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Einsatz mineralischer Recycling-Baustoffe im Hoch- und Tiefbau in Brandenburg

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Bauabfälle

Einsatz mineralischer Recycling-Baustoffe im Hoch- und Tiefbau in Brandenburg

– Bewertung unter Umweltgesichtspunkten –

Rüdiger Schultz-Sternberg

1. Ressourceneffizienz und Recycling

von mineralischen Bau- und Abbruchabfällen ...377

2. Anforderungen an den Einsatz von Recycling-Baustoffen im Land Brandenburg ...379

2.1. Landesregelungen zum Einsatz mineralischer Abfälle ...379

2.2. Einsatz von Recycling-Baustoffen im Straßen- und Tiefbau ...380

2.3. Einsatz von Recycling-Baustoffen im Hochbau ...383

3. Projekt zur Steigerung der Ressourceneffizienz des Recyclings von mineralischen Bau- und Abbruchabfällen ...385

4. Literatur ...389

1. Ressourceneffizienz und Recycling von mineralischen Bau- und Abbruchabfällen

Immer knapper werdende natürliche Ressourcen erfordern auch in der Abfallwirt- schaft einen noch sorgsameren Umgang mit den schon im Wirtschaftskreislauf be- findlichen Rohstoffen. Kreislaufwirtschaft zu betreiben stellt eine der Grundsäulen für Ressourceneffizienz dar. In § 7 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes [13] sind die dabei zu berücksichtigenden Grundpflichten der Kreislaufwirtschaft benannt. Der Ressourcen- nutzer ist entsprechend der Abfallhierarchie in erster Linie dazu angehalten, Abfälle zu vermeiden und beim Entstehen von Abfällen dazu verpflichtet, diese so angemessen wie möglich hochwertig zu verwerten. Gleichzeitig ist bei der Abfallentsorgung der Schutz von Mensch und Umwelt unter Berücksichtigung des Nachhaltigkeits- und Vorsorgeprinzips zu betrachten. Das betrifft z.B. das Maß der Schonung natürlicher Ressourcen und die einzusetzende bzw. zu gewinnende Energie, die zu erwartenden Emissionen sowie die Anreicherung von Schadstoffen in Abfällen zur Verwertung oder in den daraus gewonnenen Erzeugnissen. Vorrang hat die Maßnahme, die diese Ziele am besten gewährleistet, wobei technische Möglichkeiten, wirtschaftliche Zumutbar- keiten und soziale Folgen zu beachten sind.

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Bauabfälle

Bau- und Abbruchabfälle stellen bundesweit mit über 50 Prozent aller Abfälle deren größten Mengenstrom dar. Tabelle 1 gibt eine Übersicht zum Verbleib der angefallenen mineralischen Bauabfälle im Land Brandenburg.

Tabelle 1: Übersicht zum Verbleib der angefallenen mineralischen Bauabfälle im Land Brandenburg (für das Jahr 2014)

Abfallentsorgung Behandlung in Entsorgung über

Übertägige Abfallart ohne Deponiebau und Verfüllung aufbereitungsanlagen Bauschutt- Deponiebau- maßnahmen Verfüllung

Tonnen

Boden und Steine (a) 271.247 1.380.014 518.631 1.039.616

Bauschutt (b) 173.261 2.371.547 465.177 234.926

Straßenaufbruch (c) 27.406 245.142

Baustellenabfälle (d) 868.250 10.834 17

(a) Beinhaltet die Abfallschlüssel 17 05 04 Boden und Steine mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 03 01 fallen; 17 05 06 Baggergut mit Ausnahme desjenigen, der unter 17 05 05 fällt sowie 17 05 08 Gleisschotter mit Ausnahme desjenigen, der unter 17 05 07 fällt.

(b) Umfasst die Abfälle 17 01 01 Beton; 17 01 02 Ziegel; 17 01 03 Fliesen, Ziegel und Keramik (seit 2016 AVV 17 01 03 Fliesen und Keramik) sowie 17 01 07 Gemische aus Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 01 06 fallen.

(c) Enthält den Abfallschlüssel 17 03 02 Bitumengemische mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 03 01 fallen.

(d) Beinhalten die Abfallschlüssel 17 02 01 Holz; 17 02 02 Glas; 17 02 03 Kunststoff; 17 04 Metalle (einschließlich Legierungen), außer solchen, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind und außer Kabeln, die Öl, Kohleteer oder andere gefährliche Stoffe enthalten (ausgenommen 17 04 09 und 17 04 10); 17 06 04 Dämmmaterial mit Ausnahme desjenigen, das unter 17 06 01 und 17 06 03 fällt sowie 17 09 04 gemischte Bau- und Abbruchabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 09 01, 17 09 02 und 17 09 03 fallen.

Daten nach: Dageförde, A.; Meetz, M.; Mettke, A.: Steigerung der Ressourceneffizienz des Recyclings von mineralischen Bau- und Abbruchabfällen – Leitfaden Ausschreibung. Hrsg.: Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft des Landes Brandenburg. 2017. URL: http://www.mlul.brandenburg.de/cms/media.php/lbm1.a.3310.de/Bauabfall-Leitfaden- Ausschreibungen.pdf

Um die Materialeigenschaften der in Recyclinganlagen aufbereiteten Recycling-Baustof- fe angemessen zu nutzen und Ressourcen einzusparen, ist es erforderlich, die Recycling- Baustoffe möglichst effizient einzusetzen. Dies wird u.a. auch im Ressourceneffizienz- Programm ProgRess [3] gefordert. Bereits in der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie 2002 [4] hat die Bundesregierung das Ziel verankert, die deutsche Rohstoffproduktivität bis 2020 gegenüber 1994 zu verdoppeln (100-prozentige Steigerung). Nach dem In- dikatorenbericht 2014 [9] erhöhte sich die Rohstoffproduktivität zwischen 1994 und 2010 insgesamt nur um etwa 50 Prozent, so dass ohne zusätzliche Anstrengungen das Ziel bis zum Jahr 2020 kaum zu erreichen ist. Eine weitere Möglichkeit zur Steigerung der Ressourceneffizienz liegt in der zunehmend hochwertigen Verwertung der mine- ralischen Recycling-Baustoffe [10].

