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Anlage 3 zum Muster Energiespar-Garantievertrag (Siemens)

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Academic year: 2022

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(1)

Anlage 3 zum Energiespar-Garantievertrag

Projektbezeichnung:

Grundsätze für die Berechnungsverfahren zur Ermittlung der jährlichen Medienverbräuche zwecks Bestimmung der Energieverbrauchskosten Baseline, der jährlichen Einsparbeträge und der Vergütung .

Grundlagen

Es werden nur Nettowerte (ohne MWSt.)verwendet.

Der Bezugszeitraum ist immer das Kalenderjahr, also vom 1.1.xxxx bis zum 31.12.xxxx.

Entweder:

Es wird das Referenzpreismodel verwendet (Mittelwert aus Arbeits- und Leistungspreis abzüglich aller Rabatte des Auftraggebers für das Einzelobjekt)

Oder:

Es wird das Einheitspreismodel verwendet (getrennte Kostenberechnung von Arbeit und Leistung unter Berücksichtung von Tarifzeiten (z.B. HT/NT), Zonen- oder Staffelpreisen, zusätzlichen Abgaben und Rabatten.

Begriffe

MV Medienverbrauch ( Wärme, Strom, Wasser, Kälte, Druckluft etc. )

BB Bezugsbasis ( Gradtagszahl, Lüftungsgradstunden, Kühlgradstunden, Tag, Stunden, HT-Stunden, NT-Stunden etc.)

E Ermittlungsintervall ( Zeitspanne in Zeiteinheiten, dem ein MV zugeordnet ist ) sMV Spezifischer Medienverbrauch

sMV

BB MV

=

VJ Verbrauchsjahr ( Verbrauchszyklus mit beliebigem Anfangs- und Enddatum ) nVJ Normiertes Verbrauchsjahr ( Verbrauchszyklus zwischen 1. Januar und 31.

Dezember eines Jahres )

BJ Bezugsjahr oder Baseline Jahr ( vereinbartes, normiertes Vergleichsjahr als Basis für Einsparermittlung; Medienverbrauch ohne Einsparmaßnahmen des AN ) AJ Abrechnungsjahr ( normiertes Verbrauchsjahr der Hauptleistungsphase, welches

mit dem Bezugsjahr verglichen wird; Medienverbrauch mit Einsparmaßnahmen des AN.

WUA Witterungsunabhängiger Anteil ( Verbrauch, der nicht proportional der Witterungsbezugsbasis ist )

WAA Witterungsabhängige Anteil ( Verbrauch, der proportional der Witterungsbezugsbasis ist )

(2)

Plausibilitätsabgleich

Durch den Plausibilitätsabgleich können für die Monate Januar und Dezember des Verbrauchsjahres Verbrauchswerte, die vom Versorger nicht durch Ablesung ermittelt wurden, erkannt und korrigiert werden.

Basis : sMVNov ≈ sMVDez ≈ sMVJan ≈ sMVFeb

Wenn : >1,1

oder

<0,9

sMV

sMV

Jan Dez

Dann: Dez

Jan Dez

Jan Dez

Dez

BB

BB BB

MV

MV MV

×

+

= +

) (

)

( Jan

Jan Dez

Jan Dez

Jan

BB

BB BB

MV

MV MV

×

+

= +

) (

) (

sMVNov Spezifischer Medienverbrauch für den Abrechnungsmonat : November MVDez Medienverbrauch des Abrechnungsmonats : Dezember

BBDez Bezugsbasis des Abrechnungsmonats : Dezember

Jahresbereinigungen des Medienverbrauchs

Durch die Jahresbereinigung wird der Medienverbrauch vom Verbrauchsjahr auf das normierte Verbrauchsjahr umgerechnet. Die Umrechnung entfällt bei stichtagsgenauer und automatisierter Medienerfassung. Die Aufteilung der Wärme in WUA und WAA ist immer zwingend erforderlich.

Pauschale Medienabrechnungen

Pauschale Abrechnungen werden aus dem Rechengang ausgegliedert und zum Jahresverbrauch zeitbereinigt addiert.

Tage

E MV MV

Dez Jan

Dez an pauschnVJJ

pauschnVJ = ×365(366)

∑ ∑

pauschnVJ

MV

Pauschaler Medienverbrauch im normierten Verbrauchsjahr

MVpauschnVJJanDez Summe aller pauschalen Medienverbräuche im Verbrauchsjahr aus den Ermittlungsintervallen Januar bis Dezember

EJanDez Summe aller Tage, die den Ermittlungsintervallen von Januar bis Dezember zu Grunde liegen.

