• Keine Ergebnisse gefunden

Archiv "Lehrgänge zur Einführung in die ärztliche Tätigkeit bis 30. September 1985" (03.07.1985)

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Archiv "Lehrgänge zur Einführung in die ärztliche Tätigkeit bis 30. September 1985" (03.07.1985)"

Copied!
2
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

BEKANNTMACHUNGEN

Die Kassenärztliche Bundes- vereinigung, K.d.ö.R., Köln, ei- nerseits und der Verband der

Angestellten-Krankenkassen e. V., Siegburg, sowie der Ver- band der Arbeiter-Ersatzkassen e. V., Siegburg, andererseits ei- nigen sich wie folgt:

Die Vertragspartner haben die Erklärung abgegeben, in den Vergütungsverträgen bezüglich der Preis- und Mengenent- wicklung Regelungen vorzusehen, die den Zuwachs der Ausgaben für ambu- lante ärztliche Leistungen im Zeitraum 1. Juli 1985 bis 30. Juni 1986 im Einklang mit dem Zuwachs der Grundlohnsum- men halten. Zu diesem Zweck treffen sie folgende Vereinbarung:

1. Die Gebühren- sowie die Kostensät- ze der Ersatzkassen-Gebührenordnung (E-GO) - ohne die Abschnitte M und 0 II a,bb sowie die Leistungsnummern 404 bis 409, 658 und 659 sowie 5343 bis 5345 - werden für die Zeit vom 1. Juli 1985 bis 30. Juni 1986 linear um 1,5 v. H.

erhöht.

2. Für Laborleistungen des Abschnittes M der E-GO wird pro ambulanten kurati- ven Behandlungsfall für die Zeit vom 1. Juli 1985 bis 30. Juni 1986 quartalswei- se ein Pauschale gezahlt. Das Pauschale errechnet sich je Kassenärztliche Verei- nigung und je Ersatzkasse aus demjeni- gen Betrag, den die Ersatzkasse im ent- sprechenden Vorjahresquartal pro am- bulanten kurativen Behandlungsfall für Leistungen des Abschnittes M der zu- ständigen Kassenärztlichen Vereinigung gezahlt hat.

Für alle Leistungen des Abschnittes M gelten ab 1. Juli 1985 Punktzahlen. Die Punktzahlen je Leistungsnummer er- rechnen sich durch Multiplikation des derzeit geltenden DM-Wertes mit dem Faktor 10. Für Leistungen nach Ab- schnitt M II verbleibt es bei den derzeit gültigen Punktzahlen.

Bei der Verteilung der Pauschalen an die Vertragsärzte ist zwischen Leistun- gen des Abschnittes M II und der übri- gen Abschnitte des Kapitels Laboratori- umsuntersuchungen zu trennen. Dabei werden Punktwerte zugrunde gelegt, die sich aus der Summe der gezahlten Beträge für Leistungen des Abschnittes M II bzw. der übrigen Abschnitte des Ka- pitels Laboratoriumsuntersuchungen der E-GO aller Ersatzkassen einer Kas- senärztlichen Vereinigung, geteilt durch die Summe der jeweils angefallenen Punktzahlen für die beiden Leistungsbe- reiche der betreffenden Kassenärzt- lichen Vereinigung, errechnen.*)

Die Kassenärztlichen Vereinigungen können unter Berücksichtigung regiona- ler Besonderheiten im Benehmen mit dem zuständigen Landesausschuß des VdAK abweichende Regelungen treffen.

Hierbei darf eine Vermischung mit ver- gleichbaren RVO-Pauschalen im Hono- rarverteilungsmaßstab nicht stattfinden.

3. Für Leistungen des Abschnittes 0 II a,bb der E-GO wird pro ambulanten kurativen Behandlungsfall für die Zeit vom 1. Juli 1985 bis 30. Juni 1986 quar- talsweise ein Pauschale gezahlt. Das Pauschale errechnet sich je Kassenärzt- liche Vereinigung und je Ersatzkasse aus demjenigen Betrag, den die Ersatz- kasse im entsprechenden Vorjahres- quartal pro ambulanten kurativen Be- handlungsfall für Leistungen des Ab- schnittes 0 II a,bb der zuständigen Kas- senärztlichen Vereinigung gezahlt hat, gemindert um 17 v. H.

