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Archiv "Differentialdiagnose: Leishmaniase: Schlußwort" (04.06.1993)

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Zu einem Beitrag von

Prof. Dr. med. Werner Solbach und Mitarbeitern

in Heft 36/1992 MEDIZIN

Die Behandlung der viszeralen Leishmaniose erfolgt in erster Linie mit fünfwertigen Antimonpräpara- ten, deren handelsgebräuchlichste Aufbereitungen Natriumstibogluco- nat (Pentostam®) und N-methylglu- camine-antimonat (Glucantim®) sind. Pentostam® enthält 100 mg An- timon (Sbv)/ml, Glucantim® 85 mg Antimon (Sb")/ml.

Die Dosierung richtet sich nach dem Antimongehalt. Sie beträgt 20 mg Sb"/kg Körpergewicht i. v. (oder i. m.). Wegen der kurzen Halbwert- zeit ist eine Verteilung auf zwei bis drei Tagesdosen in zwölf- bezie- hungsweise achtstündigen Abstän- den günstiger. Eine Verabreichung in Zyklen entbehrt jeder pharmako- kinetischen Basis und ist seit Jahren überholt. Verschiedene Leishma- nienstämme sprechen unterschied- lich gut auf Antimon an. Die Be- handlungsdauer sollte im allgemei- nen 30 Tage betragen. Bei der im Ar- tikel angegebenen Dosierung und Verabreichung in Intervallen ist mit einer Resistenzentwicklung gegen- über Antimon und einer hohen Rezi- divrate zu rechnen.

Die Behandlung der kutanen Leishmaniose aus Zentral- und Süd- amerika erfordert eine systemische Behandlung. Die meisten südameri- kanischen Hautformen werden durch Erreger des Leishmania brasiliensis- Komplexes verursacht, der stark zu einer Aussaat in die Schleimhäute (mukokutane Form) neigt. Von einer systemischen Behandlung kann des- halb nur abgesehen werden, wenn durch eine Stammidentifizierung mit Sicherheit als verursachender Erre- ger ein Leishmanienstamm ausge- schlossen werden konnte, der zu ei- ner Aussaat in die Schleimhäute (mukokutane Leishmaniose) oder zur Disseminierung in die Haut (dif- fuse kutane Leishmaniose) neigt. Die mukokutane Leishmaniose kann sich noch Jahre nach der ehemals lokali- sierten Hautform manifestieren und ist kaum mehr therapierbar. Die Do-

DISKUSSION

sierung zur Behandlung der kutanen Leishmaniose aus Zentral- und Süd- amerika erfolgt ebenfalls mit 20 mg Sb"/kg Körpergewicht i. v. (oder i. m.) über mindestens zwölf, besser 20 Tage.

Nur die kutanen Formen der

„Alten Welt" (Orientbeule) oder der amerikanischen Formen durch Erre- ger, die lediglich eine lokalisierte Hautform verursachen (zum Beispiel L. mexicana mexicana), können lokal therapiert werden.

Dr. med. Gundel Harms Prof. Dr. med. Ulrich Bienzle Landesinstitut für

Tropenmedizin Berlin Engeldamm 62 0-1020 Berlin

Schlußwort

Nach inzwischen 50jähriger An- wendung von fünfwertigem Antimon bei verschiedenen Formen der Leish- maniase gibt es keine allgemeine Übereinstimmung _über Dosis, Appli- kationsart und Dauer der Therapie.

Die Ausführungen von Frau Dr.

Harms und Prof. Bienzle sind eine wichtige Ergänzung zu unseren Aus- führungen zur Therapie.

In unserem Beitrag „Differenti- aldiagnose: Leishmaniase" haben wir uns darauf beschränkt, die Behand- lung derjenigen Formen aufzuzeigen, die für. den hier tätigen Praktiker re- levant sein können. Daher wird auf die Therapie der hier selten diagno- stizierten Formen der mittel- und südamerikanischen mukokutanen,

viszeralen oder diffus-kutanen Leish- maniase nicht näher eingegangen.

Abhängig vom Erregertyp ist eine sy- stemische Behandlung über eine va- riable Zeitperiode erforderlich. Die unbefriedigenden therapeutischen Ergebnisse in oben genanten Regio- nen haben dazu geführt, die Anti- mon-Dosis (SB") auf 20 mg/kg pro Tag anzuheben (1, 2, 3) bei einer Ta- geshöchstdosis von 800 mg für das im deutsch-/oder englischsprachigen Raum zumeist verwendete Natrium- stibogluconat (Pentostam®) oder 850 mg für das im französischen Sprach- raum verwendete Megluminantimo- niat (Glucantime®).

