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Archiv "BOTSCHAFT: Zeitbombe" (28.01.1987)

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M.11■11,

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DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

HYGIENE

Zu dem Kurzbericht „Kran- kenhaus: Infektionen immer noch alarmierend", in Heft 46/1986:

Spitze

eines Eisberges

. . .

Es ist Professor Daschner zuzustimmen, daß ein Großteil der Kranken- hausinfektionen „schicksal- haft" sind (Zunahme invasi- ver Maßnahmen, ausgedehn- ter operativer Eingriffe, schwieriger Intensivmaßnah- men u. a.). Nicht zuzustim- men ist ihm, daß nur ein klei- ner Teil auf das Verschulden des Klinikpersonals (Unwis- senheit, mangelnde Diszi- plin, Fehlen von Fachkräf- ten, wie Klinikhygieniker) zurückzuführen ist. Wenn die empirische Studie über die Effizienz der Krankenhaus- hygiene und der Infektions- überwachung (Zentrum für Krankheitskontrolle in At- lanta/USA) zutrifft, dann können rund 30 Prozent der Krankenhausinfektionen durch eine verbesserte Kran- kenhaushygiene vermieden werden. Demnach würden in der Bundesrepublik Deutsch- land 3000 bis 4000 Patienten jährlich weniger an Hospital- infektionen sterben.

. . . Die Ignoranz hygieni- scher Notwendigkeiten kann nicht auf Unwissenheit von Ärzten und Pflegepersonen zurückgeführt werden, denn die hohe Quote nosokomia- ler Infektionen durch hochvi- rulente Hospitalkeime ist al- len bekannt. Für beide Grup- pen im Ausbildungspro- gramm enthalten. Was nützt ein Krankenhaushygieniker oder eine angestellte Hygie- nefachkraft, wenn sie nicht autorisiert sind, gegen Diszi- plinlosigkeit des einzelnen vorzugehen?

Unter anderem führte die Liquidierung hierarchischer Strukturen in Krankenhäu- sern zu dieser Entwick- lung . . . Andererseits gibt das Erscheinen von Klinik- chefs im Operationssaal in Straßenschuhen und Zivil- kleidung nicht ein leuchten- des Beispiel für junge Mit-

arbeiter. Die Verhinderung iatrogener Schäden bei Pa- tienten durch mangelnde Dis- ziplin der im Krankenhaus Tätigen ist nur durch eine ri- gorose Selbstkontrolle einer umfassenden Hygiene gegen- über möglich; denn was hier vordergründig kritisiert wur- de, ist nur die Spitze eines Eisberges. Hygienefachkräf- te haben Schwachpunkte auf- zudecken, verhinderte Maß- nahmen aufzuzeigen und wenn nötig, disziplinarische Maßnahmen einzuleiten.

Professor Dr. med. R. M.

Konrad, Chirurg, Auf den Steinen 4, 4005 Meerbusch 1 BOTSCHAFT

Zum neuen Jahr, Gedanken aus tiefer Besorgnis:

Zeitbombe

Deutlicher als je zuvor hat das vergangene Jahr gezeigt:

Der Preis unseres techni- schen Fortschritts ist die an- scheinend unaufhaltsame Zerstörung des Lebens auf der Erde durch uns Men- schen. Die Katastrophe von Tschernobyl und der Groß- brand bei Sandoz stellen ja nur zwei beliebige Symptome unter vielen dar. In allen Le- bensbereichen tickt die sozia- le und ökologische Zeitbom- be, auch wenn wir sie nicht hören (wollen). Diese schlei- chende Zerstörung unserer Lebensbedingungen: kein Zufallsprodukt der Natur, sondern sinnlich Widerspie- gelung unseres Inneren, fol- gerichtige Hervorbringung expansionistischen Denkens unserer Gesellschaft (beste- hend auch aus Dir und mir), die sich mit ihrem Mehr!

Schneller! Genauer! Effekti- ver alle anderen Werte unter- geordnet hat. Vielen von uns stellt sich in diesem Jahr mit nie gekannter Intensität die Frage: Wie gehen wir uns und unserer Umwelt, mit der Schöpfung um?

