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Archiv "Tagesordnungspunkt Tätigkeitsbericht: Bessere Konfliktberatung bei ungewollter Schwangerschaft nötig" (02.06.1988)

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u Beginn der Beratungen zum Tagesordnungspunkt „Tä- tigkeitsbericht der Bundes- ärztekammer" lagen bereits 47 Entschließungsanträge zu mehr als 15 Themenkomplexen vor. Aller- dings hat sich das Plenum nur mit zwei Themenkomplexen intensiv befaßt;

die übrigen Anträge wurden an den Vorstand der Bundesärztekammer zur weiteren Beratung überwiesen.

In einem vom Vorstand der Bundesärztekammer vorbereiteten Entschließungsantrag, der mit gro- ßer Mehrheit angenommen wurde, ist das Anliegen des aktuellen „Re- ferentenentwurfs zu einem Schwan- gerenberatungsgesetz" (vom 23.

April 1988) positiv beurteilt worden.

Der Ärztetag unterstützt die Bemü- hungen, das Beratungsangebot bei ungewollter Schwangerschaft zu ver-

Dr. Hedda Heuser-Schreiber, Oberau- dorf, Präsidentin des Deutschen Ärztin- nenbundes, als Antragsstellerin: „Die im Entwurf für ein Schwangerenberatungs- gesetz genannten Ziele dürfen nicht der alleinige Inhalt der Beratung sein."

bessern. Sinnvoll sei es auch, das Beratungsangebot bis zum dritten Lebensjahr nach der Geburt zu er- weitern. Insbesondere müsse die Be- reitschaft der Schwangeren zur ei- genverantwortlichen Annahme des ungeborenen Lebens geweckt, ge- stärkt und erhalten werden.

Wie es in § 1 Abs. 2 des Refe- rentenentwurfs heißt, soll die Bera- tung dazu beitragen, „eine im Zu- sammenhang mit einer Schwanger- schaft bestehende seelische und so- ziale Not- oder Konfliktlage zu be- wältigen und das Austragen der Schwangerschaft sowie die Lage von Mutter und Kind zu erleichtern".

Die Beratung solle darüber hinaus der Schwangeren helfen, eine eigen- verantwortliche Entscheidung zu treffen, die der Verpflichtung gegen- über dem ungeborenen Leben und

Dr. Ingrid Hasselblatt-Diedrich, Chirur- gin aus Frankfurt: „Jeder Arzt stellt um- fassende Indikationen, auch der Chir- urg. Das Trennen zwischen Sozialbera- tung und Indikationsstellung bedeutet ein Drücken vor der Verantwortung."

Dr. Ingeborg Retzlaff, Frauenärztin aus Lübeck, Präsidentin der Ärztekammer Schleswig-Holstein: „Die Ärztekammern haben sich noch immer in der Lage ge- sehen, den Inhalt der Fortbildung selbst zu bestimmen. Dazu braucht es nicht be- sonderer Landesgesetze,"

der besonderen Problematik des Schwangerschaftsabbruchs gerecht wird.

Ein modifizierter Antrag von Frau Dr. Hedda Heuser-Schreiber, der Vorsitzenden des Deutschen Ärztinnenbundes, Oberaudorf, und von Frau Dr. Ute Otten, Wuppertal, der ebenfalls von den Delegierten angenommen wurde (und der den Vorstandsantrag ergänzt), weist dar- auf hin, daß die im Gesetzentwurf genannten Ziele nicht der alleinige Inhalt der Einzelberatung sein dür- fe. Der Antrag wendet sich auch ge- gen die Absicht, die soziale Bera- tung von der Indikationsstellung bei Ärztinnen und Ärzten mit aner- kannter Fortbildung zu trennen.

Dies erscheine sowohl für die Ärzte und Ärztinnen als auch für die be- troffenen Frauen unzumutbar.

