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Anderseits kann ein bestimmter Begriff zu verschiedenen Zeiten, selbst in der gleichen Periode, Unterschiedliches zum Inhalt haben

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(1)

in der Kadscharenzeit

Von Kamran Ekbal, Bochum

Eine der Hauptschwierigkeiten bei der Erforschung der Steuerver¬

hältnisse Persiens liegt in der Präzisierung der unterschiedlichen

Abgabe- und Steuerbegriffe und ihrer jeweiligen Zweckbestimmung.

Die lange und bewegte Geschichte des Landes, gekennzeichnet durch

ausgedehnte Perioden arabischer, türkischer und mongolischer Erobe¬

rungen, hat außerdem dazu beigetragen, die Zahl der rein persischen

Begriffe des Steuerwesens durch eine Vielfalt von arabischen, mongo¬

lischen und türkischen Termim technici zu vermehren. Das trug nicht

gerade zu einer Vereinfachung bei.

Steuerbegriffe sind nie klar definiert. Offenkundig ist, daß unter¬

schiedliche, oft sogar nebeneinander aufgeführte Begriffe ein und

dieselbe Funktion wiedergeben können. Anderseits kann ein

bestimmter Begriff zu verschiedenen Zeiten, selbst in der gleichen

Periode, Unterschiedliches zum Inhalt haben. Zur letztgenarmten Kate¬

gorie gehört der Begriff sürsät oder soyürsät, wie er gewöhnlich in den

Chroniken der Kadscharenzeit begegnet. Damit vrird im allgemeinen

eine Zwangslieferung von Viktualien bezeichnet, die dem Herrscher

oder Sonderbevollmächtigten auf ihren Reisen zugute kam. Dieser

Brauch läßt sich bis in die vorislamische Zeit zurückverfolgen. Schon

unter den Achämerüden war eine Reise des Königs stets mit großen

Lasten fiir die Bevölkerung verbunden'. Wichtig scheint, daß die

Versorgung von Staatsreisenden ursprünglich dem polizeilich-militä¬

rischen Bereich zuzuordnen war. Das Postwesen bildete die Grundlage

des geheimen Nachrichtendienstes. Es diente der Übermittlung von

Nachrichten der „Augen des Königs" und der „Ohren des Königs",

deren Aufgabe darin bestand, den Herrscher über die Verhältnisse in

seinem ausgedehnten Reich zu unterrichten". Nach der Eroberung

Persiens wurde den Arabern die Bedeutung eines solchen

' Frye 197.

" Ib. 176f., 191.

(2)

Nachrichtenapparates sehr schnell bewußt. Posthaltereien wurden im

Zweistromland beispielsweise von der Verteilung der Beute ausge¬

nommen, um ihre Effizienz und Funktionstüchtigkeit nicht zu beein¬

trächtigen". Die unter Darius dem Großen (522-486) übliche Kenn¬

zeichnung der Postpferde durch Abschneiden der Schwänze'' dürfte den

von den Arabem für ihr Postwesen verwendeten Begriff band geprägt

haben".

Von den drei in der traditionellen, islamisch-orientalischen Gesell¬

schaftsordnung vorkommenden Steuer- und Abgabeformen hatten

Naturalabgaben im Verhältrüs zu Geldsteuem und Frondienst das

Übergewicht". Das kurzlebige Wachstum des Waren- und Geldumlaufes

im 9. und 10. Jahrhundert, das eine Weiterentwicklung des Geldsteuer¬

wesens mit sich gebracht hatte, erlitt mit dem Einfall der Mongolen im

13. Jahrhundert einen schweren Rückschlag, auch weim es nicht ganz

zum Erliegen kam'. Bezeichnend ist die UnVerhältnismäßigkeit der

Pflichtabgaben gegenüber dem Entwicklungssstand der agrarischen

Produktionsverhältnisse und dem Einkommen der Bauern". Sie wurden

stets auf bmtale Art und Weise eingetrieben. Selbst die Reformen

Gazan Chans und der Galä'iriden blieben in dieser Hinsicht von zeit¬

lich beschränkter Bedeutung".

In der Timuridenzeit verfügten Kuriere ebenfalls über das Recht,

Reit- und Tragtiere zur eigenen Verwendung zu beschlagnahmen'". Vom

Timuriden-Herrscher Abü Sa'id (1451-1468) wissen wir, daß er seinen

Reiseproviant mit Stockhieben und mit der Folter eintrieb". In der

Safawidenzeit kam das Recht auf Herberge, Beköstigung und Reittiere

ausländischen Gesandten zu, aber auch ihrer gesamten Begleitung. Die

Verpflegung wurde normalerweise in Naturalien entrichtet'". Die

Eintreibung der Abgaben bot die Möglichkeit zu noch größerer Ausbeu¬

tung.

" Schwarz 944.

" Ib. 180.

" Sprenger bringt barid mit dem persischen bunde (abgeschnitten)

zusammen, S. 1. Nach Frye geht die Bezeichnung band auf das Akkadische

zurück, S. 178; nach D. Sourdel; Band. In; EI" S. 1045 eventuell auf assy¬

rischen Ursprung.

" PetruSevskij 649, 663 f ' Ib. 650, 652.

" Kuznetsova 291.

" PetruSevskij 774.

'" Roemer 181.

" Glassen 42. '" Schuster-Walser 61 fT.

(3)

Nach der Karmeliter-Chronik aus dem 17. und 18. Jahrhundert wurde

von den Bauem für die Gäste des Königs das Vierfache der eigentlichen

Unterhaltkosten eingetrieben.'". Daß auch Feudalherren sich dieses

Recht zu eigen machten und sich während des Aufenthaltes auf dem

Lande von ihren Bauem verpflegen ließen, wissen wir von Chardin.

Sie ließen sich ihren Unterhalt manchmal auch in bar auszahlen'''.

Bereits in der Mongolenzeit bediente man sich einer ganzen Reihe

von Steuerbegriffen, die entweder synonym waren oder mit gewissen

Abweichungen Abgaben zur Unterhaltung und Verpflegung von Staats¬

reisenden sowie zur Proviantiemng des Heeres bezeichneten. In der

Mehrzahl waren diese bereits Gegenstand von Untersuchungen und

sollen hier nicht näher behandelt werden. Ein Teil solcher Termim

kommt aus dem Arabischen, z.B. 'aZa/e'", 'wte/e'", ihra^at" , 'awäriz/

-at'**, tau^ih/-af^ , nazP'\ nuzül", äanoqiif^. Andere entstammen dem

Türkischen oder dem Mongolischen wie tagar'^, qalari*, savurf^,

Susüri^, ulacf , ulani^, qunalga^^, äiltaq/-at^".

'" Nach Minorsky: Tadhkirat al-Muluk 22. Ib.

'" Minorsky: Soyurghal 948; PetruSevskij 739 ff.; Busse: Kanzkiwesen 106.

'" Minorsky: Soyurghal 948; Petru§evski.j 739ff.; Busse: Kanzleiwesen

106; Roemer 42, 43, 146.

Minorsky: Soyurghal 946; PetruSevskij 748; Busse: Kanzkiwesen

104 f; Roemer 78, 81, 165f

" Minorsky: Soyurghal Mß; ders.: Tadhkirat al-Muluk 181; Busse: Kanzlei¬

wesen 104f.; Roemer 165f

" Minorsky: Soyurghal 947; Busse: Kanzkiwesen 104f, 110.

"" PetruSevskij 763 ff. "' Ib.