Die Behandlungsdauer und -do- sis ist abhängig von den epidemiolo- gischen Informationen und dem Leishmanienstamm und kann 60 Ta- ge und mehr betragen (4, 5). Die Be- handlungsperioden können für kurze Zeit unterbrochen werden, so daß mehrere Zyklen hintereinander ge- schaltet werden können. Pharmako- kinetisch ist zwischen einer raschen Elimination (Betaphase von zwei Stunden) und einem langsamen Ab- bau (Gammaphase von 76 Stunden) zu unterscheiden. Bei Beachtung der Nebenwirkungen sollte die Behand- lung über ein Minimum von zwei Wochen, besser 20 Tage, durchge- führt werden und kann nach einer kurzen (wenige Tage dauernde) Pau- se wiederholt werden. Solide Daten für die erhöhte Rezidivrate und Resistenzentwicklung gegenüber fünfwertigem Antimon, wie sie von Dr. Harms und Prof. Bienzle erwähnt werden, sind nicht belegt.

Die in unserem kurzen Absatz über die Therapie der Leishmaniase angegebenen Antimondosierungen sind möglicherweise mißverständlich.

Die angegebene Dosierung von Na- triumstibogluconat (SB') von 20 mg/

kg/Tag wird bei einer Tageshöchstdo- sis von 800 mg bei normalgewichtigen Erwachsenen rasch unterschritten.

Die Erfahrung zeigt, daß im Gegen- satz zu der intramukulären Injektion die intravenöse Anwendung per Kurzinfusion in zwei Einzeldosen gut toleriert wird. Die tiefe intramusku- läre Injektion von Megluminantimo- niat (Glucantime®) ist vorgeschrie- ben, wir müssen vor einer intravenö- sen Anwendung warnen, wie sie in der

Differentialdiagnose:

Leishmaniase

Deutsches Ärzteblatt 90, Heft 22, 4. Juni 1993 (55) A1-1677

(2)

Zu der Bekanntmachung des Wissenschaftlichen Beirates der

Bundesärztekammer in Heft 25-26/1992

MEDIZIN

Zuschrift von Dr. Harms und Prof.

Bienzle erwähnt wird. Bei diesem Präparat kann die Dosis bis zu 850 mg (2 x 5 ml) pro Tag eskaliert wer- den. Die schmerzhaften Injektionen haben zu einer Begrenzung der Be- handlungsperioden geführt. Auch hierbei gilt, daß die Art und Her- kunft des Parasiten darüber entschei- det, über welchen Zeitraum die Be- handlung zu erfolgen hat. Die mit der Applikationsform zusammenhän- genden Beschwerden haben dazu ge- führt, daß im deutschprachigen Raum im wesentlichen das Natrium- stibuglucomat Pentostam® verwen- det wird.

Literatur

1. Anon: Drugs for parasitic infections. Medi- cal 1992,34: 17-26

Genetiker-Monopol?

In der Stellungnahme des Stän- digen Arbeitskreises „Biomedizini- sche Ethik und Technologiefolgen- abschätzung" beim Wissenschaftli- chen Beirat der Bundesärztekammer wird die Forderung erhoben, daß ge- netische Diagnostik in eine geneti- sche Beratung eingebettet sein muß und daß solche Untersuchungen nicht als Regelleistungen festge- schrieben werden, sondern dem hu- mangenetischen Beratungsgespräch überlassen bleiben sollen. Bei einer entsprechend großzügigen Ausle- gung der Begriffe „genetische Bera- tung" und „humangenetisches Bera- tungsgespräch" könnten diese Be- merkungen durchaus die Zustim- mung großer Teile der Ärzteschaft finden.

