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Archiv "Bilder wie aus dem Krieg" (11.09.1998)

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ren Schadens- und Gefahrenslagen unmittelbar reagieren zu können.

Ausdruck dieser Vorbereitungen sind die in einigen Bereichen bei Hilfsorganisationen und Feuerwehr verfügbaren Schnelleinsatzgruppen, nachdem es sich gezeigt hat, daß Strukturen des Katastrophenschutzes hierfür nicht geeignet sind. Die SEG kann grundsätzlich als Unterstützung fungieren unter der Voraussetzung der Abkömmlichkeit (Arbeitsplatz – Lohnfortzahlung), sofern eine schnel- le Alarmierung und eine Sicherung der Einsatzbereitschaft in 15 Minuten garantiert ist.

Rückzug des Bundes beim Katastrophenschutz

Bisher gelang es, durch diese frei- willigen Leistungen der Hilfsorgani- sationen und der Feuerwehren über den normalen Bedarf des Rettungs- dienstes hinausgehende personelle und materielle Ausstattungen für den Massenanfall vorzuhalten. Allerdings bleibt offen, inwieweit diese Vorhal- tungen auf Dauer ohne eine entspre- chende finanzielle Absicherung gesi- chert werden können.

Nachdem im Bayerischen Ret- tungsdienstgesetz – aber nicht nur dort – als politisch erklärtes Ziel eine Privatisierung im Bereich des Kran- kentransportes festgeschrieben ist, kann selbst unter Rückgriff auf diese Kräfte allein eine Bewältigung einer Großschadenslage nicht gewährleistet werden. Die Zukunft wird zeigen, in- wieweit freiwillige Vorleistungen zum Beispiel in Form von SEGen oder First Respondern in der Lage sind, ei- ne Organisation für den Ausnahme- fall aufrechtzuerhalten. Es seien aber heute bereits aus notfallmedizinischer Sicht Zweifel an dieser Konzeption angemeldet. Ausdruck einer Erweite- rung des rettungsdienstlichen Hori- zontes im Hinblick auf eine Schadens- bewältigung bei Großschadensereig- nissen ist auch die in den Rettungs- dienstgesetzen fixierte Schaffung der Position des Leitenden Notarztes und des Organisatorischen Einsatzleiters als originäre Elemente des erweiter- ten Rettungsdienstes.

Allerdings sind diese Positionen vielfach gleichfalls nur auf freiwilliger

Basis besetzt – in Bayern ohne Bestal- lung durch die Rettungszweckverbän- de –, so daß derzeit weder die Finan- zierung der Ausfallzeit – geschweige der Bereitschaftszeit – noch die recht- liche Absicherung gewährleistet sind.

Weiteres Problem bei der Bewälti- gung dieser Sondersituation ist die fehlende praktische Erfahrung, nach- dem ein Massenanfall eine Extrem- und Ausnahmesituation im täglichen Rettungsdienst darstellt. Eine Vorbe- reitung anhand von Planspielen findet nur in begrenztem Umfang statt, so daß auch eine mentale Auseinander- setzung mit dem Problem bei den Be- teiligten meist nicht stattgefunden hat und der Ernstfall die meisten unvor- bereitet trifft.

Die Folge sind Handlungsdruck und Streß mit den daraus resultieren- den negativen Konsequenzen. Durch den weitgehenden Rückzug des Bun- des im Bereich des Katastrophen- schutzes sind die SEGen vielerorts zu den verbleibenden Einheiten der zivi-

len Sanitätsversorgung geworden. Da sie beim Massenanfall von Verletzten alarmiert werden, wird der Notarzt in dieser Situation die SEG-Einheiten zur Verfügung haben, ohne sich viel- fach vorher mit ihren Leistungsmög- lichkeiten auseinandergesetzt zu ha- ben. Zu fordern sind im Rahmen der Vorbereitung vermehrt praktische und realitätsbezogene Übungen so- wie die Schaffung neuer Trainings- möglichkeiten.

Zitierweise dieses Beitrags:

Dt Ärztebl 1998; 95: A-2251–2255 [Heft 37]

Anschrift des Verfassers Prof. Dr. med. Peter Sefrin Klinik für Anästhesiologie der Universität Würzburg Präklinische Notfallmedizin Josef-Schneider-Straße 2 97080 Würzburg

A-2255 Deutsches Ärzteblatt 95, Heft 37, 11. September 1998 (39)

T H E M E N D E R Z E I T AUFSÄTZE

Kommentar

Bilder wie aus dem Krieg

Die ersten Meldungen sprachen noch von einem Eisenbahnunfall, einem Verkehrsunfall. Dann aber steigerte sich das Ereignis schnell zu einem Ereignis eigener Qualität auch für die Reality-TV-Erprobten. Ein knapp 500 Meter lan- ger, silberglänzender Zug mit der kühlen Aura von Unverletzlichkeit lag zusam- mengefaltet auf 50 Meter Länge – bei 200 km/h in Millisekunden vernichtet. Ge- walteinwirkungen von unvorstellbarem Ausmaß zerstörten eine Brücke kom- plett, zerrissen und erdrückten Menschen, schossen sie aus dem berstenden Zug, überall Blut, Schreie, Körper und Körperteile. Am Ende blieben fast 100 Tote, viele Schwerst- und Schwerverletzte.

Was aber war an diesem „Großschadensereignis“ anders als bei den Massen- karambolagen und den Busunglücken? Es war das schiere Ausmaß der Zer- störung und der Gewalteinwirkung, die hohe Zahl der Betroffenen und das Mu- ster der Katastrophe. Der Schock, den die Anlieger und die Ersthelfer nachher äußerten, und die Stimmung der Berichterstattung ließ ahnen, was das Grauen ausmachte: Es waren Kriegsbilder, die einem aus dem Fernsehbild entgegenka- men. Solche Szenen – und die wirklich entsetzlichen gab es nicht zu sehen, aber man verwies auf sie, und man ahnte sie eben – kennen wir hier nur vom Bal- kankrieg oder aus dem Nahen Osten, vom Bombenterror auf Marktplätzen oder an Bushaltestellen. Allenfalls war es vergleichbar mit dem Absturz eines vollbe- setzten Flugzeugs, was aber in Deutschland noch nicht vorkam.

Das machte das Entsetzen namenlos und damit grenzenlos, anders als bei- spielsweise die individualisierbaren Hochgeschwindigkeits-Crashs, die der englischen Prinzessin im Pariser Tunnel oder dem Formel-1-Piloten Senna den Tod brachten. Zu den entscheidenden Unterschieden zum Terror in Krisenre- gionen gehörten allerdings auch: ein reibungsfrei funktionierendes Rettungs- und Bergungssystem, Kliniken der Maximalversorgung und ein Chirurgenkon-

greß in der Nähe. Dr. med. Wolfgang Rühle

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