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Archiv "Gesetzesänderungen: Geringere Qualifikation hilft nicht gegen Pflegekräftemangel" (15.05.2009)

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A960 Deutsches Ärzteblatt⏐⏐Jg. 106⏐⏐Heft 20⏐⏐15. Mai 2009

P O L I T I K

S

ogar die Pflegepädagogik- studierenden des sechsten Se- mesters der Hochschule Weingarten hatten sich zur geplanten Änderung des Krankenpflegegesetzes geäu- ßert. „Die Probleme der Hauptschu- le und des Pflegenotstands werden nicht weniger, indem zwei Proble- me zusammengeworfen werden“, schrieben sie dem Gesundheitsaus- schuss des Bundestags. Dieser ver- schaffte sich am 6. Mai in einer An- hörung einen Eindruck davon, wie Fachleute es beurteilen, dass in Zu- kunft auch Schülerinnen und Schüler mit Hauptschulabschluss eine Ausbildung zur Kranken- schwester oder zum Krankenpfleger aufnehmen können sollen.

So will es die Große Koalition, die eine Gesetzesänderung im Rah- men der 15. Novelle des Arzneimit- telgesetzes (AMG) plant. Dabei handelt es sich um ein „Omnibus- gesetz“, mit dem vor der Bundes- tagswahl noch ein ganzes Sammel- surium von Einzelvorhaben auf den Weg gebracht werden soll.

So negativ wie die Studierenden beurteilten nahezu alle Fachleute den Vorschlag. Die Öffnung der Krankenpflegeberufe für Haupt- schüler sei „kein Beitrag zur Profes- sionalisierung“, rügte der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe e.V.

Die Initiatoren hätten offenbar keine Vorstellung von den intellektuellen Anforderungen in der Pflegeausbil- dung. Schon heute hätten selbst Schülerinnen und Schüler mit mitt- lerem Bildungsabschluss häufig Schwierigkeiten, die Ausbildung zu bewältigen.

Mehrere Sachverständige ver- wiesen zudem darauf, dass geeigne- te Hauptschüler bereits heute über

eine Pflegeassistenzausbildung in das Berufsfeld einsteigen und sich dann weiter ausbilden lassen könn- ten. „Wir brauchen nicht zusätzliche Bewerber mit geringeren schuli- schen Voraussetzungen als bisher, sondern bessere Arbeits- und Rah- menbedingungen“, betonte Michael Breuckmann, Vorsitzender des Bun- desausschusses der Lehrerinnen und Lehrer für Pflegeberufe e.V.

Wie schon während der Debatte über die AMG-Novelle im Bundes- rat waren auch bei der Anhörung die Hausarztverträge nach § 73 b SGB V ein Thema. Bekanntlich hat das Bundessozialgericht entschieden, dass den Patientendaten, die im Rahmen der Abrechnung mit Kran- kenkassen verwendet werden, ein besonders hoher Schutz zukommt.

Kassenvertragspartner wie der

Deutsche Hausärzteverband (HÄV) können deshalb in Zukunft nicht oh- ne Weiteres private Rechenzentren mit den Abrechnungen beauftragen.

Der HÄV-Bundesvorsitzende, Ulrich Weigeldt, schlug deshalb vor,

§ 73 b um einen Passus zu erweitern.

Dieser solle privatwirtschaftliche Ab- rechnungswege auf der Basis einer schriftlichen Einwilligung der Pa- tienten ermöglichen. Dem Vorschlag widersprach die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV). Es gebe gesicherte Abrechnungswege über die Kassen und die KVen, betonte Rechtsexperte Stefan Gräf. Eine Er- weiterung der Abrechnungswege auf Dritte außerhalb des öffentlich- rechtlich organisierten Datenschutz- systems sei nach dem Urteil verfas- sungsrechtlich nicht vertretbar.

Diagnosemanipulationen:

Hürden per Gesetz

Ein weiteres Thema war, dass die Große Koalition offenbar die Versu- che einiger Krankenkassen dauer- haft unterbinden will, niedergelasse- ne Ärzte für Diagnosemanipulatio- nen zu gewinnen. Deshalb soll das Bundesversicherungsamt (BVA) weitergehende Kompetenzen zur Überprüfung von Diagnosedaten und Arzneimittelkennzeichen im Rahmen des morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleichs erhalten.

Zur Begründung heißt es, es bedürfe weiterer Plausibilitätsprüfungen, da- mit „Datenmeldungen, die nicht den Vorgaben entsprechen, nicht zu er- höhten Zuweisungen aus dem Ge- sundheitsfonds führen“. Gesund- heitsökonom Prof. Dr. Jürgen Wa- sem kritisierte, der Vorschlag greife zu kurz. Er forderte, dem BVA auch die Einzelfallprüfung von Kassen zu ermöglichen sowie die Kürzung von Zuweisungen aus dem Gesund- heitsfonds vorzusehen, falls Vorga- ben nicht eingehalten würden.

Zuvor hatte der KBV-Vorstands- vorsitzende, Dr. med. Andreas Köhler, angekündigt, man wolle bis zum 1. Juli 2009 mit den Kranken- kassen Codierrichtlinien für den ambulanten Bereich vereinbaren.

Köhler räumte ein, dass es „gewisse Probleme mit der Qualität der Co-

dierung“ gebe. I

Sabine Rieser

GESETZESÄNDERUNGEN

Geringere Qualifikation hilft

nicht gegen Pflegekräftemangel

Die Große Koalition strebt mit einem „Omnibusgesetz“ noch zahl- reiche Gesetzesänderungen an. Für manche Idee wird sie stark

kritisiert, beispielsweise dafür, Pflegeberufe für Hauptschüler zu öffnen.

Foto:Superbild

Vielfältiger, als es manchem scheint, sind die Anforderun- gen an Kranken- schwestern und Krankenpfleger. Ein Hauptschulabschluss reiche nicht aus, mei- nen deshalb Experten.

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