles Ausschreibungen nach Submissionsgesetz. Und wir haben bei der Ausschreibung festgehalten, dass die Gewerbeverbände kontaktiert werden sollen, damit wir möglichst KMU aus der Region berücksichtigen können. Wir verlangen, dass man die Gewerbeverbände kontaktiert, damit die lokalen KMU mitmachen. Wir können aber nicht nach unserm Gutdünken Leute auswählen, weil dies eben dem öffentlichen Beschaffungsrecht untersteht.»
Ich erlaube mir gemäss den gemachten Aussagen folgende Frage zu stellen:
- Warum werden die einzelnen Arbeitsgattungen nicht öffentlich ausgeschrieben.
Antwort des Regierungsrates
Die einzelnen Arbeiten für sämtliche Gebäude und Anlagen, die auf dem ehemaligen Zeughausareal neu zu errichten sind, wurden als Gesamtleistungspaket für Planung, Bau, Finanzierung und Betrieb im September 2007 gemäss dem öffentlichen Beschaffungsrecht ausgeschrieben. Das Vergabeverfahren wurde im Rahmen eines anonymen Gesamtleistungswettbewerbes durchgeführt.
Der Wettbewerbsgewinner hat für die vertragsgemässe Abwicklung der beauftragten Leistungen eine Projektgesellschaft, die Zeughaus PPP AG, gegründet, die bis ins Jahr 2037 Vertragspartnerin und Auftragnehmerin des Kantons ist. Die Projektgesellschaft als Auftragnehmerin des Kantons beauftragt die wesentlichen Planungs-, Bau- und Betriebsleistungen an Unternehmen, die bereits im Gesamtleistungswettbewerb Mitglied der Bietergemeinschaft waren.
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Darüber hinaus werden weitere Teilleistungen durch die Auftragnehmerin und die beauftragten Unternehmen an weitere Subunternehmen vergeben. Diese Auftragsvergaben unterliegen nicht dem öffentlichen Beschaffungsrecht. Insofern waren die Informationen von Frau Regierungsrätin Egger-Jenzer gegenüber dem Parlament ungenau. Bei der Vergabe solcher Teilleistungen sind jedoch die Auftragnehmerin und ihre beauftragten Unternehmen vertraglich verpflichtet, möglichst viele qualifizierte und leistungsstarke kleine und mittlere Unternehmen einzubeziehen.
Zurzeit bereitet die Projektgesellschaft die Vergabe der weiteren Teilbauleistungen für die Erstellung der Gebäude, die Betriebseinrichtungen, die Umgebung und die Ausstattung vor. Diese Vergaben unterliegen zwar nicht dem öffentlichen Beschaffungsrecht, doch die Projektgesellschaft hat erste Arbeiten am 20. Mai 2010 auf simap.ch und im Kantonalen Amtsblatt veröffentlicht, so dass sich alle interessierten Firmen melden konnten.
An den Grossen Rat