Für alle ambulanten kurativen Leistun- gen des Abschnittes 0 II a,bb gelten ab 1. Juli 1985 Punktzahlen. Die Punktzah- len je Leistungsnummer errechnen sich durch Multiplikation des derzeit gelten- den DM-Wertes mit dem Faktor 10. Die Punktzahlen der Leistungsnummern 5500, 5501, 5502, 5505, 5506, 5508, 5509, 5510 werden um 10 v. H., die Punktzahl der Leistungsnummer 5503 wird um 20 v. H. und die Punktzahlen der Leistungs- nummern 5504 und 5507 werden um 33 v. H. gekürzt.

Bei der Verteilung der Pauschalen an die Vertragsärzte wird ein Punktwert zu- grunde gelegt, der sich aus der Summe der gezahlten Pauschalen für Leistun- gen des Abschnittes 0 II a,bb der E-GO aller Ersatzkassen einer Kassenärzt- lichen Vereinigung, geteilt durch die Summe der angeforderten Punktzahlen der betreffenden Kassenärztlichen Ver- einigung, errechnet.*)

4. Für die Zeit vom 1. Juli 1985 bis 30.

Juni 1986 ist für die Leistungen der Ab- schnitte M und 0 II a,bb der E-GO § 9 Abs. 1 Arzt/Ersatzkassenvertrag nicht an- zuwenden.

5. Die Vertragspartner sind sich einig, daß für den Fall, daß die Ausgabenent- wicklung je Mitglied für ambulante ärzt- liche Behandlung - ausgenommen Früh- erkennungsmaßnahmen nach Abschnitt B IV E-GO - im Vertragszeitraum ober- halb des Anstiegs des Grundlohns je Mit- glied**) liegt, ein Ausgleich zu vereinba-

*) Angemessene Rückstellungen zur Bereini- gung von Prüfmaßnahmen sind zulässig.

**) Durchschnittlicher Grundlohn je Mitglied der Aktivversicherten aller Angestellten- Krankenkassen bzw. aller Arbeiter-Ersatz- kassen.

ren ist. Eine Honorarregelung für den Zeitraum ab 1. Juli 1986 tritt erst dann in Kraft, wenn das Abrechnungsergebnis des Vertragszeitraums vom 1. Juli 1985 bis 30. Juni 1986 vorliegt. Bis zu diesem Zeitpunkt gilt auch die unter Nr. 4 verein- barte Bestimmung weiter.

Die Vertragspartner sind sich weiter ei- nig, für den Fall korrigierend einzugrei- fen, daß eine Überprüfung der Abrech- nungsergebnisse eines Quartals die Ge- fährdung ihres Gesamtziels ergibt.

Köln/Siegburg, 12. Juni 1985 Kassenärztliche Bundesvereinigung, K.d.ö.R.

Verband der Angestellten-Krankenkas- sen e. V.

Verband der Arbeiter-Ersatzkassen e. V.

Lehrgänge zur Einführung in die ärztliche Tätigkeit bis 30. September 1985

KV Schleswig-Holstein, 25. September Bad Segeberg, im Vortragsraum des Re- chenzentrums des Ärztehauses. Bis- marckallee 2, 2360 Bad Segeberg. Be- ginn 10.00 Uhr - Ende gegen 17.00 Uhr.

Anmeldungen bis zum 18. 9. 85 unter An- gabe von Vor- und Zunamen, Geburtsda- tum und genauer Anschrift an die KV Schleswig-Holstein (obige Anschrift).

Tel.: 0 45 51/8 90. Teilnahmegebühr von 20,- DM wird vor Beginn des Lehrgan- ges bar erhoben.

KV Nordrhein, 31. August

Krefeld, Stadtwaldhaus, Hüttenallee 108, 4150 Krefeld. Beginn 9.00 Uhr. Anmel- dungen bis zum 23. 8. 85 an die KV Nord- rhein, Bezirksstelle Linker Niederrhein, Petersstr. 17-19, 4150 Krefeld, Tel.

0 21 51/3 71 00. Teilnahmegebühr von 30,- DM ist auf das Konto der Sparkasse Krefeld 50 005 560 (BLZ 320 500 00) der KV Nordrhein, Bez.-St. Linker Nieder- rhein, mit dem Vermerk „Einführungs- lehrgang" zu überweisen.

KV Hessen, 28. September

Frankfurt, Saal der KVH-Landesstelle, Georg-Voigt-Str. 15, 6000 Frankfurt 97.

