in der Kadscharenzeit
Von Kamran Ekbal, Bochum
Eine der Hauptschwierigkeiten bei der Erforschung der Steuerver¬
hältnisse Persiens liegt in der Präzisierung der unterschiedlichen
Abgabe- und Steuerbegriffe und ihrer jeweiligen Zweckbestimmung.
Die lange und bewegte Geschichte des Landes, gekennzeichnet durch
ausgedehnte Perioden arabischer, türkischer und mongolischer Erobe¬
rungen, hat außerdem dazu beigetragen, die Zahl der rein persischen
Begriffe des Steuerwesens durch eine Vielfalt von arabischen, mongo¬
lischen und türkischen Termim technici zu vermehren. Das trug nicht
gerade zu einer Vereinfachung bei.
Steuerbegriffe sind nie klar definiert. Offenkundig ist, daß unter¬
schiedliche, oft sogar nebeneinander aufgeführte Begriffe ein und
dieselbe Funktion wiedergeben können. Anderseits kann ein
bestimmter Begriff zu verschiedenen Zeiten, selbst in der gleichen
Periode, Unterschiedliches zum Inhalt haben. Zur letztgenarmten Kate¬
gorie gehört der Begriff sürsät oder soyürsät, wie er gewöhnlich in den
Chroniken der Kadscharenzeit begegnet. Damit vrird im allgemeinen
eine Zwangslieferung von Viktualien bezeichnet, die dem Herrscher
oder Sonderbevollmächtigten auf ihren Reisen zugute kam. Dieser
Brauch läßt sich bis in die vorislamische Zeit zurückverfolgen. Schon
unter den Achämerüden war eine Reise des Königs stets mit großen
Lasten fiir die Bevölkerung verbunden'. Wichtig scheint, daß die
Versorgung von Staatsreisenden ursprünglich dem polizeilich-militä¬
rischen Bereich zuzuordnen war. Das Postwesen bildete die Grundlage
des geheimen Nachrichtendienstes. Es diente der Übermittlung von
Nachrichten der „Augen des Königs" und der „Ohren des Königs",
deren Aufgabe darin bestand, den Herrscher über die Verhältnisse in
seinem ausgedehnten Reich zu unterrichten". Nach der Eroberung
Persiens wurde den Arabern die Bedeutung eines solchen
' Frye 197.
" Ib. 176f., 191.
Nachrichtenapparates sehr schnell bewußt. Posthaltereien wurden im
Zweistromland beispielsweise von der Verteilung der Beute ausge¬
nommen, um ihre Effizienz und Funktionstüchtigkeit nicht zu beein¬
trächtigen". Die unter Darius dem Großen (522-486) übliche Kenn¬
zeichnung der Postpferde durch Abschneiden der Schwänze'' dürfte den
von den Arabem für ihr Postwesen verwendeten Begriff band geprägt
haben".
Von den drei in der traditionellen, islamisch-orientalischen Gesell¬
schaftsordnung vorkommenden Steuer- und Abgabeformen hatten
Naturalabgaben im Verhältrüs zu Geldsteuem und Frondienst das
Übergewicht". Das kurzlebige Wachstum des Waren- und Geldumlaufes
im 9. und 10. Jahrhundert, das eine Weiterentwicklung des Geldsteuer¬
wesens mit sich gebracht hatte, erlitt mit dem Einfall der Mongolen im
13. Jahrhundert einen schweren Rückschlag, auch weim es nicht ganz
zum Erliegen kam'. Bezeichnend ist die UnVerhältnismäßigkeit der
Pflichtabgaben gegenüber dem Entwicklungssstand der agrarischen
Produktionsverhältnisse und dem Einkommen der Bauern". Sie wurden
stets auf bmtale Art und Weise eingetrieben. Selbst die Reformen
Gazan Chans und der Galä'iriden blieben in dieser Hinsicht von zeit¬
lich beschränkter Bedeutung".
In der Timuridenzeit verfügten Kuriere ebenfalls über das Recht,
Reit- und Tragtiere zur eigenen Verwendung zu beschlagnahmen'". Vom
Timuriden-Herrscher Abü Sa'id (1451-1468) wissen wir, daß er seinen
Reiseproviant mit Stockhieben und mit der Folter eintrieb". In der
Safawidenzeit kam das Recht auf Herberge, Beköstigung und Reittiere
ausländischen Gesandten zu, aber auch ihrer gesamten Begleitung. Die
Verpflegung wurde normalerweise in Naturalien entrichtet'". Die
Eintreibung der Abgaben bot die Möglichkeit zu noch größerer Ausbeu¬
tung.
" Schwarz 944.
" Ib. 180.
" Sprenger bringt barid mit dem persischen bunde (abgeschnitten)
zusammen, S. 1. Nach Frye geht die Bezeichnung band auf das Akkadische
zurück, S. 178; nach D. Sourdel; Band. In; EI" S. 1045 eventuell auf assy¬
rischen Ursprung.
" PetruSevskij 649, 663 f ' Ib. 650, 652.
" Kuznetsova 291.
" PetruSevskij 774.
'" Roemer 181.
" Glassen 42. '" Schuster-Walser 61 fT.
Nach der Karmeliter-Chronik aus dem 17. und 18. Jahrhundert wurde
von den Bauem für die Gäste des Königs das Vierfache der eigentlichen
Unterhaltkosten eingetrieben.'". Daß auch Feudalherren sich dieses
Recht zu eigen machten und sich während des Aufenthaltes auf dem
Lande von ihren Bauem verpflegen ließen, wissen wir von Chardin.
Sie ließen sich ihren Unterhalt manchmal auch in bar auszahlen'''.
Bereits in der Mongolenzeit bediente man sich einer ganzen Reihe
von Steuerbegriffen, die entweder synonym waren oder mit gewissen
Abweichungen Abgaben zur Unterhaltung und Verpflegung von Staats¬
reisenden sowie zur Proviantiemng des Heeres bezeichneten. In der
Mehrzahl waren diese bereits Gegenstand von Untersuchungen und
sollen hier nicht näher behandelt werden. Ein Teil solcher Termim
kommt aus dem Arabischen, z.B. 'aZa/e'", 'wte/e'", ihra^at" , 'awäriz/
-at'**, tau^ih/-af^ , nazP'\ nuzül", äanoqiif^. Andere entstammen dem
Türkischen oder dem Mongolischen wie tagar'^, qalari*, savurf^,
Susüri^, ulacf , ulani^, qunalga^^, äiltaq/-at^".
'" Nach Minorsky: Tadhkirat al-Muluk 22. Ib.
'" Minorsky: Soyurghal 948; PetruSevskij 739 ff.; Busse: Kanzkiwesen 106.
'" Minorsky: Soyurghal 948; Petru§evski.j 739ff.; Busse: Kanzleiwesen
106; Roemer 42, 43, 146.
Minorsky: Soyurghal 946; PetruSevskij 748; Busse: Kanzkiwesen
104 f; Roemer 78, 81, 165f
" Minorsky: Soyurghal Mß; ders.: Tadhkirat al-Muluk 181; Busse: Kanzlei¬
wesen 104f.; Roemer 165f
" Minorsky: Soyurghal 947; Busse: Kanzkiwesen 104f, 110.
"" PetruSevskij 763 ff. "' Ib.
"" Minorsky: Soyurghal 947; PetruSevskij 773; Busse: Kanzkiwesen 105.
"" Doerfer 905 II 512 ff.; Minorsky: Soyurghal 948f.; PetruSevskij
735f. "" Doerfer 1503 III 488ff.; PetruSevskij 739.
"" Doerfer 211 1 335 ff.; Minorsky: Soyurghal 950; PetruSevskij 754.
"" Doerfer 238 I 362; PetruSevskij 755f
"' Doerfer 521 II 102ff.; Minorsky: Soyurghal 948; PetruSevskij 768;
Busse: Kanzkiwesen 105f., 143; Roemer lOOff., 181.
"' Doerfer 522 II 107 f.; Minorsky: Soyurghal 948; Busse: Kanzkiwesen 105 f.
"° Doerfer 292 I 420f.; Minorsky: Soyurghal 948; Busse: Kanzleiwesen 105 f.
"" Doerfer 236 I 358ff.; Minorsky: Soyurghal 947; PetruSevskij 773;
Busse: Kanzkiwesen 105. Eine Liste der Safawiden-Steuern findet sich bei
Efendijew: Obrazovanije azerbaidianskogo gosudarstva sefevidov v naSale XVI
veka, S. 39 ff., zitiert bei Glassen 56.
