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Archiv "Ausländergesetz: Ignoranz gepaart mit Arroganz" (11.06.1993)

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Academic year: 2022

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4/ 93 SPEKTRUM

LESERBRIEFE

PRES®

Zusammensetzung: 1 Tablette Pres 2,5 mg/Pres 5 mg mit Bruchrille/Pres 10 mg mit Bruchrille/Pres 20 mg mit Bruch- rille enthält 2,5/5/10/20 mg Enalaprilhydrogenmaleat.

Indikationen: Hypertonie, Herzinsuffizienz - zusätzlich zu Diuretika und insbesondere bei schwerer Herzinsuffizienz auch zu Digitalis. Kontraindikationen: Überempfindlich- keit gegen Enalapril; anamnestisch bekanntes angioneuro- tisches ödem; Nierenarterienstenose (beidseitig oder bei Einzelniere); Zustand nach Nierentransplantation; hämo- dynamisch relevante Aorten- oder Mitralklappenstenose, hypertrophe Kardiomyopathie; primärer Hyperaldostero- nismus ; primäre Lebererkrankung, Leberinsuffizienz;

Schwangerschaft, Stillzeit, Kinder. Kombination mit be- stimmten High-flux-Dialysemembranen (z.B. AN 69). Kriti- sche Nutzen-Risiko-Abwägung und regelmäßige Kontrollen bei schwerer Niereninsuffizienz (Kreatinin-Clearance < 30 ml/min), Dialyse, klinisch relevanter Proteinurie (> 1 g/Tag), klinisch relevanten Elektrolytstörungen, gestörter Immun- reaktion oder Kollagenkrankheit, Begleittherapie mit Korti- koiden, Zytostatika, Antimetaboliten, Allopurinol, Procain- amid, Lithium. Hinweise: Vor Therapiebeginn Überprüfung der Nierenfunktion. Insbesondere zu Therapiebeginn Über- wachung von Blutdruck und/oder Laborwerten bei Salz-/

Flüssigkeitsmangel, Niereninsuffizienz, schwerer oder rena- ler Hypertonie, schwerer Herzinsuffizienz, Patienten über 65 Jahre. Nebenwirkungen: Gelegentlich Hypotonie, Orthostase mit Schwindel, Schwächegefühl, Sehstörungen, selten Synkope; vereinzelt bei Blutdruckabfall: Tachykardie, Palpitationen, Herzrhythmusstörungen, Brustschmerz, An- gina pectoris, Herzinfarkt, TIA, zerebraler Insult. Gelegentlich Nierenfunktionsstörungen, in Einzelfällen akutes Nierenver- sagen, selten Proteinurie. Gelegentlich Reizhusten, Hals- schmerzen, Heiserkeit, Bronchitis, selten Atemnot, Sinusitis, Rhinitis; vereinzelt Bronchospasmus/Asthma, Stomatitis, Glossitis, Mundtrockenheit, angioneurotisches Ödem (bei Beteiligung von Kehlkopf, Rachen und/oder Zunge ggf. Not- fallmaßnahmen). Gelegentlich gastrointestinale Störungen, Einzelfälle von cholestatischem Ikterus, Leberfunktionsstö- rungen, Hepatitis, Pankreatitis, Ileus. Gelegentlich Haut- reaktionen (z. B. Exanthem), selten Urtikaria, Pruritus, Einzel- fälle von Erythema multiforme, exfoliativer Dermatitis, Ste- vens-Johnson-Syndrom, toxischer epidermaler Nekrolyse, Diaphorese, Flush, psoriasiformen Hautveränderungen, Photosensibilität, Alopezie, Onycholyse, Verstärkung einer Raynaud-Symptomatik; z.T. mit Fieber, Myalgien, Arthral- gien, Arthritis, Vaskulitis, Serositis, Eosinophilie, Leukozy- tose, erhöhter BSG, erhöhten ANA-Titern. Gelegentlich Kopfschmerz, Müdigkeit, selten Benommenheit, Depres- sionen, Schlafstörungen, Impotenz, Parästhesien, Gleich- gewichtsstörungen, Muskelkrämpfe, Nervosität, Verwirrt- heit, Ohrensausen, verschwommenes Sehen, Geschmacks- veränderungen oder vorübergehender -verlust. Gelegentlich Abfall von Hämoglobin, Hämatokrit, Leukozyten, Throm- bozyten. Insbesondere bei bestimmten Risikopatienten sel- ten: Anämie einschl. Hämolyse/hämolyt. Anämie, Throm- bopenie, Neutropenie, Eosinophilie, vereinzelt Agranulozy- tose, Panzytopenie. Selten, insbesondere bei Niereninsuffi- zienz, Anstieg von Harnstoff, Kreatinin, Kalium, Proteinurie, Abfall von Natrium. In Einzelfällen Anstieg von Bilirubin, Le- berenzymen. Hinweis: Die Fähigkeit zur aktiven Teilnahme am Straßenverkehr oder zum Bedienen von Maschinen kann beeinträchtigt werden. Wechselwirkungen mit anderen Mitteln: Kochsalz, Antihypertensiva, Analgetika, Antiphlo- gistika, Kalium, kaliumsparende Diuretika, Lithium, Alkohol, Narkotika, Anästhetika, Allopurinol, Zytostatika, Immun- suppressiva, Kortikoide, Procainamid, bestimmte High- flux-Dialysemembranen (s. Kontraindikationen).

