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Archiv "Bundesmantelvertrag: Oberweisungstätigkeit neu umrissen" (16.11.1978)

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Spektrum der Woche Aufsätze • Notizen

BRIEFE AN DIE REDAKTION

AMTLICHE STATISTIK

Zu dem Artikel „Zwei Jahre ,Reformpara- graph 218' — Was ist, was wird?" von Prof. Dr. med. Hans Lau eine Ergänzung.

Erhebliche Zweifel

In Heft 40 vom 5. Oktober 1978 auf Seite 2286 ist eine Tabelle 4 aus der Statistik des Statistischen Bundes- amtes, Wiesbaden, verkürzt zusam- mengestellt. In Spalte 5 wird die Ent- fernung der Gebärmutter als Hyste- rektomie angegeben. In dieser Spal- te steht „hinter der totalen Abbruch- zahl die Zahl der Komplikationen. In der dritten Spalte sind als gravieren- de Komplikationen Cervixrisse und Uterusperforationen zusammenge- faßt. Die vierte Zahl bezieht sich auf Todesfälle" (Text Seite 2284).

Die in den einzelnen Zeilen mit 3, 3, 5, 4, 8, 4 gemachten Angaben in der dritten Spalte sind aber keine gra-

vierenden Komplikationen der Ope- rationsmethode, sondern vielmehr Komplikationen vorangehender Ab- bruchsversuche und damit Indika- tionen zur Operation.

Ich habe diesen für ein Statistisches Bundesamt unverzeihlichen Fehler bereits dem Amt angezeigt und mei- ne entsprechende Stellungnahme in der Zeitschrift „Der Frauenarzt"

(Heft 5/78, Seite 516) veröffentlicht.

Das Amt hat sich alsdann zu dem Fehler bekannt.

Wenn diese Zahlen in die Öffentlich- keit gelangen — und das werden sie, wenn sie in ärztlichen Zeitschriften aufgeführt werden —, so resultieren zwei Komplikationen:

1. Die Entfernung der Gebärmutter (mit oder ohne Schwangerschafts- abbruch) wird als eine gefährliche Operation herausgestellt, was sie nicht ist.

2. Die Zahlen eines Statistischen Bundesamtes können, auch wenn sie offiziell veröffentlicht werden, ohne Überprüfung nicht anerkannt werden.

Herr Prof. Lau hat sich als staatsbe- jahender Bürger auf diese Zahlen

verlassen. Seitdem ich aus der Stati- stik entnommen habe, daß die Müt- ter- und Säuglingssterblichkeit an der afrikanischen Goldküste optima- ler ist als in der Bundesrepublik, sind meine Zweifel gegenüber der Statistik explosionsartig angestie- gen, wobei amtliche Statistiken kei- ne Ausnahme machen.

Prof. Dr. med. Peter Stoll Direktor der Frauenklinik im Klinikum Mannheim

Städtische Krankenanstalten 6800 Mannheim 1

REPLIK

Die Redaktion hatte ausdrücklich ver- merkt, daß einer Replik auf den Artikel

„Die Überschätzung der Psychoanalyse"

in Heft 43 vom 26. 10. 1978 adäquat Raum gegeben wird.

Mit Dreck beworfen?

Ich kann bald nicht mehr glauben, daß es Zufall ist, daß in einer Zeit, in der die Mehrzahl der deutschen Ärz- teschaft verschläft, daß ihr nun vom Deutschen Psychologenverband mit seinen vielen Tausenden auf den

„Psychomarkt" drängenden Mitglie- dern ein wesentlicher Teil ärztlichen Wirkens, nämlich der der Psycho- therapie aus der Hand genommen wird — daß just in dieser Zeit inner- halb relativ kurzer Zeit zum zweiten Mal die Psychoanalyse im DEUT- SCHEN ÄRZTEBLATT abermals mit Dreck beworfen wird.

Und die Technik ist immer die glei- che: Es erscheint ein inkompeten- ter, pseudowissenschaftlich aufge- machter Schmähartikel, der die Le- ser verunsichern soll, die Zuschrif- ten kompetenter Analytiker, die sich mit Recht angegriffen fühlen, wer- den gesammelt und dann nach lan- ger Zeit, wenn sich keiner mehr an den ursprünglichen Artikel recht erinnern kann, zusammen mit einem

„Schlußwort" des ursprünglichen Verfassers veröffentlicht.

