Fachhochschule Potsdam Potsdam, 19. Juli 2019 Der Zentrale Wahlvorstand
Ausschreibung der erneuten Wiederholungswahl am Fachbereich Bauingenieurwesen für den Fachbereichsrat, Gruppe der akademischen
Mitarbeiter*innen
Aufgrund einer Wahlanfechtung, der der Wahlausschuss stattgegeben hat, findet eine erneute Wiederholungswahl zum Fachbereichsrat des Fachbereichs Bauingenieurwesen, Gruppe der akademischen Mitarbeiter*innen, für die Amtszeit vom 01.10.2019 bis 30.09.2021 als Briefwahl gemäß § 19 Abs. 5 statt.
Der Versand der Wahlunterlagen erfolgt am
Freitag, dem 19. Juli 2019
Die Briefwahl endet am
Donnerstag, dem 29. August 2019, 15 Uhr.
I. Rechtsgrundlage
1. Grundordnung (GO) der Fachhochschule Potsdam vom 05.02.2013 i.d.F. vom 24.04.2017 2. Wahlordnung (WO) der Fachhochschule Potsdam vom 05.02.20013 i.d.F. vom 27.08.2014
Die Wahlordnung und die Grundordnung können auf den Internetseiten der Hochschule eingesehen werden https://www.fh-potsdam.de/informieren/profil/amtl-bekanntmachungen/
II. Gegenstand und Art der Wahl
Wiederholungswahl der Wahl zum Fachbereichsrat des Fachbereichs Bauingenieurwesen, Gruppe der akademischen Mitarbeiter*innen, Amtszeit 01.10.2019 bis 30.09.2021
III. Wahlberechtigung und Wählbarkeit
Wahlberechtigung
Alle akademischen Mitarbeiter*innen und Lehrbeauftragten des Fachbereichs Bauingenieurwesen, die zur Wahl am 02. Juli 2019 im Verzeichnis der Wahlberechtigten, Gruppe akademische Mitarbeiter*innen, eingetragen waren, sofern sie zwischenzeitlich nicht die Wahlberechtigung verloren haben (§ 19 Abs. 2 WO).
Wählbarkeit
Alle Kandidat*innen, die für die Wahl der akademischen Mitarbeiter*innen in den Fachbereichsrat des Fachbereichs Bauingenieurwesen am 12./13. Juni aufgestellt waren, sofern sie zwischenzeitlich nicht die Wählbarkeit verloren haben (§ 19 Abs. 2 WO).
IV. Einsichtnahme in das Verzeichnis der Wahlberechtigten
Das Verzeichnis der Wahlberechtigten enthält eine Aufstellung aller Wahlberechtigten.
Das Verzeichnis der Wahlberechtigten liegt gemäß § 11 Abs. 2 WO mit der Veröffentlichung der Wahlausschreibung ab
Freitag, dem 19.07.2019, für vier Wochen bis Freitag, den 26.08.2019,
in der Geschäftsstelle des Fachbereichs Bauingenieurwesen, Haus 1, Raum 2.17, zur Einsicht aus.
Das Verzeichnis der Wahlberechtigten wird vom zentralen Wahlvorstand am
Mittwoch, dem 28.08.2019, um 15 Uhr
abgeschlossen. Danach können jedoch Wahlberechtigte, die ihre Wahlberechtigung zweifelsfrei nachweisen, auf begründeten Antrag vom zentralen Wahlvorstand noch bis zum Ende der Wahl zugelassen werden (siehe § 11 Abs. 5 WO).
V. Einspruch gegen das Verzeichnis der Wahlberechtigten
Eine Wahlberechtigte / ein Wahlberechtigter kann gemäß § 11 Abs. 2 WO beim zentralen Wahlvorstand während der Auslegefrist schriftlich Einspruch gegen das Verzeichnis der Wahlberechtigten ihrer/seiner Gruppe erheben. Soweit die behaupteten Tatsachen nicht offenkundig sind, hat die/der Einsprechende die erforderlichen Beweismittel beizubringen (§ 11 Abs. 2 WO). Der zentrale Wahlvorstand entscheidet über die Einsprüche und nimmt, wenn erforderlich, die Berichtigung des Wählerverzeichnisses vor.
VI. Wahlvorschläge
Aufgrund der Wiederholungswahl liegen die Wahlvorschläge bereits vor und werden mit dieser Ausschreibung bekanntgemacht.