Zurückgehende Verwertungskapazitäten aufgrund des Rückgangs der Wiederverfüll- mengen von Tagebauen, der Verwertungsmengen als Deponieersatzbaustoff sowie ver- ringerter Straßenbautätigkeit [22] erfordern eine Erschließung weiterer Einsatzbereiche.

Hierzu werden seit 2013 unter der Federführung des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Entwicklung durch die Firma uve, die Brandenburgischen Tech- nische Universität Cottbus und die Kanzlei Dageförde unter Einbindung von Vertre- tern der brandenburgischen Wirtschaft Projekte durchgeführt. Hierbei sollen Gründe dargelegt werden, warum vorhandene Potenziale nicht ausreichend genutzt werden und darauf aufbauend Lösungsansätze zur besseren Berücksichtigung von Recycling- Materialien entwickelt werden. Als Akteursgruppen sind Anlagenbetreiber, Recyc- lingunternehmen, öffentliche und private Bauherren, Bau- und Abbruchunternehmer,

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Bauabfälle

Labore, Betonhersteller und Architekten, Ingenieurbüros sowie Behördenvertreter in die Projekte einbezogen, in denen im Rahmen von Gesprächskreisen Probleme und Lösungsmöglichkeiten erörtert werden [10].

2. Anforderungen an den Einsatz von Recycling-Baustoffen im Land Brandenburg 2.1. Landesregelungen zum Einsatz mineralischer Abfälle

Die Forderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes nach schadloser und ordnungsge- mäßer Verwertung wurde 1997 mit der bundesweiten Einführung der LAGA M20 Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Abfällen [5] konkreti- siert. Im Rahmen der Anpassung der LAGA M20 an das anschließend eingeführte Bodenschutzrecht entstand in den Jahren 2003/04 eine überarbeitete Version [6], die jedoch keine Einstimmigkeit mehr unter den Bundesländern erreichte und spätestens nach dem sogenannten Tongrubenurteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) [23]

schufen die einzelnen Bundesländer eigenständige Regelungen. Die daraufhin im Land Brandenburg eingeführten bzw. überarbeiteten Erlasse zur Entsorgung mineralischer Abfälle regeln die Verwertung in den Einsatzbereichen

• Straßenbau,

• Bergbau,

• sonstige Landschaftsbauwerke,

• Altlasten

und basieren, wie in den meisten Bundesländern, auf den überarbeiteten Technischen Regeln der LAGA M20 [6, 7, 8].

Die im Folgenden aufgeführten und im Internet verfügbaren Erlasse [9] sollen der Rechtssicherheit aller Beteiligten und einem einheitlichen Vollzug bis zum Inkrafttreten einer bundeseinheitlichen Regelung dienen.

Der Erlass des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz vom 29.09.2006 [17] enthält Schlussfolgerungen zum Tongrubenurteil des Bundesverwal- tungsgerichts vom 14. April 2005 [23] und eine landesweite Einführung der überar- beiteten LAGA M 20: Teil I (Allgemeiner Teil) von 2003 [6] und Teil II (Technische Regeln Boden) von 2004 [7].

Der Erlass des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz vom 01.02.2007 [13] enthält Regelungen zur Verwertung weiterer mineralischer Abfälle außer Bodenmaterial sowie die Einführung der überarbeiteten LAGA M 20 Teil III Probenahme und Analytik von 2004 [8].

Der gemeinsame Erlass des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucher- schutz und dem Wirtschaftsministerium vom 22.09.2008 [19] zur Regelung der Verwer- tung mineralischer Abfälle im Bergbau setzt das Tongrubenurteil in Brandenburg um.

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Bauabfälle

Der Erlass des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Ländliche Entwicklung vom 17. Juli 2015 regelt die Verwertung von Linz-Donawitz-Schlacke (LD-Schlacke) in technischen Bauwerken in der Z1- und Z2-Einbauklasse im Land Brandenburg [16].

Der Runderlass des Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft vom 14. November 2016 formuliert Regelungen zum Ausschluss des Wiedereinbaus von Straßenausbaustoffen mit teer-/pechtypischen Bestandteilen im Straßenbau [21]].

Einen zentralen Baustein unter diesen Regelwerken für die Verwertung mineralischer Abfälle stellen die Brandenburgischen Technischen Richtlinien für Recycling-Baustoffe im Straßenbau, Ausgabe 2014 (BTR RC-StB 14) [2] dar, die gemeinsam durch das Mi- nisterium für Infrastruktur und Raumordnung und das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Ländliche Entwicklung erarbeitet und eingeführt sind [19].

2.2. Einsatz von Recycling-Baustoffen im Straßen- und Tiefbau

Mit den Brandenburgischen Technischen Richtlinien für Recycling-Baustoffe im Straßenbau BTR RC-StB besitzt das Land Brandenburg seit 1997 ein für die Behörden des Straßenbaus verbindliches Regelwerk, in dem sowohl die bautechnischen als auch die umweltbezogenen Anforderungen für die Verwertung von Recycling-Baustoffen festgelegt sind. Als gemeinsame Richtlinien der in Brandenburg für den Straßenbau- und den Umweltschutz zuständigen Ministerien und wegen der Notifizierung nach der Richtlinie über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften (98/34/EG) stellen diese Regeln bundesweit eine Besonderheit dar.

Das Regelwerk ist als Grundlage für die Herstellung, Prüfung, Auslieferung und Einbau von Recycling-Baustoffen bei Straßenbaumaßnahmen der öffentliche Hand konzipiert und gilt für Bundesfernstraßen, Landesstraßen, Kreisstraßen und Gemeindestraßen im Sinne des Brandenburgischen Straßengesetzes [1].

Eine grundlegende Überarbeitung fand mit der Ausgabe 2014 statt. Die Regelung ist entsprechend der verschiedenen Arbeitsschritte bei der Erneuerung oder Erweiterung von Straßen- und Verkehrsflächen aufgebaut. Nach der Festlegung des Geltungsbereichs und der Begriffsbestimmung erfolgt die Beschreibung der abfallwirtschaftlichen Beur- teilung und Einstufung der Straßenausbaustoffe und der dazugehörigen Dokumentati- onspflichten sowie der notwendigen Probenahme und Analytik. Anschließend werden die Anforderungen an die Aufbereitung und Herstellung von Recycling-Baustoffen sowie an deren umweltrelevanten und bautechnischen Eigenschaften beschrieben. Im Anhang sind die für die Einstufung notwendigen umwelt- und bautechnischen Verfah- ren und Anforderungen sowie Formblätter für die durchzuführenden Vereinbarungen und Berichte aufgelistet. Damit soll der Praxis ein einheitlicher, rechtkonformer und praktikabler Vollzug ermöglicht werden. Neben dem Einsatz von Recycling-Baustoffen wird in den BTR RC-StB14 auch der Einsatz von Ausbauasphalt und pechhaltigem Straßenaufbruch geregelt.