"" Minorsky: Soyurghal 947; PetruSevskij 773; Busse: Kanzkiwesen 105.

"" Doerfer 905 II 512 ff.; Minorsky: Soyurghal 948f.; PetruSevskij

735f. "" Doerfer 1503 III 488ff.; PetruSevskij 739.

"" Doerfer 211 1 335 ff.; Minorsky: Soyurghal 950; PetruSevskij 754.

"" Doerfer 238 I 362; PetruSevskij 755f

"' Doerfer 521 II 102ff.; Minorsky: Soyurghal 948; PetruSevskij 768;

Busse: Kanzkiwesen 105f., 143; Roemer lOOff., 181.

"' Doerfer 522 II 107 f.; Minorsky: Soyurghal 948; Busse: Kanzkiwesen 105 f.

"° Doerfer 292 I 420f.; Minorsky: Soyurghal 948; Busse: Kanzleiwesen 105 f.

"" Doerfer 236 I 358ff.; Minorsky: Soyurghal 947; PetruSevskij 773;

Busse: Kanzkiwesen 105. Eine Liste der Safawiden-Steuern findet sich bei

Efendijew: Obrazovanije azerbaidianskogo gosudarstva sefevidov v naSale XVI

veka, S. 39 ff., zitiert bei Glassen 56.

(4)

152 Kamran Ekbal

Ohne hierauf näher eingehen zu wollen, zeigt schon ein bloßer

Vergleich der angezogenen Stellenhinweise die unterschiedliche

Schreibweise der einzelnen Begriffe, vor allem aber ihre jeweils

verschiedenartige Definition. Es läßt sich daraus ableiten, daß der

einzelne SteuerbegrifT regional, zeitlich und sogar von Urkunde zu

Urkunde eine unterschiedliche Verwendung fand.

Der Begriff sürsat bzw. soyürsät, mit dem wir uns näher befassen

wollen, findet vomehmlich unter den Kadscharen im 19. Jahrhundert

Anwendung. Lambtons Hinweis jedoch, daß er ausschließlich der

Kadscharenzeit zuzuordnen wäre"', sollte indes relativiert werden. Er

begegnet mit Sicherheit früher, wenn auch nur vereinzelt, z.B. im

Räumt as-safawiyye des Gunäbädi Mirzä Beg al-Hasan al-Husaini aus

dem 17. Jahrhundert"" sowie in Tärih-i ^ahänguSä-i nödirl des

Muhammad Mahdi b. Muhammad Nasir Astaräbädi aus dem 18. Jahr¬

hundert"". Auch aus osmanisch-türkischen Texten dürfte seine Verwen¬

dung spätestens seit dem Jahre 1695 belegt sein"*.

Die Etymologie des Wortes scheint noch nicht endgültig geklärt zu

sein. Während Dihhudä es auf einen türkisch-mongolischen Urspmng

zurückführt"", bleibt laut Doerfer seine „Herkunft unsicher""". Auch

seine Schreibweise ist recht unterschiedlich. Neben sürsät, sürsät,

sürüsät und soyürsaf" auch sursüf^.

In der Kadscharenzeit bezeichnet sürsät eine Reihe teilweise sehr

unterschiedlicher Funktionen. Ihre nähere Bestimmung soll Gegen¬

stand des folgenden Abschnittes sein.

1. Als regale

Als regale bezeichnete sürsat die Verpflichtung, dem Herrscher auf

seinen Reisen Unterkunft und Verpflegung zu stellen. Wann und wo

immer der Schah sich innerhalb seines Reiches auf Reisen befand,

mußte die betreffende Provinz für die Kosten aufkommen"". Diese

"' Lambton 440.

"" Zitiert nach Doerfer N 106 = 2051 IV 289.

"" TÖGN 271.

"* Hammer I 330.

"" Dihhudä Bd. „sin" S. 785.

"" Doerfer N 106 = 2051 IV 289f.

"' Ib.

'* Redhouse 1052. Susaut bei Ritter IX 941 dürfte wahrscheinlich ein

Druckfehler sein.

"" Morier: 2. Joumey 274; RSN IX 723; FN 274.

(5)

Pflicht oblag den fürstlichen Provinzstatthaltem, ranghohen Heeres-

führem, den halbautonomen Lokal-Chanen sowie anderen hohen

Würdenträgem. Zum Beweis ihrer Loyalität und Unterwürfigkeit

bemühten sie sich, das Wohlwollen und die Gunst des Herrschers durch

immer großartigere Bewirtung zu erlangen. Von einigen wird sogar

berichtet, daß sie ihr gesamtes Hab und Gut, wenigstens pro forma,

dem Herrscher übertmgen'"'. Hierzu gehörte beispielsweise Yüsuf Chan

Gurgi, der Statthalter und Militärbefehlshaber der persischen Provinz

Irak, der in der von ihm gegründeten Stadt Sultänäbäd außerdem noch

anordnete, daß sich die gesamte Einwohnerschaft sowie alle Gefolgs¬

leute des Schahs während des königlichen Aufenthaltes in der Stadt aus

seinen privaten Vorratskammern bedienen sollten. Um Plündemngen

zu verhindem, durfte nur an Ort und Stelle verzehrt, überschüssige

Verpflegung (izäfat-i soyürsät) aber nicht aus der Stadt ausgeführt

werden*'.

Ohne Zweifel hat dieser Brauch nichts mit der traditionell orienta¬

lischen Gastfreundschaft zu tun. Vielmehr ist er als Anerkennung des

herrscherlichen Autoritätsanspmchs zu bewerten. Es ist daher auch

nicht vervmnderlich, wenn gegen die Zentralgewalt rebellierende

Fürsten — wohl in Ablehnung des Herschaftsanspmchs — als erstes die

Zahlung von sürsat verweigern. Als Beispiel hierfür mag der Statthalter

(hakim) von Sabzawär, Alläh Yär Chan, angeführt sein, der sich

während des Churasan-Feldzuges Fath 'Ali Schahs im Jahre 1800 in

seiner Festung verschanzte und die Entrichtung von sürsat

verweigerte*".

Während 'Abbäs Mirzäs Feldzug von 1831 zur Unterwerfung der in

Chorasan abermals rebellierenden Chane heißt es anläßlich der Belage¬

mng der Festung Sultän Maidän ähnlich: „Die swrsai-Eintreiber des

Heeres forderten die Zitadelle zur Zahlung von sürsat auf Außer Blei

und Pulver, Beschuß und Rebellion aber sahen sie nichts"*".

Auch Rebellionen gegen einen Provinzstatthalter konnten durch

Verweigemng von sürsat signalisiert werden, so 1832 bei der Aufleh¬

nung Saif al-mulük Mirzäs, eines Enkels Fath 'Ali Schahs und

Gouvemeurs (hakim) von Kerman, gegen seinen Onkel, den Farmän-

*" RSN IX 704, 741; FN 274.

*' RSN IX 704; vgl. ähnhche Berichte in RSN IX 741 und FN 274.

*" TZ 40; vj^-b^^i^U .jii,,^».^— .<Ji jj. Ähnlich in MS 28.

" TN 154 ji^UI, ojjli "^'j^ ot-j^r- *^ j' 'j^'j^ ^^-»r-

Jj J • julij jSÖ J ,jtS J'i

(6)

154

farmä von Färs: „Er schrieb Unziemhches über seinen edelmütigen

Onkel und stachelte die Leute auf, ihm ihre Dienste und die Zahlung

von sürsat zu verweigern"*''.