VII. Briefwahlunterlagen
Die Briefwahlunterlagen enthalten
• ein Anschreiben,
• den Wahlschein und die Hinweise zur Wahl,
• den Stimmzettel,
• den Stimmzettelumschlag und
• den Wahlbriefumschlag (Umschlag für die Rücksendung der Briefunterlagen).
Wer durch Briefwahl wählt, kennzeichnet persönlich die Stimmzettel, legt sie in den Stimmzettelumschlag, klebt ihn zu und legt ihn zusammen mit dem Wahlschein in den Wahlbriefumschlag. Auf dem Wahlschein muss die/der Wahlberechtigte durch ihre/seine Unterschrift versichern, dass sie/er den Stimmzettel eigenhändig gekennzeichnet hat (§ 15 Abs. 2 WO). Der Wahlbrief muss bis Donnerstag, 29. August 2019, 15 Uhr an der Fachhochschule Potsdam beim zentralen Wahlvorstand eingegangen sein. In der Poststelle eingegangene Wahlbriefe werden mit Eingangsdatum (Eingangsstempel) registriert und verschlossen an die Geschäftsstelle des zentralen Wahlvorstands weitergeleitet. Der Eingang der Wahlbriefe in der Geschäftsstelle wird mit Datum und Uhrzeit dokumentiert. Die verschlossenen Wahlbriefe werden in einer verschlossenen Wahlurne in der Geschäftsstelle des zentralen Wahlvorstands gesammelt.
VIII. Ort und Zeit der Feststellung der Wahlergebnisse
Die öffentliche Auszählung der Stimmen (§ 17 Abs. 1 WO) findet am
Donnerstag, dem 29. August 2019 ab 15:15 Uhr
in der Fachhochschule Potsdam, HG 219 (Sitzungssaal) statt.
Die verschlossenen Wahlbriefe werden aus der Wahlurne genommen, gezählt und mit der Dokumentation der Geschäftsstelle abgeglichen. Die Wahlbriefe werden geöffnet und der Wahlschein geprüft. Der Name der Wählerin/des Wählers wird auf dem Verzeichnis der Wahlberechtigten abgehakt und der verschlossene Stimmzettelumschlag in eine verschlossene Wahlurne geworfen. Nach diesem Abgleich der Wahlbriefe mit der Dokumentation der Geschäftsstelle und der Eintragung im Verzeichnis der Wahlberechtigten und nachdem sich alle
Stimmzettelumschläge werden entnommen und geöffnet, die Stimmzettel und anschließend die Stimmen gezählt.
Das vorläufige Wahlergebnis wird am
Donnerstag, dem 29. August 2019
auf den Internetseiten der Fachhochschule veröffentlicht.
IX. Wahlanfechtung
Jede/jeder Wahlberechtigte kann die Wahl gemäß § 18 Abs. 1 innerhalb einer Frist von sieben Kalendertagen nach Bekanntmachung des vorläufigen Wahlergebnisses bis
Donnerstag, den 05. September 2019, 15:00 Uhr
anfechten. Der Einspruch ist beim Wahlausschuss schriftlich einzulegen und zu begründen.
gez. Prof. Dr. Günther Neher
Vorsitzender des Zentralen Wahlvorstandes
Wahlvorschläge zur Wiederholungswahl am Fachbereich
Bauingenieurwesen, Gruppe der akademischen Mitarbeiter*innen
Wahl, Amtszeit 1.10.19 bis 30.09.21
Die Liste entspricht der eingereichten Reihenfolge. Folgender Wahlvorschlag ist zugelassen:
Recknagel, Carsten Jacob, Katharina Tamme, Birgit Schultz, Andreas mögliche Sitze: 2
Zeitplan Wiederholungswahl
Datum Frist Wahlvorgang Wahlordnung
Je 15 Uhr bei Eingangsfristen
§ 9 Abs. 3
19.07.
Wahlausschreibung /
Versand der Briefwahlunterlagen
§ 19 Abs. 1
29.08. Eingang Briefwahlunterlagen § 15 Abs. 4
29.08.
Auszählung der Stimmen
§ 17
29.08.
Bekanntgabe vorl. Wahlergebnis
§ 17
05.09.
7 KT
Wahlanfechtung
§ 18 Abs. 1
06.09.
Bekanntgabe Wahlergebnis oder Einberufung Wahlausschuss
§ 18 Abs. 1