Bei der Überarbeitung wurde darauf Wert gelegt, dass für in der Praxis häufig auftreten- de Einstufungsprobleme, die zu unterschiedlichen und auch unsicheren Bewertungen der Beteiligten führten, möglichst klare Regelungen geschaffen werden.

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Bauabfälle

Ein Recycling-Baustoff (RC-Baustoff) wird in den BTR-RC-StB 14 darüber definiert, dass er durch Verwertung der vorgegebenen mineralischen Abfälle (ausgenommen pechhaltiger Straßenausbaustoffe) entsteht, wenn diese einen Aufbereitungsprozess in mobilen oder stationären Aufbereitungsanlagen durch Brechen, Sortieren oder Sieben durchlaufen haben (Tabelle 2).

Tabelle 2: Abfallschlüssel und Abfallbezeichnungen typischer Straßenausbaustoffe, Ausgangsma- terialien für Recycling-Baustoffe sowie industriell hergestellter Gesteinskörnungen und Schwellenwerte für die Gefährlichkeit

Abfall- Straßenbaustoff, Ausgangsmaterial für Schwellenwert schlüssel Abfallbezeichnung Recycling-Baustoffe und industriell für Spiegel-

hergestellte Gesteinskörnungen eintrag nach 17 01 01 Beton

17 01 02 Ziegel

17 01 03 Fliesen, Ziegel und Keramik

Gemische aus Beton, Ziegeln, Anhang 4

17 01 07 Fliesen und Keramik mit Aus- Spalte:

nahme derjenigen, die unter Bauschutt

17 01 06*(Spiegeleintrag) fallen Boden u. Steine mit Ausnahme 17 05 04 derjenigen, die unter 17 05 03*

(Spiegeleintrag) fallen

Boden u. Steine mit Ausnahme 17 05 04 derjenigen, die unter 17 03 03*

(Spiegeleintrag) fallen Anhang A 4

Gleisschotter mit Ausnahme Spalte: Boden

17 05 08 desjenigen, der unter 17 05 07*

(Spiegeleintrag) fällt

Bitumengemische mit Ausnahme

17 03 02 derjenigen, die unter 17 03 01* Ausbauasphalt, pechhaltige Straßenbaustoffe Anhang A 5 (Spiegeleintrag) fallen

Rost- und Kesselasche, Schlacken 10 01 01 und Kesselstaub mit Ausnahme

von Kesselstaub, der unter Anhang A 4

10 01 04* (Spiegeleintrag) fällt Spalte:

10 02 01 Abfälle aus der Verarbeitung Schlacken/

von Schlacke Aschen

10 02 02 unverarbeitete Schlacke

* gefährliche Abfälle nach Abfallverzeichnisverordnung

Daten nach: Brandenburgische Technische Richtlinien für Recycling – Baustoffe im Straßenbau (BTR RC‐StB) Ausgabe 2014:

Gemeinsame Richtlinie des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz und des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft des Landes Brandenburg. 2015. URL: http://www.mlul.brandenburg.de/cms/media.php/lbm1.a.3310.de/

amtsbl_2015_4.pdf

hydraulisch geb. Schichten einschl. Planums- verbesserung oder -verfestigung, Betonpflaster und -borde, ungebundene Tragschichten aus Recycling-Baustoffen,

Boden und Material aus Altdämmen oder Unter- grund sowie Bankettmaterial mit sichtbaren mineralischen Fremdbestandteilen (> 10 Vol.-%),

Bauschutt aus dem Abbruch von Hoch-, Tief- und Verkehrsbauten

Boden aus Altdämmen oder Untergrund, Bankettmaterial und ungebundene Tragschicht aus natürlichen Gesteinskörnungen (auch Gleisschotter) mit sichtbaren mineralischen Fremdbestandteilen (≤ 10 Vol.-%);

Pflaster und Borde aus Naturstein oder Anhaftung von Fremdstoffen1)

Material aus Altdämmen oder Untergrund und ungebundene Tragschichten aus Schlacken2) Hochofenstückschlacke, Hüttensand, Stahlwerks- schlacke, Steinkohlenflugasche und Schmelzkam- mergranulat

Einstufungsprobleme tauchen insbesondere dann auf, wenn durch einen Verfahrens- schritt ein Statuswechsel der Materialien erfolgt. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn bauwerksfremde Abfälle, die in ein Bauwerk eingebaut werden, beim späteren Rückbau wieder zu Abfällen werden, diesmal jedoch aus dem Bauwerk kommen.

Das betrifft insbesondere industriell hergestellte Gesteinskörnungen (z.B. Schlacken oder Aschen), für deren Einbau andere Anforderungen als für Bauabfall gelten.

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Bauabfälle

Wenn sie beim Ausbau aus dem Bauwerk herkunftsbezogen nach der Abfallverzeichnis- verordnung als Bauabfall (17er Gruppe) einzustufen sind, ist die ehemalige Verwertung aufgrund der nun geänderten Anforderungskriterien oftmals eingeschränkt.

In den BTR RC-StB 14 werden Sachverhalte definiert, unter denen im Rahmen einer Einzelfallentscheidung eine Verwertung unter gleichen Bedingungen wie ursprünglich möglich ist (z.B. über den Nachweis der ursprünglichen Herkunft wenn keine Vermi- schung mit anderen Materialien stattfand). Diese Festlegungen ermöglichen nicht nur diese Art der Wiederverwertung, sondern wirken bereits auf den aktuellen Einbau von industriell hergestellten Gesteinskörnungen und dessen Dokumentation in der Form hin, dass später mit dem Ausbau eine hochqualifizierte Verwertung möglich ist.