152 Kamran Ekbal
Ohne hierauf näher eingehen zu wollen, zeigt schon ein bloßer
Vergleich der angezogenen Stellenhinweise die unterschiedliche
Schreibweise der einzelnen Begriffe, vor allem aber ihre jeweils
verschiedenartige Definition. Es läßt sich daraus ableiten, daß der
einzelne SteuerbegrifT regional, zeitlich und sogar von Urkunde zu
Urkunde eine unterschiedliche Verwendung fand.
Der Begriff sürsat bzw. soyürsät, mit dem wir uns näher befassen
wollen, findet vomehmlich unter den Kadscharen im 19. Jahrhundert
Anwendung. Lambtons Hinweis jedoch, daß er ausschließlich der
Kadscharenzeit zuzuordnen wäre"', sollte indes relativiert werden. Er
begegnet mit Sicherheit früher, wenn auch nur vereinzelt, z.B. im
Räumt as-safawiyye des Gunäbädi Mirzä Beg al-Hasan al-Husaini aus
dem 17. Jahrhundert"" sowie in Tärih-i ^ahänguSä-i nödirl des
Muhammad Mahdi b. Muhammad Nasir Astaräbädi aus dem 18. Jahr¬
hundert"". Auch aus osmanisch-türkischen Texten dürfte seine Verwen¬
dung spätestens seit dem Jahre 1695 belegt sein"*.
Die Etymologie des Wortes scheint noch nicht endgültig geklärt zu
sein. Während Dihhudä es auf einen türkisch-mongolischen Urspmng
zurückführt"", bleibt laut Doerfer seine „Herkunft unsicher""". Auch
seine Schreibweise ist recht unterschiedlich. Neben sürsät, sürsät,
sürüsät und soyürsaf" auch sursüf^.
In der Kadscharenzeit bezeichnet sürsät eine Reihe teilweise sehr
unterschiedlicher Funktionen. Ihre nähere Bestimmung soll Gegen¬
stand des folgenden Abschnittes sein.
1. Als regale
Als regale bezeichnete sürsat die Verpflichtung, dem Herrscher auf
seinen Reisen Unterkunft und Verpflegung zu stellen. Wann und wo
immer der Schah sich innerhalb seines Reiches auf Reisen befand,
mußte die betreffende Provinz für die Kosten aufkommen"". Diese
"' Lambton 440.
"" Zitiert nach Doerfer N 106 = 2051 IV 289.
"" TÖGN 271.
"* Hammer I 330.
"" Dihhudä Bd. „sin" S. 785.
"" Doerfer N 106 = 2051 IV 289f.
"' Ib.
'* Redhouse 1052. Susaut bei Ritter IX 941 dürfte wahrscheinlich ein
Druckfehler sein.
"" Morier: 2. Joumey 274; RSN IX 723; FN 274.
Pflicht oblag den fürstlichen Provinzstatthaltem, ranghohen Heeres-
führem, den halbautonomen Lokal-Chanen sowie anderen hohen
Würdenträgem. Zum Beweis ihrer Loyalität und Unterwürfigkeit
bemühten sie sich, das Wohlwollen und die Gunst des Herrschers durch
immer großartigere Bewirtung zu erlangen. Von einigen wird sogar
berichtet, daß sie ihr gesamtes Hab und Gut, wenigstens pro forma,
dem Herrscher übertmgen'"'. Hierzu gehörte beispielsweise Yüsuf Chan
Gurgi, der Statthalter und Militärbefehlshaber der persischen Provinz
Irak, der in der von ihm gegründeten Stadt Sultänäbäd außerdem noch
anordnete, daß sich die gesamte Einwohnerschaft sowie alle Gefolgs¬
leute des Schahs während des königlichen Aufenthaltes in der Stadt aus
seinen privaten Vorratskammern bedienen sollten. Um Plündemngen
zu verhindem, durfte nur an Ort und Stelle verzehrt, überschüssige
Verpflegung (izäfat-i soyürsät) aber nicht aus der Stadt ausgeführt
werden*'.
Ohne Zweifel hat dieser Brauch nichts mit der traditionell orienta¬
lischen Gastfreundschaft zu tun. Vielmehr ist er als Anerkennung des
herrscherlichen Autoritätsanspmchs zu bewerten. Es ist daher auch
nicht vervmnderlich, wenn gegen die Zentralgewalt rebellierende
Fürsten — wohl in Ablehnung des Herschaftsanspmchs — als erstes die
Zahlung von sürsat verweigern. Als Beispiel hierfür mag der Statthalter
(hakim) von Sabzawär, Alläh Yär Chan, angeführt sein, der sich
während des Churasan-Feldzuges Fath 'Ali Schahs im Jahre 1800 in
seiner Festung verschanzte und die Entrichtung von sürsat
verweigerte*".
Während 'Abbäs Mirzäs Feldzug von 1831 zur Unterwerfung der in
Chorasan abermals rebellierenden Chane heißt es anläßlich der Belage¬
mng der Festung Sultän Maidän ähnlich: „Die swrsai-Eintreiber des
Heeres forderten die Zitadelle zur Zahlung von sürsat auf Außer Blei
und Pulver, Beschuß und Rebellion aber sahen sie nichts"*".
Auch Rebellionen gegen einen Provinzstatthalter konnten durch
Verweigemng von sürsat signalisiert werden, so 1832 bei der Aufleh¬
nung Saif al-mulük Mirzäs, eines Enkels Fath 'Ali Schahs und
Gouvemeurs (hakim) von Kerman, gegen seinen Onkel, den Farmän-
*" RSN IX 704, 741; FN 274.
*' RSN IX 704; vgl. ähnhche Berichte in RSN IX 741 und FN 274.
*" TZ 40; vj^-b^^i^U .jii,,^».^— .<Ji jj. Ähnlich in MS 28.
" TN 154 ji^UI, ojjli "^'j^ ot-j^r- *^ j' 'j^'j^ ^^-»r-
Jj J • julij jSÖ J ,jtS J'i
154
farmä von Färs: „Er schrieb Unziemhches über seinen edelmütigen
Onkel und stachelte die Leute auf, ihm ihre Dienste und die Zahlung
von sürsat zu verweigern"*''.
Bedeutet Verweigerung von sürsat Ablehnung der herrscherlichen
Autorität, so stellt umgekehrt die Entrichtung von sürsat Anerkennung
derselben dar. So ist es nur folgerichtig, wenn die um den Thron kämp¬
fenden Prätendenten ihrem Herrschaftsanspruch durch sürsät-Forde-
rungen Nachdruck zu verleihen suchten. Dazu gehörte der eingangs
erwähnte Farmän-farmä von Färs, der sich nach dem Tode Fath
'Ali Schahs 1834 in Schiras als Gegenkönig inthronisieren ließ und
alsbald nach dem Eintreffen der Todesnachricht seine Truppen
aussandte, um sürsat einzutreiben*".
Anderseits beeilten sich Prinzen während der stets nach dem Tode
eines Herrschers ausbrechenden Wirren, so aiüäßlich der Thronfolge¬
kämpfe von 1834, ihre Loyalität und Parteinahme durch Zahlung von
sürsat zu dokumentieren. Von dem „rechtmäßigen" Thronfolger
Muhammad Mirzä, der sich auf dem Vormarsch in die von einem
anderen Prätendenten gehaltene Hauptstadt Teheran befand, heißt es:
„Unterwegs traf Prinz Sugä' as-Saltane Fathalläh Mirzä mit soyürsai
und Geschenken zur Audienz (bei Muhammad Mirzä) ein und erhielt die
Statthalterschaft von Hamse"*".
Deutlich wird die Funktion von sürsat als Ausdruck der Unterwerfung
auch am Beispiel des Wesirs von Herat, Yär Muhammad Chan, der sich
bei Bekanntwerden der Todesnachricht von Muhammad Schah 1848
mit der Zahlung von sürsat an die sich auf einem erneuten Chorasan-
Feldzug befindlichen persischen Truppen beeilen mußte, um ihr Wohl¬
wollen zu erkaufen*'.
** RSN X 40: j' b f=>j'! =■>>.-^'^ ffj' r/' r*; '^'-'^
ijS" c:,uuL«^ JJr**
*^ TN 223^ t^y*j cj^j^i ' ü~*"^3'^ cL.^'i-ij o^jj^mÜ
" MN 162: J^^i oL-jj_. l tj_^ ^\ ^ *iLJl ^ ,b jtjj jJ
oil; <—^ ^f^i Ähnlich berichtet Hidäyat über die gleiche Episode,
RSN X 147.
