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als Velofahrende, damit verbunden die Ängste der Polizei vor Unfallrisiko und Haftung

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Academic year: 2022

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I 054/2004 POM 12. Mai 2004 46C

Interpellation

1460 GFL (Hofer, Biel)

Weitere Unterschriften: 9 Eingereicht am: 16.02.2004

Projekt AIDA - Sich im Verkehr bewegen - aber sicher?

Im 2. Bericht über das Projekt AIDA vom 17. November 2003 Kapitel 3 „Strategische Ziele und Stossrichtungen“ wird speziell auch auf den Bereich „umfassende Prävention“ und im Kapitel 4 „Prävention“ spezieller auf die „Zusammenarbeit mit anderen Leistungserbringern“

hingewiesen. Siehe dazu auch den Lehrplan des Kantons Bern zum „Verkehrsunterricht“.

Diese Unterlagen lassen wissen, dass die

Polizei- und Militärdirektion grossen Wert auf eine hohe Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmenden legt.

In der Realität erleben wir derzeit gegenteilige Bestrebungen im präventiven Bereich:

Reduktion der Verkehrserziehung durch die Polizei, Aufhebungen der praktischen Radfahrprüfungen (z.B. Biel).

Begründet wird dieser Abbau meist mit mangelnden Finanzen und damit mangelndem Personal und mangelnden Fähigkeiten der Kinder z.B. als Velofahrende, damit verbunden die Ängste der Polizei vor Unfallrisiko und Haftung.

Dies ergibt einen fragwürdigen Widerspruch: Wenn die Fähigkeiten der Kinder zu gering sind, müssen sie durch mehr praktischen Unterricht verbessert werden.

Sonst nimmt man in Kauf, dass sich das Unfall- und generelle Sicherheitsrisiko nicht nur für Kinder und Jugendliche erhöht, sondern für alle Verkehrsteilnehmenden.

Alle am Verkehrs- und Fahrradunterricht Beteiligten wie die IG Velo, Lehrerschaft, Eltern und weite Teile der Polizei sind im Wissen über den stetig wachsenden Strassenverkehr über diese Entwicklung sehr besorgt. In diesem Sinne scheint es ihnen wichtig, das AIDA- Projekt sehr sorgfältig auch auf konkrete Umsetzungsmassnahmen zu überprüfen.

Dazu haben wir folgende Fragen:

- Welchen Stellenwert hat im Projekt AIDA die Verkehrserziehung der Kinder?

- Welchen Stellenwert hat die Velofahr-Ausbildung an den Schulen?

- Welchen Stellenwert haben die praktischen Prüfungen im Velofahren?

- Welche und wieviele Kurse und Prüfungen für Kinder und Jugendliche im Verkehrsbereich werden in Zukunft konkret angeboten?

- Wieviele Kinder können davon profitieren: alle?

- Einmal oder mehrmals jährlich?

- Während oder ausserhalb des Unterrichts?

- Welche Inhalte für welche Altersgruppen?

- An welchen Standorten, mit welchen Mitteln, in welchen Regionen?

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Antwort des Regierungsrates

Einleitung

Die Verkehrserziehung bzw. der Verkehrsunterricht in den Schulen ist eine gemeinsame Aufgabe von Eltern, Schule und Polizei. Er erfolgt in Zusammenarbeit mit den Verkehrsinstruktorinnen und -instruktoren der Polizei.

Verkehrsunterricht ist ein wichtiges Instrument, um Kindern sicherheitsorientiertes Verhalten im Strassenverkehr zu vermitteln. Nur wenn Kinder ein Verhaltensrepertoire für bestimmte Situationen erlernen, können sie in gefährlichen Situationen entsprechend reagieren und den Verkehrsalltag meistern. Für die Kinder bedeutet der Verkehrsunterricht meistens auch der erste und wichtige Kontakt mit der Polizei.