Problematisch ist allerdings die in den Punkten 4 und 8 vorgeschlage- ne Vorgehensweise, die die Indikati- onsstellung zur Durchführung von genetischer Diagnostik praktisch auf Ärzte mit der Zusatzbezeichnung

„Medizinische Genetik" oder nach Schaffung einer entsprechenden Ge- bietsbezeichnung auf solche mit der Gebietsbezeichnung „Humangene-

DISKUSSION

2. WHO: The Leishmaniases. Report of a WHO Expert Committee. Technical Re- ports Series 701 (1984)

3. WHO: Control of the Leishmaniases. Re- port of a WHO Expert Committee, Techni- cal Report Series 793 (1990)

4. Ballou, W. R., J. B. McClain, D. M. Gord- on, G. D. Shanks, J. Andujar, J. D. Berman, J. D. Chulay: Safety and efficacy of high- dose sodium stiboglucante therapy of american cutaneous Leishmaniasis. Lancet 1987, 4: 13-16

5. Thakur, C. P., M. Kumar, A. K. Pandey:

Comparison of regimes of treatment of ani- mony-resistant Kala-Azar patients: A ran- domized study. Am. J. Trop. Med. Hyg.

1991, 45 (4): 435-411

Prof. Dr. med. Werner Solbach Institut für

Klinische Mikrobiologie der Universität Erlangen-Nürnberg Wasserturmstraße 3

W-8520 Erlangen

tik" beschränken würde. Eine Umset- zung der Punkte 4 und 8 zusammen mit den Punkten 10.1 und 10.4 in gel- tendes Recht käme einem Diagnose- monopol für Humangenetiker gleich, da es wohl kaum eine Erkrankung gibt, bei der das klinische Erscheinungsbild und die Prognose völlig unbeeinflußt von genetischer Varianz ist.

Eine solche Beschränkung der ärztlichen Befugnis wäre insbesonde- re angesichts der wichtigen Rolle der Inneren Medizin, der Kinderheilkun- de, der medizinischen Epidemiologie und der Präventivmedizin bei der Bil- dung von Konzepten über komplexe genetische Erkrankungen unver- ständlich. Dieselbe Argumentation, die in dem hier diskutierten Papier einen durch Gruppenzugehörigkeit dokumentierten Basissachverstand einfordert, wird bei analoger Hand-

habung zum Bumerang für die hu- mangenetischen Aktionisten, da ins- besondere die Beurteilbarkeit kom- plexer Wechselbeziehungen zwi- schen Umwelteinflüssen und einer Vielzahl von genetischen Faktoren, wie sie für die Volkskrankheiten ty- pisch sind, Fachkenntnisse erfordert, wie sie beispiels- und typischerweise dem Berufsbild eines Internisten, Pädiaters oder Präventivmediziners entsprechen. Darüber hinaus hat si- cherlich der Labormediziner eine breiter basierte Kenntnis des Verfah- rensaspekts der DNA-Diagnostik.

Die Verständigung über eine arbeits- teilige, die jeweiligen Kenntnisse der(s) betreffenden Kollegi(e)n be- rücksichtigende Behandlung von Pa- tienten hat sich in der Medizin be- stens bewährt und sollte auch hier nicht zu einer Beschneidung der Dia- gnosefreiheit führen.

Bei konsequenter Anwendung der in dem Memorandum postulier- ten Vorgehensweise wäre eine mo- derne biomedizinische Forschung, bei der Deutschland ohnehin schon nur noch eine Nebenrolle spielt, voll- ends unmöglich, da in großen Berei- chen der klinischen Forschung (Krebs, Arteriosklerose, Diabetes, Hypertonie, rheumatische Erkran- kungen etc.) detaillierte Kenntnisse der genetischen Bezüge unverzicht- bar sind.

Die Zusammensetzung der Ar- beitsgruppe aus einem Vorsitzenden, einer Rechtsberaterin und vier an Humangenetischen Instituten Täti- gen erscheint uns unausgewogen und ist möglicherweise die Ursache für den Partikularinteressen verfolgen- den Bericht. Die Unterzeichner mei- nen deshalb, daß eine größere Zahl von Fachleuten verschiedener medi- zinischer Disziplinen dem Arbeits- kreis „Biomedizinische Ethik und Technologiefolgenabschätzung" an- gehören sollten.

Dr. med. Harald Funke

Univ.-Prof. Dr. med. Gerd Assmann Direktor des Instituts für Klinische Chemie und Laboratoriumsmedizin

— Zentrallaboratorium — der Westfälischen

Wilhelms-Universität Münster Albert-Schweitzer-Straße 33 W-4400 Münster

Memorandum:

Genetisches Screening

A1 -1678 (56) Deutsches Ärzteblatt 90, Heft 22, 4. Juni 1993

Referenzen

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