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Archiv "Gesundheitsversorgung: Sektorenblockade" (24.10.2003)

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P O L I T I K

Deutsches ÄrzteblattJg. 100Heft 4324. Oktober 2003 AA2763

werden. Die Zuzahlung wird auf die er- sten 28 Tage der Inanspruchnahme pro Kalenderjahr begrenzt.

Ebenfalls begrenzt auf 28 Tage sind die Zuzahlungen im Krankenhaus. Hier fallen gegenüber der bisherigen Rege- lung, nach der für die Dauer von 14 Ta- gen neun Euro gezahlt werden mussten, zehn Euro pro Tag an. Dieselbe Rege- lung gilt für die stationäre Vorsorge so- wie für Rehabilitationsmaßnahmen.

Weitere Einschnitte in die Leistun- gen der Gesetzlichen Krankenversi- cherung (GKV) kommen in folgenden Bereichen auf die Versicherten zu:

Fahrten zu einer ambulanten Behand- lung werden künftig nur noch in Ausnahmefällen nach vorheriger Ge- nehmigung von der Krankenkasse übernommen. Selbst dann hat der Ver- sicherte jedoch mindestens fünf Euro, höchstens zehn Euro zu den Fahrtko- sten zuzuzahlen. Einen Zuschuss für Brillen gibt es nur noch für Personen unter 18 Jahren und für Schwersehbe- hinderte. Bei künstlichen Befruchtun- gen werden künftig nur noch drei Versuche von der Kasse übernommen, wobei Frauen nicht jünger als 25 und älter als 40 Jahre und Männer nicht jünger als 25 und älter als 50 Jahre alt sein dürfen. Der Eigenanteil be- trägt fünfzig Prozent. Sterilisationen werden nur noch dann bezahlt, wenn sie medizinisch notwendig sind, also zum Beispiel dann, wenn eine Schwan- gerschaft die Gesundheit der Frau ge- fährden würde.

Aus dem Leistungskatalog der GKV ganz gestrichen werden Zuzahlungen der Krankenkassen zum Sterbegeld und zum Zahnersatz ab 2005. Der Zahnersatz bleibt jedoch eine Pflicht- versicherung, die sowohl bei einer ge- setzlichen Krankenkasse als auch bei ei- ner privaten Kasse abgeschlossen wer- den kann.

Zum Schluss ein Bonbon für die Versicherten: Krankenkassen können ihren Mitgliedern künftig „Boni für gesundheitsbewusstes Verhalten“ ein- räumen. Nehmen Versicherte zum Bei- spiel an einer hausarztzentrierten Ver- sorgung oder an einem strukturier- ten Behandlungsprogramm bei chroni- schen Krankheiten teil, können die Kassen für die Dauer der Teilnahme Zuzahlungen ermäßigen. Martina Merten

KOMMENTAR

D

ie Behandlung von Patienten, die an Schizophrenie und an psych- iatrischen Auffälligkeiten er- krankt sind, ist kostenträchtig, ver- ursacht hohe soziale (volkswirtschaft- liche) Kosten. Das Krankheitsbild Schizophrenie verdeutlicht exempla- risch, dass die sektorale Budgetierung und zu gering bemessene finanzielle wie personelle Ressourcen sowie die nur zögerliche Implementation phar- makologischer Therapiefortschritte in den Pflichtleistungskatalog der Ge- setzlichen Krankenversicherung zur Blockade werden. Ein Gutachten der

Versorgungsforschung unter der Ägide von Prof. Dr. med. Eckart Rüther, Direktor der Klinik und Poli- klinik für Psychiatrie an der Uni- versität Göttingen, unterstreicht, dass das für das deutsche Gesundheitswe- sen kennzeichnende hohe Maß an sektoraler Segmentierung und Proble- me des Schnittstellenmanagements die Patientenversorgung beeinträch- tigen. Zudem: Die weitgehende Tren- nung zwischen Akutmedizin, ambu- lanter, stationärer und rehabilitativer Versorgung auch über die gesetzliche enge Abgrenzung zwischen Kranken- behandlung und Rehabilitation er- schweren eine optimale akutmedizini- sche Leistungserbringung auch über die Sektorengrenzen hinweg und einer Versorgung im Verbund. Die sektorale Segmentierung und die Tatsache, dass das Geld nicht der Leistung folgt, tragen wesentlich zur Unter- und Fehlversorgung, zu unzureichender Versorgung von chronisch Kranken und relativ teuren Krankheitsbildern bei, teilweise auch zu mangelnder Qualität und einem Missverhältnis zwischen Aufwand und Ergebnis, wie der Sachverständigenrat für die Konzertierte Aktion mit Recht feststellte.

Die Schizophrenie, von der rund ein Prozent der Erwachsenenbevölke- rung betroffen ist, erfordert wie kein anderes Krankheitsbild, dass die jeweils indizierten und dem Fort- schritt der Erkrankung notwendigen Therapeuten und Einrichtungen ein- geschaltet werden müssen. Diese dür- fen nicht isoliert und ohne Rückkop- pelung der damit verbundenen Thera- pieeinrichtungen in den therapeuti- schen Prozess eingeschaltet werden.

Vielmehr ist es notwendig, dass die Patienten sowohl ambulant durch Fachärzte, semi-stationär, stationär, in

Institutsambulanzen, in Pflege- und Wohnheimen sowie im „betreuten Wohnen“ versorgt werden. Oftmals ist eine frühzeitige therapeutische Inter- vention und eine bereits nach drei Tagen einsetzende Frührehabilitation entscheidend für den weiteren Krank- heitsverlauf, die Langzeitprognose und die Kostendimension eines „Fal- les“. Nach akuter Episode ist eine kontinuierliche Medikation, vor allem der Einsatz von innovativen, daher kostenträchtigen Medikamenten der neuesten Generation erforderlich.

Zwar ist in Deutschland eine flächen- deckende psychiatrische Versorgung gewährleistet, und auch die Akutinter- vention in Notfallambulanzen funk- tioniert. Doch sind finanzielle Gren- zen rasch erreicht. So wird das Arznei- mittelbudget des Psychiaters bereits durch zwei an Schizophrenie er- krankten Patienten ausgeschöpft. Die Folge: Für die Psychiatrie typische Drehtür-Effekte, fachärztliche Ring- überweisungen oder die vorschnelle Einweisung in die stationäre Behand- lung. Hinzu kommt: ein völlig unüber- sichtlicher, intransparenter Medika- mentenmarkt mit riesigen Preisunter- schieden, die vom Ein- bis Dreizehn- fachen reichen. Dr. rer. pol. Harald Clade

Gesundheitsversorgung

Sektorenblockade

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