Bedeutet Verweigerung von sürsat Ablehnung der herrscherlichen

Autorität, so stellt umgekehrt die Entrichtung von sürsat Anerkennung

derselben dar. So ist es nur folgerichtig, wenn die um den Thron kämp¬

fenden Prätendenten ihrem Herrschaftsanspruch durch sürsät-Forde-

rungen Nachdruck zu verleihen suchten. Dazu gehörte der eingangs

erwähnte Farmän-farmä von Färs, der sich nach dem Tode Fath

'Ali Schahs 1834 in Schiras als Gegenkönig inthronisieren ließ und

alsbald nach dem Eintreffen der Todesnachricht seine Truppen

aussandte, um sürsat einzutreiben*".

Anderseits beeilten sich Prinzen während der stets nach dem Tode

eines Herrschers ausbrechenden Wirren, so aiüäßlich der Thronfolge¬

kämpfe von 1834, ihre Loyalität und Parteinahme durch Zahlung von

sürsat zu dokumentieren. Von dem „rechtmäßigen" Thronfolger

Muhammad Mirzä, der sich auf dem Vormarsch in die von einem

anderen Prätendenten gehaltene Hauptstadt Teheran befand, heißt es:

„Unterwegs traf Prinz Sugä' as-Saltane Fathalläh Mirzä mit soyürsai

und Geschenken zur Audienz (bei Muhammad Mirzä) ein und erhielt die

Statthalterschaft von Hamse"*".

Deutlich wird die Funktion von sürsat als Ausdruck der Unterwerfung

auch am Beispiel des Wesirs von Herat, Yär Muhammad Chan, der sich

bei Bekanntwerden der Todesnachricht von Muhammad Schah 1848

mit der Zahlung von sürsat an die sich auf einem erneuten Chorasan-

Feldzug befindlichen persischen Truppen beeilen mußte, um ihr Wohl¬

wollen zu erkaufen*'.

** RSN X 40: j' b f=>j'! =■>>.-^'^ ffj' r/' r*; '^'-'^

ijS" c:,uuL«^ JJr**

*^ TN 223^ t^y*j cj^j^i ' ü~*"^3'^ cL.^'i-ij o^jj^mÜ

" MN 162: J^^i oL-jj_. l tj_^ ^\ ^ *iLJl ^ ,b jtjj jJ

oil; <—^ ^f^i Ähnlich berichtet Hidäyat über die gleiche Episode,

RSN X 147.

*' TN 324: liiJj' jr>^. j}^) oUj^ ,xJ^f J<JU oJij ^^jliSo. ju^ jjjUoot jl^

•"i^ ^ oL-J»^ Jil j^j-^f boWil^ji!^ „Und Yär Muhammad Chan zeigte

sich dem persischen Staat gegenüber dienstbeflissen, lieferte sürsät und

sonstigen Bedarf an die Armee Ascrbeidschans und erlaubte sich keine Nachläs¬

sigkeit in diesen Diensten".

(7)

2. Als Reisekostenbeitrag

Hierunter fällt nicht nur die Verpflichtung, die Reisenden zu beher¬

bergen und zu verpflegen, sondern ihnen auch Reit- und Lasttiere zur

Verfügung zu stellen. Bei den im offiziellen Auftrag reisenden

persischen Personen kamen vielfach noch erzwungene Geschenke

hinzu. Zu den Nutznießern von sürsat in dieser Form zählten auslän¬

dische Gesandte (lUi), Kuriere (dapar), Steuereintreiber ('amil,

muhassit) und sonstige Würdenträger.

Interessanterweise lassen sich hierzu keinerlei Angaben in den heran¬

gezogenen Kadscharenquellen finden, so daß wir uns hierbei

ausschließlich auf die Berichte europäischer Reisender und Angehö¬

riger der ausländischen Missionen stützen müssen""*.

3. Als Heeresproviant

Die militärische Implikation des Begriffs sürsat tritt hier am deut¬

lichsten hervor. Die Kadscharenquellen nennen sürsät auch am

häufigsten in diesem Zusammenhang. Gerade die Koppelung von sürsät

mit Begriffen aus der militärischen Terminologie wie äzüqe (Proviant)*", tadärukat (Kriegsrequisiten)"", 'aliq ad-dawobb (Furage)"' und lawä- zim-i safar (Marschausrüstung)"" sowie die Bildung von Genitivkon¬

struktionen mit Wörtern wie laSkar (Armee)"", sipdh (Truppe)"* und gaziyan (Eroberer/Soldaten)"" verdeutlichen seine militärische Zweck¬

bestimmung. Die eingangs erwähnte vorkadscharische Stelle aus der

„Geschichte des Welteroberers Nadir Schah" (Tarlh-i ^ahan-guSa-i

nädiri) aus dem 18. Jahrhundert ist ebenfalls diesem Kontext

zuzuordnen"".

Im osmanischen Reich dürfte der Begriff sürsät ausschließlich dieser

Funktion gedient haben. Nach Hammer ist es „die Natural-Lieferung in

Kriegszeiten an Korn, Gerste und Hafer, welche die Unterthanen auf

der Straße, wo das Lager durchzieht, aus den herumliegenden

Gegenden herbeiführen müssen, um es damit zu versehen""'. Auch in

dem von Behrnauer bearbeiteten Nasihatnüme aus dem Jahre 1050/

1640 wird es ausdrücklich mit „Kriegszeiten" in Verbindung gebracht"".

*" Fräser: Khorasan 88.

*" MS 114f., 147;TN 32,263, 323f. sowie in der Afscharen-Quelle TÖGN 271.

50 rpjj rj^

"' RSN X 60. "" TÖGN 271.

"" FN 312. "" Ib.

"" TN 141. "' Hammer I 328.

"* MS 178. "" ZDMG 18 (1864), S. 699-740, hier 720.

(8)

In den Kadscharenquellen wird sürsät an manchen Stellen generell

mit „Nachschub" gleichgesetzt. Es bezeichnet allgemein „Heerespro¬

viant" oder „Furage" und kann, muß aber nicht eine Steuer- oder Abga¬

beform sein. Dies geht aus der Verwendung des Begriffs sürsät für nicht¬

persische, z.B. rassische, Trappen hervor. In den Berichten über die

beiden Kriege mit Rußland heißt es an einer Stelle: „Die rassischen

Soldaten, die sich zu dieser Zeit im Qaräbäg aufhielten, gerieten aus

Mangel an sürsät (also Proviant) in Bedrängnis""". An anderer Stelle

wird die Tapferkeit eines Stammesführers gepriesen, der den

rassischen Trappen „Proviant- und sürsat-Wege (also Nachschubwege)

gesperrt" hatte"". Vom rassischen General Zizianov, der unter seinem

Beinamen läpuhdur zitiert wird, heißt es, daß er seine Trappen „zur

Heranschaffung von sürsat (also Proviant) und Beistand von den

Einwohnern Pambaks in Marsch setzte""'. Während der persischen

Belagerang von KämiSwän 1228/1813 mußte der mit Rußland kollabo¬

rierende Statthalter von Täliä, Mustafa Chan"" , seinen Pferdebestand zu

Schleuderpreisen verkaufen. Die restlichen Tiere, so heißt es, „übergab

er den Russen als sürsat und Proviant""'.