Insgesamt 22 speziell ausgebildete Polizistinnen und Polizisten erteilen bei der Kantonspolizei Bern hauptamtlich Verkehrsunterricht an rund 3300 Schul- und Kindergartenklassen. Alle Verkehrsinstruktorinnen und -instruktoren (VI) verfügen über Erfahrung im allgemeinen Polizeidienst und eine weiterführende pädagogisch-didaktische Ausbildung. Jede(r) VI betreut selbständig die fest zugeteilten Kindergarten- und Schulklassen und ist Ansprechpartner(in) für Lehrkräfte, Eltern und Behörden in Belangen der Verkehrssicherheit und allgemeiner polizeilicher Fragen. Grundsätzlich erfolgt der Unterricht vom Kindergarten bis zur 6. Schulklasse. Ausgebildet wird nach einem Konzept, welches den jeweiligen Entwicklungsstand der Kinder sowie die örtlichen Verkehrsverhältnisse berücksichtigt.

Aufgrund der parallelen Zuständigkeit von Kanton und Gemeinden für den Verkehrsunterricht führen Gemeinden mit eigenem Polizeikorps seit jeher diesen Unterricht selbst durch (Bern, Biel, Burgdorf, Interlaken, Köniz, Langenthal und Moutier).

Da für den von der Polizei anzubietenden Verkehrsunterricht ein gesetzlicher Minimalstandard fehlt, sind die Gemeindepolizeikorps in der konkreten Ausgestaltung weitgehend frei. Der Standard kann von demjenigen der Kantonspolizei nach oben oder unten abweichen. Entsprechend sind nachfolgend allein Aussagen zum Verkehrsunterricht durch die Kantonspolizei möglich.

Zu den gestellten Fragen Frage 1:

Im Projekt AIDA gehört die Prävention zu den Schwergewichtsbereichen. Zu diesem Zweck wird ein neues Präventionskonzept erarbeitet, das insbesondere die Koordination und die resultatorientierte Umsetzung optimiert. Die Verkehrserziehung ist und bleibt ein wichtiger Bestandteil der polizeilichen Präventionsarbeit. Geplant ist, mindestens den heutigen Standard beizubehalten.

Fragen 2 und 3:

Die Verkehrserziehung ist ein wichtiges Instrument, um Kindern sicherheits-orientiertes Verhalten im Strassenverkehr zu vermitteln. Deshalb ist neben theoretischen Erklärungen ein praxis-orientiertes Training in einem Schüler-Verkehrsgarten (Schonraum) oder auf der öffentlichen Strasse besonders wichtig und hat im Verkehrsunterricht der Kantonspolizei Bern einen entsprechend hohen Stellenwert.

Abschluss der Radfahrerausbildung bildet im 5./6. Schuljahr der Schüler-Radfahrertest, welcher in der Regel von sämtlichen Schülerinnen und Schülern absolviert wird. Die Durchführung des Schüler-Radfahrertests ist nach einem internen Reglement für alle Verkehrsinstruktorinnen und -instruktoren verbindlich.

Frage 4:

Die Kantonspolizei Bern erteilt Verkehrsunterricht aufbauend ab der Stufe Kindergarten bis zur 6. Schulklasse. Dieser Unterricht findet nicht im Rahmen von „Kursen“ statt, sondern als institutionalisierter theoretischer und praktischer Unterricht. Der praktische Unterricht beginnt im Kindergarten mit dem Üben und Anwenden von einfachen Fussgänger- Verhaltensregeln in der Umgebung des jeweiligen Kindergartens. Die praktische

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3

Radfahrerausbildung erfolgt vorerst in einem Schülerverkehrsgarten (Schonraum) und wird später auf der öffentlichen Strasse fortgeführt und vertieft. Abschluss bildet der Schüler- Radfahrertest. Vorbereitung und Durchführung dieses Tests erfolgt in enger Zusammenarbeit mit der Lehrerschaft und unter Einbezug der Eltern. Die Schülerinnen und Schüler müssen dabei zeigen, dass sie das Velofahren auf der Strasse und auch die theoretischen Regeln beherrschen.

Die folgende Tabelle gibt Auskunft über den erteilten Unterricht im Jahre 2003 im Schüler- Verkehrgarten sowie über die durchgeführten Schüler-Radfahrertests.

Anzahl Anlässe Total Teilnehmer Total Tage

Ra 117 9265 79.5

Verkehrsgarten 141 19326 307.5

Frage 5:

Profitieren vom Verkehrsunterricht können sämtliche Kinder in den öffentlichen Schulen. Im Jahre 2003 sind insgesamt 80‘658 Kinder durch die Verkehrsinstruktorinnen und - instruktoren der Kantonspolizei Bern unterrichtet worden.