Ob nun lediglich „Eigentor" oder gezielte bösartige politische Kam- pagne, ins Gespräch kommt man so

Bundesmantelvertrag

wegen. einer bestimmten Erkran- kung — nicht nur wegen der Erkran- kung, welche die Überweisung an ihn ausgelöst hat, sondern auch we- gen anderer auftretender Erkran- kungen. § 19 Abs. 2 Sätze 1 und 2 schränken im übrigen das Recht zur unmittelbaren Inanspruchnahme ei- nes Facharztes in keiner Weise ein.

Wenn der Patient in einem solchen Fall nach Abschluß der fachärztli- chen Behandlung dem Hausarzt zur Weiterbehandlung zugewiesen wer- den soll, so müßte in diesem Fall eine Überweisung zur Weiterbe- handlung ausgestellt werden. Auf- grund dieser Überweisung zur Wei- terbehandlung ist der Hausarzt in der Lage, diejenigen erforderlichen Behandlungsmaßnahmen selbst zu treffen oder durch weitere Überwei- sungen einzuleiten, die zur Behand- lung des Versicherten erforderlich sind.

§ 19 Abs. 2 Sätze 3 und 4 regeln im weitergehenden Umfang als bisher den Austausch der vom behandeln- den Arzt beziehungsweise dem auf Überweisung tätigen Arzt erhobe- nen Befunde. Dabei soll Satz 3 ge- währleisten, daß alle im Rahmen ei- ner Behandlung durch die beteilig- ten Ärzte erhobenen Befunde beim erstbehandelnden Arzt und damit in der Regel beim Hausarzt zentral er- faßt werden. Aus diesem Grunde sollen dem erstbehandelnden Arzt auch diejenigen Befunde mitgeteilt werden, die der aufgrund einer Überweisung tätige Arzt erhoben hat und die ein anderer Arzt aufgrund einer weiteren Überweisung an ihn erhoben hat.

Als Fazit der vertraglichen Neurege- lung des § 19 Abs. 2 bleibt festzuhal- ten: Gegenüber dem bisherigen in den Landesmantelverträgen und Gesamtverträgen niedergelegten Vertragsrecht ergeben sich keine grundsätzlichen Änderungen — ein- mal abgesehen von der erweiterten Informationspflicht. Die sich aus der Bindung des aufgrund einer Über- weisung tätigen Arztes an den Über- weisungsauftrag ergebenden Be- schränkungen für eine weitere Über- weisungstätigkeit sind vielmehr le- diglich präzisiert worden.

Dr. jur. Rainer hiess

2764 Heft 46 vom 16. November 1978

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

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Spektrum der Woche Aufsätze • Notizen

Briefe an die Redaktion

nicht, den Schaden hat die Ärzte- schaft allgemein, nicht nur die mit Dreck beworfenen selbstkritischen und redlichen unter den Psychoana- lytikern.

Daß wir von vielen in unserer „ärztli- chen Heimat" nicht verstanden wer- den, wissen wir. Um der Medizin und der vielen anständigen Kollegen wil- len sind wir aber nicht bereit, uns von einigen Giftspeiern ins Exil schicken zu lassen .. .

Dr. med. Joachim Pongratz

— Psychotherapie — Rauschenwasser 79 A 3406 Bovenden 1

GENETISCHE BERATUNG

Kritisch geäußert hatten sich in Heft 39/

1978 (Seite 2222) Dr. med. Gottfried Bütt- ner und cand. med. Stephan Grüter zu dem Referat von Prof. Dr. med. Jan-Die- ther Murken (gehalten auf dem Deut- schen Ärztetag 1978, veröffentlicht in Heft 23/1978).

Bizarre Ansichten

Die von zwei Leserbriefen wiederge- gebenen bizarren Ansichten können nicht akzeptiert werden — auch nicht als die von Außenseitern. Solche Meinungen verletzen. Als Vater ei- nes an Störungen des Hirnstoff- wechsels tödlich erkrankten Kindes, das einst anscheinend kerngesund herumsprang, rollerte und spielte und jetzt dahinsiecht, gelähmt, mit Sprachstörungen und zunehmender Idiotie, dazu erblindet, nur noch ein Schatten seiner selbst ist, gehöre ich zu diesen Betroffenen, denn die- se Krankheit soll ebenso wie die in Rede stehende von einer erblichen Bereitschaft (Ceroidlipofuszinose, autosomal rezessiv) bedingt sein.