Die Anwendung des Begriffs sürsat im Sinne von „Nachschub" und

„Proviant" wird besonders deutlich aus der Chronik von Mirzä

Mustafä Aßär „Bahä' al-mulk" über die Friedensverhandlungen

von 1828: „Es wurde vereinbart, daß die rassischen Trappen von Ügän

nach HaStrüd ziehen sollten, und daß der Steuerbevollmächtigte des

Thronfolgers ('Abbäs Mirzä) deren sürsat (also Proviantierang) für

die Zeit ihres Aufenthaltes zu besorgen hatte""*. Daß sürsat synonym zu

„Nachschub" Anwendung finden konnte, belegen ebenfalls Berichte

über die persischen Trappen, wenn es heißt, daß „sürsat und Proviant

im (persischen) Lager zur Neige" gingen {soyürsät wa-azüqe dar urdü

nayab)^^ oder wenn von „sürsat der untergebenen Trappen" {soyürsat-i

sipah-i abwab^am'i)"^ die Rede ist.

"^ TZAM 47: ^Li? >U J ^ ot-j^r- ^ ^. ^

"" MS 114: o^} ^'^Jtyi •üji' »b

"' MS 60: irß^ oL-jj-- jjjjl

Vgl. auch ähnliche Stellen im Zusammenhang mit russischen Truppen: MS 147;

TZAM 75, 77.

"" Mustafä Chan aus der Grenzprovinz Täliä kollaborierte zu diesem Zeit¬

punkt mit Rußland und hatte offen gegen Persien Partei bezogen.

"" MS 147. jjUj <^,j «jiT, oU-j^ ^,r^

"* TZAM 75: j4«Jj o>a^ .5^^ jü-» <; jWjl jl ^jj ••5' xl jAy j\J

xS ^jL-jIS" »i^lit oJ- Ji ljl*;T oU.jj_.. Als 2. Stellenhinweis TZAM 77.

"" MS 115; ähnlich HAN 6. "" TZAM 125.

(9)

Verschiedene Stellen in den Kadscharenquellen weisen sürsat als eine

feststehende Steuerform aus. Als Stellennachweis sei hier die Beschrei¬

bung der Festung Tabr im zweiten Band des Farsname-i nosirl zitiert,

die „jährliches sürsat (soyürsat-i sälane)" erwähnt"'. Daß eine jährlich

geforderte oder entrichtete Abgabe sürsat genannt werden konnte, geht

außerdem aus dem Tarlh-i nau des öahängir Mirzä hervor. Der

Gebrauch der Attribute yaksale und saliyane (jährlich) für sürsät bei der

Beschreibung von Muhammad Schahs Feldzug nach Herat im Jahre

1836 deutet daraufhin, daß es sich bei sürsat in diesem Zusammenhang

um eine feststehende, jährliche Zahlung gehandelt haben muß"*. Über¬

dies belegt die eingangs zitierte Stelle von der Rebellion Saif al-mulük

Mirzäs gegen den Farmän-farmä von Färs, daß sürsat einer festste¬

henden Steuererhebung entsprach"".

sürsat läßt sich in zwei Kategorien unterteilen:

a) sürsat, das an Ort und Stelle erhoben und verzehrt wird. Hierzu

gehört vor allem das, was im weitesten Sinne als Kost und Logis für

Staatsreisende erhoben wurde, ferner Lebensmittel und Furage für das

Heer.

b) sürsat, das im Lande gesammelt und zu anderen Bestimmungsorten

transportiert wird. Hierzu zählen vor allen Dingen die Kriegsabgaben.

Zahlreiche Stellen erwähnen, daß das eingetriebene sürsat transferiert

(hawaley", von weither herangeschafft (az sahrä wa-qurä-i nazdik wa-

dür tahsliy und mit Karren und Packtieren transportiert wurde (ba

'arräde wa-dawabb haml wa-naqiy^. Aber auch mit Reiseproviant für

ausländische Gesandte konnte so verfahren werden'", betrachtet man

die Höhe der eingetriebenen Tagesrationen.

"' FN 11 334: o^-j^^i *;^j3»j '^.j7> '^\i,> «j'}- ^s^j'

„Er setzte reguläre wie irreguläre Kavallerie und Infanterie mit Artillerie und Arsenal sowie mit jährlichem sürsat in Marsch".

()K TN 263: (.-i jJu jljSöü «jii jjU JLX ol-j^::-^ -üjiTjj^^ («-wtu jjjLib

ijj/ jjiU* tSjJjl jJ S^_ij!LS).ilij,_ ^jS<,^ < tj U^Jii

■^i)^ ^.Ijilj j.U 4;UL. .«jilj ol-ji^ „Der königliche Befehl wurde erlassen, Jahres-ÄÖrsä/ und -proviant einzuholen. Die Truppen teilten sich. Ein Teil hielt

in den Schützengräben Wache, der andere blieb im königlichen Lager und ging

daran, Jahres-särsö« und -proviant einzusammeln".

"" Vgl. Anm. 44.

'" TN 179, 184; RSN X 60f.

" TN 32.

'" TÖGN 271.

'" Morier: 2. Joumey 274.

(10)

158

4. Als Tribut

Daß sürsat auch als Tribut von Städten, die nur nominell unter

persischer Hoheit standen, entrichtet wurde, geht u. a. aus Artikel 9 des

Vertrags (qarar-name) mit Sayyid Sa'id, dem Imäm von Masqat, aus

dem Jahre 1272/1856 hervor. Dieser legt fest, daß der arabische,

Masqat untergeordnete Statthalter von Bandar 'Abbäs dem persischen

Statthalter der Provinzen Färs und Kirmän im Falle der Aufstellung

von Truppen sürsat und Marschausrüstung (soyürsät wa-lawazim-i

safar) zu stellen habe'''. Mehrere andere Stellen lassen ebenfalls

erkennen, daß die swrsai-Zahlungen der Stadt Herat als Tribut zu

verstehen sind'''.

5. Als Gehalt

Ein besonders interessanter Stellennachweis ist in öahängir Mirzäs

Tanh-i nau enthalten'". Dort heißt es: „Zu jener Zeit starb Kämrän

Mirzä (der Statthalter von Herat). Einige seiner Nachkommen begaben

sich daraulhin in die Hauptstadt Teheran und wurden vom seligen

Padischah (Muhammad Schah) empfangen. Der Schah gewährte ihnen

Gehalt und sürsat (mawa^ib wa-sürsat marhamat Sude), und sie ließen

sich daraufhin in der Hauptstadt nieder". Daraus läßt sich entnelmien,

daß sürsät nicht nur als Steuer- und Abgabeform erhoben, sondem auch

als Geschenk (int amy und Lebensunterhalt vom Herrscher verliehen

werden konnte.

* *

*

Daß der Begriff sürsat nicht nur in Chroniken, sondem auch in der

Diplomatik Eingang gefunden hat, belegt die oben erwähnte Stelle aus

dem Vertrag von 1856 mit dem Iman von Masqat'** sowie ein Erlaß

(raqam) 'Abbäs Mirzäs aus dem Jahre 1238/1822'".

Zwei von uns untersuchte Herrscher-Erlasse (f'irman) enthalten den

Begriff sürsat zwar nicht, sind aber dennoch erwähnenswert. Sie sind

der Gmppe „Immunitäten" (mu'afi) zuzuordnen. Der erste stammt von

'* FN 312, von Busse als „contributions" übersetzt, Busse: FN 316.

'•'* TN 184, 263; RSN X 60f

'" TO 269.

" Busse: Hiha. In: El" Bd. 3, S. 374-349.

'" O. Anm. 74.

'" raqam von 'Abbäs Mirzä an Muhammad 'Ali Aätiyäni, Sawwäl 1238 (heg.