Ein Statuswechsel von Materialien kann auch bei der Aufbereitung von Recycling- Baustoffen insbesondere bei der anschließenden Vermischung eintreten. Um mög- lichen Unschärfen bei der Einstufung zu begegnen, werden in der BTR RC-StB 14 die Ausgangsmaterialien (Abfallschlüssel) nach Materialgruppen (Boden, Bauschutt, Schlacken/Aschen, Ausbauasphalt/pechhaltige Straßenausbaustoffe) charakterisiert und den jeweiligen Zuordnungswerten zur Einstufung für eine Einbauklasse zugeordnet (Tabelle 2).

Tabelle 3: Zuordnung zwischen Abfallschlüsselnummer, Materialgruppe und der Einstufung zur Verwertung

Abfall- Abfallbezeichnung Straßenausbaustoff, Ausgangsmaterial Materialgruppe Einstufung schlüssel für Recycling-Baustoffe

Boden u. Steine mit Boden aus Altdämmen oder Untergrund, 17 05 04 Ausnahme derjenigen, Bankettmaterial und ungebundene

die unter 17 05 03* Tragschicht aus natürlichen Gesteins- Z 0; Z1,1; Z2 fallen körnungen (auch Gleisschotter) mit Boden nach Anhang Gleisschotter mit sichtbaren mineralischen Fremdbestand- A 1 17 05 08 Ausnahme desjenigen, teilen (≤ 10 Vol.-%);

der unter 17 05 07* Pflaster und Borde aus Naturstein ohne fällt Anhaftung von Fremdstoffen

17 01 01 Beton 17 01 02 Ziegel

17 01 03 Fliesen, Ziegel und Keramik

Gemische aus Beton, Z 1.1; Z 2

Ziegeln, Fliesen und Bauschutt nach Anhang

17 01 07 Keramik mit Ausnahme A 2

derjenigen, die unter 17 01 06* fallen Boden und Steine mit 17 05 04 Ausnahme derjenigen,

die unter 17 05 03*

fallen

hydraulisch geb. Schichten einschl.

Planumsverbesserung oder Verfestigung, Betonpflaster und Borde, ungebundene Tragschichten aus Recycling-Baustoffen

Bodenmaterial aus Altdämmen oder Untergrund sowie Bankettmaterial mit sichtbaren mineralischen Fremdbestand- teilen (> 10 Vol.-%).

Bauschutt aus dem Abbruch von Hoch-, Tief- und Verkehrsbauten

* gefährliche Abfälle nach Abfallverzeichnisverordnung

Daten nach: Brandenburgische Technische Richtlinien für Recycling ‐ Baustoffe im Straßenbau (BTR RC‐StB) Ausgabe 2014:

Gemeinsame Richtlinie des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz und des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft des Landes Brandenburg. 2015. URL: http://www.mlul.brandenburg.de/cms/media.php/lbm1.a.3310.de/

amtsbl_2015_4.pdf

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Bauabfälle

Des Weiteren wird für die verschiedenen Recycling-Baustoffe festgelegt, welche Zuord- nungswerte sie nach der Herstellung in Abhängigkeit vom Ausgangsmaterial einhalten müssen (Tabellen 3 und 4).

Für die verschiedenen Einbauklassen E0, E1 und E2 werden in Kapitel 7 in Anleh- nung an die LAGA M20 die umweltrelevanten Anforderungen für die einzusetzenden Recycling-Materialgruppen und für die entsprechenden technischen Sicherungs- maßnahmen festgelegt. Hierbei wird konkret zwischen den Anforderungen an den Straßenunterbau und an den Straßenoberbau unterschieden.

Aufgrund der langjährigen Erfahrungen mit den BTR RC-StB im Land Brandenburg lässt sich sagen, dass Rückmeldungen der Verwaltungen und der Recycling-Baustoff verarbeitenden Betriebe weitgehend positiv ausfallen.

Tabelle 4: Umweltrelevante Zuordnungswerte und Anforderungen an Recycling-Baustoffe Ausgangsmaterial Recycling-Baustoff Zuordnungswert/

Anforderung z.B. Boden aus Altdämmen, Untergrund oder anderen Bodenmaterial

Baumaßnahmen ohne sichtbare mineralische Fremdbestandteile mit mineralischen Z 0; Z 1; Z 2

(≤ 10 Vol.-%) Fremdbestandteilen nach Anhang A 1

bis 10 Vol.-%

z.B. Boden aus Altdämmen, Untergrund oder anderen Baumaßnahmen mit sichtbaren mineralischen Bodenmaterial mit mineralischen Fremdbestandteilen (> 10 Vol.-%); hydraulisch geb. Schichten mit geringerer Festigkeit wie Planumsverbresserung oder Fremdbestandteilen

> 10 Vol.-%

-verfestigung

z.B. Bauschutt aus dem Abbruch von Hoch-, Tief- und Verkehrsbauten, ungebundene Tragschichten aus Recycling- Baustoffen hydraul. geb. Schichten oder Teile mit hoher Festigkeit

z.B. ungebundene Tragschicht aus natürlichen Gesteinskörnungen Z 0; Z 1; Z 2 (auch Gleisschotter) mit Fremdbestandteilen (≤ 10 Vol.-%) nach Anhang A 1

z.B. Pflaster und Borde aus Naturstein ohne Anhaftung von Fremdstoffen Keine Anforderungen

z.B. Material aus ungebundenen Tragschichten aus Schlacken;

Hochofenstückschlacke, Hüttensand, Stahlwerksschlacke, HOS-1/2; HS; SWS-1/3;

Stahlwerkslagerschlacke, Schmelzkammergranulat und SWLS Z1.1/Z2; SKG

Steinkohleflugasche nach Anhang A 3

Ausbauasphalt Asphaltgranulat Verwertungsklasse A

nach Anhang A 5 aufbereitete

Gesteinskörnungen und deren Gemische

für ungebundene Trag-, Frostschutz- und

Bankettschichten, rezyklierte Gesteins- körnungen, Gesteins-

körnungsgemische, Gesteinskörnungen für

hydraulisch gebunde- ne Verfestigungen und

Tragschichten

Z 1.1; Z 2 nach Anhang A 2

Daten nach: Brandenburgische Technische Richtlinien für Recycling ‐ Baustoffe im Straßenbau (BTR RC‐StB) Ausgabe 2014:

