Anlage 3 zum Energiespar-Garantievertrag
Projektbezeichnung:Grundsätze für die Berechnungsverfahren zur Ermittlung der jährlichen Medienverbräuche zwecks Bestimmung der Energieverbrauchskosten Baseline, der jährlichen Einsparbeträge und der Vergütung .
Grundlagen
Es werden nur Nettowerte (ohne MWSt.)verwendet.
Der Bezugszeitraum ist immer das Kalenderjahr, also vom 1.1.xxxx bis zum 31.12.xxxx.
Entweder:
Es wird das Referenzpreismodel verwendet (Mittelwert aus Arbeits- und Leistungspreis abzüglich aller Rabatte des Auftraggebers für das Einzelobjekt)
Oder:
Es wird das Einheitspreismodel verwendet (getrennte Kostenberechnung von Arbeit und Leistung unter Berücksichtung von Tarifzeiten (z.B. HT/NT), Zonen- oder Staffelpreisen, zusätzlichen Abgaben und Rabatten.
Begriffe
MV Medienverbrauch ( Wärme, Strom, Wasser, Kälte, Druckluft etc. )
BB Bezugsbasis ( Gradtagszahl, Lüftungsgradstunden, Kühlgradstunden, Tag, Stunden, HT-Stunden, NT-Stunden etc.)
E Ermittlungsintervall ( Zeitspanne in Zeiteinheiten, dem ein MV zugeordnet ist ) sMV Spezifischer Medienverbrauch
sMV
BB MV
=VJ Verbrauchsjahr ( Verbrauchszyklus mit beliebigem Anfangs- und Enddatum ) nVJ Normiertes Verbrauchsjahr ( Verbrauchszyklus zwischen 1. Januar und 31.
Dezember eines Jahres )
BJ Bezugsjahr oder Baseline Jahr ( vereinbartes, normiertes Vergleichsjahr als Basis für Einsparermittlung; Medienverbrauch ohne Einsparmaßnahmen des AN ) AJ Abrechnungsjahr ( normiertes Verbrauchsjahr der Hauptleistungsphase, welches
mit dem Bezugsjahr verglichen wird; Medienverbrauch mit Einsparmaßnahmen des AN.
WUA Witterungsunabhängiger Anteil ( Verbrauch, der nicht proportional der Witterungsbezugsbasis ist )
WAA Witterungsabhängige Anteil ( Verbrauch, der proportional der Witterungsbezugsbasis ist )
Plausibilitätsabgleich
Durch den Plausibilitätsabgleich können für die Monate Januar und Dezember des Verbrauchsjahres Verbrauchswerte, die vom Versorger nicht durch Ablesung ermittelt wurden, erkannt und korrigiert werden.
Basis : sMVNov ≈ sMVDez ≈ sMVJan ≈ sMVFeb
Wenn : >1,1
oder
<0,9sMV
sMV
Jan Dez
Dann: Dez
Jan Dez
Jan Dez
Dez
BB
BB BB
MV
MV MV
×+
= +
) (
)
( Jan
Jan Dez
Jan Dez
Jan
BB
BB BB
MV
MV MV
×+
= +
) (
) (
sMVNov Spezifischer Medienverbrauch für den Abrechnungsmonat : November MVDez Medienverbrauch des Abrechnungsmonats : Dezember
BBDez Bezugsbasis des Abrechnungsmonats : Dezember
Jahresbereinigungen des Medienverbrauchs
Durch die Jahresbereinigung wird der Medienverbrauch vom Verbrauchsjahr auf das normierte Verbrauchsjahr umgerechnet. Die Umrechnung entfällt bei stichtagsgenauer und automatisierter Medienerfassung. Die Aufteilung der Wärme in WUA und WAA ist immer zwingend erforderlich.
Pauschale Medienabrechnungen
Pauschale Abrechnungen werden aus dem Rechengang ausgegliedert und zum Jahresverbrauch zeitbereinigt addiert.
Tage
E MV MV
Dez Jan
Dez an pauschnVJJ
pauschnVJ = ×365(366)
∑ ∑
−
−
pauschnVJ
MV
Pauschaler Medienverbrauch im normierten Verbrauchsjahr∑
MVpauschnVJJan−Dez Summe aller pauschalen Medienverbräuche im Verbrauchsjahr aus den Ermittlungsintervallen Januar bis Dezember∑
EJan−Dez Summe aller Tage, die den Ermittlungsintervallen von Januar bis Dezember zu Grunde liegen.Bei monatlicher Medienverbrauchsermittlung Wärme
Leistung
Eine Bereinigung erfolgt nur für die Januar- und Dezemberwerte des Verbrauchsjahres und nur dann, wenn im Ermittlungsintervall des Betrachtungsmonats weniger als 21 Tage zum normierten Verbrauchsjahr gehören.
