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Muster Feinanalyse zum Energiepar-Garantievertrag (Siemens)

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Academic year: 2022

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(1)

W ERKVERTRAG ÜBER F EINANALYSE

UND

V

ORVERTRAG ZUM

E NERGIESPAR -G ARANTIEVERTRAG

zwischen

Firma:

Straße:

PLZ/Ort:

-nachfolgend: Auftraggeber-

und

Firma:

Division:

Siemens AG

Building Technologies Region:

Straße:

PLZ/Ort:

-nachfolgend: Auftragnehmer-

(2)

§ 1 Vertragsobjekt

Vertragsobjekt sind die in Anlagen 2a und 2b aufgezählten und dem Auftraggeber gehörenden Gebäude und Liegenschaften.

§ 2 Vertragsgegenstand

§ 2 - 1. Grobanalyse

Der Auftragnehmer hat für den Auftraggeber gemäß Absichtserklärung vom …………... eine Grobanalyse erstellt, die aussagt, dass im Vertragsobjekt Energieeinsparpotentiale wirtschaftlich erschlossen werden können.

Der Auftraggeber beauftragt hiermit den Auftragnehmer mit der Erstellung einer Feinanalyse nach Maßgabe der nachfolgenden Bedingungen.

§ 2 - 2. Grundlage und Zweck der Feinanalyse

Grundlage der Feinanalyse sind die vom Auftraggeber zu Beginn der Grobanalyse bekannt gegebenen bzw. nach Erhebung durch den Auftragnehmer vom Auftraggeber bestätigten Daten der Erhebungsbögen (Anlagen 2a und 2b) bezogen auf den vor In-Kraft-Treten dieses Vertrags vereinbarten Vergleichszeitraum (Referenzzeitraum).

Zweck der Feinanalyse ist es festzustellen, ob das mit der Grobanalyse ermittelte Einsparpotential im Ergebnis auch bei Detailbetrachtung realisiert werden kann. Die Erhebungsbögen sind ggf. zu verifizieren. Insoweit besteht Einvernehmen, dass im Rahmen der Feinanalyse auch zusätzliche oder andere Energiesparmaßnahmen berücksichtigt werden können, als in der Grobanalyse zunächst zugrunde gelegt wurden.

§ 2 - 3. Ausführung der Feinanalyse - Einsparprognose

Der Auftragnehmer berechnet das mögliche Energie- und Kosteneinsparpotential und gibt hierzu auf Grundlage der ermittelten Werte eine verbindliche Energie- und Kosteneinsparprognose ab. Das erfolgt gemäß dem als Anlage 1 beigefügten Formblatt (Einsparprognose), dass der Auftragnehmer voraussichtlich binnen ca. Wochen gerechnet ab In-Kraft-Treten dieses Vertrags ausfertigt.

Es werden ausschließlich die Leistungen erbracht, die notwendig sind, um eine verbindliche Einsparprognose abgeben zu können. Welche Maßnahmen dies im Einzelnen sind, steht im Ermessen des Auftragnehmers. Es handelt sich teils um Leistungen in Anlehnung an die in

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der HOAI als Grundleistungen aufgeführten Leistungen der Leistungsphasen 1 bis 4 und teils um weitergehende, für das Energiespar-Contracting erforderliche Leistungen.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, Dritte als seine Erfüllungsgehilfen mit der Durchführung einzelner Leistungen zu beauftragen.

§ 2 - 4. Bindende Absichtserklärung (Vorvertrag)

Stellt sich nach Vorliegen der Ergebnisse (Anlage 1) heraus, dass die gemäß Grobanalyse prognostizierten Einsparpotentiale im Ergebnis - gleich mittels welcher Maßnahmen - wirtschaftlich erschlossen werden können, verpflichten sich beide Parteien vorbehaltlich § 2 - 5, den als Anlage 3 beigefügten Energiespar-Garantievertrag (Muster) auf Basis der im Zuge der Feinanalyse ggf. verifizierten Erhebungsbögen abzuschließen.

Dabei sind die Daten und Grundlagen der Einsparprognose (§ 2 - 3) unverändert in den Energiespar-Garantievertrag zu übernehmen. Davon unberührt bleibt das nach Maßgabe des Energiespar-Garantievertrags (Anlage 3) bestehende Ermessen des Auftragnehmers, im Rahmen der Erfüllung des Energiespar-Garantievertrags auch andere oder zusätzliche Energiesparmaßnahmen durchzuführen und insoweit von seinen Vorschlägen im Rahmen der Grob- und/oder Feinanalyse abzuweichen. Die Kosten der Feinanalyse sind bei Abschluss des Energiespar-Garantievertrags vorvertraglicher Aufwand des Auftragnehmers, der in die nach dem Energiespar-Garantievertrag zu zahlende Vergütung einkalkuliert ist.