Gemeinsame Richtlinie des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz und des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft des Landes Brandenburg. 2015. URL: http://www.mlul.brandenburg.de/cms/media.php/lbm1.a.3310.de/

amtsbl_2015_4.pdf

2.3. Einsatz von Recycling-Baustoffen im Hochbau

Der Einsatz von Recycling-Baustoffen im Hochbau erfolgt in erster Linie als Recyc- ling-Beton. Für Recycling-Beton wurden im Jahr 2002 in der nationalen Norm DIN 4226-100:2002-02 [11] der Einsatz von rezyklierten Gesteinskörnungen mit einer

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Bauabfälle

Kornrohdichte ≥ 1.500 kg/m³ in Betonen die bautechnischen und umweltverträglichen Anforderungen geregelt. Die europäische harmonisierte Anwendungsnorm DIN EN 12620:2008-07 [12] definiert die baustofflichen, physikalischen und chemischen Anfor- derungen der Gesteinskörnung, umweltverträgliche Forderungen werden dort jedoch nicht erhoben [10].

Bild 1 gibt einen chronologischen Überblick zu ausgewählten Entwicklungsetappen für Normen auf europäischer Ebene und den mitgeltenden Normen und Regelwerken auf nationaler Ebene für den Einsatz rezyklierter Gesteinskörnungen (RC-GK) zur Herstel- lung von Recycling-Beton.

In Deutschland ist außerdem die Umweltverträglichkeit der RC-GK nachzuweisen. Da die nationale Norm DIN 4226-100 in der Bauregelliste des DIBt 2013 gestrichen wur- de, ist eine Lücke hinsichtlich des Nachweises zur Umweltverträglichkeit entstanden.

Insofern ist es erforderlich geworden, für RC-GK, die im Beton eingesetzt werden, eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) oder für die entsprechende Baumaßnahme, eine Zustimmung im Einzelfall (ZiE) zum Einsatz von Recycling-Beton zu erwirken [10].

Bild 1: Entwicklung europäischer und nationaler Regelwerke zum Einsatz von RC-GK zur Herstellung von Recycling-Beton

Quelle: Dageförde, A.; Meetz, M.; Mettke, A.: Steigerung der Ressourceneffizienz des Recyclings von mineralischen Bau- und Abbruchabfällen – Leitfaden Ausschreibung. Hrsg.: Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft des Landes Brandenburg. 2017. URL: http://www.mlul.brandenburg.de/cms/media.php/lbm1.a.3310.de/Bauabfall-Leitfaden-Ausschreibungen.pdf

In Hinblick auf die umwelttechnischen Anforderungen an im Hochbau einzusetzende Recycling-Gesteinskörnung empfiehlt der Leitfaden Ausschreibung [10] dem Auf- traggeber, die in Tabelle 5 aufgeführten Parameter prüfen zu lassen. Die Höchstwerte nach DIN 4226-100 Anhang G entsprechen den Z2-Werten der LAGA M20 und den entsprechenden bisherigen Vorgaben des DIBt, empfohlen wird jedoch die jeweiligen Z 1.2-Werte einzuhalten. Der Nachweis der Umweltverträglichkeit ist dem Fremdprüfer des Betonherstellers vorzulegen [10].

DIN EN 206-1:2001-07 Beton Teil 1:

Festlegung, Eigenschaften, Herstellung und Konformität

DIN EN 12620:2008-07 Gesteinskörnungen für Beton

DIN EN 206:2017-01 Beton – Festlegung, Eigenschaften, Herstellung und Konformität

E DIN EN 12620:2015-07 Gesteinskörnungen für Beton

DIN 4226-100:2002-02 Gesteinskörnungen für Beton und Mörtel

Teil 100: Rezyklierte Gesteinskörnungen

2001 2002 2004 2007 2008 2010 2013 2014 2015 2016 2017

DIN 1045-2: 2001-07

Tragwerke aus Beton DIN 1045-2: 2008-08 Tragwerke aus Beton

E DIN 1045-2:

2014-08 Tragwerke aus Beton DAƒStB-Rili Beton nach DIN EN

206-1 und DIN 1045-2 mit rezyklierten Gesteinskörnungen

nach DIN 4226-100 2004-12

DAƒStB-Rili Vorbeugende Maßnahmen gegen schädigende Alkalireaktion

im Beton 2001-05

bautechnisches Regelwerk Legende

DeutschlandEuropa

umweltverträgliches

Regelwerk Regelentwurf DAƒStB-Rili Norm Derzeitig

rechtsgültig DAƒStB-Rili Vorbeugende

Maßnahmen gegen schädigende Alkalireaktion

im Beton 2007-02

DAƒStB-Rili Vorbeugende Maßnahmen gegen schädigende Alkalireaktion

im Beton 2013-10 DAƒStB-Rili Beton nach DIN EN

206-1 und DIN 1045-2 mit rezyklierten Gesteinskörnungen

nach DIN 12620 2010-09

E DIN 4226-101:2016-09 Rezyklierte Gesteinskörnungen für

Beton – Teil 101:

Umweltanforderungen und Liefertypen (nach

DIN EN 12620 E DIN 4226-102: 2016-09

Rezyklierte Gesteinskörnungen für

Beton – Teil 102:

Qualitätssicherung (Typ- Prüfung und Werkseigene

Produktionskontrolle)

umweltverträgliches und bautechnisches

Regelwerk

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Bauabfälle

3. Projekt zur Steigerung der Ressourceneffizienz des Recyclings von mineralischen Bau- und Abbruchabfällen

Im Rahmen des unter Kapitel 1. genannten Projektes zur Steigerung der Ressourcenef- fizienz des Recyclings von mineralischen Bau- und Abbruchabfällen wurde mit den beteiligten Akteuren herausgearbeitet, dass folgende Bausteine zu optimieren sind:

• Selektiver Rückbau von Bauwerken (Gebäuden und technischen Bauwerken) zur - Gewinnung von möglichst sortenreinen (mineralischen) Fraktionen,

- Separierung von werthaltigen Materialien, - Ausschleusung von Schad- und Störstoffen;

