Fachhochschule Potsdam Potsdam, 19. Juni 2019 Der Zentrale Wahlvorstand
Ausschreibung der Wiederholungswahl am Fachbereich Bauingenieurwesen für den Fachbereichsrat, Gruppe der akademischen Mitarbeiter*innen
Die Wiederholungswahl zum Fachbereichsrat des Fachbereichs Bauingenieurwesen, Gruppe der akademischen Mitarbeiter*innen, findet am
Dienstag, dem 02. Juli 2019
in der Zeit von 10:00 bis 14:00 Uhr am Campus Kiepenheuerallee 5, Dekanat FB 3, Haus 1, Raum 2|31, statt:
I. Rechtsgrundlage
1. Grundordnung (GO) der Fachhochschule Potsdam vom 05.02.2013 i.d.F. vom 24.04.2017 2. Wahlordnung (WO) der Fachhochschule Potsdam vom 05.02.20013 i.d.F. vom 27.08.2014 Die Wahlordnung und die Grundordnung können auf den Internetseiten der Hochschule eingese- hen werden https://www.fh-potsdam.de/informieren/profil/amtl-bekanntmachungen/
II. Gegenstand und Art der Wahl
Wiederholungswahl zur Wahl und Nachwahl zum Fachbereichsrat des Fachbereichs Bauingeni- eurwesen, Gruppe der akademischen Mitarbeiter*innen
III. Wahlberechtigung und Wählbarkeit
Wahlberechtigung
Alle akademischen Mitarbeiter*innen und Lehrbeauftragten des Fachbereichs Bauingenieurwe- sen, die zur Wahl am 12./13. Juni 2019 im Verzeichnis der Wahlberechtigten eingetragen wa- ren.
Wählbarkeit
Alle Kandidat*innen, die für die Wahl und Nachwahl der akademischen Mitarbeiter*innen in den Fachbereichsrat des Fachbereichs Bauingenieurwesen am 12./13. Juni aufgestellt wa- ren.
Wahlausschreibung der Wiederholungswahl, 20.06.2019
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IV. Einsichtnahme in das Verzeichnis der Wahlberechtigten
Das Verzeichnis der Wahlberechtigten enthält eine Aufstellung aller Wahlberechtigten.
Das Verzeichnis der Wahlberechtigten liegt ab
Montag, dem 24.06.2019, bis zum Ende der Wahl
im Dekanat des Fachbereichs Bauingenieurwesen, Haus 1, Raum 2.31, zur Einsicht aus. Das Ver- zeichnis der Wahlberechtigten wird vom zentralen Wahlvorstand
am Montag, dem 01.07.2019, um 15:00 Uhr
abgeschlossen. Danach können jedoch Wahlberechtigte, die ihre Wahlberechtigung zweifelsfrei nachweisen, auf begründeten Antrag vom zentralen Wahlvorstand noch am Wahltag zugelassen werden (siehe § 11 Abs. 5 WO).
V. Einspruch gegen das Verzeichnis der Wahlberechtigten
Jedes wahlberechtigte Mitglied der Fachhochschule Potsdam kann beim Wahlvorstand während der Auslegefrist schriftlich Einspruch gegen das Verzeichnis der Wahlberechtigten ihrer/seiner Gruppe erheben. Soweit die behaupteten Tatsachen nicht offenkundig sind, hat die/der Einspre- chende die erforderlichen Beweismittel beizubringen (§ 11 Abs. 2 WO). Der zentrale Wahlvorstand entscheidet über die Einsprüche und nimmt, wenn erforderlich, die Berichtigung des Wählerver- zeichnisses vor.
VI. Wahlvorschläge
Aufgrund der Wiederholungswahl liegen die Wahlvorschläge bereits vor und werden mit dieser Ausschreibung bekanntgemacht.