*' TN 324: liiJj' jr>^. j}^) oUj^ ,xJ^f J<JU oJij ^^jliSo. ju^ jjjUoot jl^
•"i^ ^ oL-J»^ Jil j^j-^f boWil^ji!^ „Und Yär Muhammad Chan zeigte
sich dem persischen Staat gegenüber dienstbeflissen, lieferte sürsät und
sonstigen Bedarf an die Armee Ascrbeidschans und erlaubte sich keine Nachläs¬
sigkeit in diesen Diensten".
2. Als Reisekostenbeitrag
Hierunter fällt nicht nur die Verpflichtung, die Reisenden zu beher¬
bergen und zu verpflegen, sondern ihnen auch Reit- und Lasttiere zur
Verfügung zu stellen. Bei den im offiziellen Auftrag reisenden
persischen Personen kamen vielfach noch erzwungene Geschenke
hinzu. Zu den Nutznießern von sürsat in dieser Form zählten auslän¬
dische Gesandte (lUi), Kuriere (dapar), Steuereintreiber ('amil,
muhassit) und sonstige Würdenträger.
Interessanterweise lassen sich hierzu keinerlei Angaben in den heran¬
gezogenen Kadscharenquellen finden, so daß wir uns hierbei
ausschließlich auf die Berichte europäischer Reisender und Angehö¬
riger der ausländischen Missionen stützen müssen""*.
3. Als Heeresproviant
Die militärische Implikation des Begriffs sürsat tritt hier am deut¬
lichsten hervor. Die Kadscharenquellen nennen sürsät auch am
häufigsten in diesem Zusammenhang. Gerade die Koppelung von sürsät
mit Begriffen aus der militärischen Terminologie wie äzüqe (Proviant)*", tadärukat (Kriegsrequisiten)"", 'aliq ad-dawobb (Furage)"' und lawä- zim-i safar (Marschausrüstung)"" sowie die Bildung von Genitivkon¬
struktionen mit Wörtern wie laSkar (Armee)"", sipdh (Truppe)"* und gaziyan (Eroberer/Soldaten)"" verdeutlichen seine militärische Zweck¬
bestimmung. Die eingangs erwähnte vorkadscharische Stelle aus der
„Geschichte des Welteroberers Nadir Schah" (Tarlh-i ^ahan-guSa-i
nädiri) aus dem 18. Jahrhundert ist ebenfalls diesem Kontext
zuzuordnen"".
Im osmanischen Reich dürfte der Begriff sürsät ausschließlich dieser
Funktion gedient haben. Nach Hammer ist es „die Natural-Lieferung in
Kriegszeiten an Korn, Gerste und Hafer, welche die Unterthanen auf
der Straße, wo das Lager durchzieht, aus den herumliegenden
Gegenden herbeiführen müssen, um es damit zu versehen""'. Auch in
dem von Behrnauer bearbeiteten Nasihatnüme aus dem Jahre 1050/
1640 wird es ausdrücklich mit „Kriegszeiten" in Verbindung gebracht"".
*" Fräser: Khorasan 88.
*" MS 114f., 147;TN 32,263, 323f. sowie in der Afscharen-Quelle TÖGN 271.
50 rpjj rj^
"' RSN X 60. "" TÖGN 271.
"" FN 312. "" Ib.
"" TN 141. "' Hammer I 328.
"* MS 178. "" ZDMG 18 (1864), S. 699-740, hier 720.
In den Kadscharenquellen wird sürsät an manchen Stellen generell
mit „Nachschub" gleichgesetzt. Es bezeichnet allgemein „Heerespro¬
viant" oder „Furage" und kann, muß aber nicht eine Steuer- oder Abga¬
beform sein. Dies geht aus der Verwendung des Begriffs sürsät für nicht¬
persische, z.B. rassische, Trappen hervor. In den Berichten über die
beiden Kriege mit Rußland heißt es an einer Stelle: „Die rassischen
Soldaten, die sich zu dieser Zeit im Qaräbäg aufhielten, gerieten aus
Mangel an sürsät (also Proviant) in Bedrängnis""". An anderer Stelle
wird die Tapferkeit eines Stammesführers gepriesen, der den
rassischen Trappen „Proviant- und sürsat-Wege (also Nachschubwege)
gesperrt" hatte"". Vom rassischen General Zizianov, der unter seinem
Beinamen läpuhdur zitiert wird, heißt es, daß er seine Trappen „zur
Heranschaffung von sürsat (also Proviant) und Beistand von den
Einwohnern Pambaks in Marsch setzte""'. Während der persischen
Belagerang von KämiSwän 1228/1813 mußte der mit Rußland kollabo¬
rierende Statthalter von Täliä, Mustafa Chan"" , seinen Pferdebestand zu
Schleuderpreisen verkaufen. Die restlichen Tiere, so heißt es, „übergab
er den Russen als sürsat und Proviant""'.
Die Anwendung des Begriffs sürsat im Sinne von „Nachschub" und
„Proviant" wird besonders deutlich aus der Chronik von Mirzä
Mustafä Aßär „Bahä' al-mulk" über die Friedensverhandlungen
von 1828: „Es wurde vereinbart, daß die rassischen Trappen von Ügän
nach HaStrüd ziehen sollten, und daß der Steuerbevollmächtigte des
Thronfolgers ('Abbäs Mirzä) deren sürsat (also Proviantierang) für
die Zeit ihres Aufenthaltes zu besorgen hatte""*. Daß sürsat synonym zu
„Nachschub" Anwendung finden konnte, belegen ebenfalls Berichte
über die persischen Trappen, wenn es heißt, daß „sürsat und Proviant
im (persischen) Lager zur Neige" gingen {soyürsät wa-azüqe dar urdü
nayab)^^ oder wenn von „sürsat der untergebenen Trappen" {soyürsat-i
sipah-i abwab^am'i)"^ die Rede ist.
"^ TZAM 47: ^Li? >U J ^ ot-j^r- ^ ^. ^
"" MS 114: o^} ^'^Jtyi •üji' »b
"' MS 60: irß^ oL-jj-- jjjjl
Vgl. auch ähnliche Stellen im Zusammenhang mit russischen Truppen: MS 147;
TZAM 75, 77.
"" Mustafä Chan aus der Grenzprovinz Täliä kollaborierte zu diesem Zeit¬
punkt mit Rußland und hatte offen gegen Persien Partei bezogen.
"" MS 147. jjUj <^,j «jiT, oU-j^ ^,r^
"* TZAM 75: j4«Jj o>a^ .5^^ jü-» <; jWjl jl ^jj ••5' xl jAy j\J
xS ^jL-jIS" »i^lit oJ- Ji ljl*;T oU.jj_.. Als 2. Stellenhinweis TZAM 77.
"" MS 115; ähnlich HAN 6. "" TZAM 125.
Verschiedene Stellen in den Kadscharenquellen weisen sürsat als eine
feststehende Steuerform aus. Als Stellennachweis sei hier die Beschrei¬
bung der Festung Tabr im zweiten Band des Farsname-i nosirl zitiert,
die „jährliches sürsat (soyürsat-i sälane)" erwähnt"'. Daß eine jährlich
geforderte oder entrichtete Abgabe sürsat genannt werden konnte, geht
außerdem aus dem Tarlh-i nau des öahängir Mirzä hervor. Der
Gebrauch der Attribute yaksale und saliyane (jährlich) für sürsät bei der
Beschreibung von Muhammad Schahs Feldzug nach Herat im Jahre
1836 deutet daraufhin, daß es sich bei sürsat in diesem Zusammenhang
um eine feststehende, jährliche Zahlung gehandelt haben muß"*. Über¬
dies belegt die eingangs zitierte Stelle von der Rebellion Saif al-mulük
Mirzäs gegen den Farmän-farmä von Färs, daß sürsat einer festste¬
henden Steuererhebung entsprach"".
sürsat läßt sich in zwei Kategorien unterteilen:
a) sürsat, das an Ort und Stelle erhoben und verzehrt wird. Hierzu
gehört vor allem das, was im weitesten Sinne als Kost und Logis für
Staatsreisende erhoben wurde, ferner Lebensmittel und Furage für das
Heer.
b) sürsat, das im Lande gesammelt und zu anderen Bestimmungsorten
transportiert wird. Hierzu zählen vor allen Dingen die Kriegsabgaben.