11. Juni 1822), MQM 81-85, hier 82f.

(11)

Fath 'Ah Schah und wurde im Zü 1-higga 1248/beg. 21. April 1832

niedergeschrieben. Er untersagt die Erhebung von Geldabgaben

[tanhäh) oder sonstige Forderungen „im Namen von Soldaten, Reitern

usw." aus dem Dorf LäleCin, das zum persönlichen Besitz 'Ali Chans

gehörte"". Der zweite stammt von Näsir ad-din Schah und trägt das

Datum Ragab 1264/beg. 3. Juni 1847. Auch dieser verbietet die Erhe¬

bung von „Soldatengeldern" {wu^üh-i nizam) aus den beiden Dörfem

Rangire und öäme-buzurgi, die als tuyul vergeben worden waren*".

Sie mögen ein Hinweis daraufsein, daß Privatbesitz und tuyülmcht sür-

sa.t-pflichtig waren. Der Stellenhinweis aus dem Tarlh-i ^ahan-guSa-i

nadirl spricht von der Erhebung von sürsat aus Kroidändereien (hali-

se^at-i dtwant)^^, was diese Behauptung zu untermauem scheint. Es

müßten aber noch weitere Untersuchungen angestellt werden, um diese

Hypothese zu verifizieren.

Immuiütäten konnten auch käuflich erworben werden. So berichtete

der britische Persien-Reisende Porter, daß sich der Verwalter der von

Fath 'Ali Schah errichteten Karawanserei von Kinärigird durch

Sonderabmachung mit den Steuerbevollmächtigten des Schahs für eine

jährliche Summe von zweihundert Toman von der Verpflichtung zur

freien Verpflegung von Kurieren freigekauft hatte. Porter mußte dort

auf seiner Reise im Mai 1818 seinen Reiseproviant — trotz des Schah-

Firmäns, den er bei sich tmg — bar bezahlen*".

Der von Porter oben erwähnte/inwan muß als Paßbrief verstanden

werden, mit dem Reisende im Staatsauftrag oder Gäste des Schahs

ausgestattet wurden. So hatte Porter auf seiner Rückreise nach

England einen solchen Paßbrief [raqam) des persischen Thronfolgers

'Abbäs Mirzä erhalten, adressiert an alle persischen Stadtgouver¬

neure (haicim) und Dorfvorsteher (kathudä) mit der Anweisung, ihm

Reiseproviant zu stellen*".

Auch der Gastmarschall, mihmandär, zum Teil auch jnfö6aw genaimt*",

der jeder ausländischen Gesandtschaft beim Überqueren der Grenze

beigeordnet wurde, erhielt ein Befehlsschreiben des Herrschers oder

'*" Barrasiha-i tarihlVl: 3 (1350 ä/1971), S. 140f.

*' Ib. 149.

"" TÖGN 271.

"" Porter I 369. Ähnlich berichtet Porter auch von der Karawanserei

Hauz-i Sultän, einem anderen Bauwerk Fath 'Ali Schahs, ib. 371. Zu Immuni¬

täten vgl. auch Roemer 164-168.

*■* Porter II 609. Einen ähnlichen Paßbrief von 'Abbas Mnv.a trug auch ein

anderer Reisender, Johnson, bei sich, Johnson 219.

*" Z.B. in NT 31, 49a, 53.

to.

(12)

160

eines der prinzlichen Provinzstatthalter, das ihn zur Eintreibung des

täglichen Bedarfs an sürsät für die Reisenden, deren Gefolgschaft und

Tiere berechtigte. In diesem Paßbrief waren sowohl die einzelnen Rast¬

plätze als auch die Höhe des zu liefernden Proviants notiert. Der Dorf¬

vorsteher wurde darin zur Lieferung des gewünschten Materials ange¬

halten*". Manchmal war der Proviant sogar im einzelnen spezifiziert*".

Einen Hinweis darauf, daß sürsat im Kaukasus auch nach russischer

Besetzung zur Verpflegung offizieller Reisender eingetrieben wurde,

enthält die safarnäme-i Husrau Mlrzä^".

sürsat wurde hauptsächlich in Naturalien erhoben. Als Bargeldabgabe

zu Beginn des 19. Jahrhunderts noch selten, kommt es mit zuneh¬

mendem Übergang des persischen Steuerwesens in eine Geldwirt-

schaft*" in dieser Form immer häufiger vor. Die fortschreitende wirt¬

schaftliche Abhängigkeit des Landes von der Einfuhr ausländischer

Waren — vor allem und in steigendem Maße Waffen — schlug sich auch

hier nieder. Schon im Jahre 1817 berichtete ein englischer Reisender,

daß bei der Wahl zwischen sürsat in Naturalien und sürsat in Bargeld

letzterem der Vorzug gegeben wurde"".

Lambtons einschränkende Definition des Begriffs sürsat als Lebens¬

mittellieferung an ausländische Gesandte sowie an hohe Persönlich¬

keiten und Kuriere auf Dienstreisen"' dürfte auf die ausschließliche

Verwendung von englischen Reiseberichten zurückzuführen sein.

Tatsächlich lassen sich den europäischen Reiseberichten auch keine

direkten Hinweise auf die militärische Verwendung des Begriffs als

Kriegsabgabe und Heeresproviant entnehmen. Ebenfalls ist Doerfers

Definition „ ... in Kriegszeiten von der Bevölkerung dem Heere gelie¬

ferter Proviant""" einschränkend gebraucht. Er dürfte sich dabei vor

allem auf die im osmamschen Reich geläufige Definition — so wie bei

Hammer — verlassen haben. Seine Widerlegung der Definition

Radloffs"'' — obwohl auch dort nicht vollständig — scheint eher

gesucht.

*" Johnson 220. Zu Paßbriefen vgl. Roemer 179-182.

*' Morier: Joumey 36 f

"* SHM 165.

*" Keddie 54ff.

"" Johnson 220.

"' Lambton 150; vgl. auch Busse: FN 186.

"" Doerfer N 106= 2051 IV 289.

"' Cypcax ot-j^ die Pflichtarbeit, Pflichtheferung von Lebensmittel, die

Stellung von Plcrtlcn. Radloff 771.

(13)

Als Eintreiber von sürsat werden muhassiV^ und 'amiP^ genannt,

ferner 6apar"^\ beglerbeif^, hakinf' sowie bulük-huda bzw. bulük-boSi

oder kaläntar, wie dieses Amt in Färs und Kirmän genannt wurde"".

Ausgestattet mit einem Sichtvermerk des Rechnungsführers (mustaufi),

fordert der kalantar vom Verwalter der kaiserlichen Kornkammern

(ambardär) Proviant für die Truppen. Der Statthalter (hakim), der für

die Überwachung solcher Beamten zuständig ist, ersetzt die ausgege¬

benen Vorräte durch eine neue, gegebenenfalls gewaltsame Eintreibung

bei den Bauern'"". Auch die Bezeichnung gallat-bigir (wörtlich:

Ernteeintreiber) dürfte in diesem Zusammenhang Anwendung

gefunden haben '"'. Der Gastmarschall (mihmandär), Begleitoffizier

ausländischer Gesandtschaften und Gäste des Königs, war zum

Eintreiben von sürsät für den Tagesbedarf berechtigt.

Seit vorislamiseher Zeit bestimmte der Geheimdienst die Tätigkeit

solcher Steuereintreiber, Kuriere und Staatsreisenden: Auch im 19.

Jahrhundert mußten sie regelmäßig über alle Vorkommnisse detail¬

lierte Berichte abliefern'""'.