Tabelle 5: Bewertung der Inhaltsstoffe rezyklierter Gesteinskörnungen

Eigenschaft Höchstwerte a Z 1.2 Werte b Analyseverfahren Eluat

pH-Wert 12,5a 7 – 12,5 DIN EN ISO 10523

Elektrische Leitfähigkeit c 3.000 µS/cm 2.500 µS/cm DIN EN 27888

Chlorid 150 mg/l 40 mg/l DIN EN ISO 10304-1

Sulfat 600 mg/l 300 mg/l DIN EN ISO 10304-1

Arsen 50 µg/l 40 µg/l DIN EN ISO 17294-2

Blei 100 µg/l 100 µg/l DIN EN ISO 17294-2

Cadmium 5 µg/l 5 µg/l DIN EN ISO 17294-2

Chrom gesamt 100 µg/l 75 µg/l DIN EN ISO 17294-2

Kupfer 200 µg/l 150 µg/l DIN EN ISO 17294-2

Nickel 100 µg/l 100 µg/l DIN EN ISO 17294-2

Quecksilber 2 µg/l 1 µg/l DIN EN 1483:2007-07,

Abschnitt 4 und Abschnitt 5

Zink 400 µg/l 300 µg/l DIN EN ISO 17294-2

Phenolindex 100 µg/l 50 µg/l DIN 38409-16

Feststoff

Kohlenwasserstoffe (H18) d 1.000 mg/kg 500 mg/kg DIN EN 14039 in Verbindung mit M 35 der LAGA (KW/04)

PAK nach EPA 75 mg/kg 15 (50) mg/kg DIN EN 15527

EOX 10 mg/kg 5 mg/kg DIN 38414-17

PCB 1 mg/kg 0,5 mg/kg DIN 38414-20

a Höchstwerte nach DIN 4226-100 Anhang G

b Z 1.2-Werte nach Mitteilung der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) 20 – Anforderung an die stoffliche Verwertung von mineralischen Reststoffen/Abfällen – Technische Regeln, Stand 6. November 2003, S. 78f.

c Kein Ausschlusskriterium

d Überschreitungen, die auf Asphaltanteile zurückzuführen sind, stellen kein Ausschlusskriterium dar

Daten nach: Dageförde, A.; Meetz, M.; Mettke, A.: Steigerung der Ressourceneffizienz des Recyclings von mineralischen Bau- und Abbruchabfällen – Leitfaden Ausschreibung. Hrsg.: Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft des Landes Brandenburg. 2017. URL: http://www.mlul.brandenburg.de/cms/media.php/lbm1.a.3310.de/Bauabfall-Leitfaden- Ausschreibungen.pdf

(10)

Bauabfälle

• Getrennthaltung der gewonnenen Fraktionen im weiteren Prozess;

• Erschließung neuer Einsatzmöglichkeiten für Recycling-Baustoffe (z.B. Hochbau);

• direkte Wiederverwendung der Abfälle oder Aufbereitung für die Verwertung;

• Aufbereitung der mineralischen Fraktionen unter Berücksichtigung des techni- schen Potentials und der umweltrelevanten Verwertungsvorgaben;

• Genaue Dokumentation des Einbaus, damit die unterschiedlichen Qualitäten separat ausgebaut und wieder dem Wertstoffkreislauf zugeführt werden können;

• Güteüberwachung der Herstellung von Recycling-Baustoffen (Eignungsnachweis, werkseigene Produktionskontrolle, Fremdüberwachung);

• sparsamer Umgang mit knapper werdendem Deponieraum;

• Vorbildwirkung der öffentlichen Hand zur Erfüllung der Ziele des Kreislaufwirt- schaftsgesetzes im Beschaffungs- und Auftragswesen.

Die einzelnen Punkte werden nacheinander bearbeitet, um daraus Empfehlungen für die Praxis abzuleiten.

Als erstes Ergebnis wurde 2015 der Brandenburger Leitfaden für den Rückbau von Gebäuden erstellt [14]. Der Leitfaden soll Bauherren, Planer, Abbruchunternehmer und alle weiteren Rückbau-Akteure motivieren und anleiten, über gesetzliche Vor- schriften hinausgehend den Rückbau von Gebäuden so zu planen, vorzubereiten und auszuführen, dass die Materialien aus den abgebrochenen Gebäuden, insbesondere die mineralischen Abbruchabfälle, hochwertig verwertet und wenn das nicht möglich ist, ordnungsgemäß und schadlos zu beseitigen sind.

Mit einer Rückbesinnung auf eine weitgehende Verwendung von nachhaltigen Baupro- dukten bzw. nachwachsenden Rohstoffen werden die Abrisskosten in einem erheblichen Maße reduziert, da diese Produkte in der Regel recyclingfähig sind. Insbesondere bei Gebäuden, die von ihrer Funktion her nur für einen begrenzten Zeitraum errichtet werden, ist der Abrissaspekt bereits in der Planungsphase von besonderer Bedeutung.

Vor diesem Hintergrund kommt den Lebenszyklusberechnungen stetig zunehmende Bedeutung zu. Dazu werden alle Lebenszyklusphasen eines Gebäudes wie Herstellung, Nutzungsdauer sowie Kosten für Entsorgung bzw. Recycling betrachtet. So können schon frühzeitig die richtigen Akzente für einen geordneten Abriss gesetzt werden [14].

Seit Anfang 2017 ist der Leitfaden Ausschreibung [10] veröffentlicht. Ein wichtiger Grund, warum die vorhandenen technischen Potenziale zur Herstellung von Recyc- lingbaustoffen nicht stärker genutzt werden, ist eine geringe Nachfrage nach qualitäts- gesicherten Recycling-Baustoffen. Die Zurückhaltung der Bauherren bei der Verwen- dung von Recycling-Baustoffen ergibt sich oft dadurch, dass die Furcht besteht, den bautechnischen Anforderungen nicht zu genügen. Bei öffentlichen Auftraggebern kann zudem die Befürchtung bestehen, bei einer Bevorzugung des Einsatzes von Recycling- Baustoffen möglicherweise gegen das Vergaberecht zu verstoßen.