Frage 6:

Der Verkehrsunterricht wird den jeweiligen Gegebenheiten angepasst. Dadurch können sich regionale Unterschiede in Bezug auf die Anzahl Lektionen und Besuche pro Jahr ergeben. Entscheidungsgrundlagen dazu bilden unter anderem die örtliche Verkehrssituation, konkrete Gefahrenpunkte und Erkenntnisse aus der Unfallstatistik.

Die folgende Tabelle zeigt die Zielsetzung, den Durchschnitt und die Anzahl Besuche des Verkehrsunterrichtes in den einzelnen Stufen bei der Kantonspolizei Bern:

Stufe Lernziel Unterricht Besuche/

Jahr

Lektionen/

Jahr Kindergarte

n

Kennen der

elementaren Fussgängerregeln

Theoretischer und

praktischer Unterricht 1 - 2 3 - 5

1. Klasse Kennen der

Fussgängerregeln

Theoretischer und

praktischer Unterricht 1 - 2 2 - 3

2. Klasse

WH der

Fussgängerregeln und kennen der Fahrrad- ausrüstung

Theoretischer Unterricht 1 - 2 1 - 2

3. Klasse

Kennen der Signale und elementaren Verkehrs- regeln für Radfahrer

Theorie und Praxis im

Verkehrsgarten (VG) 2 2

4. Klasse

Kennen der Vortritts- und Verkehrsregeln für Radfahrer

Theorie und Praxis im VG und/oder auf der Strasse

2 3

5./6. Klasse

Kennen sämtlicher Vorschriften für Radfahrer

Vorbereitung +

Absolvieren vom Radfahrer-Test; Theorie und Praxis

3 5

Frage 7:

Der Unterricht erfolgt während der ordentlichen Schulzeit in Absprache und

Zusammenarbeit mit der Lehrerschaft. Eine Ausnahme bildet der Belehrungsunterricht nach Art. 28 Jugendrechtspflegegesetz (JRPG), welcher ebenfalls durch

Verkehrsinstruktorinnen und - instruktoren erteilt wird. Zu diesem Unterricht werden die Schülerinnen und Schüler in ihrer Freizeit aufgeboten.

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Frage 8:

Grundlage für die Inhalte des Verkehrsunterrichtes bildet im Kanton Bern der Lehrplan der Volksschule. Dieser beinhaltet die folgenden Grobziele und Inhalte:

1./2. Schuljahr

Gefahren im Strassenverkehr erkennen. Verhaltensregeln kennen und anwenden.

3./4. Schuljahr

Sich zu Fuss und mit dem Fahrrad im Strassenverkehr angepasst verhalten.

Gefahrensituationen an bekannten Orten einschätzen können.

5./6. Schuljahr

Sich allgemein im Strassenverkehr zurechtfinden und die Verhaltensregeln anwenden.

Verkehrssituationen richtig beurteilen und das eigene Verhalten überprüfen.

Frage 9:

Verkehrsunterricht wird in allen Regionen durchgeführt. Insgesamt betreuen 22 Verkehrsinstruktorinnen und Verkehrsinstruktoren der Kantonspolizei Bern ein ihnen fest zugeteiltes Tätigkeitsgebiet mit durchschnittlich 175 Kindergarten- und Schulklassen.

Die Unterrichts- und Hilfsmittel sind sehr vielfältig richten sich nach dem jeweiligen Unterricht. Unter anderem stehen mobile und stationäre Schüler-Verkehrsgärten, Fahrräder, Funkanlagen für den praktischen Unterricht auf der öffentlichen Strasse, Signale, Arbeitsblätter, Broschüren usw. zur Verfügung.

Folgende Aufgaben stehen in direktem Zusammenhang mit der Verkehrsprävention und werden von den Verkehrsinstruktorinnen und -instruktoren zusätzlich zu den aufgeführten Tätigkeiten wahrgenommen:

- Überwachen der Kinder und Jugendlichen im Strassenverkehr (Schulwege) - Belehrungsunterricht nach Art. 28 JRPG in Zusammenarbeit mit den

Jugendgerichten

- Beratung von Senioren, Eltern, Schulen und Behörden

- Organisation, Koordination und Mitwirkung bei Verkehrsicherheitsaktionen - Ausbildung und Überwachung Schüler- und Erwachsenenverkehrsdienste.

An den Grossen Rat

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