Beginn 9.00 Uhr - Ende gegen 17.00 Uhr.

Anmeldungen bis zum 11. 9. 85 oder bis Erreichen der Höchstteilnehmerzahl an die KV Hessen (obige Anschrift), Tel.

0 69/79 20-1. Teilnahmegeühr von 25,- DM entweder per V-Scheck oder durch Überweisung nach Erhalt der Teilnah- mebestätigung auf das Konto der Deut- schen Apotheker- und Ärztebank Frank- furt 00 734 440 (BLZ 500 906 07) der KV Hessen mit dem Vermerk „Einführungs- lehrgang".

2050 (80) Heft 27 vom 3. Juli 1985 82. Jahrgang Ausgabe A

(2)

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

BEKANNTMACHUNGEN PERSONALIA

KV Bayerns, 28. September

München, Ärztehaus Bayern, Müh'- baurstr. 16, 8000 München 80. Beginn 9.00 Uhr — Ende gegen 16.30 Uhr. Anmel- dungen bis zum 20. 9. 85 an die KV Bay- erns — Landesgeschäftsstelle — (obige Anschrift), Tel. 0 89/4 14 71. Teilnahme- gebühr von 20,— DM ist am Tag des Ein- führungslehrganges zu entrichten.

KV Berlin, 6./7. September

Berlin, großer Sitzungssaal Ärztehaus.

Bismarckstr. 95-96, 1000 Berlin 12. Am ersten Tag von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr und von 20.00 Uhr bis 21.30 Uhr; am zweiten Tag von 9.00 Uhr bis 13.00 Uhr.

Anmeldungen an die KV Berlin (obige Anschrift), Tel. 0 30/3 10 03-1. Teilnah- megebühr von 20,— DM ist auf das Post- scheckkonto Berlin-West 53 499-104 der KV Berlin mit dem Vermerk „Einfüh- rungslehrgang" zu überweisen.

ARZNEIMITTELKOMMISSION DER DEUTSCHEN ÄRZTESCHAFT

Durchsicht

des Ärztemusterbestandes

Die Arzneimittelkommission der Deut- schen Apotheker informierte die Arznei- mittelkommission der deutschen Ärzte- schaft über Mitteilungen pharmazeuti- scher Hersteller, die Rückrufe und ande- re wichtige Änderungen von Fertigarz- neimitteln betreffen. Der Bestand an Ärztemustern ist entsprechend durchzu- sehen und erforderlichenfalls sind die nicht mehr verkehrsfähigen Fertigarz- neimittel bzw. deren genannte Chargen auszusondern und zu vernichten.

Rückruf von Digitalysat Bürger Ch.-B.: 8447

Dem Präparat Digitalysat Bürger, Ch.-B.: 8447, ist die Gebrauchsinformation von Valeriana- Digitalysat Bürger beigefügt.

Ilex-Schuck Rheumatropfen

Die Firma Schuck KG bittet um folgende Ver- öffentlichung: Ab 1. Juli 1985 bringen wir un- ser Präparat Ilex-Schuck Rheumatropfen nur noch in der Form ohne a-Tocopherolacetat in den Handel. Zur Unterscheidung trägt die neue Packung rechts oben neben dem Präpa- ratenamen die Bezeichnung „Tropfen". Wir bitten alle noch im Handel befindlichen Pak- kungen von Ilex-Schuck Rheumatropfen bis einschließlich der Ch.-B.: 526 040 19 auszusor- tieren.

Rückruf von Chelidonium Cpl. Amp. (Fa. Neu- wiepharm) Ch.-B.: 20 969

Aufgrund der Ergebnisse von Kontrollanaly- sen werden Chelidonium Cpl. Amp., Ch.-B.:

20 969 zurückgerufen.

Rückruf von Azactam 0,5 g, 1 g und 2 g Trok- kensu bstanz

Ch.-B.: 3M1269, 3M1327, 4B1576, 4G2380, 4L3062

Aus Qualitätssicherungsgründen erfolgt hier- mit der sofortige Rückruf des oben genannten

Präparates. AKdÄ

Ernst-von-Bergmann- Plakette verliehen

Prof. Dr. med. Fritz Scheler (58),

Ordinarius für Innere Medizin und Nephrologie, Leiter der Abteilung für Nephrologie im Zentrum Inne- re Medizin der Universität Göttin- gen, erhielt anläßlich einer ge- meinsamen Fortbildungsveran- staltung der Ärztekammer Nieder- sachsen und des Tumorzentrums Göttingen die Ernst-von-Berg- mann-Plakette der Bundesärzte-

Fritz Scheler Foto:

medpress

kammer für seine hervorragenden Verdienste um die ärztliche Fort- bildung. Die hohe Auszeichnung überbrachte der Präsident der Ärztekammer Niedersachsen, Dr.