Ein im offiziellen Auftrag Reisender erhielt für seinen täglichen

Bedarf eine seinem Rang und der Zahl seiner Gefolgschaft nach bemes¬

sene Summe. Ihm stand die Wahl frei zwischen Naturalien oder

Bargeld. Ein Bataillonsfühi-er oder ein Arzt erhielt täglich 2 Toman =

£ 2 oder den Gegenwert in Naturalien. Der kathudü eines Dorfes hatte

die Pflicht, die geforderten Abgaben auszuhändigen'"". Die tägliche

Ration des englischen Reisenden Johnson betrug 7 Pfund Fleisch, 21

Pfund Brot, Reis, Butter, Müch, Eier und Geflügel, mehr als seine kleine

Reisegruppe je verbrauchen konnte'"". Die Gesandtschaft Ouseley

erhielt Vorzugsmehl, das sonst nur dem Schah vorbehalten war, femer

Schrotmehl, Fleisch, Geflügel und Wild. Darüber hinaus Gerste und

Stroh in großen Mengen für die Tiere'"".

Der Dorfvorsteher, der auf Anfordemng eines Gastmarschalls

Proviant zu liefern hatte, durfte dies, theoretisch, von den Steuern

"" Lady Sheil 392; TN 179. "' TZAM 77.

"" TZAM 75. "* Ib.; Waring 88 f.

"" SHM 165. "" Floor 267; Waring 86, 88f. ■

'"" Waring 88 f.

'"' Das Wort qillat-yegir in der Ausgabe von Muhammad Gulban ist falsch

gelesen, SHM 165: <ij oL-jj^" ^^r" ji ^^-'V^' ^ j^j^

'"" Waring 88 f.

Johnson 220.

'"* Ib. 219. '"" Morier: 2. Jourriey 214.

U ZDMG 133/1

(14)

absetzen'"". Die Definition von sürsät bei Lady Sheil, ^provisions supplied at villages nominally on account of Govemment" "", wird auch in persischen Quellen belegt'"". Praktisch konnten solche Ausgaben den Behörden jedoch nur selten in Rechnung gestellt werden'"".

Eine Darstellung zum Umfang von sürsät im Rahmen des persischen

Steuerwesens gibt der englische Reisende Fräser. Er schreibt: „It is

impossible to speak with any tolerable precision either as to the nature

or amount of the saaduraut. Every extraordinary expense incurred by

order of govemment is included under this head. The expenses of all

travellers and strangers, members ofthe royal family, or messengers on

govemment business, for which the king is supposed to provide; those

incurred in the transport of baggage, royal equipage or presents, labour

for the repairs of roads and bridges, or erecting buildings of whatsoever

description; fumishing troops for service; and every species of outlay,

from that made by the govemor of a province, down to the Ketkhoda of

a village, all are placed against the amount which that province or

village should pay to the king's treasury, and should be admitted in the

settlement of accounts; but this is very seldom done, for although it

may in tmth be deducted from the amount remitted to the treasury, it

hardly ever is allowed in favour ofthe ryots, on whom the whole weight

ultimately falls; but finds its way into the coffers of governors and mini¬

sters. The king's order is indeed grievously abused by those who travel

through the country, and soorsaut furnished these is one of the most

vexatious parts of this distressing tax""". Daraus läßt sich schließen,

daß sürsat in seiner Funktion als Heeresproviant und Verpflegung

Staatsreisender zu der Kategorie der außerordentlichen Steuem

gezählt wurde, die unter dem Sammelbegriff sadirat bekannt waren'".

Reisen im Staatsauftrag bedeutete stets ein lukratives Geschäft und

war Quelle großer zusätzlicher Einnahmen. Es verwundert daher nicht,

daß solche Ämter heißbegehrt und ausnahmslos für teures Geld erkauft

wurden"". Nutznießer solcher Ämter hatten deshalb größtes Interesse,

ihre Auslagen auf schnellstem Wege wieder durch Ausbeutung der

'"" Johnson 220; Waring 86.

'"' Lady Sheil 392.

NT 76; MN 115.

'"" Fräser: Hist. Acc. 295; ib.: Khorasan2m.; Lady Sheil 392. Daß Reise¬

kosten manchmal von offizieller Seite übernommen werden konnten, belegt

Porter I 252, 258; RSN IX 723.

"" Fräser: Kh()rasan2\'iL

"' Auch Morier: Joumey 237; Fräser: Hist. Acc. 295.

"" Morier: Joumey 36f , 237; Brydges 60.

(15)

Landbevölkerung und der Bauem wettzumachen — nicht zuletzt, um

dem Minister, von dem sie den Auftrag gekauft hatten, seinen Anteil

zukommen zu lassen"".

Der mihmändar Fräsers z.B. — also eines einfachen Reisenden —

zahlte dafür dem Minister 200 Toman. Da die Reise 10 Tage dauem

sollte und die Reisekosten sich auf nicht mehr als 3 Toman täglich

beliefen, läßt sich daraus leicht folgem, das Wievielfache des eigent¬

lichen Bedarfes er von der Bevölkemng herauspressen mußte, um allein

seine Auslagen zu decken"*.

Unterwegs erpreßten sie stets von den Dörfem, in denen sie Station

machten, zusätzliche Geldgeschenke"". Am Bestimmungsort angelangt

stellten sie, noch ehe ein Wort zum eigentlichen Thema gefallen war,

eigene Forderangen nach einem angemessenen Dienstgeld auf. Als

nächstes mußte die Schar der Begleiter gespeist und beschenkt werden.

Manche verlangten sogar Entschädigung fiir die beim Festmahl „abge¬

nutzten Zähne""". Bei solchen privaten Forderangen dürfte es sich

ursprünglich um die rusüm-i 'ummal gehandelt haben, die von

Minorsky als „additional charges levied in a certain proportion to the

basic taxes by the financial agents, as a fee for their services" definiert

wird, und um die haqq as-sdy-i mubäSir, was er als „'reward for the

endeavours of a mubashir', i.e. a similar fee of a lesser official"

beschreibt"'. Was in safawidischer Zeit noch halbwegs geregelt war,

wuchert hier unter den Kadscharen ins Unermeßliche aus.

Kuriere, die bereit waren, an einem Tag zwei Stationen zurückzu¬

legen, kassierten an beiden Stellen"". Auch der mihmandär, eigentlich

mit der Eintreibung des Tagesbedarfs der Schah-Gäste beauftragt,

erpreßte die drei- bis vierfache Menge"". So stellten beispielsweise

während der Gesandtschaft Ouseleys 1813 die Missionsangehörigen

fest, daß ihr mihmandär, Mirzä Zaki Chan Nüri, sürsat in Höhe von 700

man Hafer anstatt der eigentlich ausreichenden 300 man, 90 Geflügel

anstatt 20 und vieles mehr in ähnlich erhöhter Weise eingetrieben

hatte''".

"" Fräser: Khorasan 22l{.

"* Ib. 106.

"" Ib. 221.

"" Ib. 221.

"' Minorsky: Soyurghal 950; zum letzteren vgl. auch ib.: Tadhkirat alMuluk fol. 85, S. 85 und fol. 96, S. 93.

"* Johnson 220.

Fräser: Khorasan 88f.; Brydges 61.

'2" Ouseley III 444.

