Kanton Bern Auszug aus dem Protokoll Canton de Berne jj^s Reglerungsrates
Extrait du procès-verbal du Conseil-exécutif
31. Oktober 2012 ERZ C
1 5 5 3 Ausgabenbewilligung für die Kantonsbeiträge an die Swiss Jazz Schoo!
2013 - 2016 (mehrjähriger Verpfiichtungskredit / Objektkredit)
1. Gegenstand
Dem Verein Swiss Jazz Schoo! Bern wurden bislier jährliche Kantonsbeiträge in der Höhe von pauschal CHF 470'000.- zugesprochen. Ab 2013 wird der Kantonsbeitrag variabel ausgestaltet und ist neu von der Anzahl subventionsberechtigter Studierender sowie der Art der Leistung (Einzel- oder Gruppenkurse) abhängig. Mit den heutigen Studierenden- zahlen fällt damit der Kantonsbeitrag etwas unter den Betrag von jährlich CHF 470'000.-,
^ = welcher unter Berücksichtigung des jährlichen Teuerunganstiegs von 1% als maximales Kostendach festgelegt wird. Die Kantonsbeiträge ermöglichen der Swiss Jazz School die Weiterführung des Betriebes.
2. Rechtsgrundlagen
- Artikel 4 Buchstabe b und Artikel 11 Absatz 2 des Kulturförderungsgesetzes vom 11. Feb- ruar 1975 (KFG; BSG 423.11 )
- Artikel 49 und Artikel 50 Absatz 1 und Artikel 51 des Mittelschulgesetzes vom 27. März 2007 (MiSG, BSG 433.12)
- Artikel 30 Absatz 1, Artikel 64, Artikel 65 und Artikel 67 - 69 der Mittelschulverordnung vom 7. November 2007 (MiSV, BSG 433.121)
- Artikel 43, Artikel 47 und Artikel 48 Absatz 2 Buchstabe a, Artikel 50 Absatz 3 und Artikel 52 des Gesetzes über die Steuerung von Finanzen und Leistungen vom 26. März 2002 (FLG; BSG 620.0)
Artikel 148 und Anhang 3 zu Artikel 152 der Verordnung über die Steuerung von Finanzen und Leistungen vom 3. Dezember 2003 (FLV; BSG 621.1)
3. Kosten; neue bzw. gebundene Ausgaben
Wiederkehrende und neue Ausgabe (Artikel 47 und Artikel 48 Absatz 2 Buchstabe a FLG)
4. Kreditart/Konto/Rechnungsjahr
Kreditart: Mehrjähriger Verpflichtungskredit (Art. 50 Abs. 2 bzw. 3 FLG) Konto: 365000 (FB 14626)
Produktgruppe: 08.06.9110 Bildung Mittelschulen
Produkt: 911003 Spezielle Hochschulvorbereitung Rechnungsjahr 2013
Rechnungsjahr 2014 Rechnungsjahr 2015 Rechnungsjahr 2016
CHF 470'000.- CHF 475'000.- CHF 480'000.- CHF 485'000.-
Der Kredit ist im Voranschlag 2013 sowie im Aufgaben- und Finanzplan 2014 bis 2016 des Mittelschul- und Berufsbildungsamtes enthalten.
5. Folgekosten Keine.
6. Begründung
Dem Verein Swiss Jazz School (SJS) Bern wurden als musikalische Spezialschule ge- stützt auf das Kulturförderungsgesetz und das Musikschuldekret seit 2007 für die Hoch- schulvorbereitung von Jugendlichen jährliche Kantonsbeiträge in der Höhe von pauschal CHF 470'000.- (vor 2007 betrug der Staatsbeitrag CHF 550'000.-) zugesprochen. Neu muss der Grosse Rat über diese Ausgaben entscheiden, da die bisherige abschliessende Entscheidungsbefugnis des Regierungsrates durch die Aufhebung des Artikels 5 Buch- stabe c des Kulturförderungsgesetzes am 8. Juni 2011 weggefallen ist. Die SJS unter- steht neu den Subventionsbestimmungen gemäss der Mittelschulgesetzgebung.
Die SJS ist eine spezialisierte Musikschule für besonders Begabte und ist so das Binde- glied zwischen der Grundausbildung der regionalen Musikschulen im Jazzbereich und der Jazzabteilung der Hochschule der Künste HKB und vergleichbaren Studiengängen an an- deren Musikhochschulen. In der SJS werden die Studierenden im Hinblick auf die für ei- nen Eintritt in eine Musikhochschule notwendigen Kompetenzen gezielt gefördert. Ein kantonales Angebot in diesem Bereich existiert nicht.
7. Finanzreferendum
Dieser Beschluss unterliegt dem fakultativen Finanzreferendum.
An den Grossen Rat