• Keine Ergebnisse gefunden

REACH Review:

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "REACH Review:"

Copied!
14
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

REACH Review:

Potentiale an der Schnittstelle REACH und Arbeitsschutz

REACH-Kongress 2021  REACH und Arbeitsschutz 21.-22. April 2021

(2)

REACH Review und Stellungnahme des ACSH - Schlussfolgerungen

Zitat aus dem REACH Review 2018:

„Insgesamt hat die Evaluierung der REACH-Verordnung angesichts der Erfordernisse und der angestrebten Ziele keine unnötigen rechtlichen

Anforderungen und Verpflichtungen aufgezeigt. Es gibt einen gewissen Spielraum für Vereinfachung und Entlastung bei der Methode, wie diese Anforderungen umgesetzt werden, sowie für die Präzisierung der Art und Weise, wie sie von den Adressaten zu erfüllen sind.“

Quelle: COM/2018/0116 final

Zitat aus dem ACSH:

„Der ACSH vertritt die Auffassung, dass nur mit einer Reihe abgestimmter und verbindlicher Kriterien alle Interessenträger in der Lage sein werden, REACH- und

OSH-Maßnahmen anzuerkennen und synergetisch durchzusetzen.“

(3)

Hintergrund des REACH Review

Die Kommission überprüft regelmäßig die REACH-Regelungen (Art. 138 REACH) Anforderungen an die Review-Aktivitäten:

Präzisierung, wie REACH von den Adressaten zu erfüllen ist

Vereinfachungen dürfen nicht zur Verringerung des Schutzniveaus für die menschliche Gesundheit und die Umwelt führen

(4)

Hintergrund des REACH Review

Der zweite Bericht der Kommission wurde 2018 veröffentlicht

Durchführung im REFIT-Programm, das sich auch mit anderen Rechtsbereichen auseinandersetzt

Identifizierung von Maßnahmen an der Schnittstelle REACH und Arbeitsschutz

teilweise in Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit (CSS) enthalten

(5)

Kommunikation der Daten entlang der

Lieferkette

Vollzug erleichtern Schnittstellen zu

bestehenden

Arbeitsschutzregelungen gut gestalten

Verbesserung der

regulatorischen Instrumente

Compliance unterstützen

Daten verbessern

Ziele des REACH Review

(6)

Förderung der Substitution

(MP 5) Schnittstellen zu

bestehenden

Arbeitsschutzregelungen gut gestalten

(MP 12)

Verbesserung der Praktikabilität

und Qualität von Sicherheitsdaten-

blättern (MP 3)

Maßnahmen-Pakete des REACH Review

Verbesserung des Beschränkungs-

verfahrens (MP 8)

(7)

Ziele:

Bessere Kommunikation und mehr Transparenz in der Lieferkette

Verbesserung der Nutzbarkeit, insbesondere für KMU

durch einheitliche Formate und Entwicklung von IT-Instrumenten

Mindestanforderungen für die Qualität von Expositionsszenarien für Stoffe und Gemische

Verbesserung der Praktikabilität und Qualität von Sicherheitsdaten-

blättern (MP 3)

(8)

Ziele:

Arbeitsschutz: STOP-Prinzip mit Substitution an erster Stelle

REACH: verstärkte Maßnahmen, um die Substitution von SVHC-Stoffen zu fördern

Förderung des Aufbaus von Kapazitäten und Kooperationsnetzen für technologische Innovationen

Verringerung des Gefährdungspotentials für Beschäftigte durch gezielte F&E- Investitionen

Förderung der Substitution

(MP 5)

(9)

Ziele:

Impulse für den Arbeitsschutz - Beispiel Diisocyanate

Einreichung von Beschränkungsdossiers vereinfachen

Einbindung der Mitgliedstaaten

Verstärkung der Screeningaktivitäten

Verbesserung des Beschränkungs-

verfahrens (MP 8)

(10)

Bereits (teilweise) erreichte Ziele:

