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Gegenstand Dem Verein Swiss Jazz Schoo! Bern wurden bislier jährliche Kantonsbeiträge in der Höhe von pauschal CHF 470'000.- zugesprochen

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Kanton Bern Auszug aus dem Protokoll Canton de Berne jj^s Reglerungsrates

Extrait du procès-verbal du Conseil-exécutif

31. Oktober 2012 ERZ C

1 5 5 3 Ausgabenbewilligung für die Kantonsbeiträge an die Swiss Jazz Schoo!

2013 - 2016 (mehrjähriger Verpfiichtungskredit / Objektkredit)

1. Gegenstand

Dem Verein Swiss Jazz Schoo! Bern wurden bislier jährliche Kantonsbeiträge in der Höhe von pauschal CHF 470'000.- zugesprochen. Ab 2013 wird der Kantonsbeitrag variabel ausgestaltet und ist neu von der Anzahl subventionsberechtigter Studierender sowie der Art der Leistung (Einzel- oder Gruppenkurse) abhängig. Mit den heutigen Studierenden- zahlen fällt damit der Kantonsbeitrag etwas unter den Betrag von jährlich CHF 470'000.-,

^ = welcher unter Berücksichtigung des jährlichen Teuerunganstiegs von 1% als maximales Kostendach festgelegt wird. Die Kantonsbeiträge ermöglichen der Swiss Jazz School die Weiterführung des Betriebes.

2. Rechtsgrundlagen

- Artikel 4 Buchstabe b und Artikel 11 Absatz 2 des Kulturförderungsgesetzes vom 11. Feb- ruar 1975 (KFG; BSG 423.11 )

- Artikel 49 und Artikel 50 Absatz 1 und Artikel 51 des Mittelschulgesetzes vom 27. März 2007 (MiSG, BSG 433.12)

- Artikel 30 Absatz 1, Artikel 64, Artikel 65 und Artikel 67 - 69 der Mittelschulverordnung vom 7. November 2007 (MiSV, BSG 433.121)

- Artikel 43, Artikel 47 und Artikel 48 Absatz 2 Buchstabe a, Artikel 50 Absatz 3 und Artikel 52 des Gesetzes über die Steuerung von Finanzen und Leistungen vom 26. März 2002 (FLG; BSG 620.0)

Artikel 148 und Anhang 3 zu Artikel 152 der Verordnung über die Steuerung von Finanzen und Leistungen vom 3. Dezember 2003 (FLV; BSG 621.1)

3. Kosten; neue bzw. gebundene Ausgaben

Wiederkehrende und neue Ausgabe (Artikel 47 und Artikel 48 Absatz 2 Buchstabe a FLG)

4. Kreditart/Konto/Rechnungsjahr

Kreditart: Mehrjähriger Verpflichtungskredit (Art. 50 Abs. 2 bzw. 3 FLG) Konto: 365000 (FB 14626)

Produktgruppe: 08.06.9110 Bildung Mittelschulen

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Produkt: 911003 Spezielle Hochschulvorbereitung Rechnungsjahr 2013

Rechnungsjahr 2014 Rechnungsjahr 2015 Rechnungsjahr 2016

CHF 470'000.- CHF 475'000.- CHF 480'000.- CHF 485'000.-

Der Kredit ist im Voranschlag 2013 sowie im Aufgaben- und Finanzplan 2014 bis 2016 des Mittelschul- und Berufsbildungsamtes enthalten.

5. Folgekosten Keine.

6. Begründung

Dem Verein Swiss Jazz School (SJS) Bern wurden als musikalische Spezialschule ge- stützt auf das Kulturförderungsgesetz und das Musikschuldekret seit 2007 für die Hoch- schulvorbereitung von Jugendlichen jährliche Kantonsbeiträge in der Höhe von pauschal CHF 470'000.- (vor 2007 betrug der Staatsbeitrag CHF 550'000.-) zugesprochen. Neu muss der Grosse Rat über diese Ausgaben entscheiden, da die bisherige abschliessende Entscheidungsbefugnis des Regierungsrates durch die Aufhebung des Artikels 5 Buch- stabe c des Kulturförderungsgesetzes am 8. Juni 2011 weggefallen ist. Die SJS unter- steht neu den Subventionsbestimmungen gemäss der Mittelschulgesetzgebung.

Die SJS ist eine spezialisierte Musikschule für besonders Begabte und ist so das Binde- glied zwischen der Grundausbildung der regionalen Musikschulen im Jazzbereich und der Jazzabteilung der Hochschule der Künste HKB und vergleichbaren Studiengängen an an- deren Musikhochschulen. In der SJS werden die Studierenden im Hinblick auf die für ei- nen Eintritt in eine Musikhochschule notwendigen Kompetenzen gezielt gefördert. Ein kantonales Angebot in diesem Bereich existiert nicht.

7. Finanzreferendum

Dieser Beschluss unterliegt dem fakultativen Finanzreferendum.

An den Grossen Rat

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