In diesem Falle wird der höchste Leistungswert aus dem Dezember ( Vorjahr ) oder Januar (Verbrauchsjahr) für den Januar und aus dem Januar (Folgejahr) oder Dezember (Ver-
brauchsjahr) für den Dezember verwendet.
WUA Ermittlung
In den Wintermonaten ist der WUA im Medienverbrauch anteilmäßig viel geringer als in den Sommermonaten. Der WUA wird durch Iteration mit mindestens 5 Schritten bestimmt, indem vom Medienverbrauch des Monats mit dem größten spezifischen Medienverbrauch (In der Regel, der Monat, der den höchste WUA vorliegt) der Wert abgezogen wird, der sich aus der Multiplikation der Bezugsbasis dieses Monats mit dem spezifischen Medienverbrauch der Wintermonate ergibt. Mit diesem Wert wird der Medienverbrauch der Wintermonate gekürzt und ein korrigierter spezifischer Medienverbrauch der Wintermonate gebildet, der in die Berechnung erneut eingesetzt wird.
Basis :
∑ ∑
=
Dez Nov Feb Jan
Dez Nov Feb Jan W
BB sMV MV
, , ,
, , , 1
x x
BB
sMV
max=MV
größter spezifischer Medienverbrauch.Wenn BBx =0, dann ist sMVmax = MVx Schritt 1 WUAx1≈MVx−sMVW1×BBx
Schritt 2
x x T
E
WUA
1=WUA
1 ( WUA pro Tag )Schritt 3
∑ ∑
− ×∑
=
Dez Nov Feb Jan
Dez Nov Feb Jan T
Dez Nov Feb Jan W
BB
E WUA
sMV MV
, , ,
, , , 1
, , , 2
Schritt 4 WUAx2≈MVx−sMVW2×BBx
Schritt 5
x x T
E WUA
2=WUA
2Weiter Wiederholung der Schritte 3 , 4 und 5 solange bis :
% 1 1− −1≈±
Tn Tn
WUA
WUA
1
sMVW Spezifischer Medienverbrauch der Wintermonate: Januar, Februar, November, Dezember
∑
MVJan,Feb,Nov,Dez Summe Medienverbräuche Januar, Februar, November, Dezember∑
BBJan,Feb,Nov,Dez Summe Bezugsbasis Januar, Februar, November, Dezember sMV max Höchster spezifischer Medienverbrauch im VerbrauchsjahrMVx Medienverbrauch des Monats x, der den höchsten sMV Wert ergibt
BBx Bezugsbasis des Monats x, der den höchsten sMV Wert ergibt
1
WUAx Witterungsunabhängiger Anteil des Monats x, erster Berechnungsschritt
1
WUAT Witterungsunabhängiger Anteil pro Tag des Monats x, erster Berechnungsschritt
Ex Ermittlungsintervall in Tagen des Monats x
1, 2, n-1,n Erster, zweiter, vorletzter, letzter Iterationsschritt WUA im normierten Verbrauchsjahr
Der letzte ermittelte WUA Anteil ( WUATn ) wird durch Multiplikation mit 365 (366 ) Tage als Ergebnis für das normierte Verbrauchsjahr bestimmt..
Tage WUA
WUA
nVJ = Tn×365(366)WUAnVJ Witterungsunabhängiger Anteil im normierten Verbrauchsjahr
WUATn Witterungsunabhängiger Anteil pro Tag des letzen Iterationsschrittes
WAA Ermittlung
Der witterungsabhängige Anteil im Verbrauchsjahr ergibt sich nach Kürzung der
Aufsummierung aller Medienverbräuche des Verbrauchsjahres um den Anteil, der sich aus der Multiplikation des täglichen WUA’s mit der Anzahl der Tage aller Ermittlungsintervalle ergibt.
∑
∑
− − × −= Jan Dez Tn Jan Dez
VJ MV WUA E
WAA
WAAVJ Witterungsabhängiger Anteil im Verbrauchsjahr
∑
MVJan−Dez Summe aller Medienverbräuche der Ermittlungsintervalle von Januar bis DezemberWUATn Witterungsunabhängiger Anteil pro Tag des letzen Iterationsschrittes
∑
EJan−Dez Summe aller Tage der Ermittlungsintervalle von Januar bis Dezember WAA im normierten VerbrauchsjahrDie Umrechnung erfolgt über die Bezugsbasis des Verbrauchsjahres im Verhältnis zur Bezugsbasis des normierten Verbrauchsjahres.