(16)

164

Es nimmt daher aueh nicht wunder, daß die mihmändare, obwohl

selbst Personen von hohem Rang'^', alles nur Mögliche zur Erhaltung

eines solchen Ausbeutungssystems taten. Sie waren konsequent

dagegen, daß ausländische Gesandte für den Proviant bezahlten, um

der eigenen Pfründen nicht verlustig zu gehen'''. Die Skrupellosigkeit

ihres Vorgehens veranschaulicht eine Darstellung von Porters

mihmändar. Wie er berichtete, mußte ein ihn begleitender Chan für

seinen Proviant in einem Dorf, das ihm freie Lieferung verweigert hatte,

selbst zahlen. Daraufhin veranlaßte der mihmändar, das Gepäck des

Chans von dessen eigenen Dienern stehlen zu lassen, um den Diebstahl

dann den Dorfbewohnern in die Schuhe zu schieben. So hatte er Anlaß,

das Dorf zu bestrafen. Er begab sich mit einer Reiterschar ins Dorf

zurück und konnte mit Waffengewalt lücht nur die vom Chan bezahlte

Summe, sondem weitere 100 Toman für sich sowie je 30 Toman für

seine Reiter herauspressen"".

Von einer ährüichen Begeberüieit berichtet öahängir Mirzä im Zusam¬

menhang mit der Friedensmission des mssischen Gesandten Men§ikov.

Dieser traf im Jahre 1826, als starke Spannungen zwischen den beiden

Ländem herrschten, in Persien ein"''. Sein persischer mihmandär

machte sich die Lage zunutze, beorderte nachts eine Gmppe

vermummter Schwertträger ins Lager und stellte sie als Scharfrichter

vor mit dem Auftrage, den Gesandten hinzurichten"''. Als Preis seiner

Fürsprache forderte er 1000 Goldtaler und — ermuntert durch so

erfolgreiche Bestechungen ( ruSwe) — wiederholte er das Schauspiel alle

paar Stationen"".

Eine berüchtigte Gmppe, die sich gern zur Eintreibung fälliger

Steuem einsetzen ließ, waren die Königsknappen (gulam-i Saht). Sie

wurden auch für die Übermittlung besonders vertraulicher Depeschen

verwendet"'. In der Kadscharenzeit galten sie als eine Art kaiserlicher

Leibgarde und wurden gerade wegen ihrer maßlosen Grausamkeit und

des von ihnen verbreiteten Terrors gefürchtet. Ihr Name bedeutete

Schrecken bei der Bevölkemng. Fräser berichtet, wie Angehörige

dieser Garde seine drei Pferde auf der Reise requirierten. Auf seinen

"' Morier: Joumey 36 f.

"' Fräser: Khorasan 88 f Daß es manchen Gesandten peinlich war, das

ihnen von der Regierung auf Kosten der Bauern zugeteilte sürsat einzutreiben und dafür lieber selber zahlen wollten, darüber berichtet Morier: 2. Joumey

271. '^'f Porter 1 448.

"'' Zu der Mission MenSikovs s. Ekbal 64ff.

"" Ba^iqlü, wie aSrafis in Aserbeidschan und im Kaukasus genannt wurden.

"" TN 17. "' Fräser: Hist. Acc. 349 f.

(17)

Protest hin versprachen sie ihm Ersatz. So blieb ihm nichts andcies

übrig, als hinter ihnen herzulaufen, bis sie nach einer Weile auf einen

Reiter stießen. Die Truppe preschte auf diesen los und stieß ihn und

sein Gepäck rücksichtslos vom Pferd. Ungeachtet seiner Tränen und

seines Flehens wurde Fräser das Pferd übergeben"*.

Requiriert werden konnten aber auch andere Fortbewegungsmittel.

So konfiszierten die guldm-i äähi in Pir-i Bäzär am Kaspischen Meer ein

Boot und warfen dessen Zuckerladung ungeachtet der Proteste des

Schiffers über Bord, um damit nach Enzeli zu fahren"".

Die Verweigerung von sürsat konnte eine Kollektivstrafe nach sich

ziehen. Das Dorf Dih-i Girdü beispielsweise, das weder das geforderte

hohe sürsat aufbringen noch den Gegenwert in bar stellen koimte, wurde

von Qäsim Chan Qägär, einem Schwiegersohn Fath 'Ali Schahs, dem

Erdboden gleichgemacht und seine Bevölkerung vertrieben"".

Die gewaltsame Einquartierung von Staatsgästen blieb nicht auf

kleine Ortschaften beschränkt. Die Gesandtschaft Ouseleys wurde

beispielsweise bei ihrer Ankunft am 19. Juni 1812 in Tabris in Häuser

untergebracht, deren Bewohner vorher kurzerhand ausquartiert worden

waren"'.

Drangsaliert und ausgeplündert wurden die Landbewohner außerdem

von den regulären vrie irregulären Truppen (nizam bzw. 6arilc). Unter

dem Vorwand, sürsat zu erheben, wurden ganze Landstriche

verwüstet"'. Kinder des einen Dorfes wurden geraubt und dann für ein

paar Groschen andernorts verkauft"". Stellte doch der Brauch, die

Bevölkerung als Vieh zu bezeichnen {'awam kal-ariam)'^*, eine der

Grundhaltungen damaliger Ideologie dar. Die Truppen fiihrten sich auf

im eigenen Land wie fremde Besatzungssoldaten. Auch europäische

Offiziere in persischen Diensten beteiligten sich an Plünderungen"".

"* Fräser: Casp. 257 f Über das gewaltsame Requirieren von Pferden auch ib. 282 und Brugsch II 375. Über Berittgestellungsbefehle aus der Timuriden¬

zeit (hukm-i ulag) s. Roemer 100, I03f, 181; zu ulag s. auch Busse: Kanzlei¬

wesen 106; vgl. auch o. Anm. 10 und 27.

'^" Fräser: Casp. 280.

'"" Fräser: Khorasan 115.

'"' Price 62. '"^ Fowler II 152. '•■*" Ib.

"" Aus unzähhgen solcher Stellen seien hier 3 genannt: TÖGN 292; TN 327;

RSN IX 647.

'"" Fräser: Const. I 360f Über das feindselige und aggressive Verhalten der

persischen Truppen gegenüber der Bevölkerung und über ihre Plünderungen

berichten viele Reisende ausführhch, hierzu Ouseley: III 439; Buckingham I

457; Fräser: Casp. 205; ders.: Kurdistanl 146; ders.: Const. I 360f, II 208.

(18)

Der Landbevölkerung blieb denn meist auch nichts anderes übrig, als

im eigenen Land ständig auf der Flucht zu sein. Immer wenn eine hohe

Persönlichkeit unterwegs war, flohen die Menschen aus ihren

Dörfern"". Ganze Landstriche wurden somit entvölkert, wie beinahe

alle Persien-Reisenden dieser Zeit übereinstimmend berichten"' . Allein

schon die Nachricht vom Herannahen einer europäischen Gesandt¬

schaft war Grund genug, die Bevölkerung der umliegenden Dörfer in die

Berge zu treiben"**. Von sürsat-Zahlung am härtesten betroffen waren

die Bauern"". Die ihnen auferlegten Steuerlasten standen in keinem

Verhältnis zu ihrer wirtschaftlichen Lage'*". Auch die nomadisierenden

Stänrune {ilat), von dieser Abgabe früher verschont, mußten unter den

Kadscharen sürsat zahlen'*'. Am wenigsten betroffen von allen waren

noch die Kaufleute (tu^^ar)^*^.

