• Keine Ergebnisse gefunden

Archiv "www.aerzteblatt.de" (20.02.2004)

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Archiv "www.aerzteblatt.de" (20.02.2004)"

Copied!
1
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

A K T U E L L

Arbeitszeitrichtlinie

EU-Parlament gegen

Aufweichung

Abgeordnete fordern schrittweise Abschaffung der Ausnahmeregel.

D

as Europaparlament hat vor einer Aufweichung der EU-Arbeitszeitrichtlinie aus dem Jahre 1993 gewarnt. Die Abgeordneten forderten eine schrittweise Abschaffung der Ausnahmeregel, die eine Aus- weitung der laut Richtlinie maximalen Wochenarbeitszeit von 48 Stunden vorsieht. Vor allem Großbritannien benüt- ze diese Klausel für einen „sy- stematischen Missbrauch der Richtlinie“, so die Kritik des Parlaments.

Aber auch Deutschland, Frankreich und die Nieder- lande machten von der Aus- nahmemöglichkeit Gebrauch, um Beschäftigte im Gesund- heitswesen zu längeren Ar- beitszeiten zu verpflichten. Lu- xemburg habe Ausnahmen für das Hotel- und Gaststät- tengewerbe angemeldet.

Das Europaparlament for- derte die heutigen und künfti- gen EU-Länder in einer Richt- linie auf, diese Praxis „so schnell wie möglich“ zu been- den. Dabei müsse ein Gleich- gewicht zwischen wirtschaft- lichen Interessen und dem Schutz von Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer gefunden werden. Die EU- Volksvertretung hat in dieser

Frage kein Mitentscheidungs- recht. Der Ministerrat ist so- mit nicht verpflichtet, den For- derungen nachzukommen.

Der Marburger Bund (MB) begrüßte den Entschluss des Europäischen Parlaments. „Das Europäische Parlament hat dem Bestreben einzelner Mitgliedstaaten und der Kli- nikarbeitgeber, den Gesund- heitsschutz aufzuweichen, ei- ne deutliche Absage er- teilt“, sagte der MB- Vorsitzende Dr. med.

Frank Ulrich Montgo- mery. Er begrüßte die Forderung des Parla- ments, die so genannte Opt-out-Option in der EU-Richtlinie zu strei- chen, die bei persönli- cher Einwilligung eine Verlängerung der tägli- chen Arbeitszeit ermög- licht. Der MB-Vorsit- zende forderte: „Kein Arzt soll durchschnitt- lich mehr als 48 Stunden in der Woche arbeiten, um Übermüdung und Patienten- gefährdung vorzubeugen.“afp

Krankenhäuser

Mindestmenge festgelegt

Mengenvereinbarung gilt zunächst für fünf Bereiche.

D

ie Vertragspartner der Selbstverwaltung haben Anfang Dezember 2003 ge- mäß § 137 Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 SGB V eine Vereinbarung über Inhalt und Umfang von strukturierten Qualitätsberich- ten der Krankenhäuser und über Mindestmengen in zu- nächst fünf Indikationsge- bieten vereinbart. Festgelegt wurden Details zu dem ab

2005 auf der Basis des Ge- schäftsjahres 2004 von jedem Krankenhaus zu erstellenden Qualitätsbericht. Zudem wur- den Mindestmengen in ei- nem Katalog solcher planbarer Krankenhausleistungen fest- gelegt, bei denen die Qualität der Behandlungsergebnisse in der Regel besonders von der Menge der erbrachten Lei- stungen abhängt. Erstmals sol- len dadurch die Art und An- zahl der Leistungen sowie de- ren Qualität für Patienten, Ärzte und Krankenkassen öf- fentlich zugänglich werden.

Erleichtert werden sollen die Transparenz und der Vergleich der Leistungsfähigkeit sowie des Qualitätsmanagements.

Die Mengenvereinbarung gilt zunächst für fünf Leistungs- bereiche: Leber- und Nieren- transplantationen, komplexe Eingriffe an der Speiseröhre und der Bauchspeicheldrüse sowie Stammzelltransplanta- tionen.Werden diese Mindest- mengen voraussichtlich nicht erreicht, darf das Kranken- haus die Leistung ab 1. Januar 2004 nicht mehr anbieten. Die

Auswahl der Leistungskom- plexe erfolgte unter Berück- sichtigung evidenzbasierter Untersuchungen sowie von Expertenvorschlägen. Eben- falls vertraglich geregelt wur- den sachlich begründete Aus- nahmen, etwa beim Aufbau einer neuen Klinikabteilung.

