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Rundfunkfinanzierung: Richtig – aber nicht unter diesen Regeln

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Ausgabe 02 . 2013 | Welt der Fertigung

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zogen. Für sie muss (bis auf das erste Kfz pro Betriebsstätte) jeweils ein Drittelbei- trag (5,99 Euro) entrichtet werden. Somit kommt es auch zu einer vergleichsweise stärkeren Belastung Kfz-intensiver Bran- chen. Schon bisher spülen die Gebühren für gewerblich genutzte Kfz mehr als 300 Millionen Euro jährlich in die Kassen der Öffentlich-rechtlichen. Auf diese Einnah- men will man auch künftig nicht verzich- ten. Da fällt es leicht, vom eigenen Kon- zept abzuweichen.

Auch Hotelzimmer, Gästezimmer und Ferienwohnungen wirken sich zusätzlich auf den Rundfunkbeitrag aus. Bis auf das jeweils erste Zimmer pro Betriebsstätte muss für jedes Zimmer zusätzlich zur Mit- arbeiterstaffel ein weiterer Drittelbeitrag von 5,99 Euro im Monat entrichtet wer- den.

Neben den hohen Einnahmen über die Einbeziehung der Kraftfahrzeuge führt die nun lückenlose Einbeziehung aller Unternehmen sowie die Beitragsberech- nung auf Grundlage des Betriebsstätten- ansatzes unweigerlich zu einer Aufkom- menssteigerung. Und dies alles, obwohl Mitarbeiter in Unternehmen in der Regel während der Arbeitszeit kein Radio hören.

Immerhin sollen die finanziellen Auswir- kungen des Modellwechsels – so haben es die Länder vorgesehen – 2014 überprüft werden. Bürger und Unternehmen haben ein Recht darauf, zeitnah zu erfahren, wie viel Geld nun tatsächlich in die Kassen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gespült wird. Deshalb müssen die Verantwortli- chen schnellstmöglich ihre Zahlen offen- legen.

Vor dem Hintergrund der Abweichun- gen vom System muss man fragen: Mit welcher Legitimation muss eigentlich ein Beitrag entrichtet werden, selbst wenn man nachweislich keine Geräte hat und nicht am Rundfunk teilnimmt? Warum werden Unternehmen ungleich behan- delt? Und vor allem: Warum müssen Filialbetriebe wesentlich mehr zahlen als gleich große Unternehmen mit nur einem einzigen Standort? Darauf

hätten die Unternehmen gern logische Antworten von den politisch Verant- wortlichen.

dihk.de

Gastkommentar

Rundfunkfinanzierung: Richtig – aber nicht unter diesen Regeln

Seit dem 1. Januar 2013 beteiligen sich alle Haushalte und Unternehmen an der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Statt einer Gebühr gibt es nun einen Beitrag, der nicht mehr an das Vor- handensein von Empfangsgeräten gekop- pelt ist. Es kommt nicht mehr darauf an, ob man tatsächlich das Angebot der Öf- fentlich-rechtlichen nutzt, sondern man finanziert die Erbringung der Leistung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.

Die Mehrheit regt das nicht weiter auf.

Denn die meisten Haushalte und Unter- nehmen zahlen nicht mehr als bislang.

Unmut äußern aber die, die das neue Grundverständnis, wofür zu zahlen ist, in Frage stellen. Und es protestieren die, die deutlich mehr zahlen müssen. Und zu Recht fragen, mit welcher Legitimation.

Das sind insbesondere Filialunternehmen.

Der geräteunabhängige Ansatz ist im Grunde begrüßenswert: Der Rundfunk- empfang konnte spätestens seit Einfüh- rung von TV-Streaming im Internet und Online-Radio nicht mehr daran festge- macht werden, ob jemand ein herkömm- liches Radio oder einen Fernseher besaß.

Mit der Abkehr vom Geräteansatz verab- schiedet man sich auch endlich von der umstrittenen PC-Gebühr, mit der insbe- sondere Selbständige, die von zu Hause aus arbeiten, zur Kasse gebeten wurden.

Aber viele Unternehmen, denen nun neue Rechnungen ins Haus flattern, müs- sen feststellen, dass die Reform ihnen eine böse Überraschung beschert: Sie zahlen zum Teil das Drei-, Vier- oder sogar Vielfache als bislang!

Wie kommt das? Die Reform, die im Grunde richtig und notwendig war, ist be- wusst so angelegt, dass einzelne Unter- nehmen und Branchen überproportional belastet werden.

Der neue Rundfunkbeitrag lässt sich in folgenden Schritten ermitteln: Beitrag Betriebsstätte (nach Mitarbeiter-Bei- tragsstaffel) plus ggf. Beiträge für weitere Betriebsstätten (nach Mitarbeiter-Bei- tragsstaffel) plus Anzahl der betrieblich genutzten Kraftfahrzeuge (abzüglich 1 Kfz pro Betriebsstätte) multipliziert mit 5,99 Euro plus Anzahl der Hotel-/Gästezimmer, Ferienwohnungen (abzüglich 1 Zimmer/

Wohnung pro Betriebsstätte) multipli- ziert mit 5,99 Euro. Das Ergebnis ist der Rundfunkbeitrag für das Unternehmen.

Für Unternehmen entscheidet zunächst grundsätzlich die Anzahl der sozialversi- cherungspflichtig beschäftigten Mitar- beiter pro Betriebsstätte über die Höhe des zu entrichtenden Beitrags. Je mehr Mitarbeiter, umso höher der Beitrag. Bei der Erfassung der Mitarbeiterzahl spielt es jedoch keine Rolle, ob Mitarbeiter voll- oder teilzeitbeschäftigt sind. Dadurch werden Branchen mit besonders hoher Teilzeitbeschäftigtenquote ungleich stär- ker belastet.

Aber Unternehmen werden nicht nur in Abhängigkeit von der Mitarbeiterzahl zur Kasse gebeten. Weitere Detailregelungen verhelfen den Rundfunkanstalten zu zu- sätzlichen Einnahmen.

Der neue Beitrag wird nicht für ein Un- ternehmen insgesamt berechnet, son- dern pro Betriebsstätte. Dies führt dazu, dass Unternehmen mit mehreren Stand- orten, insbesondere größere Filialbetrie- be, deutlich schlechter gestellt werden als Unternehmen mit nur einem Standort.

Diese unterschiedliche Behandlung ver- schiedener Betriebsmodelle ist sachlich nicht zu rechtfertigen.

Zusätzlich zur Mitarbeiterzahl werden Pkw, Lkw und Omnibusse weiterhin in die Berechnung des Rundfunkbeitrags einbe-

Dr. Katrin Sobania Referatsleiterin des DIHK

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