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... ein Baustoff mit Zukunft

GÜTEÜBERWACHTE QUALITÄT HOHE TRAGFÄHIGKEIT

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Wir widmen uns aktuellen verfahrens- und anlagentechnischen sowie politischen, rechtlichen und wirtschaftlichen Themen, soweit sie die Abfall- und Kreislaufwirtschaft und die Energie- und Rohstoffwirtschaft betreffen. Unsere Aufgabe sehen wir in der Kommunikation zwischen Politik, Verwaltung, Wirtschaft, Technik und Wissenschaft.

Zu wichtigen Themen veranstalten wir Konferenzen und Congresse – dazu geben wir Bücher heraus.

Stets sind wir auf der Suche nach interessanten Referenten, aktuellen Themen und spannenden Projekten um unser Angebot weiterzuentwickeln. Gern lassen wir uns von neuen Ideen inspirieren und diskutieren deren Realisierbarkeit.

Der TK Verlag gibt seit dreißig Jahren Fachbücher zu zahlreichen Themen des technischen Umweltschutzes heraus:

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Insgesamt sind bislang bei uns etwa zweitausend Fachbeiträ- ge erschienen, die in ihrer Gesamtheit einen guten Überblick über technische, wirtschaftliche, rechtliche und politische Entwicklungen geben. Seit Kurzem stellen wir Ihnen einen großen Teil der Fachbeiträge kostenlos auf unserer Internet- seite zur Verfügung.

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Bauabfälle

Die Relevanz dieses Leitfadens Ausschreibung ergibt sich daraus, dass die Nachfrage nach Recycling-Baustoffen gesteigert werden kann, indem öffentliche Bauherren gezielt zum Einsatz von Recycling-Baustoffen bei Ausschreibungen angeleitet werden. Öffentliche Bauvergaben machen einen nicht unwesentlichen Teil des Baugeschehens aus. Bisher erhalten Ausschreibungen öffentlicher Auftraggeber oftmals die explizite Forderung nach dem Einbau von Natursteinmaterial. Nebenangebote sind häufig nicht zugelassen, so dass ein Einsatz von Recycling-Baustoffen ausgeschlossen ist [10].

Durch einen vermehrten Einsatz in öffentlichen Bauvergaben soll ein Anschub erreicht werden, um die Nachfrage nach Recycling-Baustoffen zu steigern und zu verstetigen.

Damit wird auch den Betreibern von Recyclinganlagen eine Liefersicherheit gegeben, was wiederum die Wettbewerbsfähigkeit des Recyclingmaterials erhöhen kann.

Mit dem Leitfaden Ausschreibung wird das Ziel verfolgt, den bevorzugten Einsatz von Recycling-Baustoffen bei öffentlichen Ausschreibungen von Bauvorhaben im Land Brandenburg zu unterstützen. Den ausschreibenden öffentlichen Stellen soll eine Hilfe- stellung an die Hand gegeben werden, Ausschreibungen soweit zulässig so zu gestalten, dass der Einsatz von Recyclingbaustoffen bevorzugt wird.

In diesem Jahr ist beabsichtigt, im Rahmen des Projektes zwei weitere Leitfäden zu erstellen. Ein Leitfaden zur Qualitätssicherung von Recycling-Baustoffen soll Möglich- keiten eines verstärkten Einsatzes von Recycling-Baustoffen bei bereits erschlossenen Einsatzpotentialen aufzeigen und vorgeschriebene Maßnahmen zur Qualitätssicherung übersichtlich für unterschiedliche Verwertungswege aus der Sicht der Akteure darstellen.

Ein zweiter Leitfaden zur Wirtschaftlichkeit des Einsatzes von Recycling-Baustoffen im Vergleich zur Verwendung von Naturmaterial soll sich mit der Kostenkalkulation von Neu- und Umbaumaßnahmen unter Verwendung von Recycling-Baustoffen einschließ- lich einer Kostenvergleichsrechnung für den Einsatz von Naturmaterialien beschäftigen.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die im Land Brandenburg erlassenen und hier vorgestellten Regelungen erfolgreich angewendet werden und eine weitere Steigerung der Ressourceneffizienz beim Recycling von mineralischen Abfällen infolge des Projektes erwartet werden.

4. Literatur

[1] Brandenburgisches Straßengesetz (BbgStrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Juli 2009 (GVBl. I S. 358), zuletzt geändert durch Artikel 15 des Gesetzes vom 10. Juli 2014 (GVBl. I Nr. 32).

[2] Brandenburgische Technische Richtlinien für Recycling ‐ Baustoffe im Straßenbau (BTR RC‐

StB) Ausgabe 2014: Gemeinsame Richtlinie des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz und des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft des Landes Brandenburg. 2015. URL: http://www.mlul.brandenburg.de/cms/media.php/lbm1.a.3310.de/

amtsbl_2015_4.pdf

[3] Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB): Deutsches Ressourceneffizienzprogramm (ProgRess). Kabinettsbeschluss: 29. Februar 2012. URL: http://

www.bmub.bund.de/fileadmin/Daten_BMU/Pools/Broschueren/progress_broschuere_de_

bf.pdf

(14)

Bauabfälle

[4] Bundesregierung: Perspektiven für Deutschland – Unsere Strategie für eine nachhaltige Ent- wicklung. URL: http://www.nachhaltigkeitsrat.de/fileadmin/user_upload/dokumente/pdf/

Nachhaltigkeitsstrategie_komplett.pdf

[5] Bund/Länder‐Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) Mitteilung 20 (M20): Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Reststoffen/Abfällen ‐ Technische Regeln. 1997 [6] Bund/Länder‐Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) Mitteilung 20 (M20): Anforderungen an die

stoffliche Verwertung von mineralischen Reststoffen/Abfällen. Teil I (Allgemeiner Teil). 2003 [7] Bund/Länder‐Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) Mitteilung 20 (M20): Anforderungen an die

stoffliche Verwertung von mineralischen Reststoffen/Abfällen. Teil II (Technische Regeln Bo- den). 2004

[8] Bund/Länder‐Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) Mitteilung 20 (M20): Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Reststoffen/Abfällen. Teil III (Probenahme und Ana- lytik). 2004

[9] Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Klima, Energie, Mobilität – Nachhaltigkeit (BLAG-KLINA):