Zahlreiche Stellen erwähnen, daß das eingetriebene sürsat transferiert
(hawaley", von weither herangeschafft (az sahrä wa-qurä-i nazdik wa-
dür tahsliy und mit Karren und Packtieren transportiert wurde (ba
'arräde wa-dawabb haml wa-naqiy^. Aber auch mit Reiseproviant für
ausländische Gesandte konnte so verfahren werden'", betrachtet man
die Höhe der eingetriebenen Tagesrationen.
"' FN 11 334: o^-j^^i *;^j3»j '^.j7> '^\i,> «j'}- ^s^j'
„Er setzte reguläre wie irreguläre Kavallerie und Infanterie mit Artillerie und Arsenal sowie mit jährlichem sürsat in Marsch".
()K TN 263: (.-i jJu jljSöü «jii jjU JLX ol-j^::-^ -üjiTjj^^ («-wtu jjjLib
ijj/ jjiU* tSjJjl jJ S^_ij!LS).ilij,_ ^jS<,^ < tj U^Jii
■^i)^ ^.Ijilj j.U 4;UL. .«jilj ol-ji^ „Der königliche Befehl wurde erlassen, Jahres-ÄÖrsä/ und -proviant einzuholen. Die Truppen teilten sich. Ein Teil hielt
in den Schützengräben Wache, der andere blieb im königlichen Lager und ging
daran, Jahres-särsö« und -proviant einzusammeln".
"" Vgl. Anm. 44.
'" TN 179, 184; RSN X 60f.
" TN 32.
'" TÖGN 271.
'" Morier: 2. Joumey 274.
158
4. Als Tribut
Daß sürsat auch als Tribut von Städten, die nur nominell unter
persischer Hoheit standen, entrichtet wurde, geht u. a. aus Artikel 9 des
Vertrags (qarar-name) mit Sayyid Sa'id, dem Imäm von Masqat, aus
dem Jahre 1272/1856 hervor. Dieser legt fest, daß der arabische,
Masqat untergeordnete Statthalter von Bandar 'Abbäs dem persischen
Statthalter der Provinzen Färs und Kirmän im Falle der Aufstellung
von Truppen sürsat und Marschausrüstung (soyürsät wa-lawazim-i
safar) zu stellen habe'''. Mehrere andere Stellen lassen ebenfalls
erkennen, daß die swrsai-Zahlungen der Stadt Herat als Tribut zu
verstehen sind'''.
5. Als Gehalt
Ein besonders interessanter Stellennachweis ist in öahängir Mirzäs
Tanh-i nau enthalten'". Dort heißt es: „Zu jener Zeit starb Kämrän
Mirzä (der Statthalter von Herat). Einige seiner Nachkommen begaben
sich daraulhin in die Hauptstadt Teheran und wurden vom seligen
Padischah (Muhammad Schah) empfangen. Der Schah gewährte ihnen
Gehalt und sürsat (mawa^ib wa-sürsat marhamat Sude), und sie ließen
sich daraufhin in der Hauptstadt nieder". Daraus läßt sich entnelmien,
daß sürsät nicht nur als Steuer- und Abgabeform erhoben, sondem auch
als Geschenk (int amy und Lebensunterhalt vom Herrscher verliehen
werden konnte.
* *
*
Daß der Begriff sürsat nicht nur in Chroniken, sondem auch in der
Diplomatik Eingang gefunden hat, belegt die oben erwähnte Stelle aus
dem Vertrag von 1856 mit dem Iman von Masqat'** sowie ein Erlaß
(raqam) 'Abbäs Mirzäs aus dem Jahre 1238/1822'".
Zwei von uns untersuchte Herrscher-Erlasse (f'irman) enthalten den
Begriff sürsat zwar nicht, sind aber dennoch erwähnenswert. Sie sind
der Gmppe „Immunitäten" (mu'afi) zuzuordnen. Der erste stammt von
'* FN 312, von Busse als „contributions" übersetzt, Busse: FN 316.
'•'* TN 184, 263; RSN X 60f
'" TO 269.
" Busse: Hiha. In: El" Bd. 3, S. 374-349.
'" O. Anm. 74.
'" raqam von 'Abbäs Mirzä an Muhammad 'Ali Aätiyäni, Sawwäl 1238 (heg.
11. Juni 1822), MQM 81-85, hier 82f.
Fath 'Ah Schah und wurde im Zü 1-higga 1248/beg. 21. April 1832
niedergeschrieben. Er untersagt die Erhebung von Geldabgaben
[tanhäh) oder sonstige Forderungen „im Namen von Soldaten, Reitern
usw." aus dem Dorf LäleCin, das zum persönlichen Besitz 'Ali Chans
gehörte"". Der zweite stammt von Näsir ad-din Schah und trägt das
Datum Ragab 1264/beg. 3. Juni 1847. Auch dieser verbietet die Erhe¬
bung von „Soldatengeldern" {wu^üh-i nizam) aus den beiden Dörfem
Rangire und öäme-buzurgi, die als tuyul vergeben worden waren*".
Sie mögen ein Hinweis daraufsein, daß Privatbesitz und tuyülmcht sür-
sa.t-pflichtig waren. Der Stellenhinweis aus dem Tarlh-i ^ahan-guSa-i
nadirl spricht von der Erhebung von sürsat aus Kroidändereien (hali-
se^at-i dtwant)^^, was diese Behauptung zu untermauem scheint. Es
müßten aber noch weitere Untersuchungen angestellt werden, um diese
Hypothese zu verifizieren.
Immuiütäten konnten auch käuflich erworben werden. So berichtete
der britische Persien-Reisende Porter, daß sich der Verwalter der von
Fath 'Ali Schah errichteten Karawanserei von Kinärigird durch
Sonderabmachung mit den Steuerbevollmächtigten des Schahs für eine
jährliche Summe von zweihundert Toman von der Verpflichtung zur
freien Verpflegung von Kurieren freigekauft hatte. Porter mußte dort
auf seiner Reise im Mai 1818 seinen Reiseproviant — trotz des Schah-
Firmäns, den er bei sich tmg — bar bezahlen*".
Der von Porter oben erwähnte/inwan muß als Paßbrief verstanden
werden, mit dem Reisende im Staatsauftrag oder Gäste des Schahs
ausgestattet wurden. So hatte Porter auf seiner Rückreise nach
England einen solchen Paßbrief [raqam) des persischen Thronfolgers
'Abbäs Mirzä erhalten, adressiert an alle persischen Stadtgouver¬
neure (haicim) und Dorfvorsteher (kathudä) mit der Anweisung, ihm
Reiseproviant zu stellen*".
Auch der Gastmarschall, mihmandär, zum Teil auch jnfö6aw genaimt*",
der jeder ausländischen Gesandtschaft beim Überqueren der Grenze
beigeordnet wurde, erhielt ein Befehlsschreiben des Herrschers oder
'*" Barrasiha-i tarihlVl: 3 (1350 ä/1971), S. 140f.
*' Ib. 149.
"" TÖGN 271.
"" Porter I 369. Ähnlich berichtet Porter auch von der Karawanserei
Hauz-i Sultän, einem anderen Bauwerk Fath 'Ali Schahs, ib. 371. Zu Immuni¬
täten vgl. auch Roemer 164-168.
*■* Porter II 609. Einen ähnlichen Paßbrief von 'Abbas Mnv.a trug auch ein
anderer Reisender, Johnson, bei sich, Johnson 219.
*" Z.B. in NT 31, 49a, 53.
to.
160
eines der prinzlichen Provinzstatthalter, das ihn zur Eintreibung des
täglichen Bedarfs an sürsät für die Reisenden, deren Gefolgschaft und
Tiere berechtigte. In diesem Paßbrief waren sowohl die einzelnen Rast¬
plätze als auch die Höhe des zu liefernden Proviants notiert. Der Dorf¬
vorsteher wurde darin zur Lieferung des gewünschten Materials ange¬
halten*". Manchmal war der Proviant sogar im einzelnen spezifiziert*".
Einen Hinweis darauf, daß sürsat im Kaukasus auch nach russischer
Besetzung zur Verpflegung offizieller Reisender eingetrieben wurde,
enthält die safarnäme-i Husrau Mlrzä^".
sürsat wurde hauptsächlich in Naturalien erhoben. Als Bargeldabgabe
zu Beginn des 19. Jahrhunderts noch selten, kommt es mit zuneh¬
mendem Übergang des persischen Steuerwesens in eine Geldwirt-
schaft*" in dieser Form immer häufiger vor. Die fortschreitende wirt¬
schaftliche Abhängigkeit des Landes von der Einfuhr ausländischer
Waren — vor allem und in steigendem Maße Waffen — schlug sich auch
hier nieder. Schon im Jahre 1817 berichtete ein englischer Reisender,
daß bei der Wahl zwischen sürsat in Naturalien und sürsat in Bargeld
letzterem der Vorzug gegeben wurde"".