(3)

Bei monatlicher Medienverbrauchsermittlung Wärme

Leistung

Eine Bereinigung erfolgt nur für die Januar- und Dezemberwerte des Verbrauchsjahres und nur dann, wenn im Ermittlungsintervall des Betrachtungsmonats weniger als 21 Tage zum normierten Verbrauchsjahr gehören.

In diesem Falle wird der höchste Leistungswert aus dem Dezember ( Vorjahr ) oder Januar (Verbrauchsjahr) für den Januar und aus dem Januar (Folgejahr) oder Dezember (Ver-

brauchsjahr) für den Dezember verwendet.

WUA Ermittlung

In den Wintermonaten ist der WUA im Medienverbrauch anteilmäßig viel geringer als in den Sommermonaten. Der WUA wird durch Iteration mit mindestens 5 Schritten bestimmt, indem vom Medienverbrauch des Monats mit dem größten spezifischen Medienverbrauch (In der Regel, der Monat, der den höchste WUA vorliegt) der Wert abgezogen wird, der sich aus der Multiplikation der Bezugsbasis dieses Monats mit dem spezifischen Medienverbrauch der Wintermonate ergibt. Mit diesem Wert wird der Medienverbrauch der Wintermonate gekürzt und ein korrigierter spezifischer Medienverbrauch der Wintermonate gebildet, der in die Berechnung erneut eingesetzt wird.

Basis :

∑ ∑

=

Dez Nov Feb Jan

Dez Nov Feb Jan W

BB sMV MV

, , ,

, , , 1

x x

BB

sMV

max=

MV

größter spezifischer Medienverbrauch.

Wenn BBx =0, dann ist sMVmax = MVx Schritt 1 WUAx1MVxsMVW1×BBx

Schritt 2

x x T

E

WUA

1=

WUA

1 ( WUA pro Tag )

Schritt 3

∑ ∑

×

=

Dez Nov Feb Jan

Dez Nov Feb Jan T

Dez Nov Feb Jan W

BB

E WUA

sMV MV

, , ,

, , , 1

, , , 2

Schritt 4 WUAx2MVxsMVW2×BBx

Schritt 5

x x T

E WUA

2=

WUA

2

Weiter Wiederholung der Schritte 3 , 4 und 5 solange bis :

% 1 1− 1≈±

Tn Tn

WUA

WUA

1

sMVW Spezifischer Medienverbrauch der Wintermonate: Januar, Februar, November, Dezember

MVJan,Feb,Nov,Dez Summe Medienverbräuche Januar, Februar, November, Dezember

BBJan,Feb,Nov,Dez Summe Bezugsbasis Januar, Februar, November, Dezember sMV max Höchster spezifischer Medienverbrauch im Verbrauchsjahr

MVx Medienverbrauch des Monats x, der den höchsten sMV Wert ergibt

(4)

BBx Bezugsbasis des Monats x, der den höchsten sMV Wert ergibt

1

WUAx Witterungsunabhängiger Anteil des Monats x, erster Berechnungsschritt

1

WUAT Witterungsunabhängiger Anteil pro Tag des Monats x, erster Berechnungsschritt

Ex Ermittlungsintervall in Tagen des Monats x

1, 2, n-1,n Erster, zweiter, vorletzter, letzter Iterationsschritt WUA im normierten Verbrauchsjahr

Der letzte ermittelte WUA Anteil ( WUATn ) wird durch Multiplikation mit 365 (366 ) Tage als Ergebnis für das normierte Verbrauchsjahr bestimmt..

Tage WUA

WUA

nVJ = Tn×365(366)

WUAnVJ Witterungsunabhängiger Anteil im normierten Verbrauchsjahr

WUATn Witterungsunabhängiger Anteil pro Tag des letzen Iterationsschrittes

WAA Ermittlung

Der witterungsabhängige Anteil im Verbrauchsjahr ergibt sich nach Kürzung der

Aufsummierung aller Medienverbräuche des Verbrauchsjahres um den Anteil, der sich aus der Multiplikation des täglichen WUA’s mit der Anzahl der Tage aller Ermittlungsintervalle ergibt.

×

= Jan Dez Tn Jan Dez

VJ MV WUA E

WAA

WAAVJ Witterungsabhängiger Anteil im Verbrauchsjahr

MVJanDez Summe aller Medienverbräuche der Ermittlungsintervalle von Januar bis Dezember

WUATn Witterungsunabhängiger Anteil pro Tag des letzen Iterationsschrittes

EJanDez Summe aller Tage der Ermittlungsintervalle von Januar bis Dezember WAA im normierten Verbrauchsjahr

Die Umrechnung erfolgt über die Bezugsbasis des Verbrauchsjahres im Verhältnis zur Bezugsbasis des normierten Verbrauchsjahres.

