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Archiv "Neue Doppelblind-Studie: Stammzellen bei Infarkt ohne Nutzen" (06.05.2005)

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Bundesausschuss

Mistel vor Gericht

In zwei Verfahren geht es um die Erstattung.

D

er Streit um die Bewertung von Mistelpräparaten in der Onkologie spitzt sich erneut zu. Anfang April hatte das Bundesgesundheitsministeri- um die Arzneimittelrichtlinie des Gemeinsamen Bundesaus- schusses wegen der Einstufung der Extrakte aus dem Baum- parasiten beanstandet. Dage- gen hat der Bundesausschuss jetzt vor dem Sozialgericht Köln geklagt. Gleichzeitig geht ein Rechtsstreit um die Ko- stenübernahme für eine an- throposophische Mistelthera- pie zwischen der Barmer und einer Patientin beim Esse- ner Landessozialgericht in die zweite Instanz.

In den Arzneimittelricht- linien werden Mistelextrakte auf die „palliative Therapie von malignen Tumoren zur Verbesserung der Lebensqua-

lität“ beschränkt. Doch nach Ansicht des Ministeriums gilt die Einschränkung nur für phytotherapeutische Präpara- te. Bereits letztes Jahr hatte Marion Caspers-Merk, Staats- sekretärin im Bundesgesund- heitsministerium, zwei Her- stellern bescheinigt, dass ihre anthroposophischen Mistelex- trakte nicht auf die palliative Anwendung beschränkt sind.

Weil in der anthroposophi- schen Medizin die Mistel auch bei früheren Phasen der Krebstherapie Standard sei, müssten die Kassen die Ko- sten übernehmen. Dies will der Bundesausschuss nun ge- richtlich klären lassen.

Für die Barmer hatte die Einschätzung des Ministeri- ums bereits juristische Fol- gen. Die Kasse hat vor dem

Düsseldorfer Sozialgericht ein Verfahren gegen eine an Brustkrebs erkrankte Patien- tin verloren, die sich während der noch auf Heilung zielen- den Behandlungsphase zu- sätzlich ein Mistelpräparat injizieren ließ und die Kosten von etwa 180 Euro erstattet haben wollte. Das Gericht gab der Frau Recht, weil es sich um ein anthroposophi- sches Präparat handelte. We- gen der weitreichenden Kon- sequenzen hat die Barmer Berufung eingelegt. kch

§ 116 b SGB V

Noch kein

Vertrag in Sicht

Verband der leitenden Krankenhausärzte fordert Gesetzesänderung.

K

rankenkassen sollten mit Krankenhäusern einen Ver- trag über die ambulante Er- bringung hoch spezialisierter Leistungen und seltener Er-

krankungen schließen müssen, sofern ein Krankenhaus dies beantragt und die Leistungen im Katalog nach § 116 b SGB V enthalten sind. Dafür plädiert der Verband der leitenden Krankenhausärzte Deutsch- lands (VLK). VLK-Präsident Prof. Dr. med. Hans-Fred Wei- ser wies Mitte April darauf hin, dass die bisherige Kann-Be- stimmung dazu geführt habe, dass bundesweit noch kein Vertrag abgeschlossen worden sei. Die Kassen befürchten da- durch nach Ansicht des VLK Ausgabensteigerungen.

Weiser kritisierte zudem, dass es im Gemeinsamen Bundesausschuss in jüngster Zeit „Allianzen gegen Kran- kenhausärzte“ gegeben habe.

Er hält es für problematisch, ambulant tätige Fachärzte ge- gen Klinikärzte auszuspielen.

Ziel müsse es vielmehr sein, Niedergelassenen unter Er- halt der Freiberuflichkeit ei- ne Eingliederung ins Kran- kenhaus zu ermöglichen so- wie umgekehrt Kranken- hausärzten eine Tätigkeit in Praxen. Voraussetzung sei je- doch die Finanzierung aus ei- nem Budget und nach einem Honorarsystem. Rie A K T U E L L

Deutsches ÄrzteblattJg. 102Heft 186. Mai 2005 AA1241

Neue Doppelblind-Studie

Stammzellen bei Infarkt ohne Nutzen

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tammzellen aus dem Blut gelten als viel versprechende Kandidaten für ei- ne zukünftige Therapie von Herzinfarkt- patienten. Doch in der bislang größten klinischen Erprobung an 66 Infarktop- fern hat dieses Zellverfahren zum ersten Mal enttäuscht: Vier Monate nach der Injektion von Stammzellen hatte sich die linksventrikuläre Auswurffraktion nicht wie erhofft verbessert. Die Ergebnisse der Studie hat der Kardiologe Dr. med.

Stefan Janssens von der Universität Leu- ven auf der Tagung des American Col- lege of Cardiology in Orlando vorgestellt (http://www.clinicaltrialresults.org). Um den Nutzen der Therapie möglichst zu- verlässig abschätzen zu können, haben Janssens und seine Kollegen allen 66 Pa-

tienten wenige Stunden nach einem schweren Infarkt Knochenmarkzellen entnommen, aber nur einer per Los aus- gewählten Hälfte die eigenen Stammzel- len dann während einer Katheterunter- suchung ins geschädigte Herz gespült.

Die Zellen der übrigen Patienten wur- den eingefroren.

W

enn die Studie gezeigt hätte, dass die Stammzellen die Schlagkraft verbessern, hätten wir diese Zellen noch nachträglich verwenden können“, rechtfertigt Janssens das Konzept. Im Unterschied zu bisherigen Stammzell- Studien haben die belgischen Medizi- ner die Therapie „doppelt verblindet“, sodass weder der behandelnde Arzt noch die Infarktopfer informiert wa- ren, wer Zellen oder eine identisch aussehende Placebo-Lösung erhielt. In den bisher veröffentlichten, kleineren Studien, in denen Stammzellen positiv abgeschnitten hatten, war diese Vor- sichtsmaßnahme nicht beachtet wor-

den. Manche Experten befürchten, dass die Wirksamkeit der Stammzellen des- wegen überschätzt worden sein könnte.

D

as Ergebnis war dann in der Tat we- niger positiv als in früheren Studien.

Detaillierte Untersuchungen zeigten, dass sich bei den mit Stammzellen be- handelten Patienten die Infarktnarbe zwar etwas verkleinert hatte, allerdings war die Narbe nicht besser durchblutet als bei den mit Placebo behandelten Patienten. Auch auf die Auswurffrakti- on hatten die Stammzellen keinen Ef- fekt: Innerhalb von vier Monaten hatte sie bei den mit Stammzellen behandel- ten Patienten um 2,1 Prozentpunkte zugenommen, bei den mit Placebo be- handelten aber um 3,9 Prozentpunkte.

Zwischenfälle und Komplikationen gab es allerdings keine. Um eine sichere Auskunft über den Nutzen zu bekom- men, halten die Forscher „größere Stu- dien zur Erprobung der Zelltherapie für erforderlich“. Klaus Koch Akut

Foto:Madaus

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