Lambtons einschränkende Definition des Begriffs sürsat als Lebens¬
mittellieferung an ausländische Gesandte sowie an hohe Persönlich¬
keiten und Kuriere auf Dienstreisen"' dürfte auf die ausschließliche
Verwendung von englischen Reiseberichten zurückzuführen sein.
Tatsächlich lassen sich den europäischen Reiseberichten auch keine
direkten Hinweise auf die militärische Verwendung des Begriffs als
Kriegsabgabe und Heeresproviant entnehmen. Ebenfalls ist Doerfers
Definition „ ... in Kriegszeiten von der Bevölkerung dem Heere gelie¬
ferter Proviant""" einschränkend gebraucht. Er dürfte sich dabei vor
allem auf die im osmamschen Reich geläufige Definition — so wie bei
Hammer — verlassen haben. Seine Widerlegung der Definition
Radloffs"'' — obwohl auch dort nicht vollständig — scheint eher
gesucht.
*" Johnson 220. Zu Paßbriefen vgl. Roemer 179-182.
*' Morier: Joumey 36 f
"* SHM 165.
*" Keddie 54ff.
"" Johnson 220.
"' Lambton 150; vgl. auch Busse: FN 186.
"" Doerfer N 106= 2051 IV 289.
"' Cypcax ot-j^ die Pflichtarbeit, Pflichtheferung von Lebensmittel, die
Stellung von Plcrtlcn. Radloff 771.
Als Eintreiber von sürsat werden muhassiV^ und 'amiP^ genannt,
ferner 6apar"^\ beglerbeif^, hakinf' sowie bulük-huda bzw. bulük-boSi
oder kaläntar, wie dieses Amt in Färs und Kirmän genannt wurde"".
Ausgestattet mit einem Sichtvermerk des Rechnungsführers (mustaufi),
fordert der kalantar vom Verwalter der kaiserlichen Kornkammern
(ambardär) Proviant für die Truppen. Der Statthalter (hakim), der für
die Überwachung solcher Beamten zuständig ist, ersetzt die ausgege¬
benen Vorräte durch eine neue, gegebenenfalls gewaltsame Eintreibung
bei den Bauern'"". Auch die Bezeichnung gallat-bigir (wörtlich:
Ernteeintreiber) dürfte in diesem Zusammenhang Anwendung
gefunden haben '"'. Der Gastmarschall (mihmandär), Begleitoffizier
ausländischer Gesandtschaften und Gäste des Königs, war zum
Eintreiben von sürsät für den Tagesbedarf berechtigt.
Seit vorislamiseher Zeit bestimmte der Geheimdienst die Tätigkeit
solcher Steuereintreiber, Kuriere und Staatsreisenden: Auch im 19.
Jahrhundert mußten sie regelmäßig über alle Vorkommnisse detail¬
lierte Berichte abliefern'""'.
Ein im offiziellen Auftrag Reisender erhielt für seinen täglichen
Bedarf eine seinem Rang und der Zahl seiner Gefolgschaft nach bemes¬
sene Summe. Ihm stand die Wahl frei zwischen Naturalien oder
Bargeld. Ein Bataillonsfühi-er oder ein Arzt erhielt täglich 2 Toman =
£ 2 oder den Gegenwert in Naturalien. Der kathudü eines Dorfes hatte
die Pflicht, die geforderten Abgaben auszuhändigen'"". Die tägliche
Ration des englischen Reisenden Johnson betrug 7 Pfund Fleisch, 21
Pfund Brot, Reis, Butter, Müch, Eier und Geflügel, mehr als seine kleine
Reisegruppe je verbrauchen konnte'"". Die Gesandtschaft Ouseley
erhielt Vorzugsmehl, das sonst nur dem Schah vorbehalten war, femer
Schrotmehl, Fleisch, Geflügel und Wild. Darüber hinaus Gerste und
Stroh in großen Mengen für die Tiere'"".
Der Dorfvorsteher, der auf Anfordemng eines Gastmarschalls
Proviant zu liefern hatte, durfte dies, theoretisch, von den Steuern
"" Lady Sheil 392; TN 179. "' TZAM 77.
"" TZAM 75. "* Ib.; Waring 88 f.
"" SHM 165. "" Floor 267; Waring 86, 88f. ■
'"" Waring 88 f.
'"' Das Wort qillat-yegir in der Ausgabe von Muhammad Gulban ist falsch
gelesen, SHM 165: <ij oL-jj^" ^^r" ji ^^-'V^' ^ j^j^
'"" Waring 88 f.
Johnson 220.
'"* Ib. 219. '"" Morier: 2. Jourriey 214.
U ZDMG 133/1
absetzen'"". Die Definition von sürsät bei Lady Sheil, ^provisions supplied at villages nominally on account of Govemment" "", wird auch in persischen Quellen belegt'"". Praktisch konnten solche Ausgaben den Behörden jedoch nur selten in Rechnung gestellt werden'"".
Eine Darstellung zum Umfang von sürsät im Rahmen des persischen
Steuerwesens gibt der englische Reisende Fräser. Er schreibt: „It is
impossible to speak with any tolerable precision either as to the nature
or amount of the saaduraut. Every extraordinary expense incurred by
order of govemment is included under this head. The expenses of all
travellers and strangers, members ofthe royal family, or messengers on
govemment business, for which the king is supposed to provide; those
incurred in the transport of baggage, royal equipage or presents, labour
for the repairs of roads and bridges, or erecting buildings of whatsoever
description; fumishing troops for service; and every species of outlay,
from that made by the govemor of a province, down to the Ketkhoda of
a village, all are placed against the amount which that province or
village should pay to the king's treasury, and should be admitted in the
settlement of accounts; but this is very seldom done, for although it
may in tmth be deducted from the amount remitted to the treasury, it
hardly ever is allowed in favour ofthe ryots, on whom the whole weight
ultimately falls; but finds its way into the coffers of governors and mini¬
sters. The king's order is indeed grievously abused by those who travel
through the country, and soorsaut furnished these is one of the most
vexatious parts of this distressing tax""". Daraus läßt sich schließen,
daß sürsat in seiner Funktion als Heeresproviant und Verpflegung
Staatsreisender zu der Kategorie der außerordentlichen Steuem
gezählt wurde, die unter dem Sammelbegriff sadirat bekannt waren'".
Reisen im Staatsauftrag bedeutete stets ein lukratives Geschäft und
war Quelle großer zusätzlicher Einnahmen. Es verwundert daher nicht,
daß solche Ämter heißbegehrt und ausnahmslos für teures Geld erkauft
wurden"". Nutznießer solcher Ämter hatten deshalb größtes Interesse,
ihre Auslagen auf schnellstem Wege wieder durch Ausbeutung der
'"" Johnson 220; Waring 86.
'"' Lady Sheil 392.
NT 76; MN 115.
'"" Fräser: Hist. Acc. 295; ib.: Khorasan2m.; Lady Sheil 392. Daß Reise¬
kosten manchmal von offizieller Seite übernommen werden konnten, belegt
Porter I 252, 258; RSN IX 723.
"" Fräser: Kh()rasan2\'iL
"' Auch Morier: Joumey 237; Fräser: Hist. Acc. 295.
"" Morier: Joumey 36f , 237; Brydges 60.
Landbevölkerung und der Bauem wettzumachen — nicht zuletzt, um
dem Minister, von dem sie den Auftrag gekauft hatten, seinen Anteil
zukommen zu lassen"".
Der mihmändar Fräsers z.B. — also eines einfachen Reisenden —
zahlte dafür dem Minister 200 Toman. Da die Reise 10 Tage dauem
sollte und die Reisekosten sich auf nicht mehr als 3 Toman täglich
beliefen, läßt sich daraus leicht folgem, das Wievielfache des eigent¬
lichen Bedarfes er von der Bevölkemng herauspressen mußte, um allein
seine Auslagen zu decken"*.
Unterwegs erpreßten sie stets von den Dörfem, in denen sie Station
machten, zusätzliche Geldgeschenke"". Am Bestimmungsort angelangt
stellten sie, noch ehe ein Wort zum eigentlichen Thema gefallen war,
eigene Forderangen nach einem angemessenen Dienstgeld auf. Als
nächstes mußte die Schar der Begleiter gespeist und beschenkt werden.
