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Archiv "Vereinte: Neue Regelung" (04.11.1994)

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Euphorbium

compositum

Nasentropfen S

VARIA VERSICHERUNGEN

Rechtsschutzversicherung

Manches Paket hat Löcher

Eine Rechtsschutzversi- cherung übernimmt im Streitfall — sofern einiger- maßen Aussicht auf Erfolg besteht — die Kosten für An- walt, Gericht und Gutachter sowie Zeugen. Doch der Schutz ist begrenzt: Je nach vereinbartem Paket gibt es einen Verkehrs-, Familien- oder Familien- und Ver- kehrsrechtsschutz. Ein Ein- blick in die Versicherungsbe- dingungen schafft Einsicht:

Das Angebot bleibt lücken- haft. Wichtige Bereiche wie das Baurecht, Familien- (Ehe- und Unterhalt, Sorge- recht) und Erbstreitigkeiten

sind ausgeschlossen. Hier wird nur „Beratungsrechts- schutz" geboten, keine Ko- stenübernahme im Prozeß.

Daran wird sich auch kaum etwas ändern, nur weil Versicherer aus den übrigen EU-Ländern ihre Policen auf dem deutschen Markt einfa- cher als zuvor verkaufen kön- nen. Auch ein ausländischer Anbieter müßte seine Tarife nach deutschen Anwalts- und Gerichtskosten kalkulieren.

Kostenintensive Bereiche wie Bau- oder Erbrecht bie- ten sich da kaum an. Erweite- rungen sind, wenn über- haupt, im Bereich Familien-

recht zu erwarten. Hier exi- stieren schon entsprechende Angebote im Ausland, oft so- genannte Paketangebote.

Seit rund einem Jahr exi- stiert bereits eine Kaskover- sicherung mit Autoschutz- brief. Da bietet sich eine Au- tohaftpflicht mit Verkehrs- rechtsschutz geradezu an.

Problem für den Versicher- ten bei solchen Paketlösun- gen: Der Überblick über die versicherten Risiken und die Versicherungslücken • geht schnell verloren. Außerdem besteht die Gefahr, daß be- stimmte Risiken doppelt ver- sichert werden. WB

Vereinte:

Neue Regelung

Die Vereinte hat die Tari- fe der Krankentagegeld- Gruppenversicherung um

Leistungen bei Teilarbeitsun- fähigkeit erweitert. Damit wird bei stufenweiser Wie- dereingliederung in das Er- werbsleben ein Krankenta- gegeld entsprechend dem Anteil der verbleibenden Ar- beitsunfähigkeit gezahlt.

Voraussetzung dafür ist, daß die stufenweise Wieder- eingliederung unmittelbar im Anschluß an eine mindestens sechswöchige vollständige Arbeitsunfähigkeit erfolgt.

Die ärztlich bescheinigte Ar- beitsunfähigkeit muß zudem noch mindestens 50 Prozent betragen. Das Tagegeld wird für die Dauer von höchstens drei Monaten, jedoch nicht länger als bis zum Ende der Arbeitsunfähigkeit gezahlt.

Nach der neuen Regelung könne sich der Arzt — ohne Gefahr einer Obliegenheits- verletzung mit Leistungsein- stellung — stundenweise in der Praxis betätigen. WZ

Zusammensetzung: 100 g flüssige Verdünnung enth.: Euphorbium D4, Pulsatilla D2, Luffa operculata D2, Mercurius bijodatus D8, Mucosa nasalis suis D8, Hepar sulfuris D10, Argentum nitricum D10, Sinusitis-Nosode D13 jeweils 1 g in isotonischer Natriumchloridlösung, Benzalkoniumchlorid 0,01 %.

Anwendungsgebiete: Rhinitis verschiedener Genese (viral, bakteriell, allergisch) und Art, Rhinitis sicca, Rhinitis hyperplastica und atrophicans. Zur unterstützenden Behandlung bei Ozaena. Zur Erleichterung der Nasenatmung bei Heuschnupfen.

Chronische Sinusitiden. Gegenanzeigen:

Nicht bekannt. Nebenwirkungen: Nicht bekannt. Wechselwirkungen mit anderen Mitteln: Nicht bekannt.

Dosierungsanleitung und Art der Anwendung: 3-5mal täglich 1-2 Sprühstöße in jedes Nasenloch sprühen, bei Kindern unter 6 Jahren 3-4mal täglich 1 Sprühstoß.

Das Präparat kann unbedenklich auch bei Säuglingen angewendet werden.

Darreichungsform und Packungsgröße:

Dosierspray mit 20 ml (N1) DM 8,75 (Stand: 1. Januar 1994).

Weitere Darreichungsformen:

Tropfen zum Einnehmen, Injektionslösung.

-Heel

Biologische Heilmittel Heel GmbH 76484 Baden-Baden

Das Biotherapeutikum mit dem • umfassenden Wirkungsspektrum

Rhinitiden und Sinusitiden • Ausgezeichnete Verträglichkeit •

auch bei Langzeitanwendung Niedrige Tagestherapiekosten • zwischen DM 0,38 und DM 0,63

Deutsches Ärzteblatt 91, Heft 44, 4. November 1994 (75) A-3041

Referenzen

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