VJ nVJ VJ
nVJ
BB BB
WAA
=WAA
×WAAnVJ Witterungsabhängiger Anteil im normierten Verbrauchsjahr WAAVJ Witterungsabhängiger Anteil im Verbrauchsjahr
BBnVJ Bezugsbasis im normierten Verbrauchsjahr BBVJ Bezugsbasis im Verbrauchsjahr
Medienverbrauch im normierten Verbrauchsjahr
pauschnVJ nVJ
nVJ
nVJ
WUA WAA MV
MV
= + +MVnVJ Medienverbrauch im normierten Verbrauchsjahr
WUAnVJ Witterungsunabhängiger Anteil im normierten Verbrauchsjahr WAAnVJ Witterungsabhängiger Anteil im normierten Verbrauchsjahr
pauschnVJ
MV
Pauschaler Medienverbrauch im normierten Verbrauchsjahr StromLeistung
Eine Bereinigung erfolgt nur für die Januar- und Dezemberwerte des Verbrauchsjahres und nur dann, wenn im Ermittlungsintervall des Betrachtungsmonats weniger als 21 Tage zum normierten Verbrauchsjahr gehören.
In diesem Falle wird der höchste Leistungswert aus dem Dezember ( Vorjahr ) oder Januar ( Verbrauchsjahr ) für den Januar und aus dem Januar ( Folgejahr ) oder Dezember ( Ver- brauchsjahr ) für den Dezember verwendet.
Arbeit
Der ermittelte Medienverbrauch wird für den Januar entweder durch Kürzung der in der Januarrechnung enthaltenen Dezemberanteile des Vorjahres unter Verwendung des tagesspezifischen Januarverbrauchs oder durch Übertragung der Januarwerte aus der Dezemberrechnung des Vorjahres unter Verwendung der tagesspezifischen
Dezemberverbrauchs ermittelt.
Sinngemäß wird der Medienverbrauchverbrauch für den Dezember des Verbrauchsjahres bestimmt.
E beginnt im Vorjahr
E
1E MV MV
MV
Jan Jan Jan
nJan = − ×Δ
E beginnt im Januar
E
2E MV MV MV
Dez Dez Jan
nJan = + ×Δ
E Ende im Dezember
E
1E MV MV
MV
Jan Jan Dez
nDez= + ×Δ
E endet im Folgejahr
E
2E MV MV
MV
Dez Dez Dez
nDEZ = − ×Δ
E Ermittlungsintervall
MVnJan Normierter Medienverbrauch Januar : E beginnt am 1.1.
MVJan Medienverbrauch für das Ermittlungsintervall Januar
E
1Δ Anzahl Dezembertage im Ermittlungsintervall Januar
E
2Δ Anzahl Januartage im Ermittlungsintervall Dezember
MVnDez Normierter Medienverbrauch Dezember : E endet am 31.12.
MVDez Medienverbrauch für das Ermittlungsintervall Dezember
Unterteilt sich der Medienverbrauch in HT und NT Verbrauch, werden für E und Δ
E
an Stelle der Tage die HT und NT Stunden des Ermittlungsintervalls herangezogen.Wasser
Der ermittelte Verbrauch wird für den Januar entweder durch Kürzung der in der Januarrechnung enthaltenen Dezemberanteile des Vorjahres unter Verwendung des tagesspezifischen Januarverbrauchs oder durch Übertragung der Januarwerte aus der
Dezemberrechnung des Vorjahres unter Verwendung der tagesspezifischen Dezemberverbrauchs ermittelt.
Sinngemäß wird der Medienverbrauchverbrauch für den Dezember des Verbrauchsjahres bestimmt.
E beginnt im Vorjahr
E
1E MV MV
MV
Jan Jan Jan
nJan = − ×Δ
E beginnt im Januar
E
2E MV MV MV
Dez Dez Jan
nJan = + ×Δ
E Ende im Dezember
E
1E MV MV
MV
Jan Jan Dez
nDez= + ×Δ
E endet im Folgejahr
E
2E MV MV
MV
Dez Dez Dez
nDEZ = − ×Δ
E Ermittlungsintervall
MVnJan Normierter Medienverbrauch Januar : E beginnt am 1.1.
MVJan Medienverbrauch für das Ermittlungsintervall Januar
E
1Δ Anzahl Dezembertage im Ermittlungsintervall Januar
E
2Δ Anzahl Januartage im Ermittlungsintervall Dezember
MVnDez Normierter Medienverbrauch Dezember : E endet am 31.12.
MVDez Medienverbrauch für das Ermittlungsintervall Dezember
Bei jährlicher Medienverbrauchsermittlung Wärme
WUA im normierten Verbrauchsjahr
Der WUA des Medienverbrauchs wird durch den objektspezifischen Faktor f1 ermittelt. Dieser Anteil wird über die Kalendertage des Ermittlungsintervalls auf das normierte Verbrauchsjahr bereinigt.