VJ nVJ VJ

nVJ

BB BB

WAA

=

WAA

×

WAAnVJ Witterungsabhängiger Anteil im normierten Verbrauchsjahr WAAVJ Witterungsabhängiger Anteil im Verbrauchsjahr

BBnVJ Bezugsbasis im normierten Verbrauchsjahr BBVJ Bezugsbasis im Verbrauchsjahr

Medienverbrauch im normierten Verbrauchsjahr

pauschnVJ nVJ

nVJ

nVJ

WUA WAA MV

MV

= + +

MVnVJ Medienverbrauch im normierten Verbrauchsjahr

(5)

WUAnVJ Witterungsunabhängiger Anteil im normierten Verbrauchsjahr WAAnVJ Witterungsabhängiger Anteil im normierten Verbrauchsjahr

pauschnVJ

MV

Pauschaler Medienverbrauch im normierten Verbrauchsjahr Strom

Leistung

Eine Bereinigung erfolgt nur für die Januar- und Dezemberwerte des Verbrauchsjahres und nur dann, wenn im Ermittlungsintervall des Betrachtungsmonats weniger als 21 Tage zum normierten Verbrauchsjahr gehören.

In diesem Falle wird der höchste Leistungswert aus dem Dezember ( Vorjahr ) oder Januar ( Verbrauchsjahr ) für den Januar und aus dem Januar ( Folgejahr ) oder Dezember ( Ver- brauchsjahr ) für den Dezember verwendet.

Arbeit

Der ermittelte Medienverbrauch wird für den Januar entweder durch Kürzung der in der Januarrechnung enthaltenen Dezemberanteile des Vorjahres unter Verwendung des tagesspezifischen Januarverbrauchs oder durch Übertragung der Januarwerte aus der Dezemberrechnung des Vorjahres unter Verwendung der tagesspezifischen

Dezemberverbrauchs ermittelt.

Sinngemäß wird der Medienverbrauchverbrauch für den Dezember des Verbrauchsjahres bestimmt.

E beginnt im Vorjahr

E

1

E MV MV

MV

Jan Jan Jan

nJan = − ×Δ

E beginnt im Januar

E

2

E MV MV MV

Dez Dez Jan

nJan = + ×Δ

E Ende im Dezember

E

1

E MV MV

MV

Jan Jan Dez

nDez= + ×Δ

E endet im Folgejahr

E

2

E MV MV

MV

Dez Dez Dez

nDEZ = − ×Δ

E Ermittlungsintervall

MVnJan Normierter Medienverbrauch Januar : E beginnt am 1.1.

MVJan Medienverbrauch für das Ermittlungsintervall Januar

E

1

Δ Anzahl Dezembertage im Ermittlungsintervall Januar

E

2

Δ Anzahl Januartage im Ermittlungsintervall Dezember

MVnDez Normierter Medienverbrauch Dezember : E endet am 31.12.

MVDez Medienverbrauch für das Ermittlungsintervall Dezember

Unterteilt sich der Medienverbrauch in HT und NT Verbrauch, werden für E und Δ

E

an Stelle der Tage die HT und NT Stunden des Ermittlungsintervalls herangezogen.

Wasser

Der ermittelte Verbrauch wird für den Januar entweder durch Kürzung der in der Januarrechnung enthaltenen Dezemberanteile des Vorjahres unter Verwendung des tagesspezifischen Januarverbrauchs oder durch Übertragung der Januarwerte aus der

(6)

Dezemberrechnung des Vorjahres unter Verwendung der tagesspezifischen Dezemberverbrauchs ermittelt.

Sinngemäß wird der Medienverbrauchverbrauch für den Dezember des Verbrauchsjahres bestimmt.

E beginnt im Vorjahr

E

1

E MV MV

MV

Jan Jan Jan

nJan = − ×Δ

E beginnt im Januar

E

2

E MV MV MV

Dez Dez Jan

nJan = + ×Δ

E Ende im Dezember

E

1

E MV MV

MV

Jan Jan Dez

nDez= + ×Δ

E endet im Folgejahr

E

2

E MV MV

MV

Dez Dez Dez

nDEZ = − ×Δ

E Ermittlungsintervall

MVnJan Normierter Medienverbrauch Januar : E beginnt am 1.1.

MVJan Medienverbrauch für das Ermittlungsintervall Januar

E

1

Δ Anzahl Dezembertage im Ermittlungsintervall Januar

E

2

Δ Anzahl Januartage im Ermittlungsintervall Dezember

MVnDez Normierter Medienverbrauch Dezember : E endet am 31.12.

MVDez Medienverbrauch für das Ermittlungsintervall Dezember

(7)

Bei jährlicher Medienverbrauchsermittlung Wärme

WUA im normierten Verbrauchsjahr

Der WUA des Medienverbrauchs wird durch den objektspezifischen Faktor f1 ermittelt. Dieser Anteil wird über die Kalendertage des Ermittlungsintervalls auf das normierte Verbrauchsjahr bereinigt.