Hätten wir gewußt, welches Leiden auf uns, die Geschwister und Ver- wandten, das arme von uns geherzte Wesen jetzt zugekommen ist, hätten wir alles darum gegeben, dieses für Außenstehende in seinen Gefühlsdi- mensionen nicht mitzuerlebende Geschehen abzuwenden. Doch war damals die pränatale Diagnostik noch nicht soweit, den verursachen- den Enzymmangel zu erkennen und

einen Schwangerschaftsabbruch zu indizieren. Wir hätten ihn sofort vor- nehmen lassen. Es grenzt schon an die Gefühlskälte eines Scharfrich- ters, anderen mittels Eventualvor- satz das Krüppeldasein eines Mißbil- deten aufzuzwingen. Alle sozialen Maßnahmen, die immer noch sehr langwierig und schleppend geleistet werden, können die emotionalen Leiden derjenigen, die verunstaltete Kinder haben, nicht aufwiegen, ganz abgesehen davon, daß die materiel- len Hilfen oft ein Hohn auf das sind, was die vom Schicksal geschlage- nen Familien und Opfer durchma- chen müssen.

Wolf Kosche Parkstraße 27 2360 Bad Segeberg

Mißverstanden

Die Stellungnahmen zeigen ebenso wie etwa Leserbriefe in der FAZ zum gleichen Thema, daß Murken mit seinem Referat in entscheidenden Grundsatzfragen mißverstanden worden ist. Gestützt auf eine fast siebenjährige praktische Erfahrung mit der genetischen Beratung möchte ich versuchen, das in den Diskussionsbeiträgen isoliert ange- sprochene Problem des Abbruches einer Schwangerschaft aus geneti- scher Indikation in seinen entschei- denden Zusammenhängen darzu- stellen. Damit gebe ich zugleich eine Begründung dafür, daß ich geneti- sche Beratung und pränatale Dia- gnostik gerade unter dem Gesichts- punkt ärztlicher Ethik nicht nur für möglich, sondern für notwendig halte.

Durch die verdienstvolle Darstellung des behinderten Kindes in den Mas- senmedien der Nachkriegszeit ist das Problem kindlicher Behinde- rung jedermann bewußt geworden.

Dies hat aber neben den erwünsch- ten positiven Auswirkungen im In- teresse unserer behinderten Mit- menschen zugleich die Wirkung,

daß viele Menschen besorgt die Fra- ge stellen, ob ihre eigenen künftigen Kinder wohl gesund zur Welt kom- men würden. Jeder Arzt kennt Ehe- paare, die sich wegen solcher Be- fürchtungen vorgenommen haben, auf Kinder zu verzichten. Genetische Beratung hat die Aufgabe, vor der Zeugung von Kindern oder vor der Zeugung von weiteren Kindern den Eltern zu erklären, ob sich durch ei- ne Untersuchung oder aus der Fami- liengeschichte ein besonderes Risi- ko für ihre (weiteren) Kinder vorher- sagen läßt. In der Praxis werden da- bei ganz überwiegend verständli- che, aber unbegründete Ängste zer- streut. In diesem Sinne ist die gene- tische Beratung tatsächlich eine wirksame, Geburten fördernde Tätigkeit.

Wenn aber in seltenen Fällen die ge- netische Beratung den Rat- suchenden ein besonderes Risiko für ihre Kinder vorhersagen muß, dann können die Betroffenen ihren Kinderwunsch an diesem Risiko messen und gegebenenfalls auf ei- gene Kinder verzichten. Die prakti- sche Erfahrung zeigt, daß fast alle Ratsuchenden selbst ein Risiko von 5 Prozent für zu hoch halten und es zum Anlaß nehmen, keine Kinder oder keine weiteren Kinder zu bekommen.

Einem kleineren Teil dieser Paare, die sich wegen eines besonderen Ri- sikos zum Verzicht auf Kinder ent- schlossen haben, kann nun die prä- natale genetische Diagnostik helfen:

Wenn nämlich das erkannte Risiko eine Krankheit des sich entwickeln- den Kindes betrifft, die aus dem Fruchtwasser festzustellen ist, dann kann man solchen pessimistischen Risiko-Eltern die Möglichkeit zei- gen, das den Kinderwunsch verhin- dernde Risiko durch die Fruchtwas- seruntersuchung in ein „Ja" oder

„Nein" zum Vorliegen der befürch- teten Krankheit zu verwandeln. Die Untersuchung aus dem Fruchtwas- ser führt, wie Statistiken aus aller Welt zeigen, fast immer (nämlich in 96 bis 97 Prozent aller Fruchtwas- seruntersuchungen) zu einer sor- genfreien Schwangerschaft. In nur 3 bis 4 Prozent aller Untersuchungen

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

Heft 46 vom 16. November 1978 2765

Referenzen

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