VII. Versand und Rücklauf der Briefwahlunterlagen
Bis zum 24.06.2019 kann eine Briefwahl beim zentralen Wahlvorstand unter Angabe der Post-Zu- stellungsadresse beantragt werden (§ 15 Abs. 1 WO).
Die Versendung der Wahlunterlagen wie
• der Wahlschein,
• der oder die Stimmzettel,
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• der Stimmzettelumschlag und
• der Wahlbriefumschlag (Umschlag für die Rücksendung der Briefunterlagen) erfolgt spätestens am
Mittwoch, dem 26.06.2019
Wer durch Briefwahl wählt, kennzeichnet persönlich die Stimmzettel, legt sie in den Stimmzettel- umschlag, klebt ihn zu und legt ihn zusammen mit dem Wahlschein in den Wahlbriefumschlag.
Auf dem Wahlschein muss die/der Wahlberechtigte durch ihre/seine Unterschrift versichern, dass sie/er den Stimmzettel eigenhändig gekennzeichnet hat (§ 15 Abs. 2 WO). Wer von der Briefwahl Gebrauch gemacht hat, darf nicht mehr an der Urnenwahl teilnehmen (§ 15 Abs. 3 WO). Der Wahl- brief muss bis zum Abschluss der Wahlhandlung dem zuständigen Wahlvorstand zugegangen sein.
VIII. Ort und Zeit der Feststellung der Wahlergebnisse
Die öffentliche Auszählung der Stimmen (§ 17 Abs. 1 WO) findet am
Dienstag, dem 02. Juli 2019 ab 14:00 Uhr
in der Fachhochschule Potsdam, Haus 1, Raum 2.31 statt.
Die vorläufigen Wahlergebnisse werden umgehend am
Mittwoch, dem 03. Juli 2019
auf den Internetseiten der Fachhochschule veröffentlicht.
IX. Wahlanfechtung
Jede/jeder Wahlberechtigte kann die Wahl innerhalb einer Frist von vier Kalendertagen nach Be- kanntmachung des vorläufigen Wahlergebnisses bis zum
Montag, dem 08. Juli 2019, 15:00 Uhr
anfechten. Der Einspruch ist beim Wahlausschuss schriftlich einzulegen und zu begründen.
gez. Prof. Dr. Günther Neher
Vorsitzende/r des Zentralen Wahlvorstandes
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Wahlvorschläge zur Wiederholungswahl am Fachbereich Bauinge- nieurwesen, Gruppe der akademischen Mitarbeiter*innen
Wahl, Amtszeit 1.10.19 bis 30.09.21
Die Liste entspricht der eingereichten Reihenfolge. Folgender Wahlvorschlag ist zugelassen:
Recknagel, Carsten Jacob, Katharina Tamme, Birgit Schultz, Andreas mögliche Sitze: 2
Nachwahl, Amtszeit 03.07. bis 30.09.19
Die Liste entspricht der eingereichten Reihenfolge. Folgender Wahlvorschlag ist zugelassen:
Schultz, Andreas Jacob, Katharina Recknagel, Carsten mögliche Sitze: 1
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Zeitplan Wiederholungswahl am 02.07.19
Datum Frist Wahlvorgang Wahlord-
nung Je 15 Uhr
bei Eingangs-
fristen § 9 Abs. 3
19.06. Wahlausschreibung, nach Feststellung der Ungül-
tigkeit der vorangegangenen Wahl § 19 Abs. 1
24.06. Beantragung Briefwahl § 15 Abs. 1
26.06. 5 KT vor Wahl Versand Briefwahlunterlagen § 15 Abs. 1
2.07. Stimmabgabe § 16
2.07. Eingang Briefwahlunterlagen § 15 Abs. 4
2.07. Auszählung der Stimmen § 17
2.07. Bekanntgabe vorl. Wahlergebnis § 17
8.07. 4 KT Wahlanfechtung § 18 Abs. 1
9.07. Bekanntgabe Wahlergebnis oder Einberufung Wahl-
ausschuss § 18 Abs. 1