§ 2 - 5. Ablehnungsrecht des Auftraggebers trotz vorvertraglicher Bindung - Kosten der Feinanalyse

Auch wenn das Ergebnis der Grobanalyse durch die Feinanalyse bestätigt wird, kann der Auftraggeber entgegen § 2 - 4 unter Angabe von sachlichen Gründen den Abschluss eines Energiespar-Garantievertrags ablehnen. In diesem Fall steht dem Auftragnehmer jedoch für die Erstellung der Feinanalyse eine Netto-Vergütung zu, die sich in Anlehnung an die HOAI aus Anlage 4 ergibt. Dabei werden die Leistungen des Auftragnehmers der Honorarstufe III (mittlerer Wert) zugerechnet und mit 35 v.H. der Honorare des § 74 HOAI bewertet. Die sich danach ergebende Netto-Vergütung erhält der Auftragnehmer zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

§ 2 - 6. Kein Energiespar-Garantievertrag bei Nichtbestätigung der Grob- analyse

Stellt sich hingegen nach Vorliegen der Ergebnisse (Anlage 1) heraus, dass die gemäß Grobanalyse prognostizierten Einsparpotentiale nicht erreicht werden können, kommt für

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beide Seiten der Abschluss eines Energiespar-Garantievertrags nicht in Betracht. Dem Auftraggeber entstehen hinsichtlich der Feinanalyse in diesem Fall keinerlei Kosten und § 2 - 5 gilt nicht.

§ 3 Haftungsbeschränkung des Auftragnehmers

(1) Für Personenschäden haftet der Auftragnehmer nach den gesetzlichen Vorschriften.

(2) Bei vom Auftragnehmer zu vertretenden Sachschäden ersetzt der Auftragnehmer den Aufwand für die Wiederherstellung der Sachen bis zu einem Betrag von __________

Euro pro Schadensereignis, insgesamt maximal in Höhe von __________ Euro. Bei der Beschädigung von Datenträgermaterial umfasst die Ersatzpflicht nicht den Aufwand für die Wiederbeschaffung verlorener Daten und Informationen.

(3) Weitergehende und andere Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Insbesondere haftet der Auftragnehmer nicht für Vermögens- und Folgeschäden wie entgangenen Gewinn, Produktionsausfall, Betriebsunterbrechung, vertragliche Ansprüche Dritter, Verlust von Daten und Informationen und den Verlust von Zinsen.

(4) Die Regelungen der Absätze 2 und 3 gelten auch zugunsten des Personals oder sonstiger Vertreter des Auftragnehmers sowie zugunsten der Unterauftragnehmer und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers einschließlich deren Personal, soweit es direkt oder indirekt mit der Erfüllung der nach diesem Vertrag zu erbringenden Lieferungen und Leistungen befasst ist.

(5) Die Regelungen der Absätze 2 und 3 gelten nicht, soweit, z.B. wegen Vorsatz, zwingend gehaftet wird.

§ 4 Mitwirkung des Auftraggebers

Der Auftraggeber unterstützt den Auftragnehmer nach besten Kräften bei der Erstellung der Feinanalyse. Er wird insbesondere

- sicherstellen, dass der Auftragnehmer oder dessen Erfüllungsgehilfen innerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeiten des Auftragnehmers jederzeit Zutritt zum Vertragsobjekt haben; und

- dem Auftragnehmer oder dessen Erfüllungsgehilfen bei einer etwaigen Verifizierung der Erhebungsbögen behilflich sein sowie die sachliche Richtigkeit der dort genannten Fakten durch Abzeichnung der vollständig ausgefüllten Erhebungsbögen bestätigen;

und

(5)

- dem Auftragnehmer im Rahmen bankenüblicher Auskunftsanforderungen alle erforderlichen Informationen zur Erarbeitung des eingeschlossenen finanziellen Konzepts zur Verfügung stellen.

§ 5 In-Kraft-Treten und Anlagen

§ 5 - 1. In-Kraft-Treten

Dieser Vertrag tritt mit seiner Unterzeichnung (Datum der letzten Unterschrift) in Kraft.

§ 5 - 2. Vertragsbestandteile / Anlagen

Folgende Anlagen sind Vertragsbestandteil:

Anlage 1 Muster verbindliche Energie- und Kosteneinsparprognose Anlage 2 Erhebungsbögen 2a und 2b

Anlage 3 Muster Energiespar-Garantievertrag mit verbindlichen Modalitäten

Anlage 4 Vergütungsberechnung bei Nichtabschluss des Energiespar-Garantie- vertrags

, den , den

Für den Auftraggeber: Für den Auftragnehmer:

i.V.

(Stempel/Dienstsiegel und rechtsverbindliche Unterschrift) (Stempel und rechtsverbindliche Unterschrift)

i.V.

(Stempel/Dienstsiegel und rechtsverbindliche Unterschrift) (Stempel und rechtsverbindliche Unterschrift)

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