Einbeziehung von Arbeitsschutzexperten in den Ausschuss für Risikobewertung

Expositionsszenarien und Sicherheitsdatenblätter anwenderfreundlich gestalten

Verbesserung der Information des nachgeschalteten Anwenders (Arbeitgeber)

Gefährdungsbeurteilung

Schnittstellen zu bestehenden Arbeitsschutzrege- lungen gut gestalten

(MP 12)

(11)

Weitere Ziele:

Aktive Einbeziehung des ACSH um Arbeitsschutzbelange stärker zu berücksichtigen

‒ Einbezug der Sozialpartner

‒ wissenschaftliche Gutachten gemäß Anforderungen des Arbeitsschutzrechts

Abgestimmte Methoden zur Festlegung sicherer Expositionsniveaus für Gefahrstoffe – harmonisiertes Risikokonzept

Eindeutige Kriterien, ob Grenzwerte im Arbeitsschutzrecht oder in REACH festgelegt werden

Schnittstellen zu bestehenden Arbeitsschutzrege- lungen gut gestalten

(MP 12)

(12)

Die Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit

Rechtsetzungsinitiativen der CSS unterstützen die Zielstellungen des REACH Reviews und dienen dem Schutz der Beschäftigten

Substitution oder zumindest Minimierung bedenklicher Stoffe in allen Produkten

Optimierung des Zulassungs- und Beschränkungsverfahrens Stärkung des Schutzes von Beschäftigten durch den strategischen Rahmen für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz

(13)

EU-Regelungen für Chemikalien

Beschränkung

Substitution von SVHC- Stoffen

Kommunikation entlang Lieferkette

Expositionsszenarien, Sicherheitsdatenblätter

STOP-Prinzip

Grenzwerte

Gefährdungs- beurteilung

Geschlossenes System

STOP-Prinzip

Grenzwerte

Gefährdungs- beurteilung

Einstufung von Chemikalien nach Stoffeigenschaften

Auswirkung auf andere nachgeschaltete VO

EU-

Regelungen Chemikalien

REACH Gefahr-

stoffRL

CLP KrebsRL

(14)

Peer-Oliver Villwock

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Leiter der Unterabteilung IIIb – „Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit“

Federal Ministry of Labour and Social Affairs Director IIIb – „Occupational safety and health“

Wilhelmstraße 49 D- 10117 Berlin

Tel.: +49 30 18527-4400

peer-oliver.villwock@bmas.bund.de

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

„Jene, die Glauben erlangt haben und rechtschaffene Taten tun, laden keine Sünde auf sich, indem sie zu sich nehmen, was immer sie mögen, solange sie sich Gottes bewußt sind

Juni 2006 im Hinblick auf den Erlass der Verordnung des EuropŠ ischen Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und BeschrŠ nkung chemischer Stoffe

Dies zeigt auch eine vom Deutschen Institut für Entwicklungspolitik (DIE) und Bonn International Center for Conversion (BICC) durchgeführte Forschung zur lokalen

Im Murmelgespräch erörtern sie, woher wir wissen, wann eine Entscheidung richtig oder falsch ist.. Gut

Eben dies ist die zentrale Frage, auf die Sozialisationstheorien Antworten suchen: Wenn man nicht davon ausgeht, dass Men- schen sich in Wechselwirkung mit der Welt gänzlich

1 Satz 2 des Kreditwesengesetzes für jeden zur Übertragung Verpflichteten innerhalb des Refinanzierungsregisters eine gesonderte Abteilung zu bilden ist, hat diese neben

Um die Integration durch Bildung und berufliche Qualifika- tion über das duale System zu erleichtern, sollten diese Einrich- tungen auch für nicht mehr schulpflichtige Personen

Während die bundesebene vor allem für die wesentliche rechtsetzung im bereich der immigration und des asylrechts sowie, bezogen auf die Verwaltungs- tätigkeit, für die bearbeitung