Manche verlangten sogar Entschädigung fiir die beim Festmahl „abge¬
nutzten Zähne""". Bei solchen privaten Forderangen dürfte es sich
ursprünglich um die rusüm-i 'ummal gehandelt haben, die von
Minorsky als „additional charges levied in a certain proportion to the
basic taxes by the financial agents, as a fee for their services" definiert
wird, und um die haqq as-sdy-i mubäSir, was er als „'reward for the
endeavours of a mubashir', i.e. a similar fee of a lesser official"
beschreibt"'. Was in safawidischer Zeit noch halbwegs geregelt war,
wuchert hier unter den Kadscharen ins Unermeßliche aus.
Kuriere, die bereit waren, an einem Tag zwei Stationen zurückzu¬
legen, kassierten an beiden Stellen"". Auch der mihmandär, eigentlich
mit der Eintreibung des Tagesbedarfs der Schah-Gäste beauftragt,
erpreßte die drei- bis vierfache Menge"". So stellten beispielsweise
während der Gesandtschaft Ouseleys 1813 die Missionsangehörigen
fest, daß ihr mihmandär, Mirzä Zaki Chan Nüri, sürsat in Höhe von 700
man Hafer anstatt der eigentlich ausreichenden 300 man, 90 Geflügel
anstatt 20 und vieles mehr in ähnlich erhöhter Weise eingetrieben
hatte''".
"" Fräser: Khorasan 22l{.
"* Ib. 106.
"" Ib. 221.
"" Ib. 221.
"' Minorsky: Soyurghal 950; zum letzteren vgl. auch ib.: Tadhkirat alMuluk fol. 85, S. 85 und fol. 96, S. 93.
"* Johnson 220.
Fräser: Khorasan 88f.; Brydges 61.
'2" Ouseley III 444.
u»
164
Es nimmt daher aueh nicht wunder, daß die mihmändare, obwohl
selbst Personen von hohem Rang'^', alles nur Mögliche zur Erhaltung
eines solchen Ausbeutungssystems taten. Sie waren konsequent
dagegen, daß ausländische Gesandte für den Proviant bezahlten, um
der eigenen Pfründen nicht verlustig zu gehen'''. Die Skrupellosigkeit
ihres Vorgehens veranschaulicht eine Darstellung von Porters
mihmändar. Wie er berichtete, mußte ein ihn begleitender Chan für
seinen Proviant in einem Dorf, das ihm freie Lieferung verweigert hatte,
selbst zahlen. Daraufhin veranlaßte der mihmändar, das Gepäck des
Chans von dessen eigenen Dienern stehlen zu lassen, um den Diebstahl
dann den Dorfbewohnern in die Schuhe zu schieben. So hatte er Anlaß,
das Dorf zu bestrafen. Er begab sich mit einer Reiterschar ins Dorf
zurück und konnte mit Waffengewalt lücht nur die vom Chan bezahlte
Summe, sondem weitere 100 Toman für sich sowie je 30 Toman für
seine Reiter herauspressen"".
Von einer ährüichen Begeberüieit berichtet öahängir Mirzä im Zusam¬
menhang mit der Friedensmission des mssischen Gesandten Men§ikov.
Dieser traf im Jahre 1826, als starke Spannungen zwischen den beiden
Ländem herrschten, in Persien ein"''. Sein persischer mihmandär
machte sich die Lage zunutze, beorderte nachts eine Gmppe
vermummter Schwertträger ins Lager und stellte sie als Scharfrichter
vor mit dem Auftrage, den Gesandten hinzurichten"''. Als Preis seiner
Fürsprache forderte er 1000 Goldtaler und — ermuntert durch so
erfolgreiche Bestechungen ( ruSwe) — wiederholte er das Schauspiel alle
paar Stationen"".
Eine berüchtigte Gmppe, die sich gern zur Eintreibung fälliger
Steuem einsetzen ließ, waren die Königsknappen (gulam-i Saht). Sie
wurden auch für die Übermittlung besonders vertraulicher Depeschen
verwendet"'. In der Kadscharenzeit galten sie als eine Art kaiserlicher
Leibgarde und wurden gerade wegen ihrer maßlosen Grausamkeit und
des von ihnen verbreiteten Terrors gefürchtet. Ihr Name bedeutete
Schrecken bei der Bevölkemng. Fräser berichtet, wie Angehörige
dieser Garde seine drei Pferde auf der Reise requirierten. Auf seinen
"' Morier: Joumey 36 f.
"' Fräser: Khorasan 88 f Daß es manchen Gesandten peinlich war, das
ihnen von der Regierung auf Kosten der Bauern zugeteilte sürsat einzutreiben und dafür lieber selber zahlen wollten, darüber berichtet Morier: 2. Joumey
271. '^'f Porter 1 448.
"'' Zu der Mission MenSikovs s. Ekbal 64ff.
"" Ba^iqlü, wie aSrafis in Aserbeidschan und im Kaukasus genannt wurden.
"" TN 17. "' Fräser: Hist. Acc. 349 f.
Protest hin versprachen sie ihm Ersatz. So blieb ihm nichts andcies
übrig, als hinter ihnen herzulaufen, bis sie nach einer Weile auf einen
Reiter stießen. Die Truppe preschte auf diesen los und stieß ihn und
sein Gepäck rücksichtslos vom Pferd. Ungeachtet seiner Tränen und
seines Flehens wurde Fräser das Pferd übergeben"*.
Requiriert werden konnten aber auch andere Fortbewegungsmittel.
So konfiszierten die guldm-i äähi in Pir-i Bäzär am Kaspischen Meer ein
Boot und warfen dessen Zuckerladung ungeachtet der Proteste des
Schiffers über Bord, um damit nach Enzeli zu fahren"".
Die Verweigerung von sürsat konnte eine Kollektivstrafe nach sich
ziehen. Das Dorf Dih-i Girdü beispielsweise, das weder das geforderte
hohe sürsat aufbringen noch den Gegenwert in bar stellen koimte, wurde
von Qäsim Chan Qägär, einem Schwiegersohn Fath 'Ali Schahs, dem
Erdboden gleichgemacht und seine Bevölkerung vertrieben"".
Die gewaltsame Einquartierung von Staatsgästen blieb nicht auf
kleine Ortschaften beschränkt. Die Gesandtschaft Ouseleys wurde
beispielsweise bei ihrer Ankunft am 19. Juni 1812 in Tabris in Häuser
untergebracht, deren Bewohner vorher kurzerhand ausquartiert worden
waren"'.
Drangsaliert und ausgeplündert wurden die Landbewohner außerdem
von den regulären vrie irregulären Truppen (nizam bzw. 6arilc). Unter
dem Vorwand, sürsat zu erheben, wurden ganze Landstriche
verwüstet"'. Kinder des einen Dorfes wurden geraubt und dann für ein
paar Groschen andernorts verkauft"". Stellte doch der Brauch, die
Bevölkerung als Vieh zu bezeichnen {'awam kal-ariam)'^*, eine der
Grundhaltungen damaliger Ideologie dar. Die Truppen fiihrten sich auf
im eigenen Land wie fremde Besatzungssoldaten. Auch europäische
Offiziere in persischen Diensten beteiligten sich an Plünderungen"".
"* Fräser: Casp. 257 f Über das gewaltsame Requirieren von Pferden auch ib. 282 und Brugsch II 375. Über Berittgestellungsbefehle aus der Timuriden¬
zeit (hukm-i ulag) s. Roemer 100, I03f, 181; zu ulag s. auch Busse: Kanzlei¬
wesen 106; vgl. auch o. Anm. 10 und 27.
'^" Fräser: Casp. 280.
'"" Fräser: Khorasan 115.
'"' Price 62. '"^ Fowler II 152. '•■*" Ib.
"" Aus unzähhgen solcher Stellen seien hier 3 genannt: TÖGN 292; TN 327;
RSN IX 647.
'"" Fräser: Const. I 360f Über das feindselige und aggressive Verhalten der
persischen Truppen gegenüber der Bevölkerung und über ihre Plünderungen
berichten viele Reisende ausführhch, hierzu Ouseley: III 439; Buckingham I
457; Fräser: Casp. 205; ders.: Kurdistanl 146; ders.: Const. I 360f, II 208.