Gustav Osterwald, Oldenburg.

Die Verdienste von Professor Scheler um die ärztliche Fortbil- dung gründen sich nicht nur auf die von ihm seit vielen Jahren in der Bezirksstelle Göttingen durchgeführten Fortbildungsver- anstaltungen, sondern auch auf seine Fortbildungsinitiativen als langjähriges Mitglied und Vorsit- zender der Arzneimittelkommis- sion der deutschen Ärzteschaft in Köln. EB

Prof. Dr. med. Klaus Ewe, Mainz,

erhielt die Ernst-von-Bergmann- Plakette der Bundesärztekammer, die ihm der Präsident der Landes- ärztekammer Rheinland-Pfalz, Prof. Dr. med. Walter Kreienberg, Kaiserslautern, überreichte.

Professor Ewe gehört der Sach- verständigenkommission des In-

Klaus Ewe (links) erhält aus der Hand von Walter Kreienberg die Ernst-von- Bergmann-Plakette Foto: privat

stituts für medizinisch- und phar- mazeutische Prüfungsfragen (IMPP) in Mainz an, ferner ist er in Ausschüssen als Gutachter für Gastroenterologie der Bezirksärz- tekammer Rheinhessen, der Lan- desärztekammer Rheinland-Pfalz und der Kassenärztlichen Bun- desvereinigung tätig. Neben die- sem klinischen und wissenschaft- lichen Engagement hat sich Pro- fessor Ewe für die ärztliche Fort- bildung eingesetzt, unter ande- rem auch bei den Internationalen Fortbildungskongressen der Bun- desärztekammer sowie beim In- terdisziplinäien Forum der Bun- desärztekammer. BÄK/brü

Geehrt

Dr. med. Silvia Schattenfroh, frei-

beruflich tätige Medizinjournali- stin, Berlin, erhielt die von der Fir- ma Boehringer Mannheim gestif- tete Walter-Trummert-Medaille.

Die Vereinigung der Deutschen

Medizinischen Fach- und Stan-

despresse verleiht jährlich diese

Silbermedaille in Anerkennung

besonderer Verdienste auf dem

Gebiet der medizinischen Publizi-

stik in der Fach- und allgemeinen

Presse. EB

2052

(82) Heft 27 vom 3. Juli 1985 82. Jahrgang Ausgabe A

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Anmeldungen un- ter Angabe von Vor- und Zunamen, Ge- burtsdatum und -ort sowie genauer An- schrift an die KV Nord-Württemberg (obi- ge Anschrift), Tel. Mittags- mahlzeit) ist

Zunamen, Geburtsdatum und genauer Anschrift an die KV Niedersachsen, Bezirksstelle Göttingen (obige An- schrift), Tel 05 51/7 07 09-1 10. Die Teil- nahme ist nur zulässig

Seit 1993 sind in der UAW-Daten- bank der AkdÄ acht Fälle von Hepatitis nach Verabreichung von Schöllkraut-Ex- trakt-haltigen Präparaten registriert; da- von wurden allein

Schriftliche Anmeldungen unter Angabe von Vor- und Zunamen, Geburtsdatum, genauer Anschrift und Datum des Ein- führungslehrgangs an die KV Hamburg, Abteilung Arztregister (obige

Der Länderausschuß setzt sich zusammen aus den Ersten Vorsitzenden der Kassenärztlichen Vereinigungen, welche im Verhinderungsfalle durch ihre satzungsgemäßen Vertreter

1990 unter Angabe von Vor- und Zunamen, Geburtsdatum und genauer Anschrift an die KV Schleswig-Holstein (obige Anschrift), Tel.. Teilnahmegebühr von 30,- DM wird vor Beginn

Schriftliche Anmeldungen unter Angabe von Vor- und Zunamen, Ge- burtsdatum und genauer Anschrift an die KV Koblenz, Emil-Schüller-Str.. Teilnahmegebühr von 30,- DM