Die Diagnose scheint fest- zustehen, bleibt die Frage nach der Therapie. Auch noch nach Tschernobyl wird öffentlich laut die Rückkehr

zur Normalität beschworen.

Zurück zu einer Normalität, die heute vorzugsweise stati- stisch definiert wird? Ist das Leiden an dieser unserer

„Normalität" nicht der letzte Rest von Gesundheit in uns, den wir aktivieren müssen?

Ob unser Leidensdruck und damit der ernsthafte Wille zur Veränderung stark genug ist, erscheint fraglicher von Tag zu Tag. Allein das Ein- treten des nächsten GAU ist angesichts der weiteren Ener- giepolitik in Ost und West nur eine Frage der Zeit.

todesarten

gnade der geburt, der späten, hat einst helmut kohl erkannt. gnade der geburt, der frühen, uns seit tschernobyl bekannt. hölle der bombennacht nicht erlebt/erwartet dich radioaktivität. feuer war im- mer und wird immer sein. da kannst du nichts machen, so wünscht es freund hein.

Unseren geliebten Grö- ßenphantasien und meister- haft entwickelten Abwehr- mechanismen zum Trotz bleibt unser Leben das, was es ist, nämlich befristet. Ge- messen an der Ewigkeit spielt die Dauer dieser Frist eine nur untergeordnete Rolle;

viel wichtiger ist, wie wir sie zu gestalten vermögen.

„Lehre uns bedenken, daß wir sterben müssen, auf daß wir klug werden" (Ps 90, 12).

— Unser Leben wird immer Fragment bleiben. Der Mensch ist Laie, im Leben und erst recht im Tod.

Ulrike Straeter, Ärztin, Blütenweg 14, 2000 Hamburg 55

BUCHBESPRECHUNG

Zu der Rezension des Buches von Carl Bruno Bloemertz: „Die Schmerzensgeldbegutachtung"

durch H.Z. Wagner, in Heft 45/1986, Seite 3142:

Zumutung

. . . Vom neuesten Stand kann überhaupt nicht die Re- de sein. Auf Seite 47 schreibt der Autor beispielsweise:

„Die Verletzung der ärzt- lichen Schweigepflicht ist nach § 300 Strafgesetzbuch strafbar." Seit dem 1. Januar 1975 (!) ist die Verletzung der ärztlichen Schweigepflicht nach § 203 Strafgesetzbuch strafbar.

Bei kritischer Durchsicht der angegebenen Literatur fällt auf, daß von etwa 155 angegebenen Titeln bezie- hungsweise Literaturhinwei- sen sage und schreibe drei aus den 70er und ebenso viele aus den 80er Jahren herrüh- ren. Wer sich in der Schmer- zensgeldbegutachtung ein wenig auskennt, weiß, daß die von Bloemertz angegebe- ne „neue Methode" zur

Schmerzensgeldberechnung kaum bekannt ist und den Ju- risten, die . . . weitestgehend das Feld der Schmerzensgeld- begutachtung in der Regel ohne Hinzuziehung eines me- dizinischen Sachverständigen

„bearbeiten", viel zu kom- pliziert und zu zeitraubend ist.

Man macht es sich in der Regel viel einfacher, indem man sich der „Schmerzen- sgeldbeträge" von Hacks, Ring und Böhm bedient. Das kann auch der letzte „Azu- bi" der Kanzlei. Denn nach dem Verständnis der Juristen ist eine Hysterektomie eben eine Hysterektomie, gleich- gültig, ob es sich um eine 28jährige oder um eine 69jährige Frau handelt.

Entsprechend chaotisch sieht es bei den Schmerzens- geldbeträgen aus, welche von deutschen Gerichten ausge- worfen werden.

Dr. Dr. med. H.-O. Jäk-

kel, Arzt für Rechtsmedizin, Kesselweg 16, 8650 Kulm- bach

Dt. Ärztebl. 84, Heft 5, 28. Januar 1987 (57) A-213

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