Der Landbevölkerung blieb denn meist auch nichts anderes übrig, als
im eigenen Land ständig auf der Flucht zu sein. Immer wenn eine hohe
Persönlichkeit unterwegs war, flohen die Menschen aus ihren
Dörfern"". Ganze Landstriche wurden somit entvölkert, wie beinahe
alle Persien-Reisenden dieser Zeit übereinstimmend berichten"' . Allein
schon die Nachricht vom Herannahen einer europäischen Gesandt¬
schaft war Grund genug, die Bevölkerung der umliegenden Dörfer in die
Berge zu treiben"**. Von sürsat-Zahlung am härtesten betroffen waren
die Bauern"". Die ihnen auferlegten Steuerlasten standen in keinem
Verhältnis zu ihrer wirtschaftlichen Lage'*". Auch die nomadisierenden
Stänrune {ilat), von dieser Abgabe früher verschont, mußten unter den
Kadscharen sürsat zahlen'*'. Am wenigsten betroffen von allen waren
noch die Kaufleute (tu^^ar)^*^.
In den persischen Quellen der Kadscharenzeit finden sich natürlich
keinerlei Hinweise auf die gewaltsame Unterdrückung der Bevölke¬
rung. Nur zwischen den Zeilen läßt sich auf die Verhältnisse schließen,
wenn es beispielsweise heißt, daß die Truppen, obwohl sie an Feldem
und Viehherden vorbeimarschierten, „nichts anrührten"'*". Oder wenn
es heißt, daß die vorbeiziehende Tmppe auf Anweisung des Herrschers
hin „nicht eine Haarbreit an Schäden" vemrsachte'**. Oder wenn von
der Errichtung von Poststationen und sogar Gasthäusern (6apar-hane
bzw. mihman-hane) die Rede ist, die dafür gesorgt hätten, daß
„Reisende keinem Untertanen zur Last" fallen'*".
Dort, wo man u. a. auf Begriffe wie nahb-u garat „Plündemng und
Überfall", qatl-u garat „Tötung und Überfall", tara^ „Plündemng"
trifft — dann aber auch sehr zahlreich — geht es ausschließlich um die
Verfolgung von ethnischen Minderheiten, etwa Kurden und
Turkmenen'*".
"" De Bode II 138.
'"' Fräser: CotisL II 453, 486, 489; De Bode II 138; Porter I 404.
"* Ouseley: Travels II 190, 423; vgl. auch Morier: 2. Joumey 271.
Morier: Joumey 237.
'*" Ib. 236; Waring 86; vgl. auch o. Anm. 8.
'*' Morier: 2. Joumey 257.
'*' Ders.: Joumey 237.
'*" MS 49.
'** MS 174; vgl. weiter MS 89; NT 14; RSN X 66.
'*" MS 70.
'*" Als Beispiel sei hier auf einige Stellen aus NT verwiesen: 31, 33, 41a, 42, 43, 52b usw.
In dieser Untersuchung kam es uns vor allem darauf an, auf die Konti¬
nuität sowie den Zusammerüiang eines Steuer- und Nachrichtensy¬
stems aufmerksam zu machen, das während einer so genannten 2.500-
jährigen Geschichte stets und von Anfang an als Herrschaftsapparat
konzipiert und u. a. darauf ausgerichtet war, der Bevölkerung mit
Gewalt und Unterdrückung beizubringen, „aus Furcht zu gehorchen" —
um mit den Worten des preußischen Diplomaten Brugsch zu
sprechen'*' . Dennoch, alle Akte willkürlicher Gewalt koimten die Bevöl¬
kerung nicht daran hindem, sich zu wehren und Widerstand zu leisten.
Vielerorts schlössen sich die Dorfbewohner zusammen und setzten
sich mit Stöcken und Steinen den swrsat-Eintreibem erfolgreich zur
Wehr'**. Sie weigerten sich, als Untertanen des Schahs verstanden zu
werden'*". Als der englische Reisende Porter das Dorf Rahäbäd nörd¬
lich von Isfahan erreichte, lehnte die Bevölkemng die Zahlung von sür¬
sät ab. Auf seinen Versuch hin, sie mit einem Erlaß (raqam) des Schahs
einzuschüchtem, vertrieben ihn die geplagten Dorfbewohner samt
seinen Begleitern mit den Worten: „Der Schah und sein raqam, zur
Hölle mit beiden"'"".
Literaturübersicht und Abkürzungen
1. Orientalische Quellen:
Behrnauer W. F. A. Behrnauer: Das Nasihatnäme. Dritter Beitrag
zur osmanischen Finanzgeschichte. In: ZDMG 18 (1864),
S. 699-740.
Busse: FN Heribert Busse: History of Persia under Qajar rule,
translated from the Persian of Hasan-e Fasa'i's: Farsnäma- ye Naseri. New York & London 1972.
FN Hasan-i Fasä'i: Färsname-i nOsirl, Bd. 1 u. 2. Repr.
Teheran ca. 1965.
HAN Muhammad Ga'far Khan Hurmugi: Haqä' iqu'l-ahbar-i
nOsin. Teheran o. J.
MN Muhammad Hasan Chan „I'timädu's-Saltane": Munta-
zam-i nasiri. o. 0. 1229/1881.
'*' Brugsch H 333.
'*« Fowler II 136.
'*" Eastwick H 270f
150 Porter II 72; vgl. auch ib. I 478. Auch der GusELEY-Gesandtschaft
wurde Reiseproviant verweigert. Morier: 2. Joumey 271. Von aktivem Wider¬
stand gegen die Entrichtung von sürsat berichten ferner Eastwick II 292;
Ouseley II 85; Fräser: Khorasan 113.
MQM Abu'l-Qäsim-i FarähänT „Qä' im Maqäm": MunSa'at. Hrsg.
von GahängIr Qä'im Maqämi. o. 0. 1337§.
MS 'Abdu'r-Razzäq Beg Dunbuli „Maftün": Mä atir-i sultWni.
Tabriz 1241.
NT Muhammad Taqi Käääni „Lisänu'l-Mulk Sipihr":
Nasihu't-tawanh. o.O. 1273/1857.
RSN Rezä-Quli Chan „Hidäyat": Tärlh-i rmizalu's-safa-i
nasiri. Bd. IX. Qum 13398.
SHM Mirzä Mustafa Af?är: Safarnäme-i Husrau Mirza. Hrsg.
von Muhammad Gulban. Teheran 1349ä.
TÖGN Muhammad Mahdi b. Muhammad Nasir Astaräbädi:
Tarlh-i ^ahanguAa-i nädiri. Bombay 1875.
TN Gahängir Mirzä: Tärih-i nau. Hrsg. von 'Abbäs Iqbäl.
Teheran 1327g.
TZ Fazlu'1-läh Häwari Siräzi: Tarih-i zü'l-qamain (1248/
1832-33). (British Museum) Or. 3527.
TZAM Mas'üd Mustaufi Ansäri: Tarlh-i ahwal-i 'Abbäs Mirzä.
Hrsg. von Muhammad Gulban. Teheran 1349ä.
Europäische Quellen:
Brugsch Heinrich Brugsch: Reise der K. Preußischen Gesandt¬
schaft nach Persien 1860 und 1861. Bd. 1 u. 2. Leipzig 1862-63.
Brydges Harford Jones Brydges: acco?m< o///. M.'s mission
to the court of Persia in the years 1807-1811. London 1834.
Buckingham James S. Buckingham: Travels in Assyria, Media and
Persia. Bd. 1 u. 2. London 1830.
De Bode C. A. De Bode: Travels in Luristan and Arabistan. Bd. 1
u. 2. London 1845.
Eastwick Edward B. Eastwick: Joumal of a diplomat's three years'
residence in Persia. London 1864. Repr. Teheran 1976.
Fowler George Fowler: Three years in Persia with travelling
adventures in Koordistan. Bd. 1-2. London 1841.
Fraser: Casp. James B. Fräser: Travels and adventures in the Persian
provinces on the Southem banks of the Caspian Sea.
London 1826.
Eraser: Const. James B. Eraser: A Winter's joumey (Tatar) from
Constantinople to Teheran. Bd. 1 u. 2. London 1838.
Eraser: Hist. Acc. James B. Eraser: An historical and descriptive account
of Persia from the earliest ages to the present time. London 1834.
Eraser: Khorasan James B. Fräser: Narrative of a jouney into Khorasan,
in the years 1821 and 1822. London 1825.
Eraser: Kurdistan James B. Eraser: Travels in Koordistan, Mesopotamia etc.
Bd.l u. 2. London 1840.
Johnson John Johnson: A joumey from India to England through
Persia, Georgia, Russia, Poland <fc Prussia in the year 1817.