E Tage f WUA MV

VJ VJ

nVJ = × 1×365(366)

WUAnVJ Witterungsunabhängiger Anteil im normierten Verbrauchsjahr MVVJ Medienverbrauch im Verbrauchsjahr

f1 Anteil WUA vom MV in % ( 5 bis 20 % je nach Objekttyp ) EVJ Ermittlungsintervall im Verbrauchsjahr

WAA im normierten Verbrauchsjahr

Die Umrechnung erfolgt über die Bezugsbasis des Verbrauchsjahres im Verhältnis zur Bezugsbasis des normierten Verbrauchsjahres.

VJ

nVJ VJ

nVJ

BB

BB f

WAA

=

MV

×(1− 1

WAAnVJ Witterungsabhängiger Anteil im normierten Verbrauchsjahr MVVJ Medienverbrauch im Verbrauchsjahr

f1 Anteil WUA vom MV in % ( 5 bis 20 % je nach Objekttyp ) BBnVJ Bezugsbasis im normierten Verbrauchsjahr

BBVJ Bezugsbasis im Verbrauchsjahr

Medienverbrauch im normierten Verbrauchsjahr

nVJ nVJ

nVJ WUA WAA

MV = +

MVnVJ Medienverbrauch im normierten Verbrauchsjahr

WUAnVJ Witterungsunabhängiger Anteil im normierten Verbrauchsjahr WAAnVJ Witterungsabhängiger Anteil im normierten Verbrauchsjahr

Strom

Der Jahresverbrauch wird entsprechend der Kalendertage des Ermittlungsintervalls auf das kalendarische Bezugsjahres bereinigt.

E Tage MV MV

VJ VJ

nVJ = ×365(366)

MVnVJ Medienverbrauch im normierten Verbrauchsjahr MVVJ Medienverbrauch im Verbrauchsjahr

EVJ Ermittlungsintervall im Verbrauchsjahr

(8)

Wasser

Der Jahresverbrauch entsprechend der Kalendertage des Ermittlungsintervalls auf das kalendarische Bezugsjahres bereinigt.

E Tage MV MV

VJ VJ

nVJ = ×365(366)

MVnVJ Medienverbrauch im normierten Verbrauchsjahr MVVJ Medienverbrauch im Verbrauchsjahr

EVJ Ermittlungsintervall im Verbrauchsjahr

Witterungsbereinigungen des Medienverbrauchs

Medien oder Medienanteile, deren Verbrauch von der Witterung ( Temperatur, Feuchte, Sonnenscheindauer, Windgeschwindigkeit, Niederschlag etc. ) abhängig ist, werden im Abrechnungsjahr auf die Zustände des Bezugsjahres ( Baseline ) bereinigt.

Grundsätzlich gilt:

AJ AJ

BJ

WB

MV

BB

MV

=

BB

×

MV

WB Medienverbrauch auf das Baseline Jahr witterungsbereinigt BBBJ Bezugsbasis des Baseline Jahres

BBAJ Bezugsbasis des Abrechnungsjahres MVAJ Medienverbrauch des Abrechnungsjahres

(9)

Beispiele für die Witterungsbereinigung :

Wärme Statische Gebäudeheizung BB : Gradtagszahl Lüftungsanlagen mit Verbrauch>15%

vom Gesamtverbrauch

BB : Lüftungsgradstunden

Strom Kälteanlagen für Klimaanlagen und Raumkühlung mit Stromverbrauch

>5% vom Gesamtverbrauch

BB : Kühlgradstunden oder Kühllaststunden

Drehzahlgeregelte Netzpumpen mit Verbrauch > 5% vom

Gesamtverbrauch

BB : Gradtagszahl oder Heizlaststunden Lüftungsanlagen mit VVS und

ausschließlicher Temperaturregelung mit Verbrauch >5% vom

Gesamtverbrauch

BB : Kühlgradstunden oder Kühllaststunden

Wasser Befeuchtung in Lüftungsanlagen BB : Feuchtetagszahl ( Absolutwerte )

Adiabate Kühlung, z.B. Kühlturm BB : Kühlgradstunden oder Kühlerlaststunden

Liegen die Werte der Bezugsbasis für das BJ nicht vor, sind diese unter Anwendung der DIN 4710 und der Tagesmittelwerte des DWD zu ermitteln und die Werte für das BJ zu

bestimmen. Das angewendete Bereinigungsverfahren wird innerhalb der Vertragslaufzeit fortgeführt.

Ist die Bezugsbasis auf Stunden bezogen, erfolgt die Ermittlung der Bezugsbasis entsprechend den Betriebszeiten und Betriebstagen der entsprechenden Anlagen.

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