E Tage f WUA MV
VJ VJ
nVJ = × 1×365(366)
WUAnVJ Witterungsunabhängiger Anteil im normierten Verbrauchsjahr MVVJ Medienverbrauch im Verbrauchsjahr
f1 Anteil WUA vom MV in % ( 5 bis 20 % je nach Objekttyp ) EVJ Ermittlungsintervall im Verbrauchsjahr
WAA im normierten Verbrauchsjahr
Die Umrechnung erfolgt über die Bezugsbasis des Verbrauchsjahres im Verhältnis zur Bezugsbasis des normierten Verbrauchsjahres.
VJ
nVJ VJ
nVJ
BB
BB f
WAA
=MV
×(1− 1)×
WAAnVJ Witterungsabhängiger Anteil im normierten Verbrauchsjahr MVVJ Medienverbrauch im Verbrauchsjahr
f1 Anteil WUA vom MV in % ( 5 bis 20 % je nach Objekttyp ) BBnVJ Bezugsbasis im normierten Verbrauchsjahr
BBVJ Bezugsbasis im Verbrauchsjahr
Medienverbrauch im normierten Verbrauchsjahr
nVJ nVJ
nVJ WUA WAA
MV = +
MVnVJ Medienverbrauch im normierten Verbrauchsjahr
WUAnVJ Witterungsunabhängiger Anteil im normierten Verbrauchsjahr WAAnVJ Witterungsabhängiger Anteil im normierten Verbrauchsjahr
Strom
Der Jahresverbrauch wird entsprechend der Kalendertage des Ermittlungsintervalls auf das kalendarische Bezugsjahres bereinigt.
E Tage MV MV
VJ VJ
nVJ = ×365(366)
MVnVJ Medienverbrauch im normierten Verbrauchsjahr MVVJ Medienverbrauch im Verbrauchsjahr
EVJ Ermittlungsintervall im Verbrauchsjahr
Wasser
Der Jahresverbrauch entsprechend der Kalendertage des Ermittlungsintervalls auf das kalendarische Bezugsjahres bereinigt.
E Tage MV MV
VJ VJ
nVJ = ×365(366)
MVnVJ Medienverbrauch im normierten Verbrauchsjahr MVVJ Medienverbrauch im Verbrauchsjahr
EVJ Ermittlungsintervall im Verbrauchsjahr
Witterungsbereinigungen des Medienverbrauchs
Medien oder Medienanteile, deren Verbrauch von der Witterung ( Temperatur, Feuchte, Sonnenscheindauer, Windgeschwindigkeit, Niederschlag etc. ) abhängig ist, werden im Abrechnungsjahr auf die Zustände des Bezugsjahres ( Baseline ) bereinigt.
Grundsätzlich gilt:
AJ AJ
BJ
WB
MV
BB
MV
=BB
×MV
WB Medienverbrauch auf das Baseline Jahr witterungsbereinigt BBBJ Bezugsbasis des Baseline JahresBBAJ Bezugsbasis des Abrechnungsjahres MVAJ Medienverbrauch des Abrechnungsjahres
Beispiele für die Witterungsbereinigung :
Wärme Statische Gebäudeheizung BB : Gradtagszahl Lüftungsanlagen mit Verbrauch>15%
vom Gesamtverbrauch
BB : Lüftungsgradstunden
Strom Kälteanlagen für Klimaanlagen und Raumkühlung mit Stromverbrauch
>5% vom Gesamtverbrauch
BB : Kühlgradstunden oder Kühllaststunden
Drehzahlgeregelte Netzpumpen mit Verbrauch > 5% vom
Gesamtverbrauch
BB : Gradtagszahl oder Heizlaststunden Lüftungsanlagen mit VVS und
ausschließlicher Temperaturregelung mit Verbrauch >5% vom
Gesamtverbrauch
BB : Kühlgradstunden oder Kühllaststunden
Wasser Befeuchtung in Lüftungsanlagen BB : Feuchtetagszahl ( Absolutwerte )
Adiabate Kühlung, z.B. Kühlturm BB : Kühlgradstunden oder Kühlerlaststunden
Liegen die Werte der Bezugsbasis für das BJ nicht vor, sind diese unter Anwendung der DIN 4710 und der Tagesmittelwerte des DWD zu ermitteln und die Werte für das BJ zu
bestimmen. Das angewendete Bereinigungsverfahren wird innerhalb der Vertragslaufzeit fortgeführt.
Ist die Bezugsbasis auf Stunden bezogen, erfolgt die Ermittlung der Bezugsbasis entsprechend den Betriebszeiten und Betriebstagen der entsprechenden Anlagen.