London 1818.
Lady Sheil
Moriee: Joumey
Lady {Maey Leonoea) Sheil: Glimpses of life and
manners in Persia. London 1856. Repr. New York 1973.
James Mo'riy.v.-. A journey through Persia, Armenia and
Asia Minor to Consta iilim/ple in the years 1808-1809.
London 1812.
Morier: 2. Joumey James Moribr: A second joumey through Persia, Arme¬
nia (fc Asia Minor to Constantinople, 1810-1816. London 1818.
William Ouseley: Travels in various countries of the
East. Bd. 1-3. London 1819-1823.
Robert Ker Porter: Travels in Georgia, Persia, Armenia ancient Babylonia etc. during the years 1817-1820. Bd. 1 u.
2. London 1821-22.
William Price: Joumal of the British Embassy to Persia.
London 1825.
Edward Scott Waring: A tour to Sheeraz by the route of
Kazrocm and Feroozabad. London 1807. Repr. New York
1973.
Ouseley Porter
Price Waring
Sekundärliteratur:
barld D. Sourdel: Barid. In EI' Bd. 1, S. 1045-1046.
Busse: Hiba Heribert Busse: Hiba. In: EI' Bd. 3, S. 347-349.
Busse: Kanzlei- Heribert Busse: Untersuchungen zum islamischen
wesen Kanzleiwesen anhand turkmenischer und safawidischer
Urkunden. Kairo 1969.
Dihhudä 'Ali Akbar Dihhudä: Loghat Näma. Teheran 1969.
Doerfer Gerhard Doerfer: Türkische und mongolische Elemente
im Neupersischen. Bd. 1-4. Wiesbaden 1963-1975.
Ekbal Kamran Ekbal: Der Briefwechsel Abbas Mirzas mit dem
britischen Gesandten MacDonald Kinneir im Zeichen des
zweiten russisch-persischen Krieges (1825-1828). Freiburg 1977.
Floor W. M. Floor: The office of Kalantar in Qajar Persia.
In: JESHO 14 (1971), S. 253-268.
Frye Richard N. Frye: Die Perser. Das erste Imperium der
Antike. München 1977.
Glassen Erika Glassen: Die frühen Safawiden nach Qaii Ahmad
Qumi. Freiburg 1970.
Hammer Joseph v. Hammer: Des osmanischen Reiches Staats¬
verfassung und Staalsvem>altung, dargestellt aus den Quellen
seiner Gmndgesetze. Wien 1815. Repr. Hildesheim 1963.
Keddie Nikki R. Keddie: Historical obstacles to agrarian change
in Iran. In: Charles Issawi: The economic history of
Iran 1800-1914. Chicago 1971, S. 54-57.
Kuznetsova N. A. Kuznetsova: Materialy k charakteristike remes-
lennogo proizvodstva v iranskom gorode XVHI-naöala XIX
veka. In: Charles Issavw: The economic history of Iran
1800-1914. Chicago 1971, S. 285-292.
Kamran Ekbal, sursat Lambton
Minorsky:
Soyurghal Minorsky:
Tadhkirat al-Muluk PetruSevskij
Radloff Redhouse Ritter Roemer Schuster-Walser
Schwarz
Sprenger
Ann K. S. Lambton: Landlord and Peasant in Persia.
Oxford 1953. Repr. 1969.
Vladimir Minorsky: A soyurghal of Qasim b. Jahangir
Aq-qoyunlu 903/1498. In: BSOAS 9 (1937), S. 927-960.
Vladimir Minorsky: Tadhkirat al-Muluk. A manual of
Safavid administration. London 1943.
Ilya PavloviC PetruSevskij: KiSawarzi wa-munü-
sabat-i arzi dar Iran dar'ahd-i Mugül. Bd. 1 u. 2. Teheran 2535 88.
Wilhelm Radloff: Versuch eines Wörterbuches der Türk-
Dialecte IV. Den Hague 1960.
James W. Redhouse: A Tktrkish and English Lexicon.
Constantinople 1890. Repr. Beirut 1974.
Carl Ritter: Die Erdkunde. IX. Berlin 1840.
Hans Robert Roemer: Staatsschreiben der Timuriden¬
zeit. Wiesbaden 1952.
Sibylla Schuster-Walser: Das safawidische Persien im
Spiegel europäischer Reiseberichte (1502-1722). Untersuch¬
ungen zur Wirtschafts- und Handelspolitik. Baden-Baden 1970.
Paul Schwarz: Iran im Mittelalter nach den arahischen
Geographen. Leipzig 1896. Repr. Hildesheim/New York
1969.
A. Sprenger: Die Post- und Reiserouten des Orients.
Amsterdam 1962.
Bücherbesprechungen
Die islamische Welt zwischen Mittelalter und Neuzeit. Festschrift für Hans Robert
Roemer zum 65. Geburtstag. Hrsg. v. Ulrich Haarmann und Peter Bach¬
mann. Beirut; Wiesbaden: Steiner in Komm. 1979. XVI, 702 S. 8" (Beiruter Texte und Studien. 22.) 98,- DM. ISBN 3-515-01845-x.
Zum 65. Geburtstag des um die deutsche Orientalistik so verdienten Islamwis¬
senschaftlers Hans Robert Roemer widmeten ihm vierzig Kollegen, Freunde
und Schüler die vorliegende Festschrift. Ihre Beiträge spiegeln das breite
Spektrum seiner Forschungsinteressen wieder, das auch in der Bibliographie
seiner Aufsätze, Abhandlungen, Bücher, Rezensionen, Berichte, Notizen und
der von ihm herausgegebenen Werke sowie der von ihm angeregten und
betreuten Arbeiten dokumentiei't wird (S. 691-702). Es sei mir erlaubt, ent¬
sprechend eigener, nicht zuletzt dem Geehrten zu verdankender Vorliebe, hier
auf einige Beiträge zum vor- und frühsafawidischen Persien näher einzugehen und den Inhalt der übrigen nur kurz zusammenzufassen.
Iraj Afshar: Neuere Archivstudien in Iran. Übersicht und Bibliographie . 20- 34), gibt einen sehr nützlichen Überblick über den Stand der diplomatischen Sammel- und Publikationstätigkeit in Iran, zu der Roemer Mitte der fünfziger
Jahre einen nachhaltigen Anstoß gab. Da bis zur Verfassungsrevolution 1907
hohe Beamte unter ihrer Aufsicht ausgefertigte Schriftstücke bei sich zu Hause
aufbewahrten, befindet sich noch eine erhebhche Anzahl von Urkunden in
privater Hand und ist weitgehend unerforscht. Seit 1907 wurden die Dokumente in Ministerien u. ä. Institutionen archiviert, wovon A. die wichtigsten neun heute
existierenden Zentren der Urkundensammlung aufzählt. Des weiteren nennt er
sechs private Sammler, die ihre Dokumente wenigstens z. T. der Forschung
zugänglich gemacht haben. Abschließend bietet A. eine chronologisch angeord¬
nete Bibliographie der wichtigsten in Iran veröffentlichten Urkundensamm¬
lungen und historischen Zeitschriften mit diplomatischem Inhalt, in einer
Anmerkung nennt er auch Veröffentlichungen von Inschriften an öffentlichen
Gebäuden, etwa Freitagsmoscheen. — Ein Beispiel für den historischen Quellen¬
wert von Urkundenkompendien aus vormodemer Zeit, wie den meist zur Anlei¬
tung fiir Kanzleibeamte zusammengestellten i?!^ffi'-Werken, gibt Gottfried
Herrmann: Zur Entstehung des sadr-Amtes (S. 278-295). Er wertet ein in dem
1433-4 vollendeten Werk Farayid-i Giyüsi von Yüsuf-i Ahl überliefertes Diplom des letzten Kartidenherrschers von Herat aus dem Jahre 1380 aus und legt eine
Edition mit Übersetzung vor. In dieser Ernennungsurkunde wird ein „Bevoll¬
mächtigter" (sohib-ihtiyar) mit den Befugnissen ausgestattet, die aus späterer
Zeit als die Funktionen des sadr bekannt sind. Die Bezeichnung sadr kommt in
der Urkunde selbst nicht vor, sie wird nur in der Überschrift des Redaktors genannt. Wesentlich ist aber, daß für diese Aufgaben ein besonderer Sachwalter
emannt wird und sie nicht zu den Kompetenzen eines anderen Amtes gehören.
Zeitschrift der Deutschen Morgeniändischen Gesellschaa Band 133, Heft 1 (1983)
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