In den persischen Quellen der Kadscharenzeit finden sich natürlich

keinerlei Hinweise auf die gewaltsame Unterdrückung der Bevölke¬

rung. Nur zwischen den Zeilen läßt sich auf die Verhältnisse schließen,

wenn es beispielsweise heißt, daß die Truppen, obwohl sie an Feldem

und Viehherden vorbeimarschierten, „nichts anrührten"'*". Oder wenn

es heißt, daß die vorbeiziehende Tmppe auf Anweisung des Herrschers

hin „nicht eine Haarbreit an Schäden" vemrsachte'**. Oder wenn von

der Errichtung von Poststationen und sogar Gasthäusern (6apar-hane

bzw. mihman-hane) die Rede ist, die dafür gesorgt hätten, daß

„Reisende keinem Untertanen zur Last" fallen'*".

Dort, wo man u. a. auf Begriffe wie nahb-u garat „Plündemng und

Überfall", qatl-u garat „Tötung und Überfall", tara^ „Plündemng"

trifft — dann aber auch sehr zahlreich — geht es ausschließlich um die

Verfolgung von ethnischen Minderheiten, etwa Kurden und

Turkmenen'*".

"" De Bode II 138.

'"' Fräser: CotisL II 453, 486, 489; De Bode II 138; Porter I 404.

"* Ouseley: Travels II 190, 423; vgl. auch Morier: 2. Joumey 271.

Morier: Joumey 237.

'*" Ib. 236; Waring 86; vgl. auch o. Anm. 8.

'*' Morier: 2. Joumey 257.

'*' Ders.: Joumey 237.

'*" MS 49.

'** MS 174; vgl. weiter MS 89; NT 14; RSN X 66.

'*" MS 70.

'*" Als Beispiel sei hier auf einige Stellen aus NT verwiesen: 31, 33, 41a, 42, 43, 52b usw.

(19)

In dieser Untersuchung kam es uns vor allem darauf an, auf die Konti¬

nuität sowie den Zusammerüiang eines Steuer- und Nachrichtensy¬

stems aufmerksam zu machen, das während einer so genannten 2.500-

jährigen Geschichte stets und von Anfang an als Herrschaftsapparat

konzipiert und u. a. darauf ausgerichtet war, der Bevölkerung mit

Gewalt und Unterdrückung beizubringen, „aus Furcht zu gehorchen" —

um mit den Worten des preußischen Diplomaten Brugsch zu

sprechen'*' . Dennoch, alle Akte willkürlicher Gewalt koimten die Bevöl¬

kerung nicht daran hindem, sich zu wehren und Widerstand zu leisten.

Vielerorts schlössen sich die Dorfbewohner zusammen und setzten

sich mit Stöcken und Steinen den swrsat-Eintreibem erfolgreich zur

Wehr'**. Sie weigerten sich, als Untertanen des Schahs verstanden zu

werden'*". Als der englische Reisende Porter das Dorf Rahäbäd nörd¬

lich von Isfahan erreichte, lehnte die Bevölkemng die Zahlung von sür¬

sät ab. Auf seinen Versuch hin, sie mit einem Erlaß (raqam) des Schahs

einzuschüchtem, vertrieben ihn die geplagten Dorfbewohner samt

seinen Begleitern mit den Worten: „Der Schah und sein raqam, zur

Hölle mit beiden"'"".

Literaturübersicht und Abkürzungen

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'*' Brugsch H 333.

'*« Fowler II 136.

'*" Eastwick H 270f

150 Porter II 72; vgl. auch ib. I 478. Auch der GusELEY-Gesandtschaft

wurde Reiseproviant verweigert. Morier: 2. Joumey 271. Von aktivem Wider¬

stand gegen die Entrichtung von sürsat berichten ferner Eastwick II 292;

Ouseley II 85; Fräser: Khorasan 113.

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1969.

A. Sprenger: Die Post- und Reiserouten des Orients.

Amsterdam 1962.

(23)

Bücherbesprechungen

Die islamische Welt zwischen Mittelalter und Neuzeit. Festschrift für Hans Robert

Roemer zum 65. Geburtstag. Hrsg. v. Ulrich Haarmann und Peter Bach¬

mann. Beirut; Wiesbaden: Steiner in Komm. 1979. XVI, 702 S. 8" (Beiruter Texte und Studien. 22.) 98,- DM. ISBN 3-515-01845-x.

Zum 65. Geburtstag des um die deutsche Orientalistik so verdienten Islamwis¬

senschaftlers Hans Robert Roemer widmeten ihm vierzig Kollegen, Freunde

und Schüler die vorliegende Festschrift. Ihre Beiträge spiegeln das breite

Spektrum seiner Forschungsinteressen wieder, das auch in der Bibliographie

seiner Aufsätze, Abhandlungen, Bücher, Rezensionen, Berichte, Notizen und

der von ihm herausgegebenen Werke sowie der von ihm angeregten und

betreuten Arbeiten dokumentiei't wird (S. 691-702). Es sei mir erlaubt, ent¬

sprechend eigener, nicht zuletzt dem Geehrten zu verdankender Vorliebe, hier

auf einige Beiträge zum vor- und frühsafawidischen Persien näher einzugehen und den Inhalt der übrigen nur kurz zusammenzufassen.

Iraj Afshar: Neuere Archivstudien in Iran. Übersicht und Bibliographie . 20- 34), gibt einen sehr nützlichen Überblick über den Stand der diplomatischen Sammel- und Publikationstätigkeit in Iran, zu der Roemer Mitte der fünfziger

Jahre einen nachhaltigen Anstoß gab. Da bis zur Verfassungsrevolution 1907

hohe Beamte unter ihrer Aufsicht ausgefertigte Schriftstücke bei sich zu Hause

aufbewahrten, befindet sich noch eine erhebhche Anzahl von Urkunden in

privater Hand und ist weitgehend unerforscht. Seit 1907 wurden die Dokumente in Ministerien u. ä. Institutionen archiviert, wovon A. die wichtigsten neun heute

existierenden Zentren der Urkundensammlung aufzählt. Des weiteren nennt er

sechs private Sammler, die ihre Dokumente wenigstens z. T. der Forschung

zugänglich gemacht haben. Abschließend bietet A. eine chronologisch angeord¬

nete Bibliographie der wichtigsten in Iran veröffentlichten Urkundensamm¬

lungen und historischen Zeitschriften mit diplomatischem Inhalt, in einer

Anmerkung nennt er auch Veröffentlichungen von Inschriften an öffentlichen

Gebäuden, etwa Freitagsmoscheen. — Ein Beispiel für den historischen Quellen¬

wert von Urkundenkompendien aus vormodemer Zeit, wie den meist zur Anlei¬

tung fiir Kanzleibeamte zusammengestellten i?!^ffi'-Werken, gibt Gottfried

Herrmann: Zur Entstehung des sadr-Amtes (S. 278-295). Er wertet ein in dem

1433-4 vollendeten Werk Farayid-i Giyüsi von Yüsuf-i Ahl überliefertes Diplom des letzten Kartidenherrschers von Herat aus dem Jahre 1380 aus und legt eine

Edition mit Übersetzung vor. In dieser Ernennungsurkunde wird ein „Bevoll¬

mächtigter" (sohib-ihtiyar) mit den Befugnissen ausgestattet, die aus späterer

Zeit als die Funktionen des sadr bekannt sind. Die Bezeichnung sadr kommt in

der Urkunde selbst nicht vor, sie wird nur in der Überschrift des Redaktors genannt. Wesentlich ist aber, daß für diese Aufgaben ein besonderer Sachwalter

emannt wird und sie nicht zu den Kompetenzen eines anderen Amtes gehören.

Zeitschrift der Deutschen Morgeniändischen Gesellschaa Band 133, Heft 1 (1983)

© Deutsche Morgenländische Gesellschaft e. V.

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