Keine Mehrheit fanden Anträ- ge, die das Schwangerenberatungs- gesetz völlig ablehnen. Der bayeri- sche Delegierte Dr. Hans Hege wies die Unterstellung eines „oppositio- nellen" Ärztetagsdelegierten zu- rück, das Schwangerenberatungsge- setz sei ein „Schwangerschaftser- pressungsgesetz".

Dr. Ingeborg Retzlaff, Stellver- tretende Vorsitzende des Deutschen Ärztinnenbundes, Lübeck, sagte,

Tagesordnungspunkt Tätigkeitsbericht

Bessere Konfliktberatung bei ungewollter

Schwangerschaft nötig

A-1594 (22) Dt. Ärztebl. 85, Heft 22, 2. Juni 1988

(2)

Dr. Michael Popovid: „Mit der Vorlage des Schwangerenberatungsgesetzes bewegen wir uns asymptotisch auf das Bundesverfassungsgericht zu.'

Repräsentanten der Ärzteschaft aus 18 Nationen nahmen an den Plenarsitzungen des 91. Deut- schen Ärzteta- ges in Frankfurt am Main teil, darunter drei Vertreter aus dem Ostblock:

Polen, Ungarn, Rumänien; zwölf aus dem übri- gen Europa;

zwei aus Asien:

Japan und Chi- na; und einer schließlich aus Südafrika

Gast mit der weitesten Anreise: Prof.

Liu Meng-mei, Chefärztin am Gu-lou Hospital Nanking, Volksrepublik Chi- na (Foto Mitte rechts). Befürchtet Ein- schränkungen der Weiterbildungs- stellen, wenn der „Arzt im Prakti- kum" eingeführt wird: Antje Möhring von der Fachkonferenz Medizin in der Vereinigten Deutschen Studen- tenschaft (VDS) (Bild Mitte links). Der Ehrenpräsident des 91. Deutschen Ärztetages, Prof. Dr. Wilhelm Theo- pold (links)

Fotos aus Frankfurt: Walter Neusch Länder dürften den Ärzten nicht

vorschreiben, was der Inhalt der Be- ratung sein solle. Dies lehne die Ärzteschaft auch in anderen Berei- chen ab. In Anbetracht der großen Fortbildungsbereitschaft sei es nicht notwendig, eine besondere Fortbil- dungspflicht in einem Spezialgesetz wie dem Schwangerenberatungsge- setz festzuschreiben.

Dr. Michael Popovi, Eppstein, appellierte an alle deutschen Arztin- nen und Ärzte, Verständnis und Hilfsbereitschaft allen Schwangeren entgegenzubringen, die eine ärzt- liche Beratung wünschten. Frau Dr.

Ingrid Hasselblatt-Diedrich, Dele- gierte der Ärztekammer Hessen, Frankfurt, meinte, das Trennen zwi- schen Sozialberatung und Indika- tionsstellung bedeute ein Drücken vor der Verantwortung. Dr. Hein- rich Clementsen, Neumünster, sag- te, es wäre nach den Erfahrungen aus Schleswig-Holstein „widersin- nig` wenn der Arzt, der beraten hat, nicht auch die Indikation stellen könnte. Die Schwangere und der Arzt müßten jedenfalls eine Be- denkzeit haben, um später noch ein- mal sich ausführlich und vertrauens- voll zu besprechen.

Keine Mehrheit fand der Antrag der Berliner Delegierten Dr. Gund- hild Kühn und Verena Ackermann, der das geplante Beratungsgesetz als Ergänzung zu § 218 StGB abge-

lehnt und statt dessen auf „präventi- ve Maßnahmen zur Verhütung der ungewollten Schwangerschaft" be- schränkt haben wollte. Die Dele- gierten verschlossen sich zwar nicht dem Argument nach mehr präventi-

ven Maßnahmen; die Forderung nach einem künftig „kostenlosem"

Zugang zu Verhütungsmitteln und individueller Verhütungsberatung für „sozial Schwache" ging ihnen al- lerdings zu weit. HC

85, Heft 22, 2. Juni 1988 (23) A-1595 Dt. Ärztebl.

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