Zugleich wurde das Procedere über die Weiterentwicklung der Mindestmengenvereinba- rung aufgrund der inzwischen gewonnenen Erkenntnisse und der wissenschaftlichen Beglei- tung vereinbart.

Seit 1. Januar 2004 ist der neue Gemeinsame Bundes- ausschuss für die Entwick- lung der strukturierten Qua- litätsberichte und Mindest- mengenvereinbarungen zu- ständig. Inzwischen hat sich ein Unterausschuss Kranken- haus am 9. Februar konsti- tuiert. Dieser bereitet Be- schlüsse zu Kriterien für die Leistungserbringung, zur De- finition von Mindestmengen, zu den Grundsätzen zur Ein- holung von Zweitmeinungen sowie zu strukturierten Qua- litätsberichten vor, ehe dies durch das Plenum des Ge- meinsamen Bundesausschus- ses beschlossen wird (grund- sätzlich zu diesem Thema der Beitrag von Sonja Schlemm und Peter Scriba in diesem Heft unter der Rubrik „The- men der Zeit“). HC Grafik

3,44

1,18 0,80

0,13

0,03 0,13 0,06

0,38 0,65

1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 Geschätztes Defizit

für 2003

Quelle:BMGS,Verband der Ersatzkassen

Bereits seit fünf Jahren verbucht die gesetzliche Pflegeversicherung Jahr für Jahr Defizite. Für das Jahr 2003 wird ein Manko in Höhe von 650 Millionen Euro prognostiziert. Die Experten rechnen damit, dass bereits im Jahr 2006/2007 die Reserven so weit abgeschmolzen sind, dass sie das Limit der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestrücklagen von rund 2,6 Milliarden Euro erreicht haben. EB

Alle Beiträge des Deutschen Ärzteblattes (seit 1996) sowie von PraxisComputer und dem Reisemagazin sind im Internet unter www.

aerzteblatt.de/archiv im Volltext abrufbar.

www.aerzteblatt.de EU-Parlament wendet sich gegen Aus-

nahmen bei der Arbeitszeitrichtlinie.

Foto:dpa

A

A464 Deutsches ÄrzteblattJg. 101Heft 820. Februar 2004

Saldo der Pflegeversicherung (in Milliarden Euro)

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

** RM: Referenzmenge für einen durchschnittlichen Erwachsenen (8400kJ / 2000 kcal) *** RM nicht festgelegt.. Vitamin A in Gastrazyme (pro 1 Tablette) trägt zu

„Reproduzierbarkeit von Be- obachtungen" gibt es ärztli- che Einwände: die kranke Persönlichkeit ist nicht repro- duzierbar, Arzt-Probleme sind nicht mit naturwissen-

Schließlich wurde behauptet, der Träger der heilpädagogischen Anstalt, der „Verein Heil- und Er- ziehungs-Institut Lauenstein e.V.", habe nach dem Umbruch keine neue

„Wer sich mit seinem Leben für die Allgemeinheit einsetzt, der darf erwarten, dass sich die Allgemeinheit auch für ihn nicht nur nach dem Maß des Notwendigen, sondern nach

November 2016 eingetretene Änderung bei der Beurteilung, ob ein Schulweg besonders gefährlich ist, wird im kommenden Schuljahr noch nicht umgesetzt.. Die Verwaltung wird zunächst

Komplexe chirurgische Eingriffe am Verdauungstrakt, der Bauchspeicheldrüse und der Leber (sogenannt viszeralchirurgische Eingriffe) sollen zukünftig nur noch an Spitälern

Anfang 2004 konnte mit der EnAW einer neuer Rahmenvertrag für die Jahre 2004-07 unterzeichnet werden, nachdem der Leistungsausweis in den vergangen Jahren klar erbracht wurde, und

Description: Mellon Post-Doctoral Fellowship in Early Modern Visual and Material Culture University of Southern California, 2004-2006 USC announces a two-year post-doctoral