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Auszug aus dem Protokolldes Regierungsrates des Kantons Bern

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Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Bern

Sitzung vom 31. Oktober 2012 ERZ C

1553 Ausgabenbewilligung für die Kantons­

beiträge an die Swiss Jazz School 2013–2016 (mehrjähriger Verpflichtungskredit/Objektkredit) 1. Gegenstand

Dem Verein Swiss Jazz School Bern wurden bisher jährliche Kantonsbeiträge in der Höhe von pauschal CHF 470 000.– zuge- sprochen. Ab 2013 wird der Kantonsbeitrag variabel ausgestaltet und ist neu von der Anzahl subventionsberechtigter Studierender sowie der Art der Leistung (Einzel- oder Gruppenkurse) abhängig.

Mit den heutigen Studierendenzahlen fällt damit der Kantonsbei- trag etwas unter den Betrag von jährlich CHF 470 000.–, welcher ohne den jährlichen Teuerungs-/Lohnanstieg von einem Prozent als maximales Kostendach festgelegt wird. Die Kantonsbeiträge ermöglichen der Swiss Jazz School die Weiterführung des Betrie- bes.

2. Rechtsgrundlagen

– Artikel 4 Buchstabe b und Artikel 11 Absatz 2 des Kulturför- derungsgesetzes vom 11. Februar 1975 (KFG; BSG 423.11) – Artikel 49 und Artikel 50 Absatz 1 und Artikel 51 des Mittel-

schulgesetzes vom 27. März 2007 (MiSG, BSG 433.12) – Artikel 30 Absatz 1, Artikel 64, Artikel 65 und Artikel 67–69 der

Mittelschulverordnung vom 7. November 2007 (MiSV, BSG 433.121)

– Artikel 43, Artikel 47 und Artikel 48 Absatz 2 Buchstabe a, Artikel 50 Absatz 3 und Artikel 52 des Gesetzes über die Steue rung von Finanzen und Leistungen vom 26. März 2002 (FLG; BSG 620.0)

– Artikel 148 und Anhang 3 zu Artikel 152 der Verordnung über die Steuerung von Finanzen und Leistungen vom 3. Dezember 2003 (FLV; BSG 621.1)

3. Kosten; neue bzw. gebundene Ausgaben

Wiederkehrende und neue Ausgabe (Artikel 47 und Artikel 48 Absatz 2 Buchstabe a FLG)

4. Kreditart/Konto/Rechnungsjahr

Kreditart: Mehrjähriger Verpflichtungskredit (Art. 50 Abs. 2 bzw.

3 FLG)

Konto: 365000 (FB 14626)

Produktgruppe: 08.06.9110 Bildung Mittelschulen Produkt: 911003 Spezielle Hochschulvorbereitung Rechnungsjahr 2013: CHF 470 000.–

Rechnungsjahr 2014: CHF 470 000.–

Rechnungsjahr 2015: CHF 470 000.–

Rechnungsjahr 2016: CHF 470 000.–

Der Kredit ist im Voranschlag 2013 sowie im Aufgaben- und Finanzplan 2014 bis 2016 des Mittelschul- und Berufsbildungs- amtes enthalten.

5. Folgekosten Keine.

6. Begründung

Dem Verein Swiss Jazz School (SJS) Bern wurden als musikali- sche Spezialschule gestützt auf das Kulturförderungsgesetz und das Musikschuldekret seit 2007 für die Hochschulvorbereitung von Jugendlichen jährliche Kantonsbeiträge in der Höhe von pau-

schal CHF 470 000.– (vor 2007 betrug der Staatsbeitrag CHF 550 000.–) zugesprochen. Neu muss der Grosse Rat über diese Ausgaben entscheiden, da die bisherige abschliessende Entscheidungsbefugnis des Regierungsrates durch die Aufhe- bung des Artikels 5 Buchstabe c des Kulturförderungsgesetzes am 8. Juni 2011 weggefallen ist. Die SJS untersteht neu den Subventionsbestimmungen gemäss der Mittelschulgesetzge- bung.

Die SJS ist eine spezialisierte Musikschule für besonders Begab- te und ist so das Bindeglied zwischen der Grundausbildung der regionalen Musikschulen im Jazzbereich und der Jazzabteilung der Hochschule der Künste HKB und vergleichbaren Studiengän- gen an anderen Musikhochschulen. In der SJS werden die Stu- dierenden im Hinblick auf die für einen Eintritt in eine Musikhoch- schule notwendigen Kompetenzen gezielt gefördert. Ein kantonales Angebot in diesem Bereich existiert nicht.

7. Finanzreferendum

Dieser Beschluss unterliegt dem fakultativen Finanzreferendum.

An den Grossen Rat

*

KANTON BERN

*

S

TAATSKANZLEI

Für getreuen Protokollauszug Der Staatsschreiber: Nuspliger

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