Boehringer Ingelheim KG, 6507 Ingelheim am Rhein.

Dosierung: Hinweis: Salz-/Flüssigkeitsmängel vor Thera- piebeginn ausgleichen bzw. Diuretika reduzieren oder ggf.

absetzen. Insbesondere bei Salz-/Flüssigkeitsmangel, Herz- insuffizienz, schwerer oder renaler Hypertonie mit 2,5 mg Enalapril beginnen. Diese Patienten nach der ersten Dosis und bei Dosiserhöhung von Enalapril und/oder Schleifen- diuretika mindestens 8 Stunden ärztlich überwachen. - Hypertonie: Üblicherweise initial 5 mg morgens, ggf. nach 3 Wochen Dosiserhöhung auf 10 mg/Tag. Erhaltungsdosis 10 mg/Tag, Maximaldosis 40 mg/Tag. - Herzinsuffizienz (Zusatzmedikation zu Digitalis, Diuretika): Initial 2,5 mg Enalapril morgens, schrittweise Dosiserhöhung; Erhal- tungsdosis 5-10 mg/Tag, Maximaldosis 20 mg/Tag. - Ein- geschränkte Nierenfunktion (Kreatinin-Clearance 30-60 ml/min), ältere Patienten: Initial 2,5 mg morgens, Erhaltungs- dosis 5-10 mg/Tag, Maximaldosis 20 mg/Tag. - Schwere Niereninsuffizienz (Kreatinin-Clearance < 30 ml/min), Dia- lyse: Anfangsdosis 2,5 mg/Tag (bei Dialysepatienten nach der Dialyse). Erhaltungsdosis 5 mg/Tag, Maximaldosis 10 mg/Tag.

Hinweis: Weitere Einzelheiten enthalten die Fach- bzw.

Gebrauchsinformationen, deren aufmerksame Durchsicht wir empfehlen.

Packungen (Stand Mai 1993): A.V. P. Pres 2,5 mg: 30 Tablet- ten (N1) DM 38,61; 50 Tabletten (N2) DM 55,11; 100 Tablet- ten (N3) DM 99,16; Pres 5 mg mit Bruchrille: 30 Tabletten (N 1) DM 48,00; 50 Tabletten (N2) DM 70,01; 100 Tabletten (N 3) DM 127,01; Pres 10 mg mit Bruchrille: 30 Tabletten (N 1) DM 59,40; 50 Tabletten (N2) DM 89,00; 100 Tabletten (N3) DM 161,00; Pres 20 mg mit Bruchrille: 30 Tabletten (N 1) DM 69,25; 50 Tabletten (N2) DM 108,58; 100 Tabletten (N3) DM 204,50; Klinikpackungen.