Umweltbezogene Nachhaltigkeitsindikatoren 2014 - Informationen zur Umweltqualität in den Bundesländern. URL: https://www.blag-klina.de/documents/5EB_Broschuere_final.pdf [10] Dageförde, A.; Meetz, M.; Mettke, A.: Steigerung der Ressourceneffizienz des Recyclings von

mineralischen Bau- und Abbruchabfällen – Leitfaden Ausschreibung. Hrsg.: Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft des Landes Brandenburg. 2017. URL:

http://www.mlul.brandenburg.de/cms/media.php/lbm1.a.3310.de/Bauabfall-Leitfaden-Aus- schreibungen.pdf

[11] DIN 4226-100:2002-02 Gesteinskörnungen für Beton und Mörtel – Teil 100: Rezyklierte Ge- steinskörnungen

[12] DIN EN 12620:2008-07 Gesteinskörnungen für Beton

[13] Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirt- schaftung von Abfällen, Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) vom 24.02.2012

[14] Meetz, M.; Mettke; A.: Brandenburger Leitfaden für den Rückbau von Gebäuden –Steigerung der Ressourceneffizienz des Recyclings von mineralischen Bau‐ und Abbruchabfällen. Hrsg.:

Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft des Landes Branden- burg. 2015. URL: http://www.mlul.brandenburg.de/cms/media.php/lbm1.a.3310.de/Leitfaden_

selektiver_Rueckbau.pdf

[15] Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft des Landes Brandenburg.

Recht – Abfallwirtschaft 2017. URL: http://mlul.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.288470.de [16] Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft: Verwertung von Linz- Donawitz-Schlacke (LD- Schlacke) in technischen Bauwerken in der Z1- und Z2-Einbauklasse im Land Brandenburg. Erlass vom 17. Juli 2015 URL: http://www.mlul.brandenburg.de/cms/

media.php/lbm1.a.3310.de/erlass_17_7_2015.pdf

[17] Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz: Urteil des Bundesver- waltungsgerichts v. 14.04.05 – Tongrubenurteil – zu den Anforderungen an die ordnungsgemäße Verwertung von mineralischen Abfällen. Rundschreiben vom 29. Sept. 2006. URL: http://www.

mlul.brandenburg.de/cms/media.php/lbm1.a.3310.de/tongrube.pdf

[18] Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz: Regelung der Verwer- tung mineralischer Abfälle. Erlass 5/1/06 vom 01.02.2007. URL: http://www.mlul.brandenburg.

de/cms/media.php/lbm1.a.3310.de/erl_abf.pdf

[19] Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz und Ministerium für Wirtschaft: Regelung der Verwertung mineralischer Abfälle im Bergbau. Gemeinsamer Erlass vom 22.09.2008. ABl. Nr. 40/2016, S.2266

[20] Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung: Einführung technischer Regelwerke für das Straßenwesen im Land Brandenburg – Brandenburgische Technische Richtlinien für Recycling- Baustoffe im Straßenbau, Ausgabe 2014 (BTR RC-StB 14). Runderlass vom 20. Januar 2015.

ABl. Nr. 4/2015, S. 94

(15)

Bauabfälle [21] Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft: Regelungen zum Ausschluss des Wieder-

einbaus von Straßenausbaustoffen mit teer-/pechtypischen Bestandteilen im Straßenbau. Rund- erlass vom 14. November 2016. ABl. Nr. 51/2016, S.1532.

[22] Stock, U.: Stand der Planung von Deponien für mineralische Abfälle in Berlin und Brandenburg.

In: Thomé-Kozmiensky, K. J. (Hrsg.): Strategie, Planung, Umweltrecht, Band 10. Neuruppin: TK Verlag Karl Thomé-Kozmiensky, 2016, S. 521–531

[23] Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 14.04.2005 (7 C 26.03). URL: www.bundesverwal- tungsgericht.de/media/archive/2902.pdf

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Karl J. Thomé-Kozmiensky, Stephanie Thiel, Elisabeth Thomé-Kozmiensky, Bernd Friedrich, Thomas Pretz, Peter Quicker, Dieter Georg Senk, Hermann Wotruba (Hrsg.):

Mineralische Nebenprodukte und Abfälle 4 – Aschen, Schlacken, Stäube und Baurestmassen – ISBN 978-3-944310-35-0 TK Verlag Karl Thomé-Kozmiensky

Copyright: Elisabeth Thomé-Kozmiensky, M.Sc., Dr.-Ing. Stephanie Thiel Alle Rechte vorbehalten

Verlag: TK Verlag Karl Thomé-Kozmiensky • Neuruppin 2017

Redaktion und Lektorat: Dr.-Ing. Stephanie Thiel, Elisabeth Thomé-Kozmiensky, M.Sc.

Erfassung und Layout: Sandra Peters, Janin Burbott-Seidel, Claudia Naumann-Deppe, Anne Kuhlo, Gabi Spiegel, Cordula Müller, Ginette Teske

Druck: Universal Medien GmbH, München

Dieses Werk ist urheberrechtlich geschützt. Die dadurch begründeten Rechte, insbesondere die der Übersetzung, des Nachdrucks, des Vortrags, der Entnahme von Abbildungen und Tabellen, der Funksendung, der Mikroverfilmung oder der Vervielfältigung auf anderen Wegen und der Speicherung in Datenverarbeitungsanlagen, bleiben, auch bei nur auszugsweiser Verwertung, vorbehalten. Eine Vervielfältigung dieses Werkes oder von Teilen dieses Werkes ist auch im Einzelfall nur in den Grenzen der gesetzlichen Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes der Bundesrepublik Deutschland vom 9. September 1965 in der jeweils geltenden Fassung zulässig.

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Tabelle 1:   Übersicht zum Verbleib der angefallenen mineralischen Bauabfälle im Land Brandenburg  (für das Jahr 2014)
Tabelle 2:   Abfallschlüssel und Abfallbezeichnungen typischer Straßenausbaustoffe, Ausgangsma- Ausgangsma-terialien für Recycling-Baustoffe sowie industriell hergestellter Gesteinskörnungen und  Schwellenwerte für die Gefährlichkeit
Tabelle 3:  Zuordnung zwischen Abfallschlüsselnummer, Materialgruppe und der Einstufung zur  Verwertung
Tabelle 4:  Umweltrelevante Zuordnungswerte und Anforderungen an Recycling-Baustoffe Ausgangsmaterial Recycling-Baustoff  Zuordnungswert/
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