Warum verkauft ein An- bieter von Computersoftware Geräte, die längst veraltet sind und in ihrer Festplatten- kapazität kaum für zwei Jahre Praxisbetrieb ausreichen, zum Dreifachen des Markt- preises? Der dumme Spruch für den uninformierten Kun- den lautet dazu: Soft- und Hardware sollten aus einer Hand sein, „falls etwas nicht läuft".

Diesen Beispielen könnte jeder Arzt viele weitere hin- zufügen. Wir werden immer noch als Melkkühe angese- hen, die sich alles gefallen lassen.

Sinnvoll als Gegenmaß- nahmen wären neben ver- mehrter Information auch Einkaufsgemeinschaften nie- derlassungswilliger Ärzte und Einschalten der zuständigen Kartellämter durch die Kam- mern oder Kassenärztlichen Vereinigungen.

Dr. Reinhard Kennemann, Schüchtermannstraße 29, W-4600 Dortmund 1

Ausländergesetz

Zu einer Ausreiseaufforderung und angedrohten Abschiebung eines Gastarztes nach Stellung eines Wohngeldantrags:

Ignoranz gepaart mit Arroganz

Einem saudi-arabischen Kollegen, der im Rahmen ei- nes internationalen Weiter- bildungsprogrammes zwi- schen Deutschland und Sau- di-Arabien als Gastarzt in der chirurgischen Abteilung des St. Josefskrankenhauses in Heidelberg arbeitet, der wohlgemerkt ohne Bezahlung täglich 10 Stunden seinen Dienst tut, man beachte zum gesundheitlichen Wohl der hauptsächlich deutschen Bür- ger, wurde mit der nahezu fristlosen (1. Juli 1993) Aus- reiseaufforderung und Ab- schiebung gedroht, falls er seinen Wohngeldantrag (115 DM monatlich) nicht zurück- nehme!

Als bodenlose Unver- schämtheit empfinde ich die

Begründung des Sachbearbei- ters der Ausländerbehörde des Landratsamtes Heidel- berg, welcher seit zwei Jahren nichts gegen die Berechtigung und den Erhalt von Wohn- geld für meinen Kollegen ein- zuwenden hatte: Es sei nun plötzlich durch den Antrag auf Wohngeld bewiesen, daß der Betreffende nicht in der Lage sei, seinen Lebensunter- halt zu bestreiten, was zur Ausweisung berechtigt (§ 7 Abs. 2 Nr. 2 des Ausländerge- setzes).

Dieser Antrag, der neben- bei bemerkt von den meisten Gastärzten aus dem Ausland gestellt und genehmigt wird, reicht also aus, um mit zwangsweiser Abschiebung auf eigene Kosten zu drohen?

Man beachte: Es geht hier nicht um die Entscheidung, ob Wohngeld gezahlt werden soll oder nicht, sondern ganz offensichtlich um den Ver- such, ausländische Mitbürger einzuschüchtern und viel- leicht auf eine Abschiebung vorzubereiten, mit der faden- scheinigen Begründung, Deutschland materiell zu sehr zu schwächen.

Durch das von der saudi- arabischen Regierung finan- zierte Stipendium wurde un- ser Staat bis auf genannte Wohngeldzuschüsse finan- ziell in keiner Weise belastet, sondern im Gegenteil durch konsumbedingte Steuerein- künfte sogar noch unterstützt.

Zur Erinnerung sei noch ein- mal die unentgeltliche Arbeit eines erfahrenen Arztes in unserem schon arg gebeutel- ten Gesundheitswesen er- wähnt. Gerne wird doch gera- de hier auf kostenlose Hilfe zurückgegriffen!

Die bisher bis zum 27. Ja- nuar 1995 befristete Aufent- haltsgenehmigung dient zur Weiterbildung zum Facharzt für Chirurgie und zur Weiter- bildung in der Thoraxchirur- gie. Jeder, der meinen Kolle- gen kennt und/oder mit ihm arbeitet, weiß seine sowohl beruflichen als auch mensch- lichen Qualitäten zu schät- zen.

Michael Müller, Gaisberg-

str. 29, W-6900 Heidelberg > Boehringer

Ingelheim

94-RNT-91-JA 05-BIKGD-188/91-

A1

-

1700 (8) Deutsches Ärzteblatt 90, Heft 23, 11. Juni 1993

Referenzen

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